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V/0119/2017

Antragstellung für das Projekt "Einwanderung gestalten NRW"

Vorlagen 10.02.2017

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Anlage "Einwanderung gestalten NRW" Interessenbekundung

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Beschlussvorlage

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Anlage "Einwanderung gestalten NRW" Interessenbekundung

45254 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
„Einwanderung gestalten NRW“ – Interessenbekundung der Stadt Münster 
1. Ausgangslage 
Wie in Nordrhein-Westfalen und der BRD insgesamt, h at sich auch in Münster die Zahl der 
Flüchtlingszuzüge in den vergangenen Jahren kontinu ierlich erhöht. Insbesondere von 2014 
auf 2015 war ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. Allein im Jahr 2015 wurden der Stadt 
Münster etwa 3.000 geflüchtete Menschen zugewiesen.  Hauptherkunftsländer waren Syrien, 
Irak und Afghanistan. Mitte Februar 2016 hat sich d ie Situation dann im Zusammenhang mit 
der Schließung der sogenannten „Balkanroute“ abrupt  verändert. Seit diesem Zeitpunkt 
erfolgen nur noch vereinzelte Zuweisungen. 
 
 
 
Neben diesen Neuzugewanderten gibt es jedoch auch eine große Gruppe von Personen, die 
bereits seit mehreren Jahren - teilweise seit dem B alkankonflikt in den 1990er Jahren - mit 
unsicherer Bleibeperspektive in Münster leben. Viele dieser Personen beziehen nach wie vor 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und / oder haben noch keinen 
Zugang zum freien Wohnungsmarkt gefunden, so dass s ie nach wie vor in kommunalen 
Flüchtlingsunterkünften oder auch Einrichtungen der  Wohnungslosenhilfe leben. Diese 
Personengruppe soll im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ in den 
Blick genommen werden.  
 
Der größte Teil dieser Personengruppe ist geduldet gem. § 60a Aufenthaltsgesetz; es 
handelt sich also um abgelehnte Asylbewerber, die derzeit nicht in ihre Heimat abgeschoben 
werden können. 335 Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, sind bereits vor dem 
Jahr 2014 eingereist und leben damit bereits seit m indestens drei Jahren in Münster. Davon 
stammen 237 (entspricht 71 %) aus den Westbalkanstaaten. 
 
Hinzu kommen Personen, die zwar bereits über eine A ufenthaltserlaubnis aus humanitären 
Gründen verfügen, sich aber nach wie vor im Bezug v on Asylbewerberleistungen befinden 
und / oder noch immer in kommunalen Unterbringungseinrichtungen leben. 
 
Nicht einbezogen werden sollen Personen aus sichere n Herkunftsländern, deren Asylantrag 
nach dem 31.08.2015 abgelehnt worden ist. Für diese  Gruppe gelten verschärfte rechtliche 
Rahmenbedingungen, so dass insbesondere die Erteilu ng einer Arbeitserlaubnis 
ausgeschlossen ist.  
0
500 
1000 
1500 
2000 
2500 
3000 
3500 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 
Entwicklung der Flüchtlingszuzüge nach Münster 
2010 - 2016

2 
 
Im Rahmen des hohen Flüchtlingszuzuges 2014 / 2015 wurden bundesweit und auf NRW-
Ebene viele Maßnahmen geschaffen, die insbesondere der Integration der geflüchteten 
Menschen aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrie n zugutekommen, die eine besonders 
hohe Bleibeperspektive haben. Hier werden alle Ress ourcen gebündelt, um frühzeitig die 
Kompetenzen der zugewanderten Personen zu erfassen und insbesondere unverzüglich die 
Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Sprache zu gewährleisten. 
 
Die geduldeten Personen konnten in der Vergangenhei t jedoch kaum von 
Integrationsangeboten profitieren und sind auch wei terhin von vielen Maßnahmen, wie den 
Integrationskursen des BAMF oder den Flüchtlingsint egrationsmaßnahmen (FIM), 
ausgeschlossen. Gleichzeitig konnten viele abgelehn te Asylbewerber/innen nicht in ihre 
Heimatländer zurückgeführt werden. Die Gründe dafür  sind vielfältig. Häufig stehen ärztlich 
attestierte Krankheiten oder auch die fehlende Koop erationsbereitschaft der 
Herkunftsstaaten im Zentrum. So kann es zur längerf ristigen Duldung oder bei dauerhaften 
Abschiebehindernissen auch zur Legalisierung des Aufenthalts kommen. 
 
Die langjährig geduldeten Personen befinden sich of tmals über viele Jahre in einer 
Warteschleife, in der keine Abschiebung erfolgt, ab er auch keine bzw. kaum unterstützende 
Maßnahmen stattfinden. Sie sind aufgrund ihres prek ären aufenthaltsrechtlichen Status 
verstärkt mit Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und  Arbeitssuche konfrontiert. Die erlebte 
Perspektivlosigkeit führt vielfach zu großer Frustr ation. Insbesondere für in Deutschland 
geborene und aufgewachsene Kinder stellt die Sorge vor einer Abschiebung ein 
permanentes Bedrohungsszenario dar. 
 
Diese Personen bilden seit Jahren einen Teil der Münsteraner Stadtgesellschaft und sind als 
solcher auch in den kommunalen Einrichtungen und Di ensten präsent. Es sind an 
verschiedenen Stellen erhebliche Schwierigkeiten und soziale Problemlagen zu verzeichnen. 
Vor diesem Hintergrund sollen die kommunalen Integr ationsbemühungen für diese 
Zielgruppe verstärkt werden. Insbesondere den Kinde rn und Jugendlichen sollen dadurch 
Perspektiven für die Zukunft eröffnet werden. Auch um (weitere) hohe soziale Folgekosten 
zu vermeiden, sollen gerade der nachwachsenden Gene ration Wege zur gesellschaftlichen 
Integration geebnet werden. 
 
Innerhalb der beschriebenen Zielgruppe des Projekte s gibt es selbstverständlich viele 
Menschen, die sich trotz aller rechtlichen und sozi alen Hemmnisse intensiv um Bildung und 
Arbeit bemühen und sich aktiv in die Gesellschaft e inbringen. Es ist jedoch nicht zu 
verkennen, dass bestimmte Problemlagen gehäuft auftreten, wie 
• geringe deutsche Sprachkenntnisse, 
• Analphabetismus, 
• unregelmäßiger Schulbesuch von Kindern und Jugendl ichen, 
• erzieherische Schwierigkeiten, häusliche Gewalt, 
• gesundheitliche Probleme, Suchterkrankungen, 
• Wohnungslosigkeit, 
• Kriminalität etc. 
Vielfach handelt es sich um große Familien mit Mult iproblemlagen. Viele Biografien sind 
durch mehrfaches Ein- und Ausreisen ins Herkunftsland, aber auch ins europäische Ausland, 
gekennzeichnet. Insbesondere für Kinder und Jugendl iche wirken sich diese Brüche im 
Bildungsweg extrem nachteilig aus. 
 
Insbesondere seit den Gesetzesverschärfungen im Zug e der „Asylpakete“ erleben sich viele 
dieser Menschen als „Flüchtlinge zweiter Klasse“. I nnerhalb der Bevölkerung hat diese 
Personengruppe, im Gegensatz zu den Flüchtlingen aus Syrien und anderen Kriegsgebieten,

3 
 
keine starke Lobby und erfährt häufiger eine deutli che Ablehnung. Dies ist auch durch ein 
deutlich geringeres bürgerschaftliches Engagement spürbar. 
 
Eine genauere Beschreibung der Herausforderungen un d Bedarfe setzt einen 
ämterübergreifenden Abgleich von statistischen Erke nntnissen und fachlichen 
Einschätzungen voraus, der aktuell noch nicht besteht. Es wird darauf ankommen, durch das 
Projekt nicht „gefühlte Wahrheiten“ und Stereotype zu zementieren. Vielfach werden auch im 
professionellen Kontext die unterschiedlichen Grupp en mit ihren verschiedenen rechtlichen 
und sozialen Ausgangsbedingungen miteinander vermis cht – wie EU-Binnenmigranten aus 
Bulgarien und Rumänien mit geduldeten Personen aus den Westbalkanstaaten. Hier gilt es 
klarer zu differenzieren, um passgenauere Angebote machen zu können. 
2. Voraussetzungen 
In Münster besteht ein breiter Konsens zwischen Ver waltung, Politik und Stadtgesellschaft, 
die Integration zugewanderter Menschen durch vielfä ltige kommunale Angebote aktiv zu 
fördern. Die Themen Migration und Integration sind seit vielen Jahren als Querschnittsthema 
in der städtischen Verwaltung verankert.  
 
Unter Federführung der Koordinierungsstelle für Mig ration und Interkulturelle 
Angelegenheiten wurde unter breiter Beteiligung der  Migrantenselbstorganisationen, der 
Ratsfraktionen, der Glaubensgemeinschaften, der Ver waltung, der Polizei, der 
Wirtschaftsförderung u.v.m. das Leitbild „Migration und Integration Münster“  erarbeitet 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/v_zuwanderung/pdf/leitbild-auflage2014.pdf). Dieses wurde im Jahr 2008 erstellt 
und 2014 in einem partizipativen Prozess aktualisiert. Es umfasst die Handlungsfelder 
 
• rechtliche Integrationsbegleitung, 
• Bildung und Sprache, 
• Wirtschaft und Arbeit, 
• Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung, 
• Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Di enste, 
• Gesundheit und Sport, 
• Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltun g, 
• Kultur sowie 
• Presse und Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Das Migrationsleitbild begreift sich als Leitfaden zur Integrationsarbeit. Es definiert in den 
einzelnen Handlungsfeldern Leit- und Teilleitziele,  für deren Umsetzung die gesamte 
Stadtgesellschaft verantwortlich ist. Dabei wird be wusst nicht nach dem Aufenthaltsstatus 
der Menschen unterschieden. Vielmehr richtet sich d ieses an alle Menschen mit einer 
Migrationsvorgeschichte. 
 
Darüber hinaus verfolgt die Stadt Münster bereits s eit vielen Jahren das Konzept der 
dezentralen Flüchtlingsunterbringung . Im Rahmen von Mediationsprozessen wurden im 
Zusammenwirken von Politik, Verwaltung und Vertrete rinnen und Vertretern verschiedener 
zivilgesellschaftlicher Akteure Standards für die E rrichtung von Flüchtlingseinrichtungen 
entwickelt und geeignete Standorte ausgewählt. Tragende Säulen dieses Konzeptes sind 
• die möglichst gleichmäßige Verteilung der Einricht ungen über das gesamte 
Stadtgebiet und eine möglichst gute bauliche Integration in das örtliche Wohnumfeld,

4 
 
• überschaubare Wohneinheiten mit bis zu 8 Personen und insgesamt 50 Plätzen pro 
Standort mit Gemeinschafts- und Kinderbetreuungsraum und 
• die intensive Einbindung von Ehrenamtlichen aus de m jeweiligen Wohnumfeld. 
Dieses bewährte und überregional anerkannte Münster aner Konzept zur Unterbringung und 
Integration von Flüchtlingen ist im Rahmen der dram atisch steigenden Flüchtlingszahlen in 
den Jahren 2014 / 2015 an seine Grenzen gestoßen. S o mussten zum Beispiel zunehmend 
temporäre Unterbringungsmöglichkeiten mit teilweise  deutlich höheren Platzzahlen 
geschaffen werden. 
 
Im Jahr 2016 wurde unter dem Eindruck der mit den h ohen Flüchtlingszügen erforderlichen 
strukturellen und konzeptionellen Veränderungen in vielen städtischen Handlungsfeldern 
eine umfassende Aktualisierung, Ergänzung und Übera rbeitung vorgenommen. Neben der 
zunächst vordringlichen Aufgabe einer menschenwürdi gen Unterbringung, wurden dabei 
Fragen der gesellschaftlichen Integration in den Fo kus gestellt – von der Versorgung mit 
Kita- und Schulplätzen über die Integration in Ausb ildung und Arbeit bis hin zur Teilhabe an 
Kultur- und Sportveranstaltungen. Hier wurden diver se Maßnahmen – auch mit 
Unterstützung durch Landes- und Bundesförderung – n eu initiiert bzw. ausgebaut und 
konzeptionell weiterentwickelt. Ziel des aktualisie rten Handlungskonzeptes „Geflüchtete 
Menschen in Münster“  ist, die wesentlichen Aufgaben der Stadtverwaltung  im Kontext der 
Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen tran sparent zu machen, die maßgeblichen 
Herausforderungen in den einzelnen kommunalen Handl ungsfeldern zu beleuchten und 
schließlich die bestehenden Ziele und Strategien da rzustellen. Der Konzeptentwurf wurde in 
der zweiten Jahreshälfte 2016 unter Beteiligung von  Vertreterinnen und Vertretern der 
Ratsfraktionen, des Integrationsrates sowie weitere r zivilgesellschaftlicher Akteure erarbeitet 
und befindet sich derzeit in der politischen Beratu ng. Eine Verabschiedung durch den Rat 
der Stadt ist im März 2017 vorgesehen. 
3. Rahmenbedingungen 
Insbesondere in den Jahren 2014 / 2015 wurden die k ommunalen Strukturen zur Aufnahme, 
Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen  in Münster erheblich ausgebaut und 
konzeptionell weiterentwickelt. Einen wesentlichen Meilenstein stellte dabei die Schaffung 
einer Kommunalen Erstaufnahme  dar, in der dezernats- und ämterübergreifend vielf ältige 
Einrichtungen und Dienste für geflüchtete Menschen miteinander verzahnt werden. Diese 
reichen von der Bildungs- und Schullaufbahnberatung  sowie kinder- und 
jugendpädagogischen Angeboten über die Beratung in gesundheitlichen Fragen bis zum 
Integration Point und Angeboten freier Träger. Hier  findet darüber hinaus das zentrale 
Belegungsmanagement für alle Flüchtlingsunterkünfte in Münster statt. 
 
Die Begleitung in den Unterkünften erfolgt durch Fa chkräfte der Sozialen Arbeit sowie durch 
Hausmeister jeweils mit einem Betreuungsschlüssel von 1:100, das heißt, je 100 Plätze wird 
eine volle Stelle Sozialarbeit und Hausdienst vorge halten. Das Fallmanagement des 
Sozialdienstes für Flüchtlinge  beginnt in der Kommunalen Erstaufnahme und wird in  den 
dezentralen Übergangseinrichtungen fortgesetzt. Die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen 
erfolgt sowohl durch städtische Fachkräfte als auch  durch beauftragte freie Träger. Die 
Menschen in den kommunalen Flüchtlingseinrichtungen  erfahren eine professionelle 
Begleitung und einzelfallbezogene psychosoziale Unt erstützung, die ihnen helfen soll, den 
Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiv en zur selbstständigen Lebensführung zu 
entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen zu f ördern. Letztlich soll ihnen eine 
professionelle Betreuung die gleichberechtigte Teil habe am Leben in Münster ermöglichen. 
Unterstützt und ergänzt wird diese soziale Arbeit d urch ein breites bürgerschaftliches 
Engagement. Eine wichtige Aufgabe stellt das Auszug smanagement dar, durch das der 
Übergang in eigenständiges Wohnen gefördert und auc h nachgehend für eine befristete Zeit 
unterstützt werden soll. Alle Personen, die nach Ab schluss ihres Asylverfahrens über eine

5 
 
Duldung oder Aufenthaltserlaubnis verfügen, sind grundsätzlich zum Auszug verpflichtet. Die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes  für Flüchtlinge arbeiten eng mit den 
örtlichen Netzwerkpartnern, insbesondere den Flücht lingsinitiativen in den Stadtteilen, 
zusammen. 
 
Eine wichtige Rolle im Feld der Integrationsarbeit nimmt auch das Kommunale 
Integrationszentrum der Stadt Münster (KI)  wahr, das im Jahr 2013 gegründet und 
organisatorisch der Koordinierungsstelle für Migrat ion und Interkulturelle Angelegenheiten 
zugeordnet wurde. Die Schwerpunkte liegen im Bereic h der Qualifizierung, Vernetzung und 
Projektförderung. 
 
Eine zentrale Rolle im Modellprojekt wird die Ausländerbehörde  einnehmen, da hier die für 
die Zielgruppe zentrale Frage des aufenthaltsrechtl ichen Status bearbeitet wird. Die 
Münsteraner Ausländerbehörde führt gegenwärtig eine n Organisationsentwicklungsprozess 
durch. Ziel ist die Stärkung der Serviceorientierun g und der interkulturellen Ausrichtung 
durch eine Neuorientierung der Organisation sowie d er Personal- und Qualitätsentwicklung. 
Das Projekt beinhaltet proaktive Beratungsansätze, eine systematische Ermöglichungskultur 
im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, verbesserte Ve rfahrensabläufe, verständliche und 
gebündelte Informationen, optimierte Schnittstellen zu anderen Akteuren, ein ansprechendes 
und sachgerechtes Erscheinungsbild, eine dem Bedarf  entsprechende Personalausstattung 
einschließlich entsprechender Konzepte für eine qua lifizierte Einarbeitung und 
Weiterentwicklung der Kompetenzen sowie die Entwick lung eines Leitbilds, das die 
Prinzipien wie „Willkommensbehörde“ und „Serviceorientierung“ sichtbar macht. In diesen 
Kontext fügt sich das geplante Modellprojekt ein. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat sich in den vergangen en Jahren wiederholt für ein faires 
Bleiberecht langjährig geduldeter Menschen eingeset zt. In diesem Kontext wurde im Jahr 
2013 auf Anregung des Integrationsrates ein Runder Tisch „Münster für ein humanitäres 
Bleiberecht – Potentiale Zugewanderter nutzen – die  Teilhabe Aller fördern“ eingerichtet. 
Hier soll die Tradition des Einsatzes des Rates der  Stadt Münster für den Personenkreis der 
langjährig Geduldeten konsequent fortgeführt werden  und gleichzeitig nach Ansätzen 
gesucht werden, aus der Münsteraner Stadtgesellscha ft heraus eine verbesserte Integration 
anzustoßen und zu ermöglichen. 
 
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 29.06.2016 beschlossen, 
einen zeitlich befristeten interfraktionellen Arbei tskreis einzurichten, in dem eine 
gemeinsame Haltung zum Thema ‚Abschiebepraxis‘ in M ünster entwickelt werden soll. 
Dieser Arbeitskreis „ Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge“ , an dem Vertreterinnen und 
Vertretern der Fraktionen, der Vorsitzende des Inte grationsrates, der Oberbürgermeister 
sowie die zuständigen Beigeordneten und Amtsleitung en teilnehmen, wurde im Sommer 
2016 initiiert. Der Arbeitskreis soll sich gemäß Ra tsbeschluss mit verschiedenen 
Fragestellungen beschäftigen, von denen zwei als re levant für das Modellprojekt 
eingeschätzt werden können: 
- Es soll eine Haltung für Münster entwickelt werde n, nach welchen Maßgaben die 
Ausländerbehörde Abschiebehindernisse unter Ausschö pfung der rechtlichen Möglichkeiten 
anerkennt und 
- Strukturen und Prozesse innerhalb der Stadtverwal tung und das Zusammenspiel mit 
weiteren zuständigen Behörden sollen erörtert und g gf. Vorschläge zur Optimierung 
entwickelt werden. 
4. Besondere Herausforderungen und Bedarfe 
Personen aus der Zielgruppe des Projektes, die noch  immer in kommunalen Einrichtungen 
leben, werden durch den Sozialdienst für Flüchtling e betreut. Die Erfahrung zeigt jedoch,

6 
 
dass diese Arbeit in vielen Bereichen an Grenzen st ößt und die Ziele in Bezug auf die 
Integration nicht erreicht werden. 
 
In vielen Fällen sind Familien auch bereits in Wohn ungen auf dem freien Wohnungsmarkt 
umgezogen, die Mietverhältnisse sind jedoch aus gan z unterschiedlichen Gründen 
gescheitert. Da eine Rückkehr in städtische Flüchtlingsunterkünfte nicht möglich ist, stranden 
diese Menschen mit ihrem weiterhin hohen Integratio nsbedarf im System der 
Wohnungslosenhilfe, welches sowohl im Bereich der U nterbringungskapazitäten als auch in 
der Gewährleistung von Integrationsangeboten in vie len Fällen nur bedingt auf diese 
Menschen eingestellt ist. Daher erscheint es angeze igt, die erfolgreichen 
Betreuungskonzepte im Bereich der Flüchtlinge darau fhin zu prüfen, ob und ggf. wie sie für 
den Bereich der Wohnungslosenhilfe adaptiert werden können. Eine zunehmend kooperative 
Bearbeitung der Themenfelder könnte dazu beitragen,  die personellen und sachlichen 
Ressourcen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung möglichst optimal einzusetzen. 
 
Die größte Einrichtung der Wohnungslosenhilfe ist a ktuell mit rund 190 Personen in 36 
Wohneinheiten belegt. Seit einigen Jahren leben dor t nahezu ausschließlich wohnungslose 
Personen mit Migrationsvorgeschichte, Viele Bewohne rinnen und Bewohner sind ehemalige 
Flüchtlinge, welche zum Teil schon im Rahmen des Ba lkankonfliktes nach Deutschland 
gekommen sind. Die Unterkunft befindet sich in desi ntegrierter Lage in einem 
Gewerbegebiet am Stadtrand. Die Verwaltung wurde ak tuell vom Rat der Stadt Münster 
beauftragt, Möglichkeiten und Instrumente zu erarbe iten, um die Angebote der 
Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster nachhaltig wei terzuentwickeln. Dazu wurde u. a. ein 
interfraktioneller Arbeitskreis Wohnungslosigkeit gebildet. 
5. Zielsetzung 
Übergeordnetes Projektziel ist, die Teilhabechancen  der beschriebenen Zielgruppe zu 
erhöhen und dabei insbesondere die Situation der Ki nder, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen in den Blick zu nehmen. Dies schließt v or allem die Bereiche Bildung, 
Ausbildung und Arbeit, Gesundheit, Wohnen und soziale Teilhabe ein. 
 
Im Rahmen des Projektes soll durch eine ämterübergr eifende Betrachtung und Beratung 
eine gemeinsame Einschätzung zu den oben skizzierte n Problem- und Bedarfslagen sowie 
möglichen Lösungsstrategien gewonnen werden. Zu klä ren ist, in welcher Form die 
Sichtweise der betroffenen Personen dabei einbezogen werden kann. 
 
Gemeinsam soll eruiert werden, welche Handlungsansä tze in den einzelnen Ämtern verfolgt 
werden und welche Maßnahmen und Projekte – auch von  Dritten – ggf. bereits bestehen 
bzw. früher durchgeführt worden sind. Insbesondere soll eine Verständigung über die 
rechtlichen Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten er reicht werden. Nur so kann 
gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Äm ter mit ihren jeweiligen – teilweise 
durchaus kontroversen – Aufträgen zu einer abgestimmten Vorgehensweise kommen. 
 
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Wohnra umversorgung. Hier wird es darum 
gehen, insbesondere im Bereich der Wohnungslosenhil fe die bestehenden 
Betreuungskonzepte weiterzuentwickeln und alternati ve Modelle für bestehende 
desintegrative Wohnformen zu erarbeiten. 
 
Aus dem Projekt könnten sich Ansatzpunkte für weite rgehende kommunale Maßnahmen 
ergeben, die nicht durch bestehende personelle und finanzielle Ressourcen in den Ämtern 
gedeckt werden können. In diesem Fall sollen die er forderlichen politischen Beratungs- und 
Entscheidungsprozesse initiiert werden, um die erfo rderlichen Projekte realisieren zu 
können.

7 
 
Eine Übertragung der im Rahmen des Projektes entwic kelten Handlungsstrategien und 
Vernetzungsstrukturen auf andere Zielgruppen ist wünschenswert. 
6. Strukturelle Voraussetzungen 
Münster – Stadt der Wissenschaft und Lebensart. Das  offizielle Stadtmotto charakterisiert 
das Profil und Selbstverständnis Münsters. Als Stan dort von neun Hochschulen und 
zahlreichen wissenschaftlichen Instituten, einer le bendigen kulturellen und gastronomischen 
Szene sowie einer insgesamt hohen Lebensqualität is t Münster eine wachsende Stadt mit 
rund 305.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, davon e twa 60.000 Studierende. Bis zum 
Jahr 2025 wird ein An-stieg der Bevölkerung auf knapp 322.000 Menschen prognostiziert. 
 
Die Stadt Münster bietet als regionales Oberzentrum  spezifische Infrastruktur- und 
Dienstleistungsangebote, wie z.B. Spezialgeschäfte, Fachkliniken, Regionalbehörden, Fach- 
und Hochschulen. Diese Funktionsausstattung spiegel t sich auch in der Verteilung der 
Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen wider: Der Tertiäre Sektor dominiert mit fast 86 % 
vor dem Produzierenden Sektor mit knapp 13 %. Bedeu tende Branchen sind das 
Gesundheits- und Sozialwesen mit 29.746 Beschäftigt en sowie der Handel mit 20.525 
Beschäftigten. 
 
Die Arbeitslosenquoten in Münster verlaufen seit de m Jahr 2011 auf einem nahezu 
gleichbleibenden Niveau, mit leicht abnehmender Ten denz. Aktuell liegt die 
Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Mün ster bei 5,8 % und die 
Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 4 % und liegt damit unterhalb der Bundes- bzw. 
Landesebene. 
 
Bereits seit mehreren Jahren ist in Münster ein seh r angespannter Wohnungs- und 
Grundstücksmarkt zu beobachten, einhergehend mit st ark steigenden Miet- und 
Immobilienpreisen. Münster gehört zu den 22 NRW-Stä dten, die von der 
Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 23. Juni 2015 er fasst sind. Durch die angespannte 
Wohnungsmarktlage kommt es zu Verdrängungseffekten,  insbesondere von 
einkommensschwachen Haushalten. 
 
22,6 Prozent der Münsteranerinnen und Münsteraner h aben eine Migrationsvorgeschichte. 
Dabei ist der Anteil bei den Kindern und Jugendlich en mit 39,7 bzw. 28,8 Prozent am 
höchsten. 
 
Alter  Anteil Personen mit 
Migrationshintergrund  
0-9 Jahre 39,7%  
10-19 Jahre 28,8%  
20-29 Jahre 18,1%  
30-39 Jahre 26,4%  
40-49 Jahre 22,4%  
50-59 Jahre 17,7%  
60-69 Jahre 15,7%  
70-79 Jahre 21,4%  
80-89 Jahre 18,2%  
90 Jahre und älter 17,7%  
 
Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Bevölkerung liegt bei 9,7 %. Dieser ist 
in den vergangenen Jahren durch den erhöhten Flücht lingszuzug, aber auch durch die EU-
Binnenmigration deutlich gestiegen. Lebten am 31.12 .2009 noch 20.649 Personen mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit in Münster, waren  es am 31.12.2015 bereits 29.551 
Personen aus insgesamt 182 Nationen. Der Anteil der  EU-Ausländer an den in Münster

8 
 
gemeldeten Menschen ohne deutschen Pass beträgt run d 39 %. Die Zahl der Personen aus 
den EU-Staaten hat sich von 7.824 in 2009 auf 11.39 5 in 2015 erhöht. Darunter bilden 
Personen aus Herkunftsländern, die im Rahmen der EU -Osterweiterung seit 2004 
beigetreten sind, mit 5.243 Personen einen Anteil v on 46 %. Die höchste absolute 
Steigerung entfiel dabei auf polnische Staatsangehö rige (2009: 1.298, 2015: 2.249). Der 
stärkste prozentuale Anstieg ist bei Zuwanderern au s Rumänien zu beobachten. Deren Zahl 
hat sich seit 2009 etwa verdreifacht (2009: 198, 2015: 578). 
 
Die größte Gruppe der ausländischen Bevölkerung kom mt aktuell aus Polen, seit 2015 
bilden Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit d ie zweitgrößte Gruppe. An dritter Stelle 
folgen Menschen mit serbischer Staatsangehörigkeit. 
 
In 2015 lebten 970 Personen mit einer Duldung in Mü nster, über ein befristetes 
Aufenthaltsrecht verfügten 10.636 Personen. 
7. Politische Einbindung 
Die Konzeption des Modellprojektes fußt auf dem in einem breiten Beteiligungsprozess 
entwickelten Leitbild „Migration und Integration Mü nster“ und fügt sich in die dort 
verabschiedeten Leitziele ein. 
 
Die kontinuierliche Einbindung der Vertreterinnen u nd Vertreter der Ortspolitik in das 
Modellprojekt soll auf verschiedenen Wegen gewährleistete werden: 
 
Einrichtung eines Projektbeirates: 
Durch die Einrichtung eines Projektbeirates, an dem  neben der Kommunalverwaltung 
Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit , des Politischen Arbeitskreises 
Flüchtlinge (s.u.), des Integrationsrates, von Migr antenselbstorganisationen, Freier 
Wohlfahrtspflege, Gemeinnnützige Gesellschaft zur U nterstützung Asylsuchender (GGUA e. 
V.) sowie der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe teiln ehmen, soll ein kontinuierlicher Austausch 
und eine aktive Mitwirkung gewährleistet werden. 
 
Berichterstattung und Beratung in bestehenden politischen Gremien: 
Der „Politische Arbeitskreis Flüchtlinge“ soll in d ie konkrete Ausgestaltung des 
Modellprojektes einbezogen werden und die Umsetzung sphase aktiv begleiten. Dieser 
interfraktioneller Arbeitskreis besteht seit dem Ja hr 2014 und setzt sich zusammen aus 
Vertreterinnen und Vertretern des Rates, der Bezirk svertretungen, des Integrationsrates, der 
städtischen Wohnbaugesellschaft Wohn+Stadtbau sowie  der Verwaltung. Weitere 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden anlassbezogen  eingeladen. Die Geschäftsführung 
liegt beim Sozialamt. In diesem Gremium werden Frag en der Aufnahme und Unterbringung 
sowie der Integration geflüchteter Menschen beraten . Der Arbeitskreis hat das Ziel, einen 
engmaschigen Informationsaustausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Politik 
und der Verwaltung zu gewährleisten und Raum für ei ne intensive fachliche Diskussion zu 
schaffen. Der Arbeitskreis hat in den Zeiten des st arken Flüchtlingszuzuges bis zu 14-tägig 
getagt, aktuell finden die Sitzungen ca. alle 6 - 8 Wochen statt. 
 
Darüber hinaus ist selbstverständlich vorgesehen, i n den zuständigen Fachausschüssen 
(Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ve rbraucherschutz und Arbeitsförderung, 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie Aussch uss für Kinder, Jugendliche und 
Familien) regelmäßig über den Projektverlauf zu berichten und Anregungen aufzunehmen. 
 
Der Integrationsrat ist durch seinen Vorsitzenden i m „Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge“ 
vertreten. Darüber hinaus soll aber auch in den Sit zungen des Integrationsrates regelmäßig 
über den Projektverlauf berichtet und die Erfahrung en und Anregungen der Mitglieder in die 
weitere Projektplanung einbezogen werden. In Zusamm enarbeit mit dem Integrationsrat soll

9 
 
insbesondere eruiert werden, welche Migrantenselbstorganisationen in dem Themenfeld des 
Projektes tätig sind und wie diese in das Projekt e ingebunden werden können. Der 
Integrationsrat ist hier eine wichtige Schnittstell e, um Kontakte herzustellen und mögliche 
Zugangsschwellen zu minimieren.  
8. Verwaltungsinterne Struktur 
Im Rahmen des Modellprojektes soll die dezernats- u nd ämterübergreifende 
Zusammenarbeit intensiviert und ausgebaut werden. D iese Zielsetzung wird durch die 
Verwaltungsspitze, und hier insbesondere die Dezern entin für Soziales, Integration, Kultur 
und Sport und den Dezernenten für Bildung, Jugend u nd Familie, forciert und durch die 
zuständigen Amtsleiterinnen und Amtsleiter unterstü tzt. Dies ist sicherlich eine 
entscheidende Voraussetzung für das Gelingen des Projektes.  
 
Die zentrale Projektsteuerung wird beim städtischen  Sozialamt liegen, das sowohl für die 
Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen a ls auch für die Leistungsgewährung 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Wohnungslosenhilfe zuständig ist. Hier kann 
u. a. auf die Erfahrungen bei der durch das Soziala mt koordinierten Erstellung des 
kommunalen Handlungskonzeptes für geflüchtete Mensc hen zurückgegriffen werden, an 
dem zahlreiche Ämter und Fachstellen mitgewirkt haben. 
 
Folgende Ämter und kommunale Einrichtungen werden –  in unterschiedlicher Intensität - mit 
den jeweils erforderlichen Fachbereichen an dem Modellprojekt mitwirken: 
 
 
Dezernat für Soziales, Integration, Kultur und Sport (V) 
 
 
 
 
  
•Sozialdienst für Flüchtlinge, Leistungen nach AsylbLG 
•Wohnraumversorgung Sozialamt 
•Aufenthaltsrechtliche Fragestellungen Ausländerbehörde 
•Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
•Sozialpsychiatrischer Dienst 
Amt für Gesundheit, 
Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
•Qualifizierung von Fachkräften / Ehrenamtlichen 
•Vernetzung und Projektförderung 
Kommunales 
Integrationszentrum 
•Beratung / Vermitttlung von Engagementinteressierten 
•Vernetzung von Ehrenamtskoordinatoren Freiwilligenagentur

10 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Familie (IV)  
 
 
 
Hinzu kommt die Agentur für Arbeit  als wichtiger externer Partner.  
 
Darüber hinaus sind die Anlauf- und Beratungsstellen in freier Trägerschaft , darunter 
insbesondere die Flüchtlingsberatungsstellen, die I ntegrationsagenturen sowie die 
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsu chender e.V. (GGUA) unverzichtbare 
Akteure. Hinzu kommen die ehrenamtlichen Flüchtling snetzwerke sowie die 
Migrantenselbstorganisationen. 
9. Vernetzung 
Verwaltungsintern bestehen verschiedene institution alisierte Vernetzungsstrukturen, in 
denen – ergänzend zur Projektstruktur - ein regelmä ßiger Austausch über das Projekt und 
seinen Verlauf stattfinden soll, wie zum Beispiel d ie Quartalsgespräche innerhalb des 
Dezernates V oder die Halbjahresgespräche zwischen den Dezernaten IV und V. 
Durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen kann die Zusammenarbeit zwischen 
den einzelnen Ämtern und Fachstellen institutionali siert werden. Dies sollte zum Ende des 
Projektes in den Blick genommen werden, um eine ver bindliche Basis für eine Verstetigung 
der neu entwickelten Kooperationsstrukturen zu gewährleisten. 
10. Bürgerschaftliches Engagement 
Bürgerschaftliches Engagement für, mit und von Mens chen mit Migrationsvorgeschichte ist 
in Münster vielfältig und in allen städtischen Hand lungsfeldern präsent. Es ist damit ein 
klassisches Querschnittsthema und bildet einen unve rzichtbaren Bestandteil der 
Integrationsarbeit. Eine lebendige Willkommenskultu r ist ohne das Engagement der 
Zivilgesellschaft nicht denkbar. 
 
Die Landschaft der in Münster ansässigen Migrantens elbstorganisationen (MSO) ist 
inzwischen so vielfältig wie die Vereinslandschaft von Menschen ohne 
Migrationsvorgeschichte. Die Stadt Münster hat das Ziel, die politische Partizipation der 
MSOs kontinuierlich zu fördern und sie in die Integ rationsarbeit der Stadt einzubinden, etwa 
bei der Weiterentwicklung des Migrationsleitbildes der Stadt. In diesem Kontext wurde 2011 
eine Datenbank der MSOs in Münster eingerichtet, die kontinuierlich gepflegt und aktualisiert 
wird. Sie ist eine wichtige Informationsplattform für Neu-zuwandernde, soziale Träger und die 
Verwaltung selbst. In dieser Datenbank sind aktuell  89 Migrantenselbstorganisationen mit 
Sitz in der Stadt Münster erfasst. 
 
Im Zuge der steigenden Flüchtlingszahlen hat das In teresse der Bürgerinnen und Bürger, 
sich insbesondere für und mit geflüchteten Menschen zu engagieren, deutlich zugenommen. 
In Münster bestehen derzeit 11 Flüchtlingsnetzwerke , die das ehrenamtliche Engagement in 
den Stadtteilen koordinieren und Öffentlichkeitsarb eit betreiben. Diese werden zum Teil von 
hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, z . B. der örtlichen Kirchengemeinden, 
aber auch von ehrenamtlich tätigen Personen organis iert. Initiiert durch die 
FreiwilligenAgentur findet ein regelmäßiger Austausch dieser Ehrenamtskoordinatoren statt. 
 
•Kindertagesbetreuung 
•Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, OGS, 
Kommunaler Sozialdienst 
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
•Bildungsberatung,  Schulsozialpädagogik 
•Lernförderung, Schulpsychologische 
Beratungsstelle, Volkshochschule 
Amt für Schule und 
Weiterbildung

11 
 
Das Spektrum ehrenamtlicher Tätigkeiten reicht von der Begleitung bei Behördengängen 
und Arztbesuchen über die Vermittlung in der Kommun ikation mit Kitas und Schulen bis hin 
zum Deutschunterricht oder der Hilfe bei der Arbeit splatz- oder Wohnungssuche. Darüber 
hinaus stehen häufig Begegnungen und gemeinsame Akt ivitäten im Fokus des 
Engagements - im Rahmen von Kennenlern-Nachmittagen , Festen oder sportlichen und 
kulturellen Veranstaltungen. Dabei engagieren sich auch zunehmend Menschen mit eigener 
Fluchtgeschichte, die ihre Erfahrungen und Kompeten zen weitergeben möchten. Das 
Engagement findet sowohl in den Einrichtungen der f reien Wohlfahrtspflege und der 
Hilfsorganisationen, bei Vereinen und in Institutio nen als auch in bürgerschaftlich 
organisierten Kontexten statt. 
 
Zur Information, Begleitung, Beratung, Vernetzung u nd Qualifizierung der Freiwilligen sind 
hauptamtliche personelle Kapazitäten und verlässlic he Strukturen unerlässlich. In Münster 
werden diese auf kommunaler Seite durch die Freiwil ligenAgentur, das Kommunale 
Integrationszentrum (KI) und den Sozialdienst für F lüchtlinge bereitgestellt. Aktuell liegt der 
Fokus auf einer Verstetigung und weiteren Qualifizi erung des bürgerschaftlichen 
Engagements. 
 
Die FreiwilligenAgentur 
• wirbt für freiwilliges Engagement, 
• bietet stets aktualisierte Informationen für Engag ementinteressierte, 
• berät Engagementinteressierte, 
• berät und coacht Organisationen, Einrichtungen, Ve reine und Initiativen (u. a. zu Themen 
wie Führungszeugnis oder Versicherungen) und leistet „Aufbauhilfen“, 
• qualifiziert im Rahmen der FreiwilligenAkademie üb ergreifend zum Thema Ehrenamt und 
Freiwilligenkoordination, 
• stellt mit der FreiwilligenAkademie die Rahmenbedi ngungen für die Weiterbildung der 
Ehrenamtlichen sowie für Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen in der 
Geflüchtetenhilfe bereit (Anmeldesystem, Räume, Internetauftritt etc.) und wirkt bei der 
Konzeption der Veranstaltungen mit,  
• vernetzt die Ehrenamtskoordinatoren in der Geflüch tetenhilfe und gewährleistet einen 
Wissens- und Erfahrungstransfer, 
• entwickelt Qualitätsstandards für das Engagement i n der Geflüchtetenhilfe, 
• bezieht aktiv Unternehmen in die Engagementförderu ng ein („Corporate Giving“, z. B. 
Überlassung von Räumlichkeiten für die FreiwilligenAkademie; „Corporate Volunteering, 
z. B. beim ZeitStifteTag). 
Das Kommunale Integrationszentrum 
• entwickelt in Abstimmung mit anderen Bildungsträge rn bedarfsgerechte 
Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche in Kooperation mit der GGUA e. V., der 
FreiwilligenAgentur, dem Sozialamt, den Integrationsagenturen und weiteren Partnern, 
die neben der Wissensvermittlung insbesondere auf eine rassismuskritische Reflektion 
setzen, 
• bietet je eine modularisierte Qualifizierungsreihe  für ehrenamtliche Sprachlehrkräfte - für 
die Zielgruppe Erwachsene und für die Zielgruppe Kinder - mit aufbauendem 
Erfahrungsaustausch und Onlineportal an, 
• berät, betreut und vermittelt ehrenamtliche Überse tzerinnen und Übersetzer im 
Bildungsbereich, 
• fördert und unterstützt Flüchtlingsinitiativen, Wo hlfahrtsverbände, Kinder- und 
Jugendhilfeträger, Migrantenselbstorganisationen und weitere Vereine im Rahmen des 
KOMM-AN Förderprogramms,

12 
 
• fördert die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen und Professionellen im Quartier in 
Kooperation mit dem Sozialamt und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; dies 
soll zunächst modellhaft im Stadtteil Sprakel erprobt und anschließend, auf die 
Erfahrungen aufbauend, auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden, 
• bringt sich in den Erfahrungsaustauch der Ehrenamt skoordinatoren ein und wirkt aktiv in 
bestehenden Netzwerkstrukturen mit, 
• wird eine übergreifende Steuerungsgruppe „Ehrenamt  in der Flüchtlingshilfe“ als zentrale 
Netzwerkstruktur mit allen relevanten Akteuren in Münster initiieren. 
Der Sozialdienst für Flüchtlinge 
• wirbt im Rahmen von Veranstaltungen zur Öffentlich keitsarbeit 
(Informationsveranstaltungen vor Inbetriebnahme der Einrichtungen, Sommerfeste etc.) 
für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Flüchtlingseinrichtungen, 
• koordiniert den Einsatz der Ehrenamtlichen in den Einrichtungen, fördert den 
bedarfsgerechten Einsatz und begleitet die in den Unterkünften tätigen Ehrenamtlichen, 
• vermittelt bei Bedarf zwischen Ehrenamtlichen und Bewohnerinnen und Bewohnern, 
• arbeitet eng mit den örtlichen Flüchtlingsinitiati ven und –netzwerken zusammen und 
begleitet und unterstützt sie bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Projekte, 
• wirkt bei der Planung und Gestaltung von Qualifizi erungsmaßnahmen mit, 
• bringt sich in den Erfahrungsaustauch der Ehrenamt skoordinatoren ein und wirkt aktiv in 
bestehenden Netzwerkstrukturen mit, 
• stellt die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche  Engagement in den 
Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung (Räume, Mittel). 
 
 
11. Projektstruktur 
Für den Projektzeitraum soll eine verwaltungsintern e Lenkungsgruppe  installiert werden, 
der neben den beiden zuständigen Beigeordneten jewe ils Vertreterinnen und Vertreter der 
beteiligten Ämter auf Leitungsebene angehören, ggf.  erweitert durch Fachkräfte mit 
Planungsaufgaben sowie die Agentur für Arbeit. In d er Lenkungsgruppe sollen die einzelnen 
Projektschritte abgestimmt und strategische Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Die 
Lenkungsgruppe soll in einem etwa 4-monatigen Turnus tagen. 
 
Darüber hinaus ist eine Vernetzung der operativen Ebene erforderlich. Einerseits könnte dies 
in Form von mehreren Workshops realisiert werden, die das Ziel haben, die 
unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten tran sparent zu machen und gemeinsame 
Betrachtungs- und Handlungsweisen – vor dem Hinterg rund des jeweils eigenen Auftrages 
und Zuständigkeitsbereiches – zu etablieren. Darübe r hinaus bietet sich die regelmäßige 
Durchführung von Fallkonferenzen  an, an denen schwerpunktmäßig die Ausländerbehörde  
und das Sozialamt teilnehmen und zu denen – in Abhä ngigkeit von den Fallkonstellationen – 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterer Ämter einge laden werden. Dies wird 
selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes erfolgen, also nur mit ausdrücklichem 
Einverständnis der Betroffenen. 
 
Die Einrichtung eines Projektbeirates , der sich ein- bis zweimal jährlich trifft und an dem 
neben Vertreterinnen und Vertretern des Politischen  Arbeitskreises Flüchtlinge und des 
Integrationsrates auch die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie die GGUA 
e. V. beteiligt ist, erscheint sinnvoll. 
 
Für die Projektsteuerung und –koordination soll, we nn möglich, bereits vorhandenes 
Personal eingesetzt werden. Da der Schwerpunkt des Projektes auf einer Optimierung der 
dezernats- und ämterübergreifenden Zusammenarbeit l iegt, erscheint es unabdingbar, dass

13 
 
die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter v on Beginn an mit den kommunalen 
Strukturen und Zuständigkeiten vertraut sind. 
 
Die zentrale Projektsteuerung soll im Umfang von 0, 3 VZÄ durch eine im 
Projektmanagement geschulte Mitarbeiterin des Sozia lamtes geleistet werden. Die Stelle ist 
als Stab organisatorisch direkt der Amtsleitung zug eordnet. Die Projektsteuerung übernimmt 
die Geschäftsführung für die Lenkungsgruppe und den Projektbeirat. 
 
Die weitere Projektkoordination im Umfang von 1,7 V ZÄ, die unter anderem die 
Verantwortlichkeit für die Fallkonferenzen und admi nistrative Aufgaben einschließt, soll von 
zwei Fachkräften übernommen werden, die Erfahrungen  in der Arbeit mit geflüchteten 
Menschen mitbringen und / oder planerisch in dem Th emenbereich tätig sind. Davon soll 
eine Stelle beim Sozialamt und eine bei der Ausländerbehörde angegliedert werden. 
 
Die projektbezogenen Stellen(anteile) sollen mit zusätzlichem Personal besetzt werden. 
12. Einwanderungsmanagement 
Der Themenbereich Migration und Integration ist sei t vielen Jahren als Querschnittsthema in 
der städtischen Verwaltung verankert. Er ist ‚Chefs ache‘ und regelmäßiger 
Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Verwaltungs vorstandes. Eine Verständigung 
über Ziele und Strategien der Integrationsarbeit er folgt insbesondere über die regelmäßige 
Fortschreibung des Migrationsleitbildes und ist akt uell für die Gruppe der geflüchteten 
Menschen in einem eigenen Handlungskonzept erfolgt.  
 
Das Migrationsleitbild beinhaltet einen umfangreich en Zielkatalog zur Förderung 
gesellschaftlicher Teilhabe. Dort wurde auch die re gelmäßige Durchführung eines 
Integrationsmonitorings  verankert. Dies soll dazu dienen, die Erreichung d er vereinbarten 
Ziele im Bereich der Integrationsarbeit zu überprüf en. Auf dieser Grundlage erfolgt die 
Weiterentwicklung bestehender und Planung neuer Maßnahmen. Das Integrationsmonitoring 
wurde zuletzt im Herbst 2016 für die Jahre 2013 bis  2015 vorgelegt. Insgesamt 50 
Indikatoren, verteilt auf die unterschiedlichen Handlungsfelder, wurden hier betrachtet. 
 
Darüber hinaus wird aktuell ein Sozialmonitoring  auf den Weg gebracht, das ab dem Jahr 
2017 regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Mithilfe eines schmalen Indikatorensets sollen 
Unterschiede städtischer Teilgebiete unter dem Gesi chtspunkt der sozialen Lage ihrer 
Bewohnerschaft abgebildet werden. Beobachtungseinheiten des Sozialmonitorings sind also 
das Stadtgebiet und dessen Teilgebiete, die anhand ausgewählter Merkmale miteinander 
verglichen werden. Betrachtet werden sollen Indikat oren zur sozio-ökonomischen und 
ethnisch-kulturellen Segregation im Zeitverlauf. Da s Sozialmonitoring hat das Ziel, mögliche 
Teilräume mit besonderem Entwicklungsbedarf aufzuze igen und wird damit auch ein 
wichtiges Instrument im Rahmen des Einwanderungsmanagements sein. 
13. Sozialraumstruktur 
Im Rahmen des Projektes soll bewusst kein bestimmtes Quartier ausgewählt werden, in dem 
die Maßnahmen verortet sind, um keine zu starke Ein grenzung in Bezug auf die Zielgruppe 
herzustellen. Gleichwohl ist zu erwarten, dass sich eine Konzentration auf einzelne Stadtteile 
ergeben wird. 
 
Insbesondere im Rahmen des Fallmanagements ist die Kooperation mit den örtlichen - 
haupt- und ehrenamtlichen - Netzwerkpartnern zwinge nd erforderlich. Deren Kontakte zur 
Zielgruppe, ihre Angebote und Kompetenzen stellen u nverzichtbare Ressourcen dar. Hier 
seien insbesondere die Flüchtlingsberatungsstellen,  aber auch die für alle Zielgruppen 
offenen Regelangebote der freien Träger sowie ehrenamtliche Angebote wie Mentoring- oder

14 
 
Patenprojekte genannt. Hinzu kommen die Integration sagenturen sowie die 
Migrantenselbstorganisationen als wichtige Akteure der Integrationsarbeit. 
 
Über die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsp flege, die bestehenden 
Arbeitsgemeinschaften des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien, 
Stadtteilarbeitskreise oder auch das „Stadtweite Ne tzwerk Integration“ können und sollen 
gezielt Informationen über das Projekt eingebracht und beraten werden. 
14. Projektplanung 
In der ersten 3-monatigen-Projektphase soll eine äm terübergreifende Analyse der 
Ausgangssituation im Fokus stehen. Hier soll es zun ächst darum gehen, ämterübergreifend 
Klarheit über die Abgrenzung der Zielgruppe und der en rechtliche Ausgangslage zu 
schaffen, statistische Daten zu erheben bzw. mitein ander in Beziehung zu setzen und 
sowohl die bestehenden Angebote für als auch die Ha ndlungsbedarfe in Bezug auf die 
Zielgruppe konkreter zu eruieren. 
 
Auf dieser Grundlage sollen dann im zweiten Projekt abschnitt bis Herbst 2017 die 
Handlungsschwerpunkte festgelegt, gemeinsame Ziele formuliert und konkrete Maßnahmen 
geplant werden, in denen - ggf. zunächst modellhaft  – neue Formen der Zusammenarbeit 
implementiert und erprobt werden. 
 
Die Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen soll im Zentrum des entscheidenden 
dritten Projektabschnitts bis Herbst 2018 stehen. 
 
Im letzten Projektabschnitt wird es darum gehen, di e Erfahrungen auszuwerten und 
Vereinbarungen zur Verstetigung der neu implementie rten Arbeitsweisen zu treffen. Hier ist 
zu klären, welche Rahmenbedingungen erforderlich si nd, um die aufgebauten Strukturen 
auch nach Beendigung des Modellprojektes verlässlic h aufrechtzuerhalten und diese stetig 
weiterzuentwickeln. 
 
Die Ergebnisse sollen in einem Handlungskonzept mün den, das in der letzten Projektphase 
erstellt wird. 
 
Die Projektphasen im Überblick: 
 
01.03.2017 – 30.05.2017 Analyse der Ausgangslage 
01.06.2017 – 31.08.2017 Schwerpunktsetzung, Zielfor mulierung, Maßnahmenplanung 
01.09.2017 – 30.11.2018 Implementierung / Durchführ ung der Maßnahmen, 
 Aufbau der Vernetzungsstrukturen 
01.12.2018 – 28.02.2019 Dokumentation, Verstetigung

Beschlussvorlage

12200 Zeichen

V/0119/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antragstellung für das Projekt "Einwanderung gestalten NRW" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.02.2017 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster - auf der Grundlage einer eingereichten 
Interessenbekundung - durch das Land NRW als eine von zwölf möglichen Kommunen zur An-
tragstellung im Rahmen des Modellprojektes „Einwanderung gestalten NRW“ aufgefordert wur-
de. 
 
2. Der Rat unterstützt die Zielsetzung des aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Integration und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projektes und stimmt der Antragstellung 
zu. 
 
3. Bei Bewilligung des Projektes werden 2,00 Stellen befristet für zwei Jahre eingerichtet, die zu 90 
% aus Landesmitteln finanziert werden. Die endgültige Stellenbewertung ist noch festzulegen. 
 
4. Der Rat nimmt die Ergebnisse des „Runden Tisches Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge“ zur Kennt-
nis. Der Ratsantrag Nr. A-R/0033/2016 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Bei der Berechnung der Aufwendungen und Erträge wurden ein Projektbeginn und entsprechende 
Stellenbesetzungen zum 01.05.2017 angenommen. Die endgültigen Stellenwerte waren in der Kür-
ze der Zeit nicht festzulegen, so dass sich bei der Berechnung des Personalaufwandes noch Ver-
änderungen ergeben können. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0119/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-5998 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
15.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0119/2017 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensu n-
terhalts 
   
Zeile 2 Zuwendungen und allg e-
meine Umlagen 
2017 97.960 90 % der 
zuwendungs-
fähigen Auf-
wendungen 
   2018 146.930 
   2019 48.980 
Erträge gesamt   2017 97.960  
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensu n-
terhalts 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2017 82.040  
   2018 123.050 
   2019 41.020 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2017 26.800 Arbeitsplatz-
kosten, 
projektbezo-
gene Sach-
ausgaben 
   2018 40.200 
   2019 13.400 
Aufwand gesamt   2017 108.840  
   2018 163.250  
   2019 54.420  
Saldo   2017 10.880 Eigenanteil 
10 %    2018 16.320 
   2019 5.440 
 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen stehen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Le-
bensunterhalts“ zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
In Münster gibt es eine große Gruppe von Personen, die hier bereits seit mehreren Jahren - teilweise 
seit dem Balkankonf likt in den 1990er Jahren – mit einer unsicheren Bleibeperspektive leben. Viele 
dieser Personen beziehen nach wie vor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG) und / oder haben noch keinen Zugang zum freien Wohnungsmarkt gefunden, so dass s ie 
nach wie vor in kommunalen Flüchtlingsunterkünften oder auch Einrichtungen der Wohnungslosenhil-
fe leben. 
 
Der größte Teil dieser Personengruppe ist geduldet gem. § 60a Aufenthaltsgesetz; es handelt sich 
also um abgelehnte Asylbewerber, die derzeit nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können. 335 
Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, sind bereits vor dem Jahr 2014 eingereist und 
leben damit bereits seit mindestens drei Jahren in Münster. Davon stammen rund 70 % aus den 
Westbalkanstaaten.

- 3 - 
V/0119/2017 
 
Hinzu kommen Personen, die zwar bereits über eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Grü nden 
verfügen, sich aber nach wie vor im Bezug von Asylbewerberleistungen befinden und / oder noch 
immer in kommunalen Unterbringungseinrichtungen leben. 
 
Im Rahmen de s hohen Flüchtlingszuzuges 2014 / 2015 wurden viele Maßnahmen gescha ffen, die 
insbesondere der Integration geflüchteter Menschen aus Herkunftsländern mit einer hohen Bleibeper-
spektive zugutekommen (zurzeit Eritrea, Iran, Irak, Somalia und Syrien). Hier werden alle Ressourcen 
gebündelt, um frühzeitig die Kompetenzen der zugewanderten Personen zu erfassen und insbeso n-
dere unverzüglich die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Sprache zu gewährleisten. 
 
Die geduldeten Personen konnten in der Vergangenheit jedoch kaum von Integrationsangeboten pro-
fitieren und sind auch weiterhin von vielen Maßnahmen, wie den Integrationskursen des BAMF oder 
den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), ausgeschlossen. Gleichzeitig konnten viele abgelehnte 
Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Die Gründe 
dafür sind vielfältig. Häufig stehen ärztlich attestierte Krankheiten oder auch die fehlende Kooperat i-
onsbereitschaft der Herkunftsstaaten im Zentrum. So kann es zur längerfristig en Duldung oder bei 
dauerhaften Abschiebehindernissen auch zur Legalisierung des Aufenthalts kommen. 
 
Die langjährig geduldeten Personen befinden sich oftmals über viele Jahre in einer Warteschleife, in 
der keine Abschiebung erfolgt, aber auch keine bzw. k aum unterstützende Maßnahmen stattfi nden. 
Sie sind aufgrund ihres prekären aufenthaltsrechtlichen Status verstärkt mit Schwierigkeiten bei der 
Wohnungs- und Arbeitssuche konfrontiert. Die erlebte Perspektivlosigkeit führt vielfach zu großer 
Frustration. Insbesondere für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder stellt die Sorge 
vor einer Abschiebung ein permanentes Bedrohungsszenario dar. 
 
Diese Personen bilden seit Jahren einen Teil der Münsteraner Stadtgesellschaft und sind als so lcher 
auch in den kommunalen Einrichtungen und Diensten präsent. Es sind an verschiedenen Stellen e r-
hebliche Schwierigkeiten und soziale Problemlagen zu verzeichnen. Vor diesem Hinte rgrund sollen 
die kommunalen Integrationsbemühungen für diese Zielgruppe verstärkt werden. I nsbesondere den 
Kindern und Jugendlichen sollen dadurch Perspektiven für die Zukunft eröffnet werden. Auch um 
(weitere) hohe soziale Folgekosten zu vermeiden, sollen gerade der nachwac hsenden Generation 
Wege zur gesellschaftlichen Integration geebnet werden. 
 
 
2. Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ 
 
Das Land NRW fördert in 12 Modellkommunen ein Projekt zum Thema „Einwanderung gestalten 
NRW“. Die Laufzeit der Modellprojekte beträgt bis zu zwei Jahre. Die Förderung umfasst die projek t-
bezogenen Ausgaben, die im Rahmen der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zur E r-
reichung des Zuwendungszwecks erforderlich sind. Als personelle Ausstattung stehen jeder Model l-
kommune für den Auf- und Ausbau der fachbereichs- und dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit, 
der Etablierung von Case Management und für die Koordination insgesamt 1,5 Stellen sowie eine 
halbe Stelle für Administration zur Verfügung. 
 
Mit dem Förderaufruf verfolgt die nordrhein -westfälische Landesregierung das Ziel, die rechtskrei s-
übergreifende Zusammenarbeit zur Integration von allen zugewanderten Menschen in den Komm u-
nen zu fördern. So soll ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen 
Behörden installiert werden, in dessen Mittelpunkt der zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen 
und individuellen Bedarfen steht. Es sollen Unterstützungssysteme für Zugewanderte auf der Grun d-
lage vorhandener lokaler Strukturen und Akteure konzipiert, vernetzt und umgesetzt werden. 
 
Es erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte sowie eine Evaluation des Gesam t-
projektes.

- 4 - 
V/0119/2017 
3. Projektvorhaben der Stadt Münster 
 
Die Verwaltung hat zum Stichtag 20.12.2016 eine Interessenbekundung zur Teilnahme an dem M o-
dellprojekt eingereicht. Das angestrebte Projekt soll sich insbesondere an langjährig geduldete Fami-
lien richten, die in städtischen Unterbringungseinrichtungen leben und / oder sich im Bezug von Asy l-
bewerberleistungen befinden. 
 
Ziel ist, die Integration und Teilhabechancen langjährig geduldeter Familien zu verbessern und insbe-
sondere die nachwachsende Generation gezielt zu unterstützen. 
 
Ämterübergreifend soll eine g emeinsame Einschätzung zu den Problem - und Bedarfslagen der Zie l-
gruppe sowie zu möglichen Lösungsstrategien gewonnen werden. Gemeinsam soll eruiert werden, 
welche Handlungsansätze in den einzelnen Ämtern verfolgt werden und welche zielgruppenspezifi-
schen Maßnahmen ggf. bereits bestehen . Dabei soll auch die Expertise freier Träger und weiterer 
Akteure einbezogen werden. 
 
Auf dieser Grundlage sollen die Handlungsschwerpunkte festgelegt, gemeinsame Ziele formuliert und 
konkrete Maßnahmen geplant werden, in denen - ggf. zunächst modellhaft – neue Formen der Z u-
sammenarbeit implementiert und erprobt werden. 
 
Im letzten Projektabschnitt wird es darum gehen, die Erfahr ungen auszuwerten und Vereinbaru ngen 
zur Verstetigung der neu implementierten Arbeitsweisen zu treffen. Hier ist zu klären, welche Ra h-
menbedingungen erforderlich sind, um die aufgebauten Strukturen auch nach Beendigung des M o-
dellprojektes verlässlich aufrechtzuerhalten und diese stetig weiterzuentwickeln. 
 
Einen wichtigen Baustein der Vernetzung auf der operativen Ebene sollen regelmäßige ämterüber-
greifende Fallkonferenzen bilden. Neben den obligatorischen Vertreterinnen und Vertretern des Soz i-
alamts und de r Ausländerbehörde sollen jeweils fallbezogen bei Bedarf weitere Ämter einbezogen 
werden. 
 
Im Rahmen von Case -Management sollen perspektivisch die erforderlichen unterstützenden Ma ß-
nahmen für die am Projekt teilnehmenden Familien initiiert und koordiniert werden. 
 
Es wird ein Projektbeginn zum 01.05.2017 angestrebt und die Zuwendung entsprechend beantragt. 
 
Die Koordinationsstellen sollen beim Sozialamt (1,0 VZÄ) und der Ausländerbehörde (0,5 VZÄ) einge-
richtet werden, die projektbezogene Administration (0,5 VZÄ) bei der Ausländerbehörde. 
 
Bei der Teilnahme an dem Modellprojekt handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. 
 
 
4. Runder Tisch Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge 
 
Auf Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 21.06.2016 „ Abschiebungspraxis in Münster überpr üfen 
und ändern!“ hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Einrichtung eines 
zeitlich befristeten „Runden Tisches“ beschlossen. Dieser hat zwischenzeitlich zweimal getagt.  
 
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung haben in den beiden Sitzungen die einschläg i-
gen Gesetze und die Vorgaben der staatlichen Aufsichtsbehörden sowie ihre dadurch begren zten 
Entscheidungsspielräume ausführlich dargestellt. Sie waren sich mit den Vertreterinnen  und Vertre-
tern der Fraktionen einig,  dass diese Spielräume zugunsten der Betroffenen ausgeschöpft we rden 
müssen. 
 
Das den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellte Projekt zum Förderprogramm „Einwanderung 
gestalten NRW“ soll den Aufenthalt von langjährig in Münster geduldeten Ausländerinn en und Aus-
ländern verstetigen und legalisieren.

- 5 - 
V/0119/2017 
 
Die Stadtverwaltung prüft eine Weiterentwicklung der Rückkehrberatungen. 
 
Bei Bedarf kann der Runde Tisch Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge wieder einberufen we rden. Eine 
weitere Terminierung findet jedoch nicht statt. 
 
Der gemäß Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates vom 29.06.2016 in geänderte Fassung b e-
schlossene Ratsantrag der Fraktion Die Linke (A-R/0033/2016) ist damit erledigt. 
 
 
Zur Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung wurde seitens der Bezirksregierun g Arnsberg mit E -Mail vom 13.02.2017 zur Antra g-
stellung aufgefordert. Der Projektantrag ist bis zum 28.02.2017 einzureichen. Vor diesem Hintergrund 
war eine Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse nicht möglich. Aufgrund der erfo rderlichen 
Ämterabstimmung erreicht die Vorlage den Rat verspätet. 
 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung  wurde 
jedoch in seiner Sitzung vom 18.01.2017 über die Einreichung der Interessenbekundung und das 
weitere Verfahren info rmiert. Der Politische Arbeitskreis Flüchtlinge hat über die Interessenbeku n-
dung in seiner Sitzung am 11.01.2017 beraten und diese grundsätzlich begrüßt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage: Vorhabenbeschreibung / Interessenbekundung

Beratungsverlauf (2)

22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0119/2017
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37