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V/0626/2011

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand Programmjahr 2011

Vorlagen 24.08.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.09.2011, TOP 3

Berichtsvorlage

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Ansehen

0626-2011 Anlage 1 Sachstand StBauF

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Berichtsvorlage

6813 Zeichen

V/0626/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand Programmjahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
21.09.2011 Hauptausschuss Bericht 
 
 
 
Bericht:
 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadter-
neuerungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. 
V/0350/2010 am 07.07.2010 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 
2011 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. 
 
Städtebauförderung in Münster 
 
Durch die Änderung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 wurde das Verfahren dahingehend an-
gepasst, da
ss nur noch Maßnahmen beantragt werden können, wenn vorher ein entsprechender 
Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, defi-
niert worden ist. Die Stadt Münster orientiert sich dabei an den Rahmenvorgaben des Ministeri-
ums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und hat bereits Schwerpunktbereiche definiert. 
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig grundsätzlich eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß 
Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Folgende Gebietskatego-
rien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden kön-
nen: 
 
ƒ Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
ƒ Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
ƒ Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
ƒ Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
ƒ Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) 
ƒ Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an 
den Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über 
einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0626/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.08.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0626/2011 
 
Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 
 
Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforder-
lichen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraus-
setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage 
V/0902/2008). Für die Stadtteile Wolbeck (vgl. Vorlage V/0239/2009) und Gievenbeck (vgl. Vor-
lage V/0348/2009) hat der Rat der Stadt Münster die erforderlichen Gebietsbezüge gem. § 171b 
BauGB ebenfalls bereits beschlossen.   
Aus älteren Beschlüssen des Rates liegen vergleichbare Gebietsbezüge zu folgenden Gebieten 
bereits vor, die im Rahmen der Städtebau-Förderrichtlinien weitere Verwendung finden können: 
Sanierungsgebiet Hafen/Halle Münsterland (1992); Soziale Stadt Kinderhaus (2005); Sanie-
rungsgebiet Angelmodde/Osthuesheide (2005). 
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein 
Gebietsbezug gem. den o.g. Möglichkeiten aufgestellt werden kann. Für Münster einschlägig 
könnte dabei ein Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sein, mit dem entsprechen-
den „Integrierten Handlungskonzept“. Im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte sind alle 
Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner dar zustellen, sofern sie Auswirkungen auf das 
Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden 
können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maß-
nahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Aus-
wirkungen auf das Quartier haben.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den aktuellen Stand der beantragten und im Jahr 2011 zur 
Bewilligung vorgesehenen Maßnahmen sowie den Sachstand zu den bereits bewilligten (und in 
Durchführung befindlichen) Maßnahmen in Münster wieder. Nach den Aussagen des Stadter-
neuerungsprogramms (STEP) 2011 werden alle im Jahr 2010 von der Stadt beantragten Maß-
nahmen auch entsprechend berücksichtigt. Die Fördererwartung deckt sich mit den Angaben in 
den Förderanträgen, so dass die Stadt Münster im STEP 2011 entsprechend umfangreich be-
rücksichtigt worden ist. 
 
Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Derzeit sind einige (s.u.) Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die grundsätzlich Aussicht 
auf Städtebauförderung haben werden. Für diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bereits 
bewilligten und positiv in Aussicht gestellten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt 
werden. Insbesondere die umfangreichen Maßnahmen zu Münster-Kinderhaus und zu Müns-
ter-Wolbeck erfordern eine qualifizierte Antragstellung, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 
nicht möglich, aber in Vorbereitung, ist. Konkret in der Vorbereitung für das Jahr 2012 sind fol-
gende Maßnahmen:  
• ISG Bahnhofsviertel, Entwicklungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen 
Hauptbahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche, konkrete 
Maßnahmen zur Anpassung der Gestaltung und  Inwertsetzung öffentlicher Räume 
nach Vorstellung der Ergebnisse aus dem Planungs- und Beteiligungsverfahren Zukunft 
Stadtraum Windthorststraße 
• ISI Innenstadt, Neue Wege in der Stadt, Anpassung der Gestaltung, Inwertsetzung öf-
fentlicher Räume, Verknüpfungen, Lichtinstallation (Masterplan Licht), Verbindungen 
entwickeln, gestalten, inszenieren, neu erleben 
• Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Innenstadt: Konzeption Stadtteilmarketing, 
Verknüpfung City-Stadtteile, Kooperation im Stadtmarketing, Stärken stärken 
• Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck: Umgestaltung der Münsterstraße 
sowie Gestaltung des öffentlichen Raumes im historischen Wigbold und ergänzender 
Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität Wolbecks

3 
V/0626/2011 
 
• Stadtumbau West Kinderhaus-Brüningheide: Umsetzung der Ergebnisse aus dem bau-
fachlichen Gutachten und dem städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Schaffung ei-
ner tragfähigen Zukunftsperspektive für das Wohnquartier 
 
Die notwendigen Anträge werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen ab bzw. im Jahr 2012 
gestellt werden. Weitere Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, müssen sich aber an den 
o.g. Kriterien orientieren und durch entsprechende Handlungskonzepte und einen Gebietsbe-
zug abgesichert bzw. beschlossen sein.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1:  Sachstandsbericht 2011 – Städtebauförderung in Münster

0626-2011 Anlage 1 Sachstand StBauF

15865 Zeichen

1 
                                        Anlage 1  
            zur Vorlage V/0626/2011 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2011 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2011 des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen  
und Verkehr NRW 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) des Landes NRW 2011 wurde am 09.06.2011 vom Minis- 
terium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen  und Verkehr veröffentlicht. Dieses enthält die im 
Jahr 2011 landesweit zur Bewilligung vorgesehenen Maßnahmen.   
 
Aufgrund der Konzentrationsverpflichtung seitens de s Landes NRW wurde von der Stadt Münster 
nur für einen Schwerpunktbereich bzw. Gebietsbezug eine Unterstützung durch Städtebauförde- 
rung beantragt. Diese umfasst allerdings mehrere, im Programmgebiet liegende, Teilmaßnahmen. 
 
Beantragt im Jahr 2010 für das STEP 2011 wurde die Maßnahme „Aktives Stadt- und Ortsteilzent- 
ren Münster Innenstadt“ mit folgenden Teilmaßnahmen: 
• Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Hörster Pa rkplatz 
• Zukunft Stadtraum Windthorststraße und Randbereich e (Verbindung Hbf-Altstadt) 
• Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-Cleme nskirche-Erbdrostenhof 
• Gestaltung des öffentlichen Raumes, Verfügungsfond s Innenstadt Teil 2 
• Barrierefreier Zugang zum historischen Rathaus 
• Erlebbarmachen der Aa an der Brücke Spiekerhof 
 
Im Vergleich zu den Vorjahren werden Anträge auf St ädtebauförderung nur noch gebietsbezogen 
unter einem Programmnamen akzeptiert. Danach werden  rein formal alle Förderprojekte unter die- 
ser einen Bezeichnung geführt. Zur Schwerpunktsetzung und zur konkreten Zuordnung auf einzelne 
Projekte, ist die ergänzende Darstellung von Teilma ßnahmen möglich. Für die o.g. Teilmaßnahmen 
ist insgesamt mit einer Fördererwartung gem. STEP 2011 in Höhe von 916.000 Euro zu rechnen.

2 
Projekte und Maßnahmen der Stadt Münster 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er – gesamtstädtisch alle in den letzten Jahren 
bereits bewilligten und die im Jahr 2011 zur Bewill igung anstehenden Maßnahmen und Förderpro- 
jekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Überblick über den aktuellen 
Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen. 
 
 
Entsprechend den Vorgaben aus den Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) hat der Rat der Stadt 
Münster zur Sicherung der Entwicklung in der Innens tadt für zusammenhängende Bereiche der 
Altstadt  mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) BauGB be schlos- 
sen (vgl. Vorlage V/0902/2008).  
 
Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlungskonzept für 
den Bereich „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Innensta dt“ vorgelegt, aus welchem 
Einzelmaßnahmen abgeleitet oder ergänzt werden können, die dann mit entsprechenden Förderan- 
trägen hinterlegt und für das Stadterneuerungsprogr amm angemeldet werden können. Mit dem de- 
finierten Gebietsbezug kann neben den Entwicklungsm öglichkeiten in der Altstadt auch den Anfor- 
derungen aus dem Bahnhofsquartier Rechnung getragen werden.  
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge- 
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh- 
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenanteil, 
um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  
 
Die Erfolge von Projekten der Zusammenschlüsse von Kaufleuten und Immobilieneigentümern in 
der Initiative Starke Innenstadt (ISI) bzw. der Imm obilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsvier- 
tel Münster (ISG) gemeinsam mit der Stadt Münster s ind mittlerweile anerkannt und haben dem 
PPP-Modell in Münster zu neuer Dynamik verholfen.  
 
Gerade im Bereich der ISG Bahnhofsviertel soll die positive Aufwärtsentwicklung dieses Stadtquar- 
tiers durch weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum stabilisiert und verstetigt werden.  
Schwerpunkt der aktuellen Projekte und Aktivitäten in der Innenstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist 
die weitergehende Verknüpfung der einzelnen Zusamme nschlüsse untereinander wie auch die Ver- 
knüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem Stadtraum im Gebiet der ISI bzw. der ISG sowie er- 
gänzend auch dem angrenzenden Stadtraum. Einen beso nderen Stellenwert nimmt hier die 
Windthorststraße als Verbindungselement zwischen Ha uptbahnhof und Altstadt ein, die neben der 
Verbindung von ISI und ISG auch den Bereich einer w eiteren Interessengemeinschaft mit anbindet. 
Hauptanliegen dieses Zusammenschlusses ist die Weit erentwicklung und Aufwertung der 
Windthorststraße in gemeinsamer Partnerschaft zwisc hen Privatwirtschaft und Stadt. Dazu soll 
durch veränderte und verbesserte Gestaltung die Auf enthaltsqualität und Verweildauer in diesem 
Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden Randbereichen erhöht werden. 
 
Nach der erfolgreichen Umsetzung des Lichtkonzeptes  der ISG für die Bahnhofstraße plant die Im- 
mobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster derzeit eine Neugestaltung der im 
Quartier vorhandenen Schaltkästen durch eine künstl erische Gestaltung unter Einbindung eines 
(oder mehrerer) namhaften nationalen bzw. internati onalen Künstlers. Dieser soll in einem Juryver- 
fahren gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Lösungen für die einzelnen Standorte entwickeln wel- 
che auch zum Standort passen und diese anschließend baulich auch umsetzen. 
 
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch viel fältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei ist es 
für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, dass die öffentlich zugänglichen Platzräume, Straßen

3 
und Wege bespielt, inszeniert und genutzt werden. G leichwohl soll die diese Räume umgebende 
Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufwe isen und mit diesem harmonieren, teilwei- 
se verbunden über eine Lichtinszenierung, hergeleit et aus dem Masterplan Licht für die Münstera- 
ner Altstadt. Gemeinsam mit der Kaufmannschaft wird  die Illumination der Clemenskirche und des 
Erbdrostenhofes im Zuge der Wegeverbindung Harsewin kelplatz-Clemenskirche-Erbdrostenhof 
verwirklicht.  
 
Die hohen Ansprüche an die Gestaltung Münsters möch te die Stadt gemeinsam mit Eigentümern, 
Anliegern und Bewohnern in einem Verfahren zusammen  führen und im Rahmen eines städtebauli- 
chen Wettbewerbs für den Bereich Hörster Parkplatz Ideen und Vorschläge zur zukünftigen bauli- 
chen Nutzbarkeit dieses Stadtquartiers sowie zur Ei nbindung dieses Quartiers in die Stadtstruktur 
erhalten.  
 
Im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denk malschutz“, einem Unterprogramm des 
Stadterneuerungsprogramms werden Maßnahmen beantrag t, die darauf zielen, die Altstadt beson- 
ders in ihrer historisch überlieferten Identität zu  stärken und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dazu  
gehören Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für den ö ffentlichen Raum, wie das Projekt Erlebbar- 
machen der Aa an der Brücke am Spiekerhof sowie die  Stärkung der Rolle und Zugänglichkeit von 
Baudenkmälern, hier – abgestimmt mit der Denkmalpfl ege - mit dem Projekt eines barrierefreien 
Zugangs über einen Aufzug zum historischen Rathaus.  
 
 
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerpunktes Hafen/Halle Münsterland  sind die 
Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. §136 ff . BauGB durch das für den Bereich Stadtha- 
fen I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben . Auf der Basis der Aussagen des Masterplans 
als handlungsleitendem Orientierungsrahmen wurde die Fortführung der Gestaltung der öffentlichen 
Wegefläche entlang des Stadthafens 1 beantragt und bewilligt und als Zukunftsentwicklung ange- 
sehen. Folgemaßnahmen sind derzeit nicht beabsichtigt.  
Das ergänzend vorhandene Integrierte Handlungskonze pt mit dem Masterplan wird an die verän- 
derten Bedarfe angepasst und fortgeschrieben, so da ss für diesen Erneuerungsschwerpunkt auch 
zukünftig alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden . Ob in diesem Zusammenhang neue Projekte 
mit Hilfe der Städtebauförderung angedacht werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu entschei- 
den sein.  
 
 
Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlu ngskonzept mit Maßnahmenplan für das Ge- 
biet Kinderhaus-Brüningheide  war Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes als Schwerpunkt- 
bereich Soziale Stadt gem. §171e BauGB. Dies war Vo raussetzung (gem. BauGB) um die Maß- 
nahmenliste des Integrierten Handlungskonzeptes gem einsam mit vielen Partner und Akteuren um- 
setzen zu können. Das Förderprogramm „Soziale Stadt  Kinderhaus-Brüningheide“ ist zum 
31.12.2010 ausgelaufen.  
Aus der aktuellen Situation vor Ort und zur Sicheru ng der bisher erreichten Ziele des Programms 
„Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ und zur Wei terentwicklung des Wohnquartiers Kinder- 
haus-Brüningheide insgesamt, hat der Rat der Stadt Münster eine sog. Verstetigungsstrategie (vgl. 
Vorlage V/0291/2010 – Wohngebiet Brüningheide, Hand lungsempfehlungen 2011-2013) beschlos- 
sen, um den Wohnungsbestand einer verstärkten Betra chtung und einer ggf. daraus folgenden Auf- 
wertung zuzuführen.  
 
Zur Vorbereitung dieser Aufwertungsstrategie (vgl. Vorlage V/0422/2010 – Vorbereitung von woh- 
nungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet „ Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“) sind 
belastbare Aussagen zum Zustand des Wohnungsbestand es erforderlich, so dass mit dem ergän-

4 
zenden bausubstanziellen Gutachten hier eine Entsch eidungsgrundlage vorbereitet wird. Das Gut- 
achten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen St adt bezahlt werden. Die ersten Ergebnisse 
führten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zu kunftsgerichteten Ansatz gezeigt und die 
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante verti efend zu untersuchen und zu bewerten. Dazu 
wurden seitens des Landes NRW weitere Fördermittel für einen städtebaulichen Maßnahmenplan 
bereit gestellt.  
Nachfolgend kann eine Strategie gemeinsam mit den W ohnungseigentümern, dem Fördergeber 
und der Stadt entwickelt werden, die in den folgend en Jahren umgesetzt werden soll und eine Ent- 
wicklungsperspektive für Kinderhaus für die nächste n 10-20 Jahre bietet. Dies könnte in ein Folge- 
projekt Kinderhaus-Brüningheide“ münden, welches da nn im Jahr 2012 Schwerpunkt in der Bean- 
tragung von Städtebaufördermitteln sein wird. 
 
 
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Voraussetzungen 
für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das bereits  existierende Sanierungsgebiet (§ 136ff. 
BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlungskonzept wird auch weiterhin handlungsleitende Basis 
für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in dies em Stadtquartier sein. Entsprechend den je- 
weils erzielten Einigungen mit den Eigentümern in d en einzelnen Wohnungs-Eigentümer-
Gemeinschaften werden die konkreten Baumaßnahmen vo rbereitet und umgesetzt, so dass das 
geplante Gesamtziel einer Aufwertung und Wohnwertsteigerung erricht werden kann. 
 
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung, entsprechend den Möglichkei- 
ten der neuen Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 200 8) für zusammenhängende Bereiche in den 
Stadtteilen Wolbeck  und Gievenbeck  einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) BauGB v orbe- 
reitet (vgl. Vorlagen an den Rat V/0239/2009 und V/0348/2009).  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck bereits eine ers te Maßnahmenübersicht vorgelegt, aus der 
Einzelmaßnahmen abgeleitet werden können. Mit große m Engagement der Akteure vor Ort wird 
derzeit in einem breit angelegten Diskussions- und Moderationsprozess ein Integriertes Handlungs- 
konzept – mit Detailplanungen und Entwürfen - erarb eitet, welches dann die gemeinschaftliche Ba- 
sis für weitere stadtteilbezogene Aktivitäten bilde n wird. Diese können dann ab dem Jahr 2012 mit 
entsprechenden Förderanträgen hinterlegt und für di e folgenden Stadterneuerungsprogramme be- 
antragt werden.  
 
Die Verwaltung wird prüfen, ob für weitere Stadttei le ein Gebietsbezug gem. den Anforderungen an 
ein Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentr en“ hergestellt und ein entsprechendes „Integ- 
riertes Handlungskonzept“ aufgestellt werden kann.

5 
 
 
 
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 
/circle6 ISG Bahnhofsviertel, Zukunft Stadtraum Windthorststraße (Verbin- 
dung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, Anpassung der Gestaltung, In- 
wertsetzung, Verstetigungsstrategie, Beteiligungsverfahren 
/circle6 ISG Bahnhofsviertel, Gestaltung des öffentlichen Raumes (Verfü- 
gungsfonds Teil 2) 
/circle6 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt), restliche Teilmaßnahme 
/circle6 Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz- 
flächen 
/circle6 Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä- 
chen  
/circle6 ISG Bahnhofsviertel, Immobilien- und Standortgemeinschaft 2.Stufe  
 
 
 
 
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2011 
 
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2011  
2008-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2011-2012 
Maßnahme in Vorbereitung 
2013-2014 
Maßnahme in Vorbereitung 
2010 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
 
83.538,00 €  
 
 
250.000,00 € 
 
       416.000,00 € 
 
42.000,00 € 
 
558.000,00 € 
 
35.786,00 € 
 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher 
Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz 
/circle6 ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof 
/circle6 Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori- 
schen Rathaus, bauliche Anpassung 
/circle6 Städtebaulicher Denkmalschutz, Erlebbarmachen der Aa an der Brü- 
cke Spiekerhof, Lichtinszenierung, bauliche Anpassung 
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Illumination 
Ludgerikirche, Kaufmannschaft 
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher 
Ideenwettbewerb Am Stadtgraben 
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs- 
fonds Innenstadt 
/circle6 Landeswettbewerb: Stadt macht Platz – NRW macht Plätze: Picasso 
Platz (2.Stufe: Umsetzung Ausbauplanung)  
 
 
 
 
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2011  
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2011  
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2011  
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2011  
2010-2011 
Maßnahme in Durchführung 
2011 
Maßnahme in Durchführung 
2011-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2010  
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
 
59.619,00 € 
 
114.240,00 € 
 
143.490,00 € 
 
264.884,00 € 
 
36.750,00 € 
 
25.000,00 € 
 
300.000,00 € 
 
281.750,00 € 
 
 
 
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland  
 
/circle6 
Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Stadthafen 1, Zukunftsent- 
wicklung  
 
 
 
2012-2013 
Maßnahme in Planung  
 
 
 
251.000,00 € 
 
Angelmodde 
 
/circle6     Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß- 
     nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide  
 
 
 
 
2006-2011 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
73.000,00 € 
 
Kinderhaus 
 
 
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnah- 
men der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (Restmittel anteilig) 
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  
 
 
 
 
2011-2012 
Maßnahme in Durchführung 
2007-2010 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
100.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
Gievenbeck 
 
/circle6 Vorhaben- und Erschließungsplan Gievenbeck-Südwest, Rabattie- 
rung der Bodenpreise nach dem Pendlermodell    
 
 
 
 
bis 2011 
Maßnahme in Durchführung   
 
 
 
 
2.567.700,00 € 
 
Übersicht 20 11  Städtebauförderung in Münster  - zu bewilligende / bewilligte / laufende Maßna hmen:

Beschlussvorlage

637 Zeichen

V/0626/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand Programmjahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
21.09.2011 Hauptausschuss Bericht 
 
 
 
  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1:  Sachstandsbericht 2011 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0626/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (2)

15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Windthorststraße
  • Bahnhofstraße
  • Harsewinkelplatz
  • Berliner Platz
  • Am Stadtgraben
  • Münsterstraße
  • Stubengasse
  • Brüningheide 2011
  • Kinderhaus
  • Spiekerhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0626/2011
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37