RAT/223/2025
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Fällung von Ersatzpflanzungen für satzungsgeschützte Bäume am Flughafen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage
3287 Zeichen
RAT/223/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 18.06.2025
An den Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Rates
am 10.07.2025
Betrifft:
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Fällung von Ersatzpflanzungen für
satzungsgeschützte Bäume am Flughafen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf
folgende Anfrage:
Am 18. Dezember 1986 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
aufgrund des § 45 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) die Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf.1
Unter § 2 “Geschütze Bäume und verbotene Maßnahmen” ist in Abschnitt 3 der
Satzung geregelt, dass Ersatzpflanzungen vor Fällungen geschützt werden, auch
wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen.
In der Presse war am 04.05.2025 zu lesen, dass der Flughafen Düsseldorf ein
neues Parkhaus an der Frachtstraße 28a mit 1.000 Plätzen plant. Bis 2026 soll
das Parkhaus errichtet werden. Auf dem Grundstück waren zuvor 34 Jungbäume
angepflanzt worden, die als Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Rahmen
anderer Baumaßnahmen dienen.2
Die Bezirksvertretung 6 lehnte am 21.05. den entsprechenden Bauantrag
Frachtstraße 28a (APS/051/2025) einstimmig ab; die Bezirksvertretung 5
stimmte am 25.05 dem Antrag einstimmig zu. Die Beschlussvorlage für den
1 68.401 - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Landeshauptstadt
Düsseldorf; https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-401
2 Düsseldorf: Flughafen plant neues Parkhaus mit 1500 Plätzen; https://rp-
online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-flughafen-plant-neues-parkhaus-mit-1500-plaetzen_aid-126858535
Seite 2
Bauantrag wird im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 25.06.2025
entschieden.
Bereits vor diesem Beschluss erfolgten jedoch Baumfällungen. Im Bauantrag
APS/051/2025 heißt es: „Auf dem Grundstück wurden 34 Jungbäume, die als
Ersatzpflanzung für bereits umgesetzte Maßnahmen gepflanzt wurden, gefällt.“
Fällungen von geschützten Bäumen, hier die 34 Ersatzpflanzungen, setzen nach
§ 5 Absatz (2) Baumschutzsatzung jedoch das Vorliegen einer Baugenehmigung
oder eines Vorbescheides voraus.3 Das Vorliegen eines Bauvorbescheids zum
Zeitpunkt der Fällungen ist uns nicht bekannt.
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Lag für die Fällung der Ersatzpflanzungen an der Frachtstraße 28a
ein Bauvorbescheid vor?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die vorzeitige Fällung
der Ersatzpflanzungen für die Flughafen Düsseldorf GmbH?
3. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden in den Jahren 2020 bis 2025
nach Ausnahmeregelung des Landschaftsgesetzes oder anderen
Gründen gefällt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren mit Nennung des
Gesetzes/der Begründung)
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann
f.d.R. Christian Jäger
3 68.401 - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Landeshauptstadt
Düsseldorf
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/223/2025
- Typ
- Anfrage Die Linke
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 08:05