2013/0094
Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 135 (Aufstellungsbeschluss)
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von Pfungstädter Weg bis zum Verteilerkreis Hei |
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Vorhandenes Straßengelände
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Abt. Stadtplanung Abt. Tiefbau Abt. Vermessung =
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.04.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0094 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: Betreff: Aufhebung de s Fluchtlinienplans Nr. 135 (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 06.03.2013 Beschlussvorschlag: Der Fluchtlinienplan Nr. 135 aus dem Jahre 1954, für eine neue Straße in Verlängerung des Haardtrings von Pfungstädter Weg (jetzt: Heimstättenweg) bis zur Heidelberger Straße südlich der Rennbahn, ist aufzuheben, um der städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden und eine Neuordnung der Bereiche zu ermöglichen. Der Einleitung (Aufstellungsbeschluss) des Verfahrens zur Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 135 wird zugestimmt. Anlagen: Fluchtlinienplan Nr. 135 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.03.2013: Der Fluchtlinienplan Nr. 135 (Anlage 1) aus dem Jahr 1953/54 (förmlich festgestellt: 26.02.1954), sieht eine 26 m breite Trasse als Anschluss des Haardtrings vom Heimstättenweg zur Heidelberger Straße vor. Diese Planung wurde jedoch nicht realisiert. Stattdessen entstand weiter nördlich eine Verbindung des Haardtrings über die Rüdesheimer Straße zur Heidelberger Straße, so dass diese Zielsetzung des Fluchtlinienplans Nr. 135 nicht weiter verfolgt wird. Ausschnitt aus der Stadtkarte mit Trasse des Fluchtlinienplans ohne Maßstab Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit Trasse des Fluchtlinienplans ohne Maßstab - 4 - Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist die Trasse des Fluchtlinienplans nicht aus (s.o. Ausschnitt aus dem FNP mit Trasse). Im Bereich des Bebauungsplans W 56 (siehe Magistratsvorlage Nr. 2013/0093), für das Gebiet des südlichen Haardtrings vom Heimstättenweg bis zur Sportanlage TG Bessungen, ist diese 26 m breite Trasse als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Der künftige Bebauungsplan W 56 sieht eine Reduzierung der Verkehrsflächen vor, um sie durch Neuordnung einer neuen Nutzung zuzuführen. Daher ist die Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 135 im Bereich des Bebauungsplans W 56 erforderlich. In dem süd-östlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 56 anschließenden Bereich bis zur Heidelberger Straße durchschneidet die Trasse die Sportanlagen des TG Bessungen, sowie die Karlsruher Straße und verläuft quer durch die Lincoln Siedlung bis zur Heidelberger Straße. Der Fluchtlinienplan Nr. 135 steht in diesem Teil auch dem Rahmenplan für die Konversionsflächen entgegen und ist aus heutiger Sicht auch in diesem Teil nicht mehr erforderlich. Der Fluchtlinienplan Nr. 135 kann daher insgesamt aufgehoben werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes eingeleitet. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Darmstadt, den 06.03.2013 III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Heidelberger Straße
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße
- Pfungstädter Weg
- Heimstättenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0094
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.03.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00