1639/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Findlinge Peter-Michels-Straße und Zufahrtsbegrenzung Butzweilerstraße, Aktenzeichen 23/26
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Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Montag, 9. Februar 2026 17:35 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Wildes Parken in Ossendorf - mit Sicherheitsgründen Sehr geehrte Mitarbeiter der Stadt Köln, hiermit möchte ich mich schriftlich melden, um das große Park Problem und die Sicherheit meiner Mitbewohner der Peter-Michels-Str. in Köln Ossendorf zu beschreiben. ______ Dort dürfen keine Kraftfahrzeuge parken- dies ist eine dauerhafte Situation - und ganz Wichtig dort ist auch noch eine Feuerwehrzufahrt! Das Ordnungsamt der Stadt Köln kommen einfach zu selten an diesen Ort. Auf dem Bild kann man gut sehen, dass die Fahrzeuge die ganze Nacht dort abgestellt waren, da alle Scheiben mit Tau versehen sind. Habe eine Bilder Spielstraße mit den Fahrzeuge gemacht. Um die Situation zu ändern hätte ich eine Anregung : wenn man einige Steinfindlinge ablegen würde, wäre da parken dort nicht mehr möglich. Besonders schwierig hat es die AWB Köln dort herein und wieder herauszufahren, wenn dort parkende Autos stehen. Es sollten schon Anfang der Spielstraße - an den Baumscheiben die ersten Findlinge abzulegen - um das ganz wilde parken zu stoppen. Zum zweiten. Auf dem 1. Parkplatz an der Butzweiler Straße stehen so viele Firmenfahrzeuge und Anhänger, Wohnmobile auch mit Müll, dass für die Besucher des Bürgerparks zur Erholung keine Parkmöglichkeiten mehr vorhanden sind.... besonders am Wochenende Einen Vorschlag wäre ein Zufahrtsbegrenzung von 2 Meter Höhe ( Tor ) - wie es bei vielen anderen Parkplätzen in Köln gibt. Habe einige Fotos gemacht - aber am Wochenende sieht die Lage viel schlimmer aus. Würde mich über eine Rückantwort freuen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 23/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Findlinge Peter-Michels-Straße und Zufahrtsbe- grenzung Butzweilerstraße“, Aktenzeichen 23/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes mitgeteilt: Amt für öffentliche Ordnung: „Die Örtlichkeit ist dem Verkehrsdienst bekannt. Hier finden regelmäßig Kontrollen im Tages- sowie im Spätdienst statt. Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge im verkehrsbe- ruhigten Bereich, im Haltverbot und in der Feuerwehrzufahrt werden verwarnt und ggf. auch sichergestellt. Der genannte Parkplatz Butzweiler Straße/Franziska-Anneke-Straße verfügt nicht über die Beschilderung VZ 314 mit dem Zusatz „PKW”. Daher gibt es hier keine Be- schränkung für das Parken anderer Fahrzeuge. Anhänger ohne Zugfahrzeug, die hier abgestellt sind, werden durch den Außendienst vornotiert und nach entsprechender Zeit verwarnt. Diese Überprüfungen finden im Rahmen der normalen Kontrollen statt.“ Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen legt unter Umständen Findlinge auf unbefestigten Flächen ab, beispielsweise Grünstreifen und Baumscheiben. Im vorliegenden Fall besteht jedoch das Problem, dass die Fahrzeuge auf der Fahr- bahn der Spielstraße stehen (blau markiert). Und selbst wenn auf die Baumscheiben zum Eingang der Spielstraße Findlinge gesetzt würden (markiert in rot), werden die die Fahrzeuge weiterhin auf der Straße parken. Daher wird hier vom Ablegen von Findlingen abgesehen. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat Ihren Vorschlag der Einrichtung einer Zufahrtsbegrenzung geprüft und teilt mit, dass „eine solche Begrenzung wäre zwar ein geeignetes Mittel um den Zweck der Eingabe zu erreichen, da Handwerker- fahrzeuge und Wohnmobile an der Einfahrt gehindert würden. Jedoch würde eine sol- che Begrenzung auch andere Fahrzeuge an der Einfahrt hindern. Dazu zählen bspw. Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, sowie auch die Fahrzeuge der Grün- und Baum- pflege. Der Parkplatz ist auch nicht eigens für bestimmte Personengruppen vorbehal- ten, so dass kein Anspruch auf einen Parkplatz entsteht.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau unter der Telefonnummer 0221/221- , per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de und an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1639/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Findlinge Peter-Michels-Straße und Zufahrtsbegrenzung Butzweilerstraße, Aktenzeichen 23/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Ludwigstraße 8
- Butzweilerstraße
- Peter-Michels-Straße
- Franziska-Anneke-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1639/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.06.2026
- Erstellt
- 03.06.2026 07:45