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4107/2018

Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand (AN/1774/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.01.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 2.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9584 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/501/111 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2019 
 4107/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
 
Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand (AN/1774/2018) 
Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln (AN/1774/2018): 
Vor dem Hintergrund des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln, der zu niedrigen Fertigstel-
lungsquote von Wohnungsneubauten und der stärker werdenden sozialen Spaltung innerhalb der 
Stadtgesellschaft bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie hoch ist der jährliche Betrag, den die Stadt Köln als Kommune für Kosten der Unterkunft im 
Rahmen des SGB II aktuell aufwendet? 
 
2. Wie schlüsseln sich die Zahlungen nach verschiedenen Empfängergruppen auf (u.a. ALG -II-
Bezug, Menschen in Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Obdachlose, „Au f-
stocker“ / Bezieher von ergänzenden Leistungen mit geringem Einkommen)? 
 
3. Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der 
indirekt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) oder direkt an private Vermieter gezahlt 
wird? 
Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der in-
direkt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) oder direkt an öffentliche Vermieter (einschl. 
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln wie z.B. GAG, WSK, GWG Rhein -Erft), Wohnungs-
baugenossenschaften oder städtische Vermieter gezahlt wird? 
 
4. Wie viele Wohnungen befinden sich derzeit im unmittelbaren Besitz der Stadt Köln, aufgegli e-
dert nach Ämtern und Dienststellen (insb. Wohnungsamt, Liegenschaftsamt, rechtlich unsel b-
ständige Stiftungen)? 
Wie viele sind zweckgebunden, z.B. für den sozialen Wohnungsbau oder für Flüchtlingsunte r-
bringung? 
 
5. Wie viele stadtunmittelbare Wohnungen befinden sich zurzeit in Planung, werden gebaut oder 
sollen erworben werden (einschl. Stiftungswohnungen)? 
Wie viele sollen zweckgebunden sein, z.B. für den sozialen Wohnungsbau oder für Flüchtlings-
unterbringung? 
 
Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsausschuss und dem 
Finanzausschuss mitzuteilen.

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Wie hoch ist der jährliche Betrag, den die Stadt Köln als Kommune für Kosten der Unterkunft im 
Rahmen des SGB II aktuell aufwendet? 
 
Das Jobcenter Köln hat im Jahr 2017 insgesamt 338,6 Mio. EUR an Kosten der Unterkunft ver-
ausgabt. Davon entfielen 1,1% auf einmalige Kosten (wie Umzugskosten, Erwerb von Geno s-
senschaftsanteilen, Aufwendungen für Mietkaution und Wohnungsbeschaffungskosten, Reno-
vierungskosten, sowie Nebenkostennach-zahlungen). 
Eine Aufstellung für die Jahre 2011 bis 2018 enthält die Anlage 1. 
 
 
Für das Jahr 2018 werden Bruttoausgaben von rund 349.500.000 € erwartet, 
im Haushaltsplan 2019 sind Bruttoaufwendungen von 361.566.000 € veranschlagt. 
 
 
2. Wie schlüsseln sich die Zahlungen nach verschiedenen Empfängergruppen auf (u.a. ALG -II-
Bezug, Menschen in Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , Obdachlose, „Auf-
stocker“ / Bezieher von ergänzenden Leistungen mit geringem Einkommen)? 
 
Die Kosten der Unterkunft für den Rechtskreis Sozialgesetzbuch II können der Anlage 1 ent-
nommen werden. Im Jahr 2017 entfielen 36,1% der Kosten der Unterkunft auf Bedarfsgemein-
schaften mit mindestens einem / einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Erwerbsei n-
kommen (sog. „Aufstocker). Die Angaben für die Jahre 2011 bis 2018 sind ebenfalls in der An-
lage 1 enthalten. 
 
Die Kosten der Unterkunft für Obdachlose im Re chtkreis Sozialgesetzbuch II können nicht se-
parat durch das Jobcenter ausgewiesen werden. 
 
Eine isolierte Auswertung der Kosten der Unterkunft im SGB XII (Amt für Soziales und Seni o-
ren) ist nicht möglich.  
 
Anders als im SGB II, wo vorhandenes Einkommen zunächst auf den Regelbedarf und erst im 
Anschluss auf die Kosten der Unterkunft angerechnet wird, ist im SGB XII ein Gesamtbedarf 
aus Regelbedarf, Mehrbedarfen und ggf. weiteren Bedarfen sowie den Kosten der Unterkunft 
zu ermitteln. Von diesem Gesamtbedarf ist vorhandenes Einkommen in Abzug zu bringen. 
Dadurch ist die Zusammensetzung der tatsächlich ausgezahlten Leistungen nicht ermittelbar. 
 
 
3. Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der 
indirekt (über Auszahlung a n Leistungsempfänger) oder direkt an private Vermieter gezahlt 
wird? 
Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der in-
direkt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) oder direkt an öffentliche Vermieter (einschl. 
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln wie z.B. GAG, WSK, GWG Rhein -Erft), Wohnungs-
baugenossenschaften oder städtische Vermieter gezahlt wird? 
 
Hierzu liegen dem Jobcenter Köln für den Rechtkreis Sozialgesetzbuch II leider keine statist i-
schen Daten vor. 
 
Der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der indirekt (über 
Auszahlung an Leistungsempfänger) oder direkt an private Vermieter gezahlt wird, kann für das 
SGB XII im Hinblick auf die Beantwortung unter Ziffer 2 nicht benannt werden. 
Eine aktuelle Auswertung der Zahlungen für Januar 2019 im SGB XII ergab, dass in 626 Fällen 
des 3. Kapitels Mieten / Mietanteile an Dritte Empfangsberechtigte überwiesen wurden. 
In 4.053 Fällen des 4. Kapitels wurden Mieten / Mietanteile an Dritte E mpfangsberechtigte 
überwiesen.

3 
 
Bei wie vielen Empfangsberechtigten es sich davon um öffentliche Vermieter handelt, kann ma-
schinell nicht ermittelt werden. 
 
4. Wie viele Wohnungen befinden sich derzeit im unmittelbaren Besitz der Stadt Köln, aufgegli e-
dert nach Ämtern und Dienststellen (insb. Wohnungsamt, Liegenschaftsamt, 
rechtlich unselbständige Stiftungen)? 
Wie viele sind zweckgebunden, z.B. für den sozialen Wohnungsbau oder für Flüchtlingsunte r-
bringung? 
 
 
Beim Amt für Wohnungswesen in der Bewirtschaftung sind 221 Wohnungen im öffentlich geför-
derten Wohnungsbau, die mit privatrechtlichen Mietverträgen vermietet sind und 201 Wohnun-
gen im freifinanzierten Wohnungsbau, die mit privatrechtlichen Mietverträgen vermietet sind. 
612 Wohnungen/Unterkünfte werden vom A mt für Wohnungswesen im Rahmen öffentlich -
rechtlicher Maßnahmen als Obdachloseneinrichtungen bewirtschaftet. 
Zur Unterbringung Geflüchteter werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, die nicht 
immer abgeschlossene Wohnungen sind. Deshalb erfolgt die  Angabe der Kapazitäten in Soll-
Platzzahlen. Aktuell werden insgesamt 2.531 Sollplätze bereitgestellt, die sich allesamt im städ-
tischen Eigentum befinden und vom Amt für Wohnungswesen bewirtschaftet werden. Hierbei 
handelt es sich um die Zahl in den städti schen Objekten. Die grundsätzliche Soll-Platzzahl ist 
natürlich durch die Anmietungen im Angebot viel höher. 
 
Die Stiftungsverwaltung verwaltet insgesamt 710 Wohnungen. 
444 der insgesamt 710 Wohnungen der Stiftungsverwaltung sind öffentlich geförderter Wo h-
nungsbau und noch in der Bindung. 
 
Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verwaltet  insgesamt 197 Wohnungen 
bzw. zu Wohnzwecken genutzte Einfamilienhäuser, wovon keine öffentlich gefördert wurde oder 
als Sozialwohnung gebunden ist. 
Zudem gibt es 3 Häuser in der Verwaltung der Grubo/GAG, die Sanierungstreuhänder im S a-
nierungsgebiet Mülheim war. Dort fallen rechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander. 
Davon unterliegt ein Haus mit insgesamt 8 Wohnungen keiner Bindung mehr und die beiden  
anderen Häuser mit insgesamt  10 Wohnungen sind noch in der Bindung. 
 
 
5. Wie viele stadtunmittelbare Wohnungen befinden sich zurzeit in Planung, werden gebaut oder 
sollen erworben werden (einschl. Stiftungswohnungen)? Wie viele sollen zweckgebunden sein, 
z.B. für den sozialen Wohnungsbau oder für Flüchtlingsunterbringung? 
 
Laut Amt für Wohnungswesen befinden sich z.Zt. ca. 40 abgeschlossene Nutzungseinheiten in 
konventioneller Bauweise für Geflüchtete (öffentlich -rechtliche Unterbringungsgrundlage) und 
ca. 25 abgeschlossene Wohneinheiten in konventioneller Bauweise im Rahmen öffentlich -
rechtlicher Maßnahmen als Obdachloseneinrichtungen in Bauplanung. 
Zudem sollen perspektivisch ca. 260 Wohneinheiten im Rahmen des sozial geförderten Wo h-
nungsbaus mit Drittel belegung geschaffen werden. Die vorgenannten Zahlen sind noch nicht 
abschließend, da hier auch Maßnahmen enthalten sind, die sich in der Vorprojektierung / A n-
bahnung befinden und für die z.B. noch keine Planungsbeschlüsse gefasst sind. 
In Erwerbsplanung sind ferner 11 Einfamilienhäuser zur Unterbringung Geflüchteter. 
 
Es ist derzeit seitens der Stiftungsverwaltung konkret kein Erwerb weiterer Wohnungen in Pla-
nung. 
 
Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster meldet hierzu Fehlanzeige.

4 
 
 
Anlage 1 (des Jobcenters) 
 
Jahr Kosten der  
Unterkunft gesamt  
(in T EUR) 
davon:  
Anteil der  
einmaligen Kosten 
darunter: Anteil Kosten der 
Unterkunft für Bedarfsge-
meinschaften mit mindes-
tens einem / einer erwerbs-
fähigen Leistungsberech-
tigten mit Erwerbseinkom-
men (sog. "Aufstocker") 
2011 293.336,80 € 1,8% 35,3% 
2012 290.567,72 € 1,7% 36,0% 
2013 300.451,33 € 1,9% 36,6% 
2014 311.604,25 € 1,7% 37,2% 
2015 325.710,51 € 1,4% 37,6% 
2016 323.667,83 € 1,3% 38,1% 
2017 338.591,16 € 1,1% 36,1% 
2018 (Januar 
- August ) 232.051,39 € 0,9% 35,9% 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

24.01.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4107/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.01.2019
Erstellt
07.12.2018 11:11