2415/2023
Umsetzung des "Stärkungspakt NRW-gemeinsam gegen Armut" - Sachstand zum 08.09.2023
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 12.09.2023 2415/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Gesundheitsausschuss 19.09.2023 Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 Umsetzung des "Stärkungspakt NRW-gemeinsam gegen Armut" - Sachstand zum 08.09.2023 Mit Bescheid vom 17. Januar 2023 hat die Stadt Köln auf der Grundlage der Richtlinie „Stär- kungspakt NRW“ zum Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozia- ler kommunaler Infrastrukturen eine Unterstützungsleistung in Höhe von 11.505.876,00 Euro als Billigkeitsleistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte erhalten. Die vom Land zugewendeten finanziellen Mittel stehen lediglich für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Unterstützungsleistung ist unaufgefordert bis spätestens 13. Oktober 2023 zurückzuzahlen, soweit sie bis zum 30. September nicht verbindlich verplant oder verausgabt wurde. Die Verwaltung hat die Ausschüsse bereits durch Mitteilung (Session-Nr. 1151/2023) umfas- send informiert und gibt nunmehr zum Stichtag 08.09.2023 folgenden Zwischenstand bekannt: Billigkeitsleistung des Landes 11.505.876,00 € Weiterleitungen an Dritte für zusätzliche Maßnahmen, Kostensteigerungen und Einzelfallhilfen beschieden 4.440.382,35 € davon ausgezahlt 3.495.243,42 € beantragt 2.865.681,81 € kommunale Nutzung der Mittel geplant 3.424.500,00 € vereinbart 556.007,00 € Summe bewilligt und kommunal genutzt 4.996.389,35 € es stehen noch zur Verfügung 219.304,84 € Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen und Vorgaben des Landesministeriums geht die Verwaltung davon aus, dass die der Stadt Köln zugewandten Mittel komplett einge- setzt werden können. Dieser zu Beginn des Jahres nicht zu erwartende Erfolg konnte nur 2 durch ein gutes Zusammenspiel und vernetztes Handeln der Verwaltung mit den Akteuren er- reicht werden. Mit Stand zum 08.09.2023 konnten rund 5 Mio. Euro bisher bewilligt und verausgabt werden, überwiegend in Form einer Weiterleitung an zahlreiche Einrichtungen der Sozialen Infrastruk- tur. Unter anderem erhielten soziale Beratungsstellen, Schuldner- und Energiekostenbera- tungsstellen, Beratungsstellen aus dem Gesundheitsbereich, Jugendeinrichtungen und quar- tiersbezogene Angebote eine Unterstützung. Sie alle wurden mit den Mitteln aus dem Stär- kungspakt NRW bei der Bewältigung der Kostensteigerungen im Energiebereich unterstützt und erhielten teilweise eine Finanzierung von zusätzlich bereitgestelltem Personal für die Be- ratung der Bürgerinnen und Bürger und Mittel für zusätzliche Sachkosten. Damit konnte eine 100%ige Übernahme der Mehrkosten, die bei den Trägern in 2023 entstehen, aus den zur Verfügung gestellten Landesmitteln erfolgen und zu einer Entspannung der Finanzlage der Träger beitragen. Das Projekt „Anonymer Krankenschein“ wird in 2023 als zusätzliches Angebot für die Ziel- gruppe ebenfalls fast ausschließlich aus dem Stärkungspakt NRW finanziert. Die dafür ur- sprünglich bereitgestellten kommunalen Mittel sind nicht mehr in Gänze erforderlich. Die in 2023 aus kommunalen Mitteln geplante Förderung von Schulerstausstattungen wird in diesem Jahr komplett aus dem Stärkungspakt finanziert und die Obergrenze der einzelnen Unterstützungsleistungen zusätzlich erhöht. Die finanzielle Unterstützung hilfebedürftiger Bürger*innen bei der Bewältigung der Energie- kostensteigerungen mit Mitteln des Stärkungspakts NRW ist ein weiterer wichtiger Einsatzbe- reich. Den Trägern werden auf Grund ihrer Bedarfsmeldungen Mittel weitergeleitet, die dann überwiegend sowohl für den Kauf von Lebensmitteln, für die kostenfreie Abgabe von Mittages- sen als auch für den Kauf von Gutscheinen für Lebensmittel- und Hygieneartikelkäufe genutzt werden. Die Übernahme von Forderungen für Betriebs- und Energiekostennachzahlungen er- folgt ebenfalls. Letzteres ist erst nach Bekanntgabe der aktualisierten Begleitinformationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales möglich. Ebenso werden in verschiedenen Seniorenwohnanlagen für einkommensschwache Mieterin- nen und Mieter von einem Träger die Kosten für Mittagsmahlzeiten übernommen. Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen durch den Kölner Tafel e.V. zur Überbrückung der Schließzeiten im Sommer und zu Weihnachten wurde beziehungsweise wird ebenfalls aus dem Stärkungspakt NRW finanziert. Die Träger und Angebote der Jugendförderung konnten in der 2. Jahreshälfte ebenfalls von den Mitteln des Stärkungspaktes partizipieren. In diesem Rahmen konnten krisenbedingte Mehrkosten ausgeglichen werden. Zudem wurden zusätzliche Angebote zur persönlichen Sta- bilisierung, beruflichen Orientierung und Freizeitgestaltung eingerichtet, um junge Menschen dabei zu unterstützen, schwerwiegende Folgen der aktuellen Krisen zu bewältigen. Hinsichtlich der weiteren Planungen, die sich im letzten Quartal des Jahres noch realisieren werden beabsichtigt die Verwaltung außerdem, die Elternbeiträge für die 3 Betreuungsarten Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen im Monat Dezem- ber auszusetzen. Angesichts der Belastungen vor allem von Eltern in den mittleren Einkom- mensstufen wird dem Rat vorgeschlagen, die Stufen 2 bis 4 vollständig und Stufe 5 halb von Elternbeiträgen freizustellen (ein entsprechender Ratsbeschluss ist in Vorbereitung). Zum Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerung der derzeit 817 Kindertagespflegeperso- nen, die öffentlich geförderte Betreuungsplätze anbieten, plant die Verwaltung außerdem eine Beschlussvorlage über eine Sonderzahlung als Inflationsausgleich in 2023, finanziert aus den Mitteln des Stärkungspakt NRW. Darüber hinaus werden die Mehrkosten für das Mittagessen in städtischen Kitas durch höhere Preis der Firma appetito (Preiserhöhung um 9,3 % ab 01.10.2023) aus Mitteln des Stärkungs- pakt NRW finanziert. Damit kann die unterjährige Anpassung des Entgeltes der Eltern vermie- den werden. Eine Übernahme ähnlicher Preissteigerungen bei anderen Kita-Trägern ist in 3 Vorbereitung. Es besteht weiterhin für Träger der sozialen Infrastruktur die Möglichkeit, über die Emailadresse staerkungspakt@stadt-koeln.de oder auch schriftlich Bedarfsmeldungen einzu- reichen. Die aktuellen Begleitinformationen des Ministeriums können hier heruntergeladen werden: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2415/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 28.07.2023 18:10