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A-R/0042/2017

Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen

Antrag an den Rat 27.06.2017

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a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder-Anlage 1

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a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder

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a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder-Anlage 1

1446 Zeichen

Anlage 1 zum Antrag a-r/0042/2017 
 
Kreuzung Bohlweg/Piusallee 
Durchgezogene Linie, Ampel rechts des Radweges. Das Schild 'Radfahrer frei' (StVO-
Zeichen 1022-10) mit Rechtspfeil gibt es in dieser Form nicht. 
 
 
Kreuzung Piusallee/Bohlweg 
Durchgezogene Linie, Ampel rechts des Radweges. Das Rechtsabbiegen für Radfahrer ist 
an dieser Ampelanlage bei Rot somit nicht gestattet.

Kreuzung Moltkestr./Weseler Str. 
Durchgezogene Linie, Ampel rechts des Radweges. Das Rechtsabbiegen für Radfahrer an  
dieser Ampelanlage wäre nicht erlaubt, wird aber durch die Zusatampel für rechts-
abbiegende Radfahrer geregelt. 
 
 
Kreuzung Bismarckallee/Weseler Str. 
Die Radfahrerampel befindet sich links des Radweges, gilt also nicht für diesen Radweg. 
Halbe Haltelinie für Radfahrer geradeaus (?), 'Vorfahrt achten'-Schild (gültig für Radfahrer 
da rechts des Fahrradstreifens) und für Radfahrer nicht zutreffendes 'Radfahrer frei'-Schild 
(StVO-Zeichen 1022-10) mit zusätzlichem Rechtspfeil, da links der Fahrbahn.

Kreuzung Scharnhorststr./Weseler Str. 
Der Radweg beginnt hier unmittelbar vor der Ampel, obwohl das Radweg-Schild fehlt 
(muss dieser dieser rot markierte Streifen somit als Radweg verstanden und von 
Radfahrern genutzt werden?). Die Ampel befindet sich rechts des Radweges, was 
bedeutet, dass bei Rot gewartet werden muss. Wie verhalte ich mich, wenn ich aus dieser 
zweispurigen Einbahnstraße links auf die Weseler abbiegen will?

a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder-Anlage 2

5781 Zeichen

Pilotversuch velofreundliche Lichtsignalanlagen 
Ergebnisse aus Basel 
Mai 2015
Grundlegendes
• S
tart Pilotversuch im Rahmen des SVI-Forschungsauftrags
„Langsamverkehrsfreundliche LSA“ . Erste Bewilligung zur
Durchführung von Mitte Juni 2013 bis Jan. 2015.
• Be
willigung für Weiterführung und Erweiterung Pilotversuch
um weitere 9 Standorte für das Rechtsabbiegen bei Rot seit
Feb 2015 bis Dez 2016. Ein Standort ist weiterhin die Langsam-
verkehrsphase. Insgesamt 13 Pilotstandorte.
•
V
elo auf Signaltafel gelb, da Velo kein Vortritt (grün würde eher 
freie Fahrt bedeuten);
schwarzer Hintergrund,
wegen Kontrast zu gelb.
Signaltafel sollte auch ne-
ben Rotkammer hängen
um die Verkehrsregel
besser zu erklären und
um zu verdeutlichen, dass
anderen Verkehrsteil-
nehmern der Vortritt zu
gewähren ist.
•
Bei der
 Langsamverkehrs-
phase ist es den Velofah-
rern erlaubt, während der Rundumgrünphase der Fussgänger
die Kreuzung zu befahren. Ein Lichtsignal mit Velopiktogramm
blinkt gelb während der Rundumgrün- resp. Langsamverkehrs-
phase.
•
Bisher
 keine registrierten Unfälle, hohe Akzeptanz bei Fussgän-
gern, Abbiegemöglichkeit resp. Befahren der Kreuzung wird an
den bisherigen Standorten rege genutzt
•
F
reies Rechtsabbiegen und Langsamverkehrsphase kann
grundsätzlich als unproblematisch eingeschätzt werden, wenn
Sichtverhältnisse auf querende Fussgänger gut.
Ergebnisse Rechtsabbiegen bei Rot
• D
ie Untersuchungen zeigten, dass an einem der drei Stand-
orte alle rechtsabbiegenden Velofahrer ausnahmslos bei Rot
fuhren. An den anderen beiden Standorten nahm die Anzahl
der Velofahrer, die bei Rot rechts abbogen, im Verlaufe der
Beobachtungen deutlich zu.
•
Eine Erhöhung der
 Missbrauchsquote nach der Einführung des
freien Rechtsabbiegens durch Geradeausfahrer und Linksab -
bieger wurde nicht festgestellt, stattdessen ist dieser Anteil
zurückgegangen. Eine Erhöhung der Anzahl Konfliktsituatio -
nen wurde nicht festgestellt.
•
Bei zw
ei der drei Standorte wurde ein Anstieg des legiti-
mierten freien Rechtsabbiegens bei Rot nach Einführung der
Massnahme festgestellt. Eine Zunahme der Konflikte konnte
nicht nachgewiesen werden.
•
Eine 
wesentliche Erkenntnis aus den Versuchen ist, dass das
freie Rechtsabbiegen bei Rot nicht empfehlenswert ist, wenn
es weder einen zuführenden Radstreifen noch eine ausrei-
chend breite MIV-Spur hat. Grund dafür ist, dass die Velofah-
rer die wartenden Autos nicht ungehindert passieren können.
Velofahrer, die die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot
nicht nutzen wollen bzw. nicht wahrgenommen haben, blo -
ckieren für andere die Durchfahrt. In beiden Fällen führt dies
gelegentlich zu „Schlangenfahrten“ von Velofahrern.
•
Das 
Vorhandensein eines Velostreifens auf dem wegführen-
den Ast ist kein zwingendes Kriterium für die Signalisierung
des „Freien Rechtsabbiegens“ . Die Einmündung sollte über -
sichtlich sein und die von links kommenden Fahrzeuge gut
gesehen werden können. Das Vorhandensein eines Fussgän-
gerstreifens sowohl auf dem zuführenden wie auch auf dem
wegführenden Ast ist ebenfalls kein relevantes Kriterium für
das Freie Rechtsabbiegen bei Rot.
Monbijoustrasse 8, 3001 Bern  
Telefon +41 31 356 32 32
info@skm-cvm.ch, www.skm-cvm.ch
Anlage 2 zum Antrag Nr. A-R/0042/2017

• Die Pilotversuche in Basel haben gezeigt, dass den Fussgän-
gern der Vortritt gewährt wird.
• Die zusätzliche Erhebung an der Klingelbergstrasse im Juni 
2014 zeigt deutlich, dass sich der Anteil derjenigen Velofah-
rer, die das freie Rechtsabbiegen praktizieren, gestiegen ist 
(75.0% vs. 69.1% im September 2013). Es wurden keine Kon-
flikte beobachtet, was einer Abnahme gegenüber der letzten 
Messung entspricht. Beides lässt darauf schliessen, dass sich 
die Verkehrsteilnehmenden (MIV und Velo) an die Massnah-
me gewöhnt haben.
Ergebnisse Langsamverkehrsphase
• Velofahrer nutzen die neue Querungsmöglichkeit umso mehr, 
je länger die Pilotanlage in Betrieb ist.
• Hinsichtlich der Konflikte ist keine Abnahme sondern eine 
Verschiebung von Konflikten mit PW zu Konflikten mit Fuss -
gängern zu erkennen. Eine Einführung der Langsamverkehrs -
phase führt zwar zu mehr Konflikten mit Fussgängern, diese 
nehmen aber mit der Zeit wieder ab, da sich die Verkehrsteil-
nehmer besser auf die Situation einstellen.
• Durch die Nutzung der Langsamverkehrsphase durch die Ve -
lofahrer kann der MIV nun meist ungehindert und schneller 
abfliessen, weswegen sich die Konflikte zwischen MIV und 
Velos reduzieren.
Kontakt
Markus Störr
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Mobilität, Verkehrssteuerung
Telefon: +41 61 267 81 92, www.mobilitaet.bs.ch,  
www.pilotprojekte.bs.ch
Resultatübersicht: Langsamverkehrsphase
Mülhauserstrasse / Elsässerstrasse
Vorher Nachher
Sep 2013
Nachher
Jun 2014
Anzahl Velofahrer 504 638 364
Beobachtungszeit 3:22 h 3:46 h 1:38 h
Anteil unerlaubter Rotquerungen 29.6% 10.8% 4.7%
Anteil Querung in LV -Phase - 52.5% 61.5%
*Im Juni 2014, über ein Jahr nach der Einführung der neuen Signalisation, fand an der Klingelbergstrasse eine weitere Erhebung statt.
Monbijoustrasse 8, 3001 Bern  
Telefon +41 31 356 32 32
info@skm-cvm.ch, www.skm-cvm.ch
Resultatübersicht: Freies Rechtsabbiegen bei Rot
Kanonengasse / 
Steinengraben
Leonhardsstrasse /
Steinengraben
Klingelbergstrasse / 
Schanzenstrasse
Vorher Nachher
Sep 2013 Vorher Nachher
Sep 2013 Vorher Nachher
Sep 2013
Nachher
Jun 2014*
Anzahl Velofahrer 163 214 217 167 165 180 73
Beobachtungszeit 3:50 h 3:14 h 3:55 h 3:24 h 3:01 h 3:18 h 1:44 h
Anteil Rechtsabbieger 4.3% 3.7% 16.8% 15.0% 56.6% 52.2% 49.3%
Anteil Rechtsabbieger bei 
Rot von allen 
Rechtsabbiegern
100% 100% 33.3% 68.0% 41.1% 69.1% 75%
Anteil Linksabbieger / 
Geradeausfahrer bei Rot 
von allen Linksabbieger und 
Geradeausfahrer
23.8% 11.3% 11.8% 8.5% n/a n/a n/a

a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder

3817 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 
                  
 Münster, den 27.06.2017  
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
 
Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die geplante N ovellierung der Straßenverkehrs-
ordnung dahingehend, dass die Möglichkeit des Rechtsabbiegens für Radfahrer bei roter 
Lichtsignalanlage geschaffen wird. Deswegen wird der Vertreter der Stadt Münster im 
Deutschen Städtetag dazu aufgefordert, im Rahmen künftiger Beratungen dafür zu 
stimmen, dass das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei roter Lichtsignalanlage ermöglicht 
wird. 
 
2. Die Stadt Münster setzt sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale 
Infrastruktur  bzw. beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr  des 
Landes Nordrhein-Westfalen dafür ein, ein Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter 
Lichtsignalanlage für Radfahrer in Münster“ in die Wege zu leiten. Als Vorbild eignen sich 
beschlossene und durchgeführte Pilotprojekte im In- und Ausland. 
 
3. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden von der  Stadt öffentlich kommuniziert. 
Der Rat und der ASSVW werden über Planung, Fortgang und Ergebnisse regelmäßig, 
zumindest halbjährlich, informiert. 
 
Begründung: 
 
Für Münster könnte die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei roter Lichtsignalanlage 
mehrere konkrete Vorteile bringen: Wie die Anlage 1 deutlich macht, gibt es derzeit viele 
äußerst unterschiedlich gestaltete Kreuzungen, welche mit Hilfe einer entsprechenden 
Regelung deutlich vereinfacht und vereinheitlicht werden könnten. Des Weiteren würde 
der Radverkehr durch die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot fließender werden, 
was zu einer Verbesserung für Radfahrer führt und einen positiven Anreiz darstellt, in 
Münster per Fahrrad unterwegs zu sein. Es wäre hier also an ein Schild analog dem 
'Grünpfeil' (StVO-Zeichen 720) zu denken, oder auch an eine andere Lösung. 
 
Neben der Positionierung der Stadt Münster im Deutschen Städtetag ist das Sammeln von 
wissenschaftlichen Daten von großer Bedeutung, weil diese bei der Umsetzung der 
Novellierung der Straßenverkehrsordnung eine wichtige Rolle spielen können. 
 
In mehreren Nachbarstaaten Deutschlands wird das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei 
roter Lichtsignalanlage durch ein entsprechendes Verkehrsschild erlaubt. In den 
Niederlanden wurde diese Möglichkeit bereits 1990 in das Straßenverkehrsgesetz (§ 3

Art. 68 Satz 5 Wegenverkeerswet) aufgenommen. Ab 2010 wurden in Frankreich 
Pilotprojekte in Bordeaux, Nantes und Straßburg durchgeführt, welche dazu führten, dass 
die Möglichkeit im Januar 2012 gesetzlich geschaffen wurde. Die Regelung wurde in 
Belgien nach einer kurzen Pilotphase in Brüssel übernommen. 
2013 wurde in Basel ein Pilotprojekt zum Thema durchgeführt, welches ab 2015 erweitert 
wurde und bis Dezember 2016 lief. In der Folge hat das Bau- und Verkehrsdepartement 
des Kantons Basel-Stadt eine Änderung des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes 
angeregt, die es den Kantonen ermöglichen soll, das Rechtsabbiegen bei Rot für 
Radfahrer zu ermöglichen. Wichtig ist, dass es in Basel während des gesamten 
Untersuchungszeitraums zu keinerlei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern 
gekommen ist (Anlage 2). Vereinzelte Beispiele in der Bundesrepublik ergeben ein 
ähnliches Bild. 1 
 
 
 
 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Bilder von Kreuzungen in Münster mit je verschiedenen Regeln. 
Anlage 2: Pilotversuch velofreundliche Lichtsignalanlagen. Ergebnisse aus Basel . 
                                                 
1Rechts abbiegen bei Rot? , Beitrag des ADFC Sachsen, abrufbar unter: http://www.adfc-sachsen.de/index.php/515-
rechts-abbiegen-bei-rot, Stand: 13.06.2017.

Beratungsverlauf (1)

12.07.2017 Rat
TOP 45.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Bismarckallee
  • Piusallee
  • Bohlweg

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Details

Aktenzeichen
A-R/0042/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
27.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37