AKIB/0002/2023
Wohnraum für inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen
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AKIB-0002-2023
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Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0002/2023 KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter Beschluss der KIB vom 19.04.2023: Antrag der KIB an den Rat: Wohnraum für inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen 1. Wohngruppen für Menschen mit Behinderung Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausweisung neuer Wohngebiete und - wo möglich - bei der Änderung von Bebauungsplänen Flächen für den Bau von Häusern für das gemeinsame Wohnen von Menschen mit Behinderung vorzusehen. Dabei soll auch der Bau von kleinen Wohneinheiten (ca. 12 Bewohner/-innen) ermöglicht werden. Ziel muss es sein, alle neuen Quartiere inklusiv für das gemeinsame Wohnen von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zu gestalten und auch bestehende Quartiere schrittweise inklusiv zu gestalten. Begründung: In den letzten Jahren sind in Münster praktisch keine neuen Wohnmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung entstanden. Deshalb wohnen viele junge Erwachsene mit Behinderung noch bei ihren Eltern. Es gibt jedoch eine steigende Nachfrage nach Wohnraum insbesondere von jungen Menschen, die langfristig in Münster wohnen möchten. Von daher besteht Handlungsbedarf bezüglich der Ausweisung von Flächen für diese spezielle Wohnform, und zwar mittendrin in Wohngebieten. So könnten Menschen mit Behinderung zwar in einem eigenen Gebäude wohnen und - soweit erforderlich - betreut werden. Sie würden aber dennoch inklusiv mitten im Wohngebiet leben und die Einrichtungen des Quartiers (Bäcker, Kirchengemeinde, Stadtteilbücherei, Buslinie, usw.) gemeinsam mit allen Einwohner/-innen nutzen können. Das wäre gelebte Inklusion im Viertel. Vereinzelt werden Flächen für „gemeinschaftliches Wohnen“ ausgewiesen, auf die sich eine Vielzahl von Interessenten bewirbt. Im Sommer 2021 lief das Bewerbungsverfahren auf ein ca. 1800 qm großes Grundstück „für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen“ im Baugebiet Rumphorst. Das Haus muss in einer Größe errichtet werden, aus der sich bis zu 1400 qm Wohnfläche ergeben können. Das wären 28 Apartments à 50 qm. Dies ist eine für ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung deutlich zu hohe Anzahl an Bewohner/-innen. Es besteht Handlungsbedarf, auch Grundstücke für kleinere Wohnprojekte mit 12 bis max. 16 Apartments auszuweisen. Ein weiteres Problem stellen die langen Zeitläufe dar. Der Bebauungsplan für das Baugebiet Rumphorst wurde bereits 2017 beschlossen, nach der Zuteilung in 2021 muss noch mit bis zu drei Jahren bis zur Fertigstellung gerechnet werden. Das sind dann in der Summe 7 Jahre. Offen ist auch die Frage, ob es Zuschüsse von der Stadt Münster für solche Wohnprojekte geben würde.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AKIB/0002/2023
- Typ
- Anregungen der KIB
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 25.04.2023 20:16