RR 60/2021
07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augustin hier: Festellungsbeschluss
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Sitzungsvorlage RR (07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augustin hier: Festellungsbeschluss)
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Sitzungsvorlage RR (07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augustin hier: Festellungsbeschluss)
2909 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 60/2021 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Holger Schilling Telefon 2356 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 03.09.2021 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 9. beschließend TOP: 07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfach-markt, Stadt Sankt Augus- tin hier: Festellungsbeschluss Vorschlag: 1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Plan-unterlage Teil F.) zur Kenntnis. 2. Der Regionalrat schließt sich -in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungs-verfahren, der Er- gebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planunter- lage Teil F) – den regionalplanerischen Bewertungen der Regionalplanungsbehörde in der Plan- begründung (Planunter-lage Teil B.) an. Über die nicht ausgeräumten Bedenken der Stadt Bonn (Bedenken Nr. 151000-002, 151000-003, 151000-004), der Stadt Königswinter (Bedenken Nr.158000-001, 158000-002, 151000-003, Anregungen 158000-001, 158000-002), der Ge- meinde Alfter (Bedenken Nr. 153000-001), der Stadt Lohmar (Bedenken Nr. 159000-001; 159000-002) entscheidet er im Sinne der Ausgleichvorschläge der Regionalplanungsbehörde (Planunterlage Teil E). Der Regionalrat macht sich diese Ausgleichsvorschläge zu eigen. 3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW (n.F.) die Feststellung der 07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, in der Fassung der vorliegenden Planunterlage (Stand Feststellungsbe- schluss; Anlage zu Drucksache Nr. RR 60/2021). 4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Feststellung der vorbezeich- neten Änderung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW (n.F.) anzuzeigen. Erläuterungen: Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat gemäß § 19 Abs. 1 LPlG NRW (a.F.) in seiner 27. Sitzung am 18.12.2020 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfah- Sitzungsvorlage RR RR 60/2021 Seite 2 von 2 ren zur 07. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin durchzuführen (Drucksache RR 37/2020). Die Regionalplanungsbehörde hat das Erarbeitungsverfahren [Bezeichnung nach aktueller Rechtslage: Aufstellungsverfahren] durchgeführt und empfiehlt dem Regionalrat, die Regional- planänderung entsprechend dem Beschlussvorschlag und der Anlage festzustellen. Einzelheiten hierzu sind der anliegenden Planunterlage zu entnehmen. Anlage(n): 1. Planuterlage 07
Sitzungsvorlage RR (Planuterlage 07)
180778 Zeichen
www.brk.nrw.de
Bezirksregierung Köln
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
Bezirksregierung Köln
Planunterlage
(Stand Feststellungsbeschluss)
Teil A. Zeichnerische und textliche Festlegungen
Teil B. Planbegründung mit zusammenfassender Erklärung
Teil C. Umweltbericht - Screening
Teil D. Beteiligtenliste
Teil E. Niederschrift Erörterung
Teil F. Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung
Teil G. Anhang
Bezirksregierung Köln
Teil A.
Entwurf zeichnerische und textliche
Festlegungen
(Stand Feststellungsbeschluss)
07. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg, Fahrradfachmarkt St.
Augustin
Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 2 von 3
Land NRW (2019) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Maßstab 1:50.000
Regionalplan ohne Änderung
Land NRW (2019) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Maßstab 1:50.000
Regionalplan mit Änderung
07. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg, Fahrradfachmarkt St.
Augustin
Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 3 von 3
Eine Änderung der textlichen Festlegungen des Regionalplanes Köln,
Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg durch die 07.
Regionalplanänderung – Fahrradfachmarkt St. Augustin – ist nicht
erforderlich.
Textliche Festlegungen
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 1 von 38
Bezirksregierung Köln
Teil B.
Planbegründung
(Stand Feststellungsbeschluss)
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 2 von 38
Inhalt
1. Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung
1.1 Anlass der Planänderung 1
1.2 Gegenstand der Planänderung 6
1.3 Erfordernis der Planänderung 7
2. Verfahrenslauf
2.1 Frühzeitige Unterrichtung (§ 9 Abs.1 ROG) 8
2.2 Umweltprüfung - Screening (§ 8 Abs.2 ROG) 9
2.3 Erarbeitungsbeschluss (§ 19 Abs.1 LPlG NRW alt) 10
2.4 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs.1 LPlG NRW/
§ 9 Abs.2 ROG) 10
2.5 Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs.1 LPlG NRW/§ 9 Abs.2 ROG) 10
2.6 Beteiligung eines anderen Staates (§ 13 Abs.1 LPLG NRW/
§ 9 Abs.4 ROG) 11
2.7 Erörterung (§ 19 Abs.3 LPlG NRW) 11
2.8 Weiteres Verfahren 13
3. Raumordnerische Bewertung
3.1 Erfordernisse Raumordnungsgesetz 14
3.2 Erfordernisse Landesentwicklungsplan NRW 14
3.3 Erfordernisse Regionalplan 27
3.4 Raumordnerische Gesamtbewertung 29
4. Zusammenfassende Erklärung
4.1 Berücksichtigung der Umweltbelange 29
4.2 Berücksichtigung der Behörden-/Öffentlichkeitsbeteiligung 29
4.3 Alternativen 38
4.4 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 38
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 3 von 38
1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung
1.1 Anlass der Planänderung
Die Stadt St. Augustin hat mit den Schreiben vom 05.12.2018 und 27.08.2019 bei der
Regionalplanungsbehörde eine Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt
Region Bonn/Rhein-Sieg, gemäß § 19 Absatz 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG
NRW alt) angeregt. Geplant ist die Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB).
Abb.1: Bereich der geplanten Änderung auf dem Gebiet der Stadt St. Augustin
Anlass für die vorgesehene Regionalplanänderung ist die Absicht der Stadt St.
Augustin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines
großflächigen Einzelhandelbetriebes - genauer eines Fahrradfachmarktes - im Ortsteil
Menden zu schaffen.
Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt St. Augustin stimmte in der
Sitzung am 20.11.2018 dem Erweiterungsvorhaben grundsätzlich zu. Die Verwaltung
wurde daraufhin beauftragt, bei der Bezirksregierung eine Änderung des Regional -
plans für den Teilbereich westlich der Friedrich -Gauß-Straße anzuregen. Die d ortige
Festlegung eines Bereiches für gewerblich industrielle Nutzung (GIB) soll in einen
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) geändert und parallel dazu ein entsprechendes
Bebauungsplanverfahren begonnen werden.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 4 von 38
Der bereits bestehende Fahrradfachmarkt ist seit 1997 an der Einsteinstraße 35
ansässig. Der Betrieb liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 406/5
„Friedrich-Gauß-Straße“, welcher dort ein Sondergebiet ausweist. Die Verkaufsfläche
ist auf 2.500 m2 (inkl. 800 m2 Teststrecke) festsetzt.
Um de n Entwicklungen auf dem Fahrradmarkt gerecht zu werden, muss das
Unternehmen den Fachmarkt entsprechend vergrößern
Infolge der zunehmenden Serviceansprüche der Kunden und Präsentations -
anforderungen der Hersteller sowie der gestiegenen Bedarfe an Bandbreit e und
Sortimentsanteilen sah die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2019 vor, dort die
Verkaufsfläche von derzeit 2.500 m2 auf 9.000 m2 Verkaufsfläche zu erweitern. Zudem
sollte, die Fläche für Lager, Werkstatt, Logistik und Büro von 8.000 m 2 auf 12.000 m2
vergrößert werden.
Im Vorfeld des anstehenden Regionalplanänderungsverfahrens hat die Stadt St.
Augustin eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes durch
einen Gutachter erarbeiten lassen. Auf dieser Grundlage wurden gemäß der
Regelungen des regionalen Einzelhandelskonzeptes des :rak die betroffenen
Kommunen beteiligt. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass die geplante
Erweiterung der Verkaufsfläche auf 7.800 m 2 Verkaufsfläche (davon max. 450 m 2
Verkaufsfläche für Fahrradbekleidun g) reduziert werden muss, um erhebliche
versorgungsstrukturelle oder städtebauliche Auswirkungen in St. Augustin und den
umliegenden Kommunen zu vermeiden, d.h. wesentliche Beeinträchtigungen gemäß
des landesplanerischen Ziels 6.5-3 sollen somit ausgeschlossen werden.
Die genannte Auswirkungsanalyse ist im Nachgang entsprechend angepasst und
geändert worden: die raumordnerische Verträglichkeit der Erweiterung des Fahrrad -
marktes ist nur unter der Voraussetzung einer Verkaufsflächenobergrenze von maximal
7.800 m2 gegeben.
Die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes steht nicht im Widerspruch zu der
städtebaulichen Ausgangslage im Umfeld des Planbereichs (s. Abb. 2). Auf der Freifläche
westlich des bestehenden Standortes ist die Erweiterung vorgesehen, daran schließt sich
die vorhandene Wohnbebauung an der Johannesstaße im Ortsteil Menden an. Die
Gewerbebereiche, die das Plangebiet im Norden und Westen begrenzen, sind lediglich für
nicht störende Gewerbebetriebe planungsrechtlich geeignet.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 5 von 38
Abb.2: Städtebauliche Ausgangslage
1.2 Gegenstand der Planänderung
Der Änderungsbereich liegt im Ortsteil Menden der Stadt St. Augustin südlich der A
560 und wird begrenzt durch die Siegburger Straße im Süden, die Johannesstraße im
Westen, die Friedrich-Gauß-Straße im Osten sowie die Einsteinstraße im Norden.
Nördlich und östlich des Plangebietes liegt das Gewerbegebiet Einsteinstraße. Südlich
und westlich grenzt der Planstandort an Wohnbebauung.
Im zurzeit gültigen Flächennutzungsplan wird der Teilbereich als gewerbliche
Baufläche sowie als Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt.
Der Änderungsbereich umfasst ca. 2,5 ha und ist in Abb. 2 (s.u.) mit einer Schraffur
gekennzeichnet.
Maßstab: 1:10.000
Planbereich
Erweiterungsfläche
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 6 von 38
Abb. 3: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Planbereich
(Stand Mai 2018)
Der geltende Regionalplan für den Planbereich legt aktuell einen Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) fest (vgl. Bestand - Planunterlage Teil
A). Ein eben solcher grenzt nördlich und östlich an die in Rede stehende Fläche an.
Im Westen wird der Planänderungsbereich begrenzt durch die Darstellung einer
geplanten Straßentrasse des Neubaus der B 56, danach schließt sich ein Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) an.
Zur raumordnungsrechtlichen Absicherung der von der Stadt St. Augustin verf olgten
Planungen im Ortsteil Menden soll der Regionalplan wie folgt geändert werden (vgl.
Planung - Planunterlage Teil A.):
Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) anstelle des
bisherigen Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB).
1.3 Erfordernis der Planänderung
Die kommunale Bauleitplanung ist nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die
Ziele der Raumordnung anzupassen. Im Einvernehmen mit § 4 Raumordnungsgesetz
(ROG), sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentliche r Stellen
die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse
der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 7 von 38
Die Planungsabsicht der Stadt St. Augustin steht im Widerspruch zu den Festlegungen
des aktuell geltenden Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, der
für den Änderungsbereich aktuell ein GIB festlegt. Nach den raumordnerischen
Vorgaben des Ziels 6.5 -1 Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) und des
Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg, Kap. 1.2.1, Ziel 1, dürfen
großflächige Einzelhandelsbetriebe ( Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11
Abs. 3 BauNVO) in der Bauleitplanung nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB)
festgesetzt werden.
Eine entsprech ende Änderung des Regionalplans für den ca. 2,5 ha großen
Planbereich von der Festlegung GIB in ASB ist damit zwingende Voraussetzung für
die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Bauleitplanung zur Erweiterung des
Fahrradfachmarktes in St. Augustin.
2 Verfahrenslauf
2.1 Frühzeitige Unterrichtung
Gemäß § 9 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen bereits im Vorfeld einer geplanten Änderung des Regionalplans zu
unterrichten. Die öffentlichen Stellen sind aufzuf ordern, Aufschluss über diejenigen
von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie
über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein
können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung
und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen des vorliegenden Verfahrens durch die
Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 12.10.2020 über die
geplante Regionalplanänderung informiert. Darüber hinaus wurde eine Information
über das Regionalplanänderungsverfahren online auf der Webseite der
Bezirksregierung Köln eingestellt. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
wurden mit Schreiben vom 13.10.2020 in schriftlicher und digitaler Form unterrichtet.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Unterrichtung gingen wesentliche Informationen zu
folgenden Themenbereichen ein:
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 8 von 38
Stadt Königswinter:
Stärkung des nicht integrierten Einzelhandelsstandorts „St. Augustin Menden“ zu
Lasten der zentralen Versorgungsbereiche Bonn und Rhein-Sieg,
Fahrräder und Zubehör sind zentrenrelevantes Sortiment in Königswinter,
weitere Verringerung der geplanten Verkaufsfläche zur Verringerung der
erwarteten Umsatzrückgänge in den angrenzenden zentralen Versorgungs-
bereichen.
Die eingegangenen Informationen wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von
der Regionalplanungsbehörde bei der Erstellung der Planbegründung berücksichtigt.
2.2 Umweltprüfung - Screening
Nach § 8 ROG ist bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine
Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind die voraussichtlich erheblichen Umwelt -
auswirkungen der Änderung auf die Schutzgüter
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und
die biologische Vielfalt
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern
zu ermitteln sowie in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
Gemäß § 8 Abs. 2 ROG kann bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungs -
plänen von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige
Prüfung (Screening) unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zu § 8 ROG genannten
Kriterien festgestellt wurde, da ss voraussichtlich keine erheblichen Umwelt -
auswirkungen zu erwarten sind.
Die Prüfung wurde für die geplante 7. Regionalplanänderung, TA Bonn/Rhein -Sieg,
unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt - und gesundheitsbezogener
Aufgabenbereich vo n den Umweltauswirkungen der Regionalplanänderung berührt
werden kann, und auf der Grundlage des Screeningbogens (Planunterlage Teil C)
durchgeführt. Hierfür wurden die genannten öffentlichen Stellen mit Schreiben vom
13.10.2020 um Stellungnahme gebeten.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 9 von 38
Im Ergebnis bestätigen die beteiligten öffentlichen Stellen die Einschätzung der
Regionalplanungsbehörde, dass aufgrund der Planänderung keine erheblichen
negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Deshalb wurde auf eine vertiefte
Umweltprüfung verzichtet.
2.3. Erarbeitungsbeschluss (§ 19 Abs.1 LPlG NRW (alt))
Gemäß § 19 Abs. 1 LPlG NRW hat der Regionalrat Köln in seiner 18. Sitzung am
18.12.2020 die Regionalplanungsbehörde Köln beauftragt, das Erarbeitungsverfahren
zur 7. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, auf
dem Gebiet der Stadt St. Augustin durchzuführen (Drucksache Nr.: RR 37/2020).
2.4 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 1 LPlG NRW / § 9
Abs. 2 ROG)
Gemäß § 13 Abs. 1 LPlG NRW i.V.m § 9 Absatz 2 ROG ist den in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des
Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten
Umweltprüfung zum Umweltbericht zu geben.
Entsprechend des Erarbeitungsbesc hlusses wurden die Verfahrensbeteiligten mit
Schreiben vom 26.01.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Frist
endete am 31.03.2021.
Die inhaltliche Kurzfassung aller Stellungnahmen dieser Beteiligung ist der
Planunterlage Teil F – Niederschrift - zu entnehmen.
2.5 Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 1 LPlG NRW / § 9 Abs. 2 ROG)
Gemäß § 13 Absatz 1 LPlG NRW i.V.m § 9 Absatz 2 ROG ist der Öffentlichkeit
frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu
seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umwelt -
bericht zu geben.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 01.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021 bei
der Bezirksregierung Köln und dem Rhein -Sieg Kreis. Gemäß § 3 des Gesetzes zur
Sicherung ordnungsgemäßer Planungs - und Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -PlanSIG) wurde von einer
physischen öffentlichen Auslegung abgesehen. Stattdessen erfolgte eine „digitale
öffentliche Auslegung“, also eine Auslage durch Veröffentlichung im Internet. Darüber
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 10 von 38
wurde zwei Wochen vor der Beteiligungsfrist ortsüblich in den jeweiligen
Bekanntmachungsorganen (Bezirksregierung Köln (Amtsblatt Nr. 2/2021), Rhein-Sieg
Kreis (General Anzeiger Bonn, Ausgabe 16./17.1.2021) informiert.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme ein.
2.6 Beteiligung eines anderen Staates (§ 13 Abs. 1 LPlG NRW / § 9 Abs. 4
ROG)
Sofern die Änderung eines Raumordnungsplans voraussichtlich erhebliche
Auswirkungen auf das Gebiet eines Nachbarstaates hat, ist dieser gemäß § 9 Abs. 4
ROG zu unterrichten und ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Es ist bei der vorliegenden Planung nicht mit erheblichen, die Landesgrenzen
überschreitenden Auswirkungen zu rechnen, daher wurde auf die Beteiligung anderer
Staaten verzichtet.
2.7 Erörterung (§ 19 Abs. 3 LPlG NRW)
Gemäß § 19 Abs. 3 LPlG NRW sind die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen
der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG mit diesen
zu e rörtern. Ein Ausgleich der Meinungen ist anzustreben. Die Regionalplanungs -
behörde hat dem Regionalrat über das Ergebnis der Erörterung zu berichten. Der
Bericht muss die Stellungnahmen, über die keine Einigkeit erzielt wurde, aufzeigen.
Die Regionalplanungsbehörde hatte aufgrund der geringen Anzahl der Stellungnahmen
und der zur Zeit bestehenden COVID-19 Pandemiesituation beschlossen, die Erörterung
in einem schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten
Gelegenheit, sich bis zu m 02.08.2021 schriftlich zu den Ausgleichsvorschlägen der
Regionalplanungsbehörde zu äußern. Hierfür wurde den Beteiligten mit Schreiben
vom 19.07.2021 die Kurzfassung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Ausgleichsvorschlägen der Regionalplanungsbehörde (Vorschlag zum Ausgleich der
Meinungen Stand: Juli 2021) zugeleitet.
Im Rahmen der schriftlichen Erörterung konnten von den eingegangenen und in der
Erörterungsunterlage dokumentierten 62 Anregungen, Bedenken und Hinweisen 51
einvernehmlich ausgeräumt werden.
Die folgenden Bedenken der Stadt Bonn (Beteiligten Nr. 151000), der Stadt
Königswinter (Beteiligten Nr. 158000), der Gemeinde Alfter (Beteiligten Nr. 153000),
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 11 von 38
der Stadt Lohmar (Beteiligten Nr. 159000) konnten im Ergebnis nicht ausgeräumt
werden (vgl. Planunterlage F – Niederschrift):
Stadt Bonn:
o Bedenken hinsichtlich Methoden bzw. Inhalt der von der Stadt St. Augustin
vorgelegten Auswirkungsanalyse (Nr. 151000-002),
o Bedenken, die in der Region dringend benötigten GI -Flächen in ASB und
Einzelhandelsstandorte umzuplanen (Nr. 151000-003),
o die neue Fläche des ABS ist größer, als die geplante Erweiterung des
Fahrradfachmarktes; somit können sich dort weitere Einzelhändler ansiedeln (Nr.
151000-004),
Stadt Königswinter:
o die Stadt Königswinter hat grundsätzliche Bedenken gegen die Erweiterung des
Fahrradfachmarktes in St. Augustin Menden und die dafür erforderliche Änderung
des Regionalplanes, da somit die bereits stark von großflächigen Einzelhandel
geprägte Struktur im Gewerbegebiet Menden verfest igt und ausgebaut wird. Dies
wird zu Lasten der zentralen Versorgungsbereiche in Bonn und den umliegenden
Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises führen (Nr. 158000-001),
o die Planung verstößt trotz der Verringerung auf 7.800 m2 Verkaufsfläche gegen Ziel
6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot), so die Stadt Königswinter. Eine weitere
Reduzierung des Vorhabens wird daher ausdrücklich angeregt (158000 -001 –
Anregung),
o das Vorhaben wird dem Grundsatz 6.5-4 des LEP NRW nicht gerecht (Nr. 158000-
002),
o die Planung beein trächtigt das Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt
Königswinter und widerspricht damit dem Grundsatz 6.5-9 LEP NRW (Nr. 158000-
003),
o durch die Erweiterung des Fahrradfachmarktes wird in mehreren angrenzenden
kommunalen Versorgungsbereichen die im r egionalen Einzelhandelskonzept
(:REZK) festgelegte 10 % -Schwelle für die Umsatzumverteilungsquote weiterhin
deutlich überschritten. Daher regt die Stadt Königswinter erneut an, die geplanten
Verkaufsfläche weiter zu reduzieren, bis der Schwellenwert erreicht ist (Nr. 158000-
002).
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 12 von 38
Gemeinde Alfter:
o die Gemeinde Alfter schließt sich dem Bedenken Nr. 158000 -001 der Stadt
Königswinter an (Nr. 153000-001).
Stadt Lohmar:
o die massive Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes auf 7.800 m² wird
grundsätzlich abgelehnt, da Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
in Lohmar zu befürchten sind und die dort ansässigen kleinteiligen Fahrrad -
einzelhändler in ihrer Existenz gefährdet sind. (Nr. 159000-001),
o durch die Planung kommt es zu einer weiteren Stärkung des nicht integrierten
Einzelhandelsstandortes St. Augustin Menden zu Lasten der zentralen Ver -
sorgungbereiche in den umliegenden Kommunen (Nr. 159000-002).
Schwerpunkt der von den Einwendern vorgebrachten Bedenken ist, die geplante
Größe der Verkaufsflächenerweiterung des Fahrradfachmarktes. Dadurch wird das
Vorhaben zu deutlichen Umsatzumverteilungsquoten (> 10%) in den zentralen
Versorgungsbereichen der ang renzenden Kommunen führen. Dies widerspricht
sowohl dem landesplanerischen Beeinträchtigungsverbot (Ziel 6.3 -5 LEP) als auch
dem regionalen Einzelhandelskonzept (:REZK), auf das sich die Kommunen des :rak
verständigt haben – so die Einwender.
Ziel der Er örterung war es, einen Ausgleich mit den vorgebrachten Meinungen zu
finden. Da sich die überwiegende Anzahl der Einwendungen auf die geplante Größe
der Verkaufsfläche bezog, kam die Frage auf, ob diese nicht weiter reduziert werden
könne, um die ökonomisch en Wirkungen in der Region zu minimieren. Die Stadt St.
Augustin hatte daraufhin gemeinsam mit dem Projektträger die Planung noch einmal
überarbeitet und wird nun die Verkaufsfläche des Fahrradfachmarktes auf max. 6.300
m2 begrenzen. Die nachfolgende Baule itplanung wird in der Folge entsprechend
angepasst.
Die detaillierten Ausführungen zu den vorgetragenen Bedenken finden sich in der
anliegenden Niederschrift (Planunterlage - Teil F) und in Kap. 3.2 und 4.2.
2.8 Weiteres Verfahren
Nach Aufstellung der Pla nänderung durch den Regionalrat ist diese der Landes -
planungsbehörde gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen. Die Bekanntmachung
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 13 von 38
erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde nicht innerhalb der Frist von höchstens drei
Monaten nach Anzeige aufgrund einer Rechts prüfung unter Angabe von Gründen im
Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien Einwendungen
erhoben hat. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen des
Verfahrens bei der Landesplanungsbehörde.
3 Raumordnerische Bewertung
Gesetzliche Grundlage für die regionalplanerische Bewertung sind das ROG, der
Landesentwicklungsplan (LEP) NRW und der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region
Bonn/Rhein-Sieg. Nachfolgend werden die wesentlichen Erfordernisse der
Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ROG), die von dem Vorhaben berührt werden,
beschrieben und bewertet. Die Bewertung ergibt sich aus dem derzeitigen
Kenntnisstand.
3.1 Erfordernisse Raumordnungsgesetz
Nach § 1 Abs. 1 ROG ist es die Aufgabe der Raumordnung den Gesamtraum der
Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu
sichern. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum aufeinander
abzustimmen, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für einzelne Nutzungen und
Funktionen des Raums zu treffen. Leitvorstellung bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist
nach § 1 Abs. 2 ROG eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und
wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in
Einklang bringt. Die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG sind im Sinne dieser
Leitvorstellung anzuwenden. In Bezug auf das geplante Vorhaben sind insbesondere
folgende Grundsätze zu berücksichtigen.
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§2 (2) Nr. 1 ROG Nachhaltige Raumentwicklung
§2 (2) Nr. 2 ROG
Raumstrukturelle Steuerung im Verhältnis zwischen Gesamtraum und
Teilräumen sowie im Beziehungsgefüge zwischen Siedlungs - und
Freiraumstruktur
§2 (2) Nr. 3 ROG Gewährleistung der Daseinsvorsorge
§2 (2) Nr. 4 ROG Raumentwicklung im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und
räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur
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§2 (2) Nr. 6 ROG Gewährleistung der ökologischen Funktionen des Raums
Durch die Regionalplanänderung in St. Augustin Menden wird die Entwicklung der
lokalen und regionalen Wirtschaftsstruktu r gefördert, ohne dass dies zu erheblich
negativen Auswirkungen für die sozialen oder ökologischen Funktionen führen wird.
Der verstärkte Verkauf von Fahrrädern erhöht eine umweltverträgliche Mobilität. Dies
entspricht dem Leitbild der nachhaltigen Raumentwicklung.
Die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes ist eine Weiterentwicklung des
Bestandes, d.h. die bestehenden Erschließungsstrukturen werden genutzt. Allerdings
wird mit dem Vorhaben auch eine Freifläche überbaut, was zu einer zusätzlichen
Versiegelung führt. Auf den beanspruchten Flächen des Planbereichs bzw. in deren
angrenzender Umgebung werden aber keine besonders wertvollen ökologischen
Funktionen erheblich beeinträchtigt. Außerdem legt der aktuelle Regionalplan für den
Planbereich bereits e inen Siedlungsbereich und damit grundsätzlich die bauliche
Nutzung fest. Ein wesentlicher Schwerpunkt der nordrhein -westfälischen
Landesplanung ist die nachhaltige Konzentration der baulichen Entwicklung in den
regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbere ichen. Der vorgesehene Standort
entspricht diesen landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsstruktur. Die räumliche
Anordnung von ASB und GIB - wie dies im Regionalplan für den Planbereich gegeben
ist- ermöglicht Leben und Arbeiten vor Ort und damit eine na chhaltige
Stadtentwicklung.
Des Weiteren fördert die geplante Regionalplanänderung durch ein deutlich erhöhtes
Warenangebot die Sicherung der Daseinsvorsorge vor Ort und in der Region. Das
Mittelzentrum St. Augustin bietet dazu auch alle notwendigen infrastrukturellen
Voraussetzungen.
3.2 Erfordernisse Landesentwicklungsplan NRW
Für die Regionalplanänderung sind insbesondere die folgenden landesplanerischen
Ziele und Grundsätze zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Kap. 2 Räumliche Struktur des Landes
2-1 Ziel Zentralörtliche Gliederung
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2-2 Grundsatz Daseinsvorsorge
2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum
Die Stadt St. Augustin ist nach raumordnerischen Kriterien ein Mittelzentrum mit den
entsprechenden zentralen Daseinsfunktionen. Die Regionalplanänderung schafft
durch die verbesserte Angebotswirkung und Steigerung der ökonomischen Kenn -
zahlen des erweiterten Fahrradfachmarktes die Voraussetzungen dafür, die Funktion
als Mittelzentrum weiter auszubauen und damit die Daseinsvorsorge zu stärken.
Die angestrebte Siedlungsentwicklung erfolgt innerhalb des regionalplanerisch
festgelegten Siedlungsbereichs. Indem ein GIB in einen ASB umgewandelt wird, kann
aus Sicht der Raumordnung auf eine zusätzliche Freirauminanspruchnahme verzichtet
werden.
Demnach werden mit der Regionalplanänderung die Ziele und Grundsätze des
Kapitel 2 „Räumliche Struktur des Landes“, LEP NRW, beachtet bzw. berücksichtigt.
Kap. 3 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung
3-2 Grundsatz Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche
3-3 Grundsatz Historische Stadtkerne, Denkmäler und andere kulturlandschaftlich
wertvolle Gegebenheiten
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Kulturlandschaft Rheinschiene. Im
Änderungsbereich selbst befinden sich weder landesbedeutsame, bedeutsame noch
regionalbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche. Ca. 4 km südlich erstreckt sich der
Kulturlandschaftsbereich Flugplatz Hangelar (KLB 442 Fachbeitrag Kulturlandschaft
zum Regionalplan Köln).
Durch die Änderung werden auf Ebene der Regionalplanung keine wertgebenden
Elemente und Strukturen der Kulturlandschaftsentwicklung oder andere kulturland -
schaftlich wertvolle Gegebenheiten berührt. Dem Grundsatz 3 -3 des LEP NRW wird
entsprochen.
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die Ziele und Grundsätze des LEP
NRW in Bezug auf das Kapitel 3 „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ beachtet
bzw. berücksichtigt.
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Kap. 4 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
4-1 Grundsatz Klimaschutz
4-2 Grundsatz Anpassung an den Klimawandel (Klimaanpassung)
Die Umsetzung der Regionalplanänderung wird zu einer weiteren baulichen
Verdichtung eines durch Wohn - und Gewerbenutzung deutlich vorgeprägten
Bestandes führen. Der bereits vorhandene Standort eines Fahrradfachmarktes wird
erweitert. Diese Nachverdichtung einer bestehenden Siedlungsstruktur innerhalb
eines regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiches in Verbindung mit der
angrenzenden Wohnbebauung (ASB) ist grundsätzlich energieeffizient. Die Nutzung
selbst – ein überregional bedeutender Fahrradfachma rkt – wird weitere Verkehre
auslösen. Dieser ist grundsätzlich eingebunden in das Netz des öffentlichen
Nahverkehrs (DB Haltepunkt ca. 3,3 km, Straßenbahnhalt St. Augustin -Mülldorf ca.
1,4 km, zwei Buslinien erschließen den Standort).
Im Rahmen der nachfo lgenden städtebaulichen Planung wurde zur besseren
verkehrlichen Einbindung des Standortes ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Unter der
Voraussetzung, dass die dort aufgeführten Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung
auch umgesetzt werden, können die klimaschädl ichen Effekte der zusätzlichen
Verkehre reduziert werden. Somit wird der Grundsatz 4.1 berücksichtigt.
Die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes soll auf einer Freifläche erfolgen,
der aufgrund der Lage, dem anthropogenen Einfluss und der vegetativen Ausstattung
zwar eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt zukommt (Acker und
Betriebsgelände des bestehenden Fahrradfachmarktes, s.o.) aber eine klimatische
Ausgleichsfunktion aufweist (Klimaanalyse LANUV, 2020). Allerdings ist dieser
Bereich bereits planungsrechtlich durch Flächennutzungs - und Regionalplan für die
gewerblich-industrielle Nutzung gesichert.
Durch die Festsetzung entsprechender klimatischer Ausgleichmaßnahmen (Grün -
dach, Fassadenbegrünung etc.) im nachfolgenden Bebauungsplan soll trot z der
anstehenden Versiegelungen die Funktion für das lokale Klima zumindest teilweise
erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Umwandlung der regionalplanerischen Fest -
setzung GIB hin zu einem ASB in der Regel mit einer Reduzierung der
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Nutzungsintensität verbunden ist. Dies wird wiederum zu einer günstigeren
Klimasituation vor Ort führen, als das bisherige Ziel einer industriellen Nutzung.
Im Rahmen der Regionalplanänderung werden die Ziele und Grundsätze des LEP
NRW in Bezug auf das Kapitel 4 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“
beachtet bzw. berücksichtigt.
Kap. 6 Siedlungsraum
Kap. 6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum
6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
6.1-3 Grundsatz Leitbild "dezentrale Konzentration"
6.1-4 Ziel Keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen
6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt"
6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung
6.1-7 Grundsatz Energieeffiziente und klimagerechte Siedlungsentwicklung
6.1-8 Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen
6.1-9 Grundsatz Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturkosten und
Infrastrukturfolgekosten
Kap. 6.2 Ergänzende Festlegungen für Allgemeine Siedlungsbereiche
6.2-1 Grundsatz Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine
Siedlungsbereiche
6.2-2 Grundsatz Nutzung des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs
Kap. 6.3 Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
6.3-2 Grundsatz Umgebungsschutz
Im Rahmen der Regionalplanänderung wird kein zusätzlicher Siedlungsbereich
festgelegt und damit auch kein regionalplanerisch festgelegter Freiraum in
Anspruch genommen. Innerhalb eines bedarfsgerec ht dargestellten Siedlungs -
bereichs soll sich lediglich der Nutzungsschwerpunkt von GIB zu ASB ändern und eine
Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsstandortes ermöglicht werden. Die
Änderung entspricht damit der flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungs-
entwicklung (Ziel 6.1-1 des LEP NRW).
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Bei der Stadt St. Augustin handelt es sich nach Maßgabe des LEP NRW um ein
Mittelzentrum. Die vorgesehene Regionalplanänderung stärkt die ökonomische
Infrastruktur und Angebotsstruktur der Stadt. Das Vorhaben dient im Sinne der
dezentralen Konzentration der regionalen Daseinsvorsorge im Verdichtungsgebiet
Köln/Bonn. Dem Grundsatz 6.1-3 des LEP NRW wird entsprochen.
Die Siedlungsentwicklung findet als Arrondierung innerhalb des bestehenden
Siedlungskörpers stat t. Eine bandartige Siedlungsentwicklung ist ausgeschlossen
(Ziel 6.1-4 LEP NRW).
Durch die vorgesehene Änderung des Regionalplans wird die Nachverdichtung bzw.
Arrondierung des Bestandes innerhalb eines festgelegten Siedlungsbereiches
ermöglicht. Somit wir d durch die Vermeidung einer zusätzlichen Freiraum -
inanspruchnahme eine kompakte Siedlungsentwicklung unterstützt. Die räumliche
Anordnung von ASB und GIB - wie dies im Regionalplan für den Planbereich gegeben
ist - ermöglicht Leben und Arbeiten vor Ort un d entspricht damit dem Leitbild der
nachhaltigen europäischen Stadt (Grundsatz 6.1-5 LEP NRW).
Wie dargestellt, wird durch die Änderung des Regionalplans ermöglicht, einen bereits
bestehenden regionalplanerischen Siedlungsbereich und bauplanungsrechtlichen
gesicherten Innenbereich nachzuverdichten (Grundsatz 6.1-6 LEP NRW).
Bei der regionalplanerischen Bewertung stehen einer energieeffizienten und klima -
gerechten Siedlungsentwicklung im Planbereich keine erkennbaren Konflikte
entgegen (s.a. G 6.1 -5). Im nac hfolgenden Bebauungsplan werden Dach - und
Fassaden-begrünungen festgesetzt. Auch Maßnahmen zur Energieeffizienz sind auf
dieser Planungsebene zu regeln (Grundsatz 6.1-7 LEP NRW).
Die Planungen, die der Regionalplanänderung zugrunde liegen, sehen die Über -
bauung einer Freifläche vor, die aufgrund der Lage, dem anthropogenen Einfluss und
der vegetativen Ausstattung für den Naturhaushalt von geringer Bedeutung ist (Acker
und Betriebsgelände des bestehenden Fahrradfachmarktes, s.o.). Da es sich hierbei
aber um eine Erweiterung eines bestehenden Betriebes handelt, konnten auch nur die
räumlich angrenzenden Flächen in Betracht gezogen werden. Eine umfassende
Alternativenprüfung, die auch beispielsweise Brachflächen im Stadtgebiet berück -
sichtigt hätte, konnte demnach nicht durchgeführt werden. Dem Grundsatz 6.1-8 LEP
NRW kann daher nicht entsprochen werden.
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Durch die Regionalplanänderung wird die Arrondierung bzw. Nachverdichtung
innerhalb eines vollständig erschlossenen Gewerbegebietes planerisch vorbereitet.
Erschließungskosten sind daher auf ein Minimum reduziert. Der Grundsatz 6.1-9 LEP
NRW wird berücksichtigt.
Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein -Sieg legt keine "Zentralörtlich
bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche" fest. Der Planbereich liegt i nnerhalb
des ASB Menden, das Stadtzentrum (Rathaus) von St. Augustin ist 1,2 km entfernt
(Grundsatz 6.2-1 LEP NRW).
Der nächst gelegene DB Haltepunkt liegt ca. 3,3 km, der Straßenbahnhalt St. Augustin-
Mülldorf ca. 1,4 km vom Planbereich entfernt. Durch die geplante neue Nutzung – ein
überregional bedeutender Fahrradfachmarkt –werden zusätzliche Verkehre ausgelöst.
Um den Grundsatz 6.2 -2 LEP NRW zu berücksichtigen, ist in den nachfolgenden
Planungsstufen auf eine bessere Einbindung des erweiterten Fahrradf achmarktes an
den öffentlichen Nachverkehr (Buslinien, Anbindung zur DB Haltestelle Menden und
zum Straßenbahnhalt Mülldorf) verbindlich hinzuwirken. Im Rahmen der nach -
folgenden städtebaulichen Planung wurde daher ein Mobilitätskonzept erarbeitet.
Unter d er Voraussetzung, dass die dort aufgeführten Maßnahmen auch umgesetzt
werden, ist von einer stärkeren Nutzung des Schienenverkehrs gem. Grundsatz 6.2-2
auszugehen.
Es ist geplant ist, die Nutzung im Änderungsbereich von einem GIB in einen ASB zu
ändern. Damit grenzt die Vorhabenfläche weiterhin im Norden und im Westen an den
GIB-Menden an.
Aufgrund der westlich angrenzenden Wohnbebauung an der Johannesstraße ist im
Planbereich nach Abstandserlass eine Ansiedlung von gewerblichen Betrieben mit
hohen Emis sionspotenzialen und besonderen Standortanforderungen bereits heute
ausgeschlossen, d.h. eine industrielle Nutzung wäre hier nicht (mehr) möglich.
Dies spiegelt sich auch in den Festsetzungen des nordöstlich angrenzenden rechts -
kräftigen Bebauungsplans 4 06/4 B „Einsteinstraße“ wider. Hier sind im Kernbereich
lediglich Betriebe ab der Abstandsklasse IV sowie in den Randbereichen des
Gewerbegebietes Betriebe der Abstandsklassen VI bzw. VII zulässig. Hieraus folgen
beispielsweise im südlichen Randbereich des Gewerbegebietes Mindestabstände zur
angrenzenden Wohnbebauung von derzeit 100 m (VII) bzw. 200 m (VI). Auf dieser
Grundlage einer bereits herangerückten schutzbedürftigen Nutzung ist durch die
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vorgesehene Planänderung eine weitere Einschränkung der Entw icklungsper-
spektiven für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe in den angrenzenden GIB
nicht festzustellen. Der Grundsatz 6.3-2 LEP NRW wird berücksichtigt.
Kap. 6.5 Großflächiger Einzelhandel
6.5-1. Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen
Siedlungsbereichen
6.5-2 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen
6.5-3 Ziel Beeinträchtigungsverbot
6.5-4 Grundsatz Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche
6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil
zentrenrelevanter Randsortimente
6.5-6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentren -
relevanter Randsortimente
6.5-7 Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem
Einzelhandel
6.5-8 Ziel Einzelhandelsagglomerationen
6.5-9 Grundsatz Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte
6.5-10 Ziel Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11
Absatz Baunutzungsverordnung
Da der Planbereich - wie dargestellt - innerhalb eines GIB liegt, ist es Ziel der
vorgesehenen Regionalplanänderung, diese Festlegung in einen ASB zu ändern,
damit die Erweiterung des Fahrradfachma rktes konform zu Ziel 6.5 -1 LEP NRW
erfolgen kann.
Laut Sortimentsliste des Einzelhandelsstandort ‐ und Zentrenkonzeptes der Stadt St.
Augustin sind Fahrräder und Zubehör als nicht zentrenrelevant eingestuft. Das Plan -
gebiet ist im Einzelhandelskonzept der Stadt St. Augustin als Ergänzungsstandort für
den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten festgelegt.
Das Randsortiment Sportbekleidung (inkl. Fahrradbekleidung) ist dagegen zentren -
relevant.
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Nach der Erörterung (s. Kap.2.7) ist nun eine Gesamtverkaufsfläche von 6.300m 2
geplant. Dabei sind 5.850m 2 für Fahrräder und Zubehör sowie 450m 2 für das
Randsortiment vorgesehen. Das Kernsortiment ist damit nicht zentrenrelevant; das
Vorhaben entspricht so den Vorgaben des Ergänzungsstandortes.
Das Ziel 6.5-2 LEP NRW ist für die vorgesehene Planung nicht einschlägig.
Zum Ziel 6.5‐3 LEP NRW Beeinträchtigungsverbot ist festzustellen, dass es durch die
ursprünglich vorgesehene Erweiterung des Fahrradfachmarktes auf 9.000 m 2 zu
Umsatzumverteilungswirkungen (Umsatzeinbußen) von bis zu 17 % auf in den
Versorgungsbereichen der im Einzugsgebiet liegenden Kommunen ansässigen
Mitbewerber gekommen wäre.
Da für die Mehrzahl der Anliegerkommunen Fahrräder und Zubehör auch zu den
zentrenrelevanten Sorti menten gehören, hätte dies zu erheblich negativen Aus -
wirkungen auf die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche insgesamt geführt (s.
Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL Feld in St.
Augustin, GMA 2020). Dies hätte wiederum im Ko nflikt mit dem landesplanerischen
Beeinträchtigungsverbot (Ziel 6.5-3 LEP NRW) gestanden.
Bei dieser absehbar negativen Auswirkung der Planung ist es auf Grundlage des
Regionalen Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes Bonn/Rhein -Sieg/Ahrweiler
(:REZK) erforde rlich, in einen regionalen Abstimmungsprozess einzutreten. Dazu
wurden die anliegenden Kommunen, die IHK Bonn/Rhein -Sieg und die Wirtschafts -
förderung Rhein -Sieg auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens
(Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahr radfachmarktes XXL Feld in St.
Augustin, GMA 2019) von der Stadt St. Augustin bereits vor der Anregung auf
Regionalplanänderung beteiligt. Im Nachgang erfolgte dann noch eine Hinzuziehung
der Stadt Köln und der IHK Köln.
Auf der Grundlage der vorgebrachte n Argumente erfolgte eine Überarbeitung des
Gutachtens (s. Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL
Feld in St. Augustin, GMA 2020). Im Ergebnis wurde hier festgestellt, dass die
Verkaufsfläche der geplanten Fahrradfachmarkterweiterung auf maximal 7.800 m 2
(davon max. 450 m 2 für zentrenrelevantes Randsortiment Bekleidung) reduziert
werden muss, um erhebliche städtebauliche und versorgungsrelevante Auswirkungen
auf die anliegenden Kommunen zu vermeiden. Allerdings wären - so das Gutachten
weiter- auch dann noch Umsatzumverteil ungen bis zu 13% in einzelnen zentralen
Versorgungsbereichen zu erwarten (s. Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des
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Fahrradfachmarktes XXL Feld in St. Augustin, GMA 2020). Einige der beteiligten
Kommunen und Institutionen merkten in der Folge an, dass dami t der vereinbarte
Zielwert des :REZK von max. 10% Umsatzumverteilung nicht erreicht werden kann.
Diese Bedenken wurden von mehreren betroffenen Gemeinden und Institutionen in
das Beteiligungsverfahren des Regionalplanänderungsverfahrens (s. Kap. 2.4)
eingebracht. Im Rahmen der Erörterung (s. Kap. 2.7) war es Aufgabe, einen Ausgleich
der Meinungen zu erzielen. Die Stadt St. Augustin hat daraufhin nach Rücksprache
mit dem Vorhabenträger ihre Planung zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes noch
einmal überprüft und geändert. Im Ergebnis sollen nun über die Bauleitplanung max.
6.300m2 Verkaufsfläche (einschl. 450m2 Randsortiment) festgelegt werden. Dies wird
so die ergänzende Stellungnahme zur „Auswirkungsanalyse Erweiterung Fahrradfach-
markt St. Augustin“ der beteiligten Gutachterin (s. Planunterlage – Teil G Anlage 1) zu
max. 10% -11% Umsatzverteilungswirkungen in den Versorgungsbereichen der
Gemeinden im Einzugsgebiet führen. Einige der Einwender halten ihre Bedenken
weiterhin aufrecht. Die Regionalplanungsbe hörde stellt fest, dass durch die erneute
Reduzierung der Verkaufsfläche des Fahrradfachmarktes Beeinträchtigungen gemäß
Ziel 6.5-3 LEP NRW auszuschließen sind.
Der Grundsatz 6.5 ‐4 des LEP NRW trifft für das Vorhaben nicht zu. Dem erwarteten
Umsatz des erweiterten Fahrradfachmarktes von 22,7–22,8 Mio. € bei Fahrrädern und
Zubehör sowie Fahrradbekleidung steht eine Kaufkraft von ca. 4,4 Mio. € für diese
Sortimentsgruppen in der Stadt St. Augustin gegenüber.
Bei der Bewertung des Grundsatzes des kommunalen Umsatz -Kaufkraft-
Verhältnisses für das Sortiment Fahrräder und Zubehör ist zu beachten, dass es sich
dabei um ein sehr spezielles Sortiment und beim Fahrradfachmarkt um eine
besondere d.h. regional wirkende Vermarktungsform handelt. Spezialfachmärkte aus
diesem Sortimentsbereich erreichen aufgrund ihrer Konzeption und des Waren -
angebotes in der Regel ein weitreichendes regionales Einzugsgebiet.
Bei der Auslegung des Grundsatzes ist auch zu würdigen, ob es sich um einen bereits
bestehenden Betrieb handelt. Bereits heute erreicht der bestehende Fahrradfachmarkt
ein deutlich überörtliches Einzugsgebiet. Gleiches gilt für die weiteren großen
Fachmärkte der Region in Bonn und Köln.
Der Standort St. Augustin ist darüber hinaus ein atypisches Mittelzentrum, da dieser
räumlich sehr eng an die Oberzentren Bonn (7 km) und Köln (23 km) angebunden ist.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 23 von 38
Für überörtliche Nutzungen ergibt sich somit in einer Erreichbarkeit von einer halben
Stunde ein potenzieller Markt von über 1 Mio. Einwohnern.
Aufgrund der dargestellten Besonderheiten des Vorhabens ist ein Abweichen vom
landesplanerischen Grundsatz tragbar.
Das Ziel 6.5 ‐5 LEP NRW und der Grundsatz 6.5 ‐6 LEP NRW werden durch das
Vorhaben erfüllt. Fahrräder und Zubehör sind in St. Augustin kein zentrenrelevantes
Sortiment. Auch mit der geänderten Verkaufsflächenobergrenze von 6.300m2 erreicht
das geplante max. Randsortiment von 450m 2 für das zentrenrelevante Sortiment
Sportbekleidung nur rd. 7,14% der Verkaufsfläche und liegt mit dieser Flächengröße
auch deutlich unterhalb von 2.500 m² Verkaufsfläche.
In der nachfolgenden Bauleitplanung wird die max. Verkaufsfläche für das zentren -
relevante Randsortiment auf max. 450m2 verbindlich festgelegt.
Die Ziele 6.5 ‐7 LEP NRW und 6.5 ‐8 LEP sind für die vorliegende Planung nicht
relevant.
Gemäß Grundsatz 6.5‐9 LEP NRW sind bei der Planung großflächiger Einzelhandels-
vorhaben Regionale Einzelhandelskonzepte zu beachten. Der :rak (Regionale
Arbeitskreis) Bonn/ Rhein-Sieg/Ahrweiler hat ein gemeinsames Einzelhandels - und
Zentrenkonzept (:REZK) aufgestellt (2002/2008). Kernelemente sind Kriterien sowie
ein Prüfverfahren zur Bewertung von Einzelhandelsvorhaben. Eine entsprechende
regionale Abstimmung ist bereits i m Vorfeld des Regionalplanänderungsverfahrens
erfolgt (s.o.).
Gemäß dem :REZK ist für Vorhaben, die außerhalb eines zentralen Versorgungs -
bereiches liegen, eine regionale Abstimmung erforderlich, wenn
bei großflächigen Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten die
Randsortimente nicht auf 10% der Verkaufsfläche (max. 800 m2) begrenzt sind
und das Kernsortiment entgegen der Standortkommune als zentrenrelevant
eingestuft wird
oder
Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs.3 BauNVO nicht auszuschließen sind.
Für die geplante Erweiterung des Fahrradfachmarktes ist festzustellen, dass die
Vorgaben bezüglich der Verkaufsfläche der Randsortimente zwar eingehalten werden,
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 24 von 38
Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO können aber nicht ausgeschlossen
werden. Laut Gu tachten (Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfach -
marktes XXL Feld in St. Augustin, GMA 2020) wird in mehreren angrenzenden
kommunalen Versorgungsbereichen die im :REZK festgelegte 10% ‐Schwelle für die
Umsatzumverteilungsquote deutlich überschrit ten (s.o. Ausführungen zu Ziel 6.5 -3
LEP NRW).
Daher wurde im Vorfeld der Regionalplanänderung eine regionale Abstimmung
durchgeführt. Dabei ist versucht worden, einen regionalen Kompromiss zu erarbeiten:
die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche ist von 9.000 m2 auf 7.800 m2 (mit max.
450 m 2 zentrenrelevantem Randsortiment) reduziert worden. Damit können, so die
beteiligte Gutachterin damals, erhebliche städtebauliche und versorgungsstrukturelle
Auswirkungen in den anliegenden kommunalen Versorgungsberei chen vermieden
werden.
Der regionale Kompromiss stellte sich nicht als Konsens heraus. Einige Institutionen
und Kommunen hatten nach wie vor Bedenken hinsichtlich der geplanten
Verkaufsflächengröße von 7.800m 2. Diese wurden in das Beteiligungsverfahren de s
Regionalplanänderungsverfahrens (s. Kap. 2.4) eingebracht. Im Rahmen der
Erörterung (s. Kap. 2.7) war es die Aufgabe, einen Ausgleich der Meinungen zu
erzielen. Die Stadt St. Augustin hat daraufhin ihre Planung zur Erweiterung des
Fahrradfachmarktes noch einmal geändert.
Im Ergebnis sollen nun über die Bauleitplanung max. 6.300m2 Verkaufsfläche (einschl.
450m2 Randsortiment) festgelegt werden. Dies wird - so die ergänzende Stellung -
nahme zur „Auswirkungsanalyse Erweiterung Fahrradfachmarkt St. Augustin“ der
beteiligten Gutachterin (Planunterlage Teil G - Anlage 1) - zu max. 10%-11% Umsatz-
verteilungswirkungen in den Versorgungsbereichen der Gemeinden im Einzugsgebiet
führen. Einige der Einwender halten ihre Bedenken auch nach der Erörterung aufrecht
(s. Kap. 4.2).
Auch wenn kein regionaler Konsens zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes in St.
Augustin erzielt worden ist, bleibt festzustellen, dass die Kriterien des :REZK und die
versuchte regionale Abstimmung mit in die Abwägung zur Regionalplanänderung
einfließen und der Grundsatz 6.5-9 berücksichtigt worden ist.
Das Ziel 6.5 -10 LEP NRW ist für die vorliegende Regionalplanänderung nicht
einschlägig.
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Die Ziele des LEP NRW zum großflächigen Einzelhandel können nur erfüllt
werden, wenn die Verkaufsfläche der geplanten Erweiterung des Fahrrad -
fachmarktes auf insgesamt maximal 6.300 m2 (mit max. 450 m2 zentrenrelevanten
Randsortimenten) reduziert und in der nachfolgenden Bauleitplanung
verbindlich festgelegt wird.
Kap. 7 Freiraum
Kap. 7.1 Freiraumsicherung und Bodenschutz
7.1-1 Grundsatz Freiraumschutz
Durch die Planung wird kein landesplanerischer Freiraum für Siedlungszwecke in
Anspruch genommen. Die Leistungen und Funktionen des Freiraums bleiben damit
unberührt. Das Grundsatz 7.1-1 LEP NRW wird berücksichtigt.
Kap. 8 Verkehr und technische Infrastruktur
8.1 Verkehr und Transport
8.1-1 Grundsatz Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung
8.1-12 Ziel Erreichbarkeit
8.2 Transport in Leitungen
8.2-3 Grundsatz Bestehende Höchstspannungsfreileitungen
8.2-4 Ziel Neue Höchstspannungsfreileitungen
Wie bereits dargestellt ist das Plangebiet gut in die Siedlungs - und Verkehrsstruktur
(s.u.) der Stadt St. Augustin zwischen dem ASB Menden und dem GIB Menden
eingebunden (Grundsatz 8.1-1)
Der Änderungsbereich ist sehr gut in das überörtliche Straßenverkehrsnetz integriert.
Die Anschlussstelle Siegburg der BAB 560 ist in 500 m zu erreichen und ermöglicht
eine direkte überregionale Anbindung an die BAB 59 und BAB 3. Üb er die nahe
gelegene B 56 ist der Standort auch gut innerhalb der Region angebunden. Gleiches
gilt für die innerörtliche Einbindung über die Einsteinstraße, die in die Rathausstraße
übergeht. Auch durch den ÖPNV ist der Standort erreichbar. Der nächst gelegene DB
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Haltepunkt liegt ca. 3,3 km, der Straßenbahnhalt St. Augustin-Mülldorf ca. 1,4 km vom
Planbereich entfernt. Ergänzend dazu erschließen zwei Buslinien den Standort.
Um das Ziel 8.1 -12 Erreichbarkeit besser erfüllen zu können, ist im Rahmen der
nachfolgenden Bauleitplanung eine Mobilitätsstudie erarbeitet worden, die u.a. auf
eine bessere Einbindung des erweiterten Fahrradfachmarktes an den öffentlichen
Nahverkehr abzielt.
Nördlich des Änderungsbereichs im Siegtal befindet sich in einem Abstand von ca. 450
m ein Trassenkorridor mit mehreren bestehenden Höchstspannungsfreileitungen.
Entsprechend des Grundsatzes 8.2 -3 LEP NRW soll in der Bauleitplanung sicher -
gestellt werden, dass Wohnbebauung und vergleichbar sensible Nutzungen nach
Möglichkeit einen Abstand von 400 m zu bestehenden Höchstspannungsfreileitungen
einhalten. Ein Nutzungskonflikt ist vor diesem Hintergrund auf Ebene der
Regionalplanung nicht erkennbar. Der Grundsatz 8.2 -3 LEP NRW ist auf den
nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.
Kap.10 Energieversorgung
10.1 Energiestruktur
10.1-4 Ziel Kraft-Wärme-Kopplung
Die Möglichkeiten zur Nutzung einer kombinierten Strom - und Wärmeerzeugung sind im
Rahmen der nachfolgenden Planverfahren zu prüfen. Auf Ebene der Regionalplanung
sind keine Hindernisse zur Umsetzung des Ziels erkennbar (Ziel 10.1-4 LEP NRW).
3.3 Erfordernisse Regionalplan
Für die Regionalplanänderung sind insbesondere die folgenden regionalplanerischen
Ziele und Grundsätze zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Regionalplan K öln,
Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg).
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1. Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge
Ziel 1
„(…) die Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen
vollziehen, die im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind.
Innerhalb der Siedlungsbereiche soll sich die gemeindliche
Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten.“
Die geplante Siedlungsentwicklung findet innerhalb des festgelegten Siedlungsbereiches
GIB Menden statt und stärkt den vorhandenen Siedlungsschwerpunkt St. Augustin
Menden. Der GIB wird lediglich in einen ASB umgewandelt, damit kann aus Sicht der
Raumordnung auf eine zusätzliche Freirauminanspruchnahme verzichtet werden. Ziel
1, 1. Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge ist damit erfüllt.
1.1 Wohnbaulandversorgung und Verbesserung der Wohnstandorte
1.1.1 Allgemeine Siedlungsbereiche
Ziel 1
„In der Bauleitplanung dürfen Sondergebiete für Einkaufszentren,
großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe
im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur
in ASB geplant werden.“
Da der Planbereich - wie dargestellt - innerhalb eines GIB liegt, ist es Ziel der
vorgesehenen Regionalplanänderung diese Festlegung in einen ASB zu ändern, damit
die Erweiterung des Fahrradfachmarktes konform zu Ziel 1, 1.1.1 Allgemeine
Siedlungsbereiche erfolgen kann.
3.1 Verkehrsinfrastruktur und –organisation
3.1.2 Schienen- und Linienverkehr
Ziel 2
Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort
entwickelt (…) werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte
des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV) oder eines anderen
leistungsfähigen ÖPNV Mittels befinden (…).
Der nächst gelegene DB Haltepunkt liegt ca. 3,3 km, der Straßenbahnhalt St. Augustin-
Mülldorf ca. 1,4 km vom Planbereich entfernt. Ergänzend dazu erschli eßen zwei
Buslinien den Standort.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 28 von 38
Durch die geplante neue Nutzung – ein überregional bedeutender Fahrradfachmarkt –
werden zusätzliche Verkehre ausgelöst.
Um das Ziel 2, 3.1.2 Schienen- und Linienverkehr besser zu berücksichtigen, ist im
Rahmen der nachf olgenden Bauleitplanung eine Mobilitätsstudie erarbeitet worden,
die u.a. auf eine bessere Einbindung des erweiterten Fahrradfachmarktes an den
öffentlichen Nahverkehr abzielt.
3.4 Raumordnerische Gesamtbewertung
Die Regionalplanänderung erfüllt die raumordnerischen Zielvorgaben und berück -
sichtigt die Grundsätze der Raumordnung, wenn die geplante Verkaufs -
flächenerweiterung des Fahrradfachmarktes auf maximal 6.300 m 2 (max. 450 m 2
zentrenrelevante Randsortimente) verringert wird.
Diese raumordnungsr echtliche Vorgabe ist in der nachfolgenden Bauleitplanung
verbindlich festzulegen.
4 Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 10 Absatz 3 ROG ist dem Raumordnungsplan eine zusammenfassende
Erklärung beizufügen. Sie beinhaltet die Art und Weise,
wie die Umweltbelan ge und die Ergebnisse der Öffentlichkeits - und
Behördenbeteiligung in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden,
und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde,
sowie ggf. über die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die
Umwelt nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG durchzuführenden Maßnahmen.
4.1 Berücksichtigung der Umweltbelange
Es handelt sich bei der vorliegenden Planänderung um eine geringfügige Änderung
des R egionalplans. Unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt - und
gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raum -
ordnungsplans berührt werden kann, wurde bei einer überschlägigen Prüfung der
Umweltauswirkungen im Rahmen eines Screenings festgestellt, dass die vorliegende
Planänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 29 von 38
Demzufolge wurde gemäß § 8 Abs. 2 ROG auf die Durchführung einer Umweltprüfung
verzichtet. Die konkrete Bewertung der Umweltau swirkungen ist der Screening -
Prüfliste zu entnehmen (vgl. Planunterlage Teil C). Auch im Beteiligungsverfahren sind
keine Hinweise vorgebracht worden, die die Durchführung einer Umweltprüfung
erfordert hätten.
Durch die Nutzungsänderung von einem GIB hin z u einem ASB werden in der
vergleichenden Betrachtung keine zusätzlich erheblichen Umweltwirkungen aus -
gelöst. Es ist davon auszugehen, dass sich der Umweltzustand im Planbereich mit
dem aktuell rechtskräftigen GIB negativer entwickeln würde als in dem geplanten ASB
mit nicht störenden Nutzungen. Immissionen, Versiegelungen, Wassergebrauch sind
in einem heute möglichen Industriegebiet deutlich erheblicher zu bewerten, als bei der
geplanten Handels- bzw. möglichen Wohnnutzung.
Eine detaillierte Prüfung der umweltverträglichen Ausgestaltung des Vorhabens bleibt
den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten.
4.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Behörden- und Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung gemä ß § 13 Absatz 1
LPlG NRW i.V.m § 9 Absatz 2 ROG wurden Anregungen, Bedenken und Hinweise
vorgebracht, die der Niederschrift zur Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E
Niederschrift) zu entnehmen sind. Teilweise handelt es sich dabei um Hinweise oder
Anregungen, die lediglich redaktionellen Hintergrund haben oder sich an die
Umsetzung auf nachfolgender Planungsebene richten. In der Folge wird auf die
Bedenken, Anregungen eingegangen, die im Aufstellungsverfahren berücksichtigt
wurden und die über die keine Einigkeit erzielt werden konnte.
Die Autobahn GmbH erhebt Bedenken, dass die Regionalplanänderung zu einer
weiteren Belastung der bereits überlasteten anliegenden Straßen und ins -
besondere der BAB Anschlussstelle St. Augustin führen wird (Nr.18000-001).
Die Autobahn GmbH fordert im Rahmen der Regionalplanänderung eine umfassende
Untersuchung, welche die Folgen der Erweiterung des Fahrradfachmarktes auf die
Verkehrssituation einschl. der Anschlussstelle haben wird.
Die Stadt St. Augustin hat im Rahmen der Bau leitplanung für das Vorhaben eine
Verkehrsuntersuchung und ein Mobilitätskonzept erarbeiten lassen. Diese zeigen im
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 30 von 38
Ergebnis auf, dass bei der Berücksichtigung einiger verkehrstechnischer Maßnahmen
die zusätzlichen Verkehre von den bestehen Straßenstrukturen aufgenommen werden
können.
Die Stadt Bonn befürchtet durch die geplante Größe der Erweiterung des
Fahrradfachmarktes negative Auswirkungen auf den Bonner Einzelhandel
(Nr.15100-001).
Auch aufgrund der Bedenken weiterer Verfahrensbeteiligung zur Größe der geplanten
Erweiterung des Fahrradfachmarktes im Rahmen der Erörterung (Kap.2.7) hat die
Stadt St. Augustin als Ausgleichsvorschlag ihre Planungen soweit verändert, dass die
geplante max. Verkaufsfläche auf nunmehr 6.300m 2 begrenzt wird. Nach der
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) ist somit mit Umsatzver -
teilquoten von 10% - 11% in den zentralen Versorgungsbereichen der betroffenen
Kommunen zu rechnen. Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist diese
erneute Reduzierung der Verk aufsfläche dazu geeignet, keine erheblichen
Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den betroffenen Kommunen
entstehen zu lassen.
Diese max. Verkaufsflächengröße liegt jetzt der Entscheidung im Regionalplan -
änderungsverfahren zu Grunde und soll in de r nachfolgenden Bauleitplanung
verbindlich festgesetzt werden.
Da die Stadt Bonn zu diesem Ausgleichsvorschlag im Erörterungsverfahren keine
Rückmeldung gegeben hat wird ein Einvernehmen in diesem Punkt vorausgesetzt.
Der Rhein-Sieg Kreis bringt Bedenken vor, da für die Planung im Sinne der :rak
Vereinbarungen kein regionaler Konsens bzw. Kompromiss erzielt worden ist. Es
wurde die Durchführung einer erneuten regionalen Abstimmung (Mediation)
vorgeschlagen (Nr. 152000-001 Bedenken/Anregung)
Die :rak Anliegerkommunen wurde von der Stadt St. Augustin auf der Grundlage der
gutachterlichen Auswirkungsanalyse bereits im Vorfeld des Regionalplanänderungs -
verfahrens beteiligt. Ein Konsens wurde dabei nicht erzielt aber mit der Reduzierung
auf 7.800m 2 max. Verkaufs fläche ein Kompromiss. Im Rahmen der Erörterung zur
Regionalplanänderung fand eine erneute regionale Abstimmung im Ergebnis mit einer
weiteren Reduzierung der Verkaufsfläche auf 6.300m2 statt.
Der Rhein -Sieg Kreis hat im Erörterungsverfahren auf der Grun dlage dieses
Ausgleichsvorschlags seine Bedenken zurückgezogen.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 31 von 38
Die Stadt Köln formuliert auch nach der Reduzierung der Verkaufsfläche auf
7.800m2 weiterhin Bedenken gegen die Erweiterung des Fahrradfachmarktes, da
die damit verbundene Umsatzumverteilung von bis zu 13 % bei den Kölner
Fahrradhändlern zu nicht kompensierbaren Umsatzeinbußen führen könnte (Nr.
172000-001 Bedenken). Die Stadt Köln regt daher eine nochmalige Reduzierung
der max. Verkaufsflächengröße an (172000-001 Anregung)
Auch aufgrund der Bedenken weiterer Verfahrensbeteiligung zur Größe der geplanten
Erweiterung des Fahrradfachmarktes im Rahmen der Erörterung (Kap.2.7) hat die
Stadt St. Augustin als Ausgleichsvorschlag ihre Planungen soweit verändert, dass die
geplante max. Verkaufsfläche a uf nunmehr 6.300m 2 begrenzt wird. Nach der
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) ist somit mit Umsatz -
verteilquoten von 10% - 11% in den zentralen Versorgungsbereichen (zVB Köln-Porz
9%-10%) der betroffenen Kommunen zu rechnen. Nach Festste llung der Regional -
planungsbehörde ist diese erneute Reduzierung der Verkaufsfläche dazu geeignet,
keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den betroffenen
Kommunen entstehen zu lassen.
Diese max. Verkaufsflächengröße liegt jetzt der Entscheidung im Regionalplan -
änderungsverfahren zu Grunde und soll in der nachfolgenden Bauleitplanung
verbindlich festgesetzt werden.
Die Stadt Köln hat diesem Ausgleichsvorschlag im Erörterungsverfahren zugestimmt
und die Bedenken zurückgenommen.
Die IHK Köln hat Bedenken gegen die Erweiterung des Fahrradfachmarktes
erhoben, da mehr kommunale Versorgungsbereiche im IHK Bereich von dem
Vorhaben betroffen sein werden, als dies das Gutachten untersucht hat. Die
prognostizierten Umsatzumverteilungen von bi s zu 13% in Porz werden als
bedeutend d.h. zu hoch bewertet (Nr. 283000-001). Die IHK Köln hat daher die eine
weitere Reduzierung der Verkaufsfläche angeregt (Nr. 283000-001).
Wie bereits dargestellt sind die Planungen insoweit verändert worden, dass die
geplante max. Verkaufsfläche auf nunmehr 6.300m 2 begrenzt sein wird. Nach der
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) bedeutet dies, dass sich
die prognostizierten Umsatzverteilquoten im zentralen Versorgungsbereich Porz und
Rodenkirchen dad urch auf 9% -10% reduzieren werden. Auch bei den nicht
untersuchten Kommunen im IHK Bezirk wird sich die reduzierte Verkaufsfläche
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 32 von 38
auswirken. Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist diese erneute
Reduzierung der Verkaufsfläche dazu geeignet, keine erheblichen Beeinträchtigungen
gem. Ziel 6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu lassen.
Die Anregung der IHK Köln wurde aufgenommen; dies wurde im Erörterungsverfahren
so entsprechend mitgeteilt. Da darauf keine Rückmeldung erfolgte, wird ein
Einvernehmen zur veränderten Planung unterstellt.
Die HWK Bonn hat Einwände gegen die geplante Erweiterung des
Fahrradfachmarktes aufgrund der Kleinstruktur der Fahrradhändler im Bezirk und
den zu erwartenden Umsatzumverteilungen von 13 % erhoben (Nr . 285000-001).
Daher wurde eine weitere deutliche Reduktion der Verkaufsflächenobergrenze
angeregt (Nr. 285000-001 Anregung).
Wie bereits dargestellt sind die Planungen insoweit verändert worden, dass die
geplante max. Verkaufsfläche auf nunmehr 6.300m 2 begrenzt sein wird. Nach der
Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) bedeutet dies
prognostizierte Umsatzverteilquoten von max. 11%.
Die Anregung der HWK Bonn wurde aufgenommen; dies wurde im Erörterungs -
verfahren so entsprechend mitgeteilt. Da darauf keine Rückmeldung erfolgte, wird ein
Einvernehmen zur veränderten Planung unterstellt.
Mit den Verfahrensbeteiligten Stadt Bonn (Beteiligten Nr. 151000), Stadt Königswinter
(Beteiligten Nr.158000), Gemeinde Alfter (Beteiligten Nr. 153000), der Stadt Lohmar
(Beteiligten Nr. 159000) konnte kein Einvernehmen zu der Planung hergestellt
werden. Nachfolgend erfolgt eine kurze Beschreibung zu den nicht aus -
geräumten Bedenken und deren Bewertung im Rahmen des Planverfahrens.
Eine ausführlichere Darstellung enthält die Niederschrift zur Erörterung (Planunterlage
Teil E).
Stadt Bonn:
o Bedenken hinsichtlich Methoden bzw. Inhalt der von der Stadt St. Augustin
vorgelegten Auswirkungsanalyse (Nr. 151000-002),
Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Die Bezirksregierung Köln hat die Inhalte und
Methodik der Auswirkungsanalyse im Regionalplanverfahren geprüft. Die Stadt Bonn
hält die Bedenken aufrecht.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 33 von 38
o Bedenken, die in der Region dringend benötigten GI -Flächen in ASB un d
Einzelhandelsstandorte umzuplanen (Nr. 151000-003),
Die in Rede stehende Fläche im GIB Menden ist ein innerstädtischer Gewerbe -
standort, der entsprechende Schutzabstände für industrielle Nutzungen nicht (mehr)
erfüllen kann, d.h. ein Industriegebiet kön nte hier faktisch nicht mehr umgesetzt
werden.
o die neue Fläche des ABS ist größer, als die geplante Erweiterung des
Fahrradfachmarktes; somit können sich dort weitere Einzelhändler ansiedeln (Nr.
151000-004),
Die nicht durch die Erweiterung des Fahrradfachmarktes beanspruchten Flächen im
neuen ASB können auch durch Wohnbau oder nicht störendes Gewerbe genutzt
werden. Verbliebe hier ein GIB, könnte es hier zu immisionsschutzrechtlichen
Konflikten kommen. Planungen von (großflächigen) Einzelhandels einrichtungen
unterliegen den landesplanerischen Vorgaben (Kap. 6.5 LEP-NRW). Diese werden in
einer Anfrage nach § 34 LPlG abgeprüft.
Stadt Königswinter:
o die Stadt Königswinter hat grundsätzliche Bedenken gegen die Erweiterung des
Fahrradfachmarktes in St. Augustin Menden und die dafür erforderliche Änderung
des Regionalplanes, da somit die bereits stark von großflächigen Einzelhandel
geprägte Struktur im Gewerbegebiet Menden verfestigt und ausgebaut wird. Dies
wird zu Lasten der zentralen Versorgungsberei che in Bonn und den umliegenden
Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises führen (Nr. 158000-001),
o die Gemeinde Alfter schließt sich dem Bedenken Nr. 158000 -001 der Stadt
Königswinter an (Nr. 153000-001).
Die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche im Ei nzugsgebiet des
Vorhabens ist durch die nochmalige Reduzierung der Verkaufsfläche verringert
worden (s. o.). Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist diese erneute
Reduzierung dazu geeignet, keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3
LEP NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu lassen und die freiwillige
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu berücksichtigen.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 34 von 38
Die max. Verkaufsflächengröße von 6.300m 2 liegt jetzt der Entscheidung im
Regionalplanänderungsverfahren zu Grunde und soll in der nachfolgenden
Bauleitplanung verbindlich festgesetzt werden.
Die Entwicklungen weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb des neuen
ASB müssen ebenfalls die Vorgaben des LEP NRW berücksichtigen, was jeweils
durch Regionalplanungsbehörde im Verfahren nach § 34 LPlG überprüft wird.
Die Stadt Königswinter hat im Erörterungsverfahren kein Einvernehmen zu dem
Ausgleichsvorschlag gegeben. Sie schlägt nach wie vor eine weitere regionale
Beteiligung mit dem Ziel einer erneuten Verringerung der Ve rkaufsfläche (max.
Umsatzverteilung von 10 %) vor. Ein regionaler Konsens ist nicht erreicht worden.
o die Planung verstößt trotz der Verringerung auf 7.800 m2 Verkaufsfläche gegen Ziel
6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot), so die Stadt Königswinter. Eine weitere
Reduzierung des Vorhabens wird daher ausdrücklich angeregt (158000 -001 –
Anregung),
Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist die erneute Reduzierung der
Verkaufsfläche auf 6.300m 2 (s.o.) dazu geeignet, keine erheblichen Beein -
trächtigungen gem. Ziel 6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu
lassen und die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu berücksichtigen.
Auch wenn die durch den :rak vereinbarte max. Umverteilung von 10 % nicht ganz
erreicht werden konnte, ist nicht von einer landesplanerischen Zielabweichung
auszugehen.
o das Vorhaben wird dem Grundsatz 6.5-4 des LEP NRW nicht gerecht (Nr. 158000-
002),
In der planerischen Abwägung, Kap. 3.2, zu G 6.5 -4 LEP NRW ist die Besonderheit
der Spezialfachmärkte da rgestellt worden. Der bestehende Betrieb hat bereits ein
überörtliches Einzugsgebiet erreicht. Der Standort St. Augustin ist ein atypisches
Mittelzentrum, da dieser räumlich sehr eng an die Oberzentren Bonn und Köln
angebunden ist und sich somit in einer E rreichbarkeit von einer halben Stunde ein
potenzieller Markt von über 1 Mio. Einwohnern ergibt. Daher ist ein Abweichen vom
landesplanerischen Grundsatz, dass die Kaufkraft der Einwohner der Belegenheits -
gemeinde für die entsprechende Sortimentsgruppe nich t überschritten werden darf,
raumordnerisch vertretbar.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 35 von 38
o die Planung beeinträchtigt das Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt
Königswinter und widerspricht damit dem Grundsatz 6.5-9 LEP NRW (Nr. 158000-
003),
Nach der erneuten Reduzierung der geplan ten max. Verkaufsfläche auf 6.300m 2 ist
davon auszugehen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP
NRW in den im Einzugsbereich liegenden Kommunen entstehen können. Auch wenn
die durch den :rak vereinbarte max. Umsatzumverteilung von 10 % nicht ganz erreicht
werden konnte wird die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak Kommunen
berücksichtigt.
Die Auswirkung auf die zentralen Versorgungsbereiche Königswinter und Oberpleis
werden im Gutachten (Auswirkungsanalyse, GMA 2020) als eher ger ing bzw. nicht
ermittelbar festgestellt. Königswinter liegt in der Einzugsbereichszone II. Lediglich in
Oberdollendorf gibt es zwei kleine Fahrradläden (> 50m 2) mit entsprechend geringen
Jahresumsätzen. Ein Widerspruch zum G 6.5-9 ist nicht feststellbar.
o durch die Erweiterung des Fahrradfachmarktes wird in mehreren angrenzenden
kommunalen Versorgungsbereichen die im regionalen Einzelhandelskonzept
(:REZK) festgelegte 10 % -Schwelle für die Umsatzumverteilungsquote weiterhin
deutlich überschritten. Daher regt die Stadt Königswinter erneut an, die geplanten
Verkaufsfläche erneut zu reduzieren, bis der Schwellenwert erreicht ist. Dies
erhöht die Möglichkeit eines regionalen Konsens und auch die regionale
Verträglichkeit des Vorhabens (Nr. 158000-002).
Nach der Ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin (GMA, 2021) ist bei der max.
Verkaufsflächengröße von 6.300 m 2 mit Umsatzverteilquoten von 10% - 11% in den
zentralen Versorgungsbereichen der betroffenen Kommunen zu rechnen. Eine weitere
Reduzierung ist im Hinbl ick auf die Zielkonformität Ziel 6.5 -3 LEP NRW und der
Selbstverpflichtung des gemeinsamen Einzelhandels - und Zentrenkonzept (:REZK)
aus Sicht der Regionalplanungsbehörde nicht notwendig.
Stadt Lohmar:
o die massive Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes auf 7.800 m² wird
grundsätzlich abgelehnt, da Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
in Lohmar zu befürchten sind und die dort ansässigen kleinteiligen Fahrrad -
einzelhandel in ihrer Existenz gefährdet sind. (Nr. 159000-001),
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 36 von 38
Die Auswirkung auf die zentralen Versorgungsbereiche in Lohmar werden im
Gutachten (Auswirkungsanalyse, GMA 2020) als eher gering bzw. nicht ermittelbar
festgestellt. Lohmar liegt in der Einzugsbereichszone II. Lediglich ein Fahrradgeschäft
ist im zentralen Versorgungsbereich Wahlscheid mit einem mittleren Jahresumsatz
betroffen. Ein Widerspruch zum G 6.5-9 ist nicht feststellbar.
o durch die Planung kommt es zu einer weiteren Stärkung des nicht integrierten
Einzelhandelsstandortes St. Augustin Menden zu Lasten der zentralen Ver -
sorgungsbereiche in den umliegenden Kommunen (Nr. 159000-002).
Die Entwicklungen weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb des neuen
ASB müssen ebenfalls die Vorgaben des LEP NRW berücksic htigen, was jeweils
durch Regionalplanungsbehörde im Verfahren nach § 34 LPlG überprüft wird.
Darüber hinaus hat die Stadt Bornheim im Erörterungsverfahren noch die
Verkleinerung der geplanten Verkaufsfläche angeregt, um kleine ortsnahe
Fahrradläden erhalten zu können.
Nach Feststellung der Regionalplanungsbehörde ist die erneute Reduzierung auf
6.300m2 dazu geeignet, keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP
NRW in den betroffenen Kommunen entstehen zu lassen und die freiwillige
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu berücksichtigen.
Zusammenfassend
Schwerpunkt der von den Einwendern vorgebrachten Bedenken ist, die geplante
Größe der Verkaufsflächenerweiterung des Fahrradfachmarktes. Daher wird das
Vorhaben zu deutlichen Umsatzumverteilu ngsquoten (> 10%) in den zentralen
Versorgungsbereichen der angrenzenden Kommunen führen. Dies, so der Tenor der
Mehrzahl der Einwender , widerspricht sowohl dem landesplanerischen Beein -
trächtigungsverbot (Ziel 6.3 -5 LEP) als auch dem regionalen Einzelhan delskonzept
(:REZK), auf das sich die Kommunen des :rak verständigt haben.
Zum detaillierten Inhalt der Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten im Sinne des §
19 Abs. 3 (LPlG) NRW wird auf die Niederschrift zur Erörterung (Planunterlage Teil G)
verwiesen. Diese enthält die Stellungnahmen der Beteiligten in kurzgefasster Form,
ihre Bewertung durch die Regionalplanungsbehörde sowie das Ergebnis der
Erörterung.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 37 von 38
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit hat sich eine Stellungnahme ergeben: diese
erbebt Bedenken auf Grund der Dimensionierung der Erweiterung des
Fahrradfachmarktes und sieht dadurch die kleinen Fahrradläden wirtschaftlich
gefährdet.
4.3 Alternativenbetrachtung
Gegenstand der Regionalplanänderung ist es, für einen bestehenden Fahrrad -
fachmarkt im GIB Menden Erweiterungsflächen in einem engen räumlich- funktionalen
Zusammenhang planerisch zu sichern. In Betrachtung dieser Standortgebundenheit
ist die Suche nach alternativen Flächen deutlich eingeschränkt.
Im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung hat sich die Stadt St. Augustin mit
entsprechenden Ausführungsalternativen befasst.
Darüber hinaus wird durch die Umplanung eines GIB - der bereits für die Entwicklung
eines Gewerbegebietes bauleitplanerisch gesichert ist - in eine Sonderbaufläche kein
weiterer Freiraum verbraucht.
Eine Nullvariante kommt aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit der Erweiterungs -
flächen ebenfalls nicht in Betracht (s.o.).
4.4 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen
Gemäß § 8 Absatz 4 ROG sind die erheblichen Auswirkungen der Durchführung bzw.
Umsetzung des Raumordnungsplans auf die Umwelt zu überwachen und die
Maßnahmen dafür im Umweltbericht zu benennen. Zweck der Überwachung ist unter
anderem, frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln und in der
Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Wirkungsumfang und -intensität der Darstellungen auf der Ebene des Regionalplans
sind häufig nicht konkret und lassen sich nicht abschließend einschätzen, da die
Darstellungen durch die nachgeordn eten Planungs - und Zulassungsebenen
konkretisiert werden. Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach - und
Genehmigungsplanung lediglich rahmensetzende Wirkungen, d.h. durch ihre
Festlegungen werden i.d.R. keine direkten Umweltwirkungen ausgelöst. Ve rbindliche
Überwachungsmaßnahmen können daher erst in den entsprechenden fachrechtlichen
Vorgaben und Genehmigungen festgelegt werden.
07. Änderung -Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Fahrradfachmarkt St. Augustin
Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 38 von 38
Auf Ebene der Regionalplanung findet die Überwachung der unvorhergesehenen,
negativen Auswirkungen, die sich vornehmlich aus Unzulänglichkeiten der Prognosen
des Umweltberichtes oder aus einem veränderten Kontext im Vergleich zu dem im
Umweltbericht angenommenen ergeben, im Rahmen des kontinuierlichen
Flächenmonitorings (§ 4 Abs. 4 LPlG NRW), das die Regionalplanungsbehörde in
Zusammenarbeit mit den Kommunen durchführt, statt.
Darüber hinaus unterrichten die öffentlichen Stellen im Rahmen der Umsetzung des
Regionalplans die Regionalplanungsbehörde, sofern nach den ihnen vorliegenden
Erkenntnissen die Durchführung des Raumordn ungsplans erhebliche, insbesondere
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Eine derartige
Rückmeldung hat im Rahmen des landesplanerischen Verfahrens gemäß § 34
LPlG NRW oder im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen der
Regionalplanungsbehörde in anderen Fachplanungen zu erfolgen.
Bezirksregierung Köln
Teil C.
Screening-Prüfliste
(Stand Feststellungsbeschluss)
Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste Seite 2 von 6
Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste Seite 3 von 6
Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste Seite 4 von 6
Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste Seite 5 von 6
Planunterlage – Teil C. Screening-Prüfliste Seite 6 von 6
Bezirksregierung Köln
Teil D.
Beteiligtenliste
(Stand Feststellungsbeschluss)
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 2 von 14
Nr: 1000
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Köln Sb1
Werkstattstraße 102
50733 Köln
Nr: 2000
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Referat Infra I 3
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Nr: 3000
Oberfinanzdirektion NRW
Standort Köln
Riehler Platz 2
50668 Köln
Nr: 4001
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Nr: 4002
Landschaftsverband Rheinland
Amt für Denkmalpflege
im Rheinland
Ehrenfriedstr. 19
50259 Pulheim
Nr: 4003
Landschaftsverband Rheinland
Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
Nr: 5000
Direktor der
Landwirtschaftskammer NRW
Bezirksstelle f. Agrarstruktur
Rütger-von-Scheven-Sr. 44
52349 Düren
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 3 von 14
Nr: 6000
Landwirtschaftskammer NRW
Bezirksstelle f. Agrarstruktur
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren
Nr: 7003
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Regionalforstamt
Rhein-Sieg-Erft
Krewelstraße 7
53783 Eitorf
Nr: 8000
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in NRW
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Nr: 9000
Geologischer Dienst NRW
- Landesbetrieb -
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
Nr: 10000
Bundesnetzagentur, Referat 814 „Technische Fragen, Geodaten und Geo-
informationssysteme, Raumordnung
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Nr: 10001
Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und
Ortungsfunk
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Nr: 12000
Landesbüro der Naturschutzver-
bände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen
Nr: 12001
Naturschutzverein Koslar 1978 e.V.
Im Wiesengrund 8
52428 Jülich
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 4 von 14
Nr: 12002
Aqua Viva
Weinsteig 192
8200 Schaffhausen
Nr: 12003
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU)
Adenauerallee 68
53113 Bonn
Nr: 12004
Bundesverband beruflicher Naturschutz e. V. (BBN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Nr: 12005
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA)
Postfach 1110
76707 Hambrücken
Nr: 12006
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL)
Wartburgerstr. 42
10823 Berlin
Nr: 12007
Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. (DGHT)
N 4, 1
68161 Mannheim
Nr: 12008
Deutscher Angelfischerverband e.V.
Siemensstraße 11 - 13
63017 Offenbach am Main
Nr: 12009
Deutscher Falkenorden, Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und
Greifvogelkunde e. V.
Maikäferpfad 16
14055 Berlin
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 5 von 14
Nr: 12010
Deutscher Jagdverband – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für
den Schutz von Wild, Jagd und Natur e. V.
Friedrichstr. 185/186
10117 Berlin
Nr: 12011
Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V.
Marienstr. 19 - 20
10117 Berlin
Nr: 12012
Deutscher Rat für Vogelschutz e. V. (DRV)
Schlossallee 2
78315 Radolfzell
Nr: 12013
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Nr: 12014
Deutscher Wanderverband und Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
e. V.
Kleine Rosenstr. 1 - 3
34117 Kassel
Nr: 12015
Deutscher Wildschutz Verband e. V.
Im Seifer Hof 4
57520 Molzhain
Nr: 12016
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V.
Grauhorststraße 42
38440 Wolfsburg
Nr: 12017
Grüne Liga e. V.
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 6 von 14
Nr: 12018
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V.
Am Holzfeld 5
85247 Rummeltshausen
Nr: 12019
Interessenvertretung für nachhaltige Natur & Umwelterziehung, e. V.
Merzigerstraße 200
66763 Dillingen
Nr: 12020
Komitee gegen den Vogelmord e. V. - Aktionsgemeinschaft Tier- und Artenschutz
Auf dem Dransdorfer Berg 98
53121 Bonn
Nr: 12021
Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus,
Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e. V.
Warschauer Straße 58a
10243 Berlin
Nr: 12022
Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V.
Kernerstraße 64
74076 Heilbronn
Nr: 12023
Naturschutzforum Deutschland e. V.
Gartenweg 5
26198 Wardenburg
Nr: 12024
Rhein-Kolleg e. V.
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Nr: 12025
Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN)
Platz der Vereinten Nationen 9
53113 Bonn
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 7 von 14
Nr: 12026
Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V.
Josef-Wirmer-Straße 1 - 3
53123 Bonn
Nr: 12027
Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland
Noordereinde 60
0 JJ's -Graveland
Nr: 13000
Regionaldirektion NRW
der Bundesagentur für Arbeit
Josef-Gockeln-Straße 7
40474 Düsseldorf
Nr: 14000
Landesvereinigung der
Unternehmensverbände NRW e.V.
Uerdingerstr. 58-62
40474 Düsseldorf
Nr: 15000
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bezirk NRW
Friedrich-Ebert-Str. 34-38
40210 Düsseldorf
Nr: 15001
Deutscher Beamtenbund
NRW
Ernst-Gnoß-Straße 24
40219 Düsseldorf
Nr: 16000
LandesSportBund NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Nr: 17003
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung
Rhein-Berg
Albertstraße 22
51643 Gummersbach
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 8 von 14
Nr: 19001
Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW
Köln
Domstraße 55-73
50668 Köln
Nr: 20000
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros /
Gleichstellungsstellen NRW
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Nr: 22000
Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Nr: 127000
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53861 Euskirchen
Nr: 151000
Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Nr: 152000
Rhein-Sieg-Kreis
Planung, Verkehr, Straßenbau
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Nr: 153000
Gemeinde Alfter
Am Rathaus 7
53347 Alfter
Nr: 155000
Stadt Bornheim
Fachbereich 7
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 9 von 14
Nr: 157000
Stadt Hennef
Stadtplanung und -entwicklung
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef (Sieg)
Nr: 158000
Stadt Königswinter
Bauverwaltung
Obere Straße 8
53639 Königswinter-Thomasberg
Nr: 159000
Stadt Lohmar
Bauaufsichts- u. Planungsamt
Hauptstraße 29
53797 Lohmar
Nr: 163000
Stadtverwaltung Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Nr: 166000
Stadt St. Augustin
Markt 1
53757 St. Augustin
Nr: 167000
Kreisstadt Siegburg
Planungs- u. Bauaufsichtsamt
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg
Nr: 169000
Stadt Troisdorf
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Nr: 172000
Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 10 von 14
Nr: 174000
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Nr: 184000
Stadt Wesseling
Bereich Stadtplanung
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Nr: 185000
Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Nr: 199000
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Nr: 263000
Wahnbachtalsperrenverband
Siegburg-Siegelsknippen
53721 Siegburg
Nr: 264000
Wasserverband
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Nr: 283000
Industrie- u. Handelskammer
zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Nr: 285000
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 11 von 14
Nr: 331000
Kreis Ahrweiler
Untere Landesplanungsbehörde
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Nr: 336000
Kreis
Altenkirchen
Regional- und Landesplanung
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Nr: 341000
Kreis Neuwied
Abt. 6/10-62
Planung Kreisentwicklung
Wilhelm-Leuschner-Straße 9
56564 Neuwied
Nr: 404000
Naturpark Siebengebirge
Naturpark Siebengebirge
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Nr: 408000
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Sprakeler Str. 409
48159 Münster
Nr: 420000
Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Rochusstr. 18
53123 Bonn
Nr: 424000
Verband der Bau- und
Rohstoffindustrie
Düsseldorfer Straße 50
47051 Duisburg
Nr: 425000
Bundesverband der
Deutschen Kalkindustrie e.V.
Annastraße 67-71
50968 Köln
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 12 von 14
Nr: 426000
Architektenkammer NW
Zollhof 1
40221 Düsseldorf
Nr: 427000
Bundesverband Keramische
Rohstoffe e.V.
Engerser Landstraße 44
56564 Neuwied
Nr: 428000
Waldbauernverband NRW e.V.
Kappeler Str. 227
40599 Düsseldorf
Nr: 429000
Bundesverband der Deutschen
Zementindustrie e.V.
Tannenstraße 2
40476 Düsseldorf
Nr: 440000
DB Netz AG
Regionalbereich West
Hansastraße 15
47058 Duisburg
Nr: 442000
Zweckverband
Nahverkehr Rheinland GmbH
Glockengasse 37-39
50667 Köln
Nr: 491005
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH
Technische Infrastruktur 21
Bonner Talweg 100
53113 Bonn
Nr: 602000
Amprion GmbH
Unternehmenskommunikation
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 13 von 14
Nr: 625000
Rheinische NETZGesellschaftmbH
RNG
Parkgürtel 24
50823 Köln
Nr: 627000
Thyssengas GmbH
Netzdokumentation und
Netzauskunft
Emil-Moog-Platz 13
44137 Dortmund
Nr: 629000
PLEdoc Gesellschaft für
Dokumentationserstellung
und -pflege mbH
Gladbecker Str. 404
45326 Essen
Nr: 634000
Tourismus NRW e.V
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Nr: 704000
RSAG
Rhein-Sieg Abfallwirtschafts-
gesellschaft mbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Nr: 734000
Region Köln-Bonn e.V.
Rheingasse 11
50676 Köln
Nr: 809000
Rheinische Energie AG
(RHENAG)
Werkgruppe Sieg
Bachstr. 3
53721 Siegburg
Verfahrensbeteiligte
07. Regionalplanänderung Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt Sankt Augustin
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren
Bet.-Nr. Name des Beteiligten
Planunterlage – Teil D. Beteiligtenliste Seite 14 von 14
Nr: 814000
Mittelrheinische
Erdgastransportgesellschaft
mbH
Kallenbergstr. 5
45141 Essen
Bezirksregierung Köln
Teil E
Niederschrift Erörterung
(Stand Feststellungsbeschluss)
Vorbemerkung
Die Regionalplanungsbehörde Köln wurde durch Beschluss des Regionalrats vom 18.12.2020
(27. Sitzung des Regionalrates Köln) beauftragt, die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LPlG NRW
im Erarbeitungsverfahren zur 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsberei ch (ASB) - Fahrrad Fach-
markt, Stadt Sankt Augustin – zu beteiligen.
Beteiligung
Die zu beteiligenden Stellen (siehe Beteiligtenliste Teil D Planunterlage) wurden mit Schreiben
vom 26.01.2021 aufgefordert eine Stellungnahme zum Entwurf der Planänderung, d er
Begründung und des Umweltberichts bis zum 31.03.2021 abzugeben. Aufgrund der geringen
Anzahl der Stellungnahmen und der zurzeit bestehenden COVID-19 Pandemiesituation wurde
die Erörterung in einem schriftlichen Verfahren vom 19.07.– 02.08.2012 durchgeführt.
Die nachfolgende Niederschrift zur Erörterung (§ 19 Abs. 3 LPlG NRW) stellt die fristgerecht
abgegebenen Stellungnahmen, den von der Regionalplanungsbehörde Köln erarbeiteten
Ausgleich der Meinungen sowie das Ergebnis der abgeschlossenen Erörterung dar.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Darüber hinaus wurde der Öffentlichkeit vom 01.02.2021 bis zum 31.03.2021 Gelegenheit
gegeben, zu den Planunterlagen zur 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungs -
bezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein -Sieg - Umwandlung eines Bereiches für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) -
Fahrrad Fachmarkt, Stadt Sankt Augustin - Stellung zu nehmen. Gemäß § 3 Gesetz zur
Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs - und Genehmi gungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wurde aber von einer
physischen öffentlichen Auslegung abgesehen. Stattdessen erfolgte eine „digitale öffentliche
Auslegung“, also eine Auslage durch Veröffentlichung im Internet. Darüber wurde zwei
Wochen vor der Beteiligungsfrist ortsüblich in den jeweiligen Bekanntmachungsorganen
darüber informiert.
Zu der Regionalplanänderung und den Unterlagen wurde von den Bürgerinnen und Bürgern
bzw. weiterer interessierten Institu tionen eine Stellungnahme zur Regionalplanänderung
abgegeben. Diese erhebt Bedenken wegen der Dimensionierung der Erweiterung des
Fahrradfachmarktes, da somit der Erhalt der kleinen Fahrradläden in der Region gefährdet ist.
Gerade diese Läden bieten einen sicheren Arbeitsplatz.
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 2 von 42
Nr. 1000 Eisenbahn-Bundesamt
1000-001
Hinweis
Das EBA erhebt keine Bedenken gegen die
Regionalplanänderung, sofern die Substanz
der Eisenbahnbetriebsanlagen nich t beein -
trächtigt und der Eisenbahnverkehr nicht
gefährdet wird.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Einvernehmen
1000-001
Anregung Es wird empfohlen, die DB Netz AG GmbH
als Infrastrukturbetreibende zu beteiligen.
Der Anregung wird gefolgt, die DB Netz AG
wurde zur Stellungnahme aufgefordert.
Einvernehmen
Nr. 2000 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
2000-001
Hinweis
Das Bundesamt weist darauf hin, dass die
beabsichtigte Maßnahme sich
- im Bereich der Funkdienststelle FP Köln,
- im Bereich der Emissionsschutzzone des
Standortübungsplatzes Wahner Heide be-
findet. Hier ist mit Lärm -/Abgasimmissionen
zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche an die
Bundeswehr können nicht anerkannt
werden.
Ob eine tatsächliche Beeinträchtigung der
Belange der Bundeswehr betroffen sind,
kann erst beurteilt werden, wenn im Rahmen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
und an Bauleitplanung weiter-geleitet.
Einvernehmen
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 3 von 42
eines Bebauungsplanes konkrete Bereiche
ausgewiesen werden.
Das Bundesamt bittet, im weiteren
Verfahren beteiligt zu werden.
Nr. 4001 Landschaftsverband Rheinland- Kaufm. Immobilienmanagement, Haushalt, Gebäudeservice
4001-001
Hinweis
Es wird keine Betroffenheit bezogen auf
Liegenschaften des LVR und daher keine
Bedenken gegen die o.g. Maßnahme ge -
äußert.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
4001-002
Anregung
Diese Stellungnahme gilt nicht für das LVR
Amt für Denkmalpflege im Rheinland und
das LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland. Es wird darum gebeten, deren
Stellungnahmen gesondert einzuholen.
Der Anregung wurde gefolgt. Einvernehmen
Nr. 4003 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege
4003-001
Hinweis
Es wird auf in der Stellungnahme vom
04.11.2020 vorgetragenen Belange der
Bodendenkmalpflege verwiesen.
(keine Konflikte zwischen der Planung und
den öffentlichen Interessen des Boden -
denkmalschutzes zu erkennen; Verweis auf
die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW (Meldepflicht - und Veränderungsver -
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 4 von 42
bot bei der Entdeckung von Bodendenk -
mälern).
Nr. 6000 Landwirtschaftskammer NRW- Bezirksstelle für Agrarstruktur Köln
6000-001
Hinweis
Die Bezirksstelle für Agrarstruktur weist –
auch im Namen der Kreisstelle der Landwirt-
schaftskammer NRW für den Rhein -Sieg-
Kreis - darauf hin, dass die Festlegung eines
ASB anstelle eines GIB keine zusätzliche
agrarstrukturelle Betroffenheit zur Folge hat.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 7003 Landesbetrieb Wald und Holz NRW
7003-001
Hinweis
Es werden keine Bedenken oder
Anregungen zur Planung vorgebracht. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 9000 – Geologischer Dienst NRW
9000-001
Hinweis
Der Geologische Dienst NRW erhebt keine
Bedenken gegen die vorgesehene
Regionalplanänderung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
(bestätigt durch E Mail vom 26.07.21)
9000-002
Hinweis
Vorsorglich wird auf die Bewertung der
Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei
Planung üblicher Hochbauten gemäß den
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende
Planungs- und Genehmigungsebene. Einvernehmen
(bestätigt durch E Mail vom 26.07.21)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 5 von 42
Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW gem. DIN 4149:2005 -04 „Bauten
Erdbebengebieten“ zu berücksich-tigen ist.
Die Erdbebengefährdung wird durch die
Zuordnung zu Erdbebenzonen und geolo -
gischen Untergrundklassen eingestuft. An -
hand der Karte der Erdbebenzonen, ist das
relevante Plangebiet der Erdbebenzone 1
und der geologischen Untergrundklasse R
zuzuordnen.
Auf die Berücksichti gung der Bedeu -
tungskategorien für Bauwerke gemäß
DIN 4149:2005 bzw. Bedeutungsklassen
der relevanten Teile von DIN EN 1998 und
der jeweiligen Bedeutungsbeiwerte wird
ausdrücklich hingewiesen.
Nr. 12000 – Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
12000-001
Hinweis
Das Landesbüro der Naturschutzverbände
NRW erhebt keine Bedenken gegen die
vorgesehene Regionalplanänderung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
(bestätigt durch E Mail vom 20.07.21)
Nr. 16000 LandesSportBund NRW
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 6 von 42
16000-001
Hinweis Es werden keine Bedenken oder
Anregungen vorgebracht.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 17001 Landesbetrieb Straßenbau NRW
17000-001
Hinweis
Der Landesbetrieb Straßenbau weist darauf
hin, dass sich das Plangebiet südlich des
Verkehrsknoten 5209 054 – B 56 / A 560 / L
143/Einsteinstraße und A 565 / L 158
befindet.
Durch die die Vergrößerung der Ver -
kaufsfläche von 2.500 m² auf zukünftige
9.000 m² wird eine Steigerung des Ver -
kehrsaufkommens im öffentlichen Straßen -
netz generiert. Sollten an der Stelle des
Verkehrsknotens durch die Verkehrs -
steigerung Umbau/Ausbaumaßnahmen not-
wendig werden, so gehen die Kosten
komplett zu Lasten des Vorhabenträgers.
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende
Planungs- und Genehmigungsebene.
Einvernehmen
Nr.1800 Autobahn GmbH des Bundes
18000-001
Hinweis
Die Autobahn GmbH weist darauf hin, dass
sich das Plangebiet südlich des Ver -
kehrsknoten 5209 054 – B 56 / A 560 / L 143
/ Einsteinstraße und A 565 / L 158 befindet.
Mit der Vergrößerung der Verkaufsfläche
von 2.500 m² auf zukünftige 9.000 m² ist
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende
Planungs- und Genehmigungsebene.
Die Stadt St. Augustin hat bereits im Vorfeld
des Verfahrens ein Verkehrsgutachten zur
Planung erstellen lassen. Dieses geht sel bst
Einvernehmen
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 7 von 42
auch eine Steigerung des Verkehrsauf -
kommens im öffentlichen Straßennetz und
somit auch eine Verkehrserhöhung in der
Anschlussstelle Siegburg der A560 zu
erwarten. Zur Abschätzung des künftigen
Verkehrsaufkommens und dessen Aus -
wirkung auf die Anschlussstelle ist e ine
Verkehrsuntersuchung zwingend erforder -
lich.
bei der ursprünglich geplanten Verkaufsfläche
von 9.000 m 2 von einer Verkehrs -
verträglichkeit des Vorhabens aus
Nr.1800 Autobahn GmbH des Bundes - Rheinland
18000-001
Bedenken
Die Autobahn GmbH erhebt erhebliche
verkehrliche Bedenken gegenüber der
Planung.
Die verkehrliche Situation in dem Er -
schließungsbereich mit Berücksichtigung
der Anschlussstelle Siegburg an der BAB
560 ist bereits im laufenden Änderungs -
verfahren d.h. vor der Änderung des
Regionalplans umfassend zu untersuchen.
In der Planbegründung wird an unter -
schiedlichen Stellen die gute verkehrliche
Anbindung und die Nähe des Vorhaben -
standortes zum überörtlichen Straßen -
verkehrsnetz hervorgehoben. Darüber
hinaus wir d festgestellt, dass die geplante
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Anregung richtet sich an die nachfolgende
Bauleitplanung.
Die Stadt Sankt Augustin hat bereits im
Vorfeld des Verfahrens ein Verkehrs gut-
achten zur Planung erstellen lassen. Dieses
geht selbst bei der ursprünglich geplanten
Verkaufsfläche von 9.000 m 2 von einer
Verkehrsverträglichkeit des Vorhabens aus.
Ziel des Regionalplanänderungsverfahrens in
St. Augustin Menden ist es, in einem Tei l des
Siedlungsbereiches die Festlegung GIB in
einen ASB zu ändern. Zu betrachten ist dabei,
keine Rückmeldung im Erörterungs -
verfahren
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 8 von 42
Nutzung zu zusätzlichen Verkehren führen
wird.
Aus Sicht der Autobahn GmbH ist die
verkehrliche Situation an der AS Siegburg
bereits zum jetzigen Zeitpunkt stark
angespannt. Besonders zu Zeiten des
Berufsverkehrs, aber auc h an Samstagen
kommt es sowohl im Umfeld der AS auf der
Einsteinstraße als auch am Knotenpunkt der
Einsteinstraße mit der FR. -Gauß-Straße zu
erheblichen Staulagen. Zum einen ist hier
die Auffahrtssituation in beide Fahrt -
richtungen auf die BAB zu nennen; d as
Verkehrsaufkommen führt regelmäßig zu
Rückstauungen auf der B 56. Besonders der
Verkehr aus Much kommend in Fahrt -
richtung BAB 560 Hennef überstaut
regelmäßig den nördlichen Anschluss der
BAB 560. Dadurch wird der Abfluss von der
BAB 560 in Richtung Hen nef in südlicher
Richtung blockiert. Zum anderen bildet sich
bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein deutlicher
Stau auf der Einsteinstraße vor dem
Knotenpunkt mit der Fr. -Gauß-Straße.
Dieser reicht häufig (durchaus täglich)
ebenfalls in den AS -Bereich hinein und
behindert auch die stark frequentierte
Abfahrt der BAB 560 vom AD Sankt -
zu welchen Änderung diese Planung im
betroffenen Raum führen wird. Dazu gehört
grundsätzlich auch der Verkehr.
Bewertungsmaßstab ist allerdings die
regionalplanerisch aktuell festlegte Nutzung.
Nach den raumordnerischen Vorgaben könnte
sich im Plangebiet ein Produ -ktionsbetrieb im
4-Schichtbetrieb ansiedeln. Auch diese
Nutzung bedürfte einer leistungsfähigen
Verkehrsanbindung, die am Standort
durchaus gegeben ist. Es wird nicht davon
ausgegangen, dass ein Fahrrad -fachmarkt
diese Verkehrsbeanspruchung noch einmal
erheblich übertreffen wird. Auf der
regionalplanerischen Ebene ergibt sich daher
für den Automobilverkehr kein weiterer
Untersuchungsbedarf.
Die vorgebracht en Darstellungen in den
Planunterlagen, dass es zu einem erhöhten
automobilen Verkehrsaufkommen kommen
wird, bezieht sich auch den jetzigen
Nutzungszustand der noch zu bebauenden
Freifläche.
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 9 von 42
Augustin-West kommend. An der südlichen
AS werden zudem noch durch den
Anschluss der L 143 die Verkehre von und
nach Menden sowie der anliegende
Einzelhandel abgewickelt. Auch dort kommt
es bereits außerhalb der Berufszeiten zu
deutlichen Staulagen auf der L 143.
In der Vergangenheit gab es bereits An -
strengungen den südlichen Anschluss durch
eine geänderte Spurenaufteilung und An -
passung der Signalisierung leistungsfähig zu
gestalten. Trotz diverser verkehrlicher
Anpassungen hat die AS (nördl. und südl.
Anschluss) bereits ihre Leistungsfähigkeit
erreicht. Ein höheres Verkehrsaufkommen
wird nicht sicher abgewickelt werden können
und führt zu Rückstaulagen auf der
Autobahn. Dies ist unbedingt zu vermeiden.
Deswegen wird erwartet, dass vor einer
Änderung des Regionalplanes ein
Verkehrsgutachten nachweist, mit welchen
Verkehrsmengen in Zukunft zu rechnen ist,
in welcher Form und mit welchen
Möglichkeiten dieser zusätzliche Verkehr
sicher abgewickelt werden kann. Dabei sind
AS-Bereiche der AS Siegburg einzu -
beziehen.
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 10 von 42
18000-
002
Hinweis
In Teil D. Beteiligtenliste ist die Autobahn
GmbH als Beteiligte zu ergänzen. Es ist nicht
ausreichend, dort den Landesbetrieb
Straßen. NRW als Baulastträger
aufzuführen.
Dem Hinweis wurde gefolgt. Einvernehmen
Nr.18003 Fernstraßen Bundesamt
18003-001
Hinweis
Das Fernstraßen Bundesamt weist darauf
hin, dass sich der Änderungsbereich ca. 180
m entfernt zur Auffahrt der AS Siegburg der
BAB 560 befindet. Eine anbaurechtliche
Betroffenheit bestehe daher nicht.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 22000 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
22000-
001
Hinweis
Von Seiten des LANUV werden keine
Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
(bestätigt durch Schreiben vom
20.07.21)
Nr. 151000 Stadt Bonn
151000-
001
Bedenken
Die Stadt Bonn trägt vor, dass sie die
Bedenken gegenüber der vorgesehenen
Änderung des Regionalplans, die bereits in
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
keine Rückmeldung im Erörterungs-
verfahren
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 11 von 42
der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht
worden sind, weiterhin aufrechterhält.
Für den Bonner Einzelhandel werden
negative Auswirkungen befürchtet, da das
Vorhaben in Sankt Augustin sehr groß
dimensioniert ist und Fahrräder gem. Bonner
Liste in Bonn als zentrenrelevant eingestuft
sind.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur
Regionalplanänderung wurden von mehreren
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich
der geplanten Verkaufsflächengröße der
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht
(s.u.). Dies führe zu Umsatzumverteilungen
von bis zu 13% in einzelnen zentralen Ver -
sorgungsbereichen und widerspricht damit
dem Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im
Rahmen der :rak Vereinbarung.
Dies hat die Stadt Sankt Augustin dazu
veranlasst, nach Rücksprache mit dem
Vorhabenträger die geplante Verkaufsfläche
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den
zentralen Versorgungsbereichen im Ein -
zugsgebiet des Vorhabens kommen kann. Die
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max.
Verkaufsfläche festsetzen.
Nach Feststellung sowohl der Stadt St.
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu
geeignet, keine erheblichen Beeinträchti -
gungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den
betroffenen Kommunen entstehen zu lassen,
die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak
Kommunen zu berücksichtigen und dem
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 12 von 42
Vorhabenträger eine marktgerechte Erweiter-
ung zu ermöglichen.
151000-
002
Bedenken
Zudem haben die Bedenken bzgl. der
Auswirkungsanalyse, die der Stadt Sankt
Augustin in Stellungnahmen mitgeteilt
wurden, ebenfalls nach wie vor Bestand.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Regionalplanungsbehörde gegenüber
wurden die Bedenken zur Studie nicht näher
spezifiziert. Diese wurde im Vorfeld des
Regionalplanänderungsverfahrens durch die
Bezirksregierung geprüft.
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
kein Einvernehmen
151000-
003
Bedenken
Bedenken bestehen auf Grund des Mangels
an GI-Flächen u.a. auch in St. Augustin (vgl.
gemeinsames Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen Bonn und Rhein -Sieg-
Kreis) und der damit verbundenen Pro -
blematik, dringend benötigte Flächen für
Gewerbe und Industrie in ASB zum Zwecke
des Einzel-handels umzuwandeln.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Bei dem in Rede stehenden GIB Menden
handelt es sich um einen innerstädtischen
Altstandort zur Sicherung bestehender Be -
triebe. Im Bereich der überplanten Flächen
des GIB ist aufgrund der Nähe zu den in den
letzten Jahren herangerückten schutz -
würdigen Wohn–/Handelsnutzungen nur noch
sehr eingeschränkt industrielle Nutzung
möglich. Diese innerstädtischen Trans -
formationsbereiche – also alte Indus triebe-
reiche, die sich zu neuen städtischen
Nutzungen entwickeln- gibt es u.a. auch auf
dem Gebiet der Stadt Bonn (u.a. GIB
Endenich-Nord).
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
kein Einvernehmen
151000-
004
Bedenken
Bedenken werden auch hinsi chtlich der
Größe der Fläche, für die der Regionalplan
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 13 von 42
geändert werden soll, vorgebracht. Auf der
Fläche, die später nicht durch den
Fahrradfachmarkt genutzt werden soll, aber
ebenfalls in ASB umgewandelt werden soll,
könnten sich weitere Einzelhändler
ansiedeln.
Auf den nach dem Bau des Fahrradfach -
marktes noch nicht umgesetzten freien ASB
Flächen kann sich aber auch der an -
grenzende Wohnbau oder aber nicht
störendes Gewerbe entwickeln. Wäre dies
weiterhin eine Industriefläche, könnten sich
immissionsrechtliche Einschränkungen der
geplanten Einzelhandelsnutzung ergeben.
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
kein Einvernehmen
Nr. 152000 Rhein-Sieg-Kreis
152000-
001
Bedenken
Der Rhein -Sieg-Kreis erhebt Bedenken
gegen die geplante Änderung des
Regionalplans, da er der Auffassung ist,
dass im Verfahren zur 7. Regional -
planänderung ein regionaler Konsens und
regionaler Kompromiss mit den von der
Planung betroffenen Kommunen erzielt
werden sollte. Dies konnte entsprechend der
bekannten Stellungnahmen der Städte
Lohmar und Königswinter noch nicht erreicht
werden.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Im Vorfeld des Regionalplanänderungs -
verfahren gab es bereits auf Einladung der
Stadt St. Augustin ein Treffen mit den be -
troffenen Kommunen, welches sich zum Ziel
gesetzt hatte, einen regionalen Konsens zu
erreichen.
Im Nachgang dazu wurde nicht nur das
Auswirkungsgutachten überarbeitet auch die
ursprüngliche Planung ist durch eine Redu -
zierung der Verkaufsfläche auf 7.800 m 2
entsprechend angepasst worden.
Im Rahmen der Erörterung zur Regional -
planänderung wurde von der Stadt St.
Augustin di e geplante Verkaufsfläche noch
einmal auf 6.300 m 2 reduziert (s. AV zu Nr.
Einvernehmen
(bestätigt durch E Mail vom 19.07.21)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 14 von 42
151000-001). Diese Anpassung erfolgte mit
dem Ziel, dass es in den zentralen Ver -
sorgungsbereichen im Einzugsgebiet des
Vorhabens zu max. 11% Umsatzumverteilung
kommen soll und so a uch ein regionaler
Kompromiss im Rahmen der :rak Verein -
barung erzielt werden kann.
Nach Feststellung sowohl der Stadt St.
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu
geeignet, keine Beeinträchtigungen gem. Ziel
6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen, die freiwillige
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu
berücksichtigen und dem Vorhabenträger eine
marktgerechte Erweiterung zu ermög-lichen.
152000-
001
Anregung
Der RSK hält eine erneute Abstimmung
beispielsweise in Form einer Mediation für
zweckmäßig, um die noch im Raum
stehenden Bedenken zeitnah und nicht erst
nach Abschluss des Regionalplan -
verfahrens auf der nachgeordneten Ebene
auszuräumen.
Der Anregung wurde bereits gefolgt.
Die Stadt St. Augustin hatte im Vorfeld des
Regionalplanänderungsverfahrens im Jahr
2019 eine Besprechung zum Thema durch -
geführt.
Einvernehmen
(bestätigt durch E Mail vom 19.07.21)
Nr. 153000 Gemeinde Alfter
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 15 von 42
153000-
001
Hinweis
Die Gemeinde Alfter weist darauf hin, dass,
wie von der Stadt Königswinter bereits im
Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung
eingegeben, das Vorhaben zu einer
Stärkung eines nicht integrierten
Einzelhandelsstandortes zulasten der
zentralen Versorgungsbereiche unter
anderem im Rhein-Sieg-Kreis führt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
(s. AV zu Nr. 151000-001)
Kein Einvernehmen
Nr. 164000 Stadt Bornheim
155000-
001
Hinweis
Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass
das Sortiment Fahrrad auch in Bornheim als
nicht zentrenrelevantes Sortiment eingestuft
wurde. Die Auswirkungen auf die vor -
handenen Versorgungsbereiche in Born -
heim werden durch die Planung von Zweirad
Feld in Sankt Augustin daher nicht wesent -
lich beeinträchtigend sein.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Einvernehmen
155000-
002
Hinweis
Die Stadt Bornheim begrüßt den aktuellen
Boom bei den Fahrrädern aus Gründen des
Klimaschutzes, stellt allerdings in Bezug auf
die regionalen Auswirkungen durch die
Dimension der geplanten Verkaufsflächen
das Vorhaben in Frage. Da Fahrräder sehr
wartungsintensiv sind, wäre es in diesem
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. kein Einvernehmen
(bestätigt durch Schreiben vom
29.07.21)
Die Stadt Bornheim sieht die geplante
ASB und Fahrradfachmarkterweiterung
weiterhin kritisch. Gerade Fahrräder
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 16 von 42
Zusammenhang günstig auch ortsnahe
Fahrradläden zu haben, die mit dem Rad
oder der Bahn erreichbar sind.
bedürfen für die Pflege und Wartung
dezentraler Verkaufsstandorte.
155000-
003
Hinweis
Ein Fahrradanbieter mit einer
Verkaufsfläche von 7.800 m² wird eine er -
hebliche Strahlkraft in die Region erhalten.
Eine Konzentration von Verkauf und
Wartung bei einem so großflächigen und
zentralen Anbieter führt zu einer verstärkten
Nutzung des Autoverkehrs aus weiten Teilen
der Region. Die erhebliche Erweiterung der
Verkaufsfläche stellt aus Sicht der Stadt
Bornheim daher kein klima -freundliches
Planvorhaben dar.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Bornheim bringt erneut vor,
dass durch die erhebliche Erweiterung
des Fahrradfachmarktes dezentrale
Verkaufsstandorte in der Region
geschwächt werden. Nur durch eine
wesentliche Verkleinerung könnten diese
negativen Auswirkungen verringert
werden.
RPlB: Die Stadt St. Augustin hat, die
geplante Verkaufsfläche auf max. 6.300
m2 reduziert, so dass es zu max. 11%
Umsatzumverteilung in den zentralen
Versorgungsbereichen im Einzugsgebiet
des Vorhabens kommen kann. Die
nachfolgende Bauleitplanung wird diese
max. Verkaufsfläche festsetzen.
Dies ist eine wesentliche Verkleinerung
der Verkaufsfläche, die dazu geeignet ist,
keine erheblichen Beeinträchtigungen
gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den
betroffenen Kommunen entstehen zu
lassen, die freiwillige Selbstverpflichtung
der :rak Kommunen zu berück sichtigen
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 17 von 42
und dem Vorhabenträger eine marktge -
rechte Erweiterung zu ermöglichen.
Einvernehmen vorausgesetzt
155000-
004
Hinweis
Lokale Anbieter können die dort
aufgerufenen Preise meist nicht anbieten
und nur schlecht von der Wartung existieren.
Die gepl ante Dimension von Zweirad Feld
behindert daher auch das Entstehen neuer
lokaler Anbieter, was aus Sicht der Stadt
Bornheim allerdings für die Förderung einer
klimagerechten Planung wünschenswert
wäre.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
kein Einvernehmen
(bestätigt durch Schreiben vom
29.07.21)
Nr. 157000 Stadt Hennef
157000-
001
Hinweis
Die Stadt Hennef erhebt keine Bedenken
gegenüber der Planung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 158000 Stadt Königswinter
158000-
001
Bedenken
Die Stadt Königswinter steht der
Erweiterungsplanung der Firma Fahrrad
Feld XXL in Sankt Augustin Menden und der
dafür erforderlichen Änderung des
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Auswirkungen auf die zentralen
Versorgungsbereiche im Einzugsgebiet des
Vorhabens ist d urch die nochmalige
kein Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 18 von 42
Regionalplanes weiterhin kritisch gegen -
über.
Mit der teilweisen Umwandlung des
bestehenden GIB in einen ASB wird der
Stadt St. Augustin die Möglichkeit eröffnet,
die bereits stark von großflächigen
Einzelhandel geprägte Struktur im
Gewerbegebiet Menden weiter zu
verfestigen und auszubauen. Damit würde
der nicht integrierte Einzelhandelsstandort
zu Last en der zentralen Versorgungs -
bereiche in der Bundesstadt Bonn und den
umliegenden Kommunen des Rhein -Sieg-
Kreises weiter gestärkt.
Reduzierung der Verkaufsfläche verringert
worden (s. AV zu Nr. 151000-001).
Die Entwicklungen weiterer großflächiger
Einzelhandelsbetriebe müssen ebenfalls die
Vorgaben des LEP NRW berücksichtigen,
was jeweils durch Regionalplanungsbeh örde
im Verfahren nach § 34 LPlG überprüft wird.
Die Stadt Königswinter trägt vor, dass
trotz der grundsätzlich begrüßenswerten
Reduzierung der geplanten Verkaufs -
fläche, von dem erweiterten Fahrrad-
fachmarkt erhebliche Umsatzverteilung -
seffekte ausgehen werden, die negative
städtebauliche und versorgungstruk -
turelle Auswirkungen auf die Kommunen
im Einzugsgebiet des Vorhabens haben
können. Die Stad KW regt daher an, die
Verkaufsfläche soweit zu reduzieren bis
max. 10% Umsatzverteilung in den
angrenzenden ZV erreicht werden.
Des Weiteren weist die Stadt KW darauf
hin, dass aus ihrer Sicht in der
Vergangenheit kein regionaler Konsens
für die Planung erzielt worden ist. Sie
schlägt daher eine re gionale Mediation
vor.
Weiterhin werden aus Sicht der Stadt KW
Bedenken gegen die zu großzügige Neu-
darstellung des ASB vorgebracht.
Wichtige Gewerbeflächen gehen dabei
verloren.
RPlB: Nach Feststellung sowohl der
Stadt St. Augustin als auch der Regional-
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 19 von 42
planungsbehörde ist diese erneute
Reduzierung der Verkaufsfläche auf
6.300m2 dazu geeignet, keine erheb -
lichen Beeinträchtigungen gem. Ziel 6.5 -
3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen, die frei -
willige Selbstverpflichtung der :rak Kom -
munen zu berücksichtigen und dem Vor -
habenträger eine marktgerechte Er -
weiterung zu ermöglichen.
Auch wenn die durch den :rak vereinbarte
max. Umverteilung von 10 % nicht ganz
erreicht werden konnte, ist nicht von
einer landesplanerischen Ziel -
abweichung auszugehen.
158000-
001
Anregung
Die Planung verstößt nach Ansicht der Stadt
Königswinter weiterhin gegen Ziel 6.5-3 LEP
NRW (Beeinträchtigungsverbot). Denn auch
mit einer Reduzierung der Verkaufsfläche
der geplanten Fahrradfachmarkterweiterung
auf maximal 7.800 m² (davon max. 450 m²
für das zentrenrelevante Randsortiment
Bekleidung) sind immer noch Umsatzum -
verteilungen von bis zu 13 % in einzelnen
zentralen Versorgungsbereichen in den
Der Anregung wird gefolgt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur
Regionalplanänderung wurden von mehreren
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich
der geplanten Verkaufsflächengröße der
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht.
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis
zu 13% in einzelnen zentralen Versorgungs -
bereichen und widerspricht damit dem Beein-
trächtigungsverbot und dem anzustrebenden
kein Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)
(vgl. Nr.158000-001 Bedenken s.o.)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 20 von 42
umliegenden Kommunen zu erwarten (vgl.
Auswirkungsanalyse zur Erweite rung des
Fahrradfachmarktes XXL Feld in St.
Augustin, GMA 2020). Eine weitere
Reduzierung des Vorhabens wird daher
ausdrücklich angeregt, um dem Beein -
trächtigungsverbot Rechnung zu tragen.
regionalen Kompromiss im Rahmen der :rak
Vereinbarung.
Dies hat die Stadt St. Augustin dazu ver -
anlasst, nach Rücksprache mit dem Vor -
habenträger die geplante Verkaufsfläche auf
max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es zu
max. 11% Umsatzumverteilung in den
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max.
Verkaufsfläche festsetzen.
Nach Feststellung sowohl der Stadt St.
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu
geeignet, keine erheblichen Beeinträchti -
gungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den
betroffenen Kommunen entstehen zu lassen,
die freiwillige Selbstverpflichtung der :rak
Kommunen zu berücksichtigen und dem Vor -
habenträger eine marktgerechte Erweiterung
zu ermöglichen.
158000-
002
Bedenken
Dem Grundsatz 6.5 -4 des LEP NRW wird
das Vorhaben nicht gerecht. Der erwartete
Umsatz des erweiterten Fahrradfach -
marktes von 22,7 –22,8 Mio. € bei Fahr -
rädern und Zubehör sowie Fahrradbe -
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
In der Planbegründung Kap. 4.2 der
Planbegründung (S.19) wurde in der
Abwägung zu Grundsatz 6.5 -4 LEP NRW
nicht nur die dargestellte Besonderheit der
Spezialfachmärkte angeführt. Darüber hinaus
kein Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 21 von 42
kleidung steht eine Kaufkraft von ca. 4,4 Mio.
€ in der Stadt St. Augustin gegenüber.
In der Begründung zur Regionalplan -
änderung wird jedoch ausgeführt: „Bei der
Bewertung des Grundsatzes des kom -
munalen Umsatz-Kaufkraft-Verhältnisses für
das Sortiment Fahrräder und Zubehör ist zu
beachten, dass es sich dabei u m ein sehr
spezielles Sortiment und eine besondere
Vermarktungsform handelt. Spezialfach -
märkte aus diesem Sortimentsbereich
erreichen aufgrund ihrer Konzeption in der
Regel ein weitreichendes Einzugsgebiet.“
Das ist grundsätzlich richtig, jedoch trifft
dieser Umstand auf nahezu jeden (Fach)
Einzelhandel, der sich auf eine bestimmte
Produktgruppe konzentriert, zu. Mit dieser
Argumentation könnte jeder Fachmarkt bzw.
Facheinzelhandel (z.B. Spielzeug -, Elektro-
Schuhfachmärkte, Zoo- und Tierbedarfe und
Babyausstattungsmärkte, usw.) zu einer
Spezialität erklärt werden, weil er im
Rahmen eines zielgruppen - oder bedarfs -
orientierten Spezialisierungskonzeptes ein
bestimmtes Sortiment überörtlich anbietet,
und so der Grundsatz 6.5-4 des LEP ausge-
hebelt würde.
wurde auch angeführt, dass es sich bei der
Planung um die Erweiterung eines be -
stehenden Betriebes handelt, der bereits
aktuell ein überörtliches Einzugsgebiet
erreicht.
Auch ist der Standort St. Augustin, da dieser
räumlich s ehr eng an die Oberzentren Bonn
und Köln angebunden ist und sich somit in
einer Erreichbarkeit von einer halben Stunde
ein potenzieller Markt von über 1 Mio. Ein -
wohnern ergibt.
Aufgrund der dargestellten örtlichen
Besonderheiten des Vorhabens ist ein Ab -
weichen vom landesplanerischen Grundsatz,
dass die Kaufkraft der Einwohner der
Belegenheitsgemeinde für die entsprechende
Sortimentsgruppe nicht überschritten werden
darf, raumordnerisch vertretbar.
Des Weiteren wird auf die weitere
Reduzierung der Verkaufsfläche und die damit
verbundenen verringerten Umsatz -
umverteilungen in den zentralen Versor -
gungsbereichen im Einzugsgebiet des
Vorhabens verwiesen (s. AV Nr. 151000-001).
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 22 von 42
Das Konzept des Fahrradfachmarktes ist –
auch mit Blick über die Region hinaus – kein
spezielles Phänomen, sondern inzwischen
deutschlandweit etabliert (z.B. MEGA -Bike
14 x in Norddeutschland, Lucky Bike 29 x
Deutschlandweit u.a.) und zeigt die Konzen-
trationsbewegungen im Markt zu Lasten
kleinerer lokaler Anbieter.
158000-
003
Bedenken
Gemäß dem Grundsatz 6.5-9 LEP NRW sind
bei der Planung großflächiger Ein -
zelhandelsvorhaben Regionale Einzel -
handelskonzepte zu berücksichtigen. Für die
geplante Erweiterung des Fahrrad -
fachmarktes ist festzustellen, dass das
Kernsortiment in den Nachbarko mmunen
Bonn und Königswinter als zentrenrelevant
eingestuft ist (siehe hierzu auch die
Stellungnahme der Stadt Königswinter vom
27.10.2020) und Auswirkungen im Sinne
des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht ausge -
schlossen werden können.
Es ist - insbesondere zur St ärkung der
Stadtteilzentren Oberpleis und Königswinter
- Ziel der Stadt Königswinter vorhandene
Anbieter dieses Sortimentes in den
Stadtteilzentren zu schützen bzw.
potenzielle Anbieter in diese
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der :rak hat ein gemeinsames Einzelhandels-
und Zent renkonzept aufgestellt (2002/2008).
Kernelemente sind Prüfkriterien sowie ein
Verfahren zur Bewertung von Einzelhandels -
vorhaben.
Demnach ist für Vorhaben, die außerhalb
eines zentralen Versorgungsbereiches liegen,
eine regionale Abstimmung erforderlich, wenn
bei großflächigen Vorhaben mit nicht -
zentrenrelevanten Sortimenten die Rand -
sortimente nicht auf 10% der Verkaufs -
fläche (max . 800 m²) begrenzt sind und
das Kernsortiment entgegen der Standort-
kommune in einer Nachbarkommune als
zentrenrelevant eingestuft wird
und / oder
kein Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 23 von 42
Versorgungsbereiche zu lenken, um diese
Zentren zu erhalten u nd zu stärken. Mit der
geplanten Erweiterung der Firma Fahrrad
Feld XXL würde dieses Ziel des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der
Stadt Königswinter beeinträchtigt.
Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3
BauNVO nicht auszuschließen sind.
Letzt genanntes Prüfkriterium ist bei der
geplanten Erweiterung des Fahrrad -
fachmarktes in St. Augustin gegeben.
Daher wurde im Vorfeld der Regio -
nalplanänderung von der Stadt St. Augustin
eine regionale Abstimmung durchgeführt.
Dabei ist ein regionaler Kompromiss erarbeitet
worden: die g eplante Erweiterung der
Verkaufsfläche ist von 9.000 m 2 auf 7.800 m2
(max. 450 m 2 zentrenrelevantem Rand -
sortiment) zu reduzieren.
Im Rahmen der Erörterung zur Regional -
planänderung wurde von der Stadt St.
Augustin die geplante Verkaufsfläche noch
einmal auf 6.300 m 2 reduziert (s. AV zu Nr.
151000-001). Diese Anpassung erfolgte mit
dem Ziel, dass es in den zentralen
Versorgungsbereichen im Einzugsgebiet des
Vorhabens zu max. 11% Umsatzumverteilung
kommen soll und so auch ein regionaler Kom-
promiss im Rahmen der :rak Vereinbarung
erzielt werden kann.
Nach Feststellung sowohl der Stadt St.
Augustin als auch der Regionalplanungs -
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 24 von 42
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu
geeignet, keine Beeinträchtigungen gem. Ziel
6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen, die freiwillige
Selbstverpflichtung der :rak Kommunen zu
berücksichtigen und dem Vorhabenträger eine
marktgerechte Erweiterung zu er-möglichen.
In der nachfolgenden Bauleitplanung wird die
geänderte max. Verkaufsfläche verbindlich
festgelegt.
158000-
002
Anregung
Laut Gutachten (Auswirkungsanalyse zur
Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL
Feld in St. Augustin, GMA 2020) wird in
mehreren angrenzenden kommunalen
Versorgungsbereichen die im regionalen
Einzelhandelskonzept (:REZK) festgelegte
10 % -Schwelle für die Ums atzum-
verteilungsquote weiterhin deutlich über -
schritten.
Daher wurde im Vorfeld der Regional -
planänderung eine regionale Abstimmung
durchgeführt. Nach Ansicht der Stadt
Königswinter ist hierbei noch kein regionaler
Konsens erarbeitet worden. Sowohl mit E -
Mail vom 27.10.2020 an die Bezirks-
regierung Köln als auch mit E -Mail an die
Der Anregung wird gefolgt.
(s.o. AV zu Nr. 158000-001 Anregung)
kein Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 19.07.21)
Die Stadt KW fordert eine weitere
Reduzierung der Verkaufsfläche, bis
max. 10 % Umsatzumverteilung in allen
angrenzenden ZV erreicht sind (s. Nr.
158000-001 Bedenken).
RPlB: Die in den :rak Festlegungen an -
geführten max. 10 % Umsatzumver -
teilung sind kein Grenzwert.
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 25 von 42
Stadt Sankt Augustin vom 06.05.2020 und
08.07.2019 hatte die Stadt Königswinter
eine weitere Reduzierung der
Verkaufsfläche angeregt. Die Stadt KW
bekräftigt hiermit ihre Anregun g, die
Verkaufsfläche des Vorhabens deutlich,
aber mindestens so weit zu reduzieren, dass
die im regionalen Einzelhandelskonzept
(:REZK) festgelegte 10 % -Schwelle für die
Umsatzumverteilungsquote eingehalten
wird. Eine weitere Reduzierung der Ver -
kaufsfläche für das Haupt - und Rand -
sortiment erhöht auch wesentlich die
regionale Verträglichkeit.
Die RPlB sieht bereits bei den geplanten
max. 11% das landesplanerische Beein -
trächtigungsverbot gem. Ziel 6.5 -3 LEP
NRW als erfüllt an (s.o.).
Nr. 159000 Stadt Lohmar
159000-
001
Bedenken
Die Stadt Lohmar erhebt Bedenken
gegenüber der Planung. Eine massive
Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes auf
7.800 m² wird grundsätzlich abgelehnt, da
Auswirkungen auf die zentralen
Versorgungsbereiche in Lohmar zu be -
fürchten sind. Es ist davon auszuge hen,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Im Rahmen des Beteil igungsverfahren zur
Regionalplanänderung wurden von mehreren
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich
der geplanten Verkaufsflächengröße der
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht.
kein Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 21.07.21)
Die Stadt Lohmar hält die vorgetragenen
Bedenken weiterhin aufrecht.
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 26 von 42
dass eine weitere Monopolisierung statt -
findet und der in Lohmar -Ort und Lohmar -
Wahlscheid ansässigen kleinteiligen Fahr -
radeinzelhandel incl. Reparaturservice in
seiner Existenz gefährdet wird.
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis
zu 13% in einzelnen zentral en Versorgungs-
bereichen und widerspricht damit dem
Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im
Rahmen der :rak Vereinbarung.
Dies hat die Stadt Sankt Augustin dazu
veranlasst, nach Rücksprache mit dem
Vorhabenträger die geplan te Verkaufsfläche
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max.
Verkaufsfläche festsetzen.
Nach Feststellung sowohl der Stadt St.
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu
geeignet, keine erheblichen Beeinträch -
tigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in den
betroffenen Kommunen entstehen zu lassen,
die freiwillige Sel bstverpflichtung der :rak
Kommunen zu berücksichtigen und dem Vor -
habenträger eine marktgerechte Erweiterung
zu ermöglichen.
Die zu erwartenden 11 % Umsatzumver-
teilungen liegen immer noch über der
Selbstverpflichtung des : rak von max. 10
%. Demnach soll die geplante Verkaufs -
fläche so weit reduziert werden bis eben
dieser regionale Zielwert erreicht werden
kann.
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 27 von 42
159000-
002
Bedenken
Durch die Planung kommt es zu einer
weiteren Stärkung des nicht integrierten
Einzelhandelsstandorts St. Augustin
Menden zu Lasten der zentralen Ver -
sorgungsbereiche in den umliegenden
Kommunen. Bereits heute befinden sich hier
eine Vielzahl an Einzelhandelsbetrieben mit
zentrenrelevanten Sortimenten.
Unter Bezug auf die interkommunalen
Zusammenschlüsse :rak und NEILA ist die
Durchsetzung solcher Einzelinteressen nicht
mit den Belangen der Nachbar -kommunen
vereinbar.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Eine regionale Abstimmung im Sinne des :rak
ist im Vorfeld des Verfahrens erfolgt.
(s.o. AV zu Nr.159000-001)
kein Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 21.07.21)
Die Stadt L weist darauf hin, dass es zwar
im Rahmen der Vorbereitung der
Planung eine interkommunale
Abstimmung mit der Stadt St. Augustin
gegeben hat aber nicht von einem
regionalen Konsens ausge -gangen
werden kann, da es von einigen
Kommunen nach wie vor Bedenken auch
gegen die Planung mit reduzierter
Verkaufsfläche vorgebracht werden.
RPlB: gem. Grundsatz 6.5 -9 sind
Regionale Einzelhandelskonzepte mit in
die Abwägung einzustellen, ein
regionaler Konsens ist allerdings nicht
gefordert.
Nr. 167000 Kreisstadt Siegburg
16700-001
Hinweis
Es bestehen aus Sicht der Kreisstadt
Siegburg grundsätzlich keine Bedenken
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Einvernehmen
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 28 von 42
gegenüber der vorliegenden Planung, sofern
die Erweiterungsfläche gem.
interkommunaler Abstimmung 7.800 m²
nicht überschreitet.
16700-001
Anregung
Es wird auf Unstimmigkeiten in der Aus -
wirkungsanalyse der GMA hingewiesen, die
korrigiert werden sollten.
Zum einen wird auf Seite 50 des Gutachtens
fälschlicherweise auf Umsatzumverteilungs-
effekte im Nahversorgungszentrum
Kaldauen abgestellt. Dies betrifft jedoch das
Nahversorgungszentrum Stallberg mit
seinem Fahrradladen Stallberg. Der Fahr -
radladen Stallberg befindet sich zudem nicht
mehr im ehemaligen Edeka -Markt, sondern
in einem danebenliegenden Gebäude. Zum
anderen sollte der Fahrradladen Pütz
Zweiradtreff bei den Fahrradfachgeschäften
in sonstiger Lage aufgrund seiner
Bedeutung explizit genannt werden.
Die Anregung wird an die nachfolgende
Bauleitplanung weitergeleitet.
Einvernehmen
Nr. 172000 Stadt Köln
172000-
001
Anregung
Die Stadt Köln weist auf ihre Stellungnahme
im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur
Änderung der Bauleitplanung gegenüber der
Stadt St. Augustin hin, welche sich
Die Anregung richtet sich an die nachfolgende
Bauleitplanung.
Einvernehmen
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 29 von 42
insbesondere auf die Ausführungen und
Feststellungen der damals beigefügten
Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des
Fahrradfachmarktes bezog. Kritisch wurde
in diesem Zusammenhang insbesondere die
Zonierung des Einzugsgebietes ge -sehen.
Bei der Festlegung bzw. der Zonierung des
Einzugsgebietes wurden die beiden
südlichen Kölner Stadtbezirke Rodenkirchen
und Porz der Zone 2 zugeordnet. Auf Grund
der Lagegunst, der enormen Strahlkraft,
welches ein Vorhaben mit einer solchen
perspektivischen Verkaufsfläche regelmäßig
zugeschrieben werden kann sowie der
überwiegend kleinteilig organisierten
Struktur des Fahrradeinzelhandels im Kölner
Stadt-gebiet, erscheint eine Zuordnung
dieser Stadtgebiete zur Zone 1 realistischer.
(bestätigt durch E-Mail vom 27.07.21)
172000-
001
Bedenken
Weiterhin kam das Gutachten zu dem
Schluss, dass durch die Umsatzvertei -
lungsquoten von bis zu 17%, ausgelöst
durch die vorgesehene Dimensionierung
des Erweiterungsbegehrens, deutliche Aus -
wirkungen auf die Angebotsstrukturen im
Umland nicht auszuschließen sind. Im
Kölner Stadtgebiet wären bei diesen sehr
hohen Umverteilungsquoten Betriebs -
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur
Regionalplanänderung wurden von mehreren
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich
der geplanten Verkaufsflächengröße der
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht.
Dies führe zu Umsatzumv erteilungen von bis
zu 13% in einzelnen zentralen Ver -
sorgungsbereichen und widerspricht damit
Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 27.07.21)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 30 von 42
schließungen insbesondere bei der Vielzahl
an kleineren inhabergeführten Fahrradfach -
geschäften mittelfristig unausweichlich.
Entsprechend wird in einer Aktualisierung
des Gutachtens eine Reduzierung der
geplanten Gesamtverkaufsfläche von
ursprünglich 9000 m ² auf dann 7.800 m²
empfohlen, um negative städtebauliche und
versorgungsstrukturelle Auswirkungen auf
die Umlandkommunen zu vermeiden. Auf
Grund der hohen Umsatzumve rteilungs-
quoten von dann immer noch bis zu 13%
sowie der Kleinteiligkeit der Angebots -
struktur in diesem Sortimentsbereich im
Kölner Stadtgebiet steht die Stadt Köln der
Dimensionierung der Erweiterungsfläche auf
7.800 m² kritisch gegenüber. Bei der
Strahlkraft, die regelmäßig von einem
solchen Vorhaben ausgeht, gilt es als
wahrscheinlich, dass sowohl kleinere als
auch großflächige Anbieter im Stadtgebiet
die zu erwartenden Umsatz -einbußen
zukünftig nicht oder nur sehr schwierig
kompensieren können.
dem Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im
Rahmen der :rak Vereinbarung.
Dies hat die Stadt Sankt Augustin dazu
veranlasst, nac h Rücksprache mit dem Vor -
habenträger die geplante Verkaufsfläche auf
max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es zu
max. 11% Umsatzumverteilung in den
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max.
Verkaufsfläche festsetzen.
Nach Feststellung sowohl der Stadt St.
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu
geeignet, keine erheblichen Beein -
trächtigungen gem. Ziel 6.5 -3 LEP NRW in
den betroffenen Kommunen entstehen zu
lassen, die freiwillige Selbstverpflichtung der
:rak Kommunen zu berücksichtigen und dem
Vor-habenträger eine marktgerechte
Erweiterung zu ermöglichen
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 31 von 42
172000-
001
Anregung
Auf Grund der vorangegangenen Aspekte
und den dargelegten Auswirkungen, welche
eine Erweiterung des bestehenden Fahr -
radfachmarktes in diesem Ausmaß zweifels-
frei für eine Vielzahl der Fahrradanbieter
nicht nur im Kölner Stadtgebiet mit sich führt,
sieht die Stadt Köln die Dimensionierung des
Erweiterungsvor-habens von 2.500 m² auf
dann 7.800 m² Gesamtverkaufsfläche mit
Blick auf eine regionalverträgliche und
standortange-passte
Verkaufsflächenstruktur sehr kritisch.
Entsprechend sollte aus Sicht der Stadt Köln
auf eine weitere Reduktion der projektierten
Verkaufsflächenerweiterung hingewirkt
werden.
Die Anregung wird gefolgt.
(s.o. AV zu Nr. 172000-001 Bedenken)
Einvernehmen
(bestätigt E-Mail 27.07.21)
Nr.174000 Rhein-Erft-Kreis
174000-
001
Hinweis
Der Rhein-Erft-Kreis erhebt keine Bedenken
gegenüber der Planung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr.199000 Rheinisch-Bergischer-Kreis
174000-
001
Hinweis
Der Rheinisch -Bergische-Kreis sieht keine
Betroffenheit hinsichtlich der Planung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
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Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 32 von 42
Nr. 263000 Wahnbachtalsperrenverband
263000-
001
Hinweis
Der Wahnbachtalsperrenverband weist da -
rauf hin, dass im Rahmen des Screening -
verfahrens und der frühzeitigen Unter -
richtung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange am 03.11.2020 zwei
Stellungnahmen mit den Zeichen 2020 -I-B-
014-002 und 2020-I-B-014-002a abgegeben
wurden. Die darin ge nannten Hinweise
werden an dieser Stelle erneut aufgegriffen.
Grundsätzlich bestehen gegen die geplante
Änderung keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
(bestätigt durch Schreiben vom 26.07.21)
263000-
002
Hinweis
Im Planungsbereich liegt weder eine Leitung
oder Anlage des Wahnbachtalsperren -
verbandes.
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende
Planungs- und Genehmigungsebene.
Einvernehmen
(bestätigt durch Schreiben vom 26.07.21)
263000-
003
Hinweis
Der Planungsbereich liegt im Wasser -
schutzgebiet Meindorf an der Unteren Sieg
innerhalb der Wasserschutzzone III B.
Daher wird angemerkt, dass aufgrund der
Lage im Wasserschutzgebiet die Rege -
lungen der am 1.07.1985 in Kraft getretenen
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende
Planungs- und Genehmigungsebene.
Einvernehmen
(bestätigt durch Schreiben vom 26.07.21)
Der Wahnbachtalsperrenverband weist
darauf hin, dass die vorgebrachten Hin -
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 33 von 42
Wasserschutzgebietsverordnung Meindorf
zu beachten sind.
Die Planungen sollen folgende Aspekte
berücksichtigen:
Erdaufschlüsse, die größer als 10 m²
oder tiefer als 1 m sind, sind nach §4,
Absatz 1, Nr. 4 genehmigungspflichtig.
Der Neubau oder Ausbau von Straßen
ist nach §4, Absatz 1, Nr. 5
genehmigungspflichtig.
Das Erstellen von Sammelstellen für
wassergefährdende Stoffe und das
oberirdische Lagern von wasser -
gefährdenden
Stoffen in einer Gesamtmenge bis 30 m³
sind nach § 4, Absatz 1, Nr. 8 und Nr. 9
sind möglich und genehm igungs-
pflichtig.
Das Verwenden von Recyclingbaustoffen
oder sonstigen Baustoffen (z.B. Bauschutt)
ist nach § 4, Abs 2, Nr. 15 verboten, soweit
diese nicht nach §4, Absatz 1, Nr. 11
genehmigungsfähig sind.
weise im Rahmen der Bauleitplanung
zwingend zu beachten sind!
Nr. 264000 Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 34 von 42
264000-
001
Hinweis
Der Wasserverband Rhein -Sieg-Kreis
erhebt keine Bedenken gegenüber der
Planung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 282000 Industrie- und Handelskammer Bonn
282000-
001
Hinweis
Die IHK Bonn erhebt keine Bedenken
gegenüber der Planung. Die Ausführungen
des Verträglichkeitsgutachtens und die
Erwiderungen des Gutachters auf die
vorgebrachten Vorbehalte der anderen
Beteiligten sind aus Sicht der IHK Bonn
nachvollziehbar und schlüssig.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 283000 Industrie- und Handelskammer Köln
283000-
001
Bedenken
Die Regionalplanänderung führt aus der
Sicht der IHK Köln zu Auswirkungen in ihrem
Bezirk. Es wird die Einschätzung aus dem
Jahr 2020 aufrecht gehalten und es
bestehen Bedenken.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur
Regionalplanänderung wurden von mehreren
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich
der geplanten Verkaufsflächengröße der
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht.
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis
zu 13% in einzelnen zentralen Versorgungs -
bereichen und widerspricht damit dem
Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 35 von 42
strebenden regionalen Kompromiss im
Rahmen der :rak Vereinbarung.
Dies hat die Stadt St. Augustin dazu
veranlasst, nach Rücksprache mit dem
Vorhabenträger die geplante Verkaufsfläche
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den zen-
tralen Versorgungsubereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max.
Verkaufsfläche festsetzen.
Nach Feststellung sowohl der Stadt Sankt
Augustin als auch der Regionalplanungs -
behörde ist diese erneute Reduzierung dazu
geeignet, keine Beeinträchtigungen gem. Ziel
6.5-3 LEP NRW in den betroffenen Kom -
munen entstehen zu lassen.
Erhebliche Auswirkungen auf den Handel im
IHK Bezirk Köln sind somit nicht zu erwarten.
283000-
002
Bedenken
In dem IHK Bezirk liegen die Städte Köln,
Wesseling und Rösrath im Untersuchungs-
raum. Die Städte Bergisch Gladbach,
Overath sowie Brühl und Hürth können aus
ihrer Sicht ebenfalls von der Umsatz -
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
(s.o. AV zu Nr. 283000-001 Bedenken)
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 36 von 42
verteilung im Segment Fahrräder betroffen
sein, wurden aber nicht untersucht. Mit
Auswirkungen rechnet die IHK v.a. in Köln,
aber auch in Brühl, da diese beiden Städte
Fahrräder als zentrenrelevant klassifizieren.
Als Bestandteil der Nahversorgungszentren
tragen Fahrrad-händler zur Angebotsvielfalt
und Lebendigkeit bei. Die für die zentralen
Versorgungsbereiche im Kölner Süden
(Porz und Rodenkirchen) prognostizierten
Umsatzverteilungen von 12 -13% (in beiden
Stadtbezirken gesamt 15-16%) bewertet sie
vor dem Hintergrund der betrieblichen Klein-
struktur als bedeutend.
Die Sicherung der Versorgungsfunktion und
Funktionsfähigkeit von ze ntralen Ver -
sorgungsbereichen ist erklärtes Ziel des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der
Stadt Köln. Die IHK sieht dieses städte -
bauliche Ziel bedroht und verweist auf den
Landesentwicklungsplan NRW.
Dem Beeinträchtigungsverbot Ziel 3 LEP
NRW, wird nic ht entsprochen, so dass bei
dem Vorhaben von erheblichen Beein -
trächtigungen auf die zentralen Versor -
gungsbereiche ausgegangen werden muss.
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 37 von 42
283000-
003
Bedenken
Dem Grundsatz 4 wird von dem Vorhaben
ebenfalls nicht erfüllt. Die Abwägung ist zwar
möglich, für die im IHK -Bezirk Köln
befindlichen Städte jedoch nicht akzeptabel.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
In der Planbegründung Kap. 4.2 der
Planbegründung (S.19) wurde in der
Abwägung zu Grundsatz 6.5 -4 LEP NRW
nicht nur die dargestellte Besonderheit der
Spezialfachmärkte angeführt. Darüber hinaus
wurde auch angeführt, dass es sich bei der
Planung um die Erweiterung eines
bestehenden Betriebes handelt, der bereits
aktuell ein überörtliches Einzugsgebiet
erreicht.
Atypisch ist auch der Standort Sankt Augustin,
da dieser räumlich sehr eng an die
Oberzentren Bonn und Köln angebunden ist
und sich somit in einer Erreichba rkeit von
einer halben Stunde ein potenzieller Markt von
über 1 Mio. Einwohnern ergibt.
Aufgrund der dargestellten örtlichen
Besonderheiten des Vorhabens ist ein Ab -
weichen vom landesplanerischen Grundsatz,
dass die Kaufkraft der Einwohner der
Belegenheitsgemeinde für die entsprechende
Sortimentsgruppe nicht überschritten werden
darf, raumordnerisch vertretbar.
Des Weiteren wird auf die weitere
Reduzierung der Verkaufsfläche und die damit
verbundenen verringerten Umsatzum -
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 38 von 42
verteilungen in den zentralen Ver sorgungs-
bereichen im Einzugsgebiet des Vorhabens
verwiesen (s. AV Nr. 283000-001 Bedenken).
283000-
001
Anregung
Die von der Gutachterin vorgeschlagene
Reduktion der Verkaufsflächenerweiterung
auf 7.800 m² ist ein Schritt in die richtige
Richtung. Negative Auswirkungen auf die
Versorgungsbereiche der Städte im IHK -
Bezirk Köln sehen wir damit aber noch nicht
ausgeschlossen.
Eine weitere Reduktion der Verkaufs -
flächenerweiterung sollte in den nach -
folgenden Planstufen geprüft werden . Auch
sieht die IHK die Notwendigkeit in der nach-
folgenden Bauleitplanung (FNP und
Bebauungsplan) die maximale Verkaufs -
größenzahl verbindlich festzulegen.
Der Anregung wird gefolgt.
(s.o. AV Nr. 283000-001 Bedenken).
In der nachfolgenden Bauleitplanung wird die
geänderte max. Verkaufsfläche verbindlich
festgelegt
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
Einvernehmen unterstellt
Nr. 285000 Handwerkskammer zu Bonn
285000-
001
Hinweis
Die Handwerkskammer zu Bonn erhebt im
Grundsatz keine Bedenken gegenüber der
Planung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 39 von 42
285000-
001
Bedenken
Die Einwände der Handwerkskammer zu
Bonn richten sich gegen das in Rede
stehende Erweiterungsvorhaben des Fahr -
radfachmarktes. Mit Blick auf die betrieb -
liche Kleinstruktur von Fahrradbetrieben
nebst Werkstatt sind negative städte -
bauliche Auswirkungen auf den Bestand und
die Entwicklun gsmöglichkeiten von
zentralen Versorgungsbereichen äußerst
wahrscheinlich. Selbst bei einer
Reduzierung der Verkaufsfläche der
geplanten Fachmarkterweiterung auf max.
7.800 m² sind nach der beigefügten
Auswirkungsanalyse der GMA Umsatz -
umverteilungen bis z u 13% in einzelnen
zentralen Versorgungsbereichen zu er -
warten, so dass auch die reduzierte
Dimensionierung der Erweiterung kritisch
gesehen wird.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur
Regionalplanänderung wurden von mehreren
Beteiligten erhebliche Bedenken hinsichtlich
der geplanten Verkaufsflächengröße der
Fahrradfachmarkterweiterung vorgebracht.
Dies führe zu Umsatzumverteilungen von bis
zu 13% in einzelnen zentralen Versorgungs -
bereichen und widerspricht damit dem
Beeinträchtigungsverbot und dem anzu -
strebenden regionalen Kompromiss im
Rahmen der :rak Vereinbarung.
Dies hat die Stadt St. Augustin dazu
veranlasst, nach Rücksprache mit dem
Vorhabenträger die geplante Verkauffläche
auf max. 6.300 m 2 zu reduzieren, so dass es
zu max. 11% Umsatzumverteilung in den
zentralen Versorgungsbereichen im Einzugs -
gebiet des Vorhabens kommen kann. Die
nachfolgende Bauleitplanung wird diese max.
Verkaufsfläche festsetzen.
Erhebliche Auswirkungen auf den Hand -
werksbezirk Bonn sind somit nicht zu
erwarten.
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
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285000-
001
Anregung
Die HWK Bonn regt an, eine weitere
deutliche Reduktion der Verkaufsflächen -
erweiterung zu prüfen wäre, um eine dem
Standort angepasste und regionalver-
trägliche Gesamtverkaufsfläche auszu -
weisen.
Der Anregung wird gefolgt.
(s.o. AV zu Nr. 285000-001 Bedenken)
keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
Einvernehmen unterstellt
285000-
002
Anregung
Die aktuelle und perspektivische Flächen -
produktivität des Planvorhabens erscheint
mit Blick auf folgende Aspekte konkreti -
sierungsbedürftig: Fahrradfachgeschäfte
erwirtschaften in der Regel einen nicht
unerheblichen Anteil ihres Gesamtumsatzes
durch Repar atur- und Montagedienst -
leistungen in den angegliederten Werk -
stätten. Dieser Anteil liegt regelmäßig bei
>20 % (vgl. Stadt + Handel 2014). Die
Umsätze durch Reparatur - und Montage -
dienstleistungen sind nicht untersuchungs -
relevant, da diese nicht auf der
Verkaufsfläche erwirtschaftet werden.
Ferner betreibt der in Rede stehende
Fahrradfachmarkt einen umfangreichen
Webshop und Versandhandel, dessen
Umsatzanteile nicht auf die Flächenleistung
des stationären Ladengeschäfts umge -
rechnet werden können.
Der Hinweis richtet sich an die nachfolgende
Planungs- und Genehmigungsebene. keine Rückmeldung im Erörterungsver-
fahren
Einvernehmen unterstellt
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 41 von 42
Nr. 440000 Deutsche Bahn AG
440000-
001
Hinweis
Die Deutsche Bahn AG erhebt keine
Bedenken gegenüber der Planung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 20.07.21)
440000-
002
Hinweis
Allgemeine Hinweise: die DB AG möchte
darauf hinweisen, dass sich das geplantes
Bau-/Planungsvorhaben in einem Umkreis
von mehr als 200 Metern von aktiven
Bahnbetriebsanlagen der Deutschen Bahn
AG befindet. Grundsätzlich wird aufgrund
der gegebenen Entfern ung davon ausge -
gangen, dass das Vorhaben keinen Einfluss
auf den Bahnbetrieb haben wird. Vorsorglich
wird jedoch auf die Sorgfaltspflicht als
Vorhabenträger hingewiesen. Die geplanten
Maßnahmen dürfen keine negativen
Auswirkungen auf Bahnanlagen haben.
Aus den eingereichten Unterlagen gehen
keine Hinweise auf bestehende Verein -
barungen zu Gunsten der DB AG und der mit
dieser nach § 15 AktG verbundenen
Unternehmen (Dienstbarkeiten, schuld -
rechtliche Vereinbarungen etc.) hervor.
Die Hinweise richtet sich an die nachfolgende
Planungs- und Genehmigungsebene.
Einvernehmen
(bestätigt durch E-Mail vom 20.07.21)
7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, ASB Darstellung - Fahrradfachmarkt Sankt Augustin
Beteiligter Kurzfassung Ausgleichsvorschlag Erörterungsergebnis
Seite 42 von 42
Nr. 426000 Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
426000-
001
Hinweis
Die Architektenkammer NRW bringt keine
Anregungen oder Bedenken vor.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr. 420000 Rheinischer Landwirtschaftsverband
420000-
001
Hinweis
Der RLV schließt sich der Stellungnahme
der LWK NRW an und bringt keine
Bedenken oder Anregungen vor.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Nr.442000 Nahverkehr Rheinland GmbH
442000-
001
Hinweis
Die Nahverkehr Rheinland GmbH führt keine
Betroffenheit an.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen
Bezirksregierung Köln
Teil F.
Rückläufe Öffentlichkeitsbeteiligung
(Stand Feststellungsbeschluss)
07. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt St. Augustin
Planunterlage – Teil F. Rückläufe Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 2 von 2
Gemäß § 13 Absatz 1 LPlG NRW i.V.m § 9 Absatz 2 ROG ist der Öffentlichkeit
frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu
seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum
Umweltbericht zu geben.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ging folgende Stellungnahmen ein
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann nur hoffen, dass einer Erweiterung in dieser Dimension nicht zugestimmt wird.
Ein klares „NEIN“!!!!!!
Es sollte nicht Ziel sein, die letzten kleinen Fahrradlädchen mit unterschiedlichen
Angeboten und Anregungen auch noch zu verlieren.
Heisst es doch, die kleinen Läden am „LEBEN“ lassen“ . Ich bin entsetzt über diesen
Gedanken einer Erweiterung.
Man sollte einer anderen Sparte eine Chance in St. Augustin geben.
Bleibe klein und fein und der gute Ruf bleibt nebst sicherem Arbeitsplatz.
Dies sollte Vorrang haben.“
Bezirksregierung Köln
Teil G.
Anhang
(Stand Feststellungsbeschluss)
07. Änderung - Regionalplan Köln, TA Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt St. Augustin
Planunterlage – Teil G.
Anhang
Seite 2 von 3
07. Änderung - Regionalplan Köln, TA Region Bonn/Rhein-Sieg, Stadt St. Augustin
Planunterlage – Teil G.
Anhang
Seite 3 von 3
ErgänzendeStellungnahmezur
AuswirkungsanalysezurErweiterung
desFahrradfachmarktesXXLFeldin
derStadtSanktAugustin
Auftraggeber:
Projektleitung:
StadtSanktAugustin
Dipl.-Geogr.MonikaKollmar,
Nederlassungsleitung
Köln,am05,07.2021
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GesellschaftfürMarkt-
undAbsatzforschungmbh
Ergänzende Stellungnahme zur Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfaehmarktes XXL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
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Urheberrecht
Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des
Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugs
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Im vorliegenden Dokument verzichten wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf, immer
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gleichermaßen angesprochen.
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Ludwigsburg 1 Dresden, Hamburg, Köln, München -
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50679 Köln
Geschäftsführer: Dr. Stefan Holl
Telefon: 0221 —989438-0
Telefax: 0221— 989438-19
E-Mail: office.koeln@gma.biz
Internet: www.gma.biz
2
ErgänzendeStellungnahmezurAuswirkungsanalysezurErweiterungdesFahrradfachmarktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
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InhaltsverzeichnisSeite
1-Aufgabenstellung!hintergrund4
2.RahmendatenderergänzendenStellungnahme5
3.Bewertungderwettbewerblichen,städtebaulichenundversorgungsstrukturellen
Auswirkungen6
4.Fazit8
3
Ergänzende Stellungnahme zur Auswirktingsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes flL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
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1. Aufgabenstellung! Hintergrund
Die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, hat im Jahr 2019 / 2020 eine um
fangreiche Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL Feld in Sankt Au
gustin vorgelegt. Der Fahrradfachmarkt soll am aktuellen Standort von derzeit rd. 2.500 m1 auf
ca. 9.000 m2 Verkaufsfläche erweitert werden.
Das Vorhaben sowie die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse wurden mit den Städten und Ge
meinden des Regionalen Arbeitskreises der Region Bonn/Rhein-Sieg! Ahrweiler (:RAK-Kommu
nen) diskutiert; die Hinweise einiger dieser Kommunen sowie der IHK Bonn Rhein-Sieg und der
Bezirksregierung Köln im Rahmen der Gespräche zur Regionalplanänderung wurden aufgegriffen
und das Gutachten im Juni 2020 fertiggestellt. Im Zuge der weiteren Beteiligung von Behörden
und Institutionen im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens wurde deutlich, dass die im
GMA-Gutachten ausgesprochene Empfehlung zur Verkaufsflächenreduzierung von XXL Feld von
9.000 m2 auf 7.800 m2 zwar grundsätzlich begrüßt, die Gesamtverkaufsfläche von einigen Betei
ligten aber immer noch als deutlich zu groß gesehen wird.
Nach demjetzigen Stand ist aufgrund der zu erwartenden Umverteilungswirkungen in der Region
auch bei einer Größenordnung von 7.800 m2 Verkaufsfläche kein interkommunaler Konsens ab
sehbar. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Sankt Augustin mit dem Unternehmen XXL Feld
Gespräche geführt, um auszuloten, inwiefern eine weitere Verkaufsflächenreduzierung möglich
ist. In diesem Zuge wurde eine Gesamtverkaufsfläche von 6.300 m2 (davon 450 rn2 für Fahrrad-
bekleidung und -schuhe als zentrenrelevantes Randsortiment) als für den Betrieb noch wirt
schaftlich darstellbar ermittelt, um die notwendigen entsprechenden Erweiterungen vor dem
Hintergrund der aktuellen Marktgegebenheiten im Fahrradfachhandel abbilden zu können. Die
Entwicklungen der vergangenen Jahre insbesondere im Bereich der Pedelecs/ E-Bikes, die mitt
lerweile für sämtliche klassischen Fahrradtypen (z.B. Rennräder, Treckingbikes, Mountainbikes
etc.) verfügbar sind und die damit entsprechend notwendigen Ausstellungsbedarfe inkl, umfang
reicher Teststrecken sowie eine gewisse Verkaufsfläche für sog. zentrenrelevante Randsorti
mente (v. a. Fahrradbekleidung, Zubehör) und das entsprechende technische Zubehör führen zu
einem erheblich größeren Verkaufsflächenbedarf imFahrradeinzelhandel, als noch vor einigen
Jahren.
Die GMA hat vor diesem Hintergrund im Rahmen dieser Stellungnahme die Erweiterung des XXL
Feld Fahrradfachmarktes von heute 2.500 m2 auf 6.300 m2 Verkaufsfläche geprüft. Bereits vorab
ist zusammenzufassen, dass damit die potenziellen Auswirkungen auf die Wettbewerbsstandorte
in Sankt Augustin und den Umlandkommunen deutlich reduziert werden und in den zentralen
4
ErgänzendeStelllLngnahmezurAuswirkungsanalysezurErweiterungdesFahrradfachmarktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
Fe.go.,trny)V‘t,o
Versorgungsbereichenbeimax.10-11%liegen.Damitkönnenstädtebaulicheundversorgungs
strukturelleAuswirkungenausgeschlossenwerden,geradevordemHintergrundderindenver
gangenenbeidenJahrendeutlichdynamischenMarktentwicklung1.
2.RahmendatenderergänzendenStellungnahme
IndervorliegendengutachterlichenStellungnahmewirdmitBlickaufdiewesentlichenNach
frage-undAngebotsdatenaufdieDatenbasisdesGutachtensvon2019/2020Bezuggenommen:
1DieWettbewerbssituationinSanktAugustinunddemUntersuchungsraumwurdeim
Mai2019erfasst.DieDatenzurAngebots-undNachfrageseitebeziehensichalsoauch
weiterhinaufdasJahr2019.
1DasEinzugsgebieteinesFahrradfachmarktesmitrd.6.300rn2Verkaufsflächewirdsich
vordemHintergrunddervorliegendenWettbewerbssituationimUntersuchungsraum
gegenüberderAuswirkungsanalyse2020nichtändern,daauchmit6.30Dm2Verkaufs
flächederAnbieterXXLFelddermitAbstandgrößteAnbieterderRegionwäre.
1AuchdieZonierungdesEinzugsgebieteserfordertkeineNeubewertung;insbesondere
werdendielinksrheinischenTeilederStadtBonnZoneIIzugeordnet,dahiermitdem
FahrradfachmarktMegabikeDiscountimzentralenVersorgungsbereichFinkenhofder
HauptwettbewerberderRegionansässigist.
DieEingangsparameterindasUmsatzumverteilungsmodellzurErmittlungderpotenziellenwirt
schaftlichenAuswirkungenunddarauffolgendzurBewertungpotenziellerstädtebaulicherAus
wirkungenhabensichmitAusnahmedergeprüftenGesamtverkaufsflächedesFahrradfachmark
tesalsonichtgeändert.Mit6.300m2liegtdiesenun1,5malsohochwiedieBestandsverkaufs
fläche;gegenüberderUrsprungsplanungvon9.00Cm2wurdedieVerkaufsflächedagegenum30
%reduziert.
1NachAngabendeszweirad-Industrie-verbandes(ZIV)istimJahr2020derUmsatzmitFahrrädernundE
BikesgegenüberdemJahr2019umrd.61%angestiegen,wasinsbesondereaufdenVerkaufvonE-Bikes
undentsprechendhochwertigerProduktezurückzuführenist.Quelle:zweirad-Industrie-Verband(ZIV),
wirtschattspressekonferenzam10.03.2021inBerlin,zahlen—Daten—FaktenzumFahrradmarktin
Deutschland2020.DamitkonntediepositiveMarktentwicklunggegenüberdemJahr2019nocheinmal
deutlichübertroffenwerden.Bereits2019warendieUmsätzeimFahrrad-undE-Bike-Marktgegenüber
demVorjahr2018umknapp34%gestiegen.Quelle:Zweirad-Industrie-Verband(ZIV),Wirtschaftspresse
konferenzam11.03.2029inBerlin,zahlen—Daten—FaktenzumFahrradmarktinDeutschland2019.
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Ergänzende Stellungnahme zur Aust*kungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfaehmarktes flL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
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3. Bewertung der wettbewerblichen, städtebaulichen und versorgungsstrukturellen
Auswirkungen
Bei einer Verkaufsfläche von ca. 6.300 rn2 für den Anbieter XXL Feld, davon rd. 450 m2 für zen
trenrelevante Randsortimente (v. a. Fahrradbekleidung, Accessoires) ist ein Umsatz von ca. 18,3
Mio. € zu erwarten, Dies entspricht einer durchschnittlichen Flächenproduktivität von ca. 2.900
(je m2 Verkaufsfläche, was im oberen Bereich von Fahrradfachmärkten in Deutschland liegt.2 Da
XXL Feld bereits am Standort Sankt Augustin langjährig etabliert ist, wird nur der zusätzlich er
wirtschaftete Umsatz wettbewerbsrelevant (= 7,2 Mio. ()‚3
Die Urnverteilungswirkungen In Zone 1 des Einzugsgebietes lägen demnach bei ca. 11—12 %. Bei
den zentralen Versorgungsbereichen sind die höchsten Umverteilungswirkungen in den zentra
len Versorgungsbereichen von Troisdorf zu prognostizieren (ca. 0,1 Mb. €‚ ca. 10— 11%) sowie
im Bonner B-Zentrum Beuel (ca. 0,1 —0,2 Mio. (,ca. 9—10%).
In Zone II belaufen sich die Umverteilungswirkungen auf rund 10—11%. In den zentralen Versor
gungsbereichen in Bonn, wo der Hauptwettbewerber Megabike Discount im zentralen Versor
gungsbereich Nahversorgungszentrun Finkenhot ansässig ist, liegen Umverteilungswirkungen
bei rd. 10—11%, was einem Umverteilungswert von ca. 1,5 Mio. € entspricht. -
Außerhalb des Einzugsgebietes sind einige zentrale Versorgungsbereiche in Köln betroffen; hier
liegen die Univerteilungswirkungen jedoch jeweils deutlich unter 10%, im Schnitt bei ca. 5—6%.
Die nachfolgende Tabelle 1 stellt die Umsatzumverteilungswirkungen im Untersuchungsraum,
differenziert nach Zonen, Städten und Standortlagen dar; eine analoge Abbildung findet sich in
der Auswirkungsanalyse 2020, bezogen auf die Verkaufsflächen von rd. 9.000 m2 (Ursprungs-!
Wunschvariante XXL Feld) bzw. 7.800 m‘ Verkaufsfläche (GMA-Empfehlung, reduzierte Variante)
in den Tabellen 6 und 7.
2 vgl. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Struktur- und Markt-
daten des Einzelhandels 2020 sowie Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag: Struk
tur- und Marktdaten des Einzelhandels 2018 / 2019 Baden-Württemberg. Die Veröffentlichung des Baye
rischen Staatsministeriums stellt keine durchschnittlichen Verkaufsflächengrößen für Fahrradfachmärkte
dar, benennt jedoch eine Mindestbetriebsgröße von 1.000 m‘. Mit 6.30Cm‘ liegt Fahrrad XXI Feld also
noch einmal sehr deutlich über dieser Mindestbetriebsgröße. Auch die Veröffentlichung des Baden-Würt
tembergischen Industrie- und Handelskammertags benennt 1.00Cm‘ als Mindestbetriebsgröße für Fahr
radfachmärkte.
Zu den methodischen Hintergründen der umverteilungsberechnungen siehe GMA-Auswirkungsanalyse
2019/ 2020, Kapitel III., Seite 37ff.
6
ErgiinzendeStel]ungnahmezurAuswirkungsanalysezurErweiterungdesFahrradfachruarktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
Tabelle1:UmsatzumverteilungseffekteimUntersuchungsraum(6.300m2Verkaufsflä-
che)
Bestands-limsatzum-Umsatzum
Ortumsauinverteilungverteilung
Mb.€inMio.€in%
UUVggü.AnbieterninderZone17,90,911-12
ggü.AnbieterninSanktAugustin0,8<0,111-12
-davonggü.zentralenversorgungsbereichen0,5-0,6n.n.n.n.
-davonggü.sonstigenLagen0,2-0,3n.n.an.
ggü.AnbieterninSiegburg1,5-1,60,1—0,29—10
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen0,7-0,8<0110-11
-davonggü.sonstigenLagen0,7-0,8<0,19-10
ggü.AnbieterninTroisdorf20,2—0,312-13
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen1,1-1,20,110-11
-davonggü.sonstigenLagen0,8-0,90,1—0,214-15
ggü.AnbieternimStadtbezirkBeuel(Bonn)3,5-3,60,411-12
-davonggü.StacJtbezirkszentrumBeuel1,8-1,90,29-10
-davonggü.sonstigezentralenVersorgungsbereichen0,2-0,3nan.n.
-davonggü,sonstigenLagen1,4-1,50,1—0,212-13
UUVggO..AnbieterninderZoneII26,42,810-11
ggü.AnbieterninNiederkassel0,9-1,0<0,19-10
ggui.AnbieterninBadHonnef2,10,2—0,310-11
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen0,2-0,3nan.n.
-davonggü.sonstigenLagen1,8-1,90,210-11
ggü.AnbieterninHennef(Sieg)0,8-0,90,113
ggü.AnbieterninKöln(StadtbezirkePorzundRodenkirchen)3,2-3,30,39-10
-davongü.zentralenVersorgungsbereichen1,8-1,90,1—0,29-10
-davonggü,sonstigenLagen1,40,1—0,210-11
ggü.AnbieterninKönigswinter0,1-0,2n.n.nn.
ggü.AnbieterninLohmar0,3-0,4n.n.n.n.
ggü.AnbieterninNeunkirchen-Seelscheid0,7n.n.n.n
-dovonggü.zentralenVersorgungsbereichen0,7nn.na
ggü.AnbieterninRösrath0,3—0,4n.n.n.n.
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen<0,1n.n.na
-davonggü.sonstigenLagen0,2-0,3n.n.n.n.
ggü.AnbieterninAlfter0,3n,n.na
ggü.AnbieterninBonn(linksrheinisch)16,5-16,61,811
-davonggü.zentralenVersorgungsbereichen14,1-14,21,510-11
-davonggü.sonstigenLagen2,40,312-13
ggü.AnbieterninBornheirn0,2-0,3n.n.nn.
ggü.AnbieterninWesseling0,6-0,7n.n.nn.
7
Ergänzende Stellungnahme zur Aussirkungsanalyse zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes )CCL Feld
in der Stadt Sankt Augustin
— r;,,,.1,, &‘fl“. W: 1 U,t,1,,
Bestands- Umsatzum- Umsatzum
Ort umsatz in verteilung verteilung
Mio. € in Mio.€ in %
UUV außerhalb des Einzugsgebietes im Untersuchungs- 35,8-35,9 2,1—2,2 6-7
raum
ggü. Anbietern in Köln 31-32 2,0—2,1 6-7
- davon ggü. zentralen Versorgungsbereichen 21,3-21,4 L2 — 1,3 5-6
- davon ggü. sonstigen Lagen 11,3-11,4 0,8— 0,9 7-8
ggü. Anbietern in Meckenheim 1,6 n.n. n.n.
ggü. Anbietern in Eitorf 0,5-0,6 n.n. n.n.
ggü. Anbietern in Ruppichteroth 0,1 - 0,2 n.n. n.n.
UUV außerhalb des Untersuchungsraumes* - 1,3—1,4 -
Zusatzumsatz erweiterter Markt insgesamt - 7,2 -
GMA-Berechnungen 2021 (ca-Werte gerundet); * z.B. Düsseldorf, Leverkusen, Erftstadt, Online Handel;
n.n. = Umsatzumverteilungen unterhalb einer gutachterlichen Nachweisgrenze von 0,05 Mio. €.
4. Fazit
Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass hei Erweiterung des Fahrradfachmarktes von
XXL Feld von heute 2.500 m2 auf perspektivisch 6.300 m2 Verkaufsfläche (davon 450 m2 für Fahr
radbekleidung und -schuhe als zentrenrelevantes Randsortiment) städtebaulichen oder versor
gungsstrukturellen Auswirkungen in Sankt Augustin oder in Umlandkommunen zu erwarten sind.
In zentralen Versorgungsbereichen sind Umverteilungsquoten von max. 10—11% zu erwarten
(Siegburg, Troisdorf und Bonn —Finkenhof), wobei Fahrräder und Zubehör in Siegburg als nicht
zentrenrelevant eingestuft sind.
Die betroffenen Anbieter in den zentralen Versorgungsbereichen von Troisdorf befinden sich je
weils in Nebenlagen und sind nicht als strukturprägend für das jeweilige Zentrum zu bezeichnen4.
In Bonn ist v. a. der Fahrradfachmarkt Bike-Discount Megastore im Nahversorgungszentrum Fin
kenhof betroffen, Dieser weist eine hohe Leistungsfähigkeit auf und kann aus Gutachtersicht die
prognostizierten Umsatzverluste kompensieren — gerade mit Blick auf die sehr gute Marktent
wicklung der vergangenen Jahre, die sich auch weiter fortsetzen wird,
Das ehemalige Nebenzentrum Sieglar ist im Einzelhandelskonzept Troisdorf 2020 zum Nahversorgungs
zentrum abgestuft (ehemals Nebenzentrum) mit dem Hinweis, dass die Ansiedlung eines Lebensmittel-
marktes essentiell für den Fortbestand des Zentrums ist; hier liegt der Fachanbieter für Fahrräder gerade
noch am Rand des zentralen versorgungsbereichs. Im Nebenzentrum Spich nehmen die Lebensmittel-
märkte Norma, Udl und Edeka die Magnetfunktion für den zentralen Versorgungsbereich ein. Auch im
Hauptzentrum Innenstadt spielt der Spezialabieter Tonne-Schramm am westlichen Rand des zentraen
Versorgungsbereichs nur eine untergeordnete Rolle, als Magnetbetriebe fungieren hier vielmehr die Be
triebe in der Galeria Troisdorf (ua. c & A, Drogerie Müller Saturn) sowie Kauflan und P & c
8
ErgänzendeStellungnahmezurAuswirkungsanalysezurErweHerungdesFahrradfachniurktesXXLFeld
inderStadtSanktAugustin
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Im
Untersuchungsraum
gibt
es
eine
Vielzahl
klein-
und
mitteiflächiger
sowie
einige
großflächige
Fahrradanbieter,
die
sich
über
die
gesamte
Region
verteilen
und
eine
gute
Versorgungsstruktur
abbilden
(vgl.
Karte
4
in
der
GMA-Auswirkungsanalyse
2020).
Vor
dem
Hintergrund
der
dynami
schen
Marktentwicklung
im
Fahrradsegment,
die
sich
gerade
in
den
vergangenen
beiden
Jahren
noch
einmal
gesteigert
hat,
sowie
angesichts
der
auch
weiterhin
guten
Perspektiven
mit
künftig
weiter
steigenden
Ausgaben
im
Fahrrad-
und
insbesondere
E-Bike-Segment
(Stichwort
Verkehrs-
wende)
sind
somit
keine
nachhaltigen
Schwächungen
einzelner
zentraler
Versorgungsbereiche
oder
sonstiger
Einzelhandelslagen
im
Untersuchungsraum
zu
erwarten.
-
9
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- RR 60/2021
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 03.09.2021 13:47