V/0073/2025/1
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck -Neubaugebäude-
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Anlage 1 Kostenberechnung
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23.43.0005 25.06.2025 Arbeitsplatznummer Name Datum SZ Wolbeck Neubau Erweiterung5090 Projektstart Jahr 2026 Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2029 Planungsstatus Baubeschluss Anlage zur Vorlage V/0073/2025 Risiko 0% Unvorhersehbares 5% Baupreisindex 4% Kostenberechnung - € 410.773,00 € 12.260.600,00 € 5.654.380,40 € 24.815,00 € 733.925,00 € 3.517.758,05 € 22.602.251,45 € 4.093.748,55 € 26.696.000,00 € Erläuterungen: aufgestellt: Markus Carl (SB) gesehen: Harald Koops (FSL) Markus Carl Kostenermittlung nach DIN 276 Zuschläge: KG 100 - Grundstück KG 200 - Vorbereitende Maß. KG 300 - Baukonstruktionen KG 400 - Technische Anlagen KG 500 - Außenanlagen KG 600 - Beschaffungen KG 700 - Baunebenkosten Bauabschnitte Summe KG 100-700 Summe Zuschläge Gesamtkosten
Anlage 2 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 27.06.25 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme: SZ Wolbeck Neubau Erweiterung Jahr der Fertigstellung: 2029 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 26.696.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 26.696.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 25.829.155,00 96,75 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 866.845,00 3,25 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 26.696.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € 35.502,00 € 35.502,00 € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 309.610,00 22,36 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 228.240,00 16,49 Zwischensumme 2029 537.850,00 38,85 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2029 410.560,00 29,66 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2029 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2029 400.440,00 28,93 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 400.440 € p.a. + Tilgung (3 %) 800.880 € p.a. = Schuldendienst 1.201.320 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 1.384.352,00 97,44 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2029 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 1.384.350,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,19 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0073/2025/1 V/0073/2025/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Errichtung des Neubaugebäudes und vorübergehende Errichung von 4 Fertigbau-Klassenräumen -Baubeschluss- Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster fasst auf Grundlage der Leistungsphase 2 (V orentwurfsplanung) als ersten Baustein der Gesamtkonzeption zur Deckung der Raumbedarfe des Schulzentrums Wolbeck sowie der Musikschule Wolbeck e.V . den Baubeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsneubaus nach den Planungen der BKS Architekten GmbH (Anlagen 1 und 2 der Hauptvorlage). Der Neubau schafft die notwendigen Räumlichkeiten für die bestehende 9 - Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9 für das Gymnasium Wolbeck sowie eine Raumreserve für einen zusätzlichen Zug für Raumbedarfe der Realschule Wolbeck oder des Gymnasiums Wolbeck. Die Maßnahme wird innerhalb des im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Gesamtbudgets i. H. v. 27,97 Mio. Euro 26,7 Mio. Euro umgesetzt Aufgrund der frühen Planungsphase des Projekts ist die aktuelle Kostenschätzung eine erste Indikation. Im weiteren Planungsverlauf sind, insbesondere am Ende der Leistungsphase 3 geeignete Reduktionsvarianten verbindlich zu planen und mit dem Bauinvestitionscontrolling abzustimmen. Die Gesamtmaßnahme wird mit einem Investitionsvolumen von 26.696.000,- € auf Basis der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergän- zungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % umge- setzt. Die darüberhinausgehenden Reduzierungen gemäß der Vorlage V/0450/2025 wer- den im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Konzept zur Deckung der Raumbedarfe aller Schulen im Schulzentrum Wolbeck neben dem Erweiterungsneubau nach dessen Errichtung obligatorisch auch organisatorische und räumliche Neuordnungen durch Umbauten und Amt für Immobilienmanagement 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Carl Telefon: 492-2544 carl@stadt-muenster.de - 2 - V/0073/2025/1 Umzüge, sowie eine teilweise Neugestaltung der Freianlagen umfasst. Ein separater Baubeschluss wird Anfang 2026 hierfür angestrebt. 3. Der Rat der Stadt Münster fasst den Beschluss zur Planung, Errichtung und zum Bau zur übergangsweisen Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen ab dem Schuljahr 2026/2027 zur Deckung der Raumbedarfe für G9 bis zur Fertigstellung des Erwei terungsneubaus (Anlage 3 der Hauptvorlage). Die Kosten betragen 1.020.815 Euro und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 4. Der Baubeginn für den Erweiterungsneubau ist für das 1.Quartal 2027 vorgesehen. Dessen Fertigstellung ist für das 1.Quartal 2029 geplant. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0711/2024 beschlos- senen aktualisierten Raumprogramms Investitionskosten für den Neubau sowie die Fertigbauklassen in Höhe von 27.967.440 Euro 26.696.00,- Euro entstehen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenerweiterung am Schulzentrum Wolbeck ab dem Haushaltsjahr 2026 ein Mehrbedarf von 0,06 VZÄ und ab dem Haushaltsjahr 2027 ein Mehrbe- darf von weiteren 0,42 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt. Außerdem ergibt sich aufgrund der höheren Schülerzahlen ein Mehrbedarf in Höhe von 0,10 VZÄ für das Schulsekretariat. Die genannten Mehrbedarfe werden in die nächstmöglichen Stellenplanberatungen aufgenommen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 5090 Erw. Schulzentrum Wolbeck Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 1.967.440 2025 1.835.000 2026 2.140.000 2027 6.559.000 2028 7.874.000 2029 7.592.000 Summe der Auszahlungen 27.967.440 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti- onsmaßnahme 5090 „Erw. Schulzentrum Wolbeck“ in Höhe von 27.967.440 veranschlagt. Die Differenz zwischen der Veranschlagung im Haushaltsplan 2025 und dem Bedarf im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 735.000 € wird im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen. - 3 - V/0073/2025/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2029 ff 552.840 Folge- aufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 428.000 Folge- aufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 ff. 35.500 Folge- aufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2029 ff. 419.510 Folge- aufwand Summe aller Aufwendungen 1.435.850 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 5090 Erw. Schulzentrum Wolbeck Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 1.967.440 2025 1.835.000 2026 1.257.000 2027 6.214.000 2028 7.969.000 2029 6.499.000 2030 956.000 Summe der Auszahlungen 26.697.440 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der In- vestitionsmaßnahme 5090 „Erw. Schulzentrum Wolbeck“ in Höhe von 26.697.440 veran- schlagt. - 4 - V/0073/2025/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2030 ff 537.850 Folge- aufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2030 ff. 410.560 Folge- aufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2028 ff. 35.500 Folge- aufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2030 ff. 400.440 Folge- aufwand Summe aller Aufwendungen 1.384.350 Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom- men. Begründung: Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekannt- lich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum Kinderhaus (Vorlage/0234/2025) zurückzustellen Der zur Ratssitzung am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur so- fortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. Für alle Hochbauvorhaben , die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anstehen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des Risikozusch lages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrolle und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für andere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflussplanung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelübertragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat am 24.06.2020 mit der Vorlage V/0437/2020 den Ausbau des Schulzentrums Wolbeck auf insgesamt 11 Züge unter Berücksichtigung von G9 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Architektur -/Landschaftsarchitekturwettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren sowie VgV-Verfahren für die Planungsleistung des Tragwerks und - 5 - V/0073/2025/1 der haustechnischen Anlagen durchzuführen. Mit der Vorlage V/0637/2022 wurde durch den Rat der Stadt Münster am 04.11.2022 beschlossen, die Architektur - und Landschaftsarchitekturleistungen getrennt, jeweils mittels eines Teilnahmewettbewerbs und anschließendem VgV -Verfahren, zu vergeben. Aus dem Verfahren für die Architekturleistungen ging die BKS Architekten GmbH aus Bielefeld als Gewinner hervor. Der Proj ektstart erfolgte im August 2023. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 im Juli 2024 erfolgte ein Planungsstopp, um die Entwicklungen der Schülerprognose zu berücksichtigen. Am 11.12.2024 wurde mit dem Ratsbeschluss lt. Vorlage V/0711/2024 der Beschluss zum Raumprogramm lt. Vorlage V/0437/2020 aufgehoben. Beschlossen wurde neben den erforderlichen 9 Zügen zur konkreten Bedarfsdeckung (u.a. von G9) eine Raumreserve zur flexiblen Deckung zusätzlicher Schulraumbedarfe der Schulen des Schulzentrums Wolbeck. Zu 1. Ausgangssituation Am Schulzentrum Wolbeck werden zur Deckung des Raumbedarfs seit längerer Zeit Fertigbauklassen unterschiedlicher Bereitstellungzeitpunkte genutzt. Der Erweiterungsneubau stellt Ersatz für diese Räume sowie die zusätzlich benötigten Rä ume für G9 dauerhaft in Massivbauweise zur Verfügung. Die Fertigbauanlagen sollen nach Neubaufertigstellung noch für den Zeitraum der Umbaumaßnahmen im Bestand als Ausweichfläche zur Verfügung stehen. Nach deren Abschluss werden sie abgebaut. Planungskonzept Erweiterung-Neubau Der Erweiterungsneubau wird als 3 -geschossiger Baukörper mit Teilunterkellerung im Nordwesten des Grundstücks ohne direkte Anbindung an den Bestand errichtet. Die verfügbare Fläche wird effi- zient genutzt, um alle erforderlichen, zusätzlich notwendigen Flächen für das Schulzentrum Wolbeck bereitzustellen. Die ursprünglich in der Machbarkeitsstudie angedachte Erweiterung durch zwei Bau- körper in zwei Baufeldern wurde zugunsten dieser Lösung in einem Baufeld verworfen. Diese Kon- zentration der Bautätigkeit minimiert Störungen des Unterrichtsbetriebs während der Bauphase und erhöht die Effizienz hinsichtlich Bauzeit und Kosten und sichert auch eine weitere Potenzialfläche für die Zukunft. Innere Erschließung Das Gebäude entwickelt sich um einen Innenhof, der eine gleichmäßige Belichtung und die Belüftung der geschützt nach innen orientierten Aufenthaltsbereiche mit Lern -Clustern ermöglicht. Die Verwaltungsräume und die Musikräume im Erdgeschoss, sowie die Klassen- und Fachklassenräume in den Obergeschossen umschließen diese zentrale Zone und orientieren sich nach außen entlang der vier Gebäudefassaden, hier sind auch die beiden notwendigen Treppenhäuser angeordnet. Nutzung Die Nutzung des Neubaus erfolgt bis auf die Flächen der Musikschule Wolbeck e.V. durch die Haupt- schule Wolbeck. Die vorhandene Lehrküche der Hauptschule Wolbeck verbleibt im Bestand. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume der Verwaltung, sowie der Musikbereich und sanitäre Ein- richtungen. Eine Sitztreppenanlage im Lern-Cluster Bereich bringt neben einer direkten Erschließung ins 1. Obergeschoss eine zusätzliche Aufenthaltsqualität für Pausen und die Möglichkeit dort Musik- veranstaltungen sowie weitere Veranstaltungsformen mit begrenztem Publikum bis max. 199 Perso- nen abzuhalten. Material und Konstruktion Die tragende Struktur des dreigeschossigen Neubaus wird als Massivkonstruktion erstellt. Als Decken werden sog. Cobiax Decken aus Beton mit eingelegten Hohlkörperelementen zur Reduzierung von Gewicht und Betonvolumen erstellt , um den CO 2-Fußabdruck zu reduzieren. Eine Vorfertigung von Bauelementen für eine verkürzte Bauphase wird angestrebt. In der Fassadengestaltung wird durch das Verblendmauerwerk die Materialsprache de s Bestandes fortgeführt. Farblich abweichende Steine im Verlauf der Fenster erzeugen durch bandförmige Farb- verläufe eine horizontale Gliederung, die Fenster darin werden mit einer Einfassung aus Fertigteil- - 6 - V/0073/2025/1 elementen abgesetzt. Vor den vertikalen Treppenhausfenstern, bildet ein Bereich mit Loch - Filtermauerwerk eine dezente vertikale Unterbrechung der ansonsten horizontal gegliederten Fassa- den. Baugrundgutachten Ein erweitertes geotechnisches Gutachten hat tragfähige Bodenverhältnisse in etwa 4 m Tiefe ermit- telt. Hierbei handelt es sich um ein gesamtstandortspezifisches Phänomen. Die Gründung muss da- her bis auf dieses Niveau heruntergeführt werden. Das notwendige Gründungsniveau kann mit einer Unterkellerung erreicht und diese zur Unterbringung der Gebäudetechnik genutzt werden. Im Rah- men der st atischen Planungen und Berechnungen wurden für den Neubau mehrere Kellervarianten entwickelt und bewertet. Ergebnis ist, das eine Teilunterkellerung für Technikflächen als wirtschaft- lichste Variante ausgeführt wird. Ökologie, Energie Grundlage des Baubesc hlusses ist eine Planungstiefe der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) . Zu diesem Zeitpunkt liegen noch keine detaillierten Erkenntnisse hinsichtlich der Energieverbräuche vor. Planungsziel ist die Einhaltung der Vorgaben zur Nachhaltigkeit der Stadt Münster. Das Flachdach wird extensiv zur CO2 -Speicherung begrünt. Zur Sicherstellung der Raumluftqualitäten ist eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen, deren Aggregate auf den Dächern platziert werden. Ergänzt werden die Dächer durch eine maximale Photovoltaikanlagenbelegung. Die genaue Größe der Anlage wird in den weiteren Planungsphasen ermittelt. Der Wärmebedarf wird über eine Wärmepumpenanlage gedeckt, eine Unterstützung zu Spitzenlastzeiten durch die bestehende Gasheizung des Bestandes wird erwägt. Raffs toreanlagen vor den Fenstern dienen der Verschattung und dem sommerlichen Wärmeschutz. Auf dem Baufeld des Neubaus befindet sich erhaltenswerter, überwiegend nach Baumschutzsatzung geschützter Baumbestand, der für den Neubau entfernt werden muss. Die genaue Anzahl kann erst mit der weiterführenden Planung benannt werden. Es sind voraussichtlich nicht nur unmittelbar im Baufeld des Baukörpers Bäume betroffen, sondern auch Bäume z.B. in Bereichen von Baugrube, Erschließungsflächen des Gebäudes und der dadurch erforderlichen Geländemodellierung des heute teilweise bewegten Geländes. Es wird derzeit von einer Fällung von ca. 30 Bäumen ausgegangen Im Zuge der Neugestaltung der Freiflächen des Schulhofes werden diese durch Neuanpflanzungen gemäß den Vorgaben der B aumschutzsatzung auf dem Grundstück der Schule oder ggf. andere Ersatzmaßnahmen kompensiert. Diese Maßnahmen werden in der Baubeschluss Vorlage zum Umbau des Bestandes und der Freianlagen im 1. Quartal 2026 zur Entscheidung vorgelegt. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Alle oberirdischen Geschosse des Neubaus sind entsprechend der Vorgaben für barrierefreies Bauen geplant. In jedem dieser Geschosse gibt es ein barrierefreies WC. Mit dem Aufzug sind alle Geschosse sowie der Keller erreichbar. Eine Vorstellung des Entwurfs ist für den 02.07.2025 beim „Runden Tisch Barrierefreies Bauen (RTBB)“ terminiert. Die Hinweise des Gremiums we rden geprüft und im abgestimmten Umfang für eine Umsetzung übernommen. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 5). Kostenentwicklung Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 27.967.440 Euro 26.697.440 Euro. Im Zuge der Vorentwurfsplanung konnten im Vergleich zu r ursprünglichen Machbarkeitsstudie durch die Reduzierung der Erweiterung auf einen Baukörper sowie durch weitere Variantenuntersuchungen in Abstimmung mit den Schulen Einsparungen bei den neu erforderlichen Flächen und damit dem erforderlichen Bauvolumen erreicht werden. Im Zuge der anstehenden Entwurfsplanung werden auch weiterhin mögliche Einsparpotentiale geprüft und berücksichtigt. Zu 2. Ausgangssituation - 7 - V/0073/2025/1 Die Deckung des Raumbedarfs der Hauptschule Wolbeck an einem Bauort und der Umzug der Hauptschule Wolbeck in den Neubau erfordern Anpassungen im Be stand, um die bestehenden Räumlichkeiten für die Realschule Wolbeck und das Gymnasium Wolbeck gem. dem dialogisch und konsensual mit den beteiligten Schulen abgestimmten ganzheitlichen Nutzungskonzept im Schulzentrum Wolbeck nutzbar herzurichten. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Bestandes werden in Art und Umfang von einer „Pinselsanierung“ im Bereich von Klassenräumen bis hin zu umfangreicheren Umbauten in Form von Abbruch und V ersetzen von Wänden, Türen und anderen Bauteilen für die veränderten V erwaltungsbereiche und einigen anderen Räumen reichen. Brandschutzkonzept Für das Bestandsge bäude wird derzeit ein Brandschutzkonzept abgestimmt, was momentane Unzulänglichkeiten aufgreift. Darin werden später auch die noch im Detail zu planenden Umbauten berücksichtigt, so dass im Zuge der Umbaumaßnahmen alle über die Zeit aufgelaufenen erforderlichen Anpassungen entsprechend des Konzepts umgesetzt werden können. Ökologie, Energie Mit dem Vorhaben sind keine energetischen Maßnahmen im Bestand geplant, da sich dieses Bau- vorhaben auf die Neuorganisation der Schulen nach der Verlagerung der Hauptschule konzentriert. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Soweit im Rahmen der Umbaumaßnahmen möglich, werden auch Verbesserungen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Bestandsgebäude angestrebt. Zu 3. Fertigbauklassen Ab dem Sommer 2026 (SJ 26/27) steigt der Raumbedarf aufgrund der Wiedereinführung von G9 bei den Gymnasien und erwarteter Mehrklassenbildungen im Umfang von 4 Unterrichtsräumen zzgl. Ver- kehrsflächen. Bis zur Fertigstellung des Erweiterungsneubaus voraussichtlich im 1. Quartal 2029 werden daher nach Erhebung des Schulträgers in Abstimmung mit dem Gymnasium Wolbeck 4 zu- sätzliche Klassenräume benötigt. Ein genauer Standort befindet sich in Abstimmung , ein möglicher Standort ist im Lageplan (Anlage 3) dargestellt. Bestehende, wie auch neu zu e rrichtenden Fertigbauklassen werden über diesen Zeitpunkt hinaus noch als Ausweichflächen für den anschließenden Umbau im Bestand benötigt. In Abhängigkeit von dem im weiteren Planungsprozess für den Umbau noch zu konkretisierenden Bedarf an Ausweichflä- chen und deren Nutzungszeiten wird die für den konkreten Bedarf wirtschaftlichste Lösung hinsicht- lich Kauf oder Miete angestrebt. Zu 4. Nach dem Baubeschluss ist die Bearbeitung der Leistungsphase 3 für den Neubau mit anschließender Einreichung des Bauantra gs vorgesehen, worauf die Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten für die Erweiterung ist für das 1. Quartal 2027 geplant. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen voraussichtlich im 1. Quartal 202 9 erfolgen. Nach der Fertigstellung des Neubaus wird der Bestandsumbau beginnen. Das noch zu erstellenden Konzept für die Umbaumaßnahmen im Bestand wird bei der Bauabschnittsbildung den Bestand an Fertigbauklassen als Ausweichflächen berücksichtigen. Spätestens nach Abschluss der Umbauarbeiten werden alle Fertigbauklassen am Standort entfernt. Zu II: Finanzielle Auswirkungen - 8 - V/0073/2025/1 Aufgrund der frühen Planungsphase wurden noch keine Reduktionsvarianten berücksichtigt. Daher wird sich die Planung an den beschlossenen HH -Ansatz anpassen. In den Investitionskosten sind neben den Baukosten für den Erweiterungsneubau auch Baukosten (KG 300+400) in Höhe von 1.020.815 Euro für die Fertigbauklassen enthalten. Darüber hinaus werden Folgelasten in Höhe von 1.435.850 Euro 1.384.350 Euro pro Jahr für die Erweiterung entstehen. Für die Umbaumaßnahmen im Bestand sowie teilweise Neugestaltung der Freianlagen müssen die Kos- ten noch ermittelt werden. Sie werden mit dem Baubeschluss für diese Maßnahmen benannt und sind zusätzlich bereitzustellen. Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der vom statistischen Bundesamt veröffentliche Wert aus dem 4. Quartal 2024 für Erweiterungen von Schulgebäuden herangezogen. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt im Durchschnitt 3.466,74 Euro/m² BGF und der Kostenkennwert Oben 4.299,27 Euro/m² BGF. Der aktuelle Kostenkennwert für das geplante Gebäude bezogen auf die anrechenbaren Bauwerks- kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) beträgt ca. 3.620,00 Euro/m² BGF. Die vergleichsweise erhöhten Investitionskosten pro Quadratmeter sind auf die aufwändigere Tiefer- gründung zurückzuführen. i.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Kostenberechnung Anlage 2 Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0073/2025/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 09:37