A-W/0042/2020
Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren
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Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2020
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A=W [00442027 AM | 0042/2027 32.12.0012 ı 7 L 17.11.2020 Frau Krieger: 3211 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 - Frau Remmers Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo-30-Zone + Antrag Ifd. Nr. A-W/0041/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns- ter-West vom 07.06.2020 Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren + Antrag Ifd. Nr. A-W/0042/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns- ter-West vom 07.06.2020 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü- fen, ob.die Beschilderung der Tempo-30-Zone zur besseren Erkennbarkeit beidseitig erfol- gen kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Beschilderung des LKW- Durchfahrverbotes für die Sentruper Straße optimiert werden kann. Nach Prüfung der beiden Anträge kann Folgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden: Beschilderung Tempo-30-Zone Aktuell ist die Sentruper Straße aus beiden Richtungen jeweils einseitig mit dem VZ 274.1/2 (Beginn/Ende der Tempo-30-Zone) beschildert, Da die beiden Einmündungsbereiche, insbe- sondere vom Kardinal-von-Galen-Ring kommend, sehr großzügig ausgestaltet sind, können die Verkehrszeichen beidseitig als Torfunktion aufgestellt werden. Dies dient auch der bes- seren Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone. Um darüber hinaus die Verkehrsteilnehmer/-innen an die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu erinnern, wird ein mobiles Dia- logdisipay an der Sentruper Straße in Höhe Schmeddingstraße aufgestellt (A-W/0040/2020). Beschilderung LKW-Verbot Die Sentruper Straße ist aus beiden Richtungen mit einem Verbot für LKW (Verkehrszeichen 253) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Die Verkehrszeichen sind im Ein- mündungsbereich angebracht, sodass diese erst im Abbiegevorgang zu erkennen sind. Zu- .sätzlich sind am Dingbängerweg Wegweiser in Geradeausrichtung vorhanden, um das Ab- biegen von LKWs zu unterbinden. Um das LKW-Verbot zu verdeutlichen und frühzeitig da- rauf hinzuweisen, wird künftig bereits am Kardinal-von-Galen-Ring und am Dingbängerweg aus nördlicher und südlicher Richtung kommend auf das Verbot hingewiesen. Die Erweiterung der Beschilderung wird in Kürze durch den städtischen Bauhof umgesetzt. / A MA N: 7 7 III DIDAIAPAWADI //Nötbert Vechtel
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West A-W/0042/2020 Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster, 07.06.2020 Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren Die BV - West bittet die Verwaltung um Optimierung der Hinweise auf das Durchfahrverbot für LKW in Richtung Sentruper Straße sowohl vom Dingbängerweg als insbesondere auch vom Graf -von-Galen- Ring aus. Begründung: Der LKW-Verkehr auf der Sen truper Straße ist insbesondere im Hinblick auf den Schulweg und die geringe Breite der Straße verboten, weil er ein erhebliches Gefährdungspotential birgt. Die Beschilderung am Anfangspunkt der Sentruper Straße mit dem Verkehrszeichen 253, die im 90 Grad-Winkel zum Graf von Galen Ring aufgestellt sind, können von den LKW -Fahren erst im eigentlichen Abbiegevorgang wahrgenommen werden. Mit dem frühzeitigen Hinweis auf das Durchfahrverbot für LKW´s auf der Sentruper Straße bereits auf dem Graf-von-Galen-Ring und dem Dingbängerweg mit dem Verbotsschild 253 können Abbiegevorgänge verhindert werden. gezeichnet: Peter Wolfgarten, Christian Hinzmann, Peter Hamann, Markus von Diepenbroick-Grüter, Thomas Bartelt, Nils Schappler, Ingeborg Hissmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Sentruper Straße
- Dingbängerweg
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Schmeddingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0042/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 09.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37