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V/0073/2025/1

Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck -Neubaugebäude-

Vorlagen 27.06.2025

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Anlage 1 Kostenberechnung

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Ansehen

Anlage 2 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 1 Kostenberechnung

986 Zeichen

23.43.0005 25.06.2025
Arbeitsplatznummer Name Datum
SZ Wolbeck Neubau Erweiterung5090 Projektstart Jahr 2026
Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2029
Planungsstatus Baubeschluss
Anlage zur Vorlage V/0073/2025
Risiko 0%
Unvorhersehbares 5%
Baupreisindex 4%
Kostenberechnung
-  €                                   
410.773,00 €                      
12.260.600,00 €                 
5.654.380,40 €                   
24.815,00 €                        
733.925,00 €                      
3.517.758,05 €                   
22.602.251,45 €                 
4.093.748,55 €                   
26.696.000,00 €                 
Erläuterungen:
aufgestellt: Markus Carl (SB)
gesehen: Harald Koops (FSL)
Markus Carl
Kostenermittlung nach DIN 276
Zuschläge:
KG 100 - Grundstück
KG 200 - Vorbereitende Maß.
KG 300 - Baukonstruktionen
KG 400 - Technische Anlagen
KG 500 - Außenanlagen
KG 600 - Beschaffungen
KG 700 - Baunebenkosten
Bauabschnitte
Summe KG 100-700
Summe Zuschläge
Gesamtkosten

Anlage 2 Folgelastenberechnung

2764 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 27.06.25
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme: SZ Wolbeck Neubau Erweiterung
Jahr der Fertigstellung: 2029
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 26.696.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 26.696.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 25.829.155,00 96,75
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 866.845,00 3,25
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 26.696.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  35.502,00 €                 35.502,00 €        0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 309.610,00 22,36
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 228.240,00 16,49
Zwischensumme 2029 537.850,00 38,85
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2029 410.560,00 29,66
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2029 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2029 400.440,00 28,93
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 400.440 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 800.880 € p.a.
= Schuldendienst 1.201.320 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
1.384.352,00 97,44
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2029 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 1.384.350,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,19
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Ergänzungsvorlage Beschluss

20818 Zeichen

V/0073/2025/1 
V/0073/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck 
Errichtung des Neubaugebäudes und vorübergehende Errichung von 4 Fertigbau-Klassenräumen 
-Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster fasst auf Grundlage der Leistungsphase 2 (V orentwurfsplanung) als 
ersten Baustein der Gesamtkonzeption zur Deckung der Raumbedarfe des Schulzentrums 
Wolbeck sowie der Musikschule Wolbeck e.V . den Baubeschluss zur Errichtung eines 
Erweiterungsneubaus nach den Planungen der BKS Architekten GmbH (Anlagen 1 und 2 der 
Hauptvorlage). Der Neubau schafft die notwendigen Räumlichkeiten für die bestehende 9 -
Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9 für das Gymnasium Wolbeck sowie eine 
Raumreserve für einen zusätzlichen Zug für Raumbedarfe der Realschule Wolbeck oder des 
Gymnasiums Wolbeck. Die Maßnahme wird innerhalb des im Haushaltsplan 2025 
veranschlagten Gesamtbudgets i. H. v. 27,97 Mio. Euro 26,7 Mio. Euro umgesetzt Aufgrund 
der frühen Planungsphase des Projekts ist die aktuelle Kostenschätzung eine erste Indikation. 
Im weiteren Planungsverlauf sind, insbesondere am Ende der Leistungsphase 3 geeignete 
Reduktionsvarianten verbindlich zu planen und mit dem Bauinvestitionscontrolling 
abzustimmen.  
Die Gesamtmaßnahme wird mit einem Investitionsvolumen von 26.696.000,- € auf Basis 
der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergän-
zungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % umge-
setzt. Die darüberhinausgehenden Reduzierungen gemäß der Vorlage V/0450/2025 wer-
den im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt.    
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Konzept zur Deckung der Raumbedarfe aller 
Schulen im Schulzentrum Wolbeck neben dem Erweiterungsneubau nach dessen Errichtung 
obligatorisch auch organisatorische und räumliche Neuordnungen durch Umbauten und 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Carl 
Telefon: 492-2544 
carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0073/2025/1 
Umzüge, sowie eine teilweise Neugestaltung der Freianlagen umfasst. Ein separater 
Baubeschluss wird Anfang 2026 hierfür angestrebt. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster fasst den Beschluss zur Planung, Errichtung und zum Bau zur 
übergangsweisen Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen ab dem Schuljahr 2026/2027 zur 
Deckung der Raumbedarfe für G9 bis zur Fertigstellung des Erwei terungsneubaus (Anlage 3 
der Hauptvorlage). Die Kosten betragen 1.020.815 Euro und sind im 
Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 
 
4. Der Baubeginn für den Erweiterungsneubau ist für das 1.Quartal 2027 vorgesehen. Dessen 
Fertigstellung ist für das 1.Quartal 2029 geplant. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0711/2024 beschlos-
senen aktualisierten Raumprogramms Investitionskosten für den Neubau sowie die Fertigbauklassen 
in Höhe von 27.967.440 Euro 26.696.00,- Euro entstehen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenerweiterung am Schulzentrum Wolbeck ab 
dem Haushaltsjahr 2026 ein Mehrbedarf von 0,06 VZÄ und ab dem Haushaltsjahr 2027 ein Mehrbe-
darf von weiteren 0,42 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt. Außerdem ergibt sich 
aufgrund der höheren Schülerzahlen ein Mehrbedarf in Höhe von 0,10 VZÄ für das Schulsekretariat. 
Die genannten Mehrbedarfe werden in die nächstmöglichen Stellenplanberatungen aufgenommen. 
 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 5090 Erw. Schulzentrum Wolbeck    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
 
1.967.440 
   2025 1.835.000 
   2026 2.140.000 
   2027 6.559.000 
 
   2028 7.874.000 
   2029 7.592.000 
Summe der Auszahlungen   27.967.440 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti-
onsmaßnahme 5090 „Erw. Schulzentrum Wolbeck“ in Höhe von 27.967.440 veranschlagt.  
Die Differenz zwischen der Veranschlagung im Haushaltsplan 2025 und dem Bedarf  im laufenden 
Haushaltsjahr in Höhe von 735.000 € wird im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven 
Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen.

- 3 - 
V/0073/2025/1 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2029 ff 552.840 Folge-
aufwand 
Zeile 14  Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 428.000 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 ff.   35.500 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2029 ff. 419.510 Folge-
aufwand 
Summe aller Aufwendungen  1.435.850  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag € 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 5090 Erw. Schulzentrum Wolbeck    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
 
1.967.440 
   2025 1.835.000 
   2026 1.257.000 
   2027 6.214.000 
   2028 7.969.000 
   2029 6.499.000 
   2030 956.000 
Summe der Auszahlungen    26.697.440 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der In-
vestitionsmaßnahme 5090 „Erw. Schulzentrum Wolbeck“ in Höhe von 26.697.440 veran-
schlagt.

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V/0073/2025/1 
 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2030 ff 537.850 Folge-
aufwand 
Zeile 14  Bilanzielle Abschreibungen 2030 ff. 410.560 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2028 ff.   35.500 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2030 ff. 400.440 Folge-
aufwand 
Summe aller Aufwendungen  1.384.350  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
 
Begründung: 
 
Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere 
Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von 
Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des 
Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekannt-
lich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum 
Kinderhaus (Vorlage/0234/2025) zurückzustellen 
 
Der zur Ratssitzung am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, 
FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur so-
fortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus 
auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. 
 
Für alle Hochbauvorhaben , die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung 
anstehen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung 
des Risikozusch lages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten 
Budgetkontrolle und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig 
Spielräume für andere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere 
Mittelabflussplanung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis 
zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen 
angepasst, Mittelübertragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
Der Rat der Stadt  Münster hat am 24.06.2020 mit der Vorlage V/0437/2020  den Ausbau des 
Schulzentrums Wolbeck auf insgesamt 11 Züge unter Berücksichtigung von G9 beschlossen. Die 
Verwaltung wurde beauftragt, einen Architektur -/Landschaftsarchitekturwettbewerb mit 
anschließendem VgV-Verfahren sowie VgV-Verfahren für die Planungsleistung des Tragwerks und

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V/0073/2025/1 
der haustechnischen Anlagen durchzuführen. Mit der Vorlage V/0637/2022 wurde durch den Rat der 
Stadt Münster am 04.11.2022 beschlossen, die Architektur - und Landschaftsarchitekturleistungen 
getrennt, jeweils mittels eines Teilnahmewettbewerbs und anschließendem VgV -Verfahren, zu 
vergeben. Aus dem Verfahren für die Architekturleistungen ging die BKS Architekten GmbH aus 
Bielefeld als Gewinner hervor. Der Proj ektstart erfolgte im August 2023. Nach Abschluss der 
Leistungsphase 2 im Juli 2024 erfolgte ein Planungsstopp, um die Entwicklungen der 
Schülerprognose zu berücksichtigen. Am 11.12.2024 wurde mit dem Ratsbeschluss lt. Vorlage 
V/0711/2024 der Beschluss zum Raumprogramm lt. Vorlage V/0437/2020 aufgehoben. Beschlossen 
wurde neben den erforderlichen 9 Zügen zur konkreten Bedarfsdeckung (u.a. von G9) eine 
Raumreserve zur flexiblen Deckung zusätzlicher Schulraumbedarfe der Schulen des Schulzentrums 
Wolbeck. 
 
Zu 1.  
 
Ausgangssituation 
Am Schulzentrum Wolbeck werden zur Deckung des Raumbedarfs seit längerer Zeit 
Fertigbauklassen unterschiedlicher Bereitstellungzeitpunkte genutzt. Der Erweiterungsneubau stellt 
Ersatz für diese Räume sowie die zusätzlich benötigten Rä ume für G9 dauerhaft in Massivbauweise 
zur Verfügung. Die Fertigbauanlagen sollen nach Neubaufertigstellung noch für den Zeitraum der 
Umbaumaßnahmen im Bestand als Ausweichfläche zur Verfügung stehen. Nach deren Abschluss 
werden sie abgebaut. 
  
Planungskonzept Erweiterung-Neubau 
Der Erweiterungsneubau wird als 3 -geschossiger Baukörper mit Teilunterkellerung im Nordwesten 
des Grundstücks ohne direkte Anbindung an den Bestand errichtet. Die verfügbare Fläche wird effi-
zient genutzt, um alle erforderlichen, zusätzlich notwendigen Flächen für das Schulzentrum Wolbeck 
bereitzustellen. Die ursprünglich in der Machbarkeitsstudie angedachte Erweiterung durch zwei Bau-
körper in zwei Baufeldern wurde zugunsten dieser Lösung in einem Baufeld verworfen. Diese Kon-
zentration der Bautätigkeit minimiert Störungen des Unterrichtsbetriebs während der Bauphase und 
erhöht die Effizienz hinsichtlich Bauzeit und Kosten und sichert auch eine weitere Potenzialfläche für 
die Zukunft. 
 
Innere Erschließung 
Das Gebäude entwickelt sich um einen Innenhof, der eine gleichmäßige Belichtung und die Belüftung 
der geschützt nach innen orientierten Aufenthaltsbereiche mit Lern -Clustern ermöglicht. Die 
Verwaltungsräume und die Musikräume im Erdgeschoss, sowie die Klassen- und Fachklassenräume 
in den Obergeschossen umschließen diese zentrale Zone und orientieren sich nach außen entlang 
der vier Gebäudefassaden, hier sind auch die beiden notwendigen Treppenhäuser angeordnet. 
 
Nutzung 
Die Nutzung des Neubaus erfolgt bis auf die Flächen der Musikschule Wolbeck e.V. durch die Haupt-
schule Wolbeck.  Die vorhandene Lehrküche der Hauptschule Wolbeck verbleibt im Bestand. 
Im Erdgeschoss befinden sich die Räume der Verwaltung, sowie der Musikbereich und sanitäre Ein-
richtungen. Eine Sitztreppenanlage im Lern-Cluster Bereich bringt neben einer direkten Erschließung 
ins 1. Obergeschoss eine zusätzliche Aufenthaltsqualität für Pausen und die Möglichkeit dort Musik-
veranstaltungen sowie weitere Veranstaltungsformen mit begrenztem Publikum bis max. 199 Perso-
nen abzuhalten. 
Material und Konstruktion 
Die tragende Struktur des dreigeschossigen Neubaus wird als Massivkonstruktion erstellt. Als Decken 
werden sog. Cobiax Decken aus Beton mit eingelegten Hohlkörperelementen zur Reduzierung von 
Gewicht und Betonvolumen erstellt , um den CO 2-Fußabdruck zu reduzieren. Eine Vorfertigung von 
Bauelementen für eine verkürzte Bauphase wird angestrebt. 
 
In der Fassadengestaltung wird durch das Verblendmauerwerk die Materialsprache de s Bestandes 
fortgeführt. Farblich abweichende Steine im Verlauf der Fenster erzeugen durch bandförmige Farb-
verläufe eine horizontale Gliederung, die Fenster darin werden mit einer Einfassung aus Fertigteil-

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V/0073/2025/1 
elementen abgesetzt. Vor den vertikalen Treppenhausfenstern, bildet ein Bereich mit Loch -
Filtermauerwerk eine dezente vertikale Unterbrechung der ansonsten horizontal gegliederten Fassa-
den. 
 
Baugrundgutachten 
Ein erweitertes geotechnisches Gutachten hat tragfähige Bodenverhältnisse in etwa 4 m Tiefe ermit-
telt. Hierbei handelt es sich um ein gesamtstandortspezifisches Phänomen. Die Gründung muss da-
her bis auf dieses Niveau heruntergeführt werden. Das notwendige Gründungsniveau kann mit einer 
Unterkellerung erreicht und diese zur Unterbringung der Gebäudetechnik genutzt werden. Im Rah-
men der st atischen Planungen und Berechnungen wurden für den Neubau mehrere Kellervarianten 
entwickelt und bewertet. Ergebnis ist, das eine Teilunterkellerung für Technikflächen als wirtschaft-
lichste Variante ausgeführt wird. 
 
Ökologie, Energie 
Grundlage des Baubesc hlusses ist eine Planungstiefe der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) . 
Zu diesem Zeitpunkt liegen noch keine detaillierten Erkenntnisse hinsichtlich der Energieverbräuche 
vor. Planungsziel ist die Einhaltung der Vorgaben zur Nachhaltigkeit der Stadt Münster. 
Das Flachdach wird extensiv zur CO2 -Speicherung begrünt. Zur Sicherstellung der 
Raumluftqualitäten ist eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen, deren Aggregate auf den Dächern 
platziert werden. Ergänzt werden die Dächer durch eine maximale Photovoltaikanlagenbelegung. Die 
genaue Größe der Anlage wird in den weiteren Planungsphasen ermittelt. Der Wärmebedarf wird 
über eine Wärmepumpenanlage gedeckt, eine Unterstützung  zu Spitzenlastzeiten  durch die 
bestehende Gasheizung des Bestandes wird erwägt. Raffs toreanlagen vor den Fenstern dienen der 
Verschattung und dem sommerlichen Wärmeschutz. 
Auf dem Baufeld des Neubaus befindet sich erhaltenswerter, überwiegend nach Baumschutzsatzung 
geschützter Baumbestand, der für den Neubau entfernt werden muss. Die genaue Anzahl kann erst 
mit der weiterführenden Planung benannt werden. Es sind voraussichtlich nicht nur unmittelbar im 
Baufeld des Baukörpers Bäume betroffen, sondern auch Bäume z.B. in Bereichen von Baugrube, 
Erschließungsflächen des Gebäudes und der dadurch erforderlichen Geländemodellierung des heute 
teilweise bewegten Geländes. Es wird derzeit von einer Fällung von ca. 30 Bäumen ausgegangen Im 
Zuge der Neugestaltung der Freiflächen des Schulhofes werden diese durch Neuanpflanzungen 
gemäß den Vorgaben der B aumschutzsatzung auf dem Grundstück der Schule oder ggf. andere 
Ersatzmaßnahmen kompensiert. Diese Maßnahmen werden in der Baubeschluss Vorlage zum 
Umbau des Bestandes und der Freianlagen im 1. Quartal 2026 zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Alle oberirdischen Geschosse des Neubaus sind entsprechend der Vorgaben für barrierefreies Bauen 
geplant. In jedem dieser Geschosse gibt es ein barrierefreies WC. Mit dem Aufzug sind alle 
Geschosse sowie der Keller erreichbar.  
Eine Vorstellung des  Entwurfs ist für den  02.07.2025 beim „Runden Tisch Barrierefreies Bauen 
(RTBB)“ terminiert. Die Hinweise des Gremiums we rden geprüft und im abgestimmten Umfang für 
eine Umsetzung übernommen. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage 
(Anlage 5). 
 
Kostenentwicklung 
Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 27.967.440 Euro 26.697.440 Euro. Im Zuge der 
Vorentwurfsplanung konnten im Vergleich zu r ursprünglichen Machbarkeitsstudie durch die 
Reduzierung der Erweiterung auf einen Baukörper sowie durch weitere Variantenuntersuchungen in 
Abstimmung mit den Schulen Einsparungen bei den neu erforderlichen Flächen und damit dem 
erforderlichen Bauvolumen erreicht werden. Im Zuge der anstehenden Entwurfsplanung werden auch 
weiterhin mögliche Einsparpotentiale geprüft und berücksichtigt. 
 
Zu 2. 
 
Ausgangssituation

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V/0073/2025/1 
Die Deckung des Raumbedarfs  der Hauptschule Wolbeck an einem Bauort und der Umzug der 
Hauptschule Wolbeck in den Neubau  erfordern Anpassungen im Be stand, um die bestehenden 
Räumlichkeiten für die Realschule Wolbeck und das Gymnasium Wolbeck gem. dem dialogisch und 
konsensual mit den beteiligten Schulen abgestimmten ganzheitlichen Nutzungskonzept im 
Schulzentrum Wolbeck nutzbar herzurichten. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen innerhalb des 
Bestandes werden in Art und Umfang von einer „Pinselsanierung“ im Bereich von Klassenräumen bis 
hin zu umfangreicheren Umbauten  in Form von Abbruch und V ersetzen von Wänden, Türen und 
anderen Bauteilen für die veränderten V erwaltungsbereiche und einigen anderen Räumen reichen.  
Brandschutzkonzept 
Für das Bestandsge bäude wird derzeit ein  Brandschutzkonzept abgestimmt, was momentane 
Unzulänglichkeiten aufgreift. Darin werden später auch die noch im Detail zu planenden Umbauten 
berücksichtigt, so dass im Zuge der Umbaumaßnahmen alle über die Zeit aufgelaufenen 
erforderlichen Anpassungen entsprechend des Konzepts umgesetzt werden können. 
 
Ökologie, Energie 
Mit dem Vorhaben sind keine energetischen Maßnahmen im Bestand geplant, da sich dieses Bau-
vorhaben auf die Neuorganisation der Schulen nach der Verlagerung der Hauptschule konzentriert. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Soweit im Rahmen der Umbaumaßnahmen möglich, werden auch Verbesserungen hinsichtlich der 
Barrierefreiheit im Bestandsgebäude angestrebt. 
 
 
 
 
Zu 3. 
 
Fertigbauklassen 
 
Ab dem Sommer 2026 (SJ 26/27) steigt der Raumbedarf aufgrund der Wiedereinführung von G9 bei 
den Gymnasien und erwarteter Mehrklassenbildungen im Umfang von 4 Unterrichtsräumen zzgl. Ver-
kehrsflächen. Bis  zur Fertigstellung des Erweiterungsneubaus  voraussichtlich im 1. Quartal 2029  
werden daher nach Erhebung des Schulträgers in Abstimmung mit dem Gymnasium Wolbeck 4 zu-
sätzliche Klassenräume benötigt. Ein genauer Standort befindet sich in Abstimmung , ein möglicher 
Standort ist im Lageplan (Anlage 3) dargestellt. 
Bestehende, wie auch neu zu e rrichtenden Fertigbauklassen werden über diesen Zeitpunkt hinaus 
noch als Ausweichflächen für den anschließenden Umbau im Bestand benötigt. In Abhängigkeit von 
dem im weiteren Planungsprozess für den Umbau noch zu konkretisierenden Bedarf an Ausweichflä-
chen und deren Nutzungszeiten wird die für den konkreten Bedarf wirtschaftlichste Lösung hinsicht-
lich Kauf oder Miete angestrebt. 
 
Zu 4. 
 
Nach dem Baubeschluss ist die Bearbeitung der Leistungsphase 3 für den Neubau mit 
anschließender Einreichung des Bauantra gs vorgesehen, worauf die Ausführungsplanung folgen 
wird. Der Beginn der Bauarbeiten für die Erweiterung ist für das 1. Quartal 2027 geplant. Die 
Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen voraussichtlich im 1. Quartal 202 9 erfolgen. Nach der 
Fertigstellung des Neubaus wird der Bestandsumbau beginnen. Das noch zu erstellenden Konzept 
für die Umbaumaßnahmen im Bestand wird bei der Bauabschnittsbildung den Bestand an 
Fertigbauklassen als Ausweichflächen berücksichtigen.  Spätestens nach Abschluss der 
Umbauarbeiten werden alle Fertigbauklassen am Standort entfernt. 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen

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V/0073/2025/1 
Aufgrund der frühen Planungsphase wurden noch keine Reduktionsvarianten berücksichtigt. Daher 
wird sich die Planung an den beschlossenen HH -Ansatz anpassen. In den 
Investitionskosten sind neben den Baukosten für den  Erweiterungsneubau auch Baukosten (KG 
300+400) in Höhe von 1.020.815 Euro für die Fertigbauklassen enthalten. Darüber hinaus werden 
Folgelasten in Höhe von 1.435.850 Euro 1.384.350 Euro pro Jahr für die Erweiterung entstehen. Für 
die Umbaumaßnahmen im Bestand sowie teilweise Neugestaltung der Freianlagen müssen die Kos-
ten noch ermittelt werden. Sie werden mit dem Baubeschluss für diese Maßnahmen benannt und sind 
zusätzlich bereitzustellen. 
 
Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der vom statistischen Bundesamt veröffentliche 
Wert aus dem 4. Quartal 2024 für Erweiterungen von Schulgebäuden  herangezogen.  
Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt im Durchschnitt 3.466,74 Euro/m² 
BGF und der Kostenkennwert Oben 4.299,27 Euro/m² BGF. 
Der aktuelle Kostenkennwert für das geplante Gebäude bezogen auf die anrechenbaren Bauwerks-
kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) beträgt ca. 3.620,00 Euro/m² BGF.  
Die vergleichsweise erhöhten Investitionskosten pro Quadratmeter sind auf die aufwändigere Tiefer-
gründung zurückzuführen. 
 
 
 
 
i.V. 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Kostenberechnung 
Anlage 2 Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 56 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 57 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0073/2025/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2025
Erstellt
27.06.2025 09:37