V/0044/2011
Breitbandversorgung - Mehr Tempo: Hochgeschwindigkeitsinternet für Münster -
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Beschlussvorlage
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V/0044/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Breitbandversorgung - Mehr Tempo: Hochgeschwindigkeitsinternet für Münster - Beratungsfolge 09.02.2011 Werksausschuss der citeq Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt - die Breitbandversorgung für Wirtschaft, Wissenschaft und Privatanwender nach den Vor- gaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung und dazu erlassenen Rahmenregelun- gen zu unterstützen. - Informationen über die Breitbandversorgung in Münster allgemein zugänglich zu machen (z.B. Verlinkung im Internet, Infos der Wirtschaftsförderung, D115-Servicecenter). - die weitere Entwicklung der Breitbandinternetversorgung in Münster zu beobachten und dem Werksausschuss der citeq sowie dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung bei Bedarf zu berichten. 2. Die Stadt Münster entwickelt zur Verbesserung der Breitbandversorgung keine eigene wirt- schaftliche Aktivität. 3. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0018/2010 (s. Anlage) ist hiermit erledigt. Begründung: Mit Beschluss der Vorlage V/0183/2010 des Hauptausschusses vom 17.03.2010 wurde die Verwal- tung beauftragt, auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion Nr. A-R/0018/2010 - Mehr Tempo: Hochgeschwindigkeitsinternet für Münster - ein Konzept zu entwickeln, das geeignet ist, den Aufbau eines möglichst flächendeckenden Breitbanddatennetzes in Münster zu realisieren und dieses Konzept dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Vorlagen-Nr.: V/0044/2011 Auskunft erteilt: Herr Gasche Ruf: 492 – 18 69 E-Mail: Gasche@citeq.de Datum: 27.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0044/2011 Von diesem Beschluss wird hiermit abgewichen, weil aufgrund der im Folgenden näher ausgeführ- ten Prüfung der Rechtslage und der objektiven Beurteilung der tatsächlichen Versorgungssituation in Münster die Rahmenbedingungen für einen kommunalen Eingriff nicht gegeben sind. Die Aktivitäten zur Bereitstellung von Internetdienstleistungen unterliegen dem Verfassungs- grundsatz, dass im Bereich der Telekommunikation gem äß Artikel 87f GG „der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleistet“ und „Dienstleistungen… als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und durch andere private Anbieter erbracht“ werden. Eine direkte kommunale Betätigung auf dem Gebiet der Kommunikationsdienstleistungen ist nicht vorgesehen. Das Ziel flächendeckender ausreichender Internetdienstleistungen wird in der Breitbandstrategie der Bundesregierung definiert. Als „ehrgeizige Ziele“ werden eine Schließung der Versorgungs- lücken bei der Verfügbarkeit von Anschlüssen mit mindestens 1 Mbit/s bis Ende 2010, sowie eine Verfügbarkeit von Anschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s für 75% der Haushalte bis 2014 vorgegeben. Gleichzeitig werden folgende Maßnahmen zur Unterstützung des Breitbandausbaus festgelegt: 1. Mitnutzung bestehender Infrastruktur und Einrichtungen optimieren sofern die ei gentliche Aufgabenstellung der Behörden nicht beeinträchtigt und Sicherheitsaspekte ge- bührend berücksichtigt werden. Konkret: Partielle Mitnutzung von Infrastruktur (Leerrohre), nicht je- doch städtische Glasfaserkabel und übertragungstechnische Einrichtungen. 2. Aufbau eines Infrastrukturatlasses im Bereich der Bundesnetzagentur als Au skunftsmedium für die Unternehmen, um Ausbauprozesse zu optimieren und nutzbare Infrastruk- tur in ihre Planungen einzubeziehen. Der Fokus liegt ausschließlich auf Infrastrukturen, für die eine Mit- nutzung in Frage kommt. 3. Aufbau einer Baustellendatenbank beim Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur. Die Tran sparenz geplanter Baumaßnahmen soll die Wirtschaftlichkeit verbessern. 4. Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen als Ergeb nis aufeinander abgestimmter Planung vo n Baumaßnahmen der Telekommunikationsunter- nehmen. 5. Verbesserung der Breitbandverteilung im Haus durch ste uerliche Begünstigung des Breitbandausbaus in Gebäuden 6. Rasche Nutzung des Potenzials der „Digitalen Dividende“ Nutzung vo n Funkfrequenzen, die bisher dem Rundfunk vorbehalten waren, für breitbandige Mobilfunk- anwendungen mit dem Ziel der raschen Erschließung bislang nicht versorgter Gebiete. 7. Verbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben GAK und GRW Gemein schaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruk tur und des Küstenschutzes“ (GAK) und „Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Förderung ländlicher Gebiete 8. Zusätzliches Geld für Infrastrukturausbau im Rahm en des Konjunkturpakets 2 9. Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen durch Verl ängerung der Geltungsdauer von Mark tanalysen für Regulierungsmaßnahmen der Bundes- netzagentur von zwei auf drei Jahre 10. Grundzüge einer wachstums- und innovationsorientierten Regulierung festlegen durch ne ue Eckpunkte für die regulatorischen Rahmenbedingungen 11. Anreizorientierte und investitionsfördernde Vorg aben im EU-Rechtsrahmen - 3 - V/0044/2011 12. Aktive und aktivierende Öffentlichkeitsarbeit durch Au sbau des Breitbandportals www.zukunft-breitband.de 13. Aufbau eines Breitbandkompetenzzentrums auf Bundesebene analo g zu den Ländereinrichtungen 14. Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe 15. Erstellung eines jährlichen Monitoringberichts Die Kommunen wirken, wie auch die Telekommunikationsunternehmen, an der E- Governmentstrategie des Bundes mit, indem sie die Aktivitäten gemäß den Punkten 1 bis 4 aus- führen. Über diese reine Informationsbereitstellung hinaus sind nur in konkret beschriebenen Aus- nahmefällen kommunale Aktivitäten zulässig: Die Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde zur Vermeidung der Kollision kommunaler Eingrif- fe in den TK-Markt mit EU-Recht am 13.07.2010 in Kraft gesetzt. Hier wird geregelt, in welchem Rahmen es der öffentlichen Hand erlaubt ist Fördermittel oder auch eigene Mittel einzusetzen, um die Breitbandversorgung zu fördern. Fördermaßnahmen für flächendeckende Breitbanderschlie- ßung können Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages darstellen, wenn sie einzelnen Unternehmen einen selektiven Vorteil verschaffen. Solche Maßnahmen müssen vor ihrer Umsetzung von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Durch die Bundesrahmenregelung Leerrohre sollen Wettbewerbsverzerrungen durch öffentliche Eingriffe so weit wie möglich vermieden werden. In der Bundesrahmenregelung Leerrohre ist der zu durchlaufende Prozess beschrieben: Feststellung der Unterversorgung weniger als 2 Mbit/s negative Feststellung der Ausbaupläne der örtlich tätigen Internetanbieter für die nächsten drei Jahre Feststellung nicht ausreichender Bedarfsdeckung von Bürgern und Unternehmen unter Berücksichtigung der Ausbaupläne bestehender Anbieter. Feststellung, dass die Versorgung nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht wer- den kann. Förderung der Breitbandentwicklung durch die Kommune durch Verlegung von Leerrohren ohne oder mit unbeschalteten Kabeln oder Übernahme der Kosten für Erdarbeiten innerhalb derer private Betreiber Leerrohre verlegen kön- nen. Ausschreibung der Leerrohre (ggf. mit Kabel) in einem offenen und transparenten Verfahren. Überprüfung der vom Begünstigten erzielten Renditen ab einem F örderbetrag von mehr als 500.000 €. Wesentliche Voraussetzung für einen öffentlichen Eingriff ist das Vorliegen einer tatsächlich vor- handenen Versorgungslücke. Zur Beurteilung der Versorgungslage hat das Bundeswirtschaftsmi- nisterium im Oktober 2010 den sog. Breitbandatlas neu aufgelegt. Dort ist erkennbar, dass die Versorgungslage in Münster schon jetzt dem von der Bundesregierung für 2014 vorgegebenen Ziel einer Verfügbarkeit von 50 Mbit/s für 75% der Haushalte entspricht. Das Ziel der Bundesregierung lautet, dass entsprechende Anschlüsse verfügbar sind, es gibt nicht vor, von welchem Anbieter mittels welcher Technologie sie realisiert werden. Die Internetanbieter in Münster mit den größten Marktanteilen sind die „klassischen“ Telekommu- nikationsunternehmen Deutsche Telekom AG (DTAG), Versatel West GmbH (VT) und der Kabel- fernsehnetzbetreiber Unitymedia (UM). - 4 - V/0044/2011 Die Hochschulen in Münster sind über das Deutsche Forschungsnetz X-WIN und den Kooperati- onsvertrag zwischen citeq und WWU versorgt. Gerade UM deckt über die Nutzung seines Fernsehkabelnetzes schon heute ein erheblich größe- res Gebiet als DTAG ab, gleichwohl kann es in Münster zu räumlich eng begrenzten Versorgungs- lücken kommen, in denen kein Internetanbieter vertreten ist. Die in diesen Unterversorgungsberei- chen möglichen kommunalen Aktivitäten sind in der Bundesrahmenregelung Leerrohre beschrie- ben (z.B. < 2 Mbit/s, Leistungsfehl auch nach Modernisierung, Feststellung Erschließung mit weni- ger wettbewerbsverzerrenden Mitteln nicht möglich), kommen in Münster aber z.Z. nicht zum tra- gen. Es sollen daher die vorhandenen Möglichkeiten der Breitbandinternetnutzung durch die Stadt deut- lich und öffentlich gemacht werden, die Maßnahmen unter dem Beschlusspunkt 2. sollen dazu dienen. Darüber hinaus wird die Verwaltung die Entwicklung auf dem Markt der Breitbandinternetanbieter und den Breitbandatlas der Bundesregierung beobachten und bei Bedarf dem Werksausschuss der citeq sowie dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung dazu berichten. Aufgrund der Versorgungslage in Münster ist die Nutzung von Förderprogrammen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben GAK und GRW ausgeschlossen, so dass alle weiteren Aktivitäten aus- schließlich aus dem kommunalen Haushalt zu bestreiten wären. I. V. gez. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0044/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37