A-R/0042/2017
Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen
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a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder-Anlage 1
1446 Zeichen
Anlage 1 zum Antrag a-r/0042/2017 Kreuzung Bohlweg/Piusallee Durchgezogene Linie, Ampel rechts des Radweges. Das Schild 'Radfahrer frei' (StVO- Zeichen 1022-10) mit Rechtspfeil gibt es in dieser Form nicht. Kreuzung Piusallee/Bohlweg Durchgezogene Linie, Ampel rechts des Radweges. Das Rechtsabbiegen für Radfahrer ist an dieser Ampelanlage bei Rot somit nicht gestattet. Kreuzung Moltkestr./Weseler Str. Durchgezogene Linie, Ampel rechts des Radweges. Das Rechtsabbiegen für Radfahrer an dieser Ampelanlage wäre nicht erlaubt, wird aber durch die Zusatampel für rechts- abbiegende Radfahrer geregelt. Kreuzung Bismarckallee/Weseler Str. Die Radfahrerampel befindet sich links des Radweges, gilt also nicht für diesen Radweg. Halbe Haltelinie für Radfahrer geradeaus (?), 'Vorfahrt achten'-Schild (gültig für Radfahrer da rechts des Fahrradstreifens) und für Radfahrer nicht zutreffendes 'Radfahrer frei'-Schild (StVO-Zeichen 1022-10) mit zusätzlichem Rechtspfeil, da links der Fahrbahn. Kreuzung Scharnhorststr./Weseler Str. Der Radweg beginnt hier unmittelbar vor der Ampel, obwohl das Radweg-Schild fehlt (muss dieser dieser rot markierte Streifen somit als Radweg verstanden und von Radfahrern genutzt werden?). Die Ampel befindet sich rechts des Radweges, was bedeutet, dass bei Rot gewartet werden muss. Wie verhalte ich mich, wenn ich aus dieser zweispurigen Einbahnstraße links auf die Weseler abbiegen will?
a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder-Anlage 2
5781 Zeichen
Pilotversuch velofreundliche Lichtsignalanlagen Ergebnisse aus Basel Mai 2015 Grundlegendes • S tart Pilotversuch im Rahmen des SVI-Forschungsauftrags „Langsamverkehrsfreundliche LSA“ . Erste Bewilligung zur Durchführung von Mitte Juni 2013 bis Jan. 2015. • Be willigung für Weiterführung und Erweiterung Pilotversuch um weitere 9 Standorte für das Rechtsabbiegen bei Rot seit Feb 2015 bis Dez 2016. Ein Standort ist weiterhin die Langsam- verkehrsphase. Insgesamt 13 Pilotstandorte. • V elo auf Signaltafel gelb, da Velo kein Vortritt (grün würde eher freie Fahrt bedeuten); schwarzer Hintergrund, wegen Kontrast zu gelb. Signaltafel sollte auch ne- ben Rotkammer hängen um die Verkehrsregel besser zu erklären und um zu verdeutlichen, dass anderen Verkehrsteil- nehmern der Vortritt zu gewähren ist. • Bei der Langsamverkehrs- phase ist es den Velofah- rern erlaubt, während der Rundumgrünphase der Fussgänger die Kreuzung zu befahren. Ein Lichtsignal mit Velopiktogramm blinkt gelb während der Rundumgrün- resp. Langsamverkehrs- phase. • Bisher keine registrierten Unfälle, hohe Akzeptanz bei Fussgän- gern, Abbiegemöglichkeit resp. Befahren der Kreuzung wird an den bisherigen Standorten rege genutzt • F reies Rechtsabbiegen und Langsamverkehrsphase kann grundsätzlich als unproblematisch eingeschätzt werden, wenn Sichtverhältnisse auf querende Fussgänger gut. Ergebnisse Rechtsabbiegen bei Rot • D ie Untersuchungen zeigten, dass an einem der drei Stand- orte alle rechtsabbiegenden Velofahrer ausnahmslos bei Rot fuhren. An den anderen beiden Standorten nahm die Anzahl der Velofahrer, die bei Rot rechts abbogen, im Verlaufe der Beobachtungen deutlich zu. • Eine Erhöhung der Missbrauchsquote nach der Einführung des freien Rechtsabbiegens durch Geradeausfahrer und Linksab - bieger wurde nicht festgestellt, stattdessen ist dieser Anteil zurückgegangen. Eine Erhöhung der Anzahl Konfliktsituatio - nen wurde nicht festgestellt. • Bei zw ei der drei Standorte wurde ein Anstieg des legiti- mierten freien Rechtsabbiegens bei Rot nach Einführung der Massnahme festgestellt. Eine Zunahme der Konflikte konnte nicht nachgewiesen werden. • Eine wesentliche Erkenntnis aus den Versuchen ist, dass das freie Rechtsabbiegen bei Rot nicht empfehlenswert ist, wenn es weder einen zuführenden Radstreifen noch eine ausrei- chend breite MIV-Spur hat. Grund dafür ist, dass die Velofah- rer die wartenden Autos nicht ungehindert passieren können. Velofahrer, die die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot nicht nutzen wollen bzw. nicht wahrgenommen haben, blo - ckieren für andere die Durchfahrt. In beiden Fällen führt dies gelegentlich zu „Schlangenfahrten“ von Velofahrern. • Das Vorhandensein eines Velostreifens auf dem wegführen- den Ast ist kein zwingendes Kriterium für die Signalisierung des „Freien Rechtsabbiegens“ . Die Einmündung sollte über - sichtlich sein und die von links kommenden Fahrzeuge gut gesehen werden können. Das Vorhandensein eines Fussgän- gerstreifens sowohl auf dem zuführenden wie auch auf dem wegführenden Ast ist ebenfalls kein relevantes Kriterium für das Freie Rechtsabbiegen bei Rot. Monbijoustrasse 8, 3001 Bern Telefon +41 31 356 32 32 info@skm-cvm.ch, www.skm-cvm.ch Anlage 2 zum Antrag Nr. A-R/0042/2017 • Die Pilotversuche in Basel haben gezeigt, dass den Fussgän- gern der Vortritt gewährt wird. • Die zusätzliche Erhebung an der Klingelbergstrasse im Juni 2014 zeigt deutlich, dass sich der Anteil derjenigen Velofah- rer, die das freie Rechtsabbiegen praktizieren, gestiegen ist (75.0% vs. 69.1% im September 2013). Es wurden keine Kon- flikte beobachtet, was einer Abnahme gegenüber der letzten Messung entspricht. Beides lässt darauf schliessen, dass sich die Verkehrsteilnehmenden (MIV und Velo) an die Massnah- me gewöhnt haben. Ergebnisse Langsamverkehrsphase • Velofahrer nutzen die neue Querungsmöglichkeit umso mehr, je länger die Pilotanlage in Betrieb ist. • Hinsichtlich der Konflikte ist keine Abnahme sondern eine Verschiebung von Konflikten mit PW zu Konflikten mit Fuss - gängern zu erkennen. Eine Einführung der Langsamverkehrs - phase führt zwar zu mehr Konflikten mit Fussgängern, diese nehmen aber mit der Zeit wieder ab, da sich die Verkehrsteil- nehmer besser auf die Situation einstellen. • Durch die Nutzung der Langsamverkehrsphase durch die Ve - lofahrer kann der MIV nun meist ungehindert und schneller abfliessen, weswegen sich die Konflikte zwischen MIV und Velos reduzieren. Kontakt Markus Störr Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Mobilität, Verkehrssteuerung Telefon: +41 61 267 81 92, www.mobilitaet.bs.ch, www.pilotprojekte.bs.ch Resultatübersicht: Langsamverkehrsphase Mülhauserstrasse / Elsässerstrasse Vorher Nachher Sep 2013 Nachher Jun 2014 Anzahl Velofahrer 504 638 364 Beobachtungszeit 3:22 h 3:46 h 1:38 h Anteil unerlaubter Rotquerungen 29.6% 10.8% 4.7% Anteil Querung in LV -Phase - 52.5% 61.5% *Im Juni 2014, über ein Jahr nach der Einführung der neuen Signalisation, fand an der Klingelbergstrasse eine weitere Erhebung statt. Monbijoustrasse 8, 3001 Bern Telefon +41 31 356 32 32 info@skm-cvm.ch, www.skm-cvm.ch Resultatübersicht: Freies Rechtsabbiegen bei Rot Kanonengasse / Steinengraben Leonhardsstrasse / Steinengraben Klingelbergstrasse / Schanzenstrasse Vorher Nachher Sep 2013 Vorher Nachher Sep 2013 Vorher Nachher Sep 2013 Nachher Jun 2014* Anzahl Velofahrer 163 214 217 167 165 180 73 Beobachtungszeit 3:50 h 3:14 h 3:55 h 3:24 h 3:01 h 3:18 h 1:44 h Anteil Rechtsabbieger 4.3% 3.7% 16.8% 15.0% 56.6% 52.2% 49.3% Anteil Rechtsabbieger bei Rot von allen Rechtsabbiegern 100% 100% 33.3% 68.0% 41.1% 69.1% 75% Anteil Linksabbieger / Geradeausfahrer bei Rot von allen Linksabbieger und Geradeausfahrer 23.8% 11.3% 11.8% 8.5% n/a n/a n/a
a-r-0042-2017-Rechts abbiegen für Fahrräder
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017
Münster, den 27.06.2017
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die geplante N ovellierung der Straßenverkehrs-
ordnung dahingehend, dass die Möglichkeit des Rechtsabbiegens für Radfahrer bei roter
Lichtsignalanlage geschaffen wird. Deswegen wird der Vertreter der Stadt Münster im
Deutschen Städtetag dazu aufgefordert, im Rahmen künftiger Beratungen dafür zu
stimmen, dass das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei roter Lichtsignalanlage ermöglicht
wird.
2. Die Stadt Münster setzt sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur bzw. beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen dafür ein, ein Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter
Lichtsignalanlage für Radfahrer in Münster“ in die Wege zu leiten. Als Vorbild eignen sich
beschlossene und durchgeführte Pilotprojekte im In- und Ausland.
3. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden von der Stadt öffentlich kommuniziert.
Der Rat und der ASSVW werden über Planung, Fortgang und Ergebnisse regelmäßig,
zumindest halbjährlich, informiert.
Begründung:
Für Münster könnte die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei roter Lichtsignalanlage
mehrere konkrete Vorteile bringen: Wie die Anlage 1 deutlich macht, gibt es derzeit viele
äußerst unterschiedlich gestaltete Kreuzungen, welche mit Hilfe einer entsprechenden
Regelung deutlich vereinfacht und vereinheitlicht werden könnten. Des Weiteren würde
der Radverkehr durch die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot fließender werden,
was zu einer Verbesserung für Radfahrer führt und einen positiven Anreiz darstellt, in
Münster per Fahrrad unterwegs zu sein. Es wäre hier also an ein Schild analog dem
'Grünpfeil' (StVO-Zeichen 720) zu denken, oder auch an eine andere Lösung.
Neben der Positionierung der Stadt Münster im Deutschen Städtetag ist das Sammeln von
wissenschaftlichen Daten von großer Bedeutung, weil diese bei der Umsetzung der
Novellierung der Straßenverkehrsordnung eine wichtige Rolle spielen können.
In mehreren Nachbarstaaten Deutschlands wird das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei
roter Lichtsignalanlage durch ein entsprechendes Verkehrsschild erlaubt. In den
Niederlanden wurde diese Möglichkeit bereits 1990 in das Straßenverkehrsgesetz (§ 3
Art. 68 Satz 5 Wegenverkeerswet) aufgenommen. Ab 2010 wurden in Frankreich
Pilotprojekte in Bordeaux, Nantes und Straßburg durchgeführt, welche dazu führten, dass
die Möglichkeit im Januar 2012 gesetzlich geschaffen wurde. Die Regelung wurde in
Belgien nach einer kurzen Pilotphase in Brüssel übernommen.
2013 wurde in Basel ein Pilotprojekt zum Thema durchgeführt, welches ab 2015 erweitert
wurde und bis Dezember 2016 lief. In der Folge hat das Bau- und Verkehrsdepartement
des Kantons Basel-Stadt eine Änderung des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes
angeregt, die es den Kantonen ermöglichen soll, das Rechtsabbiegen bei Rot für
Radfahrer zu ermöglichen. Wichtig ist, dass es in Basel während des gesamten
Untersuchungszeitraums zu keinerlei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern
gekommen ist (Anlage 2). Vereinzelte Beispiele in der Bundesrepublik ergeben ein
ähnliches Bild. 1
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Anlage 1: Bilder von Kreuzungen in Münster mit je verschiedenen Regeln.
Anlage 2: Pilotversuch velofreundliche Lichtsignalanlagen. Ergebnisse aus Basel .
1Rechts abbiegen bei Rot? , Beitrag des ADFC Sachsen, abrufbar unter: http://www.adfc-sachsen.de/index.php/515-
rechts-abbiegen-bei-rot, Stand: 13.06.2017.
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Weseler Straße
- Bismarckallee
- Piusallee
- Bohlweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0042/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 27.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37