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RAT/223/2025

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Fällung von Ersatzpflanzungen für satzungsgeschützte Bäume am Flughafen

Anfrage Die Linke 23.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2025, TOP 5.6

Anfrage

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Anfrage

3287 Zeichen

RAT/223/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 18.06.2025 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Dr. Stephan Keller 
 
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Rates  
am 10.07.2025 
 
 
Betrifft: 
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Fällung von Ersatzpflanzungen für 
satzungsgeschützte Bäume am Flughafen 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
zur Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf 
folgende Anfrage: 
 
Am 18. Dezember 1986 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 
aufgrund des § 45 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur 
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) die Satzung zum Schutz des 
Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf.1 
 
Unter § 2 “Geschütze Bäume und verbotene Maßnahmen” ist in Abschnitt 3 der 
Satzung geregelt, dass Ersatzpflanzungen vor Fällungen geschützt werden, auch 
wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen.  
 
In der Presse war am 04.05.2025 zu lesen, dass der Flughafen Düsseldorf ein 
neues Parkhaus an der Frachtstraße 28a mit 1.000 Plätzen plant. Bis 2026 soll 
das Parkhaus errichtet werden. Auf dem Grundstück waren zuvor 34 Jungbäume 
angepflanzt worden, die als Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Rahmen 
anderer Baumaßnahmen dienen.2  
 
Die Bezirksvertretung 6 lehnte am 21.05. den entsprechenden Bauantrag 
Frachtstraße 28a (APS/051/2025) einstimmig ab; die Bezirksvertretung 5 
stimmte am 25.05 dem Antrag einstimmig zu. Die Beschlussvorlage für den 
                                        
1 68.401 - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Landeshauptstadt 
Düsseldorf; https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-401 
 
2 Düsseldorf: Flughafen plant neues Parkhaus mit 1500 Plätzen; https://rp-
online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-flughafen-plant-neues-parkhaus-mit-1500-plaetzen_aid-126858535

Seite 2 
Bauantrag wird im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 25.06.2025 
entschieden. 
 
Bereits vor diesem Beschluss erfolgten jedoch Baumfällungen. Im Bauantrag 
APS/051/2025 heißt es: „Auf dem Grundstück wurden 34 Jungbäume, die als 
Ersatzpflanzung für bereits umgesetzte Maßnahmen gepflanzt wurden, gefällt.“ 
 
Fällungen von geschützten Bäumen, hier die 34 Ersatzpflanzungen, setzen nach 
§ 5 Absatz (2) Baumschutzsatzung jedoch das Vorliegen einer Baugenehmigung 
oder eines Vorbescheides voraus.3 Das Vorliegen eines Bauvorbescheids zum 
Zeitpunkt der Fällungen ist uns nicht bekannt. 
 
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 
 
1. Lag für die Fällung der Ersatzpflanzungen an der Frachtstraße 28a 
ein Bauvorbescheid vor? 
 
2. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die vorzeitige Fällung 
der Ersatzpflanzungen für die Flughafen Düsseldorf GmbH? 
 
3. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden in den Jahren 2020 bis 2025 
nach Ausnahmeregelung des Landschaftsgesetzes oder anderen 
Gründen gefällt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren mit Nennung des 
Gesetzes/der Begründung) 
  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Anja Vorspel   Sigrid Lehmann    
 
 
f.d.R. Christian Jäger 
 
 
 
                                        
3 68.401 - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Landeshauptstadt 
Düsseldorf

Beratungsverlauf (1)

10.07.2025 Rat
TOP 5.6 - Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/223/2025
Typ
Anfrage Die Linke
Datum
23.06.2025
Erstellt
18.06.2025 08:05