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2025/0240

Verlängerung des Projekts "Nachhaltig Leben und Arbeiten (NALA)" im Rahmen von BIWAQ

Magistratsvorlage 19.08.2025

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7056 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.09.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat II 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0240 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-7001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3156-12 Sachkonto: 7288200 
 
Betreff: Verlängerung des Projekts "Nachhaltig Leben und Arbeiten (NALA)" im Rahmen von 
BIWAQ 
 
Vorlage vom: 19.08.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Teilnahme am 
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Bundesprogramm BIWAQ zu.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der kostenneutralen 
Personalgestellung (Projektleitung/ -koordination und Projektpersonal für die 
finanztechnische Abwicklung) du rch die Stadt Darmstadt im Umfang von jeweils 13 
Stunden pro Woche zu.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.08.2025 
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 dem Projekt „Nachhaltig Leben und 
Arbeiten (NALA)“ zugestimmt (Magistratsvorlage-Nr. 2023/0349). Laufzeit: 01.10.2023 bis 
30.06.2026 (34 Monate). 
Das Projekt wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) - Förderprogramms 
des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) „Bildung, 
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“ umgesetzt. Grundlage war die Förderrichtlinie BIWAQ 
V vom 27.01.2023. Auf dieses Förderprogramm dürfen sich ausschließlich Kommunen 
bewerben. 
Diese Förderrichtlinie ist am 19.06.2025 in einer geänderten Fassung neu veröffentlicht 
worden. Die neue Förderrichtlinie ist um eine Verlängerungsoption ergänzt worden, die 
Kommunen in Anspruch nehmen können, wenn das jeweilige Projekt bestimmte Indikatoren 
erreicht. Stichtag für die Feststellung des Erfüllungsanteils der Indikatoren war der 
03.06.2025. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zusammen mit dem Teilvorhabenpartner (TVP), dem 
Werkhof Darmstadt e. V., die Indikatoren erreicht und kann das Projekt NALA in unveränderter 
Form vom 01.07.2026 bis 30.09.2028 verlängern (28 Monate). 
 
Nach der aktuellen Förderrichtlinie dürfen am ursprünglichen Vorhabenkonzept keine 
Änderungen vorgenommen werden. Für den Verlängerungsantrag müssen aber u. a. der 
Arbeits- und Zeitplan, sowie die quantitativen und qualitativen Indikatoren angepasst werden. 
Daher beziehen sich die folgenden Aufzählungszeichen auf die inhaltliche Begründung aus der 
Magistratsvorlage vom 01.11.2023: 
• Ziel des Vorhabens „NALA - Nachhaltig Leben und Arbeiten“ ist die nachhaltige Integration 
von (langzeit-)arbeitslosen Frauen und Männern in Beschäftigung anhand eines 
umfassenden, integrierten und gebietsbezogenen Ansatzes. Das Projekt wird in Darmstadt 
(langzeit-)arbeitslose Menschen durch niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote 
aktivieren und bei der Integration in Qualifizierung und Arbeit unterstützen. Dafür werden 
den TN individuelle sozialpädagogisch orientierte Beratung und praxis- bzw. 
arbeitsmarktnahe Coachings angeboten. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der 
Beschäftigungschancen durch innovative Lernformate, u. a. durch berufsbezogene 
Sprachförderung und die Entwicklung digitaler Kompetenzen. Gleichzeitig werden mit dem 
thematischen Schwerpunkt „ökologische Nachhaltigkeit“ Mehrwerte für die Quartiere als 
soziale Lebens- und Gestaltungsräume geschaffen. Die Idee der Nachhaltigkeit soll durch 
Information und Partizipation auch bisher unterrepräsentierte Gruppen erreichen und an 
den Lebenswirklichkeiten und Ressourcen der Bewohner*innen in den Quartieren 
ausgerichtet werden. Alle Angebote im Schwerpunktthema sollen parallel die 
Beschäftigungsfähigkeit verbessern. 
• Räumlich konzentriert sich das Projekt auf die (ehemaligen) Fördergebiete der „Sozialen 
Stadt“ Eberstadt und Kranichstein, sowie auf das Fördergebiet „Sozialer Zusammenhalt“ im 
Pallaswiesen-/Mornewegviertel. 
• Die Einrichtung der Projektleitungs-/Koordinierungsstelle bei der Kommune ist 
verpflichtend, die finanztechnische Administration beim Vorhabenträger anzusiedeln wird 
strengstens empfohlen. 
• Die Projekte können entweder von der Kommune selbst oder von freien Trägern umgesetzt 
werden. Die kommunale Koordinierungsstelle begleitet in jedem Fall die Umsetzung, führt 
gemeinsam mit dem Projektträger die Erfolgskontrolle durch und ist für die 
ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich.

- 4 - 
 
Die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Verlängerung (01.07.2026 bis 30.09.2028) stellt sich wie folgt dar: 
Nach der vorliegenden Förderrichtlinie werden 40 % der Ausgaben aus ESF Plus-Mitteln und 
50 % aus Mitteln des BMWSB getragen. Eine 10 % Beteiligung der Gebietskörperschaften ist 
obligatorisch. Es werden keine kommunalen Barmittel eingesetzt. Die kommunale 
Kofinanzierung erfolgt ausschließlich über Personalgestellung. 
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. 
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 
Das Gesamtfinanzvolumen des Projektes für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 beträgt 
1.507.611,16 € und wird über das Sachkonto 7288200 (Sonstige Erstattungen an übrige 
Bereiche) unter der Kostenstelle 050-000-7001 (Projekt BIWAQ) abgewickelt; Kostenträger 
3156-12 (Beschäftigungsförderung). Der umsetzende Träger Werkhof e. V. erhält einen 
Gesamtzuschuss über 1.358.727,05 € per Weiterleitungsbescheide. 
Die Eigenbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Förderzeitraum vom 
01.07.2026 bis 30.09.2028 beträgt für die zwei Personalstellen insgesamt 137.668,00 € (0,33 
VZÄ Projektleitung/Koordination EG S 12 TVöD und 0,33 VZÄ Sachbearbeitung/Administration 
EG 9a). Diese Kofinanzierung wird kostenneutral aufgebracht. 
 
Darmstadt, den 19.08.2025 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 Dezernat II  Dezernat IV 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister 
 Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin 
 André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 1

7135 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.09.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat II  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 
II 50 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0240 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
307 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-7001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3156-12 Sachkonto: 7288200 
 
Betreff: Verlängerung des Projekts "Nachhaltig Leben und Arbeiten (NALA)" im Rahmen von 
BIWAQ 
 
Vorlage vom: 19.08.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Teilnahme am 
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Bundesprogramm BIWAQ zu.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der kostenneutralen 
Personalgestellung (Projektleitung/ -koordination und Projektpersonal für die 
finanztechnische Abwicklung) durch die Stadt Darmstadt im Umfang von jeweils 13 
Stunden pro Woche zu.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.09.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.08.2025  
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 dem Projekt „Nachhaltig Leben und 
Arbeiten (NALA)“ zugestimmt (Magistratsvorlage-Nr. 2023/0349). Laufzeit: 01.10.2023 bis 
30.06.2026 (34 Monate). 
Das Projekt wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) - Förderprogramms 
des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) „Bildung, 
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“ umgesetzt. Grundlage war die Förderrichtlinie BIWAQ V 
vom 27.01.2023. Auf dieses Förderprogramm dürfen sich ausschließlich Kommunen 
bewerben. 
Diese Förderrichtlinie ist am 19.06.2025 in einer geänderten Fassung neu veröffentlicht 
worden. Die neue Förderrichtlinie ist um eine Verlängerungsoption ergänzt worden, die 
Kommunen in Anspruch nehmen können, wenn das jeweilige Projekt bestimmte Indikatoren 
erreicht. Stichtag für die Feststellung des Erfüllungsanteils der Indikatoren war der 
03.06.2025. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zusammen mit dem Teilvorhabenpartner (TVP), dem 
Werkhof Darmstadt e. V., die Indikatoren erreicht und kann das Projekt NALA in unveränderter 
Form vom 01.07.2026 bis 30.09.2028 verlängern (28 Monate). 
 
Nach der aktuellen Förderrichtlinie dürfen am ursprünglichen Vorhabenkonzept keine 
Änderungen vorgenommen werden. Für den Verlängerungsantrag müssen aber u. a. der 
Arbeits- und Zeitplan, sowie die quantitativen und qualitativen Indikatoren angepasst werden. 
Daher beziehen sich die folgenden Aufzählungszeichen auf die inhaltliche Begründung aus der 
Magistratsvorlage vom 01.11.2023: 
• Ziel des Vorhabens „NALA - Nachhaltig Leben und Arbeiten“ ist die nachhaltige Integration 
von (langzeit-)arbeitslosen Frauen und Männern in Beschäftigung anhand eines 
umfassenden, integrierten und gebietsbezogenen Ansatzes. Das Projekt wird in Darmstadt 
(langzeit-)arbeitslose Menschen durch niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote 
aktivieren und bei der Integration in Qualifizierung und Arbeit unterstützen. Dafür werden 
den TN individuelle sozialpädagogisch orientierte Beratung und praxis- bzw. 
arbeitsmarktnahe Coachings angeboten. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der 
Beschäftigungschancen durch innovative Lernformate, u. a. durch berufsbezogene 
Sprachförderung und die Entwicklung digitaler Kompetenzen. Gleichzeitig werden mit dem 
thematischen Schwerpunkt „ökologische Nachhaltigkeit“ Mehrwerte für die Quartiere als 
soziale Lebens- und Gestaltungsräume geschaffen. Die Idee der Nachhaltigkeit soll durch 
Information und Partizipation auch bisher unterrepräsentierte Gruppen erreichen und an 
den Lebenswirklichkeiten und Ressourcen der Bewohner*innen in den Quartieren 
ausgerichtet werden. Alle Angebote im Schwerpunktthema sollen parallel die 
Beschäftigungsfähigkeit verbessern. 
• Räumlich konzentriert sich das Projekt auf die (ehemaligen) Fördergebiete der „Sozialen 
Stadt“ Eberstadt und Kranichstein, sowie auf das Fördergebiet „Sozialer Zusammenhalt“ im 
Pallaswiesen-/Mornewegviertel. 
• Die Einrichtung der Projektleitungs-/Koordinierungsstelle bei der Kommune ist 
verpflichtend, die finanztechnische Administration beim Vorhabenträger anzusiedeln wird 
strengstens empfohlen. 
• Die Projekte können entweder von der Kommune selbst oder von freien Trägern umgesetzt 
werden. Die kommunale Koordinierungsstelle begleitet in jedem Fall die Umsetzung, führt

gemeinsam mit dem Projektträger die Erfolgskontrolle durch und ist für die 
ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. 
 
Die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Verlängerung (01.07.2026 bis 30.09.2028) stellt sich wie folgt dar: 
Nach der vorliegenden Förderrichtlinie werden 40 % der Ausgaben aus ESF Plus-Mitteln und 
50 % aus Mitteln des BMWSB getragen. Eine 10 % Beteiligung der Gebietskörperschaften ist 
obligatorisch. Es werden keine kommunalen Barmittel eingesetzt. Die kommunale 
Kofinanzierung erfolgt ausschließlich über Personalgestellung. 
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. 
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 
Das Gesamtfinanzvolumen des Projektes für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 beträgt 
1.507.611,16 € und wird über das Sachkonto 7288200 (Sonstige Erstattungen an übrige 
Bereiche) unter der Kostenstelle 050-000-7001 (Projekt BIWAQ) abgewickelt; Kostenträger 
3156-12 (Beschäftigungsförderung). Der umsetzende Träger Werkhof e. V. erhält einen 
Gesamtzuschuss über 1.358.727,05 € per Weiterleitungsbescheide. 
Die Eigenbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Förderzeitraum vom 
01.07.2026 bis 30.09.2028 beträgt für die zwei Personalstellen insgesamt 137.668,00 € (0,33 
VZÄ Projektleitung/Koordination EG S 12 TVöD und 0,33 VZÄ Sachbearbeitung/Administration 
EG 9a). Diese Kofinanzierung wird kostenneutral aufgebracht. 
 
Darmstadt, den 19.08.2025 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 Dezernat II  Dezernat IV 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister 
 Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin 
 André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 31
TOP 4
TOP 307

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0240
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.08.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00