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AKIB/0002/2023

Wohnraum für inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen

Anregungen der KIB 25.04.2023

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AKIB-0002-2023

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AKIB-0002-2023

2856 Zeichen

Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0002/2023 
 
 
KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION  
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) 
Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter 
Beschluss der KIB vom 19.04.2023: 
Antrag der KIB an den Rat: 
Wohnraum für inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
schaffen 
1. Wohngruppen für Menschen mit Behinderung 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausweisung neuer Wohngebiete und - 
wo möglich - bei der Änderung von Bebauungsplänen Flächen für den Bau von 
Häusern für das gemeinsame Wohnen von Menschen mit Behinderung 
vorzusehen. Dabei soll auch der Bau von kleinen Wohneinheiten (ca. 12 
Bewohner/-innen) ermöglicht werden. Ziel muss es sein, alle neuen Quartiere 
inklusiv für das gemeinsame Wohnen von Menschen mit und ohne 
Beeinträchtigungen zu gestalten und auch bestehende Quartiere schrittweise 
inklusiv zu gestalten. 
Begründung: 
In den letzten Jahren sind in Münster praktisch keine neuen Wohnmöglichkeiten für 
junge Menschen mit Behinderung entstanden. Deshalb wohnen viele junge 
Erwachsene mit Behinderung noch bei ihren Eltern. Es gibt jedoch eine steigende 
Nachfrage nach Wohnraum insbesondere von jungen Menschen, die langfristig in 
Münster wohnen möchten. 
Von daher besteht Handlungsbedarf bezüglich der Ausweisung von Flächen für 
diese spezielle Wohnform, und zwar mittendrin in Wohngebieten. So könnten 
Menschen mit Behinderung zwar in einem eigenen Gebäude wohnen und - soweit 
erforderlich - betreut werden. Sie würden aber dennoch inklusiv mitten im 
Wohngebiet leben und die Einrichtungen des Quartiers (Bäcker, Kirchengemeinde, 
Stadtteilbücherei, Buslinie, usw.) gemeinsam mit allen Einwohner/-innen nutzen 
können. Das wäre gelebte Inklusion im Viertel. 
Vereinzelt werden Flächen für „gemeinschaftliches Wohnen“ ausgewiesen, auf die 
sich eine Vielzahl von Interessenten bewirbt. Im Sommer 2021 lief das 
Bewerbungsverfahren auf ein ca. 1800 qm großes Grundstück „für 
gemeinschaftliches Bauen und Wohnen“ im Baugebiet Rumphorst. Das Haus muss 
in einer Größe errichtet werden, aus der sich bis zu 1400 qm Wohnfläche ergeben 
können. Das wären 28 Apartments à 50 qm. Dies ist eine für ein Wohnprojekt für 
Menschen mit Behinderung deutlich zu hohe Anzahl an Bewohner/-innen. Es besteht 
Handlungsbedarf, auch Grundstücke für kleinere Wohnprojekte mit 12 bis max. 16 
Apartments auszuweisen.

Ein weiteres Problem stellen die langen Zeitläufe dar. Der Bebauungsplan für das 
Baugebiet Rumphorst wurde bereits 2017 beschlossen, nach der Zuteilung in 2021 
muss noch mit bis zu drei Jahren bis zur Fertigstellung gerechnet werden. Das sind 
dann in der Summe 7 Jahre. Offen ist auch die Frage, ob es Zuschüsse von der 
Stadt Münster für solche Wohnprojekte geben würde.

Beratungsverlauf (1)

10.05.2023 Rat
TOP 10.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AKIB/0002/2023
Typ
Anregungen der KIB
Datum
25.04.2023
Erstellt
25.04.2023 20:16