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A-W/0042/2020

Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren

Antrag an die BV West 09.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 11.02.2021, TOP 10.4

Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2020

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2020

2305 Zeichen

A=W [00442027

AM | 0042/2027
32.12.0012 ı 7 L 17.11.2020
Frau Krieger: 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24 - Frau Remmers

Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo-30-Zone
+ Antrag Ifd. Nr. A-W/0041/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns-
ter-West vom 07.06.2020

Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren
+ Antrag Ifd. Nr. A-W/0042/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns-
ter-West vom 07.06.2020

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü-
fen, ob.die Beschilderung der Tempo-30-Zone zur besseren Erkennbarkeit beidseitig erfol-
gen kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Beschilderung des LKW-
Durchfahrverbotes für die Sentruper Straße optimiert werden kann.

Nach Prüfung der beiden Anträge kann Folgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden:

Beschilderung Tempo-30-Zone

Aktuell ist die Sentruper Straße aus beiden Richtungen jeweils einseitig mit dem VZ 274.1/2
(Beginn/Ende der Tempo-30-Zone) beschildert, Da die beiden Einmündungsbereiche, insbe-
sondere vom Kardinal-von-Galen-Ring kommend, sehr großzügig ausgestaltet sind, können
die Verkehrszeichen beidseitig als Torfunktion aufgestellt werden. Dies dient auch der bes-
seren Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone. Um darüber hinaus die Verkehrsteilnehmer/-innen
an die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu erinnern, wird ein mobiles Dia-
logdisipay an der Sentruper Straße in Höhe Schmeddingstraße aufgestellt (A-W/0040/2020).

Beschilderung LKW-Verbot

Die Sentruper Straße ist aus beiden Richtungen mit einem Verbot für LKW (Verkehrszeichen
253) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Die Verkehrszeichen sind im Ein-
mündungsbereich angebracht, sodass diese erst im Abbiegevorgang zu erkennen sind. Zu-
.sätzlich sind am Dingbängerweg Wegweiser in Geradeausrichtung vorhanden, um das Ab-
biegen von LKWs zu unterbinden. Um das LKW-Verbot zu verdeutlichen und frühzeitig da-
rauf hinzuweisen, wird künftig bereits am Kardinal-von-Galen-Ring und am Dingbängerweg
aus nördlicher und südlicher Richtung kommend auf das Verbot hingewiesen.

Die Erweiterung der Beschilderung wird in Kürze durch den städtischen Bauhof umgesetzt.

/ A MA N: 7 7
III DIDAIAPAWADI

//Nötbert Vechtel

Originalantrag

1444 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West   A-W/0042/2020 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
Münster, 07.06.2020 
 
Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren 
 
Die BV - West bittet die Verwaltung um Optimierung der Hinweise auf das Durchfahrverbot für LKW  in 
Richtung Sentruper Straße sowohl vom Dingbängerweg als insbesondere auch vom Graf -von-Galen-
Ring aus. 
 
Begründung:   
Der LKW-Verkehr auf der Sen truper Straße ist insbesondere im Hinblick auf den Schulweg und die 
geringe Breite der Straße verboten, weil er ein erhebliches Gefährdungspotential birgt.  
 
Die Beschilderung am Anfangspunkt der Sentruper 
Straße mit dem Verkehrszeichen 253, die im 
90 Grad-Winkel zum Graf von Galen Ring aufgestellt 
sind, können von den LKW -Fahren erst im 
eigentlichen Abbiegevorgang wahrgenommen 
werden. 
 
Mit dem frühzeitigen Hinweis auf das 
Durchfahrverbot für LKW´s  auf der Sentruper Straße 
bereits auf dem Graf-von-Galen-Ring und dem 
Dingbängerweg mit dem Verbotsschild 253 können 
Abbiegevorgänge  verhindert werden. 
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten, Christian Hinzmann, Peter 
Hamann, Markus von Diepenbroick-Grüter, 
Thomas Bartelt, Nils Schappler, Ingeborg 
Hissmann

Beratungsverlauf (1)

11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Sentruper Straße
  • Dingbängerweg
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Schmeddingstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0042/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
09.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37