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3067/2021

Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Niehl

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 10.29

Anlage 02 - Lageplan Boltensternstr. 2-4

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Anlage 03 - Luftbild Boltensternstr. 2-4

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Anlage 01 - Übersichtsplan Boltensternstr. 2-4

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 02 - Lageplan Boltensternstr. 2-4

143 Zeichen

Anlage 02 - Lageplan
Mittelpunkt: 358316, 5647753
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 26.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 03 - Luftbild Boltensternstr. 2-4

143 Zeichen

Anlage 03 - Luftbild
Mittelpunkt: 358337, 5647746
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 26.08.2021Seite 1 / 1

Anlage 01 - Übersichtsplan Boltensternstr. 2-4

149 Zeichen

Anlage 01 - Übersichtsplan
Mittelpunkt: 358281, 5647923
1:5000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 26.08.2021Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

7469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3067/2021 
Freigabedatum 
 19.10.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Niehl 
hier: Planungsbeschluss für eine Dachsanierung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer Dachsanierung für die städtische Katastro-
phenschutzeinrichtung unter der Anschrift Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, 
Flur 086, Flurstücke 399 und 468. 
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplanungen auf der Basis der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Ent-
wurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden- 
und Schadstoffgutachten) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen wer-
den mit rund 85.000 € angesetzt. 
 
Zur Finanzierung der Planungsleistungen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 85.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergeb-
nisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.  
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
Bauausschuss 29.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Unterausschuss Wohnen 09.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  85.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Verwaltung beabsichtigt, für das Objekt Boltensternstr. 2-4 in 50735 Köln-Riehl eine Dachsanie-
rung durchzuführen und hierfür vorab die erforderlichen Planungen für eine Dachsanierung aufzu-
nehmen bzw. Planungsleistungen zu vergeben.  
Ausgangslage: 
Die Stadt Köln hält unter der Anschrift Boltensternstr. 2-4 in 50735 Köln-Riehl eine Katastrophen-
schutzeinrichtung zur Unterbringung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen vor. Die im Ei-
gentum der Stadt Köln stehende Einrichtung bietet derzeit Unterbringungsmöglichkeiten für 130 Per-
sonen. Der Gebäudekomplex besteht aus zwei Haupthäusern, die durch einen Verbindungstrakt er-
schlossen sind. Bei den Haupthäusern handelt es sich jeweils um 4-geschossige Gebäude mit Walm-
dächern, die mit Dachziegeln eingedeckt sind. Die Gauben sind mit Naturschiefer verkleidet. Der Mit-
teltrakt verfügt über ein Satteldach, das nicht bis zur Gebäudekante reicht. Die Eindeckung des Sat-
teldachs besteht aus Faserzement-Wellpappen und einer bituminösen Abdichtung. Der übrige Be-
reich stellt sich als Flachdach dar, das mit Dachpappe verschweißt wurde.  
Das Gebäude, insbesondere große Teile des Dachbereichs, mussten in den letzten Jahren immer 
wieder instandgesetzt werden, um eine jederzeitige Nutzung während eines Schadens- oder Kata-
strophenereignisses gewährleisten zu können. Insbesondere mussten immer wieder Undichtigkeiten

3 
des Daches an verschiedenen Bereichen repariert werden. Die partiell durchgeführten Reparaturen 
haben jedoch nicht zu einer langfristigen Verbesserung des maroden Dachzustandes in Gänze ge-
führt. Weiterhin sind Feuchtigkeitsschäden durch eindringendes Regenwasser festzustellen. Dies ist 
auf sanierungsbedürftige Entwässerungseinrichtungen und zahlreiche Dachdurchdringungen zurück-
zuführen. Darüber hinaus treten mittlerweile auch Fassadenschäden und Risse an diversen Schorn-
steinen und Fensterbänken auf.  
Aufgrund der oben genannten Feststellungen hatte die Verwaltung einen Gutachter zur Erfassung 
des Dachgesamtzustandes beauftragt. Dem Gutachten aus diesem Jahr ist zu entnehmen, dass sich 
der Dachstuhl in einem guten Zustand befindet, jedoch Schäden an den dacheindeckenden Flächen, 
Gauben sowie den niederschlagsabführenden Bauteilen zu erkennen sind. Durch den Rückbau der 
Gauben, Antennen und nicht genutzter Schornsteine können die wartungsintensiven Dachdurchdrin-
gungen reduziert werden, was zu einer dauerhaften Senkung der Reparatur- und Wartungskosten 
führt.  
Die Ertüchtigung des Dachstuhls umfasst neben der Sanierung des Daches eine Wiederherstellung 
der Standsicherheit der in Betrieb befindlichen Schornsteine und eine Dämmung des nicht bewohnba-
ren Dachstuhls. Ferner wird angestrebt, die Feuchtigkeitsbildung zu minimieren sowie die Luftzirkula-
tion im Bereich der Dachstühle zu verbessern. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme sind darüber 
hinaus Fassadenteile und Fensterbänke zu erneuern. Auf Grund der umfassenden Sanierungstätig-
keiten an den verschiedenen Dachbereichen ist eine neue Eindeckung des gesamten Dachbereiches 
erforderlich. Die Planungen umfassen des Weiteren eine Prüfung, ob die Installation einer Photovolta-
ikanlage möglich ist und eine Begrünung einzelner Dachflächen vorgenommen werden kann.  
 
Vorgehensweise: 
Für das weitere Vorgehen soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Dachsanie-
rung beauftragt werden. Zudem sind Vergaben an Planungsbüros für die technische Gebäudeausrüs-
tung, Tragwerksplanung und bauphysikalische Aspekte erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vor-
schriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Geschäftsanweisung zur Durchfüh-
rung von Vergabeverfahren (GAV). 
Die geschätzten Gesamtbaukosten für die Dachsanierung werden auf ca. 2.000.000 € beziffert. Die 
Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, 
Entwurfsplanung) sind mit ca. 85.000 € zu veranschlagen. Die Beauftragung der aufgeführten Pla-
nungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenbe-
rechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können.  
Der Projektzeitraum ab der Vergabe der Planungsleistungen wird auf 39 Monate geschätzt. 
 
Finanzierung: 
Zur Finanzierung der Planungsleistungen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 85.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergeb-
nisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Um das Gebäude vor grundlegenden Schä-
den zu bewahren, ist die Maßnahme der Dachsanierung erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahme 
dient ausschließlich dem Zweck zum Erhalt der bestehenden Substanz. 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtsplan 1:5000 
Anlage 2: Lageplan 1:2000 
Anlage 3: Luftbild

Beratungsverlauf (6)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2021 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2021 Unterausschuss Wohnen
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3067/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.10.2021
Erstellt
25.08.2021 11:10