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RR 60/2021

07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augustin hier: Festellungsbeschluss

Sitzungsvorlage RR 24.09.2021

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 24.09.2021, TOP 9.

Sitzungsvorlage RR (07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augustin hier: Festellungsbeschluss)

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Sitzungsvorlage RR (Planuterlage 07)

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Sitzungsvorlage RR (07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augustin hier: Festellungsbeschluss)

2909 Zeichen

Seite 1 von 2
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 60/2021 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Holger Schilling 
Telefon 2356 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 03.09.2021 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 9. beschließend 
 
TOP: 
07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region 
Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen 
(GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augus-
tin 
hier: Festellungsbeschluss 
 
Vorschlag: 
 
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E.) und das 
Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Plan-unterlage Teil F.) zur Kenntnis.  
 
2. Der Regionalrat schließt sich -in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungs-verfahren, der Er-
gebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planunter-
lage Teil F) – den regionalplanerischen Bewertungen der Regionalplanungsbehörde in der Plan-
begründung (Planunter-lage Teil B.) an. Über die nicht ausgeräumten Bedenken der Stadt Bonn 
(Bedenken Nr. 151000-002, 151000-003, 151000-004), der Stadt Königswinter (Bedenken 
Nr.158000-001, 158000-002, 151000-003, Anregungen 158000-001, 158000-002), der Ge-
meinde Alfter (Bedenken Nr. 153000-001), der Stadt Lohmar (Bedenken Nr. 159000-001; 
159000-002) entscheidet er im Sinne der Ausgleichvorschläge der Regionalplanungsbehörde 
(Planunterlage Teil E). Der Regionalrat macht sich diese Ausgleichsvorschläge zu eigen. 
 
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW (n.F.) die Feststellung der 07. 
Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region 
Bonn/Rhein-Sieg, in der Fassung der vorliegenden Planunterlage (Stand Feststellungsbe-
schluss; Anlage zu Drucksache Nr. RR 60/2021).  
 
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Feststellung der vorbezeich-
neten Änderung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW (n.F.) 
anzuzeigen.  
 
 
 
Erläuterungen: 
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat gemäß § 19 Abs. 1 LPlG NRW (a.F.) in seiner 
27. Sitzung am 18.12.2020 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfah-

Sitzungsvorlage RR RR 60/2021 Seite 2 von 2
ren zur 07. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt 
Sankt Augustin durchzuführen (Drucksache RR 37/2020).  
Die Regionalplanungsbehörde hat das Erarbeitungsverfahren [Bezeichnung nach aktueller 
Rechtslage: Aufstellungsverfahren] durchgeführt und empfiehlt dem Regionalrat, die Regional-
planänderung entsprechend dem Beschlussvorschlag und der Anlage festzustellen. 
Einzelheiten hierzu sind der anliegenden Planunterlage zu entnehmen. 
 
Anlage(n): 
1. Planuterlage 07

Sitzungsvorlage RR (Planuterlage 07)

180778 Zeichen

www.brk.nrw.de
Bezirksregierung Köln
DIE  REGIERUNGSPRÄSIDENTIN

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planunterlage   
(Stand Feststellungsbeschluss)  
 
Teil A. Zeichnerische und textliche Festlegungen 
Teil B. Planbegründung mit zusammenfassender Erklärung 
Teil C. Umweltbericht - Screening 
Teil D. Beteiligtenliste 
Teil E. Niederschrift Erörterung  
Teil F. Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung 
Teil G. Anhang

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil A. 
Entwurf zeichnerische und textliche 
Festlegungen  
(Stand Feststellungsbeschluss)

07. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg, Fahrradfachmarkt St. 
Augustin     
 
Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 2 von 3 
 
 
 
 
 
 
 
Land NRW (2019) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 
 Maßstab 1:50.000 
Regionalplan ohne Änderung 
Land NRW (2019) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 
 Maßstab 1:50.000 
Regionalplan mit Änderung

07. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg, Fahrradfachmarkt St. 
Augustin     
 
Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 3 von 3 
 
 
Eine Änderung der textlichen Festlegungen des Regionalplanes Köln, 
Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg durch die 07. 
Regionalplanänderung – Fahrradfachmarkt St. Augustin – ist nicht 
erforderlich. 
 
Textliche Festlegungen

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 1 von 38 
Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil B. 
Planbegründung 
 (Stand Feststellungsbeschluss)

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 2 von 38 
Inhalt 
1.  Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung 
1.1  Anlass der Planänderung        1 
1.2  Gegenstand der Planänderung       6 
1.3  Erfordernis der Planänderung       7 
2.  Verfahrenslauf 
2.1  Frühzeitige Unterrichtung (§ 9 Abs.1 ROG)     8 
2.2  Umweltprüfung - Screening (§ 8 Abs.2 ROG)     9 
2.3  Erarbeitungsbeschluss (§ 19 Abs.1 LPlG NRW alt)    10 
2.4  Beteiligung Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs.1 LPlG NRW/                        
§ 9 Abs.2 ROG)         10 
2.5  Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs.1 LPlG NRW/§ 9 Abs.2 ROG) 10 
2.6  Beteiligung eines anderen Staates (§ 13 Abs.1 LPLG NRW/                              
§ 9 Abs.4 ROG)         11 
2.7  Erörterung (§ 19 Abs.3 LPlG NRW)      11 
2.8  Weiteres Verfahren         13 
3.  Raumordnerische Bewertung        
3.1  Erfordernisse Raumordnungsgesetz      14 
3.2  Erfordernisse Landesentwicklungsplan NRW     14 
3.3  Erfordernisse Regionalplan       27 
3.4  Raumordnerische Gesamtbewertung      29 
4.  Zusammenfassende Erklärung 
4.1  Berücksichtigung der Umweltbelange      29 
4.2  Berücksichtigung der Behörden-/Öffentlichkeitsbeteiligung   29 
4.3  Alternativen          38 
4.4  Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen   38

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 3 von 38 
1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung 
1.1 Anlass der Planänderung 
Die Stadt St. Augustin hat mit den Schreiben vom 05.12.2018 und 27.08.2019 bei der 
Regionalplanungsbehörde eine Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt 
Region Bonn/Rhein-Sieg, gemäß § 19 Absatz 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG 
NRW alt) angeregt. Geplant ist die Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und 
industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). 
 
Abb.1: Bereich der geplanten Änderung auf dem Gebiet der Stadt St. Augustin 
Anlass für die vorgesehene Regionalplanänderung ist die Absicht der  Stadt St. 
Augustin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines 
großflächigen Einzelhandelbetriebes - genauer eines Fahrradfachmarktes -  im Ortsteil 
Menden zu schaffen. 
Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt St. Augustin stimmte in der 
Sitzung am 20.11.2018 dem Erweiterungsvorhaben grundsätzlich zu. Die Verwaltung 
wurde daraufhin beauftragt, bei der Bezirksregierung eine Änderung des Regional -
plans für den Teilbereich westlich der Friedrich -Gauß-Straße anzuregen. Die d ortige 
Festlegung eines Bereiches für gewerblich industrielle Nutzung (GIB) soll in einen 
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) geändert und parallel dazu ein entsprechendes 
Bebauungsplanverfahren begonnen werden.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 4 von 38 
Der bereits bestehende Fahrradfachmarkt ist seit 1997 an der Einsteinstraße 35 
ansässig. Der Betrieb liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 406/5 
„Friedrich-Gauß-Straße“, welcher dort ein Sondergebiet ausweist. Die Verkaufsfläche 
ist auf 2.500 m2 (inkl. 800 m2 Teststrecke) festsetzt.  
Um de n Entwicklungen auf dem Fahrradmarkt gerecht zu werden, muss das 
Unternehmen den Fachmarkt entsprechend vergrößern 
Infolge der zunehmenden Serviceansprüche der Kunden und Präsentations -
anforderungen der Hersteller sowie der gestiegenen Bedarfe an Bandbreit e und 
Sortimentsanteilen sah die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2019 vor, dort die 
Verkaufsfläche von derzeit 2.500 m2 auf 9.000 m2 Verkaufsfläche zu erweitern. Zudem 
sollte, die Fläche für Lager, Werkstatt, Logistik und Büro von 8.000 m 2 auf 12.000 m2 
vergrößert werden.   
Im Vorfeld des anstehenden Regionalplanänderungsverfahrens hat die Stadt St. 
Augustin eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes durch 
einen Gutachter erarbeiten lassen. Auf dieser Grundlage wurden gemäß der 
Regelungen des regionalen Einzelhandelskonzeptes des :rak die betroffenen 
Kommunen beteiligt. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass die geplante 
Erweiterung der Verkaufsfläche auf 7.800 m 2 Verkaufsfläche (davon max. 450 m 2 
Verkaufsfläche für Fahrradbekleidun g) reduziert werden muss, um erhebliche 
versorgungsstrukturelle oder städtebauliche Auswirkungen in St. Augustin und den 
umliegenden Kommunen zu vermeiden, d.h. wesentliche Beeinträchtigungen gemäß 
des landesplanerischen Ziels 6.5-3 sollen somit ausgeschlossen werden. 
Die genannte Auswirkungsanalyse ist im Nachgang entsprechend angepasst und 
geändert worden: die raumordnerische Verträglichkeit der Erweiterung des Fahrrad -
marktes ist nur unter der Voraussetzung einer Verkaufsflächenobergrenze von maximal 
7.800 m2 gegeben. 
Die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes steht nicht im Widerspruch zu der 
städtebaulichen Ausgangslage im Umfeld des Planbereichs (s. Abb. 2).  Auf der Freifläche 
westlich des bestehenden Standortes ist die Erweiterung vorgesehen, daran schließt sich 
die vorhandene Wohnbebauung an der Johannesstaße im Ortsteil Menden an. Die 
Gewerbebereiche, die das Plangebiet im Norden und Westen begrenzen, sind lediglich für 
nicht störende Gewerbebetriebe planungsrechtlich geeignet.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 5 von 38 
 
Abb.2: Städtebauliche Ausgangslage 
1.2 Gegenstand der Planänderung   
Der Änderungsbereich liegt im Ortsteil Menden der Stadt St. Augustin südlich der A 
560 und wird begrenzt durch die Siegburger Straße im Süden, die Johannesstraße im 
Westen, die Friedrich-Gauß-Straße im Osten sowie die Einsteinstraße im Norden. 
Nördlich und östlich des Plangebietes liegt das Gewerbegebiet Einsteinstraße. Südlich 
und westlich grenzt der Planstandort an Wohnbebauung.   
Im zurzeit gültigen Flächennutzungsplan wird der Teilbereich als gewerbliche 
Baufläche sowie als Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt. 
Der Änderungsbereich umfasst ca. 2,5 ha und ist in Abb. 2 (s.u.) mit einer Schraffur 
gekennzeichnet. 
  
Maßstab: 1:10.000 
  
 Planbereich 
Erweiterungsfläche

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 6 von 38 
 
Abb. 3: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Planbereich  
(Stand Mai 2018)  
 
Der geltende Regionalplan für den Planbereich legt aktuell einen Bereich für 
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) fest (vgl. Bestand - Planunterlage Teil 
A). Ein eben solcher grenzt nördlich und östlich an die in Rede stehende Fläche an. 
Im Westen wird der Planänderungsbereich begrenzt durch die Darstellung einer 
geplanten Straßentrasse des Neubaus der B 56, danach schließt sich ein Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) an.     
Zur raumordnungsrechtlichen Absicherung der von der Stadt St. Augustin verf olgten 
Planungen im Ortsteil Menden soll der Regionalplan wie folgt geändert werden (vgl. 
Planung - Planunterlage Teil A.): 
Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) anstelle des 
bisherigen Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB).  
1.3 Erfordernis der Planänderung 
Die kommunale Bauleitplanung ist nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die 
Ziele der Raumordnung anzupassen. Im Einvernehmen mit § 4 Raumordnungsgesetz 
(ROG), sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentliche r Stellen 
die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse 
der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 7 von 38 
Die Planungsabsicht der Stadt St. Augustin steht im Widerspruch zu den Festlegungen 
des aktuell geltenden Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, der 
für den Änderungsbereich aktuell ein GIB festlegt. Nach den raumordnerischen 
Vorgaben des Ziels 6.5 -1 Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) und des 
Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg, Kap. 1.2.1, Ziel 1, dürfen 
großflächige Einzelhandelsbetriebe ( Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 
Abs. 3 BauNVO) in der Bauleitplanung nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) 
festgesetzt werden. 
Eine entsprech ende Änderung des Regionalplans für den ca. 2,5 ha großen 
Planbereich von der Festlegung GIB in ASB ist damit zwingende Voraussetzung für 
die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Bauleitplanung zur Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes in St. Augustin.   
2 Verfahrenslauf 
2.1 Frühzeitige Unterrichtung 
Gemäß § 9 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten 
öffentlichen Stellen bereits im Vorfeld einer geplanten Änderung des Regionalplans zu 
unterrichten. Die öffentlichen Stellen sind aufzuf ordern, Aufschluss über diejenigen 
von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie 
über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein 
können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung 
und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. 
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen des vorliegenden Verfahrens durch die 
Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 12.10.2020 über die 
geplante Regionalplanänderung informiert. Darüber hinaus wurde eine Information 
über das Regionalplanänderungsverfahren online auf der Webseite der 
Bezirksregierung Köln eingestellt. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen 
wurden mit Schreiben vom 13.10.2020 in schriftlicher und digitaler Form unterrichtet. 
Im Rahmen dieser frühzeitigen Unterrichtung gingen wesentliche Informationen zu 
folgenden Themenbereichen ein:

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 8 von 38 
Stadt Königswinter:  
 Stärkung des nicht integrierten Einzelhandelsstandorts „St. Augustin Menden“ zu 
Lasten der zentralen Versorgungsbereiche Bonn und Rhein-Sieg, 
 Fahrräder und Zubehör sind zentrenrelevantes Sortiment in Königswinter, 
 weitere Verringerung der geplanten Verkaufsfläche zur Verringerung der 
erwarteten Umsatzrückgänge in den angrenzenden zentralen Versorgungs-
bereichen.  
Die eingegangenen Informationen wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von 
der Regionalplanungsbehörde bei der Erstellung der Planbegründung berücksichtigt. 
2.2 Umweltprüfung - Screening 
Nach § 8 ROG ist bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine 
Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind die voraussichtlich erheblichen Umwelt -
auswirkungen der Änderung auf die Schutzgüter 
 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und 
die biologische Vielfalt 
 Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 
 kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 
 die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern 
zu ermitteln sowie in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. 
Gemäß §  8 Abs. 2 ROG kann bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungs -
plänen von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige 
Prüfung (Screening) unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zu § 8 ROG genannten 
Kriterien festgestellt wurde, da ss voraussichtlich keine erheblichen Umwelt -
auswirkungen zu erwarten sind. 
Die Prüfung wurde für die geplante 7. Regionalplanänderung, TA Bonn/Rhein -Sieg, 
unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt - und gesundheitsbezogener 
Aufgabenbereich vo n den Umweltauswirkungen der Regionalplanänderung berührt 
werden kann, und auf der Grundlage des Screeningbogens (Planunterlage Teil C) 
durchgeführt. Hierfür wurden die genannten öffentlichen Stellen mit Schreiben vom 
13.10.2020 um Stellungnahme gebeten.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 9 von 38 
Im Ergebnis bestätigen die beteiligten öffentlichen Stellen die Einschätzung der 
Regionalplanungsbehörde, dass aufgrund der Planänderung keine erheblichen 
negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Deshalb wurde auf eine vertiefte 
Umweltprüfung verzichtet.   
2.3. Erarbeitungsbeschluss (§ 19 Abs.1 LPlG NRW (alt)) 
Gemäß §  19 Abs.  1 LPlG  NRW hat der Regionalrat Köln in seiner 18. Sitzung am 
18.12.2020 die Regionalplanungsbehörde Köln beauftragt, das Erarbeitungsverfahren 
zur 7. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, auf 
dem Gebiet der Stadt St. Augustin durchzuführen (Drucksache Nr.: RR 37/2020). 
2.4 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (§  13 Abs.  1 LPlG  NRW / §  9 
 Abs. 2 ROG) 
Gemäß §  13 Abs.  1 LPlG  NRW i.V.m §  9 Absatz 2 ROG ist den in ihren Belangen 
berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des 
Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten 
Umweltprüfung zum Umweltbericht zu geben. 
Entsprechend des Erarbeitungsbesc hlusses wurden die Verfahrensbeteiligten mit 
Schreiben vom 26.01.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Frist 
endete am 31.03.2021. 
Die inhaltliche Kurzfassung aller Stellungnahmen dieser Beteiligung ist der 
Planunterlage Teil F – Niederschrift - zu entnehmen. 
2.5 Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 1 LPlG NRW / § 9 Abs. 2 ROG) 
Gemäß §  13 Absatz  1 LPlG  NRW i.V.m §  9 Absatz  2 ROG ist der Öffentlichkeit 
frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu 
seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umwelt -
bericht zu geben. 
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 01.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021 bei 
der Bezirksregierung Köln und dem Rhein -Sieg Kreis. Gemäß § 3 des Gesetzes zur 
Sicherung ordnungsgemäßer Planungs - und Genehmigungsverfahren während der 
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -PlanSIG) wurde von einer 
physischen öffentlichen Auslegung abgesehen. Stattdessen erfolgte eine „digitale 
öffentliche Auslegung“, also eine Auslage durch Veröffentlichung im Internet. Darüber

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 10 von 38 
wurde zwei Wochen vor der Beteiligungsfrist ortsüblich in den jeweiligen 
Bekanntmachungsorganen (Bezirksregierung Köln (Amtsblatt Nr. 2/2021), Rhein-Sieg 
Kreis (General Anzeiger Bonn, Ausgabe 16./17.1.2021) informiert.  
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme ein. 
2.6 Beteiligung eines anderen Staates (§  13 Abs.  1 LPlG  NRW / §  9 Abs.  4 
 ROG) 
Sofern die Änderung eines Raumordnungsplans voraussichtlich erhebliche 
Auswirkungen auf das Gebiet eines Nachbarstaates hat, ist dieser gemäß §  9 Abs. 4 
ROG zu unterrichten und ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.  
Es ist bei der vorliegenden Planung nicht mit erheblichen, die Landesgrenzen 
überschreitenden Auswirkungen zu rechnen, daher wurde auf die Beteiligung anderer 
Staaten verzichtet. 
 
2.7 Erörterung (§ 19 Abs. 3 LPlG NRW) 
Gemäß §  19 Abs.  3 LPlG NRW sind die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen 
der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach §  4 ROG mit diesen 
zu e rörtern. Ein Ausgleich der Meinungen ist anzustreben. Die Regionalplanungs -
behörde hat dem Regionalrat über das Ergebnis der Erörterung zu berichten. Der 
Bericht muss die Stellungnahmen, über die keine Einigkeit erzielt wurde, aufzeigen. 
Die Regionalplanungsbehörde hatte aufgrund der geringen Anzahl der Stellungnahmen 
und der zur Zeit bestehenden COVID-19 Pandemiesituation beschlossen, die Erörterung 
in einem schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten 
Gelegenheit, sich bis zu m 02.08.2021 schriftlich zu den Ausgleichsvorschlägen der 
Regionalplanungsbehörde zu äußern. Hierfür wurde den Beteiligten mit Schreiben 
vom 19.07.2021 die Kurzfassung der eingegangenen Stellungnahmen mit den 
Ausgleichsvorschlägen der Regionalplanungsbehörde (Vorschlag zum Ausgleich der 
Meinungen Stand: Juli 2021) zugeleitet. 
Im Rahmen der schriftlichen Erörterung konnten von den eingegangenen und in der 
Erörterungsunterlage dokumentierten 62 Anregungen, Bedenken und Hinweisen 51 
einvernehmlich ausgeräumt werden.  
Die folgenden Bedenken der Stadt Bonn (Beteiligten Nr. 151000), der Stadt 
Königswinter (Beteiligten Nr. 158000), der Gemeinde Alfter (Beteiligten Nr. 153000),

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 11 von 38 
der Stadt Lohmar (Beteiligten Nr. 159000) konnten im Ergebnis nicht ausgeräumt 
werden (vgl. Planunterlage F – Niederschrift): 
Stadt Bonn:  
o Bedenken hinsichtlich Methoden bzw. Inhalt der von der Stadt St. Augustin 
vorgelegten Auswirkungsanalyse (Nr. 151000-002), 
o Bedenken, die in der Region dringend benötigten GI -Flächen in ASB und 
Einzelhandelsstandorte umzuplanen (Nr. 151000-003),  
o die neue Fläche des ABS ist größer, als die geplante Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes; somit können sich dort weitere Einzelhändler ansiedeln (Nr. 
151000-004), 
 
Stadt Königswinter: 
o die Stadt Königswinter hat grundsätzliche Bedenken gegen die Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes in St. Augustin Menden und die dafür erforderliche Änderung 
des Regionalplanes, da somit die bereits stark von großflächigen Einzelhandel 
geprägte Struktur im Gewerbegebiet Menden verfest igt und ausgebaut wird. Dies 
wird zu Lasten der zentralen Versorgungsbereiche in Bonn und den umliegenden 
Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises führen (Nr. 158000-001), 
o die Planung verstößt trotz der Verringerung auf 7.800 m2 Verkaufsfläche gegen Ziel 
6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot), so die Stadt Königswinter. Eine weitere 
Reduzierung des Vorhabens wird daher ausdrücklich angeregt (158000 -001 – 
Anregung),  
o das Vorhaben wird dem Grundsatz 6.5-4 des LEP NRW nicht gerecht (Nr. 158000-
002),  
o die Planung beein trächtigt das Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt 
Königswinter und widerspricht damit dem Grundsatz 6.5-9 LEP NRW (Nr. 158000-
003),  
o durch die Erweiterung des Fahrradfachmarktes wird in mehreren angrenzenden 
kommunalen Versorgungsbereichen die im r egionalen Einzelhandelskonzept 
(:REZK) festgelegte 10 % -Schwelle für die Umsatzumverteilungsquote weiterhin 
deutlich überschritten. Daher regt die Stadt Königswinter erneut an, die geplanten 
Verkaufsfläche weiter zu reduzieren, bis der Schwellenwert erreicht ist (Nr. 158000-
002).

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 12 von 38 
Gemeinde Alfter: 
o die Gemeinde Alfter schließt sich dem Bedenken Nr. 158000 -001 der Stadt 
Königswinter an (Nr. 153000-001). 
 
Stadt Lohmar:  
o die massive Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes auf 7.800 m² wird 
grundsätzlich abgelehnt, da Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche 
in Lohmar zu befürchten sind und die dort ansässigen kleinteiligen Fahrrad -
einzelhändler in ihrer Existenz gefährdet sind. (Nr. 159000-001),  
o durch die Planung kommt es zu einer weiteren Stärkung des  nicht integrierten 
Einzelhandelsstandortes St. Augustin Menden zu Lasten der zentralen Ver -
sorgungbereiche in den umliegenden Kommunen (Nr. 159000-002). 
 
Schwerpunkt der von den Einwendern vorgebrachten Bedenken ist, die geplante 
Größe der Verkaufsflächenerweiterung des Fahrradfachmarktes. Dadurch wird das 
Vorhaben zu deutlichen Umsatzumverteilungsquoten (> 10%) in den zentralen 
Versorgungsbereichen der ang renzenden Kommunen führen.  Dies widerspricht 
sowohl dem landesplanerischen Beeinträchtigungsverbot (Ziel 6.3 -5 LEP) als auch 
dem regionalen Einzelhandelskonzept (:REZK), auf das sich die Kommunen des :rak 
verständigt haben – so die Einwender.  
Ziel der Er örterung war es, einen Ausgleich mit den vorgebrachten Meinungen zu 
finden. Da sich die überwiegende Anzahl der Einwendungen auf die geplante Größe 
der Verkaufsfläche bezog, kam die Frage auf, ob diese nicht weiter reduziert werden 
könne, um die ökonomisch en Wirkungen in der Region zu minimieren. Die Stadt St. 
Augustin hatte daraufhin gemeinsam mit dem Projektträger die Planung noch einmal 
überarbeitet und wird nun die Verkaufsfläche des Fahrradfachmarktes auf max. 6.300 
m2 begrenzen. Die nachfolgende Baule itplanung wird in der Folge entsprechend 
angepasst. 
Die detaillierten Ausführungen zu den vorgetragenen Bedenken finden sich in der 
anliegenden Niederschrift (Planunterlage - Teil F) und in Kap. 3.2 und 4.2.  
2.8 Weiteres Verfahren 
Nach Aufstellung der Pla nänderung durch den Regionalrat ist diese der Landes -
planungsbehörde gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen. Die Bekanntmachung

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 13 von 38 
erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde nicht innerhalb der Frist von höchstens drei 
Monaten nach Anzeige aufgrund einer Rechts prüfung unter Angabe von Gründen im 
Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien Einwendungen 
erhoben hat. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen des 
Verfahrens bei der Landesplanungsbehörde. 
3 Raumordnerische Bewertung 
Gesetzliche Grundlage für die regionalplanerische Bewertung sind das ROG, der 
Landesentwicklungsplan (LEP) NRW und der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region 
Bonn/Rhein-Sieg. Nachfolgend werden die wesentlichen Erfordernisse der 
Raumordnung (§  3 Abs. 1 Nr.  1 ROG), die von dem Vorhaben berührt werden, 
beschrieben und bewertet. Die Bewertung ergibt sich aus dem derzeitigen 
Kenntnisstand. 
3.1 Erfordernisse Raumordnungsgesetz 
Nach § 1 Abs. 1 ROG ist es die Aufgabe der Raumordnung den Gesamtraum der 
Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu 
sichern. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum aufeinander 
abzustimmen, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für einzelne Nutzungen und 
Funktionen des Raums zu treffen. Leitvorstellung bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist 
nach § 1 Abs. 2 ROG eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und 
wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in 
Einklang bringt. Die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG sind im Sinne dieser 
Leitvorstellung anzuwenden. In Bezug auf das geplante Vorhaben sind insbesondere 
folgende Grundsätze zu berücksichtigen.  
§ 2 Grundsätze der Raumordnung 
§2 (2) Nr. 1 ROG Nachhaltige Raumentwicklung 
§2 (2) Nr. 2 ROG 
Raumstrukturelle Steuerung im Verhältnis zwischen Gesamtraum und 
Teilräumen sowie im Beziehungsgefüge zwischen Siedlungs - und 
Freiraumstruktur 
§2 (2) Nr. 3 ROG Gewährleistung der Daseinsvorsorge 
§2 (2) Nr. 4 ROG Raumentwicklung im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und 
räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 14 von 38 
§2 (2) Nr. 6 ROG Gewährleistung der ökologischen Funktionen des Raums 
 
Durch die Regionalplanänderung in St. Augustin Menden wird die Entwicklung der 
lokalen und regionalen Wirtschaftsstruktu r gefördert, ohne dass dies zu erheblich 
negativen Auswirkungen für die sozialen oder ökologischen Funktionen führen wird. 
Der verstärkte Verkauf von Fahrrädern erhöht eine umweltverträgliche Mobilität. Dies 
entspricht dem Leitbild der nachhaltigen Raumentwicklung. 
Die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes ist eine Weiterentwicklung des 
Bestandes, d.h. die bestehenden Erschließungsstrukturen werden genutzt. Allerdings 
wird mit dem Vorhaben auch eine Freifläche überbaut, was zu einer zusätzlichen 
Versiegelung führt. Auf den beanspruchten Flächen des Planbereichs bzw. in deren 
angrenzender Umgebung werden aber keine besonders wertvollen ökologischen 
Funktionen erheblich beeinträchtigt. Außerdem legt der aktuelle Regionalplan für den 
Planbereich bereits e inen Siedlungsbereich und damit grundsätzlich die bauliche 
Nutzung fest. Ein wesentlicher Schwerpunkt der nordrhein -westfälischen 
Landesplanung ist die nachhaltige Konzentration der baulichen Entwicklung in den 
regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbere ichen. Der vorgesehene Standort 
entspricht diesen landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsstruktur. Die räumliche 
Anordnung von ASB und GIB - wie dies im Regionalplan für den Planbereich gegeben 
ist- ermöglicht Leben und Arbeiten vor Ort und damit eine na chhaltige 
Stadtentwicklung.       
Des Weiteren fördert die geplante Regionalplanänderung durch ein deutlich erhöhtes 
Warenangebot die Sicherung der Daseinsvorsorge vor Ort und in der Region.  Das 
Mittelzentrum St. Augustin bietet dazu auch alle notwendigen  infrastrukturellen 
Voraussetzungen. 
3.2 Erfordernisse Landesentwicklungsplan NRW 
Für die Regionalplanänderung sind insbesondere die folgenden landesplanerischen 
Ziele und Grundsätze zu beachten bzw. zu berücksichtigen. 
Kap. 2 Räumliche Struktur des Landes 
2-1 Ziel Zentralörtliche Gliederung

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 15 von 38 
2-2 Grundsatz Daseinsvorsorge 
2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum 
 
Die Stadt St. Augustin ist nach raumordnerischen Kriterien ein Mittelzentrum mit den 
entsprechenden zentralen Daseinsfunktionen. Die Regionalplanänderung schafft 
durch die verbesserte Angebotswirkung und Steigerung der ökonomischen Kenn -
zahlen des erweiterten Fahrradfachmarktes die Voraussetzungen dafür, die Funktion 
als Mittelzentrum weiter auszubauen und damit die Daseinsvorsorge zu stärken.  
Die angestrebte Siedlungsentwicklung erfolgt innerhalb des regionalplanerisch 
festgelegten Siedlungsbereichs. Indem ein GIB in einen ASB umgewandelt wird, kann 
aus Sicht der Raumordnung auf eine zusätzliche Freirauminanspruchnahme verzichtet 
werden. 
Demnach werden mit der Regionalplanänderung die Ziele und Grundsätze des    
Kapitel 2 „Räumliche Struktur des Landes“, LEP NRW, beachtet bzw. berücksichtigt.  
Kap. 3 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung 
3-2 Grundsatz Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche  
3-3 Grundsatz Historische Stadtkerne, Denkmäler und andere kulturlandschaftlich 
wertvolle Gegebenheiten 
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Kulturlandschaft Rheinschiene. Im 
Änderungsbereich selbst befinden sich weder landesbedeutsame, bedeutsame noch 
regionalbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche. Ca. 4 km südlich erstreckt sich der  
Kulturlandschaftsbereich Flugplatz Hangelar (KLB 442 Fachbeitrag Kulturlandschaft 
zum Regionalplan Köln).  
Durch die Änderung werden auf Ebene der Regionalplanung keine wertgebenden 
Elemente und Strukturen der Kulturlandschaftsentwicklung oder andere kulturland -
schaftlich wertvolle Gegebenheiten berührt. Dem Grundsatz 3 -3 des LEP NRW wird 
entsprochen. 
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die Ziele und Grundsätze des LEP 
NRW in Bezug auf das Kapitel 3 „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ beachtet 
bzw. berücksichtigt.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 16 von 38 
Kap. 4 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 
4-1 Grundsatz Klimaschutz 
4-2 Grundsatz  Anpassung an den Klimawandel (Klimaanpassung) 
 
Die Umsetzung der Regionalplanänderung wird zu einer weiteren baulichen 
Verdichtung eines durch Wohn - und Gewerbenutzung deutlich vorgeprägten 
Bestandes führen. Der bereits vorhandene Standort eines Fahrradfachmarktes wird 
erweitert. Diese Nachverdichtung einer bestehenden Siedlungsstruktur innerhalb 
eines regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiches in Verbindung mit der 
angrenzenden Wohnbebauung (ASB) ist grundsätzlich energieeffizient. Die Nutzung 
selbst – ein überregional bedeutender Fahrradfachma rkt – wird weitere Verkehre 
auslösen. Dieser ist grundsätzlich eingebunden in das Netz des öffentlichen 
Nahverkehrs (DB Haltepunkt ca. 3,3 km, Straßenbahnhalt St. Augustin -Mülldorf ca. 
1,4 km, zwei Buslinien erschließen den Standort).  
Im Rahmen der nachfo lgenden städtebaulichen Planung wurde zur besseren 
verkehrlichen Einbindung des Standortes ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Unter der 
Voraussetzung, dass die dort aufgeführten Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung 
auch umgesetzt werden, können die klimaschädl ichen Effekte der zusätzlichen 
Verkehre reduziert werden. Somit wird der Grundsatz 4.1 berücksichtigt. 
 
Die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes soll auf einer Freifläche erfolgen, 
der aufgrund der Lage, dem anthropogenen Einfluss und der vegetativen Ausstattung 
zwar eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt zukommt (Acker und 
Betriebsgelände des bestehenden Fahrradfachmarktes, s.o.) aber eine klimatische 
Ausgleichsfunktion aufweist (Klimaanalyse LANUV, 2020). Allerdings ist dieser 
Bereich bereits planungsrechtlich durch Flächennutzungs - und Regionalplan für die 
gewerblich-industrielle Nutzung gesichert.  
Durch die Festsetzung entsprechender klimatischer Ausgleichmaßnahmen (Grün -
dach, Fassadenbegrünung etc.) im nachfolgenden Bebauungsplan soll trot z der 
anstehenden Versiegelungen die Funktion für das lokale Klima zumindest teilweise 
erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.  
Es ist davon auszugehen, dass die Umwandlung der regionalplanerischen Fest -
setzung GIB hin zu einem ASB in der Regel mit  einer Reduzierung der

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 17 von 38 
Nutzungsintensität verbunden ist. Dies wird wiederum zu einer günstigeren 
Klimasituation vor Ort führen, als das bisherige Ziel einer industriellen Nutzung. 
Im Rahmen der Regionalplanänderung werden die Ziele und Grundsätze des LEP 
NRW in Bezug auf das Kapitel 4 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ 
beachtet bzw. berücksichtigt.  
Kap. 6 Siedlungsraum 
Kap. 6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum 
6.1-1 Ziel  Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung 
6.1-3 Grundsatz Leitbild "dezentrale Konzentration"  
6.1-4 Ziel Keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen 
6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt"  
6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung 
6.1-7 Grundsatz Energieeffiziente und klimagerechte Siedlungsentwicklung  
6.1-8 Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen  
6.1-9 Grundsatz Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturkosten und 
Infrastrukturfolgekosten 
Kap. 6.2 Ergänzende Festlegungen für Allgemeine Siedlungsbereiche 
6.2-1 Grundsatz  Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine 
Siedlungsbereiche 
6.2-2 Grundsatz  Nutzung des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs 
Kap. 6.3 Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen 
6.3-2 Grundsatz  Umgebungsschutz 
 
Im Rahmen der Regionalplanänderung wird kein zusätzlicher Siedlungsbereich 
festgelegt und damit auch kein regionalplanerisch festgelegter Freiraum in 
Anspruch genommen. Innerhalb eines bedarfsgerec ht dargestellten Siedlungs -
bereichs soll sich lediglich der Nutzungsschwerpunkt von GIB zu ASB ändern und eine 
Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsstandortes ermöglicht werden. Die 
Änderung entspricht damit der flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungs-
entwicklung (Ziel 6.1-1 des LEP NRW).

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 18 von 38 
Bei der Stadt St. Augustin handelt es sich nach Maßgabe des LEP NRW um ein 
Mittelzentrum. Die vorgesehene Regionalplanänderung stärkt die ökonomische 
Infrastruktur und Angebotsstruktur der Stadt. Das Vorhaben  dient im Sinne der 
dezentralen Konzentration der regionalen Daseinsvorsorge im Verdichtungsgebiet 
Köln/Bonn. Dem Grundsatz 6.1-3 des LEP NRW wird entsprochen. 
Die Siedlungsentwicklung findet als Arrondierung innerhalb des bestehenden 
Siedlungskörpers stat t. Eine bandartige Siedlungsentwicklung ist ausgeschlossen 
(Ziel 6.1-4 LEP NRW). 
Durch die vorgesehene Änderung des Regionalplans wird die Nachverdichtung bzw. 
Arrondierung des Bestandes innerhalb eines festgelegten Siedlungsbereiches 
ermöglicht. Somit wir d durch die Vermeidung einer zusätzlichen Freiraum -
inanspruchnahme eine kompakte Siedlungsentwicklung unterstützt. Die räumliche 
Anordnung von ASB und GIB - wie dies im Regionalplan für den Planbereich gegeben 
ist - ermöglicht Leben und Arbeiten vor Ort un d entspricht damit dem Leitbild der 
nachhaltigen europäischen Stadt (Grundsatz 6.1-5 LEP NRW). 
Wie dargestellt, wird durch die Änderung des Regionalplans ermöglicht, einen bereits 
bestehenden regionalplanerischen Siedlungsbereich und bauplanungsrechtlichen  
gesicherten Innenbereich nachzuverdichten (Grundsatz 6.1-6 LEP NRW). 
Bei der regionalplanerischen Bewertung stehen einer energieeffizienten und klima -
gerechten Siedlungsentwicklung im Planbereich keine erkennbaren Konflikte 
entgegen (s.a. G 6.1 -5). Im nac hfolgenden Bebauungsplan werden Dach - und 
Fassaden-begrünungen festgesetzt. Auch Maßnahmen zur Energieeffizienz sind auf 
dieser Planungsebene zu regeln (Grundsatz 6.1-7 LEP NRW). 
Die Planungen, die der Regionalplanänderung zugrunde liegen, sehen die Über -
bauung einer Freifläche vor, die aufgrund der Lage, dem anthropogenen Einfluss und 
der vegetativen Ausstattung für den Naturhaushalt von geringer Bedeutung ist (Acker 
und Betriebsgelände des bestehenden Fahrradfachmarktes, s.o.). Da es sich hierbei 
aber um eine Erweiterung eines bestehenden Betriebes handelt, konnten auch nur die 
räumlich angrenzenden Flächen in Betracht gezogen werden. Eine umfassende 
Alternativenprüfung, die auch beispielsweise Brachflächen im Stadtgebiet berück -
sichtigt hätte, konnte demnach nicht durchgeführt werden. Dem Grundsatz 6.1-8 LEP 
NRW kann daher nicht entsprochen werden.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 19 von 38 
Durch die Regionalplanänderung wird die Arrondierung bzw. Nachverdichtung 
innerhalb eines vollständig erschlossenen Gewerbegebietes planerisch vorbereitet.  
Erschließungskosten sind daher auf ein Minimum reduziert. Der Grundsatz 6.1-9 LEP 
NRW wird berücksichtigt. 
Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein -Sieg legt keine "Zentralörtlich 
bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche" fest. Der Planbereich liegt i nnerhalb 
des ASB Menden, das Stadtzentrum (Rathaus) von St. Augustin ist 1,2 km entfernt 
(Grundsatz 6.2-1 LEP NRW).  
Der nächst gelegene DB Haltepunkt liegt ca. 3,3 km, der Straßenbahnhalt St. Augustin-
Mülldorf ca. 1,4 km vom Planbereich entfernt. Durch die geplante neue Nutzung – ein 
überregional bedeutender Fahrradfachmarkt –werden zusätzliche Verkehre ausgelöst.  
Um den Grundsatz 6.2 -2 LEP NRW zu berücksichtigen, ist in den nachfolgenden 
Planungsstufen auf eine bessere Einbindung des erweiterten Fahrradf achmarktes an 
den öffentlichen Nachverkehr (Buslinien, Anbindung zur DB Haltestelle Menden und 
zum Straßenbahnhalt Mülldorf) verbindlich hinzuwirken. Im Rahmen der nach -
folgenden städtebaulichen Planung wurde daher ein Mobilitätskonzept erarbeitet. 
Unter d er Voraussetzung, dass die dort aufgeführten Maßnahmen auch umgesetzt 
werden, ist von einer stärkeren Nutzung des Schienenverkehrs gem. Grundsatz 6.2-2 
auszugehen. 
 
Es ist geplant ist, die Nutzung im Änderungsbereich von einem GIB in einen ASB zu 
ändern. Damit grenzt die Vorhabenfläche weiterhin im Norden und im Westen an den 
GIB-Menden an.    
Aufgrund der westlich angrenzenden Wohnbebauung an der Johannesstraße ist im 
Planbereich nach Abstandserlass eine Ansiedlung von gewerblichen Betrieben mit 
hohen Emis sionspotenzialen und besonderen Standortanforderungen bereits heute 
ausgeschlossen, d.h. eine industrielle Nutzung wäre hier nicht (mehr) möglich.   
Dies spiegelt sich auch in den Festsetzungen des nordöstlich angrenzenden rechts -
kräftigen Bebauungsplans 4 06/4 B „Einsteinstraße“ wider.  Hier sind im Kernbereich 
lediglich Betriebe ab der Abstandsklasse IV sowie in den Randbereichen des 
Gewerbegebietes Betriebe der Abstandsklassen VI bzw. VII zulässig. Hieraus folgen 
beispielsweise im südlichen Randbereich des Gewerbegebietes Mindestabstände zur 
angrenzenden Wohnbebauung von derzeit 100 m (VII) bzw. 200 m (VI).  Auf dieser 
Grundlage einer bereits herangerückten schutzbedürftigen Nutzung ist durch die

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 20 von 38 
vorgesehene Planänderung eine weitere Einschränkung der Entw icklungsper-
spektiven für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe in den angrenzenden GIB 
nicht festzustellen. Der Grundsatz 6.3-2 LEP NRW wird berücksichtigt. 
 
Kap. 6.5 Großflächiger Einzelhandel 
6.5-1. Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen 
Siedlungsbereichen  
6.5-2 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten 
Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen 
6.5-3 Ziel Beeinträchtigungsverbot 
6.5-4 Grundsatz Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche  
6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil 
zentrenrelevanter Randsortimente 
6.5-6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentren -
relevanter Randsortimente  
6.5-7 Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem 
Einzelhandel 
6.5-8 Ziel Einzelhandelsagglomerationen 
6.5-9 Grundsatz Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte 
6.5-10 Ziel Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 
Absatz Baunutzungsverordnung 
 
Da der Planbereich - wie dargestellt - innerhalb eines GIB liegt, ist es Ziel der 
vorgesehenen Regionalplanänderung, diese Festlegung in einen ASB zu ändern, 
damit die Erweiterung des Fahrradfachma rktes konform zu Ziel 6.5 -1 LEP NRW 
erfolgen kann. 
Laut Sortimentsliste des Einzelhandelsstandort ‐ und Zentrenkonzeptes der Stadt St. 
Augustin sind Fahrräder und Zubehör als nicht zentrenrelevant eingestuft. Das Plan -
gebiet ist im Einzelhandelskonzept der Stadt St. Augustin als Ergänzungsstandort für 
den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten festgelegt. 
Das Randsortiment Sportbekleidung (inkl. Fahrradbekleidung) ist dagegen zentren -
relevant.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 21 von 38 
Nach der Erörterung (s. Kap.2.7) ist  nun eine Gesamtverkaufsfläche von 6.300m 2 
geplant. Dabei sind 5.850m 2 für Fahrräder und Zubehör sowie 450m 2 für das 
Randsortiment vorgesehen. Das Kernsortiment ist damit nicht zentrenrelevant; das 
Vorhaben entspricht so den Vorgaben des Ergänzungsstandortes.  
Das Ziel 6.5-2 LEP NRW ist für die vorgesehene Planung nicht einschlägig.  
 
Zum Ziel 6.5‐3 LEP NRW Beeinträchtigungsverbot ist festzustellen, dass es durch die 
ursprünglich vorgesehene Erweiterung des Fahrradfachmarktes auf 9.000 m 2 zu 
Umsatzumverteilungswirkungen (Umsatzeinbußen) von bis zu 17 % auf in den 
Versorgungsbereichen der im Einzugsgebiet liegenden Kommunen ansässigen 
Mitbewerber gekommen wäre.  
Da für die Mehrzahl der Anliegerkommunen Fahrräder und Zubehör auch zu den 
zentrenrelevanten Sorti menten gehören, hätte dies zu erheblich negativen Aus -
wirkungen auf die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche insgesamt geführt (s. 
Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL Feld in St. 
Augustin, GMA 2020). Dies hätte wiederum im Ko nflikt mit dem landesplanerischen 
Beeinträchtigungsverbot (Ziel 6.5-3 LEP NRW) gestanden. 
Bei dieser absehbar negativen Auswirkung der Planung ist es auf Grundlage des 
Regionalen Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes Bonn/Rhein -Sieg/Ahrweiler 
(:REZK) erforde rlich, in einen regionalen Abstimmungsprozess einzutreten. Dazu 
wurden die anliegenden Kommunen, die IHK Bonn/Rhein -Sieg und die Wirtschafts -
förderung Rhein -Sieg auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens 
(Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahr radfachmarktes XXL Feld in St. 
Augustin, GMA 2019) von der Stadt St. Augustin bereits vor der Anregung auf 
Regionalplanänderung beteiligt. Im Nachgang erfolgte dann noch eine Hinzuziehung 
der Stadt Köln und der IHK Köln.  
Auf der Grundlage der vorgebrachte n Argumente erfolgte eine Überarbeitung des 
Gutachtens (s. Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL 
Feld in St. Augustin, GMA 2020). Im Ergebnis wurde hier festgestellt, dass die 
Verkaufsfläche der geplanten Fahrradfachmarkterweiterung  auf maximal 7.800 m 2 
(davon max. 450 m 2 für zentrenrelevantes Randsortiment Bekleidung) reduziert 
werden muss, um erhebliche städtebauliche und versorgungsrelevante Auswirkungen 
auf die anliegenden Kommunen zu vermeiden. Allerdings wären - so das Gutachten 
weiter- auch dann noch Umsatzumverteil ungen bis zu 13% in einzelnen zentralen 
Versorgungsbereichen zu erwarten (s. Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 22 von 38 
Fahrradfachmarktes XXL Feld in St. Augustin, GMA 2020). Einige der beteiligten 
Kommunen und Institutionen merkten in der Folge an, dass dami t der vereinbarte 
Zielwert des :REZK von max. 10% Umsatzumverteilung nicht erreicht werden kann. 
Diese Bedenken wurden von mehreren betroffenen Gemeinden und Institutionen in 
das Beteiligungsverfahren des Regionalplanänderungsverfahrens (s. Kap. 2.4) 
eingebracht. Im Rahmen der Erörterung (s. Kap. 2.7) war es  Aufgabe, einen Ausgleich 
der Meinungen zu erzielen. Die Stadt St. Augustin hat daraufhin nach Rücksprache 
mit dem Vorhabenträger ihre Planung zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes noch 
einmal überprüft und geändert. Im Ergebnis sollen nun über die Bauleitplanung max. 
6.300m2 Verkaufsfläche (einschl. 450m2 Randsortiment) festgelegt werden.  Dies wird 
so die ergänzende Stellungnahme zur „Auswirkungsanalyse Erweiterung Fahrradfach-
markt St. Augustin“ der beteiligten Gutachterin (s. Planunterlage – Teil G Anlage 1) zu 
max. 10% -11% Umsatzverteilungswirkungen in den Versorgungsbereichen der 
Gemeinden im Einzugsgebiet führen. Einige der Einwender halten ihre Bedenken 
weiterhin aufrecht. Die Regionalplanungsbe hörde stellt fest, dass durch die erneute 
Reduzierung der Verkaufsfläche des Fahrradfachmarktes Beeinträchtigungen gemäß 
Ziel 6.5-3 LEP NRW auszuschließen sind.  
 
Der Grundsatz 6.5 ‐4 des LEP NRW trifft für das Vorhaben nicht zu. Dem erwarteten 
Umsatz des erweiterten Fahrradfachmarktes von 22,7–22,8 Mio. € bei Fahrrädern und 
Zubehör sowie Fahrradbekleidung steht eine Kaufkraft von ca. 4,4 Mio. € für diese 
Sortimentsgruppen in der Stadt St. Augustin gegenüber.  
Bei der Bewertung des Grundsatzes des kommunalen Umsatz -Kaufkraft-
Verhältnisses für das Sortiment Fahrräder und Zubehör ist zu beachten, dass es sich 
dabei um ein sehr spezielles Sortiment und beim Fahrradfachmarkt um eine 
besondere d.h. regional wirkende Vermarktungsform handelt. Spezialfachmärkte aus 
diesem Sortimentsbereich erreichen aufgrund ihrer Konzeption und des Waren -
angebotes in der Regel ein weitreichendes regionales Einzugsgebiet.  
Bei der Auslegung des Grundsatzes ist auch zu würdigen, ob es sich um einen bereits 
bestehenden Betrieb handelt. Bereits heute erreicht der bestehende Fahrradfachmarkt 
ein deutlich überörtliches Einzugsgebiet. Gleiches gilt für die weiteren großen 
Fachmärkte der Region in Bonn und Köln.  
Der Standort St. Augustin ist darüber hinaus ein atypisches Mittelzentrum, da dieser 
räumlich sehr eng an die Oberzentren Bonn (7 km) und Köln (23 km) angebunden ist.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 23 von 38 
Für überörtliche Nutzungen ergibt sich somit in einer Erreichbarkeit von einer halben 
Stunde ein potenzieller Markt von über 1 Mio. Einwohnern. 
Aufgrund der dargestellten Besonderheiten des Vorhabens ist ein Abweichen vom 
landesplanerischen Grundsatz tragbar. 
 
Das Ziel 6.5 ‐5 LEP NRW und der Grundsatz 6.5 ‐6 LEP NRW werden durch das 
Vorhaben erfüllt. Fahrräder und Zubehör sind in St. Augustin kein zentrenrelevantes 
Sortiment. Auch mit der geänderten Verkaufsflächenobergrenze von 6.300m2 erreicht 
das geplante max. Randsortiment von 450m 2 für das zentrenrelevante Sortiment 
Sportbekleidung nur rd. 7,14%  der Verkaufsfläche und liegt mit dieser Flächengröße 
auch deutlich unterhalb von 2.500 m² Verkaufsfläche. 
In der nachfolgenden Bauleitplanung wird die max. Verkaufsfläche für das zentren -
relevante Randsortiment auf max. 450m2 verbindlich festgelegt. 
 
Die Ziele 6.5 ‐7 LEP NRW und 6.5 ‐8 LEP sind für die vorliegende Planung nicht 
relevant. 
 
Gemäß Grundsatz 6.5‐9 LEP NRW sind bei der Planung großflächiger Einzelhandels-
vorhaben Regionale Einzelhandelskonzepte zu beachten. Der :rak (Regionale 
Arbeitskreis) Bonn/ Rhein-Sieg/Ahrweiler hat ein gemeinsames Einzelhandels - und 
Zentrenkonzept  (:REZK)  aufgestellt (2002/2008). Kernelemente sind Kriterien sowie 
ein Prüfverfahren zur Bewertung von Einzelhandelsvorhaben. Eine entsprechende 
regionale Abstimmung ist bereits i m Vorfeld des Regionalplanänderungsverfahrens 
erfolgt (s.o.). 
Gemäß dem :REZK ist für Vorhaben, die außerhalb eines zentralen Versorgungs -
bereiches liegen, eine regionale Abstimmung erforderlich, wenn  
 bei großflächigen Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten  Sortimenten die 
Randsortimente nicht auf 10% der Verkaufsfläche (max. 800 m2) begrenzt sind 
und das Kernsortiment entgegen der Standortkommune als zentrenrelevant 
eingestuft wird 
oder 
 Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs.3 BauNVO nicht auszuschließen sind. 
 
Für die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes ist festzustellen, dass die 
Vorgaben bezüglich der Verkaufsfläche der Randsortimente zwar eingehalten werden,

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 24 von 38 
Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO können aber nicht ausgeschlossen 
werden. Laut Gu tachten (Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfach -
marktes XXL Feld in St. Augustin, GMA 2020) wird in mehreren angrenzenden 
kommunalen Versorgungsbereichen die im :REZK festgelegte 10% ‐Schwelle für die 
Umsatzumverteilungsquote deutlich überschrit ten (s.o. Ausführungen zu Ziel 6.5 -3 
LEP NRW). 
Daher wurde im Vorfeld der Regionalplanänderung eine regionale Abstimmung 
durchgeführt. Dabei ist versucht worden, einen regionalen Kompromiss zu erarbeiten: 
die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche ist von  9.000 m2 auf 7.800 m2 (mit max. 
450 m 2 zentrenrelevantem Randsortiment) reduziert worden. Damit können, so die 
beteiligte Gutachterin damals, erhebliche städtebauliche und versorgungsstrukturelle 
Auswirkungen in den anliegenden kommunalen Versorgungsberei chen vermieden 
werden. 
 
Der regionale Kompromiss stellte sich nicht als Konsens heraus. Einige Institutionen 
und Kommunen hatten nach wie vor Bedenken hinsichtlich der geplanten 
Verkaufsflächengröße von 7.800m 2. Diese wurden in das Beteiligungsverfahren de s 
Regionalplanänderungsverfahrens (s. Kap. 2.4) eingebracht. Im Rahmen der 
Erörterung (s. Kap. 2.7) war es die Aufgabe, einen Ausgleich der Meinungen zu 
erzielen. Die Stadt St. Augustin hat daraufhin ihre Planung zur Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes noch einmal geändert.  
Im Ergebnis sollen nun über die Bauleitplanung max. 6.300m2 Verkaufsfläche (einschl. 
450m2 Randsortiment) festgelegt werden. Dies wird - so die ergänzende Stellung -
nahme zur „Auswirkungsanalyse Erweiterung Fahrradfachmarkt St. Augustin“ der 
beteiligten Gutachterin (Planunterlage Teil G - Anlage 1) - zu max. 10%-11% Umsatz-
verteilungswirkungen in den Versorgungsbereichen der Gemeinden im Einzugsgebiet 
führen. Einige der Einwender halten ihre Bedenken auch nach der Erörterung aufrecht 
(s. Kap. 4.2).  
Auch wenn kein regionaler Konsens zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes in St. 
Augustin erzielt worden ist, bleibt festzustellen, dass die Kriterien des :REZK und die 
versuchte regionale Abstimmung mit in die Abwägung zur Regionalplanänderung 
einfließen und der Grundsatz 6.5-9 berücksichtigt worden ist.  
 
Das Ziel 6.5 -10 LEP NRW ist für die vorliegende Regionalplanänderung nicht 
einschlägig.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 25 von 38 
  
Die Ziele des LEP NRW zum großflächigen Einzelhandel können nur erfüllt 
werden, wenn die Verkaufsfläche  der geplanten Erweiterung des Fahrrad -
fachmarktes auf insgesamt maximal 6.300 m2 (mit max. 450 m2 zentrenrelevanten 
Randsortimenten) reduziert und in der nachfolgenden Bauleitplanung 
verbindlich festgelegt wird.  
 Kap. 7 Freiraum 
Kap. 7.1 Freiraumsicherung und Bodenschutz 
7.1-1 Grundsatz  Freiraumschutz 
 
Durch die Planung wird kein landesplanerischer Freiraum für Siedlungszwecke in 
Anspruch genommen. Die Leistungen und Funktionen des Freiraums bleiben damit 
unberührt.  Das Grundsatz 7.1-1 LEP NRW wird berücksichtigt. 
Kap. 8 Verkehr und technische Infrastruktur 
8.1 Verkehr und Transport 
8.1-1 Grundsatz Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung  
8.1-12 Ziel Erreichbarkeit  
8.2 Transport in Leitungen 
8.2-3 Grundsatz Bestehende Höchstspannungsfreileitungen  
8.2-4 Ziel Neue Höchstspannungsfreileitungen  
 
Wie bereits dargestellt ist das Plangebiet gut in die Siedlungs - und Verkehrsstruktur 
(s.u.) der Stadt St. Augustin zwischen dem ASB Menden und dem GIB Menden 
eingebunden (Grundsatz 8.1-1)  
Der Änderungsbereich ist sehr gut in das überörtliche Straßenverkehrsnetz integriert. 
Die Anschlussstelle Siegburg der BAB 560 ist in 500 m zu erreichen und ermöglicht 
eine direkte überregionale Anbindung an die BAB 59 und BAB 3. Üb er die nahe 
gelegene B 56 ist der Standort auch gut innerhalb der Region angebunden. Gleiches 
gilt für die innerörtliche Einbindung über die Einsteinstraße, die in die Rathausstraße 
übergeht. Auch durch den ÖPNV ist der Standort erreichbar. Der nächst gelegene DB

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 26 von 38 
Haltepunkt liegt ca. 3,3 km, der Straßenbahnhalt St. Augustin-Mülldorf ca. 1,4 km vom 
Planbereich entfernt. Ergänzend dazu erschließen zwei Buslinien den Standort. 
Um das Ziel 8.1 -12 Erreichbarkeit besser erfüllen zu können, ist im Rahmen der 
nachfolgenden Bauleitplanung eine Mobilitätsstudie erarbeitet worden, die u.a. auf 
eine bessere Einbindung des erweiterten Fahrradfachmarktes an den öffentlichen 
Nahverkehr abzielt.  
 
Nördlich des Änderungsbereichs im Siegtal befindet sich in einem Abstand von ca. 450 
m ein Trassenkorridor mit mehreren bestehenden Höchstspannungsfreileitungen. 
Entsprechend des Grundsatzes 8.2 -3 LEP NRW soll in der Bauleitplanung sicher -
gestellt werden, dass Wohnbebauung und vergleichbar sensible Nutzungen nach 
Möglichkeit einen Abstand von 400 m zu bestehenden Höchstspannungsfreileitungen 
einhalten. Ein Nutzungskonflikt ist vor diesem Hintergrund auf Ebene der 
Regionalplanung nicht erkennbar. Der Grundsatz 8.2 -3 LEP NRW ist auf den 
nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen. 
 
Kap.10 Energieversorgung 
10.1 Energiestruktur 
10.1-4 Ziel  Kraft-Wärme-Kopplung 
 
Die Möglichkeiten zur Nutzung einer kombinierten Strom - und Wärmeerzeugung sind im 
Rahmen der nachfolgenden Planverfahren zu prüfen. Auf Ebene der Regionalplanung 
sind keine Hindernisse zur Umsetzung des Ziels erkennbar (Ziel 10.1-4 LEP NRW). 
3.3 Erfordernisse Regionalplan 
Für die Regionalplanänderung sind insbesondere die folgenden regionalplanerischen 
Ziele und Grundsätze zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Regionalplan K öln, 
Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg).

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 27 von 38 
1. Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge  
 
Ziel 1 
 „(…) die Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen 
vollziehen, die im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. 
Innerhalb der Siedlungsbereiche soll sich die gemeindliche 
Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten.“ 
 
Die geplante Siedlungsentwicklung findet innerhalb des festgelegten Siedlungsbereiches  
GIB Menden statt und stärkt den vorhandenen Siedlungsschwerpunkt St. Augustin 
Menden. Der GIB wird lediglich in einen ASB umgewandelt, damit kann aus Sicht der 
Raumordnung auf eine zusätzliche Freirauminanspruchnahme verzichtet werden. Ziel 
1, 1. Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge ist damit erfüllt. 
1.1 Wohnbaulandversorgung und Verbesserung der Wohnstandorte  
1.1.1 Allgemeine Siedlungsbereiche 
Ziel 1 
„In der Bauleitplanung dürfen Sondergebiete für Einkaufszentren, 
großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe 
im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur 
in ASB geplant werden.“  
 
Da der Planbereich - wie dargestellt - innerhalb eines GIB liegt, ist es Ziel der 
vorgesehenen Regionalplanänderung diese Festlegung in einen ASB zu ändern, damit 
die Erweiterung des Fahrradfachmarktes konform zu Ziel 1, 1.1.1 Allgemeine 
Siedlungsbereiche erfolgen kann. 
3.1 Verkehrsinfrastruktur und –organisation  
3.1.2 Schienen- und Linienverkehr  
Ziel 2 
Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort 
entwickelt (…) werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte 
des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV) oder eines anderen 
leistungsfähigen ÖPNV Mittels befinden (…). 
 
Der nächst gelegene DB Haltepunkt liegt ca. 3,3 km, der Straßenbahnhalt St. Augustin-
Mülldorf ca. 1,4 km vom Planbereich entfernt. Ergänzend dazu erschli eßen zwei 
Buslinien den Standort.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 28 von 38 
Durch die geplante neue Nutzung – ein überregional bedeutender Fahrradfachmarkt – 
werden zusätzliche Verkehre ausgelöst.  
Um das Ziel 2, 3.1.2 Schienen- und Linienverkehr besser zu berücksichtigen, ist im 
Rahmen der nachf olgenden Bauleitplanung eine Mobilitätsstudie erarbeitet worden, 
die u.a. auf eine bessere Einbindung des erweiterten Fahrradfachmarktes an den 
öffentlichen Nahverkehr abzielt.  
3.4 Raumordnerische Gesamtbewertung 
Die Regionalplanänderung erfüllt die raumordnerischen Zielvorgaben und berück -
sichtigt die Grundsätze der Raumordnung, wenn die geplante Verkaufs -
flächenerweiterung des Fahrradfachmarktes auf maximal 6.300 m 2 (max. 450 m 2 
zentrenrelevante Randsortimente) verringert wird.   
Diese raumordnungsr echtliche Vorgabe ist in der nachfolgenden Bauleitplanung 
verbindlich festzulegen. 
4 Zusammenfassende Erklärung 
Gemäß §  10 Absatz  3 ROG ist dem Raumordnungsplan eine zusammenfassende 
Erklärung beizufügen. Sie beinhaltet die Art und Weise, 
 wie die Umweltbelan ge und die Ergebnisse der Öffentlichkeits - und 
Behördenbeteiligung in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden, 
 und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht 
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, 
 sowie ggf. über die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die 
Umwelt nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG durchzuführenden Maßnahmen. 
4.1 Berücksichtigung der Umweltbelange 
Es handelt sich bei der vorliegenden Planänderung um eine geringfügige Änderung 
des R egionalplans. Unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt - und 
gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raum -
ordnungsplans berührt werden kann, wurde bei einer überschlägigen Prüfung der 
Umweltauswirkungen im Rahmen eines Screenings festgestellt, dass die vorliegende 
Planänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 29 von 38 
Demzufolge wurde gemäß § 8 Abs. 2 ROG auf die Durchführung einer Umweltprüfung 
verzichtet. Die konkrete Bewertung der Umweltau swirkungen ist der Screening -
Prüfliste zu entnehmen (vgl. Planunterlage Teil C). Auch im Beteiligungsverfahren sind 
keine Hinweise vorgebracht worden, die die Durchführung einer Umweltprüfung 
erfordert hätten. 
Durch die Nutzungsänderung von einem GIB hin z u einem ASB werden in der 
vergleichenden Betrachtung keine zusätzlich erheblichen Umweltwirkungen aus -
gelöst. Es ist davon auszugehen, dass sich der Umweltzustand im Planbereich mit 
dem aktuell rechtskräftigen GIB negativer entwickeln würde als in dem geplanten ASB 
mit nicht störenden Nutzungen. Immissionen, Versiegelungen, Wassergebrauch sind 
in einem heute möglichen Industriegebiet deutlich erheblicher zu bewerten, als bei der 
geplanten Handels- bzw. möglichen Wohnnutzung.  
Eine detaillierte Prüfung der umweltverträglichen Ausgestaltung des Vorhabens bleibt 
den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten. 
 
4.2    Berücksichtigung der Ergebnisse der Behörden- und Öffent- 
         lichkeitsbeteiligung 
 
Im Rahmen der Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung gemä ß §  13 Absatz  1 
LPlG NRW i.V.m §  9 Absatz  2 ROG wurden Anregungen, Bedenken und Hinweise 
vorgebracht, die der Niederschrift zur Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E 
Niederschrift) zu entnehmen sind. Teilweise handelt es sich dabei um Hinweise oder 
Anregungen, die lediglich redaktionellen Hintergrund haben oder sich an die 
Umsetzung auf nachfolgender Planungsebene richten. In der Folge wird auf die 
Bedenken, Anregungen eingegangen, die im Aufstellungsverfahren berücksichtigt 
wurden und die über die keine Einigkeit erzielt werden konnte. 
 
 Die Autobahn GmbH erhebt Bedenken, dass die Regionalplanänderung zu einer 
weiteren Belastung der bereits überlasteten anliegenden Straßen und ins -
besondere der BAB Anschlussstelle St. Augustin führen wird (Nr.18000-001). 
Die Autobahn GmbH fordert im Rahmen der Regionalplanänderung eine umfassende 
Untersuchung, welche die Folgen der Erweiterung des Fahrradfachmarktes auf die 
Verkehrssituation einschl. der Anschlussstelle haben wird. 
Die Stadt St. Augustin hat im Rahmen der Bau leitplanung für das Vorhaben eine 
Verkehrsuntersuchung und ein Mobilitätskonzept erarbeiten lassen. Diese zeigen im

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 30 von 38 
Ergebnis auf, dass bei der Berücksichtigung einiger verkehrstechnischer Maßnahmen 
die zusätzlichen Verkehre von den bestehen Straßenstrukturen aufgenommen werden 
können.  
 
 Die Stadt Bonn befürchtet durch die geplante Größe der Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes negative Auswirkungen auf den Bonner Einzelhandel 
(Nr.15100-001). 
Auch aufgrund der Bedenken weiterer Verfahrensbeteiligung zur Größe der geplanten 
Erweiterung des Fahrradfachmarktes im Rahmen der Erörterung (Kap.2.7) hat die 
Stadt St. Augustin als Ausgleichsvorschlag ihre Planungen soweit verändert, dass die 
geplante max. Verkaufsfläche auf nunmehr 6.300m 2 begrenzt wird. Nach der 
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) ist somit mit Umsatzver -
teilquoten von 10% - 11% in den zentralen Versorgungsbereichen der betroffenen 
Kommunen zu rechnen. Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist diese 
erneute Reduzierung der Verk aufsfläche dazu geeignet, keine erheblichen 
Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den betroffenen Kommunen 
entstehen zu lassen. 
Diese max. Verkaufsflächengröße liegt jetzt der Entscheidung im Regionalplan -
änderungsverfahren zu Grunde und soll in de r nachfolgenden Bauleitplanung 
verbindlich festgesetzt werden. 
Da die Stadt Bonn zu diesem Ausgleichsvorschlag im Erörterungsverfahren keine 
Rückmeldung gegeben hat wird ein Einvernehmen in diesem Punkt vorausgesetzt. 
 
 Der Rhein-Sieg Kreis bringt Bedenken vor, da für die Planung im Sinne der :rak 
Vereinbarungen kein regionaler Konsens bzw. Kompromiss erzielt worden ist. Es 
wurde die Durchführung einer erneuten regionalen Abstimmung (Mediation) 
vorgeschlagen (Nr. 152000-001 Bedenken/Anregung) 
Die :rak Anliegerkommunen wurde von der Stadt St. Augustin auf der Grundlage der 
gutachterlichen Auswirkungsanalyse bereits im Vorfeld des Regionalplanänderungs -
verfahrens beteiligt. Ein Konsens wurde dabei nicht erzielt aber mit der Reduzierung 
auf 7.800m 2 max. Verkaufs fläche ein Kompromiss. Im Rahmen der Erörterung zur 
Regionalplanänderung fand eine erneute regionale Abstimmung im Ergebnis mit einer 
weiteren  Reduzierung der Verkaufsfläche auf 6.300m2 statt.  
Der Rhein -Sieg Kreis hat im Erörterungsverfahren auf der Grun dlage dieses 
Ausgleichsvorschlags seine Bedenken zurückgezogen.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 31 von 38 
 
 Die Stadt Köln formuliert auch nach der Reduzierung der Verkaufsfläche auf 
7.800m2 weiterhin Bedenken gegen die Erweiterung des Fahrradfachmarktes, da 
die damit verbundene Umsatzumverteilung von bis zu 13 % bei den Kölner 
Fahrradhändlern zu nicht kompensierbaren Umsatzeinbußen führen könnte (Nr. 
172000-001 Bedenken). Die Stadt Köln regt daher eine nochmalige Reduzierung 
der max. Verkaufsflächengröße an (172000-001 Anregung) 
Auch aufgrund der Bedenken weiterer Verfahrensbeteiligung zur Größe der geplanten 
Erweiterung des Fahrradfachmarktes im Rahmen der Erörterung (Kap.2.7) hat die 
Stadt St. Augustin als Ausgleichsvorschlag ihre Planungen soweit verändert, dass die 
geplante max. Verkaufsfläche a uf nunmehr 6.300m 2 begrenzt wird. Nach der 
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) ist somit mit Umsatz -
verteilquoten von 10% - 11% in den zentralen Versorgungsbereichen (zVB Köln-Porz 
9%-10%) der betroffenen Kommunen zu rechnen. Nach Festste llung der Regional -
planungsbehörde ist diese erneute Reduzierung der Verkaufsfläche dazu geeignet, 
keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den betroffenen 
Kommunen entstehen zu lassen. 
Diese max. Verkaufsflächengröße liegt jetzt der  Entscheidung im Regionalplan -
änderungsverfahren zu Grunde und soll in der nachfolgenden Bauleitplanung 
verbindlich festgesetzt werden. 
Die Stadt Köln hat diesem Ausgleichsvorschlag im Erörterungsverfahren zugestimmt 
und die Bedenken zurückgenommen.  
 
 Die IHK Köln hat Bedenken gegen die Erweiterung des Fahrradfachmarktes 
erhoben, da mehr kommunale Versorgungsbereiche im IHK Bereich von dem 
Vorhaben betroffen sein werden, als dies das Gutachten untersucht hat. Die 
prognostizierten Umsatzumverteilungen von bi s zu 13% in Porz werden als 
bedeutend d.h. zu hoch bewertet (Nr. 283000-001). Die IHK Köln hat daher die eine 
weitere Reduzierung der Verkaufsfläche angeregt (Nr. 283000-001).   
Wie bereits dargestellt sind die Planungen insoweit verändert worden, dass die  
geplante max. Verkaufsfläche auf nunmehr 6.300m 2 begrenzt sein wird. Nach der 
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) bedeutet dies, dass sich 
die prognostizierten Umsatzverteilquoten im zentralen Versorgungsbereich Porz und 
Rodenkirchen dad urch auf 9% -10% reduzieren werden. Auch bei den nicht 
untersuchten Kommunen im IHK Bezirk wird sich die reduzierte Verkaufsfläche

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 32 von 38 
auswirken. Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist diese erneute 
Reduzierung der Verkaufsfläche dazu geeignet, keine erheblichen Beeinträchtigungen 
gem. Ziel 6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu lassen.  
Die Anregung der IHK Köln wurde aufgenommen; dies wurde im Erörterungsverfahren 
so entsprechend mitgeteilt. Da darauf keine Rückmeldung erfolgte, wird  ein 
Einvernehmen zur veränderten Planung unterstellt. 
 
 Die HWK Bonn hat Einwände gegen die geplante Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes aufgrund der Kleinstruktur der Fahrradhändler im Bezirk und 
den zu erwartenden Umsatzumverteilungen von 13 % erhoben (Nr . 285000-001). 
Daher wurde eine weitere deutliche Reduktion der Verkaufsflächenobergrenze 
angeregt (Nr. 285000-001 Anregung). 
Wie bereits dargestellt sind die Planungen insoweit verändert worden, dass die 
geplante max. Verkaufsfläche auf nunmehr 6.300m 2 begrenzt sein wird. Nach der 
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) bedeutet dies 
prognostizierte Umsatzverteilquoten von max. 11%.  
Die Anregung der HWK Bonn wurde aufgenommen; dies wurde im Erörterungs -
verfahren so entsprechend mitgeteilt. Da darauf keine Rückmeldung erfolgte, wird ein 
Einvernehmen zur veränderten Planung unterstellt. 
 
Mit den Verfahrensbeteiligten Stadt Bonn (Beteiligten Nr. 151000), Stadt Königswinter 
(Beteiligten Nr.158000), Gemeinde Alfter (Beteiligten Nr. 153000), der Stadt Lohmar 
(Beteiligten Nr. 159000) konnte kein Einvernehmen  zu der Planung hergestellt 
werden. Nachfolgend erfolgt eine kurze Beschreibung zu den nicht aus -
geräumten Bedenken und deren Bewertung im Rahmen des Planverfahrens.  
Eine ausführlichere Darstellung enthält die Niederschrift zur Erörterung (Planunterlage 
Teil E). 
 
Stadt Bonn:  
o Bedenken hinsichtlich Methoden bzw. Inhalt der von der Stadt St. Augustin 
vorgelegten Auswirkungsanalyse (Nr. 151000-002), 
Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Die Bezirksregierung Köln hat die Inhalte und 
Methodik der Auswirkungsanalyse im Regionalplanverfahren geprüft. Die Stadt Bonn 
hält die Bedenken aufrecht.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 33 von 38 
o Bedenken, die in der Region dringend benötigten GI -Flächen in ASB un d 
Einzelhandelsstandorte umzuplanen (Nr. 151000-003),  
Die in Rede stehende Fläche im GIB Menden ist ein innerstädtischer Gewerbe -
standort, der entsprechende Schutzabstände für industrielle Nutzungen nicht (mehr) 
erfüllen kann, d.h. ein Industriegebiet kön nte hier faktisch nicht mehr umgesetzt 
werden.  
  
o die neue Fläche des ABS ist größer, als die geplante Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes; somit können sich dort weitere Einzelhändler ansiedeln (Nr. 
151000-004), 
Die nicht durch die Erweiterung des Fahrradfachmarktes beanspruchten Flächen im 
neuen ASB können auch durch Wohnbau oder nicht störendes Gewerbe genutzt 
werden. Verbliebe hier ein GIB, könnte es hier zu immisionsschutzrechtlichen 
Konflikten kommen. Planungen von (großflächigen) Einzelhandels einrichtungen 
unterliegen den landesplanerischen Vorgaben (Kap. 6.5 LEP-NRW). Diese werden in 
einer Anfrage nach § 34 LPlG abgeprüft. 
 
Stadt Königswinter: 
o die Stadt Königswinter hat grundsätzliche Bedenken gegen die Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes in St. Augustin Menden und die dafür erforderliche Änderung 
des Regionalplanes, da somit die bereits stark von großflächigen Einzelhandel 
geprägte Struktur im Gewerbegebiet Menden verfestigt und ausgebaut wird. Dies 
wird zu Lasten der zentralen Versorgungsberei che in Bonn und den umliegenden 
Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises führen (Nr. 158000-001), 
o die Gemeinde Alfter schließt sich dem Bedenken Nr. 158000 -001 der Stadt 
Königswinter an (Nr. 153000-001). 
 
Die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche im Ei nzugsgebiet des 
Vorhabens ist durch die nochmalige Reduzierung der Verkaufsfläche verringert 
worden (s. o.). Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist diese erneute 
Reduzierung dazu geeignet, keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 
LEP NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu lassen und die freiwillige 
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu berücksichtigen.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 34 von 38 
Die max. Verkaufsflächengröße von 6.300m 2 liegt jetzt der Entscheidung im 
Regionalplanänderungsverfahren zu Grunde und soll in der nachfolgenden 
Bauleitplanung verbindlich festgesetzt werden. 
Die Entwicklungen weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb des neuen 
ASB müssen ebenfalls die Vorgaben des LEP NRW berücksichtigen, was jeweils 
durch Regionalplanungsbehörde im Verfahren nach § 34 LPlG überprüft wird. 
Die Stadt Königswinter hat im Erörterungsverfahren kein Einvernehmen zu dem 
Ausgleichsvorschlag gegeben. Sie schlägt nach wie vor eine weitere regionale 
Beteiligung mit dem Ziel einer erneuten Verringerung der Ve rkaufsfläche (max. 
Umsatzverteilung von 10 %) vor. Ein regionaler Konsens ist nicht erreicht worden. 
 
o die Planung verstößt trotz der Verringerung auf 7.800 m2 Verkaufsfläche gegen Ziel 
6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot), so die Stadt Königswinter. Eine weitere 
Reduzierung des Vorhabens wird daher ausdrücklich angeregt (158000 -001 – 
Anregung),  
Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist die erneute Reduzierung der 
Verkaufsfläche auf 6.300m 2 (s.o.) dazu geeignet, keine erheblichen Beein -
trächtigungen gem. Ziel 6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu 
lassen und die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu berücksichtigen. 
Auch wenn die durch den :rak vereinbarte max. Umverteilung von 10 % nicht ganz 
erreicht werden konnte,  ist nicht von einer landesplanerischen Zielabweichung 
auszugehen.  
 
o das Vorhaben wird dem Grundsatz 6.5-4 des LEP NRW nicht gerecht (Nr. 158000-
002),  
In der planerischen Abwägung, Kap. 3.2, zu G 6.5 -4 LEP NRW ist die Besonderheit 
der Spezialfachmärkte da rgestellt worden. Der bestehende Betrieb hat bereits ein 
überörtliches Einzugsgebiet erreicht. Der Standort St. Augustin ist ein atypisches 
Mittelzentrum, da dieser räumlich sehr eng an die Oberzentren Bonn und Köln 
angebunden ist und sich somit in einer E rreichbarkeit von einer halben Stunde ein 
potenzieller Markt von über 1 Mio. Einwohnern ergibt. Daher ist ein Abweichen vom 
landesplanerischen Grundsatz, dass die Kaufkraft der Einwohner der Belegenheits -
gemeinde für die entsprechende Sortimentsgruppe nich t überschritten werden darf, 
raumordnerisch vertretbar.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 35 von 38 
o die Planung beeinträchtigt das Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt 
Königswinter und widerspricht damit dem Grundsatz 6.5-9 LEP NRW (Nr. 158000-
003),  
Nach der erneuten Reduzierung der geplan ten max. Verkaufsfläche auf 6.300m 2 ist 
davon auszugehen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP 
NRW in den im Einzugsbereich liegenden Kommunen entstehen können. Auch wenn 
die durch den :rak vereinbarte max. Umsatzumverteilung von 10 % nicht ganz erreicht 
werden konnte wird die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak Kommunen 
berücksichtigt. 
Die Auswirkung auf die zentralen Versorgungsbereiche Königswinter und Oberpleis 
werden im Gutachten (Auswirkungsanalyse, GMA 2020) als eher ger ing bzw. nicht 
ermittelbar festgestellt. Königswinter liegt in der Einzugsbereichszone II. Lediglich in 
Oberdollendorf gibt es zwei kleine Fahrradläden (> 50m 2) mit entsprechend geringen 
Jahresumsätzen. Ein Widerspruch zum G 6.5-9 ist nicht feststellbar. 
 
o durch die Erweiterung des Fahrradfachmarktes wird in mehreren angrenzenden 
kommunalen Versorgungsbereichen die im regionalen Einzelhandelskonzept 
(:REZK) festgelegte 10 % -Schwelle für die Umsatzumverteilungsquote weiterhin 
deutlich überschritten. Daher regt die Stadt Königswinter erneut an, die geplanten 
Verkaufsfläche erneut zu reduzieren, bis der Schwellenwert erreicht ist.  Dies 
erhöht die Möglichkeit eines regionalen Konsens und auch die regionale 
Verträglichkeit des Vorhabens (Nr. 158000-002). 
Nach der Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) ist bei der max. 
Verkaufsflächengröße von 6.300 m 2 mit Umsatzverteilquoten von 10% - 11% in den 
zentralen Versorgungsbereichen der betroffenen Kommunen zu rechnen. Eine weitere 
Reduzierung ist im Hinbl ick auf die Zielkonformität Ziel 6.5 -3 LEP NRW und der 
Selbstverpflichtung des gemeinsamen Einzelhandels - und Zentrenkonzept  (:REZK) 
aus Sicht der Regionalplanungsbehörde nicht notwendig. 
 
Stadt Lohmar:  
o die massive Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes auf 7.800 m² wird 
grundsätzlich abgelehnt, da Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche 
in Lohmar zu befürchten sind und die dort ansässigen kleinteiligen Fahrrad -
einzelhandel in ihrer Existenz gefährdet sind. (Nr. 159000-001),

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 36 von 38 
Die Auswirkung auf die zentralen Versorgungsbereiche in Lohmar werden im 
Gutachten (Auswirkungsanalyse, GMA 2020) als eher gering bzw. nicht ermittelbar 
festgestellt. Lohmar liegt in der Einzugsbereichszone II. Lediglich ein Fahrradgeschäft 
ist im zentralen Versorgungsbereich Wahlscheid mit einem mittleren Jahresumsatz 
betroffen. Ein Widerspruch zum G 6.5-9 ist nicht feststellbar. 
 
o durch die Planung kommt es zu einer weiteren Stärkung des nicht integrierten 
Einzelhandelsstandortes St. Augustin Menden zu Lasten der zentralen Ver -
sorgungsbereiche in den umliegenden Kommunen (Nr. 159000-002). 
Die Entwicklungen weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb des neuen 
ASB müssen ebenfalls die Vorgaben des LEP NRW berücksic htigen, was jeweils 
durch Regionalplanungsbehörde im Verfahren nach § 34 LPlG überprüft wird. 
 
Darüber hinaus hat die Stadt Bornheim im Erörterungsverfahren noch die 
Verkleinerung der geplanten Verkaufsfläche angeregt, um kleine ortsnahe 
Fahrradläden erhalten zu können. 
Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist die erneute Reduzierung auf 
6.300m2 dazu geeignet, keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP 
NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu lassen und die freiwillige 
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu berücksichtigen.  
 
Zusammenfassend 
Schwerpunkt der von den Einwendern vorgebrachten Bedenken ist, die geplante 
Größe der Verkaufsflächenerweiterung des Fahrradfachmarktes. Daher wird das 
Vorhaben zu deutlichen Umsatzumverteilu ngsquoten (> 10%) in den zentralen 
Versorgungsbereichen der angrenzenden Kommunen führen. Dies, so der Tenor  der 
Mehrzahl der Einwender , widerspricht sowohl dem landesplanerischen Beein -
trächtigungsverbot (Ziel 6.3 -5 LEP) als auch dem regionalen Einzelhan delskonzept 
(:REZK), auf das sich die Kommunen des :rak verständigt haben.  
Zum detaillierten Inhalt der Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten im Sinne des § 
19 Abs. 3 (LPlG) NRW wird auf die Niederschrift zur Erörterung (Planunterlage Teil G) 
verwiesen. Diese enthält die Stellungnahmen der Beteiligten in kurzgefasster Form, 
ihre Bewertung durch die Regionalplanungsbehörde sowie das Ergebnis der 
Erörterung.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 37 von 38 
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit hat sich eine Stellungnahme ergeben: diese 
erbebt Bedenken auf Grund der Dimensionierung der Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes und sieht dadurch die kleinen Fahrradläden wirtschaftlich 
gefährdet.  
4.3 Alternativenbetrachtung 
Gegenstand der Regionalplanänderung ist es, für einen bestehenden Fahrrad -
fachmarkt im GIB Menden Erweiterungsflächen in einem engen räumlich- funktionalen 
Zusammenhang planerisch zu sichern. In Betrachtung dieser Standortgebundenheit 
ist die Suche nach alternativen Flächen deutlich eingeschränkt.  
Im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung  hat sich die Stadt St. Augustin mit 
entsprechenden Ausführungsalternativen befasst. 
Darüber hinaus wird durch die Umplanung eines GIB - der bereits für die Entwicklung 
eines Gewerbegebietes bauleitplanerisch gesichert ist - in eine Sonderbaufläche kein 
weiterer Freiraum verbraucht. 
Eine Nullvariante kommt aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit der Erweiterungs -
flächen ebenfalls nicht in Betracht (s.o.).  
4.4 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 
Gemäß § 8 Absatz 4 ROG sind die erheblichen Auswirkungen der Durchführung bzw. 
Umsetzung des Raumordnungsplans auf die Umwelt zu überwachen und die 
Maßnahmen dafür im Umweltbericht zu benennen. Zweck der Überwachung ist unter 
anderem, frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln und in der 
Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. 
Wirkungsumfang und -intensität der Darstellungen auf der Ebene des Regionalplans 
sind häufig nicht konkret und lassen sich nicht abschließend einschätzen, da die 
Darstellungen durch die nachgeordn eten Planungs - und Zulassungsebenen 
konkretisiert werden. Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach - und 
Genehmigungsplanung lediglich rahmensetzende Wirkungen, d.h. durch ihre 
Festlegungen werden i.d.R. keine direkten Umweltwirkungen ausgelöst. Ve rbindliche 
Überwachungsmaßnahmen können daher erst in den entsprechenden fachrechtlichen 
Vorgaben und Genehmigungen festgelegt werden.

07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 38 von 38 
Auf Ebene der Regionalplanung findet die Überwachung der unvorhergesehenen, 
negativen Auswirkungen, die sich vornehmlich aus Unzulänglichkeiten der Prognosen 
des Umweltberichtes oder aus einem veränderten Kontext im Vergleich zu dem im 
Umweltbericht angenommenen ergeben, im Rahmen des kontinuierlichen 
Flächenmonitorings (§  4 Abs.  4 LPlG  NRW), das die Regionalplanungsbehörde in 
Zusammenarbeit mit den Kommunen durchführt, statt. 
Darüber hinaus unterrichten die öffentlichen Stellen im Rahmen der Umsetzung des 
Regionalplans die Regionalplanungsbehörde, sofern nach den ihnen vorliegenden 
Erkenntnissen die Durchführung des Raumordn ungsplans erhebliche, insbesondere 
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Eine derartige 
Rückmeldung hat im Rahmen des landesplanerischen Verfahrens gemäß §  34 
LPlG NRW oder im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen der 
Regionalplanungsbehörde in anderen Fachplanungen zu erfolgen.

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil C. 
Screening-Prüfliste  
(Stand Feststellungsbeschluss)

Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste  Seite 2 von 6

Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste  Seite 3 von 6

Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste  Seite 4 von 6

Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste  Seite 5 von 6

Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste  Seite 6 von 6

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil D. 
Beteiligtenliste  
(Stand Feststellungsbeschluss)

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 2 von 14 
Nr: 1000 
Eisenbahn-Bundesamt 
Außenstelle Köln Sb1 
Werkstattstraße 102 
 
50733 Köln 
Nr: 2000 
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 
und Dienstleistungen der Bundeswehr 
Referat Infra I 3 
Fontainengraben 200 
 
53123 Bonn 
Nr: 3000 
Oberfinanzdirektion NRW 
Standort Köln 
Riehler Platz 2 
 
50668 Köln 
Nr: 4001 
Landschaftsverband Rheinland 
Kennedy-Ufer 2 
 
50679 Köln 
Nr: 4002 
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Denkmalpflege 
im Rheinland 
Ehrenfriedstr. 19 
 
50259 Pulheim 
Nr: 4003 
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Bodendenkmalpflege im 
Rheinland 
Endenicher Str. 133 
 
53115 Bonn 
Nr: 5000 
Direktor der 
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle f. Agrarstruktur 
Rütger-von-Scheven-Sr. 44 
 
52349 Düren

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 3 von 14 
Nr: 6000 
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle f. Agrarstruktur 
Rütger-von-Scheven-Str. 44 
 
52349 Düren 
Nr: 7003 
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt 
Rhein-Sieg-Erft 
Krewelstraße 7 
 
53783 Eitorf 
Nr: 8000 
Bezirksregierung Arnsberg 
Abteilung Bergbau und Energie 
in NRW 
Goebenstr. 25 
 
44135 Dortmund 
Nr: 9000 
Geologischer Dienst NRW 
- Landesbetrieb - 
De-Greiff-Straße 195 
 
47803 Krefeld 
Nr: 10000 
Bundesnetzagentur, Referat 814 „Technische Fragen, Geodaten und Geo-
informationssysteme, Raumordnung 
Tulpenfeld 4 
 
53113 Bonn 
Nr: 10001 
Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und 
Ortungsfunk 
Fehrbelliner Platz 3 
 
10707 Berlin 
Nr: 12000 
Landesbüro der Naturschutzver- 
bände NRW 
Ripshorster Straße 306 
 
46117 Oberhausen 
Nr: 12001 
Naturschutzverein Koslar 1978 e.V. 
Im Wiesengrund 8 
 
52428 Jülich

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 4 von 14 
Nr: 12002 
Aqua Viva 
Weinsteig 192 
 
8200 Schaffhausen 
Nr: 12003 
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) 
Adenauerallee 68 
 
53113 Bonn 
Nr: 12004 
Bundesverband beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) 
Konstantinstraße 110 
 
53179 Bonn 
Nr: 12005 
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA) 
Postfach 1110 
 
76707 Hambrücken 
Nr: 12006 
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) 
Wartburgerstr. 42 
 
10823 Berlin 
Nr: 12007 
Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. (DGHT) 
N 4, 1 
 
68161 Mannheim 
Nr: 12008 
Deutscher Angelfischerverband e.V. 
Siemensstraße 11 - 13 
 
63017 Offenbach am Main 
Nr: 12009 
Deutscher Falkenorden, Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und 
Greifvogelkunde e. V. 
Maikäferpfad 16 
 
14055 Berlin

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 5 von 14 
Nr: 12010 
Deutscher Jagdverband – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für 
den Schutz von Wild, Jagd und Natur e. V. 
Friedrichstr. 185/186 
 
10117 Berlin 
Nr: 12011 
Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V. 
Marienstr. 19 - 20 
 
10117 Berlin 
Nr: 12012 
Deutscher Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) 
Schlossallee 2 
 
78315 Radolfzell 
Nr: 12013 
Deutscher Tierschutzbund e. V. 
Baumschulallee 15 
 
53115 Bonn 
Nr: 12014 
Deutscher Wanderverband und Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine 
e. V. 
Kleine Rosenstr. 1 - 3 
 
34117 Kassel 
Nr: 12015 
Deutscher Wildschutz Verband e. V. 
Im Seifer Hof 4 
 
57520 Molzhain 
Nr: 12016 
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. 
Grauhorststraße 42 
 
38440 Wolfsburg 
Nr: 12017 
Grüne Liga e. V. 
Greifswalder Straße 4 
 
10405 Berlin

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 6 von 14 
Nr: 12018 
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. 
Am Holzfeld 5 
 
85247 Rummeltshausen 
Nr: 12019 
Interessenvertretung für nachhaltige Natur & Umwelterziehung, e. V. 
Merzigerstraße 200 
 
66763 Dillingen 
Nr: 12020 
Komitee gegen den Vogelmord e. V. - Aktionsgemeinschaft Tier- und Artenschutz 
Auf dem Dransdorfer Berg 98 
 
53121 Bonn 
Nr: 12021 
Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, 
Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e. V. 
Warschauer Straße 58a 
 
10243 Berlin 
Nr: 12022 
Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. 
Kernerstraße 64 
 
74076 Heilbronn 
Nr: 12023 
Naturschutzforum Deutschland e. V. 
Gartenweg 5 
 
26198 Wardenburg 
Nr: 12024 
Rhein-Kolleg e. V. 
Maximilianstraße 100 
 
67346 Speyer 
Nr: 12025 
Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) 
Platz der Vereinten Nationen 9 
 
53113 Bonn

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 7 von 14 
Nr: 12026 
Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V. 
Josef-Wirmer-Straße 1 - 3 
 
53123 Bonn 
Nr: 12027 
Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland 
Noordereinde 60 
 
0 JJ's -Graveland 
Nr: 13000 
Regionaldirektion NRW 
der Bundesagentur für Arbeit 
Josef-Gockeln-Straße 7 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 14000 
Landesvereinigung der 
Unternehmensverbände NRW e.V. 
Uerdingerstr. 58-62 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 15000 
Deutscher Gewerkschaftsbund 
Bezirk NRW 
Friedrich-Ebert-Str. 34-38 
 
40210 Düsseldorf 
Nr: 15001 
Deutscher Beamtenbund 
NRW 
Ernst-Gnoß-Straße 24 
 
40219 Düsseldorf 
Nr: 16000 
LandesSportBund NRW e.V. 
Friedrich-Alfred-Str. 25 
 
47055 Duisburg 
Nr: 17003 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung 
Rhein-Berg 
Albertstraße 22 
 
51643 Gummersbach

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 8 von 14 
Nr: 19001 
Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW 
Köln 
Domstraße 55-73 
 
50668 Köln 
Nr: 20000 
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / 
Gleichstellungsstellen NRW 
Rathausstr. 19 
 
53859 Niederkassel 
Nr: 22000 
Landesamt für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz NRW 
Leibnizstr. 10 
 
45659 Recklinghausen 
Nr: 127000 
Kreis Euskirchen 
Jülicher Ring 32 
 
53861 Euskirchen 
Nr: 151000 
Bundesstadt Bonn 
Berliner Platz 2 
 
53111 Bonn 
Nr: 152000 
Rhein-Sieg-Kreis 
Planung, Verkehr, Straßenbau 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 153000 
Gemeinde Alfter 
Am Rathaus 7 
 
53347 Alfter 
Nr: 155000 
Stadt Bornheim 
Fachbereich 7 
Rathausstraße 2 
 
53332 Bornheim

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 9 von 14 
Nr: 157000 
Stadt Hennef 
Stadtplanung und -entwicklung 
Frankfurter Straße 97 
 
53773 Hennef (Sieg) 
Nr: 158000 
Stadt Königswinter 
Bauverwaltung 
Obere Straße 8 
 
53639 Königswinter-Thomasberg 
Nr: 159000 
Stadt Lohmar 
Bauaufsichts- u. Planungsamt 
Hauptstraße 29 
 
53797 Lohmar 
Nr: 163000 
Stadtverwaltung Niederkassel 
Rathausstr. 19 
 
53859 Niederkassel 
Nr: 166000 
Stadt St. Augustin 
Markt 1 
 
53757 St. Augustin 
Nr: 167000 
Kreisstadt Siegburg 
Planungs- u. Bauaufsichtsamt 
Nogenter Platz 10 
 
53721 Siegburg 
Nr: 169000 
Stadt Troisdorf 
Kölner Straße 176 
 
53840 Troisdorf 
Nr: 172000 
Stadt Köln 
Stadtplanungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2 
 
50679 Köln

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 10 von 14 
Nr: 174000 
Rhein-Erft-Kreis 
Willy-Brandt-Platz 1 
 
50126 Bergheim 
Nr: 184000 
Stadt Wesseling 
Bereich Stadtplanung 
Alfons-Müller-Platz 
 
50389 Wesseling 
Nr: 185000 
Oberbergischer Kreis 
Moltkestraße 34 
 
51643 Gummersbach 
Nr: 199000 
Rheinisch-Bergischer-Kreis 
Rübezahlwald 7 
 
51469 Bergisch Gladbach 
Nr: 263000 
Wahnbachtalsperrenverband 
Siegburg-Siegelsknippen 
 
53721 Siegburg 
Nr: 264000 
Wasserverband 
Rhein-Sieg-Kreis 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 283000 
Industrie- u. Handelskammer 
zu Köln 
Unter Sachsenhausen 10-26 
 
50667 Köln 
Nr: 285000 
Handwerkskammer zu Köln 
Heumarkt 12 
 
50667 Köln

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 11 von 14 
Nr: 331000 
Kreis Ahrweiler 
Untere Landesplanungsbehörde 
Wilhelmstraße 24-30 
 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 
Nr: 336000 
Kreis 
Altenkirchen 
Regional- und Landesplanung 
Parkstraße 1 
 
57610 Altenkirchen 
Nr: 341000 
Kreis Neuwied 
Abt. 6/10-62 
Planung Kreisentwicklung 
Wilhelm-Leuschner-Straße 9 
 
56564 Neuwied 
Nr: 404000 
Naturpark Siebengebirge 
Naturpark Siebengebirge 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 408000 
Fischereiverband   Nordrhein-Westfalen e.V. 
Sprakeler Str. 409 
 
48159 Münster 
Nr: 420000 
Rheinischer 
Landwirtschaftsverband e.V. 
Rochusstr. 18 
 
53123 Bonn 
Nr: 424000 
Verband der Bau- und 
Rohstoffindustrie 
Düsseldorfer Straße 50 
 
47051 Duisburg 
Nr: 425000 
Bundesverband der 
Deutschen Kalkindustrie e.V. 
Annastraße 67-71 
 
50968 Köln

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 12 von 14 
Nr: 426000 
Architektenkammer NW 
Zollhof 1 
 
40221 Düsseldorf 
Nr: 427000 
Bundesverband Keramische 
Rohstoffe e.V. 
Engerser Landstraße 44 
 
56564 Neuwied 
Nr: 428000 
Waldbauernverband NRW e.V. 
Kappeler Str. 227 
 
40599 Düsseldorf 
Nr: 429000 
Bundesverband der Deutschen 
Zementindustrie e.V. 
Tannenstraße 2 
 
40476 Düsseldorf 
Nr: 440000 
DB Netz AG 
Regionalbereich West 
Hansastraße 15 
 
47058 Duisburg 
Nr: 442000 
Zweckverband 
Nahverkehr Rheinland GmbH 
Glockengasse 37-39 
 
50667 Köln 
Nr: 491005 
Deutsche Telekom 
Netzproduktion GmbH 
Technische Infrastruktur 21 
Bonner Talweg 100 
 
53113 Bonn 
Nr: 602000 
Amprion GmbH 
Unternehmenskommunikation 
Rheinlanddamm 24 
 
44139 Dortmund

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 13 von 14 
Nr: 625000 
Rheinische NETZGesellschaftmbH 
RNG 
Parkgürtel 24 
 
50823 Köln 
Nr: 627000 
Thyssengas GmbH 
Netzdokumentation und 
Netzauskunft 
Emil-Moog-Platz 13 
 
44137 Dortmund 
Nr: 629000 
PLEdoc Gesellschaft für 
Dokumentationserstellung 
und -pflege mbH 
Gladbecker Str. 404 
 
45326 Essen 
Nr: 634000 
Tourismus NRW e.V 
Völklinger Straße 4 
 
40219 Düsseldorf 
Nr: 704000 
RSAG 
Rhein-Sieg Abfallwirtschafts- 
gesellschaft mbH 
Pleiser Hecke 4 
 
53721 Siegburg 
Nr: 734000 
Region Köln-Bonn e.V. 
Rheingasse 11 
 
50676 Köln 
Nr: 809000 
Rheinische Energie AG 
(RHENAG) 
Werkgruppe Sieg 
Bachstr. 3 
 
53721 Siegburg

Verfahrensbeteiligte  
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren   
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste  Seite 14 von 14 
Nr: 814000 
Mittelrheinische 
Erdgastransportgesellschaft 
mbH 
Kallenbergstr. 5 
 
45141 Essen

Bezirksregierung Köln 
 
Teil E 
Niederschrift Erörterung  
(Stand Feststellungsbeschluss)  
 
Vorbemerkung 
Die Regionalplanungsbehörde Köln wurde durch Beschluss des Regionalrats vom 18.12.2020 
(27. Sitzung des Regionalrates Köln) beauftragt, die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen 
berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LPlG NRW 
im Erarbeitungsverfahren zur 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, 
Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und 
industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsberei ch (ASB) - Fahrrad Fach-
markt, Stadt Sankt Augustin – zu beteiligen. 
 
Beteiligung 
Die zu beteiligenden Stellen (siehe Beteiligtenliste Teil D Planunterlage) wurden mit Schreiben 
vom 26.01.2021 aufgefordert eine Stellungnahme zum Entwurf der Planänderung, d er 
Begründung und des Umweltberichts bis zum 31.03.2021 abzugeben. Aufgrund der geringen 
Anzahl der Stellungnahmen und der zurzeit bestehenden COVID-19 Pandemiesituation wurde 
die Erörterung in einem schriftlichen Verfahren vom 19.07.– 02.08.2012 durchgeführt.   
Die nachfolgende Niederschrift zur Erörterung (§ 19 Abs. 3 LPlG NRW) stellt die fristgerecht 
abgegebenen Stellungnahmen, den von der Regionalplanungsbehörde Köln erarbeiteten 
Ausgleich der Meinungen sowie das Ergebnis der abgeschlossenen Erörterung dar. 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Darüber hinaus wurde der Öffentlichkeit vom 01.02.2021 bis zum 31.03.2021 Gelegenheit 
gegeben, zu den Planunterlagen zur 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungs -
bezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg - Umwandlung eines Bereiches für 
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) - 
Fahrrad Fachmarkt, Stadt Sankt Augustin  - Stellung zu nehmen. Gemäß § 3 Gesetz zur 
Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs - und Genehmi gungsverfahren während der 
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wurde aber von einer 
physischen öffentlichen Auslegung abgesehen. Stattdessen erfolgte eine „digitale öffentliche 
Auslegung“, also eine Auslage durch Veröffentlichung im  Internet. Darüber wurde zwei 
Wochen vor der Beteiligungsfrist ortsüblich in den jeweiligen Bekanntmachungsorganen 
darüber informiert. 
Zu der Regionalplanänderung und den Unterlagen wurde von den Bürgerinnen und Bürgern 
bzw. weiterer interessierten Institu tionen eine Stellungnahme zur Regionalplanänderung 
abgegeben. Diese erhebt Bedenken wegen der Dimensionierung der Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes, da somit der Erhalt der kleinen Fahrradläden in der Region gefährdet ist. 
Gerade diese Läden bieten einen sicheren Arbeitsplatz.

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 2 von 42 
Nr. 1000     Eisenbahn-Bundesamt  
 
1000-001 
Hinweis 
 
 
Das EBA erhebt keine Bedenken gegen die 
Regionalplanänderung, sofern die Substanz 
der Eisenbahnbetriebsanlagen nich t beein -
trächtigt und der Eisenbahnverkehr nicht 
gefährdet wird.  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
Einvernehmen 
1000-001 
Anregung Es wird empfohlen, die DB Netz AG GmbH 
als Infrastrukturbetreibende zu beteiligen. 
Der Anregung wird gefolgt, die DB Netz AG 
wurde zur Stellungnahme aufgefordert.  
Einvernehmen 
Nr. 2000     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr  
 
 
 
 
2000-001 
Hinweis 
Das Bundesamt weist darauf hin, dass die 
beabsichtigte Maßnahme sich  
- im Bereich der Funkdienststelle FP Köln, 
- im Bereich der Emissionsschutzzone des 
Standortübungsplatzes    Wahner Heide be-
findet. Hier ist mit Lärm -/Abgasimmissionen 
zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche an die 
Bundeswehr können nicht anerkannt 
werden. 
Ob eine tatsächliche Beeinträchtigung der 
Belange der Bundeswehr betroffen sind, 
kann erst beurteilt werden, wenn im Rahmen 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen 
und an Bauleitplanung weiter-geleitet. 
Einvernehmen

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 3 von 42 
eines Bebauungsplanes konkrete Bereiche 
ausgewiesen werden. 
Das Bundesamt bittet, im weiteren 
Verfahren beteiligt zu werden. 
Nr. 4001    Landschaftsverband Rheinland- Kaufm. Immobilienmanagement, Haushalt, Gebäudeservice 
 
4001-001 
Hinweis 
Es wird keine Betroffenheit bezogen auf 
Liegenschaften des LVR und daher keine 
Bedenken gegen die o.g. Maßnahme ge -
äußert. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
4001-002 
Anregung 
Diese Stellungnahme gilt nicht für das LVR 
Amt für Denkmalpflege im Rheinland und 
das LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im 
Rheinland. Es wird darum gebeten, deren 
Stellungnahmen gesondert einzuholen. 
Der Anregung wurde gefolgt. Einvernehmen 
Nr. 4003    LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege 
4003-001 
Hinweis 
Es wird auf in der Stellungnahme vom 
04.11.2020 vorgetragenen Belange der 
Bodendenkmalpflege verwiesen.  
(keine Konflikte zwischen der Planung und 
den öffentlichen Interessen des Boden -
denkmalschutzes zu erkennen; Verweis auf 
die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG 
NRW (Meldepflicht - und Veränderungsver -
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 4 von 42 
bot bei der Entdeckung von Bodendenk -
mälern). 
Nr. 6000    Landwirtschaftskammer NRW-  Bezirksstelle für Agrarstruktur Köln 
 
 
6000-001 
Hinweis 
Die Bezirksstelle für Agrarstruktur weist – 
auch im Namen der Kreisstelle der Landwirt-
schaftskammer NRW für den Rhein -Sieg-
Kreis - darauf hin, dass die Festlegung eines 
ASB anstelle eines GIB keine zusätzliche 
agrarstrukturelle Betroffenheit zur Folge hat. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr. 7003   Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
 
7003-001 
Hinweis 
Es werden keine Bedenken oder 
Anregungen zur Planung vorgebracht. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr. 9000 – Geologischer Dienst NRW 
9000-001 
Hinweis 
 
Der Geologische Dienst NRW erhebt keine 
Bedenken gegen die vorgesehene 
Regionalplanänderung.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
(bestätigt durch E Mail vom 26.07.21) 
9000-002 
Hinweis 
 
 
Vorsorglich wird auf die Bewertung der 
Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei 
Planung üblicher Hochbauten gemäß den 
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende 
Planungs- und Genehmigungsebene. Einvernehmen 
(bestätigt durch E Mail vom 26.07.21)

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 5 von 42 
 Technischen Baubestimmungen des Landes 
NRW gem. DIN 4149:2005 -04 „Bauten 
Erdbebengebieten“ zu berücksich-tigen ist. 
Die Erdbebengefährdung wird durch die 
Zuordnung zu Erdbebenzonen und geolo -
gischen Untergrundklassen eingestuft. An -
hand der Karte der Erdbebenzonen, ist das 
relevante Plangebiet der Erdbebenzone  1 
und der geologischen Untergrundklasse R 
zuzuordnen.          
Auf die Berücksichti gung der Bedeu -
tungskategorien für Bauwerke gemäß 
DIN 4149:2005 bzw. Bedeutungsklassen 
der relevanten Teile von DIN EN 1998 und 
der jeweiligen Bedeutungsbeiwerte wird 
ausdrücklich hingewiesen.  
 
Nr. 12000 – Landesbüro der Naturschutzverbände  NRW 
12000-001 
Hinweis 
Das Landesbüro der Naturschutzverbände 
NRW erhebt keine Bedenken gegen die 
vorgesehene Regionalplanänderung.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
(bestätigt durch E Mail vom 20.07.21) 
Nr. 16000 LandesSportBund NRW

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 6 von 42 
16000-001 
Hinweis Es werden keine Bedenken oder 
Anregungen vorgebracht. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr. 17001 Landesbetrieb Straßenbau NRW 
 
 
17000-001 
Hinweis 
Der Landesbetrieb Straßenbau weist darauf 
hin, dass sich das Plangebiet südlich des 
Verkehrsknoten 5209 054 – B 56 / A 560 / L 
143/Einsteinstraße und A 565 / L 158 
befindet.  
Durch die die Vergrößerung der Ver -
kaufsfläche von 2.500 m² auf zukünftige 
9.000 m² wird eine Steigerung des Ver -
kehrsaufkommens im öffentlichen Straßen -
netz generiert. Sollten an der Stelle des 
Verkehrsknotens durch die Verkehrs -
steigerung Umbau/Ausbaumaßnahmen not-
wendig werden, so gehen die Kosten 
komplett zu Lasten des Vorhabenträgers.  
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende 
Planungs- und Genehmigungsebene. 
Einvernehmen 
Nr.1800    Autobahn GmbH des Bundes 
18000-001 
Hinweis 
Die Autobahn GmbH weist darauf hin, dass 
sich das Plangebiet südlich des Ver -
kehrsknoten 5209 054 – B 56 / A 560 / L 143 
/ Einsteinstraße und A 565 / L 158 befindet. 
Mit der Vergrößerung der Verkaufsfläche 
von 2.500 m² auf zukünftige 9.000 m² ist 
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende 
Planungs- und Genehmigungsebene. 
Die Stadt St. Augustin hat bereits im Vorfeld 
des Verfahrens ein Verkehrsgutachten zur 
Planung erstellen lassen. Dieses geht sel bst 
Einvernehmen

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 7 von 42 
auch eine  Steigerung des Verkehrsauf -
kommens im öffentlichen Straßennetz und 
somit auch eine Verkehrserhöhung in der 
Anschlussstelle Siegburg der A560 zu 
erwarten. Zur Abschätzung des künftigen 
Verkehrsaufkommens und dessen Aus -
wirkung auf die Anschlussstelle ist e ine 
Verkehrsuntersuchung zwingend erforder -
lich. 
 
bei der ursprünglich geplanten Verkaufsfläche 
von 9.000 m 2 von einer Verkehrs -
verträglichkeit des Vorhabens aus 
Nr.1800    Autobahn GmbH des Bundes - Rheinland 
18000-001 
Bedenken 
Die Autobahn GmbH erhebt erhebliche 
verkehrliche Bedenken gegenüber der 
Planung.  
Die verkehrliche Situation in dem Er -
schließungsbereich mit Berücksichtigung 
der Anschlussstelle Siegburg an der BAB 
560 ist bereits im laufenden Änderungs -
verfahren d.h. vor  der Änderung des 
Regionalplans umfassend zu untersuchen. 
In der Planbegründung wird an unter -
schiedlichen Stellen die gute verkehrliche 
Anbindung und die Nähe des Vorhaben -
standortes zum überörtlichen Straßen -
verkehrsnetz hervorgehoben. Darüber 
hinaus wir d festgestellt, dass die geplante 
Den Bedenken wird nicht gefolgt.  
 
Die Anregung richtet sich an die nachfolgende 
Bauleitplanung. 
 
Die Stadt Sankt Augustin hat bereits im 
Vorfeld des Verfahrens ein Verkehrs gut-
achten zur Planung erstellen lassen. Dieses 
geht selbst bei der ursprünglich geplanten 
Verkaufsfläche von 9.000 m 2 von einer 
Verkehrsverträglichkeit des Vorhabens aus. 
Ziel des Regionalplanänderungsverfahrens in 
St. Augustin Menden ist es, in einem Tei l des 
Siedlungsbereiches die Festlegung GIB in 
einen ASB zu ändern.  Zu betrachten ist dabei, 
 
keine Rückmeldung im Erörterungs -
verfahren 
 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 8 von 42 
Nutzung zu zusätzlichen Verkehren führen 
wird. 
Aus Sicht der Autobahn GmbH ist die 
verkehrliche Situation an der AS Siegburg 
bereits zum jetzigen Zeitpunkt stark 
angespannt. Besonders zu Zeiten des 
Berufsverkehrs, aber auc h an Samstagen 
kommt es sowohl im Umfeld der AS auf der 
Einsteinstraße als auch am Knotenpunkt der 
Einsteinstraße mit der FR. -Gauß-Straße zu 
erheblichen Staulagen. Zum einen ist hier 
die Auffahrtssituation in beide Fahrt -
richtungen auf die BAB zu nennen; d as 
Verkehrsaufkommen führt regelmäßig zu 
Rückstauungen auf der B 56. Besonders der 
Verkehr aus Much kommend in Fahrt -
richtung BAB 560 Hennef überstaut 
regelmäßig den nördlichen Anschluss der 
BAB 560. Dadurch wird der Abfluss von der 
BAB 560 in Richtung Hen nef in südlicher 
Richtung blockiert.  Zum anderen bildet sich 
bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein deutlicher 
Stau auf der Einsteinstraße vor dem 
Knotenpunkt mit der Fr. -Gauß-Straße. 
Dieser reicht häufig (durchaus täglich) 
ebenfalls in den AS -Bereich hinein und 
behindert auch die stark frequentierte 
Abfahrt der BAB 560 vom AD Sankt -
zu welchen Änderung diese Planung im 
betroffenen Raum führen wird. Dazu gehört 
grundsätzlich auch der Verkehr. 
Bewertungsmaßstab ist allerdings die 
regionalplanerisch aktuell festlegte Nutzung. 
Nach den raumordnerischen Vorgaben könnte 
sich im Plangebiet ein Produ -ktionsbetrieb im 
4-Schichtbetrieb ansiedeln. Auch diese 
Nutzung bedürfte einer leistungsfähigen 
Verkehrsanbindung, die am Standort 
durchaus gegeben ist. Es wird nicht davon 
ausgegangen, dass ein Fahrrad -fachmarkt 
diese Verkehrsbeanspruchung noch einmal 
erheblich übertreffen wird. Auf der 
regionalplanerischen Ebene ergibt sich daher 
für den Automobilverkehr kein weiterer 
Untersuchungsbedarf. 
Die vorgebracht en Darstellungen in den 
Planunterlagen, dass es zu einem erhöhten 
automobilen Verkehrsaufkommen kommen 
wird, bezieht sich auch den jetzigen 
Nutzungszustand der noch zu bebauenden 
Freifläche.

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 9 von 42 
Augustin-West kommend. An der südlichen 
AS werden zudem noch durch den 
Anschluss der L 143 die Verkehre von und 
nach Menden sowie der anliegende 
Einzelhandel abgewickelt. Auch dort kommt 
es bereits außerhalb der Berufszeiten zu 
deutlichen Staulagen auf der L 143.  
In der Vergangenheit gab es bereits An -
strengungen den südlichen Anschluss durch 
eine geänderte Spurenaufteilung und An -
passung der Signalisierung leistungsfähig zu 
gestalten. Trotz diverser verkehrlicher 
Anpassungen hat die AS (nördl. und südl. 
Anschluss) bereits ihre Leistungsfähigkeit 
erreicht. Ein höheres Verkehrsaufkommen 
wird nicht sicher abgewickelt werden können 
und führt zu Rückstaulagen auf der 
Autobahn. Dies ist unbedingt zu vermeiden. 
Deswegen wird erwartet, dass vor einer 
Änderung des Regionalplanes ein 
Verkehrsgutachten nachweist, mit welchen 
Verkehrsmengen in Zukunft zu rechnen ist, 
in welcher Form und mit welchen 
Möglichkeiten dieser zusätzliche Verkehr 
sicher abgewickelt werden kann. Dabei sind 
AS-Bereiche der AS Siegburg einzu -
beziehen.

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 10 von 42 
18000-
002 
Hinweis 
In Teil D. Beteiligtenliste ist die Autobahn 
GmbH als Beteiligte zu ergänzen. Es ist nicht 
ausreichend, dort den Landesbetrieb 
Straßen. NRW als Baulastträger 
aufzuführen. 
 
Dem Hinweis wurde gefolgt. Einvernehmen 
Nr.18003   Fernstraßen Bundesamt 
18003-001 
Hinweis 
Das Fernstraßen Bundesamt weist darauf 
hin, dass sich der Änderungsbereich ca. 180 
m entfernt zur Auffahrt der AS Siegburg der 
BAB 560 befindet. Eine anbaurechtliche 
Betroffenheit bestehe daher nicht.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr. 22000 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 
22000-
001 
Hinweis 
 
Von Seiten des LANUV werden keine 
Bedenken gegen die Planung vorgebracht.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
(bestätigt durch Schreiben vom 
20.07.21) 
 
Nr. 151000 Stadt Bonn 
151000-
001  
Bedenken 
Die Stadt Bonn trägt vor, dass sie die 
Bedenken gegenüber der vorgesehenen 
Änderung des Regionalplans, die bereits in 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
 keine Rückmeldung im Erörterungs-
verfahren

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 11 von 42 
der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht 
worden sind, weiterhin aufrechterhält.  
Für den Bonner Einzelhandel werden 
negative Auswirkungen befürchtet, da das 
Vorhaben in Sankt Augustin sehr groß 
dimensioniert ist und Fahrräder gem. Bonner 
Liste in Bonn als zentrenrelevant eingestuft 
sind.   
 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur 
Regionalplanänderung wurden von mehreren 
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich 
der geplanten Verkaufsflächengröße der 
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht 
(s.u.). Dies führe zu Umsatzumverteilungen 
von bis zu 13% in einzelnen zentralen Ver -
sorgungsbereichen und widerspricht damit 
dem Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im 
Rahmen der :rak Vereinbarung. 
Dies hat die Stadt Sankt Augustin dazu 
veranlasst, nach Rücksprache mit dem 
Vorhabenträger die geplante Verkaufsfläche 
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es 
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den 
zentralen Versorgungsbereichen im Ein -
zugsgebiet des Vorhabens kommen kann. Die 
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max. 
Verkaufsfläche festsetzen. 
Nach Feststellung sowohl der Stadt St. 
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu 
geeignet, keine erheblichen Beeinträchti -
gungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den 
betroffenen Kommunen entstehen zu lassen, 
die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak 
Kommunen zu berücksichtigen und dem 
 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 12 von 42 
Vorhabenträger eine marktgerechte Erweiter-
ung zu ermöglichen. 
151000-
002  
Bedenken 
Zudem haben die Bedenken bzgl. der 
Auswirkungsanalyse, die der Stadt Sankt 
Augustin in Stellungnahmen mitgeteilt 
wurden, ebenfalls nach wie vor Bestand. 
 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
Der Regionalplanungsbehörde gegenüber 
wurden die Bedenken zur Studie nicht näher 
spezifiziert. Diese wurde im Vorfeld des 
Regionalplanänderungsverfahrens durch die 
Bezirksregierung geprüft. 
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
kein Einvernehmen 
151000-
003 
Bedenken 
Bedenken bestehen auf Grund des Mangels 
an GI-Flächen u.a. auch in St. Augustin (vgl. 
gemeinsames Fachgutachten Gewerbe- und 
Industrieflächen Bonn und Rhein -Sieg-
Kreis) und der damit verbundenen Pro -
blematik, dringend benötigte Flächen für 
Gewerbe und Industrie in ASB zum Zwecke 
des Einzel-handels umzuwandeln. 
 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
Bei dem in Rede stehenden GIB Menden 
handelt es sich um einen innerstädtischen 
Altstandort zur Sicherung bestehender Be -
triebe. Im Bereich der überplanten Flächen 
des GIB ist aufgrund der Nähe zu den in den 
letzten Jahren herangerückten schutz -
würdigen Wohn–/Handelsnutzungen nur noch 
sehr eingeschränkt industrielle Nutzung 
möglich. Diese innerstädtischen Trans -
formationsbereiche – also alte Indus triebe-
reiche, die sich zu neuen städtischen 
Nutzungen entwickeln- gibt es u.a. auch auf 
dem Gebiet der Stadt Bonn (u.a. GIB 
Endenich-Nord). 
 
    
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
kein Einvernehmen  
151000-
004 
Bedenken 
Bedenken werden auch hinsi chtlich der 
Größe der Fläche, für die der Regionalplan 
Den Bedenken wird nicht gefolgt.

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 13 von 42 
geändert werden soll, vorgebracht. Auf der 
Fläche, die später nicht durch den 
Fahrradfachmarkt genutzt werden soll, aber 
ebenfalls in ASB umgewandelt werden soll, 
könnten sich weitere Einzelhändler 
ansiedeln. 
 
 
Auf den nach dem Bau des Fahrradfach -
marktes noch nicht umgesetzten freien ASB 
Flächen kann sich aber auch der an -
grenzende Wohnbau oder aber nicht 
störendes Gewerbe entwickeln. Wäre dies 
weiterhin eine Industriefläche, könnten sich 
immissionsrechtliche Einschränkungen der 
geplanten Einzelhandelsnutzung ergeben. 
 
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
kein Einvernehmen  
Nr. 152000 Rhein-Sieg-Kreis  
152000-
001 
Bedenken 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rhein -Sieg-Kreis erhebt Bedenken 
gegen die geplante Änderung des 
Regionalplans, da er der Auffassung ist, 
dass im Verfahren zur 7. Regional -
planänderung ein regionaler Konsens und 
regionaler Kompromiss mit den von der 
Planung betroffenen Kommunen erzielt 
werden sollte. Dies konnte entsprechend der 
bekannten Stellungnahmen der Städte 
Lohmar und Königswinter noch nicht erreicht 
werden.  
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.  
Im Vorfeld des Regionalplanänderungs -
verfahren gab es bereits auf Einladung der 
Stadt St. Augustin ein Treffen mit den be -
troffenen Kommunen, welches sich zum Ziel 
gesetzt hatte, einen regionalen Konsens zu 
erreichen.  
Im Nachgang dazu wurde nicht nur das 
Auswirkungsgutachten überarbeitet auch die 
ursprüngliche Planung ist durch eine Redu -
zierung der Verkaufsfläche auf 7.800 m 2 
entsprechend angepasst worden. 
Im Rahmen der Erörterung zur Regional -
planänderung wurde von der Stadt St. 
Augustin di e geplante Verkaufsfläche noch 
einmal auf 6.300 m 2 reduziert (s. AV zu Nr. 
 
Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E Mail vom 19.07.21)

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 14 von 42 
151000-001). Diese Anpassung erfolgte mit 
dem Ziel, dass es in den zentralen Ver -
sorgungsbereichen im Einzugsgebiet des 
Vorhabens zu max. 11% Umsatzumverteilung 
kommen soll und so a uch ein regionaler 
Kompromiss im Rahmen der :rak Verein -
barung erzielt werden kann. 
Nach Feststellung sowohl der Stadt St. 
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu 
geeignet, keine Beeinträchtigungen gem. Ziel 
6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen, die freiwillige 
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu 
berücksichtigen und dem Vorhabenträger eine 
marktgerechte Erweiterung zu ermög-lichen. 
 
 
152000-
001 
Anregung 
 
Der RSK hält eine erneute Abstimmung 
beispielsweise in Form einer Mediation für 
zweckmäßig, um die noch im Raum 
stehenden Bedenken zeitnah und nicht erst 
nach Abschluss des Regionalplan -
verfahrens auf der nachgeordneten Ebene 
auszuräumen. 
Der Anregung wurde bereits gefolgt. 
 
Die Stadt St. Augustin hatte im Vorfeld des 
Regionalplanänderungsverfahrens im Jahr 
2019 eine Besprechung zum Thema durch -
geführt. 
Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E Mail vom 19.07.21) 
Nr. 153000 Gemeinde Alfter

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 15 von 42 
153000-
001 
Hinweis 
Die Gemeinde Alfter weist darauf hin, dass, 
wie von der Stadt Königswinter bereits im 
Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung 
eingegeben, das Vorhaben zu einer 
Stärkung eines nicht integrierten 
Einzelhandelsstandortes zulasten der 
zentralen Versorgungsbereiche unter 
anderem im Rhein-Sieg-Kreis führt. 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
(s. AV zu Nr. 151000-001) 
 
Kein Einvernehmen  
 
Nr. 164000 Stadt Bornheim  
155000-
001 
Hinweis 
Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass 
das Sortiment Fahrrad auch in Bornheim als 
nicht zentrenrelevantes Sortiment eingestuft 
wurde. Die Auswirkungen auf die vor -
handenen Versorgungsbereiche in Born -
heim werden durch die Planung von Zweirad 
Feld in Sankt Augustin daher nicht wesent -
lich beeinträchtigend sein. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Einvernehmen 
 
155000-
002 
Hinweis 
Die Stadt Bornheim begrüßt den aktuellen 
Boom bei den Fahrrädern aus Gründen des 
Klimaschutzes, stellt allerdings in Bezug auf 
die regionalen Auswirkungen durch die 
Dimension der geplanten Verkaufsflächen 
das Vorhaben in Frage. Da Fahrräder sehr 
wartungsintensiv sind, wäre es in diesem 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. kein Einvernehmen 
(bestätigt durch Schreiben vom 
29.07.21) 
Die Stadt Bornheim sieht die geplante 
ASB und Fahrradfachmarkterweiterung 
weiterhin kritisch. Gerade Fahrräder

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 16 von 42 
Zusammenhang günstig auch ortsnahe 
Fahrradläden zu haben, die mit dem Rad 
oder der Bahn erreichbar sind. 
bedürfen für die Pflege und Wartung 
dezentraler Verkaufsstandorte.   
 
155000-
003 
Hinweis 
Ein Fahrradanbieter mit einer 
Verkaufsfläche von 7.800 m² wird eine er -
hebliche Strahlkraft in die Region erhalten. 
Eine Konzentration von Verkauf und 
Wartung bei einem so großflächigen und 
zentralen Anbieter führt zu einer verstärkten 
Nutzung des Autoverkehrs aus weiten Teilen 
der Region. Die erhebliche Erweiterung der 
Verkaufsfläche stellt aus Sicht der Stadt 
Bornheim daher kein klima -freundliches 
Planvorhaben dar.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Bornheim bringt erneut vor, 
dass durch die erhebliche Erweiterung 
des Fahrradfachmarktes dezentrale 
Verkaufsstandorte in der Region 
geschwächt werden. Nur durch eine 
wesentliche Verkleinerung könnten diese 
negativen Auswirkungen verringert 
werden. 
 
RPlB: Die Stadt St. Augustin hat, die 
geplante Verkaufsfläche auf max. 6.300 
m2 reduziert, so dass es zu max. 11% 
Umsatzumverteilung in den zentralen 
Versorgungsbereichen im Einzugsgebiet 
des Vorhabens kommen kann. Die 
nachfolgende Bauleitplanung wird diese 
max. Verkaufsfläche festsetzen. 
Dies ist eine wesentliche Verkleinerung 
der Verkaufsfläche, die dazu geeignet ist, 
keine erheblichen Beeinträchtigungen 
gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den 
betroffenen Kommunen entstehen zu 
lassen, die freiwillige Selbstverpflichtung 
der :rak Kommunen zu berück sichtigen

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 17 von 42 
und dem Vorhabenträger eine marktge -
rechte Erweiterung zu ermöglichen. 
 
Einvernehmen vorausgesetzt 
 
155000-
004 
Hinweis 
Lokale Anbieter können die dort 
aufgerufenen Preise meist nicht anbieten 
und nur schlecht von der Wartung existieren. 
Die gepl ante Dimension von Zweirad Feld 
behindert daher auch das Entstehen neuer 
lokaler Anbieter, was aus Sicht der Stadt 
Bornheim allerdings für die Förderung einer 
klimagerechten Planung wünschenswert 
wäre. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
kein Einvernehmen  
(bestätigt durch Schreiben vom 
29.07.21) 
 
Nr. 157000 Stadt Hennef 
157000-
001 
Hinweis 
Die Stadt Hennef erhebt keine Bedenken 
gegenüber der Planung. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
 
Nr. 158000 Stadt Königswinter 
158000-
001 
Bedenken 
Die Stadt Königswinter steht der 
Erweiterungsplanung der Firma Fahrrad 
Feld XXL in Sankt Augustin Menden und der 
dafür erforderlichen Änderung des 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
Die Auswirkungen auf die zentralen 
Versorgungsbereiche im Einzugsgebiet des 
Vorhabens ist d urch die nochmalige 
 
kein Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
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Regionalplanes weiterhin kritisch gegen -
über.  
Mit der teilweisen Umwandlung des 
bestehenden GIB in einen ASB wird der 
Stadt St. Augustin die Möglichkeit eröffnet, 
die bereits stark von großflächigen 
Einzelhandel geprägte Struktur im 
Gewerbegebiet Menden weiter zu 
verfestigen und auszubauen. Damit würde 
der nicht integrierte Einzelhandelsstandort 
zu Last en der zentralen Versorgungs -
bereiche in der Bundesstadt Bonn und den 
umliegenden Kommunen des Rhein -Sieg-
Kreises weiter gestärkt. 
 
Reduzierung der Verkaufsfläche verringert 
worden (s. AV zu Nr. 151000-001). 
 
Die Entwicklungen weiterer großflächiger 
Einzelhandelsbetriebe müssen ebenfalls die 
Vorgaben des LEP NRW berücksichtigen, 
was jeweils durch Regionalplanungsbeh örde 
im Verfahren nach § 34 LPlG überprüft wird. 
 
Die Stadt Königswinter trägt vor, dass 
trotz der grundsätzlich begrüßenswerten 
Reduzierung der geplanten Verkaufs -
fläche, von dem erweiterten Fahrrad-
fachmarkt erhebliche Umsatzverteilung -
seffekte ausgehen werden, die negative 
städtebauliche und versorgungstruk -
turelle Auswirkungen auf die Kommunen 
im Einzugsgebiet des Vorhabens haben 
können.  Die Stad KW regt daher an, die 
Verkaufsfläche soweit zu reduzieren bis 
max. 10% Umsatzverteilung in den 
angrenzenden ZV erreicht werden. 
Des Weiteren weist die Stadt KW darauf 
hin, dass aus ihrer Sicht in der 
Vergangenheit kein regionaler Konsens 
für die Planung erzielt worden ist. Sie 
schlägt daher eine re gionale Mediation 
vor.  
Weiterhin werden aus Sicht der Stadt KW 
Bedenken gegen die zu großzügige Neu-
darstellung des ASB vorgebracht. 
Wichtige Gewerbeflächen gehen dabei 
verloren. 
 
RPlB: Nach Feststellung sowohl der 
Stadt St. Augustin als auch der Regional-

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planungsbehörde ist diese erneute 
Reduzierung der Verkaufsfläche auf 
6.300m2 dazu geeignet, keine erheb -
lichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -
3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen, die frei -
willige Selbstverpflichtung der :rak Kom -
munen zu berücksichtigen und dem Vor -
habenträger eine marktgerechte Er -
weiterung zu ermöglichen. 
Auch wenn die durch den :rak vereinbarte 
max. Umverteilung von 10 % nicht ganz 
erreicht werden konnte, ist nicht von 
einer landesplanerischen Ziel -
abweichung auszugehen. 
 
 
158000-
001 
Anregung 
 
 
Die Planung verstößt nach Ansicht der Stadt 
Königswinter weiterhin gegen Ziel 6.5-3 LEP 
NRW (Beeinträchtigungsverbot). Denn auch 
mit einer Reduzierung der Verkaufsfläche 
der geplanten Fahrradfachmarkterweiterung 
auf maximal 7.800 m² (davon max. 450 m² 
für das zentrenrelevante Randsortiment 
Bekleidung) sind immer noch Umsatzum -
verteilungen von bis zu 13  % in einzelnen 
zentralen Versorgungsbereichen in den 
Der Anregung wird gefolgt. 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur 
Regionalplanänderung wurden von mehreren 
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich 
der geplanten Verkaufsflächengröße der 
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht. 
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis 
zu 13% in einzelnen zentralen Versorgungs -
bereichen und widerspricht damit dem Beein-
trächtigungsverbot und dem anzustrebenden 
 
kein Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21) 
 
(vgl. Nr.158000-001 Bedenken s.o.)

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umliegenden Kommunen zu erwarten (vgl. 
Auswirkungsanalyse zur Erweite rung des 
Fahrradfachmarktes XXL Feld in St. 
Augustin, GMA 2020). Eine weitere 
Reduzierung des Vorhabens wird daher 
ausdrücklich angeregt, um dem Beein -
trächtigungsverbot Rechnung zu tragen. 
 
regionalen Kompromiss im Rahmen der :rak 
Vereinbarung. 
Dies hat die Stadt St. Augustin dazu ver -
anlasst, nach Rücksprache mit dem Vor -
habenträger die geplante Verkaufsfläche auf 
max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es zu 
max. 11% Umsatzumverteilung in den 
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die 
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max. 
Verkaufsfläche festsetzen. 
Nach Feststellung sowohl der Stadt St. 
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu 
geeignet, keine erheblichen Beeinträchti -
gungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den 
betroffenen Kommunen entstehen zu lassen,  
die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak 
Kommunen zu berücksichtigen und dem Vor -
habenträger eine marktgerechte Erweiterung 
zu ermöglichen. 
158000-
002 
Bedenken 
 
Dem Grundsatz 6.5 -4 des LEP NRW wird 
das Vorhaben nicht gerecht. Der erwartete 
Umsatz des erweiterten Fahrradfach -
marktes von 22,7 –22,8 Mio. € bei Fahr -
rädern und Zubehör sowie Fahrradbe -
Dem Bedenken wird nicht gefolgt. 
In der Planbegründung Kap. 4.2 der 
Planbegründung (S.19) wurde in der 
Abwägung zu Grundsatz 6.5 -4 LEP NRW 
nicht nur die dargestellte Besonderheit der 
Spezialfachmärkte angeführt. Darüber hinaus 
 
kein Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)

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kleidung steht eine Kaufkraft von ca. 4,4 Mio. 
€ in der Stadt St. Augustin gegenüber.  
 
In der Begründung zur Regionalplan -
änderung wird jedoch ausgeführt: „Bei der 
Bewertung des Grundsatzes des kom -
munalen Umsatz-Kaufkraft-Verhältnisses für 
das Sortiment Fahrräder und Zubehör ist zu 
beachten, dass es sich dabei u m ein sehr 
spezielles Sortiment und eine besondere 
Vermarktungsform handelt. Spezialfach -
märkte aus diesem Sortimentsbereich 
erreichen aufgrund ihrer Konzeption in der 
Regel ein weitreichendes Einzugsgebiet.“ 
Das ist grundsätzlich richtig, jedoch trifft 
dieser Umstand auf nahezu jeden (Fach) 
Einzelhandel, der sich auf eine bestimmte 
Produktgruppe konzentriert, zu. Mit dieser 
Argumentation könnte jeder Fachmarkt bzw. 
Facheinzelhandel (z.B. Spielzeug -, Elektro- 
Schuhfachmärkte, Zoo- und Tierbedarfe und 
Babyausstattungsmärkte, usw.) zu einer 
Spezialität erklärt werden, weil er im 
Rahmen eines zielgruppen - oder bedarfs -
orientierten Spezialisierungskonzeptes ein 
bestimmtes Sortiment überörtlich anbietet, 
und so der Grundsatz 6.5-4 des LEP ausge-
hebelt würde.  
wurde auch angeführt, dass es sich bei der 
Planung um die Erweiterung eines be -
stehenden Betriebes handelt, der bereits 
aktuell ein überörtliches Einzugsgebiet 
erreicht. 
Auch ist der Standort St. Augustin, da dieser 
räumlich s ehr eng an die Oberzentren Bonn 
und Köln angebunden ist und sich somit in 
einer Erreichbarkeit von einer halben Stunde 
ein potenzieller Markt von über 1 Mio. Ein -
wohnern ergibt.  
Aufgrund der dargestellten örtlichen 
Besonderheiten des Vorhabens ist ein Ab -
weichen vom landesplanerischen Grundsatz, 
dass die Kaufkraft der Einwohner der 
Belegenheitsgemeinde für die entsprechende 
Sortimentsgruppe nicht überschritten werden 
darf, raumordnerisch vertretbar. 
Des Weiteren wird auf die weitere 
Reduzierung der Verkaufsfläche und die damit 
verbundenen verringerten Umsatz -
umverteilungen in den zentralen Versor -
gungsbereichen im Einzugsgebiet des 
Vorhabens verwiesen (s. AV Nr. 151000-001).

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Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
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Das Konzept des Fahrradfachmarktes ist – 
auch mit Blick über die Region hinaus – kein 
spezielles Phänomen, sondern inzwischen 
deutschlandweit etabliert (z.B. MEGA -Bike 
14 x in Norddeutschland, Lucky Bike 29 x 
Deutschlandweit u.a.) und zeigt die Konzen-
trationsbewegungen im Markt zu Lasten 
kleinerer lokaler Anbieter. 
158000-
003 
Bedenken 
Gemäß dem Grundsatz 6.5-9 LEP NRW sind 
bei der Planung großflächiger Ein -
zelhandelsvorhaben Regionale Einzel -
handelskonzepte zu berücksichtigen. Für die 
geplante Erweiterung des Fahrrad -
fachmarktes ist festzustellen, dass das 
Kernsortiment in den Nachbarko mmunen 
Bonn und Königswinter als zentrenrelevant 
eingestuft ist (siehe hierzu auch die 
Stellungnahme der Stadt Königswinter vom 
27.10.2020) und Auswirkungen im Sinne 
des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht ausge -
schlossen werden können.  
Es ist -  insbesondere zur St ärkung der 
Stadtteilzentren Oberpleis und Königswinter 
- Ziel der Stadt Königswinter vorhandene 
Anbieter dieses Sortimentes in den 
Stadtteilzentren zu schützen bzw. 
potenzielle Anbieter in diese 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
Der :rak hat ein gemeinsames Einzelhandels- 
und Zent renkonzept aufgestellt (2002/2008). 
Kernelemente sind Prüfkriterien sowie ein 
Verfahren zur Bewertung von Einzelhandels -
vorhaben. 
Demnach ist für Vorhaben, die außerhalb 
eines zentralen Versorgungsbereiches liegen, 
eine regionale Abstimmung erforderlich, wenn  
 bei großflächigen Vorhaben mit nicht -
zentrenrelevanten Sortimenten die Rand -
sortimente nicht auf 10% der Verkaufs -
fläche (max . 800 m²) begrenzt sind und 
das Kernsortiment entgegen der Standort-
kommune in einer Nachbarkommune als 
zentrenrelevant eingestuft wird  
und / oder  
 
kein Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)

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Versorgungsbereiche zu lenken, um diese 
Zentren zu erhalten u nd zu stärken. Mit der 
geplanten Erweiterung der Firma Fahrrad 
Feld XXL würde dieses Ziel des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der 
Stadt Königswinter beeinträchtigt.  
 
 Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 
BauNVO nicht auszuschließen sind.  
Letzt genanntes Prüfkriterium ist bei der 
geplanten Erweiterung des Fahrrad -
fachmarktes in St. Augustin gegeben.  
Daher wurde im Vorfeld der Regio -
nalplanänderung von der Stadt St. Augustin 
eine regionale Abstimmung durchgeführt. 
Dabei ist ein regionaler Kompromiss erarbeitet 
worden: die g eplante Erweiterung der 
Verkaufsfläche ist von 9.000 m 2 auf 7.800 m2 
(max. 450 m 2 zentrenrelevantem Rand -
sortiment) zu reduzieren. 
 
Im Rahmen der Erörterung zur Regional -
planänderung wurde von der Stadt St. 
Augustin die geplante Verkaufsfläche noch 
einmal auf 6.300 m 2 reduziert (s. AV zu Nr. 
151000-001). Diese Anpassung erfolgte mit 
dem Ziel, dass es in den zentralen 
Versorgungsbereichen im Einzugsgebiet des 
Vorhabens zu max. 11% Umsatzumverteilung 
kommen soll und so auch ein regionaler Kom-
promiss im Rahmen der :rak Vereinbarung 
erzielt werden kann. 
Nach Feststellung sowohl der Stadt St. 
Augustin als auch der Regionalplanungs -

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behörde ist diese erneute Reduzierung dazu 
geeignet, keine Beeinträchtigungen gem. Ziel 
6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen, die freiwillige 
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu 
berücksichtigen und dem Vorhabenträger eine 
marktgerechte Erweiterung zu er-möglichen. 
In der nachfolgenden Bauleitplanung wird die 
geänderte max. Verkaufsfläche verbindlich 
festgelegt. 
 
158000-
002 
Anregung 
Laut Gutachten (Auswirkungsanalyse zur 
Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL 
Feld in St. Augustin, GMA 2020) wird in 
mehreren angrenzenden kommunalen 
Versorgungsbereichen die im regionalen 
Einzelhandelskonzept (:REZK) festgelegte 
10 % -Schwelle für die Ums atzum-
verteilungsquote weiterhin deutlich über -
schritten.  
Daher wurde im Vorfeld der Regional -
planänderung eine regionale Abstimmung 
durchgeführt. Nach Ansicht der Stadt 
Königswinter ist hierbei noch kein regionaler 
Konsens erarbeitet worden. Sowohl mit E -
Mail vom 27.10.2020 an die  Bezirks-
regierung Köln als auch mit E -Mail an die 
Der Anregung wird gefolgt. 
(s.o. AV zu Nr. 158000-001 Anregung) 
 
 
kein Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21) 
 
 
Die Stadt KW fordert eine weitere 
Reduzierung der Verkaufsfläche, bis 
max. 10 % Umsatzumverteilung in allen 
angrenzenden ZV erreicht sind (s. Nr. 
158000-001 Bedenken). 
 
RPlB: Die in den :rak Festlegungen an -
geführten max. 10 % Umsatzumver -
teilung sind kein Grenzwert.

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       Seite 25 von 42 
Stadt Sankt Augustin vom 06.05.2020 und 
08.07.2019 hatte die Stadt Königswinter 
eine weitere Reduzierung der 
Verkaufsfläche angeregt. Die Stadt KW 
bekräftigt hiermit ihre Anregun g, die 
Verkaufsfläche des Vorhabens deutlich, 
aber mindestens so weit zu reduzieren, dass 
die im regionalen Einzelhandelskonzept 
(:REZK) festgelegte 10 % -Schwelle für die 
Umsatzumverteilungsquote eingehalten 
wird. Eine weitere Reduzierung der Ver -
kaufsfläche für das Haupt - und Rand -
sortiment erhöht auch wesentlich die 
regionale Verträglichkeit. 
 
 
 
 
Die RPlB sieht bereits bei den geplanten 
max. 11% das landesplanerische Beein -
trächtigungsverbot gem. Ziel 6.5 -3 LEP 
NRW als erfüllt an (s.o.). 
Nr. 159000 Stadt Lohmar 
159000-
001 
Bedenken 
Die Stadt Lohmar erhebt Bedenken 
gegenüber der Planung. Eine massive 
Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes auf 
7.800 m² wird grundsätzlich abgelehnt, da 
Auswirkungen auf die zentralen 
Versorgungsbereiche in Lohmar zu be -
fürchten sind. Es ist davon auszuge hen, 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
 
Im Rahmen des Beteil igungsverfahren zur 
Regionalplanänderung wurden von mehreren 
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich 
der geplanten Verkaufsflächengröße der 
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht. 
 
kein Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 21.07.21) 
 
Die Stadt Lohmar hält die vorgetragenen 
Bedenken weiterhin aufrecht.

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Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 26 von 42 
dass eine weitere Monopolisierung statt -
findet und der in Lohmar -Ort und Lohmar -
Wahlscheid ansässigen kleinteiligen Fahr -
radeinzelhandel incl. Reparaturservice in 
seiner Existenz gefährdet wird.  
 
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis 
zu 13% in einzelnen zentral en Versorgungs-
bereichen und widerspricht damit dem 
Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im 
Rahmen der :rak Vereinbarung. 
Dies hat die Stadt Sankt Augustin dazu 
veranlasst, nach Rücksprache mit dem 
Vorhabenträger die geplan te Verkaufsfläche 
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es 
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den 
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die 
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max. 
Verkaufsfläche festsetzen. 
Nach Feststellung sowohl der Stadt St. 
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu 
geeignet, keine erheblichen Beeinträch -
tigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den 
betroffenen Kommunen entstehen zu lassen, 
die freiwillige Sel bstverpflichtung der :rak 
Kommunen zu berücksichtigen und dem Vor -
habenträger eine marktgerechte Erweiterung 
zu ermöglichen. 
 
Die zu erwartenden 11 % Umsatzumver-
teilungen liegen immer noch über der 
Selbstverpflichtung des : rak von max. 10 
%. Demnach soll die geplante Verkaufs -
fläche so weit reduziert werden bis eben 
dieser regionale Zielwert erreicht werden 
kann.

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Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 27 von 42 
159000-
002 
Bedenken 
Durch die Planung kommt es zu einer 
weiteren Stärkung des nicht integrierten 
Einzelhandelsstandorts St. Augustin 
Menden zu Lasten der zentralen Ver -
sorgungsbereiche in den umliegenden 
Kommunen. Bereits heute befinden sich hier 
eine Vielzahl an Einzelhandelsbetrieben mit 
zentrenrelevanten Sortimenten.  
Unter Bezug auf die interkommunalen 
Zusammenschlüsse :rak und NEILA ist die 
Durchsetzung solcher Einzelinteressen nicht 
mit den Belangen der Nachbar -kommunen 
vereinbar. 
 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
 
Eine regionale Abstimmung im Sinne des :rak 
ist im Vorfeld des Verfahrens erfolgt.  
(s.o. AV zu Nr.159000-001) 
 
 
kein Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 21.07.21) 
 
Die Stadt L weist darauf hin, dass es zwar 
im Rahmen der Vorbereitung der 
Planung eine interkommunale 
Abstimmung mit der Stadt St. Augustin 
gegeben hat aber nicht von einem 
regionalen Konsens ausge -gangen 
werden kann, da es von einigen 
Kommunen nach wie vor Bedenken auch 
gegen die Planung mit reduzierter 
Verkaufsfläche vorgebracht werden. 
 
RPlB: gem. Grundsatz 6.5 -9 sind 
Regionale Einzelhandelskonzepte mit in 
die Abwägung einzustellen, ein 
regionaler Konsens ist allerdings nicht 
gefordert. 
 
Nr. 167000 Kreisstadt Siegburg 
16700-001 
Hinweis 
Es bestehen aus Sicht der Kreisstadt 
Siegburg grundsätzlich keine Bedenken 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Einvernehmen

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Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 28 von 42 
gegenüber der vorliegenden Planung, sofern 
die Erweiterungsfläche gem. 
interkommunaler Abstimmung 7.800 m² 
nicht überschreitet. 
 
16700-001 
Anregung 
Es wird auf Unstimmigkeiten in der Aus -
wirkungsanalyse der GMA hingewiesen, die 
korrigiert werden sollten.  
Zum einen wird auf Seite 50 des Gutachtens 
fälschlicherweise auf Umsatzumverteilungs-
effekte im Nahversorgungszentrum 
Kaldauen abgestellt. Dies betrifft jedoch das 
Nahversorgungszentrum Stallberg mit 
seinem Fahrradladen Stallberg. Der Fahr -
radladen Stallberg befindet sich zudem nicht 
mehr im ehemaligen Edeka -Markt, sondern 
in einem danebenliegenden Gebäude. Zum 
anderen sollte der Fahrradladen Pütz 
Zweiradtreff bei den Fahrradfachgeschäften 
in sonstiger Lage aufgrund seiner 
Bedeutung explizit genannt werden. 
Die Anregung wird an die nachfolgende 
Bauleitplanung weitergeleitet. 
 
Einvernehmen 
Nr. 172000 Stadt Köln  
172000-
001 
Anregung 
Die Stadt Köln weist auf ihre Stellungnahme 
im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 
Änderung der Bauleitplanung gegenüber der 
Stadt St. Augustin hin, welche sich 
Die Anregung richtet sich an die nachfolgende 
Bauleitplanung. 
 
 
Einvernehmen

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Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 29 von 42 
insbesondere auf die Ausführungen und 
Feststellungen der damals beigefügten 
Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des 
Fahrradfachmarktes bezog. Kritisch wurde 
in diesem Zusammenhang insbesondere die 
Zonierung des Einzugsgebietes ge -sehen. 
Bei der Festlegung bzw. der Zonierung des 
Einzugsgebietes wurden die beiden 
südlichen Kölner Stadtbezirke Rodenkirchen 
und Porz der Zone 2 zugeordnet. Auf Grund 
der Lagegunst, der enormen Strahlkraft, 
welches ein Vorhaben mit einer solchen 
perspektivischen Verkaufsfläche regelmäßig 
zugeschrieben werden kann sowie der 
überwiegend kleinteilig organisierten 
Struktur des Fahrradeinzelhandels im Kölner 
Stadt-gebiet, erscheint eine Zuordnung 
dieser Stadtgebiete zur Zone 1 realistischer.  
(bestätigt durch E-Mail vom 27.07.21) 
 
172000-
001 
Bedenken 
Weiterhin kam das Gutachten zu dem 
Schluss, dass durch die Umsatzvertei -
lungsquoten von bis zu 17%, ausgelöst 
durch die vorgesehene Dimensionierung 
des Erweiterungsbegehrens, deutliche Aus -
wirkungen auf die Angebotsstrukturen im 
Umland nicht auszuschließen  sind. Im 
Kölner Stadtgebiet wären bei diesen sehr 
hohen Umverteilungsquoten Betriebs -
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur 
Regionalplanänderung wurden von mehreren 
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich 
der geplanten Verkaufsflächengröße der 
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht. 
Dies führe zu Umsatzumv erteilungen von bis 
zu 13% in einzelnen zentralen Ver -
sorgungsbereichen und widerspricht damit 
 
Einvernehmen 
 
(bestätigt durch E-Mail vom 27.07.21)

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       Seite 30 von 42 
schließungen insbesondere bei der Vielzahl 
an kleineren inhabergeführten Fahrradfach -
geschäften mittelfristig unausweichlich.  
Entsprechend wird in einer Aktualisierung 
des Gutachtens eine Reduzierung der 
geplanten Gesamtverkaufsfläche von 
ursprünglich 9000 m ² auf dann 7.800 m² 
empfohlen, um negative städtebauliche und 
versorgungsstrukturelle Auswirkungen auf 
die Umlandkommunen zu vermeiden. Auf 
Grund der hohen Umsatzumve rteilungs-
quoten von dann immer noch bis zu 13% 
sowie der Kleinteiligkeit der Angebots -
struktur in diesem Sortimentsbereich im 
Kölner Stadtgebiet steht die Stadt Köln der 
Dimensionierung der Erweiterungsfläche auf 
7.800 m² kritisch gegenüber. Bei der 
Strahlkraft, die regelmäßig von einem 
solchen Vorhaben ausgeht, gilt es als 
wahrscheinlich, dass sowohl kleinere als 
auch großflächige Anbieter im Stadtgebiet 
die zu erwartenden Umsatz -einbußen 
zukünftig nicht oder nur sehr schwierig 
kompensieren können. 
dem Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im 
Rahmen der :rak Vereinbarung. 
Dies hat die Stadt Sankt Augustin dazu 
veranlasst, nac h Rücksprache mit dem Vor -
habenträger die geplante Verkaufsfläche auf 
max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es zu 
max. 11% Umsatzumverteilung in den 
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die 
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max. 
Verkaufsfläche festsetzen. 
 
Nach Feststellung sowohl der Stadt St. 
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu 
geeignet, keine erheblichen Beein -
trächtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in 
den betroffenen Kommunen entstehen zu 
lassen, die freiwillige Selbstverpflichtung der 
:rak Kommunen zu berücksichtigen und dem 
Vor-habenträger eine marktgerechte 
Erweiterung zu ermöglichen

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       Seite 31 von 42 
172000-
001 
Anregung 
Auf Grund  der vorangegangenen Aspekte 
und den dargelegten Auswirkungen, welche 
eine Erweiterung des bestehenden Fahr -
radfachmarktes in diesem Ausmaß zweifels-
frei für eine Vielzahl der Fahrradanbieter 
nicht nur im Kölner Stadtgebiet mit sich führt, 
sieht die Stadt Köln die Dimensionierung des 
Erweiterungsvor-habens von 2.500 m² auf 
dann 7.800 m² Gesamtverkaufsfläche mit 
Blick auf eine regionalverträgliche und 
standortange-passte 
Verkaufsflächenstruktur sehr kritisch. 
Entsprechend sollte aus Sicht der Stadt Köln 
auf eine weitere Reduktion der projektierten 
Verkaufsflächenerweiterung hingewirkt 
werden. 
 
Die Anregung wird gefolgt. 
 
(s.o. AV zu Nr. 172000-001 Bedenken) 
Einvernehmen 
 
(bestätigt E-Mail 27.07.21) 
Nr.174000 Rhein-Erft-Kreis  
174000-
001 
Hinweis 
Der Rhein-Erft-Kreis erhebt keine Bedenken 
gegenüber der Planung. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr.199000 Rheinisch-Bergischer-Kreis  
174000-
001 
Hinweis 
Der Rheinisch -Bergische-Kreis sieht keine 
Betroffenheit hinsichtlich der Planung. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen

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Nr. 263000  Wahnbachtalsperrenverband  
263000-
001 
Hinweis 
Der Wahnbachtalsperrenverband weist da -
rauf hin, dass im Rahmen des Screening -
verfahrens und der frühzeitigen Unter -
richtung der Behörden und sonstiger Träger 
öffentlicher Belange am 03.11.2020 zwei 
Stellungnahmen mit den Zeichen 2020 -I-B-
014-002 und 2020-I-B-014-002a abgegeben 
wurden. Die darin ge nannten Hinweise 
werden an dieser Stelle erneut aufgegriffen.  
Grundsätzlich bestehen gegen die geplante 
Änderung keine Bedenken. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
 
(bestätigt durch Schreiben vom 26.07.21) 
263000-
002 
Hinweis 
Im Planungsbereich liegt weder eine Leitung 
oder Anlage des Wahnbachtalsperren -
verbandes. 
 
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende 
Planungs- und Genehmigungsebene. 
Einvernehmen 
(bestätigt durch Schreiben vom 26.07.21) 
263000-
003 
Hinweis 
Der Planungsbereich liegt im Wasser -
schutzgebiet Meindorf an der Unteren Sieg 
innerhalb der Wasserschutzzone III B. 
Daher wird angemerkt, dass aufgrund der 
Lage im Wasserschutzgebiet die Rege -
lungen der am 1.07.1985 in Kraft getretenen 
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende 
Planungs- und Genehmigungsebene. 
Einvernehmen 
(bestätigt durch Schreiben vom 26.07.21) 
Der Wahnbachtalsperrenverband weist 
darauf hin, dass die vorgebrachten Hin -

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 33 von 42 
Wasserschutzgebietsverordnung Meindorf 
zu beachten sind.  
Die Planungen sollen folgende Aspekte 
berücksichtigen: 
 Erdaufschlüsse, die größer als 10 m² 
oder tiefer als 1 m sind, sind nach §4, 
Absatz 1, Nr. 4 genehmigungspflichtig. 
 Der Neubau oder Ausbau von Straßen 
ist nach §4,  Absatz 1, Nr. 5 
genehmigungspflichtig. 
 Das Erstellen von Sammelstellen für 
wassergefährdende Stoffe und das 
oberirdische Lagern von wasser -
gefährdenden 
Stoffen in einer Gesamtmenge bis 30 m³ 
sind nach § 4, Absatz 1, Nr. 8 und Nr. 9 
sind möglich und genehm igungs-
pflichtig. 
Das Verwenden von Recyclingbaustoffen 
oder sonstigen Baustoffen (z.B. Bauschutt) 
ist nach § 4, Abs 2, Nr. 15 verboten, soweit 
diese nicht nach §4, Absatz 1, Nr. 11 
genehmigungsfähig sind. 
 
weise im Rahmen der Bauleitplanung 
zwingend zu beachten sind! 
Nr. 264000 Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 34 von 42 
264000-
001 
Hinweis 
Der Wasserverband Rhein -Sieg-Kreis 
erhebt keine Bedenken gegenüber der 
Planung. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr. 282000 Industrie- und Handelskammer Bonn  
282000-
001 
Hinweis 
Die IHK Bonn erhebt keine Bedenken 
gegenüber der Planung. Die Ausführungen 
des Verträglichkeitsgutachtens und die 
Erwiderungen des Gutachters auf die 
vorgebrachten Vorbehalte der anderen 
Beteiligten sind aus Sicht der IHK Bonn 
nachvollziehbar und schlüssig.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr. 283000 Industrie- und Handelskammer Köln 
283000-
001 
Bedenken 
Die Regionalplanänderung führt aus der 
Sicht der IHK Köln zu Auswirkungen in ihrem 
Bezirk. Es wird die Einschätzung aus dem 
Jahr 2020 aufrecht gehalten und es 
bestehen Bedenken. 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur 
Regionalplanänderung wurden von mehreren 
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich 
der geplanten Verkaufsflächengröße der 
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht. 
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis 
zu 13% in einzelnen zentralen Versorgungs -
bereichen und widerspricht damit dem 
Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 35 von 42 
strebenden regionalen Kompromiss im 
Rahmen der :rak Vereinbarung. 
Dies hat die Stadt St. Augustin dazu 
veranlasst, nach Rücksprache mit dem 
Vorhabenträger die geplante Verkaufsfläche 
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es 
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den zen-
tralen Versorgungsubereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die 
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max. 
Verkaufsfläche festsetzen. 
 
Nach Feststellung sowohl der Stadt Sankt 
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu 
geeignet, keine Beeinträchtigungen gem. Ziel 
6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen. 
 
Erhebliche Auswirkungen auf den Handel im 
IHK Bezirk Köln sind somit nicht zu erwarten. 
 
283000-
002 
Bedenken 
In dem IHK Bezirk liegen die Städte Köln, 
Wesseling und Rösrath im Untersuchungs-
raum. Die Städte Bergisch Gladbach, 
Overath sowie Brühl und Hürth können aus 
ihrer Sicht ebenfalls von der Umsatz -
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
 
(s.o. AV zu Nr. 283000-001 Bedenken) 
 
 
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 36 von 42 
verteilung im Segment Fahrräder betroffen 
sein, wurden aber nicht untersucht. Mit 
Auswirkungen rechnet die IHK v.a. in Köln, 
aber auch in Brühl, da diese beiden Städte 
Fahrräder als zentrenrelevant klassifizieren. 
Als Bestandteil der Nahversorgungszentren 
tragen Fahrrad-händler zur Angebotsvielfalt 
und Lebendigkeit bei. Die für die zentralen 
Versorgungsbereiche im Kölner Süden 
(Porz und Rodenkirchen) prognostizierten 
Umsatzverteilungen von 12 -13% (in beiden 
Stadtbezirken gesamt 15-16%) bewertet sie 
vor dem Hintergrund der betrieblichen Klein-
struktur als bedeutend.  
Die Sicherung der Versorgungsfunktion und 
Funktionsfähigkeit von ze ntralen Ver -
sorgungsbereichen ist erklärtes Ziel des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der 
Stadt Köln. Die IHK sieht dieses städte -
bauliche Ziel bedroht und verweist auf den 
Landesentwicklungsplan NRW. 
Dem Beeinträchtigungsverbot Ziel 3 LEP 
NRW, wird nic ht entsprochen, so dass bei 
dem Vorhaben von erheblichen Beein -
trächtigungen auf die zentralen Versor -
gungsbereiche ausgegangen werden muss. 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 37 von 42 
283000-
003 
Bedenken 
Dem Grundsatz 4 wird von dem Vorhaben 
ebenfalls nicht erfüllt. Die Abwägung ist zwar 
möglich, für die im IHK -Bezirk Köln 
befindlichen Städte jedoch nicht akzeptabel. 
 
Dem Bedenken wird nicht gefolgt. 
In der Planbegründung Kap. 4.2 der 
Planbegründung (S.19) wurde in der 
Abwägung zu Grundsatz 6.5 -4 LEP NRW 
nicht nur die dargestellte Besonderheit der 
Spezialfachmärkte angeführt. Darüber hinaus 
wurde auch angeführt, dass es sich bei der 
Planung um die Erweiterung  eines 
bestehenden Betriebes handelt, der bereits 
aktuell ein überörtliches Einzugsgebiet 
erreicht. 
Atypisch ist auch der Standort Sankt Augustin, 
da dieser räumlich sehr eng an die 
Oberzentren Bonn und Köln angebunden ist 
und sich somit in einer Erreichba rkeit von 
einer halben Stunde ein potenzieller Markt von 
über 1 Mio. Einwohnern ergibt.  
Aufgrund der dargestellten örtlichen 
Besonderheiten des Vorhabens ist ein Ab -
weichen vom landesplanerischen Grundsatz, 
dass die Kaufkraft der Einwohner der 
Belegenheitsgemeinde für die entsprechende 
Sortimentsgruppe nicht überschritten werden 
darf, raumordnerisch vertretbar. 
 
Des Weiteren wird auf die weitere 
Reduzierung der Verkaufsfläche und die damit 
verbundenen verringerten Umsatzum -
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 38 von 42 
verteilungen in den zentralen Ver sorgungs-
bereichen im Einzugsgebiet des Vorhabens 
verwiesen (s. AV Nr. 283000-001 Bedenken). 
 
283000-
001 
Anregung 
Die von der Gutachterin vorgeschlagene 
Reduktion der Verkaufsflächenerweiterung 
auf 7.800 m² ist ein Schritt in die richtige 
Richtung. Negative Auswirkungen auf die 
Versorgungsbereiche der Städte im IHK -
Bezirk Köln sehen wir damit aber noch nicht 
ausgeschlossen. 
Eine weitere Reduktion der Verkaufs -
flächenerweiterung sollte in den nach -
folgenden Planstufen geprüft werden . Auch 
sieht die IHK die Notwendigkeit in der nach-
folgenden Bauleitplanung (FNP und 
Bebauungsplan) die maximale Verkaufs -
größenzahl verbindlich festzulegen.  
 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
 
(s.o. AV Nr. 283000-001 Bedenken). 
 
In der nachfolgenden Bauleitplanung wird die 
geänderte max. Verkaufsfläche verbindlich 
festgelegt 
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
Einvernehmen unterstellt 
 
 
 
Nr. 285000 Handwerkskammer zu Bonn 
285000-
001 
Hinweis 
 
Die Handwerkskammer zu Bonn erhebt im 
Grundsatz keine Bedenken gegenüber der 
Planung. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 39 von 42 
285000-
001 
Bedenken 
Die Einwände der Handwerkskammer  zu 
Bonn richten sich gegen das in Rede 
stehende Erweiterungsvorhaben des Fahr -
radfachmarktes.  Mit Blick auf die betrieb -
liche Kleinstruktur von Fahrradbetrieben 
nebst Werkstatt sind negative städte -
bauliche Auswirkungen auf den Bestand und 
die Entwicklun gsmöglichkeiten von 
zentralen Versorgungsbereichen äußerst 
wahrscheinlich. Selbst bei einer 
Reduzierung der Verkaufsfläche der 
geplanten Fachmarkterweiterung auf max. 
7.800 m² sind nach der beigefügten 
Auswirkungsanalyse der GMA Umsatz -
umverteilungen bis z u 13% in einzelnen 
zentralen Versorgungsbereichen zu er -
warten, so dass auch die reduzierte 
Dimensionierung der Erweiterung kritisch 
gesehen wird. 
Den Bedenken wird nicht gefolgt. 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur 
Regionalplanänderung wurden von mehreren 
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich 
der geplanten Verkaufsflächengröße der 
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht. 
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis 
zu 13% in einzelnen zentralen Versorgungs -
bereichen und widerspricht damit dem 
Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im 
Rahmen der :rak Vereinbarung. 
Dies hat die Stadt St. Augustin dazu 
veranlasst, nach Rücksprache mit dem 
Vorhabenträger die geplante Verkauffläche 
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es 
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den 
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die 
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max. 
Verkaufsfläche festsetzen. 
Erhebliche Auswirkungen auf den Hand -
werksbezirk Bonn sind somit  nicht zu 
erwarten. 
 
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 40 von 42 
285000-
001 
Anregung 
Die HWK Bonn regt an, eine weitere 
deutliche Reduktion der Verkaufsflächen -
erweiterung zu prüfen wäre, um eine dem 
Standort angepasste und regionalver-
trägliche Gesamtverkaufsfläche auszu -
weisen. 
Der Anregung wird gefolgt. 
(s.o. AV zu Nr. 285000-001 Bedenken) 
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
Einvernehmen unterstellt 
 
285000-
002 
Anregung 
Die aktuelle und perspektivische Flächen -
produktivität des Planvorhabens erscheint 
mit Blick auf folgende Aspekte konkreti -
sierungsbedürftig: Fahrradfachgeschäfte 
erwirtschaften in der Regel einen nicht 
unerheblichen Anteil ihres Gesamtumsatzes 
durch Repar atur- und Montagedienst -
leistungen in den angegliederten Werk -
stätten. Dieser Anteil liegt regelmäßig bei 
>20 % (vgl. Stadt + Handel 2014). Die 
Umsätze durch Reparatur - und Montage -
dienstleistungen sind nicht untersuchungs -
relevant, da diese nicht auf der 
Verkaufsfläche erwirtschaftet werden. 
Ferner betreibt der in Rede stehende 
Fahrradfachmarkt einen umfangreichen 
Webshop und Versandhandel, dessen 
Umsatzanteile nicht auf die Flächenleistung 
des stationären Ladengeschäfts umge -
rechnet werden können. 
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende 
Planungs- und Genehmigungsebene. keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren 
 
Einvernehmen unterstellt

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 41 von 42 
Nr. 440000 Deutsche Bahn AG 
440000-
001 
Hinweis 
 
Die Deutsche Bahn AG erhebt keine 
Bedenken gegenüber der Planung. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
(bestätigt durch E-Mail vom 20.07.21) 
440000-
002 
Hinweis 
Allgemeine Hinweise: die DB AG möchte 
darauf hinweisen, dass sich das geplantes 
Bau-/Planungsvorhaben in einem Umkreis 
von mehr als 200 Metern von aktiven 
Bahnbetriebsanlagen der Deutschen Bahn 
AG befindet. Grundsätzlich wird aufgrund 
der gegebenen Entfern ung davon ausge -
gangen, dass das Vorhaben keinen Einfluss 
auf den Bahnbetrieb haben wird. Vorsorglich 
wird jedoch auf die Sorgfaltspflicht als 
Vorhabenträger hingewiesen. Die geplanten 
Maßnahmen dürfen keine negativen 
Auswirkungen auf Bahnanlagen haben. 
Aus den eingereichten Unterlagen gehen 
keine Hinweise auf bestehende Verein -
barungen zu Gunsten der DB AG und der mit 
dieser nach § 15 AktG verbundenen 
Unternehmen (Dienstbarkeiten, schuld -
rechtliche Vereinbarungen etc.) hervor.  
 
Die Hinweise richtet sich an die nachfolgende 
Planungs- und Genehmigungsebene. 
Einvernehmen 
(bestätigt durch E-Mail vom 20.07.21)

7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin 
 
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis 
  
       Seite 42 von 42 
Nr. 426000 Architektenkammer Nordrhein-Westfalen 
426000-
001 
Hinweis 
Die Architektenkammer NRW bringt keine 
Anregungen oder Bedenken vor. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr. 420000 Rheinischer Landwirtschaftsverband 
420000-
001 
Hinweis 
 
Der RLV schließt sich der Stellungnahme 
der LWK NRW an und bringt keine 
Bedenken oder Anregungen vor. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen 
Nr.442000 Nahverkehr Rheinland GmbH  
442000-
001 
Hinweis 
Die Nahverkehr Rheinland GmbH führt keine 
Betroffenheit an.  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil F. 
Rückläufe Öffentlichkeitsbeteiligung  
(Stand Feststellungsbeschluss)

07. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt St. Augustin
 
Planunterlage – Teil F. Rückläufe Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 2 von 2 
Gemäß § 13 Absatz 1 LPlG NRW i.V.m § 9 Absatz 2 ROG ist der Öffentlichkeit 
frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu 
seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum 
Umweltbericht zu geben. 
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ging folgende Stellungnahmen ein 
„Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich kann nur hoffen, dass einer Erweiterung in dieser Dimension nicht zugestimmt wird. 
Ein klares „NEIN“!!!!!! 
Es sollte nicht Ziel sein, die letzten kleinen Fahrradlädchen mit unterschiedlichen 
Angeboten und Anregungen auch noch zu verlieren. 
Heisst es doch, die kleinen Läden am „LEBEN“ lassen“ . Ich bin entsetzt über diesen 
Gedanken einer Erweiterung. 
Man sollte einer anderen Sparte eine Chance in St. Augustin geben. 
Bleibe klein und fein und der gute Ruf bleibt nebst sicherem Arbeitsplatz. 
Dies sollte Vorrang haben.“

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil G. 
Anhang  
(Stand Feststellungsbeschluss)

07. Änderung - Regionalplan Köln, TA Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil G. 
Anhang  
  
  
  Seite 2 von 3

07. Änderung - Regionalplan Köln, TA Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt St. Augustin 
 
Planunterlage – Teil G. 
Anhang  
  
  
  Seite 3 von 3

ErgänzendeStellungnahmezur
AuswirkungsanalysezurErweiterung
desFahrradfachmarktesXXLFeldin
derStadtSanktAugustin
Auftraggeber:
Projektleitung:
StadtSanktAugustin
Dipl.-Geogr.MonikaKollmar,
Nederlassungsleitung
Köln,am05,07.2021
GflI
ft[hQI8,(w0iut[,.,g
GesellschaftfürMarkt-
undAbsatzforschungmbh

Ergänzende Stellungnahme zur Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfaehmarktes XXL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
ia•.-_. ‚i‘b
Urheberrecht
Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des
Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugs
weise) Veröffentlichung ist im Rahmen des politischen Prozesses, von Bauleitplanverfahren, Bau
genehmigungsverfahren, Rahmenplanungen und Gerichtsverfahren ohne Genehmigung mög
lich. Für alle anderen Zwecke ist eine Veröffentlichung des Dokuments nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig.
Im vorliegenden Dokument verzichten wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf, immer
die männliche und weibliche Schriftform zu verwenden. Selbstverständlich sind alle Geschlechter
gleichermaßen angesprochen.
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Ludwigsburg 1 Dresden, Hamburg, Köln, München -
Siegburger Straße 215
50679 Köln
Geschäftsführer: Dr. Stefan Holl
Telefon: 0221 —989438-0
Telefax: 0221— 989438-19
E-Mail: office.koeln@gma.biz
Internet: www.gma.biz
2

ErgänzendeStellungnahmezurAuswirkungsanalysezurErweiterungdesFahrradfachmarktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
________________
—
JB2fl.-‚JflWq
InhaltsverzeichnisSeite
1-Aufgabenstellung!hintergrund4
2.RahmendatenderergänzendenStellungnahme5
3.Bewertungderwettbewerblichen,städtebaulichenundversorgungsstrukturellen
Auswirkungen6
4.Fazit8
3

Ergänzende Stellungnahme zur Auswirktingsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes flL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
______•‚--- 
(h0
1. Aufgabenstellung! Hintergrund
Die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, hat im Jahr 2019 / 2020 eine um
fangreiche Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL Feld in Sankt Au
gustin vorgelegt. Der Fahrradfachmarkt soll am aktuellen Standort von derzeit rd. 2.500 m1 auf
ca. 9.000 m2 Verkaufsfläche erweitert werden.
Das Vorhaben sowie die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse wurden mit den Städten und Ge
meinden des Regionalen Arbeitskreises der Region Bonn/Rhein-Sieg! Ahrweiler (:RAK-Kommu
nen) diskutiert; die Hinweise einiger dieser Kommunen sowie der IHK Bonn Rhein-Sieg und der
Bezirksregierung Köln im Rahmen der Gespräche zur Regionalplanänderung wurden aufgegriffen
und das Gutachten im Juni 2020 fertiggestellt. Im Zuge der weiteren Beteiligung von Behörden
und Institutionen im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens wurde deutlich, dass die im
GMA-Gutachten ausgesprochene Empfehlung zur Verkaufsflächenreduzierung von XXL Feld von
9.000 m2 auf 7.800 m2 zwar grundsätzlich begrüßt, die Gesamtverkaufsfläche von einigen Betei
ligten aber immer noch als deutlich zu groß gesehen wird.
Nach demjetzigen Stand ist aufgrund der zu erwartenden Umverteilungswirkungen in der Region
auch bei einer Größenordnung von 7.800 m2 Verkaufsfläche kein interkommunaler Konsens ab
sehbar. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Sankt Augustin mit dem Unternehmen XXL Feld
Gespräche geführt, um auszuloten, inwiefern eine weitere Verkaufsflächenreduzierung möglich
ist. In diesem Zuge wurde eine Gesamtverkaufsfläche von 6.300 m2 (davon 450 rn2 für Fahrrad-
bekleidung und -schuhe als zentrenrelevantes Randsortiment) als für den Betrieb noch wirt
schaftlich darstellbar ermittelt, um die notwendigen entsprechenden Erweiterungen vor dem
Hintergrund der aktuellen Marktgegebenheiten im Fahrradfachhandel abbilden zu können. Die
Entwicklungen der vergangenen Jahre insbesondere im Bereich der Pedelecs/ E-Bikes, die mitt
lerweile für sämtliche klassischen Fahrradtypen (z.B. Rennräder, Treckingbikes, Mountainbikes
etc.) verfügbar sind und die damit entsprechend notwendigen Ausstellungsbedarfe inkl, umfang
reicher Teststrecken sowie eine gewisse Verkaufsfläche für sog. zentrenrelevante Randsorti
mente (v. a. Fahrradbekleidung, Zubehör) und das entsprechende technische Zubehör führen zu
einem erheblich größeren Verkaufsflächenbedarf imFahrradeinzelhandel, als noch vor einigen
Jahren.
Die GMA hat vor diesem Hintergrund im Rahmen dieser Stellungnahme die Erweiterung des XXL
Feld Fahrradfachmarktes von heute 2.500 m2 auf 6.300 m2 Verkaufsfläche geprüft. Bereits vorab
ist zusammenzufassen, dass damit die potenziellen Auswirkungen auf die Wettbewerbsstandorte
in Sankt Augustin und den Umlandkommunen deutlich reduziert werden und in den zentralen
4

ErgänzendeStelllLngnahmezurAuswirkungsanalysezurErweiterungdesFahrradfachmarktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
Fe.go.,trny)V‘t,o
Versorgungsbereichenbeimax.10-11%liegen.Damitkönnenstädtebaulicheundversorgungs
strukturelleAuswirkungenausgeschlossenwerden,geradevordemHintergrundderindenver
gangenenbeidenJahrendeutlichdynamischenMarktentwicklung1.
2.RahmendatenderergänzendenStellungnahme
IndervorliegendengutachterlichenStellungnahmewirdmitBlickaufdiewesentlichenNach
frage-undAngebotsdatenaufdieDatenbasisdesGutachtensvon2019/2020Bezuggenommen:
1DieWettbewerbssituationinSanktAugustinunddemUntersuchungsraumwurdeim
Mai2019erfasst.DieDatenzurAngebots-undNachfrageseitebeziehensichalsoauch
weiterhinaufdasJahr2019.
1DasEinzugsgebieteinesFahrradfachmarktesmitrd.6.300rn2Verkaufsflächewirdsich
vordemHintergrunddervorliegendenWettbewerbssituationimUntersuchungsraum
gegenüberderAuswirkungsanalyse2020nichtändern,daauchmit6.30Dm2Verkaufs
flächederAnbieterXXLFelddermitAbstandgrößteAnbieterderRegionwäre.
1AuchdieZonierungdesEinzugsgebieteserfordertkeineNeubewertung;insbesondere
werdendielinksrheinischenTeilederStadtBonnZoneIIzugeordnet,dahiermitdem
FahrradfachmarktMegabikeDiscountimzentralenVersorgungsbereichFinkenhofder
HauptwettbewerberderRegionansässigist.
DieEingangsparameterindasUmsatzumverteilungsmodellzurErmittlungderpotenziellenwirt
schaftlichenAuswirkungenunddarauffolgendzurBewertungpotenziellerstädtebaulicherAus
wirkungenhabensichmitAusnahmedergeprüftenGesamtverkaufsflächedesFahrradfachmark
tesalsonichtgeändert.Mit6.300m2liegtdiesenun1,5malsohochwiedieBestandsverkaufs
fläche;gegenüberderUrsprungsplanungvon9.00Cm2wurdedieVerkaufsflächedagegenum30
%reduziert.
1NachAngabendeszweirad-Industrie-verbandes(ZIV)istimJahr2020derUmsatzmitFahrrädernundE
BikesgegenüberdemJahr2019umrd.61%angestiegen,wasinsbesondereaufdenVerkaufvonE-Bikes
undentsprechendhochwertigerProduktezurückzuführenist.Quelle:zweirad-Industrie-Verband(ZIV),
wirtschattspressekonferenzam10.03.2021inBerlin,zahlen—Daten—FaktenzumFahrradmarktin
Deutschland2020.DamitkonntediepositiveMarktentwicklunggegenüberdemJahr2019nocheinmal
deutlichübertroffenwerden.Bereits2019warendieUmsätzeimFahrrad-undE-Bike-Marktgegenüber
demVorjahr2018umknapp34%gestiegen.Quelle:Zweirad-Industrie-Verband(ZIV),Wirtschaftspresse
konferenzam11.03.2029inBerlin,zahlen—Daten—FaktenzumFahrradmarktinDeutschland2019.
5

Ergänzende Stellungnahme zur Aust*kungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfaehmarktes flL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
______________
- - ---_---
--
-;; FJfl,,t/U,,,I,,.,q
3. Bewertung der wettbewerblichen, städtebaulichen und versorgungsstrukturellen
Auswirkungen
Bei einer Verkaufsfläche von ca. 6.300 rn2 für den Anbieter XXL Feld, davon rd. 450 m2 für zen
trenrelevante Randsortimente (v. a. Fahrradbekleidung, Accessoires) ist ein Umsatz von ca. 18,3
Mio. € zu erwarten, Dies entspricht einer durchschnittlichen Flächenproduktivität von ca. 2.900
(je m2 Verkaufsfläche, was im oberen Bereich von Fahrradfachmärkten in Deutschland liegt.2 Da
XXL Feld bereits am Standort Sankt Augustin langjährig etabliert ist, wird nur der zusätzlich er
wirtschaftete Umsatz wettbewerbsrelevant (= 7,2 Mio. ()‚3
Die Urnverteilungswirkungen In Zone 1 des Einzugsgebietes lägen demnach bei ca. 11—12 %. Bei
den zentralen Versorgungsbereichen sind die höchsten Umverteilungswirkungen in den zentra
len Versorgungsbereichen von Troisdorf zu prognostizieren (ca. 0,1 Mb. €‚ ca. 10— 11%) sowie
im Bonner B-Zentrum Beuel (ca. 0,1 —0,2 Mio. (,ca. 9—10%).
In Zone II belaufen sich die Umverteilungswirkungen auf rund 10—11%. In den zentralen Versor
gungsbereichen in Bonn, wo der Hauptwettbewerber Megabike Discount im zentralen Versor
gungsbereich Nahversorgungszentrun Finkenhot ansässig ist, liegen Umverteilungswirkungen
bei rd. 10—11%, was einem Umverteilungswert von ca. 1,5 Mio. € entspricht. -
Außerhalb des Einzugsgebietes sind einige zentrale Versorgungsbereiche in Köln betroffen; hier
liegen die Univerteilungswirkungen jedoch jeweils deutlich unter 10%, im Schnitt bei ca. 5—6%.
Die nachfolgende Tabelle 1 stellt die Umsatzumverteilungswirkungen im Untersuchungsraum,
differenziert nach Zonen, Städten und Standortlagen dar; eine analoge Abbildung findet sich in
der Auswirkungsanalyse 2020, bezogen auf die Verkaufsflächen von rd. 9.000 m2 (Ursprungs-!
Wunschvariante XXL Feld) bzw. 7.800 m‘ Verkaufsfläche (GMA-Empfehlung, reduzierte Variante)
in den Tabellen 6 und 7.
2 vgl. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Struktur- und Markt-
daten des Einzelhandels 2020 sowie Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag: Struk
tur- und Marktdaten des Einzelhandels 2018 / 2019 Baden-Württemberg. Die Veröffentlichung des Baye
rischen Staatsministeriums stellt keine durchschnittlichen Verkaufsflächengrößen für Fahrradfachmärkte
dar, benennt jedoch eine Mindestbetriebsgröße von 1.000 m‘. Mit 6.30Cm‘ liegt Fahrrad XXI Feld also
noch einmal sehr deutlich über dieser Mindestbetriebsgröße. Auch die Veröffentlichung des Baden-Würt
tembergischen Industrie- und Handelskammertags benennt 1.00Cm‘ als Mindestbetriebsgröße für Fahr
radfachmärkte.
Zu den methodischen Hintergründen der umverteilungsberechnungen siehe GMA-Auswirkungsanalyse
2019/ 2020, Kapitel III., Seite 37ff.
6

ErgiinzendeStel]ungnahmezurAuswirkungsanalysezurErweiterungdesFahrradfachruarktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
Tabelle1:UmsatzumverteilungseffekteimUntersuchungsraum(6.300m2Verkaufsflä-
che)
Bestands-limsatzum-Umsatzum
Ortumsauinverteilungverteilung
Mb.€inMio.€in%
UUVggü.AnbieterninderZone17,90,911-12
ggü.AnbieterninSanktAugustin0,8<0,111-12
-davonggü.zentralenversorgungsbereichen0,5-0,6n.n.n.n.
-davonggü.sonstigenLagen0,2-0,3n.n.an.
ggü.AnbieterninSiegburg1,5-1,60,1—0,29—10
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen0,7-0,8<0110-11
-davonggü.sonstigenLagen0,7-0,8<0,19-10
ggü.AnbieterninTroisdorf20,2—0,312-13
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen1,1-1,20,110-11
-davonggü.sonstigenLagen0,8-0,90,1—0,214-15
ggü.AnbieternimStadtbezirkBeuel(Bonn)3,5-3,60,411-12
-davonggü.StacJtbezirkszentrumBeuel1,8-1,90,29-10
-davonggü.sonstigezentralenVersorgungsbereichen0,2-0,3nan.n.
-davonggü,sonstigenLagen1,4-1,50,1—0,212-13
UUVggO..AnbieterninderZoneII26,42,810-11
ggü.AnbieterninNiederkassel0,9-1,0<0,19-10
ggui.AnbieterninBadHonnef2,10,2—0,310-11
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen0,2-0,3nan.n.
-davonggü.sonstigenLagen1,8-1,90,210-11
ggü.AnbieterninHennef(Sieg)0,8-0,90,113
ggü.AnbieterninKöln(StadtbezirkePorzundRodenkirchen)3,2-3,30,39-10
-davongü.zentralenVersorgungsbereichen1,8-1,90,1—0,29-10
-davonggü,sonstigenLagen1,40,1—0,210-11
ggü.AnbieterninKönigswinter0,1-0,2n.n.nn.
ggü.AnbieterninLohmar0,3-0,4n.n.n.n.
ggü.AnbieterninNeunkirchen-Seelscheid0,7n.n.n.n
-dovonggü.zentralenVersorgungsbereichen0,7nn.na
ggü.AnbieterninRösrath0,3—0,4n.n.n.n.
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen<0,1n.n.na
-davonggü.sonstigenLagen0,2-0,3n.n.n.n.
ggü.AnbieterninAlfter0,3n,n.na
ggü.AnbieterninBonn(linksrheinisch)16,5-16,61,811
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen14,1-14,21,510-11
-davonggü.sonstigenLagen2,40,312-13
ggü.AnbieterninBornheirn0,2-0,3n.n.nn.
ggü.AnbieterninWesseling0,6-0,7n.n.nn.
7

Ergänzende Stellungnahme zur Aussirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes )CCL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
— r;,,,.1,, &‘fl“. W: 1 U,t,1,,
Bestands- Umsatzum- Umsatzum
Ort umsatz in verteilung verteilung
Mio. € in Mio.€ in %
UUV außerhalb des Einzugsgebietes im Untersuchungs- 35,8-35,9 2,1—2,2 6-7
raum
ggü. Anbietern in Köln 31-32 2,0—2,1 6-7
- davon ggü. zentralen Versorgungsbereichen 21,3-21,4 L2 — 1,3 5-6
- davon ggü. sonstigen Lagen 11,3-11,4 0,8— 0,9 7-8
ggü. Anbietern in Meckenheim 1,6 n.n. n.n.
ggü. Anbietern in Eitorf 0,5-0,6 n.n. n.n.
ggü. Anbietern in Ruppichteroth 0,1 - 0,2 n.n. n.n.
UUV außerhalb des Untersuchungsraumes* - 1,3—1,4 -
Zusatzumsatz erweiterter Markt insgesamt - 7,2 -
GMA-Berechnungen 2021 (ca-Werte gerundet); * z.B. Düsseldorf, Leverkusen, Erftstadt, Online Handel;
n.n. = Umsatzumverteilungen unterhalb einer gutachterlichen Nachweisgrenze von 0,05 Mio. €.
4. Fazit
Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass hei Erweiterung des Fahrradfachmarktes von
XXL Feld von heute 2.500 m2 auf perspektivisch 6.300 m2 Verkaufsfläche (davon 450 m2 für Fahr
radbekleidung und -schuhe als zentrenrelevantes Randsortiment) städtebaulichen oder versor
gungsstrukturellen Auswirkungen in Sankt Augustin oder in Umlandkommunen zu erwarten sind.
In zentralen Versorgungsbereichen sind Umverteilungsquoten von max. 10—11% zu erwarten
(Siegburg, Troisdorf und Bonn —Finkenhof), wobei Fahrräder und Zubehör in Siegburg als nicht
zentrenrelevant eingestuft sind.
Die betroffenen Anbieter in den zentralen Versorgungsbereichen von Troisdorf befinden sich je
weils in Nebenlagen und sind nicht als strukturprägend für das jeweilige Zentrum zu bezeichnen4.
In Bonn ist v. a. der Fahrradfachmarkt Bike-Discount Megastore im Nahversorgungszentrum Fin
kenhof betroffen, Dieser weist eine hohe Leistungsfähigkeit auf und kann aus Gutachtersicht die
prognostizierten Umsatzverluste kompensieren — gerade mit Blick auf die sehr gute Marktent
wicklung der vergangenen Jahre, die sich auch weiter fortsetzen wird,
Das ehemalige Nebenzentrum Sieglar ist im Einzelhandelskonzept Troisdorf 2020 zum Nahversorgungs
zentrum abgestuft (ehemals Nebenzentrum) mit dem Hinweis, dass die Ansiedlung eines Lebensmittel-
marktes essentiell für den Fortbestand des Zentrums ist; hier liegt der Fachanbieter für Fahrräder gerade
noch am Rand des zentralen versorgungsbereichs. Im Nebenzentrum Spich nehmen die Lebensmittel-
märkte Norma, Udl und Edeka die Magnetfunktion für den zentralen Versorgungsbereich ein. Auch im
Hauptzentrum Innenstadt spielt der Spezialabieter Tonne-Schramm am westlichen Rand des zentraen
Versorgungsbereichs nur eine untergeordnete Rolle, als Magnetbetriebe fungieren hier vielmehr die Be
triebe in der Galeria Troisdorf (ua. c & A, Drogerie Müller Saturn) sowie Kauflan und P & c
8

ErgänzendeStellungnahmezurAuswirkungsanalysezurErweHerungdesFahrradfachniurktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
________________
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Im
Untersuchungsraum
gibt
es
eine
Vielzahl
klein-
und
mitteiflächiger
sowie
einige
großflächige
Fahrradanbieter,
die
sich
über
die
gesamte
Region
verteilen
und
eine
gute
Versorgungsstruktur
abbilden
(vgl.
Karte
4
in
der
GMA-Auswirkungsanalyse
2020).
Vor
dem
Hintergrund
der
dynami
schen
Marktentwicklung
im
Fahrradsegment,
die
sich
gerade
in
den
vergangenen
beiden
Jahren
noch
einmal
gesteigert
hat,
sowie
angesichts
der
auch
weiterhin
guten
Perspektiven
mit
künftig
weiter
steigenden
Ausgaben
im
Fahrrad-
und
insbesondere
E-Bike-Segment
(Stichwort
Verkehrs-
wende)
sind
somit
keine
nachhaltigen
Schwächungen
einzelner
zentraler
Versorgungsbereiche
oder
sonstiger
Einzelhandelslagen
im
Untersuchungsraum
zu
erwarten.
-
9

Beratungsverlauf (1)

24.09.2021 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 9.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
RR 60/2021
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
24.09.2021
Erstellt
03.09.2021 13:47