Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion zu "Schleuserskandal in Köln"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0079/2023 vom 11.01.2023
Stand: Am 19.01.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 11.01.2023 0079/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion zu "Schleuserskandal in Köln" Auf die Anfrage der AfD-Fraktion „Schleuderskandal in Köln“ (AN/2027/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1) Wie viele Mitarbeiter der Stadt Köln haben in den jeweiligen Bezirksausländerämtern die Befugnis Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, Fiktionsbescheinigungen auszustellen oder Rei- sepässe an Nicht-Deutsche auszugeben? In den neun Bezirksausländergruppen sind aktuell insgesamt 76 Personalstellen eingerichtet. Alle dort eingesetzten Mitarbeitenden haben die Aufgabe und Kompetenz Aufenthaltserlaub- nisse, Fiktionsbescheinigungen oder Reiseausweise für Ausländer*innen auszustellen. 2) Nach § 62 Aufenthaltsverordnung sind die Ausländerbehörden verpflichtet, die Daten eines jeden Ausländers, mit dem sie aufenthaltsrechtlich betraut ist, in der Ausländerdatei A/B zu speichern, es sei denn die Speicherung der Daten erfolgt im Ausländerzentralregister. Wel- cher Art der Datenspeicherung praktiziert die Ausländerbehörde der Stadt Köln? Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Datensätze über jede*n Ausländer*in im Zuständigkeits- bereich der Stadtverwaltung Köln werden sowohl im lokalen Fachverfahren OKVisa als auch im Ausländerzentralregister des Bundes gespeichert. 3) Nach § 66 Aufenthaltsverordnung ist die Ausländerbehörde verpflichtet eine Datei über ausgestellte Reisepässe für Flüchtlinge, Staatenlose usw. zu führen. Wie sieht der Prozess aus, welcher einen Abgleich zwischen Datei und tatsächlich ausgestellter Pässe sicherstellt? Über das Fachverfahren OKVisa werden die angesprochenen Reisedokumente bei der Bun- desdruckerei bestellt. Der Eingang sowie die Ausgabe des Reisedokuments werden im Fach- verfahren OKVisa erfasst. Auch im Ausländerzentralregister ist das jeweilige Dokument an- schließend erfasst. Jede Erteilungsentscheidung bzw. Ausgabe ist zusätzlich in der elektroni- schen Akte dokumentiert. 4) Wie sieht die reguläre Dokumentation im Ausländeramt aus, wenn eine Antrag auf Verlän- gerung zur Erteilung einer Fiktionsbescheinigung führt? Der Eingang des Verlängerungsantrags sowie die Entscheidung und Ausstellung einer Fikti- onsbescheinigung werden in der elektronischen Akte dokumentiert. Die Ausstellung der Fikti- onsbescheinigung wird zusätzlich im Fachverfahren OKVisa erfasst und an das Ausländer- zentralregister übermittelt. 5) Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um künftig zu verhindern, dass Fik- 2 tionsbescheinigungen und Reisepässe illegal verteilt werden? Seit November 2022 tagt eine Prüfgruppe mit Vertreter*innen verschiedener Ämter, die Hand- lungsmaßnahmen identifizieren und umsetzen. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung zeit- nah in den Ausschüssen berichten. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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19.01.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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