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1460/2024

Sanierungspläne zum Wohnungsbestand der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler

Mitteilung Ausschuss 30.04.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 02.09.2024, TOP 6.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1171 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2024 
 1460/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
Unterausschuss Wohnen 02.09.2024 
 
Sanierungspläne zum Wohnungsbestand der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler 
Der Unterausschuss Wohnen hat in seiner Sitzung vom 15.04.2024 den Antrag 
(AN/0494/2024) der SPD „Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner 
Norden benötigen sofortige Lösungen“ zurückgestellt mit der Bitte, eine Mitteilung mit den 
Aussagen der ZBI/ZBVV und ihren Sanierungsplänen in die nächsten Sitzungen des Unter-
ausschusses Wohnen, des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der 
Bezirksvertretung 6 einzubringen. 
 
Die Verwaltung hat die ZBI/ZBVV daher gebeten, ihre Aussagen zur Veröffentlichung in den 
politischen Gremien der Stadt Köln schriftlich vorzulegen. 
 
Die von ZBI/ZBVV zu diesem Zweck übersandten Unterlagen sind dieser Mitteilung als Anlage 
beigefügt. Weitere Informationen sind der Mitteilung 1461/2024 („ZBI/ZBVV“) im nicht öffentli-
chen Teil zu entnehmen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage_öffentlicher_Teil

6759 Zeichen

Köln Chorweiler / Stellungnahme und Sanierungsplanung der 
ZBVV 
29.04.2024 
Öffentlicher Teil 
Köln-Chorweiler: Abstimmungsergebnis / Gesprächs-Pr otokoll zwischen Stadt Köln und 
ZBVV zu Sanierungsplanungen 
Aus den intensiven Vor-Gesprächen zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen der oben 
bezeichneten Objekte zwischen der Stadt Köln, vertreten durch das Sozialdezernat und 
Vertretern der Eigentümerin und der zuständigen Liegenschaftsverwaltung, wird festgehalten: 
· Die ZBVV ist sich ihrer Verantwortung für ein mangelfre ies Wohnen gegenüber ihren 
Mietern vollends bewusst und kommt dieser nach. 
· Vorlage einer belastbaren Maßnahmenplanung für die  Bestände in den Quartieren Chorweiler 
und Seeberg durch ZBVV. 
· Regelmäßige Abstimmungen zwischen den Verantwortungsberei chen der Stadt Köln und 
ZBI/ZBVV sowie Informationsaustausch zu Planung und Fortschritt geplanter Maßnahmen 
· Mögliche weitere zukünftige Maßnahmen zur deeskaliere nden Öffentlichkeitsarbeit werden im 
Vorfeld zwischen der ZBVV und den Fach-Vertretern der Stadt Köln eruiert und koordiniert. 
Die ZBVV teilt im Hinblick auf die ergangenen WDR-Berichte nachfolgende Informationen zur 
operativen Bewirtschaftung der Bestände in Chorweiler mit: 
· Die Bestände werden trotz der zugespitzten Medienbe richte ordnungsgemäß und 
angemessen verwaltet. Hierzu werden folgende Ausführungen gemacht: 
· Thema Erreichbarkeit für Mieter und Mängelbeseitigung :  
o Die ZBVV bedient Mieteranfragen jedweder Natur zum  ganz überwiegenden Teil über 
eine einheitliche Mieterhotline (Montag bis Freitag 07:00 bis 20:00 Uhr) mit einem 
angeschlossenen Dienstleister für Mängelmeldungen in den Mietobjekten. 
o Die Erreichbarkeitsquote für Mängelmeldungen für den G esamtbestand im Jahr 2024 
beträgt bei einer Anrufannahme innerhalb von 300 Sekunden je nach Monat 
zwischen 95% und 99%Seit der Implementierung im Oktober 2021 wurden für die 
Quartiere Chorweiler und Seeberg 4.813 Mängel gemeldet. Aktuell sind hiervon noch 
144 in Arbeit, die übrigen Meldungen sind abgeschlossen. Dies entspricht ca. 1,5 
Mängelmeldungen pro Wohnung pro Jahr. 
o ZBVV prüft darüber hinaus auch weitere Maßnahmen, um eine noch bessere 
Präsenz bzw. Erreichbarkeit vor Ort zu gewährleisten und Einzelfälle der Eskalation 
bestmöglich ausschließen zu können. 
· Umgang mit Asbest: Die ZBVV hat seit der Bestandsübern ahme im 2. Halbjahr 2019 
insgesamt 156 Wohnungssanierungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 2,7 Mio. € 
durchgeführt. Hierbei waren 117 Fälle von Asbestsanierungen (75%) inkludiert, in den 
übrigen Fällen war der Bodenbelag nachweislich unbeschädigt oder es hatte bereits eine 
Asbestsanierung stattgefunden. Unabhängig von den Neuvermietungen wurden die 
Bestandsmieter durch 
29.04.2024 Seite 1 von 3

Informationsschreiben in den Jahren 2020, 2021, 2024 auf die Thematik der Floor-Flex- 
Platten und die Meldepflicht in Richtung der Verwaltung sensibilisiert. 
· Schadenkontrolle: Im Nachgang der WDR-Berichte wurde die Schadendatenbank ausgewertet, 
es gab 35 Meldungen von beschädigten Böden, in keinem Fall konnte freiliegender Asbest 
festgestellt werden. Zusätzlich wurden mit Blick auf alle DG-Einheiten in den Osloern Str. sowie 
in Seeberg Einheiten besichtigt (sofern Zugang) und Mängel aufgenommen. 
· Öffentlichkeitsarbeit / Soziales: Seit Jahren erfo lgt eine Zusammenarbeit mit diversen sozialen 
Trägern (Sozialbüro Chorweiler, Teilnahme an Terminen mit Bezirksvertretung / im Sozialraum 
/ Arbeitsgruppe mit ECE / GAG / AWB / Stadt), Vermietung einer Gewerbeeinheit an „Outline 
e.V. - “ und Zusammenarbeit im Hinblick auf gezielte Verschönerungsmaßnahmen und 
Vermeidung von unkontrollierten Graffitis 
Zum Thema der notwendigen und geplanten Sanierungsmaßnahmen teilt ZBVV Folgendes mit: 
Über eine grundsätzliche Notwendigkeit zu Sanierungsmaßnahmen sind sich die Parteien einig, auch in 
der Verantwortung und Dringlichkeit, den Mietern Wohnraum ohne nennenswerte Mängel anzubieten. 
Der bauliche Gesamtzustand der bezeichneten Objekte, wie von ZBVV übernommen, erfordert 
umfangreiche Baumaßnahmen und in Teilen eine äußerst komplexe Analyse und Planung, die bereits 
seit ca. 18 Monaten laufen. Das Investitionsvolumen wird im zweistelligen Millionenbereich liegen und 
ist wirtschaftlich herausfordernd. 
Die überwiegende Zahl der bekannten Mängel befinden sich im Bereich der allgemein zugänglichen 
Verkehrsflächen (Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser) oder der Gebäudesubstanz (Dächer, 
Fassade/Balkone, Hausinstallationen). Die geplanten Maßnahmen wirken auf die Abstellung dieser 
Mängel in breitem Umfang hin. 
In einer ersten Phase für welche bereits die Vergabeverfahren begonnen haben, werden insbesondere 
die Verkehrsflächen, die außenliegende Gebäudesubstanz (z.B. Dächer/Fassade) sowie 
Aufzugsarbeiten durchgeführt werden. Aktuell können wir bereits folgende bauliche Themen 
konkretisieren: 
 
Dachsanierungen in Seeberg: 
- Angebotsabgabe für Dachsanierungen in Seeberg am 17.05.2024 
- Abschluss Vergabeverhandlungen bis 07.06.2024 
- Schnellstmögliche Gerüststellung wird angestrebt 
- Geplanter Ablauf für Dachsanierungen: 
o 1. Bauabschnitt: Mataréweg 51 + 51 a; geplanter Ba ubeginn Anfang Juli und geplante 
Fertigstellung Ende August 2024 
o 2. Bauabschnitt: Ludwig-Gies-Str. 20 u. Wilhelm-Ewal d-Weg 2-8; geplanter Baubeginn 
Mitte August und geplante Fertigstellung Ende November 2024 
o Einreichung Bauantrag für Ludwig-Gies-Str. 18 Ende J uni 2024 beim Bauamt Köln; 
Baubeginn Dachsanierung geplant in Q2/2025 
 
Aufzugserneuerung in der Ludwig-Gies-Str. 18: 
- Vergabe für Erneuerung beider Aufzüge erfolgt; Mat erialbestellung erfolgt, geplante 
Fertigstellung Ende November 2024 
 
Brandschutzsanierung Osloer Str. 6: 
- Laufende Brandschutzsanierung der Entlüftungsanlage n in den Etagenfluren mit Fertigstellung 
im September 2024 
Parallel zur ersten Phase werden die Planungen für die Erneuerungen der Hausinstallationen bzw. 
Strangsanierungen beauftragt. Mit Ausführungsbeginn und entsprechender Information der Mieter zu 
notwendigen Maßnahmen innerhalb des Wohnraumes ist nicht vor 2025 zu rechnen. Aufgrund der

Komplexität und notwendiger sequentieller Bearbeitung von Strangsanierungen im bewohnten Zustand 
ist mit einer mehrjährigen Projektlaufzeit zu rechnen. 
Mängel, die innerhalb der Wohnungen und im Verantwortungsbereich des Mieters liegen (z.B. 
Schimmelbildung aufgrund nicht ausreichender Lüftung) können nicht durch bauliche Maßnahmen 
beeinflusst werden. 
ZBVV weist darauf hin: Bei allen Zeitplanungen ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzungen auch von 
den Kapazitäten und Verfügbarkeiten von Bauunternehmen am Markt sowie teilweise von 
Witterungsbedingungen abhängig sind. 
 
29.04.2024 Seite 2 von 3

Beratungsverlauf (3)

02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1460/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2024
Erstellt
30.04.2024 09:10