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254025-01 AA

ÄA BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 254025 Sportanlage Wasserland, Umwandlung Kleinspielfeld, Ertüchtigung Basketballanlage, Fällung von fünf satzungsgeschützten Laubbäumen Antrag zur Vorlage 254025

Änderungsantrag 05.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 20.01.2026, TOP 6.27.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Änderungsantrag 
öffentlich 
254025-01 AA 
 
 
 
 
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Antragsteller/in: 
Grüne Bezirksfraktion Bonn 
Dr. Ursula Bach 
 
 
30.12.2025, gez. Bonnie 
 
 
 
ÄA BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 254025 
Sportanlage Wasserland, Umwandlung 
Kleinspielfeld, Ertüchtigung Basketballanlage, 
Fällung von fünf satzungsgeschützten 
Laubbäumen 
Antrag zur Vorlage 254025 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert und ergänzt: 
 
1. Ersatzpflanzungen 
Abweichend vom vorgesehenen Ersatz im Verhältnis 1 zu 1 wird festgelegt, 
dass für jeden zu fällenden Baum zwei neue Bäume zu pflanzen sind. Die 
Ersatzpflanzungen sollen möglichst standortnah erfolgen. 
2. Prüfung einer alternativen Umsetzung und öffentliche Information 
Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Bäume nicht direkt zu fällen, 
sondern fachgerecht auszugraben, um eine Verpflanzung zu ermöglichen. 
Sofern eine Verpflanzung technisch möglich ist, sollen die Bäume kostenfrei zur 
Abholung für interessierte Bürgerinnen und Bürger freigegeben werden. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, rechtzeitig vor einer 
vorgesehenen Fällung oder Umsetzung durch geeignete Maßnahmen auf die 
Möglichkeit der Übernahme hinzuweisen. Dies soll insbesondere durch 
Aushänge vor Ort, Hinweise auf der städtischen Internetseite sowie 
gegebenenfalls über weitere geeignete Kommunikationskanäle erfolgen, um 
potenziellen Interessierten ausreichend Zeit zur Meldung zu geben. 
 
Begründung 
 
Bäume leisten einen wesentlichen Beitrag zum lokalen Klima, zur 
Gesundsheitsförderung sowie zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. 
Angesichts zunehmender Hitzeperioden und einer wachsenden Anzahl an 
Tagen mit hoher Wärmebelastung ist ein erhöhter Ausgleichsfaktor bei 
unvermeidbaren Baumfällungen fachlich geboten und stadtklimatisch sinnvoll. 
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Seite 2  
 
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Ein Ersatz im Verhältnis 1 zu 2 trägt dazu bei, den Verlust von Blattmasse, 
Verschattung und ökologischer Funktion zumindest teilweise zu kompensieren. 
Anhand des dem ÄA beigefügten Bildes ist nachvollziehbar, dass im 
unmittelbaren Umfeld der betroffenen Bäume, südlich vom Fußballplatz, 
ausreichend Flächen für standortnahe Ersatzpflanzungen vorhanden 
erscheinen. Eine Pflanzung in räumlicher Nähe ist insbesondere aus 
klimatischer Sicht sinnvoll, da die positiven Effekte von Bäumen wie 
Verschattung, Abkühlung und Staubbindung vor allem lokal wirken. Vor diesem 
Hintergrund wird eine nahe Ersatzpflanzung als realistisch, zweckmäßig und im 
Sinne der Nutzerinnen und Nutzer des Geländes bewertet. 
Besonders zu berücksichtigen ist die Situation des angrenzenden Fußball- und 
Sportplatzes. Zusätzliche Bäume können dazu beitragen, den Platz stärker zu 
umrahmen und sowohl für aktive Sportlerinnen und Sportler als auch für 
zuschauende Personen schattige Zonen zu schaffen. Dies erhöht nicht nur die 
Aufenthaltsqualität, sondern ermöglicht es perspektivisch auch, sportliche 
Aktivitäten und Aufenthalte bei hohen Temperaturen 
gesundheitsschonenderauszuüben. Schattige Bereiche sind ein zentraler 
Bestandteil der Hitzevorsorge und leisten einen wichtigen Beitrag zum 
Gesundheitsschutz, etwa durch die Reduzierung von Hitzestress, 
Sonnenbelastung und Kreislaufproblemen. 
Einen weiteren Aspekt des ÄA stellt die Weiterverwendung der betroffenen 
Bäume dar. Sie stellt eine nachhaltige Alternative zur Fällung dar. Sofern eine 
fachgerechte Ausgrabung und Verpflanzung technisch möglich ist, kann durch 
die kostenfreie Bereitstellung der Bäume für interessierte Personen 
bestehendes Grün erhalten, Ressourcen geschont und Abfall vermieden 
werden. Eine rechtzeitige Information über die Möglichkeit der Übernahme, 
etwa durch Aushänge vor Ort und Hinweise über städtische 
Kommunikationskanäle, ist dabei sinnvoll, um ausreichend Interesse und 
Planungssicherheit zu ermöglichen. 
 
 
Anlage/n 
 
1 Situation vor Ort (öffentlich) 
 
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Situation vor Ort  
 
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Beratungsverlauf (1)

20.01.2026 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.27.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wasserland

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Details

Vorlagen-Nr.
254025-01 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
05.01.2026
Erstellt
30.12.2025 10:13