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2020/0074

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Darmstadt gE

Magistratsvorlage 12.03.2020

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Januar 2020  
 
2 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
 
Impressum 
 
               
 
 
 
 
Bitte beachten Sie, dass zur Berücksichtigung der geschlechtergerechten Formulierung die Bezeichnung 
Mitarbeiter*innen (zum Beispiel) gewählt wurde. 
Die Abkürzungen sind im anhängenden Abkürzungsverzeichnis näher erläutert und bei erstmaliger 
Nennung mit einem * gekennzeichnet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber: 
Jobcenter Darmstadt 
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung 
Groß-Gerauer Weg 3 
64295 Darmstadt 
jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de

Januar 2020  
 
3 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Inhalt 
1. Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................................ ........ 7 
1.1. Arbeitsmarkt ................................ ................................ ................................ ............... 7 
1.2. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ................................ ...... 8 
1.3. Arbeitsmarktprognosen ................................ ................................ ..............................  8 
1.4. Kundenstruktur ................................ ................................ ................................ .......... 9 
1.4.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen ................................ ................................ ..... 9 
1.4.2. Bestand an BG* nach Merkmalen ................................ ................................ ....... 9 
1.4.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen ................................ ................................ .... 10 
1.4.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen ................................ ................... 10 
1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen ................................ ..................... 11 
1.5.1. Verwaltungsbudget ................................ ................................ ........................... 11 
1.5.2. Eingliederungsbudget ................................ ................................ ....................... 11 
1.5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm ................................ ..... 11 
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder................................ ................................  13 
2.1. Gesetzlicher Auftrag ................................ ................................ ................................  13 
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2020 ................................ ................................ ............. 13 
2.2.1. Zielsystem................................ ................................ ................................ ......... 13 
2.2.2. Zielplanung 2020 ................................ ................................ ..............................  14 
2.2.3. Qualitätskennzahlen ................................ ................................ ......................... 14 
2.3. Neukundenmanagement ................................ ................................ .......................... 14 
2.4. Integration in den Arbeitsmarkt ................................ ................................ ................ 14 
2.5. Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt ................................ ................. 15 
2.5.1. Arbeits- und Fachkräftesicherung ................................ ................................ ..... 15 
2.5.2. Maßnahme- und Bildungszielplanung ................................ ...............................  15 
2.6. Stabilisierung und Unterstützung von Personen mit besonderen Bedarfen .............. 16 
2.6.1. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit ....................... 16 
2.6.2. Menschen mit Fluchthintergrund in Ausbildung und Arbeit integrieren .............. 17 
2.6.3. Förderung von schwerbehinderten Menschen ................................ .................. 17 
2.6.4. Rehapro ................................ ................................ ................................ ............ 18 
2.6.5. Umsetzung Teilhabechancengesetz ................................ ................................ . 18 
2.7. Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ................................ ........... 19 
2.8. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ................................ ................................ . 20 
2.9. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ................................ ............................. 20 
2.9.1. Kooperationen ................................ ................................ ................................ .. 20 
2.9.2. Bildungs- und Teilhabepaket ................................ ................................ ............. 21

Januar 2020  
 
4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
2.9.3. Kommunale Eingliederungsleistungen ................................ ..............................  21 
2.9.4. Arbeitsmarktförderung des Landes ................................ ................................ ... 21 
2.9.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ................................ ....................... 22 
2.10. Qualitätsmanagement ................................ ................................ .......................... 23 
2.10.1. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes ................................ . 23 
2.10.2. Aspekte der Leistungsgewährung ................................ ................................ ..... 23 
3. Kommunale Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt 23 
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ........ 23 
3.2. Umsetzung in Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt ................................ ........ 25 
3.3. Schwerpunktthemen 2020 und Folgejahre ................................ ...............................  25 
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 27 
Glossar ................................ ................................ ................................ ................................ .. 29

Januar 2020  
 
5 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
                                                                                                                      
                       Andreas Hoffmann, Geschäftsführer 
 
 
 
Liebe Leserinnen und Leser, 
 
auch im vergangenen Jahr konnte das Jobcenter mit seinen Beratungs- und Förderangeboten sowie den 
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Übernahme von Kosten der Unterkunft viele 
Bürger*innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen und 
der Überwindung von Hilfebedürftigkeit unterstützen. 
 
Die Reduzierung der Zahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf eine Größenordnung von unter 
9.000 und die Verringerung der betreuten Bedarfsgemeinschaften auf weniger als 6.500 sind Erfolge, die 
sich sehen lassen können. Mehr als 3.000 Kund*innen des Jobcenters haben im vergangenen Jahr von 
Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen profitiert und deutlich me hr als 2.000 Kund*innen konnten 
mit Unterstützung des Jobcenters in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden und haben eine 
sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. Ein großer Teil davon waren Menschen mit 
Fluchthintergrund. 
 
Die Zusammenarbeit von Jobcenter, Agentur für Arbeit und Stad t in der Jugendberufsagentur, die im 
Übrigen im Jahre 2019 ihr 10-jähriges Jubiläum feiern konnte, der gelungene Start in die Umsetzung des 
Teilhabechancengesetzes oder die gute Kooperation von Stadt und Jobcenter bei der gemeinsamen 
Realisierung von Förde rangeboten, sind nur einige Beispiele, wie Da rmstädter Bürger*innen  von den 
Angeboten des Jobcenters profitieren konnten. 
 
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die 
Vermeidung von langjährigem Leistungsbezug bleiben auch im Jahre 2020 die gesetzgeberischen Ziele 
in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 
 
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die konjunkturellen Aussichten sind weiterhin gut. Und das 
Jobcenter Darmstadt will sie auch im Jahre 2020 nutzen, um seine Kund*innen bei der Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu unterstützen oder sie näher an den Arbeitsmarkt 
heranzuführen. 
 
Präventive Maßnahm en, wie z. B. die Fokussierung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern od er die 
Intensivierung der Weiterbildung von Geringqualifizierten, ein professionelles Fallmanagement oder die 
Ermöglichung sozialer Teilhabe durch die Nutzung der Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes 
sollen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung u nd Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und 
Hilfebedürftigkeit leisten. 
 
Der Gesetzgeber hat die Jobcenter im Jahre 2020 mit erheblichen finanziellen Mitteln ausgestattet. Allein 
das Jobcenter Darmstadt verfügt über ein Eingliederungsbudget von annäher nd 11 Millionen Euro, das

Januar 2020  
 
6 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
es in chancenorientierte, passgenaue und qualitativ hochwertige Förderangebote umzusetzen gilt. Das 
Jobcenter Darmstadt hat deshalb frühzeitig neue und zielgruppenorientierte Maßnahmen zur 
Ausschreibung gebracht. 
 
Auch durch die F ortführung interner Maßnahmen möchte das Jobcenter seine Entwicklung zu einer 
modernen und dienstleistungsorientierten Behörde vorantreiben. Der Ausbau des operativen 
Risikomanagements soll weitere Ansatzpunkte für Qualitätsoptimierungen liefern und die Ausweitung von 
fachlichen und beraterischen Qualifizierungsangeboten  soll die Beschäftigten  des Jobcenters dabei 
unterstützen, die anspruchsvollen Aufgaben noch besser wahrzunehmen.  
 
Das Jahr 2020 hält viele Herausforderungen bereit, denen sich das Jobcenter  als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt in gute r Zusammenarbeit mit 
seinen Netzwerkpartner*innen und den lokalen Akteur*innen des Arbeitsmarktes stellt. 
 
Das vorliegende, in der Trägerversammlung des Jobcente rs abgestimmte „Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm 2020“ setzt die erforderlichen strategischen und operativen Leitplanken zur 
Erreichung der gesetzgeberischen und geschäftspolitischen Ziele des Jahres 2020.  
 
Ich wünsche Ihnen allen eine informative und anregende Lektüre. 
 
Freundlichst 
 
Ihr 
 
 
 
 
Andreas Hoffmann 
(Geschäftsführer)

Januar 2020  
 
7 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
1. Rahmenbedingungen  
1.1. Arbeitsmarkt  
Die Bevölkerung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist vom 30.09.2018 bis zum 30.09. 2019 um 577 
Personen angewachsen. Am Stichtag 30.09.2019 lebten 161.673 Menschen in Darmstadt. Zu einer 
starken Zunahme kam es insbesondere in der neu erschlossenen Lincoln -Siedlung (+ 432 
Personen).1 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt ist zwi schen März 
2018 und März 2019 um 2,2 % auf 105.581 gestiegen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl 
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 19.038 (+22%) erhöht. Die Anzahl der geringfügig 
entlohnten Beschäftigten hat sich hingegen kaum ver ändert und lieg t aktuell bei 18.792 (+1,2 % 
gegenüber März 2009).2 
Von den 105.581 Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt haben 32,7 % ein en akademischen 
Abschluss, 47,8 % einen anerkannten Berufsabschluss un d 12,1 % der Beschäftigten sind ohne 
Berufsabschluss. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wohnen 63.447  sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte (Stand 31.03.2019).  Die Differenz von Aus - und Einpendlern b eläuft sich auf +42.134  
(Pendlersaldo). 3  
Im September 2019 betreute das Jobcenter Darmstadt 3.194 arbeitslose Personen. Das waren 98 
Arbeitslose weniger als im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote im SGB II* lag im September 2019 
bei 3,6%.
Weiter wurden im September 2019 durch d ie Betriebe und Verwal tungen 2.842 zu besetzende 
sozialversicherungspflichtige Stellen in der Stadt  Darmstadt gemeldet. Das waren 313 ( -9,9%) 
weniger im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt waren im Bezirk der Agentur für Arbeit Darmstadt 6.315 
offene sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand.4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                           
1 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Statistischer Kurzbericht 3/2019. 
2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürnberg, September 2019. 
3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten 
Merkmalen (Quartalszahlen), Deutschland, Länder und Kreise, Nürnberg, Datenstand 30.09.2019. 
4 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, September 2019.

Januar 2020  
 
8 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
1.2. Ausbildungsmarkt   
Im Berichtsjahr 2019  wurden durch die Unternehmen in Südhessen  14 ( -0,3%) betriebliche 
Ausbildungsstellen weniger gemeldet als im Vorjahr . Damit belief sich die Gesamtzahl betrieblicher 
Lehrstellen auf 4.391. Seit Beginn des Berichtsjahres haben sich trotz des ungebrochenen Trends 
nach einem höherwertigen Schulabschluss 5.188 Bewerber *innen bei der Arbeitsagentur gemeldet. 
Dies sind 71 (-1,4%) Bewerber*innen weniger als im Vorjahr.5 
 
 
1.3. Arbeitsmarktprognosen   
Das IAB* geht von einem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Agenturbezirk 
Darmstadt um 0,9% (Mittelwert) aus. Bei den Arbeitslosen im Agenturbezirk geht das IAB von einem 
gleichbleibenden Bestand aus, wobei die Prognose einen Unsicherheitsb ereich zwischen -9,5% und 
+9,5% aufweist.6 
Laut dem Konjunkturbericht der IHK* Darmstadt-Rhein-Main-Neckar vom Frühsommer 2019 sind die 
Unternehmen in ihrer  Personalplanung etwas zurückhaltender als zu Jahresbeginn. 17% der 
befragten Unternehmen möchten sich personell verstärken, 15%  planen den Abbau von Personal 
und zwei von drei Unternehmen wollen den aktuellen Personalbestand halten. Am 
einstellungsfreundlichsten sind die Dienstleister und Einzelhändler. Im Gas tgewerbe und bei den 
Banken hingegen ist ein Personalabbau geplant.7 
Die Handwerksbetriebe in der Region Rhein -Main-Frankfurt bewerten die allgemeine Geschäftslage 
derzeit als „gut“. 12,4% der Betriebe gehen von einem Anstieg ihrer Beschäftigtenzahl vom 2. auf das 
3. Quartal 2019 aus. Nur 5,9% rechnen mit einem Rückgang bei der Anzahl der Mitarbeitenden. 8 
 
 
 
 
 
                                                           
5 Pressemitteilung der AA Darmstadt vom 30.10.2019. 
6 Rossen, Anja; Roth, Duncan; Wapler, Rüdiger; Weißler, Marco; Weyh, Antje (2019): Regionale Arbeitsmarktprognosen   
September 2019. 
7 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Konjunkturbericht 2/2019. 
8 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Konjunkturbericht II. Vierteljahr 2019.

Januar 2020  
 
9 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
1.4. Kundenstruktur 9  
1.4.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen  
Der Bestand der EL B ist im V orjahresvergleich um 5,3 % gesunken. Im August 2018 waren 9.321  
Personen registriert; im August 2019 waren es 8.861. Seit 2017 ist ein Abbau des Bestandes an ELB 
zu verzeichnen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.4.2. Bestand an BG* nach Merkmalen  
Der Bestand an BG ist im Vorjahresvergleich um 5,3% gesunken. Im August 2018 waren 6.831 BG 
registriert; im August 2019 waren es 6.467. Dieser Trend wird sich in 2020 fortsetzen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                           
9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 
2005), Nürnberg, November 2019 und Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Langzeitbezieher, Nürnberg, Juni 2019

Januar 2020  
 
10 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
1.4.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen  
Der Bestand der LZB ist im Vo rjahresvergleich um 4,0 % angestiegen. Im Juli 2018 waren 6.013  
Personen im Langzeitleistungsbezug registriert, im Juli 2019 waren es 6.251. Diese Entwicklung ist 
auf den Übergang von Personen im Kontext Fluchtmigration in den Langzeitleistungsbezug 
zurückzuführen und wird auch im Jahr 2020 weiter anhalten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.4.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen  
Die Zahlungsansprüche von BG sind gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % gesunken. Im August 2018 
wurden 7.027.292,00 Euro ausgezahlt; im August 2019 ware n es 6.945.77 7,00 Euro. Diese 
Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem Rückgang des Bestands an ELB.

Januar 2020  
 
11 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen  
Die diesjährigen Zuteilungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das  
Jobcenter Darmstadt für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget betragen insgesamt 22,8 Mio. 
Euro.  
1.5.1. Verwaltungsbudget  
Für Verwaltungsaufgaben stehen dem Jobcenter Darmstadt aus Bundesmitteln 11,8 Mio. Euro zur 
Verfügung. Neben überwiegend Personal - und Infrastrukturkosten werden hieraus operative 
Serviceleistungen, wie ärztliche und psychologische Begutachtung und Beratung, der Technische 
Beratungsdienst, das Service-Center, das Inkasso, Mieten und Sachkosten bestritten. 
1.5.2. Eingliederungsbudget  
Für das Eingliederungsbudget stehen dem Jobcenter Darmstadt 11 Mio. Euro zur Verfügung. 
Ausgehend von einem zu erwartenden Umschichtungsbetrag in Höhe von knapp 3 44.000 Euro zur 
Deckung der Verwaltungskosten reduziert sich dieser Betrag auf 10,65 Mio. Euro. 
 
Der Mitteleinsatz orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kund*innen unter Berücksichtigung der 
Haushaltsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und den geschäftspolitischen 
Handlungsfeldern.  
 
Auf dieser Basis stellt sich die Eintritts- und Budgetplanung wie folgt dar: 
 
     
 
Das Jobcenter Darmstadt wird in 2020 seine erfolgreiche Vermittlungsarbeit fortsetzen. Die Stärken 
liegen in der hohen Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, der Zusammenarbeit mit de m 
gAGS*, der JBA  und einem aufnahmefähigen Arbeitsmarkt. Das Teilhabechancengesetz zur 
Eingliederung von LZA*  und zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Jobcenter Darmstadt verstärkt 
nutzen, um auch marktferneren Kund*innen regionale Beschäftigungschancen zu eröffnen.  
1.5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm  
Für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung im Bereich von Personaldienstleistungen sind qualifizierte, 
erfahrene Mitarbeiter*innen entscheidend. Dies gilt sowohl für eine kompetente, verbindliche 
Beratung zur Wiedereingliederung in Erwerbstätigkeit und für eine professionelle Arbeitsvermittlung 
als auch für die verlässliche Bearbeitung der Grundsicherung entlang gesetzlicher Regelungen und

Januar 2020  
 
12 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Verwaltungsanweisungen. Das Personal des Jobcenter s Darmstadt wird zum Zeitpunkt 31.08.2019 
anteilig zu 66,5 % seitens der Bundesagentur für Arbeit und anteilig zu 33,5% seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt. 
Generell bestimmt sich die Personalstruktur durch  
 die Besetzung vorhandener Kapazitäten, 
 die Personalbewegung sowie 
 die Personalqualität, insbesondere in Bezug auf neu gewonnene Kräfte. 
Die Gesamtbeschäftigtenzahl des Jobcenters Darmstadt lag zum 31.08.2019 bei 183 
Mitarbeiter*innen (einschließlich Beschäftigte in Erziehungszeit, Befr istete und Langzeiterkrankte). 
Fünf Stellen waren unbesetzt. Insgesamt sind 65,6% der Beschäftigten weiblich und 34,4% männlich.  
Zum maßgeblichen Zeitpunkt waren 46 Fallmanager*innen und 46 Leistungssachbearbeiter*innen im 
Jobcenter tätig.

Januar 2020  
 
13 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder   
2.1. Gesetzlicher Auftrag  
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten eine 
Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§1 Sozialgesetzbuch – 
Zweites Buch - SGB II). 
Dabei sollen die Jobcenter die Eigenverantwortung von ELB und Personen, die in einer BG  leben, 
stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.  
Die Grundsich erung für Arbeitsuchende soll ELB  bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer 
Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunter halt sichern, soweit sie diesen  nicht auf andere 
Weise decken können.  
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2020 
2.2.1. Zielsystem  
Im Rechtskreis SGB II umfasst das Zielsystem drei Steuerungsziele und zwei Qualitätskennzahlen. 
Mit den Steuerungszielen werden drei Wirkungsrichtungen verfolgt. 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
Diese werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, 
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestan ds an Langzeitleistungsbezieher*innen “ 
beschrieben. Sie stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern wirken wechselseitig 
aufeinander ein. Auf diese Weise ist die Vermeidung von Fehlsteuerungsreizen bereits im Zielsystem 
selber angelegt. 
 
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit  ist das übergeordnet e gesetzliche Ziel  des SGB II und wird 
mit dem Indikator Summe der LLU*  nachgehalten. Für diesen Indikator gibt es keine quantifizierten 
Zielwerte. Die Zielnachhaltung erfolgt in Form ein es qualitativen Monitorings im Rahmen dessen ein 
Prognosewert zur besseren Einschätzung der Entwicklung herangezogen wird.  
 
Auch die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit  ist unmittelbar aus dem gesetzlichen 
Auftrag des SGB II abgeleitet. Zielindikat or ist die IQ* , also der Anteil der in den Ar beitsmarkt 
integrierten ELB an allen ELB. 
 
Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  soll der Entstehung verfestigter Strukturen von 
Hilfebedürftigkeit entgegenwirken. Indikator ist der Bestand an LZB. 
Bei der Ermittlung der Zielwerte werden die zukünftigen ökonomischen und strukturellen sowie 
regionalen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB II berücksichtigt.  
 
Neben den drei Steuerungszielen werden  als Qualitätskennzahlen der KZI*  und der  IPQ* 
nachgehalten.  
  
Die Kennzahlen des Zielsystems werden durch Ergänzungsgrößen und Analysekennzahlen flankiert. 
Diese Werte werden nicht beplant; sie dienen ergänzender und vertiefter Analyse zur Ableitung von 
Steuerungsmaßnahmen mit Wirkung auf die Ziele.

Januar 2020  
 
14 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
2.2.2. Zielplanung 2020  
Das Jobcenter Darmstadt hat sich für das Jahr 2020 folgende Ziele gesetzt: 
1. Es soll eine In tegrationsquote von 26,7%  im Jahr 2020  erreicht werd en. Ausgehend vom 
prognostizierten Bestand an ELB  zum Ende 2019 (im Jahresdurchschnitt) von 8.855 und 
einer IQ  von 27,1% ergibt sich damit ein Zielwert in einer Größenordnung von ca. 2.260  
Integrationen absolut  für 2020 . Das anvisierte Ziel in 20 20 entspricht damit ca. 130 
Integrationen weniger als in 2019. 
 
2. Es soll der Bestand an LZB im Jahr 2020 um 5,5% im Jahresdurchschnitt (auf ca. 5.900 LZB) 
gesenkt werden. Die größte Herausforderung wird hierbei die Vermeidung und Reduzierung 
des Bestands an Personen im Kontext von Fluchtmigration sein. 
2.2.3. Qualitätskennzahlen  
Die Prozess- und Qualitätsziele IPQ und KZI werden auch in 2020 nachgehalten.  
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der IPQ herangezogen. 
Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die operativen Mindeststandards sowie den 
fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“.  
Die vier o perativen MDS*  „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“, „Erstberatung U25“ und 
„Angebot U25“ sowie der fachliche QS* „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ fließen mit jeweils 
20% in den Index ein. 
Die Befragungen der Kund*innen werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren Ergebnisse über 
den KZI in der Schulnotensystematik abgebildet. Auf die Festlegung eines Zielwertes wird auch in 
diesem Bereich verzichtet. Die Einbindung in den Prozess der Zielnachhaltung erfolg t über ein 
Monitoring. 
2.3. Neukundenmanagement  
Ein aktivierender Neukundenprozess f ür jede/n Kund*in  ist gekennzeichnet durch ein qualifiziertes 
Erstberatungsgespräch innerhalb von 15 Arbeitstagen, das Anlegen eines Bewerberprofils für die 
Integrationsarbeit sowie der gemeinsamen Erarbeitung einer Integrationsstrategie und dem 
nachfolgenden Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Im Beratungsgespräch werden 
konkrete Angebote unterbreitet und für beide Seiten die weiteren Schritte verbindlich und transparent 
festgelegt. Hierbei wird die Situation der  gesamten BG  berücksichtigt. Zur Unterstützung und zur 
Aktivierung werden von Beginn an Maßnahmeangebote Dritter gezielt eingesetzt.  
Eine besondere Rolle spielt ein funktionierendes Übergabemanagement zwischen Agentur für Arbeit 
und Jobcenter. In gemeinsamen Veranstaltungen erhalten Leistungsbez ieher*innen mit 
auslaufenden Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I ein umfassendes Informationspaket zu Angeboten, 
Chancen und Alternativen vor einem möglichen Übergang in die Zuständigkeit des Jobcenters. In 
stärkerem Maße als bisher soll das Übergabemanagement mit der Ei nschaltung und Nutzung des 
gAGS verknüpft werden, um eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration der Kund*innen zu erreichen. 
2.4. Integration in den Arbeitsmarkt  
Um die Eigenbemühungen unserer Kund *innen hinsichtlich einer schnellen Integration zu 
unterstützen, bieten wir diesen  gezielte Förderangebote an. Hierzu gehören neben der Möglichkeit 
betrieblicher Erprobungen, der Teilnahme an individuellen Vermittlungscoachi ng-Angeboten auch 
eine bewerberorientierte Ansprache von Arbeitgeber*innen. Hierfür gibt es seit 2009 einen gAGS des 
Jobcenters Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt. Sinnvolle und passgenaue 
Vermittlungsvorschläge für unsere Kund *innen haben dabe i eine hohe Priorität. Auch die Prüfung 
alternativer Zielberufe spielen eine wichtige Rolle, um die Vorschläge geeigneter Stellenangebote zu

Januar 2020  
 
15 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
erweitern, was de n Kund*innen wiederum größere Chance n einer Integration auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt ermöglicht. 
2.5. Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt  
2.5.1. Arbeits- und Fachkräftesicherung  
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird das Erwerbspersonenpotenzial weiter zurückgehen - 
bis 2040 wird ein Rückgang um 3,7 Millionen erwartet. Hinzu kommt ein zunehmender Wandel der 
Berufsbilder im Zuge der unter „Arbeiten 4.0“ zusammengefassten Prozesse. Diese Entwicklungen 
werden sich insbesondere auf das Verhä ltnis von Angebot und Nachfrage auswirken. 
Fachkräfteengpässe werden an Dynamik zunehmen. Neben den beruflichen Qualifikationen wird die 
Fähigkeit mit den permanenten Veränderungen Schritt zu halten zunehmend zur 
Schlüsselqualifikation. Um die Fachkräftesi tuation zu sichern, ist die Hebung aller verfügbaren 
Potenziale notwendig. Dies zeigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktprognosen.  
Das Jobcenter Darmstadt wird weiterhin s einen Beitrag zur Steigerung der  Arbeits- und 
Fachkräftesicherung leisten.  
Dazu zählen verschiedene Ansätze und Maßnahmen, unter anderen: 
 Abschlussorientiere Weiterbildung von Personen ohne Berufsabschluss stärken  
 Absolventenmanagement zielgerichtet auf Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung ausrichten 
 Steigerung der Bes chäftigungsfähigkeit durch Qualifizierung, wenn der Erwerb eines 
Berufsabschlusses aufgrund nachvollziehbarer Einflussfaktoren nicht mehr in Frage kommt  
 Arbeitskräfteangebot und -nachfrage besser zusammenbringen / Orientie rung am Markt 
weiter ausbauen, d abei auch außerberufliche Kenntnisse, Soft Skil ls des 
Bewerber*innenpotenzials nutzen  
 Arbeits- und Fachkräftepotenziale der Minijobber *innen nutzen / Langfristige berufliche 
Perspektiven durch Umwandlung von Minijob s in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigungsverhältnisse sichern 
 Perspektiven der Eingliederung von Menschen mit Fluchthintergrund  durch aktive Nutzung 
zielgruppenspezifischer Maßnahmeangebote erhöhen 
 Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Vorerfahrungen aus dem Berufsleben bei Zugewanderten 
insbesondere in Fluchtkontext durch Nutzung des Test verfahren „MYSKILLS – Berufliche 
Kompetenzen erkennen“ sichtbar machen 
 Frühzeitige Transparenz über die ge schäftspolitischen Schwerpunkte und das  
Maßnahmeportfolio im Geschäftsjahr 2020 sichern: Auftaktveranstaltung AQA* im Dezember 
2019 für den Bereich Markt und Integration des Jobcenters Darmstadt 
 Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte im Hinblick auf berufliche Weiterbildung 
ausbauen 
 Beschäftigungsfähigkeit von Frauen durch zielgruppe nspezifische Beratungs- und 
Maßnahmeangebote erhöhen 
 Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung durch zielgru ppenspezifische 
Beratungs- und Maßnahmeangebote erhöhen 
2.5.2. Maßnahme- und Bildungszielplanung  
Ein wesentliches Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende besteht darin, ELB bei der Beendigung 
ihrer Hilfebedürftigkeit zu unterstützen. Der Einsatz von Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen 
steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen die momentane Notlage zu beenden bzw. zu verringern. 
Um dieses Ziel zu un terstützen, macht das Jobcenter Darmstadt von einer Vielzahl von 
verschiedenen Eingliederungsleistungen Gebrauch.

Januar 2020  
 
16 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Durch die dauerhafte Nutzung der Leist ungen aus dem VB*  zur Förderung der Anbahnung oder 
Aufnahme einer Beschäftigung , Maßnahmen zur  Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT *, 
MAG*, AVGS *), Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW *, BGS * einschließlich des 
Nachholens des Hauptschulabschlusses), Leistun gen an den Arbeitgeber (EGZ ), Leistungen zur 
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ( berufliche Reha*), Förderung der Berufsausbildung 
benachteiligter junger Menschen (EQ *, abH*, BaE*, assistierte Ausbildung) sowie durch individuelle 
Einzelfallförderungen im Rahmen der z ulässigen Ermessenausübung und Entscheidung des 
Fallmanagements werden die Kund*innen  nachhaltig an den Arbeitsmarkt herangeführt und im 
Idealfall integriert. 
Daneben spielen die Förderinstrumente des sozialen Arbeitsmarktes (AGH *, §§ 16 e und i SGB II) 
eine große Rolle im Jobcenter Darmst adt, um den  Kund*innen des Jobcenter s Darmstadt die 
(Wieder-)Teilnahme am Erwerbsleben und somit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu 
ermöglichen. 
Das Jobcenter Darmstadt hat für 2020 eine Reihe von Maßnahmen, die bei einem Bildungsträger 
durchgeführt werden, über das REZ* eingekauft. Die Planung und der Einkauf wurden und werden 
auch für das Jahr 2020 anhand der Kund*innenstruktur und den vorgegebenen geschäftspolitischen 
Zielen ermittelt, festgelegt und ständig angepasst (durch Nachsteuerung optimiert).   
2.6. Stabilisierung un d Unterstützung von Personen mit besonderen 
Bedarfen   
2.6.1. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit    
Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges bleiben 
auch im Jahr 2020 die wesentlichen Herausforderungen in der Integrationsarbeit.  
Im Jobcenter Darmstadt sind zwei Drittel der ELB im Langzeitleistungsbezug und fast die Hälfte der 
Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos. Die Betroffenen sind beispielsweise aufgrund schwieriger 
persönlicher Umstände, gesundheitlicher Einschränkungen, sprachlicher Defizite, fehlender 
Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse und fehlender K inderbetreuung nicht ohne weiteres in 
Beschäftigung vermittelbar. Treten mehrere vermittlungshemmende Merkmale gleichzeitig auf, liegt 
die Hürde für eine Beschäftigungsaufnahme sehr hoch. 
Im Jahr 2020 wird das Jobcenter Darmstadt mit folgenden besonderen P ersonengruppen die 
Aktivierungs- und Integrationsarbeit intensivieren: 
 BG mit mehreren Kindern, insbesondere die hierzu gehörenden Frauen,  
 Kund*innen mit sprachlichen Hemmnissen und 
 Kund*innen mit gesundheitlichen Einschränkungen.  
Das Ziel für alle drei P ersonengruppen ist deren Aktivierung und Verbesserung der 
Beschäftigungsfähigkeit, indem sie entsprechend ihrer individuellen Förderbedarfe in zielgerichtete 
Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbezogen werden. Für jede Personengruppe stehen 
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung, die von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zur 
Teilhabe am Arbeitsmarkt im Rahmen §16i SGB II reichen. Weiter werden verstärkt kommunale 
Eingliederungsleistungen, wie z.B. Sucht - und Schuldnerberatung  genutzt, um die  
Kund*innen zu stabilisieren und an den Arbeitsmarkt heranzuführen. 
Bei Fragen hinsichtlich der Klärung der Kinderbetreuungssituation und weiterführenden 
Informationen steht neben der zuständigen Integrationsfachkraft auch die B CA* unterstützend zur 
Seite.

Januar 2020  
 
17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
2.6.2.  Menschen mit Fluchthintergrund in Ausbildung und Arbeit integrieren  
Die Beratung und Unterstützun g von Migrant*innen , insbesondere die von geflüchteten Menschen, 
wird auch 2020 eine wichtige Herausforderung bleiben, wenngleich 2019 eine erfreulich zunehmende 
Anzahl der Geflüchteten Arbeit oder eine betriebliche Ausbildung aufnehmen konnten.  
Der Großteil der Geflüchtete n, die Leistungen im Jobcenter beziehen, hat bereits Integrations - und 
berufsbezogene Sprachkurse besucht. Nun gilt es, diesen Menschen durch Beratung und 
Qualifizierung den Weg in den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt zu ebnen. So bringen viele der 
Flüchtlinge langjährige Berufserfahrung mit, können diese aber oftmals nicht durch Zertifikate 
nachweisen bzw. die Anerkennung eines Abschlusses in Deutschland ist nicht möglich. Für die recht 
große Anzahl an jungen Geflüchteten wird der Erwerb eines Schulabschlusse s und die Aufnahme 
einer betrieblichen Ausbildung im Fokus stehen. Um das vorhandene Potenzial dieser Menschen zu 
fördern, steht den Flüchtlingen dabei das gesamte Dienstleistung s- und Maßnahmeangebot des 
Jobcenters Darmstadt zur Verfügung. 
Auch wenn der Zustrom an Flüchtlingen stark abgenommen hat, wird es organisatorisch im Jobcenter 
Darmstadt auch weiterhin ein Team ZAAF*  geben, in welchem die Beratung und Integrationsarbeit 
für geflüchtete Menschen durch spezialisierte FM* erfolgt. Die spezielle Betreuung und Beratung dient 
auch nach fast vier Jahren als gute Ba sis für die Kund*innen  bei der Entwicklung realistischer 
beruflicher Perspektiven und dem Erwerb solider Sprachkenntnisse, die nach wie vor unabdingbar 
für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt sind.  
Das Team ZAAF arbeitet dabei eng mit der Regionalstelle des BAMF* und regionalen Bildungs- und 
Beratungseinrichtungen zusammen. Durch die Teilnahme an diversen Arbeitskreisen und 
Netzwerktreffen in Darmstadt ist eine enge Zusammenarbeit mit den Institutionen gewährleistet.  
2.6.3. Förderung von schwerbehinderten Menschen  
Im Jobcenter Darmstadt werden derzeit 304 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die 
älter als 25 Jahre sind, betreut. 
Trotz der im Zusammenhang mit der demografischen En twicklung zu sehenden Zunahme von 
erwerbstätigen Personen mit Schwerbehinderung, stellt sich die Arbeitsmarktsituation von 
schwerbehinderten Kund*innen der Jobcenter als besonders schwierig dar. Ihnen gelingt es deutlich 
seltener als nichtbehinderten Kund*innen, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.  
Es bedarf  einer intensiven Beratung und Aufklärung der Unternehmen, dass Menschen mit 
Behinderung vielfach besonders motiviert und engagiert sind und sich sehr loyal zum Unternehmen 
verhalten. Gleichzeitig gilt es festzustellen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote 
erfüllt wird. 
Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation stellt sich die Realisierung von Teilhabe am 
Arbeitsleben und die Identifizierung von Qualifizierungsbedarfen für diese Personengruppe als große 
Herausforderung dar. Ausgehend vom Einzelfall bedarf es der Entwicklung einer individuellen 
Integrationsstrategie und der Feststellung von Qualifizierungsbedarfen. Der notwendige 
Kenntniserwerb ist zu identifizier en und in geeigneter Art und Weise zu realisieren. Hierbe i kommt 
den Kund*innen  die besonders engmaschige und intensive Betreuung im Rahmen des 
Fallmanagements zu Gute. So konnte die Arbeitslosenquote der schwerbehinderten Bewerber*innen 
im Rahmen der zent ralen Betreuung über das ABC Netzwerk seit 2016 von 4,8% auf aktuell 4,2% 
gesenkt werden. In diesem Zusammenhang kamen insbesondere auch Instrumente wie der EGZ* für 
schwerbehinderte Menschen sowie das Teilhabechancengesetz zum Einsatz.   
Aufgrund der Hete rogenität der Zielgruppe wurde im Jobcenter Darmstadt  zudem eine spezielle 
Maßnahme entwickelt, die an den besonderen Belangen von Menschen mit gesundheitlichen 
Einschränkungen ausgerichtet wurde und die auch im Jahr 20 20 weiter fortgeführt wird. Ausgehend 
von einer Potenzialanalyse und Aktivierungsphase mit intensivem Bewerbungscoaching und 
anschließender betrieblicher Erprobung  sollen die Kund*innen  in ein dauerhaftes

Januar 2020  
 
18 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Beschäftigungsverhältnis einmünden. Daneben wird im Rahmen der Beratung auch das 
umfangreiche Instrumentarium der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Blick genommen, 
um den Bedarfen an notwendigen besonderen Hilfen zur Erlangung eines leidensgerechten 
Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen. Die berufliche Eingliederung wird dadurch best möglich und 
nachhaltig unterstützt. 
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet darüber hinaus mit vielen am Prozess der beruflichen 
Eingliederung von schwerbehinderten Menschen bete iligten Akteur*innen  zusammen, wie den 
Integrationsfachdiensten, dem Integrationsamt und dem Landeswohlfahrtsverband. In diesem 
Zusammenhang ist besonders das HEPAS*  zu erwähnen, dessen vielfältige Förderinstrumente zur 
Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Prozess der beruflichen Eingliederung genutzt 
werden. Weiterhin ist das Jobcenter Darmstadt ein fester Bestandteil des Netzwerks Inklusion. 
2.6.4. Rehapro 
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des BTHG* mit § 11 SGB IX dem BMAS* den Auftrag erteilt, 
Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Hintergrund hierfür sind d ie stetig 
steigenden hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungs - und 
Sozialhilfe. 
Rehapro ist das Modellvorhaben, um innovative und vielfältige Maßnahmen, Handlungsansätze, 
Methoden und Organisationsstrukturen zu erproben. Mit einer Förderrichtlinie sollen möglichst große 
Spielräume eröffnet und gleichzeitig die Erkenntnisse als neue gute Ansätze in Form von 
Handlungsempfehlungen, Rahmenvorgaben oder auch durch mögliche Änderungen des rechtlichen 
Rahmens verstetigt werden. 
Dabei gilt der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor Rente“. Bei Menschen 
mit komplexen gesundheitlichen, psychischen oder seelischen Unterstützungsbedarfen, chronischen 
Erkrankungen oder einer drohenden Behinderung soll die Erwerbsfähig keit erhalten oder 
wiederhergestellt, einer drohenden oder bestehenden Erwerbsminderung entgegengewirkt und die 
gesellschaftliche und berufliche Teilhabe verbessert werden. Insbeson dere sollen die  
Projektteilnehmer*innen mit der individualisierten, neuart igen Bedarfsorientierung  und 
Leistungserbringung dazu befähigt werden, sich selbst zu helfen - „Hilfe zur Selbsthilfe“. 
Bei der Entwicklung und Umsetzung der innovativen Projektideen müssen sich die Akteur*innen im 
Bereich des SGB VI und des SGB II, in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, 
entsprechend engagieren und die Zusammenarbeit weiter verbessern. 
Im Rahmen des Bundesprogramms rehapro muss das Modellprojekt so konzipiert sein, dass eine 
Grundlage für die Überprüfbarkeit der Ergebnisse des jeweils gewählten Ansatzes sichergestellt ist. 
Darüber hinaus wird das Bundesprogramm wissenschaftlich untersucht und ausgewertet.  
Das Jobcenter Darmstadt erarbeitet aktuell gemeinsam mit den Kommunalen Jobcentern Kreis Groß-
Gerau und Odenwaldkreis dazu eine Konzeption. 
Für den Bereich Darmstadt setzt das Jobcenter bei der Konzeptionierung einen 
sozialraumorientierten Fokus. Den Teilnehmenden soll ein einfacher Zugang zu den passenden 
Hilfsangeboten im Sozialraum ermöglicht und soziale Teilhabe gefördert werden, wobei der Aufbau 
eines bedarfsorientierten Netzwerks im Mittelpunkt stehen soll. 
2.6.5. Umsetzung Teilhabechancengesetz  
Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neue r 
Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt – eröffnet 
seit Januar 2019 Perspektiven für Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit besonders betroffen 
sind.

Januar 2020  
 
19 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Insbesondere bei arbeitslosen Leistungsberechtigten, d ie über eine längere Zeit im Leistungsbezug 
sind, funktioniert die unmittelbare Integration in Arbeit trotz aller Aktivierungsanstrengungen mit den 
Regelinstrumenten nur schwer. Das neue Gesetz zielt darauf ab, langzeitarbeitslosen 
Leistungsbezieher*innen mithilfe öffentlich geförderter Beschäftigung den Weg in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen. Kernelement des Gesetzes bilden zwei neue 
Förderinstrumente: 
§ 16e SGB II – Lohnkostenzuschuss zur Eingliederung von Langzeitarbe itslosen (mindestens zwei 
Jahre Arbeitslosigkeit) 
§ 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt (Lohnkostenzuschuss zur Eingliederung sehr 
arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser) 
Die Betreuung nach der Beschäftigungsaufnahme, das „Coaching on the job“, ist zentraler Bestandteil 
beider Förderinstrumente und dient der Stabilisierung sowie dem nachhaltigen Verbleib in 
Beschäftigung. 
2.7. Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen  
Die JBA Darmstadt hat im Frühjahr 2019 ihr 10-jähriges Jubiläum gefeiert. 
Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner Team U25 des Jobcenters, die Berufsberatung der 
Agentur für Arbeit und die Jugendberufshilfe des Jugendamtes Darmstadt in den Räumlichkeiten der 
Agentur für Arbeit Darmstadt wird weiter ausgebaut.  
Konkret umfasst die Planung: 
 Eine Erweiterung der Vor -Ort-Angebote um die  Psychosoziale Beratung, die 
Schuldnerberatung und die Suchtberatung 
 Eine nutzerfreundliche Übersicht aller Maßnahme-Angebote für die Mitarbeitenden der JBA 
 Die Einrichtung von rechtskreisübergreifenden Angeboten für schwer erreichbare 
Jugendliche nach §16h SGB II 
 Die Herstellung von Transparenz der Ansprechpartner*innen in allen Rechtskreisen  
Über regelmäßige Austauschformate wird die Zusammenarbeit der drei Rechtskreise weiter gefördert 
und ausgebaut.  
Die Angebote und Leistungen im Bereich „Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf“ 
umfassen die unmittelbare Unterbreitung konkret er Ausbildungsplatzangebote für alle geeigneten 
Jugendlichen und jungen Erwachsen en. Die Arbeit mit den Schüler*i nnen der Entlass -Klassen der 
Sekundarstufen I und II nimmt hierbei großen Raum ein, um einen reibungslosen Übergang zu 
gewährleisten. 
Auch die Berufsorientierung der Jugendlichen und deren Eltern hat einen hohen Stellenwert bei 
unserer Arbeit, um gerade Menschen mit Migrationshintergrund das deutsche Ausbildungssystem 
näher zu bringen. Dies erfolgt in getrennten Informationsveranstaltungen für Jugendliche und Eltern, 
der Einzelberatung vor Ort sowie der Durchführung und Teilnahme an Ausbildungsmessen. 
Für die Herstellung der Ausbildungsreife erhalten die Jugendlichen unterschiedliche Hilfsangebote 
und spätestens nach einem Jahr ein konkretes Angebot zum Nachholen des Schul- beziehungsweise 
Berufsabschlusses. 
Zur Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher hat die JBA in Zusammenarbeit mit dem SGB VIII 
zwei konkrete Angebote nach dem § 16h SGB II für insgesamt 22 Jugendliche eingerichtet. Diese 
Angebote umfassen aufsuchende Sozialarbeit, Case -Management und nach Stabilisierung des 
Einzelnen ein Training für im Arbeitsalltag wichtige Schlüsselqualifikationen durch verschiedene 
praktische Tätigkeiten.

Januar 2020  
 
20 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
2.8. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt  
Die zentrale Aufgabe der BCA ist es, Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters zu beraten 
und zu unterstützen. Die BCA achtet darauf, dass bei der Leistungserbringung sowohl das Leitprinzip 
der Gleichstellung von Frauen und Männern als auch der gesetzliche Auft rag der Frauenförderung 
und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. Dabei 
soll im Sinne des Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen 
und Interessen von Frauen und Männern be rücksichtigen. Die Förderung Alleinerziehender stellt 
einen besonderen Schwerpunkt im Arbeitsfeld der Beauftragten für Chancengleichheit dar.  
Für das Jobcenter erstellt die BCA regelmäßig einen Jahresarbeitsplan. Zu ihren Aktivitäten gehören 
die Durchführu ng von Gruppeninformationsveranstaltungen und Bildungsbörsen für Personen mit 
Familienpflichten im MGH*  und im  BiZ* der Agentur für Arbeit Darmstadt. Informationen zu 
Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten, die Frühaktivierung von Eltern mit Kindern unter drei 
Jahren in Verbindung mit der Vorstellung kommunaler Eingliederungsleistungen (z.B. Zugang zu 
Kinderbetreuungsangeboten) werden in unterschiedlichen Formaten der Zielgruppe nahegebracht 
und zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Eltern – bereits in der Erziehungszeit -  ein individuelles 
Coaching in Anspruch nehmen. Den Teilnehmenden sollen frühzeitig Unterstützungsangebote auf 
ihrem Wege in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt nahegebracht werden.  
BG mit mehreren Kindern werden auch im Jahr 202 0 in Form von speziell auf die Familien 
zugeschnittenen Angeboten (Co aching von BG ) unterstützt und individuell gefördert. Unter dem 
Gender-Aspekt sollen alle erwerbsfähigen Personen der BG in Betracht gezogen werden. Aus diesem 
Blickwinkel heraus wird der Frau und ihrer Berufswegplanung besondere Beachtung geschenkt.  
Als spezielles  Angebot für weibliche Flüchtlinge und Migrantinnen steht weiterhin die Maßnahme 
„HessIN“ auf dem Plan. Sie gibt den Teilnehmerinnen Orientierung im deutschen Ausbildungs - und 
Beschäftigungssystem, der Identifizierung von Potentialen und deren Stärkung, erarbeitet berufliche 
Perspektiven, unterstützt bei Bewerbungsaktivitäten und bereitet auf die Aufnahme einer 
Beschäftigung oder Ausb ildung vor. Zudem werden berufsbezogene Sprach kenntnisse vermittelt 
sowie Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung gegeben. 
Des Weiteren ist die Netzwerkarbeit mit ex ternen Partner*innen  des Arbeitsmarktes der BCA  ein 
wichtiges Anliegen. 
2.9. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit  
2.9.1. Kooperationen  
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass soziale und berufliche Teilhabe untrennbar miteinander 
verbunden sind und nur zusammen gesichert werden können, sind die unterschiedlichen 
Kooperationen zwischen dem Jobcenter Darmstadt , der Bundesagentur für Arbeit, der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie weiteren Netzwerkpartner*innen wichtig und notwendig. Neben 
den kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II  (Kapitel 2.9 .3.) stehen den 
Leistungsberechtigten zielgruppengerecht zahlreiche Beratungs - und Unterstützungsangebote zur 
Verfügung. 
 
So erhalten Migrant*innen mit Sprachschwierigkeiten über das Projekt „Interkulturelle 
Vermittlungskräfte“ des Deutschen Roten Kreuz es Darmstadt Unterstützung beim Ausfüllen der 
Anträge. Das Projekt wird gefördert durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Ebenso besteht eine Kooperationsvereinbarung zw ischen dem Jobcenter Darmstadt und den 
Migrationsberatungsstellen. In Form von regelmäßig tagenden Arbeitskreisen findet fortwährend 
auch ein Informationsaustausch zwischen den Institutionen statt.     
  
Die BCA des Jobcenters Darmstadt und der Agentur für Arbeit, führen im MGH Darmstadt fortlaufend 
Informationsveranstaltungen und Bildungsbö rsen für Eltern durch. Durch diese  Kooperation 
(Jobcenter Da rmstadt, Agentur für Arbeit, Wissenschaftsstad t Darmstadt und MGH Darmstadt)

Januar 2020  
 
21 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
erhalten Personen mit Familienpflichten wertvolle Unterstützung in Form von vielfältigen 
Informationen und Angeboten.  
 
Weitere Hilfestellungen bei der Bewäl tigung des beruflichen  (Wieder)Einstiegs finden 
Leistungsberechtigte im Rahmen von Bundes - und Landesprogrammen wie SoWirt´s*, Perspektive 
Wiedereinstieg oder „Digital dran bleiben für meine Zukunft“, die im Rahmen von Bundes - und 
Landesprogrammen von ortsansässigen Bildungsträ gern durchgeführt werden . Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt kofinanziert diese  Maßnahmen und kooperiert dabei eng mit dem 
Jobcenter Darmstadt.   
 
Eine im Jahr 2019 neu entstandene und erfolgreich umgesetzte Kooperation mit dem Staatstheater 
Darmstadt wird auch im Jahr 2020 weitergeführt.  
Menschen im Leistungsbezug erhalten die Möglichkeit d as Theater durch alternative  Zugänge 
kennen zu lernen. Vorstellungs - und Proben besuche mit einleitenden Workshops vor Ort, 
durchgeführt von einer Mitarbeiterin d es Staatstheaters, sollen die Teilhabe am kulturellen Leben 
ermöglichen.   
Zudem werden den  Teilnehmenden Berufe im Theater vorgestellt.  Durch den Kontakt mit den 
unterschiedlichen Berufs- und Lebensrealitäten im Theater sollen neue Perspektiven geschaffen und 
Integrationsfortschritte erzielt werden. 
2.9.2. Bildungs- und Teilhabepaket  
Am 01.08.2019 ist das „Starke -Familien-Gesetz“ in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind u.a. auch 
erhebliche Änderungen des Bildungs- und Teilhabepaketes dokumentiert. Neben der Anpassung der 
Geldleistungen ist insbesondere auch die Antragspflicht für die Einzelleistungen entfallen.  
Ob und in wie weit es nach der Rechtsänderung zu einer Fallzahlenerhöhung und einer qualitativen 
Änderung der Bearbeitung kommt, bleibt abzuwarten. 
2.9.3. Kommunale Eingliederungsleistungen  
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der 
Eingliederung in Arbeit nutzt das Jobcenter Darmstadt die Möglichkeit, die § 16a SGB II bietet.  
Besondere soziale Lebenslagen sind in vielen Fällen der Grund dafür, dass eine Integration auf dem 
Arbeitsmarkt bislang nicht hat stattfinden können. Gemeinsam mit der Stadt Darmstadt bietet das 
Jobcenter Darmstadt seinen Kund*innen sozialintegrative Leistungen an, die für die Eingliederung in 
das Erwerbsleben erforderlich sind.  
Zu den bedarfsorientierten Leistungen zählen: 
 die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von 
Angehörigen, 
 die Schuldnerberatung, 
 die psychologische Betreuung, 
 die Suchtberatung 
Sofern das Fallmanagement des Jobcenter s Darmstadt in seinem Beratungstermin eine  der oben 
benannten Problemlagen bei Kund*innen erkennt, unterbreitet es das Angebot der Stadt Darmstadt, 
um eine Lösung der momentanen Situation herbeizuführen und sie näher an das Erwerbsleben 
heranzuführen. 
2.9.4. Arbeitsmarktförderung des Landes  
Als weiteres Instrument zur Heranführung an den Ausbildungs – und Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt 
Ausbildungsvorbereitung beteiligt sich das Jobcenter D armstadt an den Ausschreibungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Arbeitsmarktförderung des Landes.

Januar 2020  
 
22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 2019/2020 (AQB) 
Chance 2.0 
Sozialraumorientierte Aktivierung shilfemaßnahme für Jugendliche/ junge Erwachsene in den 
Stadtteilen Kranichstein und Eberstadt. Beide Maßnahmen laufen vom 01.09.2019 – 31.08.2020 
und haben den Erwerb des Hauptschulabschlusses zum Ziel. 
Jugendatelier 
In der im Herbst 2019 neu entwickelten Maßnahme w erden Jugendliche zwischen 16 und 24 
Jahren, die mit multiplen Hemmnissen zu kämpfen haben, sozialpädagogisch und psychologisch 
begleitet. In der Regel verbleiben die Teilnehmenden 9 Monate mit einer täglichen Anwesenheit 
von mind. einer Stunde  in der Maßnahme . Das Angebot umfasst B erufsorientierung in den 
Aufgabenfeldern Werkstatt (Holz, Metall, Fahrrad) und Gastronomie sowie ein kreatives 
Beschäftigungsfeld. 2020 sollen weitere berufliche Bereiche hinzukommen. Außerdem können 
betriebliche Praktika sowie ein Bewerbungstraining durchlaufen werden. 
AGH* mit sozialpädagogischer Begleitung 
Gemeinsam mit der Stadt werden 76 AGH-Plätze für arbeitsmarktferne Menschen finanziert. Die 
AGH werden in den Bereichen Einkaufsservice, Gesundheit und Soziales, Gastronomie, 
Computerrecycling und Wohnumfeldpflege angeboten. 
QuB* 
Das Jobcenter Darmstadt fördert im Rahmen des Landesförderprogramms  QuB gemeinsam mit der 
Stadt drei Aktivierungshilfemaßnahmen für benachteiligte Jugendliche und jun ge Erwachsene im 
Alter von 15-27 Jahren, die einen besonderen Förderbedarf zur beruflichen und sozialen Entwicklung 
haben. Auch  Jugendliche mit Behinderung und junge Geflüchtete  können teilnehmen. Neben der 
Vermittlung von Deutschkenntnissen erfolgt eine berufsfachliche Qualifizierung in den Berufsfeldern 
Metall, Holz, Installationstechnik, Hauswirtschaft, Gastronomie, Erziehung und Pflege.  
2.9.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit  
Der gAGS  mit der Agentur f ür Arbeit Darmstadt besteht bereits seit mehr als 10 Jahren. Diese 
Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt.  
Im Bereich der b eruflichen Reha  arbeiten Agentur und Jobcenter eng zusammen. Die 
Zusammenarbeit ist in  einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Den Rehabilitand*innen soll eine 
zeitnahe teilhabegerechte und nachhaltige (Re-)Integration in Arbeit ermöglicht werden. Die Agentur 
ist als Reha -Träger für die Leistungserbringung zuständig, soweit die Voraussetzu ngen vorliegen. 
Das Jobcenter i dentifiziert die Kund*innen  mit Reha -Bedarf und entscheidet über den 
Eingliederungsvorschlag der Agentur. Feste Ansprechpartner*innen und ein regelmäßiger 
Informationsaustausch stellen einen friktionslosen Arbeitsablauf siche r. Die Reha-Berater*innen der 
Agentur bieten regelmäßig Schu lungen für die FM  an. Zudem übernimmt die Agentur die Aufgabe 
der Ansprechstelle für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber *innen und andere Rehabilitationsträger für 
das Jobcenter. 
Aufgrund der hohe n Anzahl an Kund*innen  mit gesundheitlichen Einschränkungen bleibt die 
Identifizierung und Förderung der Reha bilitand*innen eine wichtige geschäftspolitische Aufgabe. In 
Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion werden 2020 die Prozesse überprüft und bei Beda rf 
optimiert. 
Eine gemeinsame inhaltlich abgestimmte Qualifizierungs- und Bildungszielplanung ist die Grundlage 
für einen rechtskreisübergreifenden Einkauf und ein chancenorientiertes Maßnahmeportfolio in 
beiden Häusern.

Januar 2020  
 
23 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Eine Kooperation wird auch bei den Themen Jugendberufsagentur und Übergabemanagement SGB 
III / SGB II gelebt. 
2.10. Qualitätsmanagement  
2.10.1. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes  
Das Thema Qualität bezieht sich auf das gesamte Leistungsportfolio i m Jobcenter Darmstadt und 
damit auf das gesamte operative Geschäft. Neben den Kernprozessen, zu denen die Bewilligung von 
Geldleistungen, die Aktivierung, die Förderung und die Vermittlung gehören, sind auch Prozesse wie 
der Einkauf von Maßnahmen, Haushalt, Controlling und die Kooperationsbez iehungen mit den 
Trägern Bundesagentur und Kommune Gegenstand der Qualitätssicherung.  
Die Qualität der Leistungserbringung lässt sich an den folgenden Merkmalen festmachen:  
 Rechtmäßigkeit (Einhaltung von Gesetz und Weisungen) 
 Wirksamkeit (die angestrebten Ziele erreichen) 
 Wirtschaftlichkeit (die Ziele mit einem möglichst sparsamen Ressourceneisatz erreichen)  
 Zufriedenheit der Kund*innen (die Erwartungen der Kund*innen berücksichtigen) 
Die Grundlage der Qualitätssicherung bildet das IKS*. Das IKS wurde 2018 im Jobcenter Darmstadt 
neu aufgelegt und mit Beginn 2019 im neuen Format umgesetzt. Da es sich dabei um ein „lebendiges“ 
Qualitätskonzept handelt, werden für 2020 Qualitätssteigerungen in den Bereichen „Markt und 
Integration“ und „Existenzsicherung“ angestrebt. Eine wichtige Rolle dabei spielt die Fachaufsicht der 
Führungskräfte des Jobcenters, die in 2020 weiter ausgebaut wird. 
Ziel ist es, ein operatives Risikomanagement inklusive daraus abgeleiteter Qualitätssicherungs -
aktivitäten dauerhaft zu implementieren. 
2.10.2. Aspekte der Leistungsgewährung  
Die Qualifizierungsreihe zur Leistungsrechtlichen Beratung wird in 2020 mit einem Teilzeitangebot 
und auch für neue Mitarbeiter*innen weitergeführt und voraussichtlich zum Abschluss kommen. 
Das neue Verfahren für Bara uszahlungen „Barcode“ ist 2019 eingeführt worden und inzwischen in 
den Regelbetrieb übergegangen. Der Einführungsprozess ist unproblematisch verlaufen.  
Im Mai des Jahres 2019 ist das Projekt „jobcenter.digital“ mit der Möglichkeit 
Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsanzeigen online an das Jobcenter zu übermitteln . Das 
Angebot ist bisher noch sehr verhalten angenommen worden, wird jedoch weiterhin beworben und 
weiterverfolgt. In 2020 werden im Rahmen des Projektes „jobcenter.digital“ weitere Angebote folgen. 
3. Kommunale Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
Die strategische Verknüpfung von Sozial -, Beschäfti gungs-, Arbeitsmarkt - und Wirtschaftspolitik 
bleibt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird durch die 
kommunale Beschäftigungsförderung als auch durch das Jobcenter Darmstadt operationalisiert. 
Integrierte Bestandt eile sind die kommunale Jugendhilfe/ Jugendberufshilfe sowie die Integrations - 
und Gleichstellungspolitik.

Januar 2020  
 
24 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Grundsätzliche Handlungsziele 
Die Ausbildungs – und Arbeitsmarktstrategie basiert auf den vier Prinzipien Prävention, Inklusion, 
Partizipation und Sozialraumorientierung. Leitziele sind: 
 Inklusion und Integration, Stärkung von Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit  
 Armut bekämpfen – Existenz sichern  
 Zielgruppen passgenau fördern  
 Lokale und regionale Strukturen, Träger und Netzwerke stärken 
 Lokalen (sozialen) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sichern 
Von zentraler Bedeutung für die Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine 
passgenaue Förderung von benachteiligten Zielgruppen zur Erhöhung der Chancengleichheit auf 
dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zu diesen Zielgruppen gehören:  
 LZA und LZB,  
 Alleinerziehende,  
 Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre,  
 die „stille Reserve“, insbesondere Frauen, die einen (Wieder –) Einstieg in Erwerbsarbeit 
anstreben  
 sowie Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund.  
Kontinuierliche Weiterentwicklung 
Die Umsetzung der Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie wird durch die Koordinationsstelle für 
beschäftigungsfördernde Maßnahmen im Sozialdezernat gesteuert.  
Neben umfangreichen kommunalen Mitteln werden zur Realisierung der obengenannten Ziele ESF –, 
Bundes– und Landesmittel akquiriert und durch Kofinanzierung Fördermaßnahmen in Darmstadt 
ermöglicht.  
Schwerpunkt bildet hier die hessische  Arbeitsmarktförderung, deren Grundprinzip die regionalisierte 
Arbeitsmarktpolitik unter Einbindung der relevanten Akteur*innen vor Ort ist. Die Ausbildungs - und 
Arbeitsmarktstrategie wird jährlich neu mit dem Land vereinbart mit einem 5 –jährigen 
Planungshorizont (aktuell 2020 – 2024). Zur Planung werden herangezogen: 
 aktuelle Arbeitsmarktdaten 
 Evaluation von laufenden beschäftigungsfördernden Maßnahmen 
 aktuelle Bedarfslagen und regionale Trends 
 neue Impulse durch regionale Akteur*innen des Arbeitsmarktes 
2020 wird ein landesgeförderter, extern begleiteter Strategieentwicklungsprozess „Konturen der 
Arbeitswelt 2030 – Arbeitsmarktstrategische Vorausschau“ mit einem längerfristigen Planungshorizont 
bis 2030 begonnen. 
Die Jugendberufshilfe ist eigenständiger Schwerpunkt in der Gesamtstrategie 
Die bedarfs– und geschlechtergerecht ausgerichteten Angebote für benachteiligte Jugendliche und 
junge Erwachsene im Übergang Schule – Beruf bilden einen eigenständigen Schwerpunkt. Dazu 
zählen insbesondere 
 die hessenweite Strategie OloV*, 
 die JBA,

Januar 2020  
 
25 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
 die mobile Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
 das ESF-Programm JUSTiQ*. 
3.2. Umsetzung in Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt  
Gemeinsame oder sich ergänzende Angebote werden in kontinuierlicher Abstimmung mit dem 
Jobcenter Darmstadt und mit der Agentur für Arbeit konzipiert und weiterentwickelt. Durch die 
Kooperation wird ein breites Maßnahmenportfolio vorgehalten, das auf unterschiedliche Lebenslagen 
und Zielgruppen ausgerichtet ist und eine möglichst lückenlose und bedarfsorientierte Förderung 
gewährleistet. Die Kombination der finanziellen Mittel ermöglicht die Realisierung von 
Förderprogrammen und Angeboten, die sonst nicht mö glich wären. Gleichzeitig werden 
Doppelstrukturen vermieden. Die Vernetzung ermöglicht außerdem, dass Maßnahmen 
ineinandergreifen und Förderketten gebildet werden können. 
Beispiele hierfür sind die AGH –Maßnahmen oder das Jugendatelier im Rahmen des Ausbild ungs– 
und Qualifizierungsbudgets. 
Durch flankierende kommunale Projekte wie JUSTiQ, S oWirt‘s oder „Digital dran blei ben für meine 
Zukunft“, aber auch durch Schulsozialarbeit oder mobile Jugendberufshilfe werden die oben 
genannten Zielgruppen in ihren Sozialräumen erreicht und ihre Teilhabechancen vor Ort gestärkt. 
Eine besondere Kooperation mit dem Jobcenter geht die Kommune zur Schaffung neuer 
Teilhabechancen (SGB II §16 e, i) für Langzeitarbeitslose ein. 2020 sollen 10 zusätzliche städtische 
Stellen eingerichtet werden. 
Ein weiteres Beispiel für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Jobcenter, Jugendamt 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit stellt die Jugendberufsagentur als 
gemeinsame Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang von Schule –Beruf 
dar.  
Darüber hinaus steht die Teamleitung U25 mit der Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in regelmäßigen Kontakt für die gemeinsame Planung und Durchführung von Maßnahmen 
zur Verbesserung der Ausbildungsreife. Auch im Kontext der OloV–Strategie zum Übergang Schule–
Beruf hat die Kooperation zwischen Jobcenter und Kommune einen besonderen Stellenwert.  
Alle laufenden Maßnahmen werden gemeinsa m begleitet, evaluiert und ggf . an aktuelle 
Anforderungen angepasst. 
3.3. Schwerpunktthemen 2020 und Folgejahre  
Ein besonderer Fokus liegt 2020 und in den Folgejahren auf: 
 Digitalisierung der Arbeitswelt, digitale Inklusion und selbstgesteuertes (digitales) Lernen  
 Bedarfsorientierte Angebote für Menschen mit Flucht – und Migrationshintergrund mit 
besonderem Fokus auf Berufsbezogene Sprachförderung und Alphabetisierung 
 Qualifizierungsangebote in aktuellen bzw. absehbaren Mangelberufen (Gesundheits – und 
Sozialwesen, Gastgewerbe, Dienstleistungsbereich, z.B. Verkehr und Logistik),  
Beispiel: „SoWirt’s“ (Sozialwirtschaft integriert) – Projekt zur Entwicklung von Menschen mit 
Flucht– und Migrationshintergrund zu Fachkräften für die Bereiche Pflege, Altenpflege und 
Erziehung 
 Gendergerechtigkeit fördern, lebensphasenorientierte Berufswegeplanung für Frauen und 
Mütter, auch spezifische Maßnahmen für geflüchtete Frauen 
 „Runder Tisch Ausbildung“, Vernetzung mit regionalen Unternehmen, um für förderbedürftige 
Jugendliche Wege in die betriebliche Ausbildung zu bahnen 
 Ausbau der Berufsorientierung an Schulen sowie der rechtskreisübergreifenden Beratung im 
Übergang Schule–Beruf

Januar 2020  
 
26 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
 Weiterentwicklung des Jugendateliers in Richtung Produktionsschule mit außerbetrieblicher 
Ausbildung, stärkere Verknüpfung von Lernen und Arbeit/Praxis 
 Kooperation mit dem Jobcenter zur Schaffung neuer Teilhabechancen (SGB II §16 e, i)  
 Angebote zur Integration von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Stärkung der 
sozialpädagogischen Begleitung, Übergan gscoaching zur Stabilisierung von 
Arbeitsverhältnissen 
 Absicherung von Sozialraumorientierung und struktureller Aufwertung benachteiligter 
Quartiere durch Aktivierung der Menschen vor Ort

Januar 2020  
 
27 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Abkürzungsverzeichnis  
abH  ausbildungsbegleitende Hilfen 
AGH  Arbeitsgelegenheiten 
AQA  Aktivieren – Qualifizieren - Arbeiten 
AVGS  Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein  
BaE  Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 
BAMF  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
BG   Bedarfsgemeinschaft 
BGS  Bildungsgutschein 
BiZ Berufsinformationszentrum 
BTHG Bundesteilhabegesetz 
EGZ  Eingliederungszuschuss 
ELB  erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
EQ   Einstiegsqualifizierung 
ESG  Einstiegsgeld 
FbW  Förderung der beruflichen Weiterbildung 
FM   Fallmanager*innen 
gAGS  gemeinsamer Arbeitgeberservice 
HEPAS Hessisches Arbeitsmarktprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen 
schwerbehinderter Menschen 
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit 
IHK Industrie- und Handelskammer 
IPQ Index aus Prozessqualität 
IQ   Integrationsquote 
JBA Jugendberufsagentur 
JUSTIQ Jugend stärken im Quartier 
KZI Kundenzufriedenheitsindex 
LLU  Leistungen zum Lebensunterhalt 
LZA  Langzeitarbeitslose 
LZB  Langzeitleistungsbezieher*innen 
MAG Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgeber*innen 
MAT  Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger  
MDS  Mindeststandards 
MGH Mehrgenerationenhaus

Januar 2020  
 
28 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
OloV Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit am Übergang Schule – Beruf 
QS   Qualitätsstandard 
QuB  Qualifizierung und Beschäftigung 
Reha (berufliche) Rehabilitation 
REZ  Regionales Einkaufzentrum 
SGB II  Sozialgesetzbuch – Zweites Buch 
SGB  Sozialgesetzbuch 
SoWirt´s Sozialwirtschaft integriert 
VB   Vermittlungsbudget 
ZAAF  Zentrale Anlaufstelle Asyl/Flucht

Januar 2020  
 
29 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
Glossar  
Arbeitslose:  
Arbeitslose sind Personen, die  
  vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,  
 eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der 
Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,  
 sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.  
 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als 
arbeitslos.  
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a (1) SGB II die Arbeitslosendefinition des 
§ 16 SGB III (Meldung bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende)  Anwendung.  
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB):  
Als ELB gelten Personen, die  
 das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht vollendet haben,  
 erwerbsfähig sind  
 hilfebedürftig sind und  
 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.  
Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande 
ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich 
erwerbstätig zu sein.  
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu 
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von 
anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält  
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet. 
Bedarfsgemeinschaft (BG):  
Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine BG 
hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu:  
 weitere ELB,  
 die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten 
erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die im Haushalt 
lebende Partnerin / der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,  
 als Partnerin/Partner des ELB  
 der nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattin / Ehegatte / Lebenspartnerin / Lebenspartner,  
 eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach 
verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu 
tragen und füreinander einzustehen 
 die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchst aben a) bis c) 
genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die 
Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen 
beschaffen können 
 
Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher (LZB) 
Als Langzeitleistungsbeziehende werden – analog zur Darstellung der Kennzahlen nach § 48a SGB 
II – erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten 
mindestens 21 Monate ELB waren.  
 
Integrationsquote (IQ): 
Die Integrationsquote beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeitraum 
zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in %. 
 
Personen im Kontext von Fluchtmigration: 
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 
seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. Diese Abgrenzung

Januar 2020  
 
30 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 – Jobcenter Darmstadt 
entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flücht lingen“ (z. B. juristische 
Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum 
Arbeitsmarkt ausschlaggebend.  "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen 
Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung,  einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22 -26, 
Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser 
Personenkreis ähnliche Problemlagen.  Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff 
AufenthG) zu geflüc hteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne 
nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration “, sondern zu „Personen mit sonstigen 
Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland 
eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen 
Sinne nicht mehr zu "Personen im Kontext von Fluchtmigration". 
Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation "Geflüchtete 
Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken".

2020/0074

3387 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.03.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0074 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 12.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 20 20 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Anlagen: Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_2020_JC_Darmstadt  
 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.03.2020: 
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint im 
jährlichen Rhythmus.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 20 20 des Jobcenters Darmstadt wurde  unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung  am 21. Februar 
2020 beschlossen.  
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbe itsuchende umfasst das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 20 20. 
 
Das Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstad t beinhaltet auch im 
Jahre 2020 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. Dazu zählen insbesondere Aktivierungs -, Qualifizierungs - und 
Bildungsmaßnahmen, Praktika, Bewerbungstrainings, Coachings sowie niedrigschwel lige 
Aktivierungsangebote. Die Umsetzung des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen 
Teilhabechancengesetzes stellt einen weiteren  Schwerpunkt der Arbeit des Jobcenters  dar. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lo kalen 
Kompetenzen und Potentiale auf einander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 20 20 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.  
 
Darmstadt, den 12. März 2020  
Dezernat V 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

anlage 2

3432 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.03.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0074 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
89 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 12.03.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen: Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_2020_JC_Darmstadt  
 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.03.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.03.2020:  
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der  Trägerversammlung abgestimmt.  
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklunge n angepasst. Es erscheint im 
jährlichen Rhythmus. 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 des Jobcenters Darmstadt wurde  unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung  am 21. Februar 
2020 beschlossen.  
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 20 20. 
 
Das Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt beinhaltet auch im 
Jahre 2020 ein breites Spektrum an zielgruppensp ezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. Dazu zählen insbesondere Aktivierungs -, Qualifizierungs- und 
Bildungsmaßnahmen, Praktika, Bewerbungstrainings, Coachings sowie niedrigschwellige 
Aktivierungsangebote. Die Umsetzung des am 1. Januar 2019 in Kra ft getretenen 
Teilhabechancengesetzes stellt einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Jobcenters dar. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale auf einander abgestimmt und gebündel t werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 20 20 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.  
 
Darmstadt, den 12. März 2020  
Dezernat V 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

TOP 89

Orte (1)

  • Groß-Gerauer Weg 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0074
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.03.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00