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Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 1387/2024 vom 23.04.2024

Stand: Am 06.06.2024 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 2b

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    Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2)174,48 100,00% 220,47 100,00% 175,63 100,00% 164,90 100,00% 164,66 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 78,20 44,82% 91,99 41,72% 87,54 49,84% 79,69 48,33% 80,13 48,66% Daseinsvorsorge 52,74 30,23% 70,94 32,18% 47,86 27,25% 48,72 29,55% 45,94 27,90% Umwelt 21,66 12,41% 24,34 11,04% 18,70 10,65% 19,83 12,03% 19,15 11,63% Kulturelle Tätigkeiten 10,89 6,24% 14,53 6,59% 11,00 6,26% 9,36 5,68% 11,40 6,92% Weitere Dienstleistungen 10,99 6,30% 18,67 8,47% 10,53 6,00% 7,30 4,43% 8,04 4,88% Summe 174,48 100,00% 220,47 100,00% 175,63 100,00% 164,90 100,00% 164,66 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 22.04.2024 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2020 2021 2022 2023 2024
  • Anlage 2a

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    Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 158,15 12,14% 213,97 13,90% 237,44 17,31% 195,47 15,21% 169,68 13,30% Einzelhandel 99,63 7,65% 93,84 6,10% 71,89 5,24% 71,90 5,59% 71,05 5,57% Hotel- & Gaststättengewerbe 16,06 1,23% 21,17 1,38% 15,18 1,11% 16,64 1,29% 17,94 1,41% Groß- & Außenhandel 101,92 7,82% 117,40 7,63% 104,75 7,64% 97,94 7,62% 100,01 7,84% Verkehr/Postdienste 29,06 2,23% 34,69 2,25% 33,77 2,46% 32,54 2,53% 33,57 2,63% Banken 61,12 4,69% 63,86 4,15% 81,33 5,93% 98,61 7,67% 87,29 6,84% Versicherungen 116,80 8,96% 82,01 5,33% 83,40 6,08% 89,11 6,93% 94,51 7,41% Finanzdienstleister 415,20 31,87% 519,10 33,72% 450,17 32,81% 408,31 31,76% 423,85 33,22% Medienwirtschaft 58,88 4,52% 75,23 4,89% 44,73 3,26% 41,27 3,21% 43,14 3,38% Information & Kommunikation 71,55 5,49% 97,78 6,35% 73,66 5,37% 68,79 5,35% 70,27 5,51% Sonstige Dienstleistungen *2) 174,48 13,39% 220,47 14,32% 175,63 12,80% 164,90 12,83% 164,66 12,90% Summe 1.302,85 100,00% 1.539,52 100,00% 1.371,95 100,00% 1.285,48 100,00% 1.275,97 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.200,85 Mio. EUR 1.473,23 Mio. EUR 1.626,36 Mio. EUR 1.755,76 Mio. EUR 1.444,82 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 22.04.2024 Branchen 2020 2021 2022 2023 2024
  • Anlage 1

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    Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2024 im Vergleich mit 2023 und 2022Anlage 1 m 0501001502002503003504004505005506006507007508008509009501.0001.0501.1001.1501.2001.2501.3001.3501.4001.4501.5001.5501.6001.6501.7001.7501.800 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 22./30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2024Vorauszahlungen 2024Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2024Vorjahreswert 2023Vorjahreswert 2022
  • Anlage 3a

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    Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00480,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 22./30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Finanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. Jahr (überdeckt v. sonst. Dienstl.)Versicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. Jahr
  • Anlage 3b

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    Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,0090,00100,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 22./30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste - VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. Jahr
  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle II/21 00.05.01-2024-05-06 Vorlagen-Nummer 23.04.2024 1387/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.05.2024 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des An- ordnungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2024 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.238,51 Mio. EUR 340,00 Mio. EUR 1.578,51 Mio. EUR Stand: 22.04.2024 1.275,98 Mio. EUR 168,84 Mio. EUR 1.444,82 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 103,03% 49,66 % 91,53 % In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Vorauszahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungs- jahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teilansatz für Vorauszahlungen aus. Für das Jahr 2024 wurde der Hpl.-Teilansatz für Vorauszahlungen nur geringfügig höher an- gesetzt als im Vorjahr (Teilansatz Vorauszahlungen 2023 = 1.230,62 Mio. EUR). Der Teilan- satz des Jahres 2024 wird derzeit um 3,03 Prozentpunkte überschritten, wobei weiterhin eine Reihe von Absetzungen angekündigt ist. Beim Anordnungssoll für Vorauszahlungen ist seit Jahresbeginn ein Rückgang um 59,5 Mio. EUR (=4,46%) festzustellen. Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durch- schnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen An- passungen der Vorjahresvorauszahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Einspruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsäch- lichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren 2 auf den bis zum 22.04.2024 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2024. Als Zu- satzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushalts- jahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. Gez. Prof. Dr. Diemert
  • Anlage 4

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    Anlage 4 m 900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,01.550,01.600,01.650,01.700,01.750,01.800,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 22./30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2021Vorjahreswert 2022Vorjahreswert 2023Jahreswert 2024

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2024

    Finanzausschuss

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 06.06.2024 zuletzt

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 4.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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