3067/2021
Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Niehl
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Anlage 01 - Übersichtsplan Boltensternstr. 2-4
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Anlage 01 - Übersichtsplan Mittelpunkt: 358281, 5647923 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 26.08.2021Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 3067/2021 Freigabedatum 19.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Niehl hier: Planungsbeschluss für eine Dachsanierung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer Dachsanierung für die städtische Katastro- phenschutzeinrichtung unter der Anschrift Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplanungen auf der Basis der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Ent- wurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen wer- den mit rund 85.000 € angesetzt. Zur Finanzierung der Planungsleistungen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 85.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergeb- nisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Bauausschuss 29.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Unterausschuss Wohnen 09.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 85.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Verwaltung beabsichtigt, für das Objekt Boltensternstr. 2-4 in 50735 Köln-Riehl eine Dachsanie- rung durchzuführen und hierfür vorab die erforderlichen Planungen für eine Dachsanierung aufzu- nehmen bzw. Planungsleistungen zu vergeben. Ausgangslage: Die Stadt Köln hält unter der Anschrift Boltensternstr. 2-4 in 50735 Köln-Riehl eine Katastrophen- schutzeinrichtung zur Unterbringung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen vor. Die im Ei- gentum der Stadt Köln stehende Einrichtung bietet derzeit Unterbringungsmöglichkeiten für 130 Per- sonen. Der Gebäudekomplex besteht aus zwei Haupthäusern, die durch einen Verbindungstrakt er- schlossen sind. Bei den Haupthäusern handelt es sich jeweils um 4-geschossige Gebäude mit Walm- dächern, die mit Dachziegeln eingedeckt sind. Die Gauben sind mit Naturschiefer verkleidet. Der Mit- teltrakt verfügt über ein Satteldach, das nicht bis zur Gebäudekante reicht. Die Eindeckung des Sat- teldachs besteht aus Faserzement-Wellpappen und einer bituminösen Abdichtung. Der übrige Be- reich stellt sich als Flachdach dar, das mit Dachpappe verschweißt wurde. Das Gebäude, insbesondere große Teile des Dachbereichs, mussten in den letzten Jahren immer wieder instandgesetzt werden, um eine jederzeitige Nutzung während eines Schadens- oder Kata- strophenereignisses gewährleisten zu können. Insbesondere mussten immer wieder Undichtigkeiten 3 des Daches an verschiedenen Bereichen repariert werden. Die partiell durchgeführten Reparaturen haben jedoch nicht zu einer langfristigen Verbesserung des maroden Dachzustandes in Gänze ge- führt. Weiterhin sind Feuchtigkeitsschäden durch eindringendes Regenwasser festzustellen. Dies ist auf sanierungsbedürftige Entwässerungseinrichtungen und zahlreiche Dachdurchdringungen zurück- zuführen. Darüber hinaus treten mittlerweile auch Fassadenschäden und Risse an diversen Schorn- steinen und Fensterbänken auf. Aufgrund der oben genannten Feststellungen hatte die Verwaltung einen Gutachter zur Erfassung des Dachgesamtzustandes beauftragt. Dem Gutachten aus diesem Jahr ist zu entnehmen, dass sich der Dachstuhl in einem guten Zustand befindet, jedoch Schäden an den dacheindeckenden Flächen, Gauben sowie den niederschlagsabführenden Bauteilen zu erkennen sind. Durch den Rückbau der Gauben, Antennen und nicht genutzter Schornsteine können die wartungsintensiven Dachdurchdrin- gungen reduziert werden, was zu einer dauerhaften Senkung der Reparatur- und Wartungskosten führt. Die Ertüchtigung des Dachstuhls umfasst neben der Sanierung des Daches eine Wiederherstellung der Standsicherheit der in Betrieb befindlichen Schornsteine und eine Dämmung des nicht bewohnba- ren Dachstuhls. Ferner wird angestrebt, die Feuchtigkeitsbildung zu minimieren sowie die Luftzirkula- tion im Bereich der Dachstühle zu verbessern. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme sind darüber hinaus Fassadenteile und Fensterbänke zu erneuern. Auf Grund der umfassenden Sanierungstätig- keiten an den verschiedenen Dachbereichen ist eine neue Eindeckung des gesamten Dachbereiches erforderlich. Die Planungen umfassen des Weiteren eine Prüfung, ob die Installation einer Photovolta- ikanlage möglich ist und eine Begrünung einzelner Dachflächen vorgenommen werden kann. Vorgehensweise: Für das weitere Vorgehen soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Dachsanie- rung beauftragt werden. Zudem sind Vergaben an Planungsbüros für die technische Gebäudeausrüs- tung, Tragwerksplanung und bauphysikalische Aspekte erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vor- schriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Geschäftsanweisung zur Durchfüh- rung von Vergabeverfahren (GAV). Die geschätzten Gesamtbaukosten für die Dachsanierung werden auf ca. 2.000.000 € beziffert. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 85.000 € zu veranschlagen. Die Beauftragung der aufgeführten Pla- nungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenbe- rechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Der Projektzeitraum ab der Vergabe der Planungsleistungen wird auf 39 Monate geschätzt. Finanzierung: Zur Finanzierung der Planungsleistungen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 85.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergeb- nisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Um das Gebäude vor grundlegenden Schä- den zu bewahren, ist die Maßnahme der Dachsanierung erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahme dient ausschließlich dem Zweck zum Erhalt der bestehenden Substanz. Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan 1:5000 Anlage 2: Lageplan 1:2000 Anlage 3: Luftbild
Anlage 02 - Lageplan Boltensternstr. 2-4
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Anlage 02 - Lageplan Mittelpunkt: 358316, 5647753 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 26.08.2021Seite 1 / 1
Anlage 03 - Luftbild Boltensternstr. 2-4
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Anlage 03 - Luftbild Mittelpunkt: 358337, 5647746 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 26.08.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3067/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.10.2021
- Erstellt
- 25.08.2021 11:10