V/0119/2017
Antragstellung für das Projekt "Einwanderung gestalten NRW"
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Anlage "Einwanderung gestalten NRW" Interessenbekundung
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1 Anlage „Einwanderung gestalten NRW“ – Interessenbekundung der Stadt Münster 1. Ausgangslage Wie in Nordrhein-Westfalen und der BRD insgesamt, h at sich auch in Münster die Zahl der Flüchtlingszuzüge in den vergangenen Jahren kontinu ierlich erhöht. Insbesondere von 2014 auf 2015 war ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. Allein im Jahr 2015 wurden der Stadt Münster etwa 3.000 geflüchtete Menschen zugewiesen. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan. Mitte Februar 2016 hat sich d ie Situation dann im Zusammenhang mit der Schließung der sogenannten „Balkanroute“ abrupt verändert. Seit diesem Zeitpunkt erfolgen nur noch vereinzelte Zuweisungen. Neben diesen Neuzugewanderten gibt es jedoch auch eine große Gruppe von Personen, die bereits seit mehreren Jahren - teilweise seit dem B alkankonflikt in den 1990er Jahren - mit unsicherer Bleibeperspektive in Münster leben. Viele dieser Personen beziehen nach wie vor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und / oder haben noch keinen Zugang zum freien Wohnungsmarkt gefunden, so dass s ie nach wie vor in kommunalen Flüchtlingsunterkünften oder auch Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe leben. Diese Personengruppe soll im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ in den Blick genommen werden. Der größte Teil dieser Personengruppe ist geduldet gem. § 60a Aufenthaltsgesetz; es handelt sich also um abgelehnte Asylbewerber, die derzeit nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können. 335 Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, sind bereits vor dem Jahr 2014 eingereist und leben damit bereits seit m indestens drei Jahren in Münster. Davon stammen 237 (entspricht 71 %) aus den Westbalkanstaaten. Hinzu kommen Personen, die zwar bereits über eine A ufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verfügen, sich aber nach wie vor im Bezug v on Asylbewerberleistungen befinden und / oder noch immer in kommunalen Unterbringungseinrichtungen leben. Nicht einbezogen werden sollen Personen aus sichere n Herkunftsländern, deren Asylantrag nach dem 31.08.2015 abgelehnt worden ist. Für diese Gruppe gelten verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen, so dass insbesondere die Erteilu ng einer Arbeitserlaubnis ausgeschlossen ist. 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung der Flüchtlingszuzüge nach Münster 2010 - 2016 2 Im Rahmen des hohen Flüchtlingszuzuges 2014 / 2015 wurden bundesweit und auf NRW- Ebene viele Maßnahmen geschaffen, die insbesondere der Integration der geflüchteten Menschen aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrie n zugutekommen, die eine besonders hohe Bleibeperspektive haben. Hier werden alle Ress ourcen gebündelt, um frühzeitig die Kompetenzen der zugewanderten Personen zu erfassen und insbesondere unverzüglich die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Sprache zu gewährleisten. Die geduldeten Personen konnten in der Vergangenhei t jedoch kaum von Integrationsangeboten profitieren und sind auch wei terhin von vielen Maßnahmen, wie den Integrationskursen des BAMF oder den Flüchtlingsint egrationsmaßnahmen (FIM), ausgeschlossen. Gleichzeitig konnten viele abgelehn te Asylbewerber/innen nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig stehen ärztlich attestierte Krankheiten oder auch die fehlende Koop erationsbereitschaft der Herkunftsstaaten im Zentrum. So kann es zur längerf ristigen Duldung oder bei dauerhaften Abschiebehindernissen auch zur Legalisierung des Aufenthalts kommen. Die langjährig geduldeten Personen befinden sich of tmals über viele Jahre in einer Warteschleife, in der keine Abschiebung erfolgt, ab er auch keine bzw. kaum unterstützende Maßnahmen stattfinden. Sie sind aufgrund ihres prek ären aufenthaltsrechtlichen Status verstärkt mit Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Arbeitssuche konfrontiert. Die erlebte Perspektivlosigkeit führt vielfach zu großer Frustr ation. Insbesondere für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder stellt die Sorge vor einer Abschiebung ein permanentes Bedrohungsszenario dar. Diese Personen bilden seit Jahren einen Teil der Münsteraner Stadtgesellschaft und sind als solcher auch in den kommunalen Einrichtungen und Di ensten präsent. Es sind an verschiedenen Stellen erhebliche Schwierigkeiten und soziale Problemlagen zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund sollen die kommunalen Integr ationsbemühungen für diese Zielgruppe verstärkt werden. Insbesondere den Kinde rn und Jugendlichen sollen dadurch Perspektiven für die Zukunft eröffnet werden. Auch um (weitere) hohe soziale Folgekosten zu vermeiden, sollen gerade der nachwachsenden Gene ration Wege zur gesellschaftlichen Integration geebnet werden. Innerhalb der beschriebenen Zielgruppe des Projekte s gibt es selbstverständlich viele Menschen, die sich trotz aller rechtlichen und sozi alen Hemmnisse intensiv um Bildung und Arbeit bemühen und sich aktiv in die Gesellschaft e inbringen. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass bestimmte Problemlagen gehäuft auftreten, wie • geringe deutsche Sprachkenntnisse, • Analphabetismus, • unregelmäßiger Schulbesuch von Kindern und Jugendl ichen, • erzieherische Schwierigkeiten, häusliche Gewalt, • gesundheitliche Probleme, Suchterkrankungen, • Wohnungslosigkeit, • Kriminalität etc. Vielfach handelt es sich um große Familien mit Mult iproblemlagen. Viele Biografien sind durch mehrfaches Ein- und Ausreisen ins Herkunftsland, aber auch ins europäische Ausland, gekennzeichnet. Insbesondere für Kinder und Jugendl iche wirken sich diese Brüche im Bildungsweg extrem nachteilig aus. Insbesondere seit den Gesetzesverschärfungen im Zug e der „Asylpakete“ erleben sich viele dieser Menschen als „Flüchtlinge zweiter Klasse“. I nnerhalb der Bevölkerung hat diese Personengruppe, im Gegensatz zu den Flüchtlingen aus Syrien und anderen Kriegsgebieten, 3 keine starke Lobby und erfährt häufiger eine deutli che Ablehnung. Dies ist auch durch ein deutlich geringeres bürgerschaftliches Engagement spürbar. Eine genauere Beschreibung der Herausforderungen un d Bedarfe setzt einen ämterübergreifenden Abgleich von statistischen Erke nntnissen und fachlichen Einschätzungen voraus, der aktuell noch nicht besteht. Es wird darauf ankommen, durch das Projekt nicht „gefühlte Wahrheiten“ und Stereotype zu zementieren. Vielfach werden auch im professionellen Kontext die unterschiedlichen Grupp en mit ihren verschiedenen rechtlichen und sozialen Ausgangsbedingungen miteinander vermis cht – wie EU-Binnenmigranten aus Bulgarien und Rumänien mit geduldeten Personen aus den Westbalkanstaaten. Hier gilt es klarer zu differenzieren, um passgenauere Angebote machen zu können. 2. Voraussetzungen In Münster besteht ein breiter Konsens zwischen Ver waltung, Politik und Stadtgesellschaft, die Integration zugewanderter Menschen durch vielfä ltige kommunale Angebote aktiv zu fördern. Die Themen Migration und Integration sind seit vielen Jahren als Querschnittsthema in der städtischen Verwaltung verankert. Unter Federführung der Koordinierungsstelle für Mig ration und Interkulturelle Angelegenheiten wurde unter breiter Beteiligung der Migrantenselbstorganisationen, der Ratsfraktionen, der Glaubensgemeinschaften, der Ver waltung, der Polizei, der Wirtschaftsförderung u.v.m. das Leitbild „Migration und Integration Münster“ erarbeitet (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt- muenster/v_zuwanderung/pdf/leitbild-auflage2014.pdf). Dieses wurde im Jahr 2008 erstellt und 2014 in einem partizipativen Prozess aktualisiert. Es umfasst die Handlungsfelder • rechtliche Integrationsbegleitung, • Bildung und Sprache, • Wirtschaft und Arbeit, • Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung, • Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Di enste, • Gesundheit und Sport, • Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltun g, • Kultur sowie • Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Das Migrationsleitbild begreift sich als Leitfaden zur Integrationsarbeit. Es definiert in den einzelnen Handlungsfeldern Leit- und Teilleitziele, für deren Umsetzung die gesamte Stadtgesellschaft verantwortlich ist. Dabei wird be wusst nicht nach dem Aufenthaltsstatus der Menschen unterschieden. Vielmehr richtet sich d ieses an alle Menschen mit einer Migrationsvorgeschichte. Darüber hinaus verfolgt die Stadt Münster bereits s eit vielen Jahren das Konzept der dezentralen Flüchtlingsunterbringung . Im Rahmen von Mediationsprozessen wurden im Zusammenwirken von Politik, Verwaltung und Vertrete rinnen und Vertretern verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure Standards für die E rrichtung von Flüchtlingseinrichtungen entwickelt und geeignete Standorte ausgewählt. Tragende Säulen dieses Konzeptes sind • die möglichst gleichmäßige Verteilung der Einricht ungen über das gesamte Stadtgebiet und eine möglichst gute bauliche Integration in das örtliche Wohnumfeld, 4 • überschaubare Wohneinheiten mit bis zu 8 Personen und insgesamt 50 Plätzen pro Standort mit Gemeinschafts- und Kinderbetreuungsraum und • die intensive Einbindung von Ehrenamtlichen aus de m jeweiligen Wohnumfeld. Dieses bewährte und überregional anerkannte Münster aner Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist im Rahmen der dram atisch steigenden Flüchtlingszahlen in den Jahren 2014 / 2015 an seine Grenzen gestoßen. S o mussten zum Beispiel zunehmend temporäre Unterbringungsmöglichkeiten mit teilweise deutlich höheren Platzzahlen geschaffen werden. Im Jahr 2016 wurde unter dem Eindruck der mit den h ohen Flüchtlingszügen erforderlichen strukturellen und konzeptionellen Veränderungen in vielen städtischen Handlungsfeldern eine umfassende Aktualisierung, Ergänzung und Übera rbeitung vorgenommen. Neben der zunächst vordringlichen Aufgabe einer menschenwürdi gen Unterbringung, wurden dabei Fragen der gesellschaftlichen Integration in den Fo kus gestellt – von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über die Integration in Ausb ildung und Arbeit bis hin zur Teilhabe an Kultur- und Sportveranstaltungen. Hier wurden diver se Maßnahmen – auch mit Unterstützung durch Landes- und Bundesförderung – n eu initiiert bzw. ausgebaut und konzeptionell weiterentwickelt. Ziel des aktualisie rten Handlungskonzeptes „Geflüchtete Menschen in Münster“ ist, die wesentlichen Aufgaben der Stadtverwaltung im Kontext der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen tran sparent zu machen, die maßgeblichen Herausforderungen in den einzelnen kommunalen Handl ungsfeldern zu beleuchten und schließlich die bestehenden Ziele und Strategien da rzustellen. Der Konzeptentwurf wurde in der zweiten Jahreshälfte 2016 unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen, des Integrationsrates sowie weitere r zivilgesellschaftlicher Akteure erarbeitet und befindet sich derzeit in der politischen Beratu ng. Eine Verabschiedung durch den Rat der Stadt ist im März 2017 vorgesehen. 3. Rahmenbedingungen Insbesondere in den Jahren 2014 / 2015 wurden die k ommunalen Strukturen zur Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen in Münster erheblich ausgebaut und konzeptionell weiterentwickelt. Einen wesentlichen Meilenstein stellte dabei die Schaffung einer Kommunalen Erstaufnahme dar, in der dezernats- und ämterübergreifend vielf ältige Einrichtungen und Dienste für geflüchtete Menschen miteinander verzahnt werden. Diese reichen von der Bildungs- und Schullaufbahnberatung sowie kinder- und jugendpädagogischen Angeboten über die Beratung in gesundheitlichen Fragen bis zum Integration Point und Angeboten freier Träger. Hier findet darüber hinaus das zentrale Belegungsmanagement für alle Flüchtlingsunterkünfte in Münster statt. Die Begleitung in den Unterkünften erfolgt durch Fa chkräfte der Sozialen Arbeit sowie durch Hausmeister jeweils mit einem Betreuungsschlüssel von 1:100, das heißt, je 100 Plätze wird eine volle Stelle Sozialarbeit und Hausdienst vorge halten. Das Fallmanagement des Sozialdienstes für Flüchtlinge beginnt in der Kommunalen Erstaufnahme und wird in den dezentralen Übergangseinrichtungen fortgesetzt. Die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen erfolgt sowohl durch städtische Fachkräfte als auch durch beauftragte freie Träger. Die Menschen in den kommunalen Flüchtlingseinrichtungen erfahren eine professionelle Begleitung und einzelfallbezogene psychosoziale Unt erstützung, die ihnen helfen soll, den Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiv en zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen zu f ördern. Letztlich soll ihnen eine professionelle Betreuung die gleichberechtigte Teil habe am Leben in Münster ermöglichen. Unterstützt und ergänzt wird diese soziale Arbeit d urch ein breites bürgerschaftliches Engagement. Eine wichtige Aufgabe stellt das Auszug smanagement dar, durch das der Übergang in eigenständiges Wohnen gefördert und auc h nachgehend für eine befristete Zeit unterstützt werden soll. Alle Personen, die nach Ab schluss ihres Asylverfahrens über eine 5 Duldung oder Aufenthaltserlaubnis verfügen, sind grundsätzlich zum Auszug verpflichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes für Flüchtlinge arbeiten eng mit den örtlichen Netzwerkpartnern, insbesondere den Flücht lingsinitiativen in den Stadtteilen, zusammen. Eine wichtige Rolle im Feld der Integrationsarbeit nimmt auch das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Münster (KI) wahr, das im Jahr 2013 gegründet und organisatorisch der Koordinierungsstelle für Migrat ion und Interkulturelle Angelegenheiten zugeordnet wurde. Die Schwerpunkte liegen im Bereic h der Qualifizierung, Vernetzung und Projektförderung. Eine zentrale Rolle im Modellprojekt wird die Ausländerbehörde einnehmen, da hier die für die Zielgruppe zentrale Frage des aufenthaltsrechtl ichen Status bearbeitet wird. Die Münsteraner Ausländerbehörde führt gegenwärtig eine n Organisationsentwicklungsprozess durch. Ziel ist die Stärkung der Serviceorientierun g und der interkulturellen Ausrichtung durch eine Neuorientierung der Organisation sowie d er Personal- und Qualitätsentwicklung. Das Projekt beinhaltet proaktive Beratungsansätze, eine systematische Ermöglichungskultur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, verbesserte Ve rfahrensabläufe, verständliche und gebündelte Informationen, optimierte Schnittstellen zu anderen Akteuren, ein ansprechendes und sachgerechtes Erscheinungsbild, eine dem Bedarf entsprechende Personalausstattung einschließlich entsprechender Konzepte für eine qua lifizierte Einarbeitung und Weiterentwicklung der Kompetenzen sowie die Entwick lung eines Leitbilds, das die Prinzipien wie „Willkommensbehörde“ und „Serviceorientierung“ sichtbar macht. In diesen Kontext fügt sich das geplante Modellprojekt ein. Der Rat der Stadt Münster hat sich in den vergangen en Jahren wiederholt für ein faires Bleiberecht langjährig geduldeter Menschen eingeset zt. In diesem Kontext wurde im Jahr 2013 auf Anregung des Integrationsrates ein Runder Tisch „Münster für ein humanitäres Bleiberecht – Potentiale Zugewanderter nutzen – die Teilhabe Aller fördern“ eingerichtet. Hier soll die Tradition des Einsatzes des Rates der Stadt Münster für den Personenkreis der langjährig Geduldeten konsequent fortgeführt werden und gleichzeitig nach Ansätzen gesucht werden, aus der Münsteraner Stadtgesellscha ft heraus eine verbesserte Integration anzustoßen und zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 29.06.2016 beschlossen, einen zeitlich befristeten interfraktionellen Arbei tskreis einzurichten, in dem eine gemeinsame Haltung zum Thema ‚Abschiebepraxis‘ in M ünster entwickelt werden soll. Dieser Arbeitskreis „ Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge“ , an dem Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, der Vorsitzende des Inte grationsrates, der Oberbürgermeister sowie die zuständigen Beigeordneten und Amtsleitung en teilnehmen, wurde im Sommer 2016 initiiert. Der Arbeitskreis soll sich gemäß Ra tsbeschluss mit verschiedenen Fragestellungen beschäftigen, von denen zwei als re levant für das Modellprojekt eingeschätzt werden können: - Es soll eine Haltung für Münster entwickelt werde n, nach welchen Maßgaben die Ausländerbehörde Abschiebehindernisse unter Ausschö pfung der rechtlichen Möglichkeiten anerkennt und - Strukturen und Prozesse innerhalb der Stadtverwal tung und das Zusammenspiel mit weiteren zuständigen Behörden sollen erörtert und g gf. Vorschläge zur Optimierung entwickelt werden. 4. Besondere Herausforderungen und Bedarfe Personen aus der Zielgruppe des Projektes, die noch immer in kommunalen Einrichtungen leben, werden durch den Sozialdienst für Flüchtling e betreut. Die Erfahrung zeigt jedoch, 6 dass diese Arbeit in vielen Bereichen an Grenzen st ößt und die Ziele in Bezug auf die Integration nicht erreicht werden. In vielen Fällen sind Familien auch bereits in Wohn ungen auf dem freien Wohnungsmarkt umgezogen, die Mietverhältnisse sind jedoch aus gan z unterschiedlichen Gründen gescheitert. Da eine Rückkehr in städtische Flüchtlingsunterkünfte nicht möglich ist, stranden diese Menschen mit ihrem weiterhin hohen Integratio nsbedarf im System der Wohnungslosenhilfe, welches sowohl im Bereich der U nterbringungskapazitäten als auch in der Gewährleistung von Integrationsangeboten in vie len Fällen nur bedingt auf diese Menschen eingestellt ist. Daher erscheint es angeze igt, die erfolgreichen Betreuungskonzepte im Bereich der Flüchtlinge darau fhin zu prüfen, ob und ggf. wie sie für den Bereich der Wohnungslosenhilfe adaptiert werden können. Eine zunehmend kooperative Bearbeitung der Themenfelder könnte dazu beitragen, die personellen und sachlichen Ressourcen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung möglichst optimal einzusetzen. Die größte Einrichtung der Wohnungslosenhilfe ist a ktuell mit rund 190 Personen in 36 Wohneinheiten belegt. Seit einigen Jahren leben dor t nahezu ausschließlich wohnungslose Personen mit Migrationsvorgeschichte, Viele Bewohne rinnen und Bewohner sind ehemalige Flüchtlinge, welche zum Teil schon im Rahmen des Ba lkankonfliktes nach Deutschland gekommen sind. Die Unterkunft befindet sich in desi ntegrierter Lage in einem Gewerbegebiet am Stadtrand. Die Verwaltung wurde ak tuell vom Rat der Stadt Münster beauftragt, Möglichkeiten und Instrumente zu erarbe iten, um die Angebote der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster nachhaltig wei terzuentwickeln. Dazu wurde u. a. ein interfraktioneller Arbeitskreis Wohnungslosigkeit gebildet. 5. Zielsetzung Übergeordnetes Projektziel ist, die Teilhabechancen der beschriebenen Zielgruppe zu erhöhen und dabei insbesondere die Situation der Ki nder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Blick zu nehmen. Dies schließt v or allem die Bereiche Bildung, Ausbildung und Arbeit, Gesundheit, Wohnen und soziale Teilhabe ein. Im Rahmen des Projektes soll durch eine ämterübergr eifende Betrachtung und Beratung eine gemeinsame Einschätzung zu den oben skizzierte n Problem- und Bedarfslagen sowie möglichen Lösungsstrategien gewonnen werden. Zu klä ren ist, in welcher Form die Sichtweise der betroffenen Personen dabei einbezogen werden kann. Gemeinsam soll eruiert werden, welche Handlungsansä tze in den einzelnen Ämtern verfolgt werden und welche Maßnahmen und Projekte – auch von Dritten – ggf. bereits bestehen bzw. früher durchgeführt worden sind. Insbesondere soll eine Verständigung über die rechtlichen Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten er reicht werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Äm ter mit ihren jeweiligen – teilweise durchaus kontroversen – Aufträgen zu einer abgestimmten Vorgehensweise kommen. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Wohnra umversorgung. Hier wird es darum gehen, insbesondere im Bereich der Wohnungslosenhil fe die bestehenden Betreuungskonzepte weiterzuentwickeln und alternati ve Modelle für bestehende desintegrative Wohnformen zu erarbeiten. Aus dem Projekt könnten sich Ansatzpunkte für weite rgehende kommunale Maßnahmen ergeben, die nicht durch bestehende personelle und finanzielle Ressourcen in den Ämtern gedeckt werden können. In diesem Fall sollen die er forderlichen politischen Beratungs- und Entscheidungsprozesse initiiert werden, um die erfo rderlichen Projekte realisieren zu können. 7 Eine Übertragung der im Rahmen des Projektes entwic kelten Handlungsstrategien und Vernetzungsstrukturen auf andere Zielgruppen ist wünschenswert. 6. Strukturelle Voraussetzungen Münster – Stadt der Wissenschaft und Lebensart. Das offizielle Stadtmotto charakterisiert das Profil und Selbstverständnis Münsters. Als Stan dort von neun Hochschulen und zahlreichen wissenschaftlichen Instituten, einer le bendigen kulturellen und gastronomischen Szene sowie einer insgesamt hohen Lebensqualität is t Münster eine wachsende Stadt mit rund 305.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, davon e twa 60.000 Studierende. Bis zum Jahr 2025 wird ein An-stieg der Bevölkerung auf knapp 322.000 Menschen prognostiziert. Die Stadt Münster bietet als regionales Oberzentrum spezifische Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote, wie z.B. Spezialgeschäfte, Fachkliniken, Regionalbehörden, Fach- und Hochschulen. Diese Funktionsausstattung spiegel t sich auch in der Verteilung der Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen wider: Der Tertiäre Sektor dominiert mit fast 86 % vor dem Produzierenden Sektor mit knapp 13 %. Bedeu tende Branchen sind das Gesundheits- und Sozialwesen mit 29.746 Beschäftigt en sowie der Handel mit 20.525 Beschäftigten. Die Arbeitslosenquoten in Münster verlaufen seit de m Jahr 2011 auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau, mit leicht abnehmender Ten denz. Aktuell liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Mün ster bei 5,8 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 4 % und liegt damit unterhalb der Bundes- bzw. Landesebene. Bereits seit mehreren Jahren ist in Münster ein seh r angespannter Wohnungs- und Grundstücksmarkt zu beobachten, einhergehend mit st ark steigenden Miet- und Immobilienpreisen. Münster gehört zu den 22 NRW-Stä dten, die von der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 23. Juni 2015 er fasst sind. Durch die angespannte Wohnungsmarktlage kommt es zu Verdrängungseffekten, insbesondere von einkommensschwachen Haushalten. 22,6 Prozent der Münsteranerinnen und Münsteraner h aben eine Migrationsvorgeschichte. Dabei ist der Anteil bei den Kindern und Jugendlich en mit 39,7 bzw. 28,8 Prozent am höchsten. Alter Anteil Personen mit Migrationshintergrund 0-9 Jahre 39,7% 10-19 Jahre 28,8% 20-29 Jahre 18,1% 30-39 Jahre 26,4% 40-49 Jahre 22,4% 50-59 Jahre 17,7% 60-69 Jahre 15,7% 70-79 Jahre 21,4% 80-89 Jahre 18,2% 90 Jahre und älter 17,7% Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Bevölkerung liegt bei 9,7 %. Dieser ist in den vergangenen Jahren durch den erhöhten Flücht lingszuzug, aber auch durch die EU- Binnenmigration deutlich gestiegen. Lebten am 31.12 .2009 noch 20.649 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Münster, waren es am 31.12.2015 bereits 29.551 Personen aus insgesamt 182 Nationen. Der Anteil der EU-Ausländer an den in Münster 8 gemeldeten Menschen ohne deutschen Pass beträgt run d 39 %. Die Zahl der Personen aus den EU-Staaten hat sich von 7.824 in 2009 auf 11.39 5 in 2015 erhöht. Darunter bilden Personen aus Herkunftsländern, die im Rahmen der EU -Osterweiterung seit 2004 beigetreten sind, mit 5.243 Personen einen Anteil v on 46 %. Die höchste absolute Steigerung entfiel dabei auf polnische Staatsangehö rige (2009: 1.298, 2015: 2.249). Der stärkste prozentuale Anstieg ist bei Zuwanderern au s Rumänien zu beobachten. Deren Zahl hat sich seit 2009 etwa verdreifacht (2009: 198, 2015: 578). Die größte Gruppe der ausländischen Bevölkerung kom mt aktuell aus Polen, seit 2015 bilden Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit d ie zweitgrößte Gruppe. An dritter Stelle folgen Menschen mit serbischer Staatsangehörigkeit. In 2015 lebten 970 Personen mit einer Duldung in Mü nster, über ein befristetes Aufenthaltsrecht verfügten 10.636 Personen. 7. Politische Einbindung Die Konzeption des Modellprojektes fußt auf dem in einem breiten Beteiligungsprozess entwickelten Leitbild „Migration und Integration Mü nster“ und fügt sich in die dort verabschiedeten Leitziele ein. Die kontinuierliche Einbindung der Vertreterinnen u nd Vertreter der Ortspolitik in das Modellprojekt soll auf verschiedenen Wegen gewährleistete werden: Einrichtung eines Projektbeirates: Durch die Einrichtung eines Projektbeirates, an dem neben der Kommunalverwaltung Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit , des Politischen Arbeitskreises Flüchtlinge (s.u.), des Integrationsrates, von Migr antenselbstorganisationen, Freier Wohlfahrtspflege, Gemeinnnützige Gesellschaft zur U nterstützung Asylsuchender (GGUA e. V.) sowie der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe teiln ehmen, soll ein kontinuierlicher Austausch und eine aktive Mitwirkung gewährleistet werden. Berichterstattung und Beratung in bestehenden politischen Gremien: Der „Politische Arbeitskreis Flüchtlinge“ soll in d ie konkrete Ausgestaltung des Modellprojektes einbezogen werden und die Umsetzung sphase aktiv begleiten. Dieser interfraktioneller Arbeitskreis besteht seit dem Ja hr 2014 und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Rates, der Bezirk svertretungen, des Integrationsrates, der städtischen Wohnbaugesellschaft Wohn+Stadtbau sowie der Verwaltung. Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden anlassbezogen eingeladen. Die Geschäftsführung liegt beim Sozialamt. In diesem Gremium werden Frag en der Aufnahme und Unterbringung sowie der Integration geflüchteter Menschen beraten . Der Arbeitskreis hat das Ziel, einen engmaschigen Informationsaustausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Politik und der Verwaltung zu gewährleisten und Raum für ei ne intensive fachliche Diskussion zu schaffen. Der Arbeitskreis hat in den Zeiten des st arken Flüchtlingszuzuges bis zu 14-tägig getagt, aktuell finden die Sitzungen ca. alle 6 - 8 Wochen statt. Darüber hinaus ist selbstverständlich vorgesehen, i n den zuständigen Fachausschüssen (Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ve rbraucherschutz und Arbeitsförderung, Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie Aussch uss für Kinder, Jugendliche und Familien) regelmäßig über den Projektverlauf zu berichten und Anregungen aufzunehmen. Der Integrationsrat ist durch seinen Vorsitzenden i m „Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge“ vertreten. Darüber hinaus soll aber auch in den Sit zungen des Integrationsrates regelmäßig über den Projektverlauf berichtet und die Erfahrung en und Anregungen der Mitglieder in die weitere Projektplanung einbezogen werden. In Zusamm enarbeit mit dem Integrationsrat soll 9 insbesondere eruiert werden, welche Migrantenselbstorganisationen in dem Themenfeld des Projektes tätig sind und wie diese in das Projekt e ingebunden werden können. Der Integrationsrat ist hier eine wichtige Schnittstell e, um Kontakte herzustellen und mögliche Zugangsschwellen zu minimieren. 8. Verwaltungsinterne Struktur Im Rahmen des Modellprojektes soll die dezernats- u nd ämterübergreifende Zusammenarbeit intensiviert und ausgebaut werden. D iese Zielsetzung wird durch die Verwaltungsspitze, und hier insbesondere die Dezern entin für Soziales, Integration, Kultur und Sport und den Dezernenten für Bildung, Jugend u nd Familie, forciert und durch die zuständigen Amtsleiterinnen und Amtsleiter unterstü tzt. Dies ist sicherlich eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen des Projektes. Die zentrale Projektsteuerung wird beim städtischen Sozialamt liegen, das sowohl für die Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen a ls auch für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Wohnungslosenhilfe zuständig ist. Hier kann u. a. auf die Erfahrungen bei der durch das Soziala mt koordinierten Erstellung des kommunalen Handlungskonzeptes für geflüchtete Mensc hen zurückgegriffen werden, an dem zahlreiche Ämter und Fachstellen mitgewirkt haben. Folgende Ämter und kommunale Einrichtungen werden – in unterschiedlicher Intensität - mit den jeweils erforderlichen Fachbereichen an dem Modellprojekt mitwirken: Dezernat für Soziales, Integration, Kultur und Sport (V) •Sozialdienst für Flüchtlinge, Leistungen nach AsylbLG •Wohnraumversorgung Sozialamt •Aufenthaltsrechtliche Fragestellungen Ausländerbehörde •Kinder- und Jugendärztlicher Dienst •Sozialpsychiatrischer Dienst Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten •Qualifizierung von Fachkräften / Ehrenamtlichen •Vernetzung und Projektförderung Kommunales Integrationszentrum •Beratung / Vermitttlung von Engagementinteressierten •Vernetzung von Ehrenamtskoordinatoren Freiwilligenagentur 10 Dezernat für Bildung, Jugend und Familie (IV) Hinzu kommt die Agentur für Arbeit als wichtiger externer Partner. Darüber hinaus sind die Anlauf- und Beratungsstellen in freier Trägerschaft , darunter insbesondere die Flüchtlingsberatungsstellen, die I ntegrationsagenturen sowie die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsu chender e.V. (GGUA) unverzichtbare Akteure. Hinzu kommen die ehrenamtlichen Flüchtling snetzwerke sowie die Migrantenselbstorganisationen. 9. Vernetzung Verwaltungsintern bestehen verschiedene institution alisierte Vernetzungsstrukturen, in denen – ergänzend zur Projektstruktur - ein regelmä ßiger Austausch über das Projekt und seinen Verlauf stattfinden soll, wie zum Beispiel d ie Quartalsgespräche innerhalb des Dezernates V oder die Halbjahresgespräche zwischen den Dezernaten IV und V. Durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen kann die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ämtern und Fachstellen institutionali siert werden. Dies sollte zum Ende des Projektes in den Blick genommen werden, um eine ver bindliche Basis für eine Verstetigung der neu entwickelten Kooperationsstrukturen zu gewährleisten. 10. Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement für, mit und von Mens chen mit Migrationsvorgeschichte ist in Münster vielfältig und in allen städtischen Hand lungsfeldern präsent. Es ist damit ein klassisches Querschnittsthema und bildet einen unve rzichtbaren Bestandteil der Integrationsarbeit. Eine lebendige Willkommenskultu r ist ohne das Engagement der Zivilgesellschaft nicht denkbar. Die Landschaft der in Münster ansässigen Migrantens elbstorganisationen (MSO) ist inzwischen so vielfältig wie die Vereinslandschaft von Menschen ohne Migrationsvorgeschichte. Die Stadt Münster hat das Ziel, die politische Partizipation der MSOs kontinuierlich zu fördern und sie in die Integ rationsarbeit der Stadt einzubinden, etwa bei der Weiterentwicklung des Migrationsleitbildes der Stadt. In diesem Kontext wurde 2011 eine Datenbank der MSOs in Münster eingerichtet, die kontinuierlich gepflegt und aktualisiert wird. Sie ist eine wichtige Informationsplattform für Neu-zuwandernde, soziale Träger und die Verwaltung selbst. In dieser Datenbank sind aktuell 89 Migrantenselbstorganisationen mit Sitz in der Stadt Münster erfasst. Im Zuge der steigenden Flüchtlingszahlen hat das In teresse der Bürgerinnen und Bürger, sich insbesondere für und mit geflüchteten Menschen zu engagieren, deutlich zugenommen. In Münster bestehen derzeit 11 Flüchtlingsnetzwerke , die das ehrenamtliche Engagement in den Stadtteilen koordinieren und Öffentlichkeitsarb eit betreiben. Diese werden zum Teil von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, z . B. der örtlichen Kirchengemeinden, aber auch von ehrenamtlich tätigen Personen organis iert. Initiiert durch die FreiwilligenAgentur findet ein regelmäßiger Austausch dieser Ehrenamtskoordinatoren statt. •Kindertagesbetreuung •Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, OGS, Kommunaler Sozialdienst Amt für Kinder, Jugendliche und Familien •Bildungsberatung, Schulsozialpädagogik •Lernförderung, Schulpsychologische Beratungsstelle, Volkshochschule Amt für Schule und Weiterbildung 11 Das Spektrum ehrenamtlicher Tätigkeiten reicht von der Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen über die Vermittlung in der Kommun ikation mit Kitas und Schulen bis hin zum Deutschunterricht oder der Hilfe bei der Arbeit splatz- oder Wohnungssuche. Darüber hinaus stehen häufig Begegnungen und gemeinsame Akt ivitäten im Fokus des Engagements - im Rahmen von Kennenlern-Nachmittagen , Festen oder sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Dabei engagieren sich auch zunehmend Menschen mit eigener Fluchtgeschichte, die ihre Erfahrungen und Kompeten zen weitergeben möchten. Das Engagement findet sowohl in den Einrichtungen der f reien Wohlfahrtspflege und der Hilfsorganisationen, bei Vereinen und in Institutio nen als auch in bürgerschaftlich organisierten Kontexten statt. Zur Information, Begleitung, Beratung, Vernetzung u nd Qualifizierung der Freiwilligen sind hauptamtliche personelle Kapazitäten und verlässlic he Strukturen unerlässlich. In Münster werden diese auf kommunaler Seite durch die Freiwil ligenAgentur, das Kommunale Integrationszentrum (KI) und den Sozialdienst für F lüchtlinge bereitgestellt. Aktuell liegt der Fokus auf einer Verstetigung und weiteren Qualifizi erung des bürgerschaftlichen Engagements. Die FreiwilligenAgentur • wirbt für freiwilliges Engagement, • bietet stets aktualisierte Informationen für Engag ementinteressierte, • berät Engagementinteressierte, • berät und coacht Organisationen, Einrichtungen, Ve reine und Initiativen (u. a. zu Themen wie Führungszeugnis oder Versicherungen) und leistet „Aufbauhilfen“, • qualifiziert im Rahmen der FreiwilligenAkademie üb ergreifend zum Thema Ehrenamt und Freiwilligenkoordination, • stellt mit der FreiwilligenAkademie die Rahmenbedi ngungen für die Weiterbildung der Ehrenamtlichen sowie für Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen in der Geflüchtetenhilfe bereit (Anmeldesystem, Räume, Internetauftritt etc.) und wirkt bei der Konzeption der Veranstaltungen mit, • vernetzt die Ehrenamtskoordinatoren in der Geflüch tetenhilfe und gewährleistet einen Wissens- und Erfahrungstransfer, • entwickelt Qualitätsstandards für das Engagement i n der Geflüchtetenhilfe, • bezieht aktiv Unternehmen in die Engagementförderu ng ein („Corporate Giving“, z. B. Überlassung von Räumlichkeiten für die FreiwilligenAkademie; „Corporate Volunteering, z. B. beim ZeitStifteTag). Das Kommunale Integrationszentrum • entwickelt in Abstimmung mit anderen Bildungsträge rn bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche in Kooperation mit der GGUA e. V., der FreiwilligenAgentur, dem Sozialamt, den Integrationsagenturen und weiteren Partnern, die neben der Wissensvermittlung insbesondere auf eine rassismuskritische Reflektion setzen, • bietet je eine modularisierte Qualifizierungsreihe für ehrenamtliche Sprachlehrkräfte - für die Zielgruppe Erwachsene und für die Zielgruppe Kinder - mit aufbauendem Erfahrungsaustausch und Onlineportal an, • berät, betreut und vermittelt ehrenamtliche Überse tzerinnen und Übersetzer im Bildungsbereich, • fördert und unterstützt Flüchtlingsinitiativen, Wo hlfahrtsverbände, Kinder- und Jugendhilfeträger, Migrantenselbstorganisationen und weitere Vereine im Rahmen des KOMM-AN Förderprogramms, 12 • fördert die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen und Professionellen im Quartier in Kooperation mit dem Sozialamt und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; dies soll zunächst modellhaft im Stadtteil Sprakel erprobt und anschließend, auf die Erfahrungen aufbauend, auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden, • bringt sich in den Erfahrungsaustauch der Ehrenamt skoordinatoren ein und wirkt aktiv in bestehenden Netzwerkstrukturen mit, • wird eine übergreifende Steuerungsgruppe „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ als zentrale Netzwerkstruktur mit allen relevanten Akteuren in Münster initiieren. Der Sozialdienst für Flüchtlinge • wirbt im Rahmen von Veranstaltungen zur Öffentlich keitsarbeit (Informationsveranstaltungen vor Inbetriebnahme der Einrichtungen, Sommerfeste etc.) für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Flüchtlingseinrichtungen, • koordiniert den Einsatz der Ehrenamtlichen in den Einrichtungen, fördert den bedarfsgerechten Einsatz und begleitet die in den Unterkünften tätigen Ehrenamtlichen, • vermittelt bei Bedarf zwischen Ehrenamtlichen und Bewohnerinnen und Bewohnern, • arbeitet eng mit den örtlichen Flüchtlingsinitiati ven und –netzwerken zusammen und begleitet und unterstützt sie bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Projekte, • wirkt bei der Planung und Gestaltung von Qualifizi erungsmaßnahmen mit, • bringt sich in den Erfahrungsaustauch der Ehrenamt skoordinatoren ein und wirkt aktiv in bestehenden Netzwerkstrukturen mit, • stellt die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement in den Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung (Räume, Mittel). 11. Projektstruktur Für den Projektzeitraum soll eine verwaltungsintern e Lenkungsgruppe installiert werden, der neben den beiden zuständigen Beigeordneten jewe ils Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Ämter auf Leitungsebene angehören, ggf. erweitert durch Fachkräfte mit Planungsaufgaben sowie die Agentur für Arbeit. In d er Lenkungsgruppe sollen die einzelnen Projektschritte abgestimmt und strategische Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Die Lenkungsgruppe soll in einem etwa 4-monatigen Turnus tagen. Darüber hinaus ist eine Vernetzung der operativen Ebene erforderlich. Einerseits könnte dies in Form von mehreren Workshops realisiert werden, die das Ziel haben, die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten tran sparent zu machen und gemeinsame Betrachtungs- und Handlungsweisen – vor dem Hinterg rund des jeweils eigenen Auftrages und Zuständigkeitsbereiches – zu etablieren. Darübe r hinaus bietet sich die regelmäßige Durchführung von Fallkonferenzen an, an denen schwerpunktmäßig die Ausländerbehörde und das Sozialamt teilnehmen und zu denen – in Abhä ngigkeit von den Fallkonstellationen – Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterer Ämter einge laden werden. Dies wird selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes erfolgen, also nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen. Die Einrichtung eines Projektbeirates , der sich ein- bis zweimal jährlich trifft und an dem neben Vertreterinnen und Vertretern des Politischen Arbeitskreises Flüchtlinge und des Integrationsrates auch die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie die GGUA e. V. beteiligt ist, erscheint sinnvoll. Für die Projektsteuerung und –koordination soll, we nn möglich, bereits vorhandenes Personal eingesetzt werden. Da der Schwerpunkt des Projektes auf einer Optimierung der dezernats- und ämterübergreifenden Zusammenarbeit l iegt, erscheint es unabdingbar, dass 13 die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter v on Beginn an mit den kommunalen Strukturen und Zuständigkeiten vertraut sind. Die zentrale Projektsteuerung soll im Umfang von 0, 3 VZÄ durch eine im Projektmanagement geschulte Mitarbeiterin des Sozia lamtes geleistet werden. Die Stelle ist als Stab organisatorisch direkt der Amtsleitung zug eordnet. Die Projektsteuerung übernimmt die Geschäftsführung für die Lenkungsgruppe und den Projektbeirat. Die weitere Projektkoordination im Umfang von 1,7 V ZÄ, die unter anderem die Verantwortlichkeit für die Fallkonferenzen und admi nistrative Aufgaben einschließt, soll von zwei Fachkräften übernommen werden, die Erfahrungen in der Arbeit mit geflüchteten Menschen mitbringen und / oder planerisch in dem Th emenbereich tätig sind. Davon soll eine Stelle beim Sozialamt und eine bei der Ausländerbehörde angegliedert werden. Die projektbezogenen Stellen(anteile) sollen mit zusätzlichem Personal besetzt werden. 12. Einwanderungsmanagement Der Themenbereich Migration und Integration ist sei t vielen Jahren als Querschnittsthema in der städtischen Verwaltung verankert. Er ist ‚Chefs ache‘ und regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Verwaltungs vorstandes. Eine Verständigung über Ziele und Strategien der Integrationsarbeit er folgt insbesondere über die regelmäßige Fortschreibung des Migrationsleitbildes und ist akt uell für die Gruppe der geflüchteten Menschen in einem eigenen Handlungskonzept erfolgt. Das Migrationsleitbild beinhaltet einen umfangreich en Zielkatalog zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe. Dort wurde auch die re gelmäßige Durchführung eines Integrationsmonitorings verankert. Dies soll dazu dienen, die Erreichung d er vereinbarten Ziele im Bereich der Integrationsarbeit zu überprüf en. Auf dieser Grundlage erfolgt die Weiterentwicklung bestehender und Planung neuer Maßnahmen. Das Integrationsmonitoring wurde zuletzt im Herbst 2016 für die Jahre 2013 bis 2015 vorgelegt. Insgesamt 50 Indikatoren, verteilt auf die unterschiedlichen Handlungsfelder, wurden hier betrachtet. Darüber hinaus wird aktuell ein Sozialmonitoring auf den Weg gebracht, das ab dem Jahr 2017 regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Mithilfe eines schmalen Indikatorensets sollen Unterschiede städtischer Teilgebiete unter dem Gesi chtspunkt der sozialen Lage ihrer Bewohnerschaft abgebildet werden. Beobachtungseinheiten des Sozialmonitorings sind also das Stadtgebiet und dessen Teilgebiete, die anhand ausgewählter Merkmale miteinander verglichen werden. Betrachtet werden sollen Indikat oren zur sozio-ökonomischen und ethnisch-kulturellen Segregation im Zeitverlauf. Da s Sozialmonitoring hat das Ziel, mögliche Teilräume mit besonderem Entwicklungsbedarf aufzuze igen und wird damit auch ein wichtiges Instrument im Rahmen des Einwanderungsmanagements sein. 13. Sozialraumstruktur Im Rahmen des Projektes soll bewusst kein bestimmtes Quartier ausgewählt werden, in dem die Maßnahmen verortet sind, um keine zu starke Ein grenzung in Bezug auf die Zielgruppe herzustellen. Gleichwohl ist zu erwarten, dass sich eine Konzentration auf einzelne Stadtteile ergeben wird. Insbesondere im Rahmen des Fallmanagements ist die Kooperation mit den örtlichen - haupt- und ehrenamtlichen - Netzwerkpartnern zwinge nd erforderlich. Deren Kontakte zur Zielgruppe, ihre Angebote und Kompetenzen stellen u nverzichtbare Ressourcen dar. Hier seien insbesondere die Flüchtlingsberatungsstellen, aber auch die für alle Zielgruppen offenen Regelangebote der freien Träger sowie ehrenamtliche Angebote wie Mentoring- oder 14 Patenprojekte genannt. Hinzu kommen die Integration sagenturen sowie die Migrantenselbstorganisationen als wichtige Akteure der Integrationsarbeit. Über die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsp flege, die bestehenden Arbeitsgemeinschaften des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien, Stadtteilarbeitskreise oder auch das „Stadtweite Ne tzwerk Integration“ können und sollen gezielt Informationen über das Projekt eingebracht und beraten werden. 14. Projektplanung In der ersten 3-monatigen-Projektphase soll eine äm terübergreifende Analyse der Ausgangssituation im Fokus stehen. Hier soll es zun ächst darum gehen, ämterübergreifend Klarheit über die Abgrenzung der Zielgruppe und der en rechtliche Ausgangslage zu schaffen, statistische Daten zu erheben bzw. mitein ander in Beziehung zu setzen und sowohl die bestehenden Angebote für als auch die Ha ndlungsbedarfe in Bezug auf die Zielgruppe konkreter zu eruieren. Auf dieser Grundlage sollen dann im zweiten Projekt abschnitt bis Herbst 2017 die Handlungsschwerpunkte festgelegt, gemeinsame Ziele formuliert und konkrete Maßnahmen geplant werden, in denen - ggf. zunächst modellhaft – neue Formen der Zusammenarbeit implementiert und erprobt werden. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen soll im Zentrum des entscheidenden dritten Projektabschnitts bis Herbst 2018 stehen. Im letzten Projektabschnitt wird es darum gehen, di e Erfahrungen auszuwerten und Vereinbarungen zur Verstetigung der neu implementie rten Arbeitsweisen zu treffen. Hier ist zu klären, welche Rahmenbedingungen erforderlich si nd, um die aufgebauten Strukturen auch nach Beendigung des Modellprojektes verlässlic h aufrechtzuerhalten und diese stetig weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse sollen in einem Handlungskonzept mün den, das in der letzten Projektphase erstellt wird. Die Projektphasen im Überblick: 01.03.2017 – 30.05.2017 Analyse der Ausgangslage 01.06.2017 – 31.08.2017 Schwerpunktsetzung, Zielfor mulierung, Maßnahmenplanung 01.09.2017 – 30.11.2018 Implementierung / Durchführ ung der Maßnahmen, Aufbau der Vernetzungsstrukturen 01.12.2018 – 28.02.2019 Dokumentation, Verstetigung
Beschlussvorlage
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V/0119/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antragstellung für das Projekt "Einwanderung gestalten NRW" Beratungsfolge 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.02.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster - auf der Grundlage einer eingereichten Interessenbekundung - durch das Land NRW als eine von zwölf möglichen Kommunen zur An- tragstellung im Rahmen des Modellprojektes „Einwanderung gestalten NRW“ aufgefordert wur- de. 2. Der Rat unterstützt die Zielsetzung des aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projektes und stimmt der Antragstellung zu. 3. Bei Bewilligung des Projektes werden 2,00 Stellen befristet für zwei Jahre eingerichtet, die zu 90 % aus Landesmitteln finanziert werden. Die endgültige Stellenbewertung ist noch festzulegen. 4. Der Rat nimmt die Ergebnisse des „Runden Tisches Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge“ zur Kennt- nis. Der Ratsantrag Nr. A-R/0033/2016 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Bei der Berechnung der Aufwendungen und Erträge wurden ein Projektbeginn und entsprechende Stellenbesetzungen zum 01.05.2017 angenommen. Die endgültigen Stellenwerte waren in der Kür- ze der Zeit nicht festzulegen, so dass sich bei der Berechnung des Personalaufwandes noch Ver- änderungen ergeben können. Vorlagen-Nr.: V/0119/2017 Auskunft erteilt: Frau Schulte-Sienbeck Ruf: 492-5998 E-Mail: Schulte-Sienbeck@stadt- muenster.de Datum: 15.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0119/2017 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensu n- terhalts Zeile 2 Zuwendungen und allg e- meine Umlagen 2017 97.960 90 % der zuwendungs- fähigen Auf- wendungen 2018 146.930 2019 48.980 Erträge gesamt 2017 97.960 Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensu n- terhalts Zeile 11 Personalaufwendungen 2017 82.040 2018 123.050 2019 41.020 Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen 2017 26.800 Arbeitsplatz- kosten, projektbezo- gene Sach- ausgaben 2018 40.200 2019 13.400 Aufwand gesamt 2017 108.840 2018 163.250 2019 54.420 Saldo 2017 10.880 Eigenanteil 10 % 2018 16.320 2019 5.440 Die notwendigen Aufwandsermächtigungen stehen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Le- bensunterhalts“ zur Verfügung. Begründung: 1. Ausgangslage: In Münster gibt es eine große Gruppe von Personen, die hier bereits seit mehreren Jahren - teilweise seit dem Balkankonf likt in den 1990er Jahren – mit einer unsicheren Bleibeperspektive leben. Viele dieser Personen beziehen nach wie vor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und / oder haben noch keinen Zugang zum freien Wohnungsmarkt gefunden, so dass s ie nach wie vor in kommunalen Flüchtlingsunterkünften oder auch Einrichtungen der Wohnungslosenhil- fe leben. Der größte Teil dieser Personengruppe ist geduldet gem. § 60a Aufenthaltsgesetz; es handelt sich also um abgelehnte Asylbewerber, die derzeit nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können. 335 Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, sind bereits vor dem Jahr 2014 eingereist und leben damit bereits seit mindestens drei Jahren in Münster. Davon stammen rund 70 % aus den Westbalkanstaaten. - 3 - V/0119/2017 Hinzu kommen Personen, die zwar bereits über eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Grü nden verfügen, sich aber nach wie vor im Bezug von Asylbewerberleistungen befinden und / oder noch immer in kommunalen Unterbringungseinrichtungen leben. Im Rahmen de s hohen Flüchtlingszuzuges 2014 / 2015 wurden viele Maßnahmen gescha ffen, die insbesondere der Integration geflüchteter Menschen aus Herkunftsländern mit einer hohen Bleibeper- spektive zugutekommen (zurzeit Eritrea, Iran, Irak, Somalia und Syrien). Hier werden alle Ressourcen gebündelt, um frühzeitig die Kompetenzen der zugewanderten Personen zu erfassen und insbeso n- dere unverzüglich die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Sprache zu gewährleisten. Die geduldeten Personen konnten in der Vergangenheit jedoch kaum von Integrationsangeboten pro- fitieren und sind auch weiterhin von vielen Maßnahmen, wie den Integrationskursen des BAMF oder den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), ausgeschlossen. Gleichzeitig konnten viele abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig stehen ärztlich attestierte Krankheiten oder auch die fehlende Kooperat i- onsbereitschaft der Herkunftsstaaten im Zentrum. So kann es zur längerfristig en Duldung oder bei dauerhaften Abschiebehindernissen auch zur Legalisierung des Aufenthalts kommen. Die langjährig geduldeten Personen befinden sich oftmals über viele Jahre in einer Warteschleife, in der keine Abschiebung erfolgt, aber auch keine bzw. k aum unterstützende Maßnahmen stattfi nden. Sie sind aufgrund ihres prekären aufenthaltsrechtlichen Status verstärkt mit Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Arbeitssuche konfrontiert. Die erlebte Perspektivlosigkeit führt vielfach zu großer Frustration. Insbesondere für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder stellt die Sorge vor einer Abschiebung ein permanentes Bedrohungsszenario dar. Diese Personen bilden seit Jahren einen Teil der Münsteraner Stadtgesellschaft und sind als so lcher auch in den kommunalen Einrichtungen und Diensten präsent. Es sind an verschiedenen Stellen e r- hebliche Schwierigkeiten und soziale Problemlagen zu verzeichnen. Vor diesem Hinte rgrund sollen die kommunalen Integrationsbemühungen für diese Zielgruppe verstärkt werden. I nsbesondere den Kindern und Jugendlichen sollen dadurch Perspektiven für die Zukunft eröffnet werden. Auch um (weitere) hohe soziale Folgekosten zu vermeiden, sollen gerade der nachwac hsenden Generation Wege zur gesellschaftlichen Integration geebnet werden. 2. Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Das Land NRW fördert in 12 Modellkommunen ein Projekt zum Thema „Einwanderung gestalten NRW“. Die Laufzeit der Modellprojekte beträgt bis zu zwei Jahre. Die Förderung umfasst die projek t- bezogenen Ausgaben, die im Rahmen der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zur E r- reichung des Zuwendungszwecks erforderlich sind. Als personelle Ausstattung stehen jeder Model l- kommune für den Auf- und Ausbau der fachbereichs- und dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit, der Etablierung von Case Management und für die Koordination insgesamt 1,5 Stellen sowie eine halbe Stelle für Administration zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf verfolgt die nordrhein -westfälische Landesregierung das Ziel, die rechtskrei s- übergreifende Zusammenarbeit zur Integration von allen zugewanderten Menschen in den Komm u- nen zu fördern. So soll ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen Behörden installiert werden, in dessen Mittelpunkt der zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. Es sollen Unterstützungssysteme für Zugewanderte auf der Grun d- lage vorhandener lokaler Strukturen und Akteure konzipiert, vernetzt und umgesetzt werden. Es erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte sowie eine Evaluation des Gesam t- projektes. - 4 - V/0119/2017 3. Projektvorhaben der Stadt Münster Die Verwaltung hat zum Stichtag 20.12.2016 eine Interessenbekundung zur Teilnahme an dem M o- dellprojekt eingereicht. Das angestrebte Projekt soll sich insbesondere an langjährig geduldete Fami- lien richten, die in städtischen Unterbringungseinrichtungen leben und / oder sich im Bezug von Asy l- bewerberleistungen befinden. Ziel ist, die Integration und Teilhabechancen langjährig geduldeter Familien zu verbessern und insbe- sondere die nachwachsende Generation gezielt zu unterstützen. Ämterübergreifend soll eine g emeinsame Einschätzung zu den Problem - und Bedarfslagen der Zie l- gruppe sowie zu möglichen Lösungsstrategien gewonnen werden. Gemeinsam soll eruiert werden, welche Handlungsansätze in den einzelnen Ämtern verfolgt werden und welche zielgruppenspezifi- schen Maßnahmen ggf. bereits bestehen . Dabei soll auch die Expertise freier Träger und weiterer Akteure einbezogen werden. Auf dieser Grundlage sollen die Handlungsschwerpunkte festgelegt, gemeinsame Ziele formuliert und konkrete Maßnahmen geplant werden, in denen - ggf. zunächst modellhaft – neue Formen der Z u- sammenarbeit implementiert und erprobt werden. Im letzten Projektabschnitt wird es darum gehen, die Erfahr ungen auszuwerten und Vereinbaru ngen zur Verstetigung der neu implementierten Arbeitsweisen zu treffen. Hier ist zu klären, welche Ra h- menbedingungen erforderlich sind, um die aufgebauten Strukturen auch nach Beendigung des M o- dellprojektes verlässlich aufrechtzuerhalten und diese stetig weiterzuentwickeln. Einen wichtigen Baustein der Vernetzung auf der operativen Ebene sollen regelmäßige ämterüber- greifende Fallkonferenzen bilden. Neben den obligatorischen Vertreterinnen und Vertretern des Soz i- alamts und de r Ausländerbehörde sollen jeweils fallbezogen bei Bedarf weitere Ämter einbezogen werden. Im Rahmen von Case -Management sollen perspektivisch die erforderlichen unterstützenden Ma ß- nahmen für die am Projekt teilnehmenden Familien initiiert und koordiniert werden. Es wird ein Projektbeginn zum 01.05.2017 angestrebt und die Zuwendung entsprechend beantragt. Die Koordinationsstellen sollen beim Sozialamt (1,0 VZÄ) und der Ausländerbehörde (0,5 VZÄ) einge- richtet werden, die projektbezogene Administration (0,5 VZÄ) bei der Ausländerbehörde. Bei der Teilnahme an dem Modellprojekt handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. 4. Runder Tisch Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge Auf Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 21.06.2016 „ Abschiebungspraxis in Münster überpr üfen und ändern!“ hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Einrichtung eines zeitlich befristeten „Runden Tisches“ beschlossen. Dieser hat zwischenzeitlich zweimal getagt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung haben in den beiden Sitzungen die einschläg i- gen Gesetze und die Vorgaben der staatlichen Aufsichtsbehörden sowie ihre dadurch begren zten Entscheidungsspielräume ausführlich dargestellt. Sie waren sich mit den Vertreterinnen und Vertre- tern der Fraktionen einig, dass diese Spielräume zugunsten der Betroffenen ausgeschöpft we rden müssen. Das den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellte Projekt zum Förderprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ soll den Aufenthalt von langjährig in Münster geduldeten Ausländerinn en und Aus- ländern verstetigen und legalisieren. - 5 - V/0119/2017 Die Stadtverwaltung prüft eine Weiterentwicklung der Rückkehrberatungen. Bei Bedarf kann der Runde Tisch Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge wieder einberufen we rden. Eine weitere Terminierung findet jedoch nicht statt. Der gemäß Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates vom 29.06.2016 in geänderte Fassung b e- schlossene Ratsantrag der Fraktion Die Linke (A-R/0033/2016) ist damit erledigt. Zur Dringlichkeit: Die Verwaltung wurde seitens der Bezirksregierun g Arnsberg mit E -Mail vom 13.02.2017 zur Antra g- stellung aufgefordert. Der Projektantrag ist bis zum 28.02.2017 einzureichen. Vor diesem Hintergrund war eine Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse nicht möglich. Aufgrund der erfo rderlichen Ämterabstimmung erreicht die Vorlage den Rat verspätet. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung wurde jedoch in seiner Sitzung vom 18.01.2017 über die Einreichung der Interessenbekundung und das weitere Verfahren info rmiert. Der Politische Arbeitskreis Flüchtlinge hat über die Interessenbeku n- dung in seiner Sitzung am 11.01.2017 beraten und diese grundsätzlich begrüßt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Vorhabenbeschreibung / Interessenbekundung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0119/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37