mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Instandsetzung des Reichenspergerplatzes sowie der Weißenburgstraße und Merlostraße

Mitteilung BV 0919/2019 vom 14.03.2019

Stand: Am 21.03.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Ansicht

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 - Ansicht

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 1 - Ansicht / Mittelpunkt: [356909,5646790] 1:2000 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Ereiäll 6 rstellt am: 08.03.2019
  • Mitteilung BV

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665 Vorlagen-Nummer 0919/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 Instandsetzung des Reichenspergerplatzes sowie der Weißenburgstraße und Merlostraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung am 11.07.2013, TOP 7.15 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, alle ausgefallenen Lichtsignalanlagen an der Hülchrather Straße durch alternative Betriebsformen zu ersetzen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie in Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2019 bespro- chen, wird die Verwaltung die Straßen Reichenspergerplatz, Weißenburgstraße und Merlostraße (siehe Plan) mittels einer Deckschicht instand setzen. Auf den Gehwegen werden punktuell Schäden beseitigt. Weiterhin werden zur Verbesserung der Barrierefreiheit, insbesondere in den Kreuzungsbe- reichen, die Bordsteine abgesenkt. Die vorgesehenen Maßnahmen werden keine Beitragspflicht nach dem „Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“ für die Anliegerinnen und Anlie- ger hervorrufen. Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 11.07.2013, TOP 7.15, zu den „Alternativen Betriebsformen“ im Bereich der Hülchrather Straße/Weißenburgstraße wurde dort die Einrichtung von Fußgängerüberwegen beschlossen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Kreuzungsbereich auch ohne die Einrichtung der Fußgängerüberwege prob- lemlos funktioniert. Daher wurde festgelegt, dass auf die Einrichtung der Fußgängerüberwege ver- zichtet wird.

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz