Mandari Insight

V/0092/2019

Provisorisches Fahrradabstellen Hauptbahnhof Ostseite

Vorlagen 28.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 07.02.2019, TOP 7.4

0092-2019 Anlage 1_Verkehrsfuehrung_Bauzeit

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

0092-2019 Anlage 2_PH-BPL_EG-Fahrradstellplaetze

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Ansehen

0092-2019 Anlage 1_Verkehrsfuehrung_Bauzeit

842 Zeichen

P
II
IV
II
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II
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III
Bahnhof
Bahnhof
III
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I
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3
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III
III
III
IV
II
48
21 4
16
16
19
53
9
6
26
Wolbecker Straße
12
(1)
Schaumburgstraße
(1)
Schillerstraße
2
Linnebornstiege
7(1)
10
23
18
36
20
(2)
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11
14
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8
(1)
16a
14
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(2)
4
(1)
27
Bremer Platz
42
17
29
11
404
815400
436
397
405
496
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430
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569
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402
479
410411
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480
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609
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437
633
403
426
396 814
413412
399
568
408
477
481483
424
484
ZugangNordtunnel
WHPSRUlUHVFahrradabstellen
Legende:)DKUUDGVWHOOSOlW]HPLW%JHO)DKUUDGVWHOOSOlW]HRKQH%JHOPlotdatum 31.01.20190D‰VWDEBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.DatumName
Bremer Straße$EJHVWHOOWH)DKUUlGHUZlKUHQGder Bauzeit Bahnhof Ostseite
Jan. 2019ThielJan. 20195VHQEHUJ1 (1)1 : 500
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0092/2019

Beschlussvorlage

13933 Zeichen

V/0092/2019 
V/0092/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Provisorisches Fahrradabstellen Hauptbahnhof Ostseite 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen nimmt den Sach-
standsbericht für temporäre Fahrradabstellmöglichkeiten auf der Hauptbahnhof Ostseite zur 
Kenntnis. 
2. Die Westfälische Bauindustrie (WBI), als Betreiberin des Parkhauses Bremer Straße, wird 
beauftragt, kurzfristig entsprechende Fahrradabstellmöglichkeiten im Erdgeschoss (vgl. An-
lage 1) des Parkhauses Bremer Platz einzurichten.  
3. Die temporär für den Zeitraum der Baumaßnahme Hauptbahnhof Ostseite einzurichtenden 
Fahrradabstellmöglichkeiten sollen den Nutzern kostenpflichtig mit einem halb- oder ganz-
jährigem Dauerparkticket zu 42,00  bzw. 80,00 Euro zur Verfügung gestellt werden. 
4. Die bauliche und verkehrliche Situation auf der Ostseite im Bereich des Zugangs zum Nord-
tunnel und zum Parkhaus Bremer Straße wird von der Verwaltung beobachtet, um Aussagen 
zum Nutzerverhalten gewinnen zu können.  
Sofern sich Handlungsbedarf ergibt, ordnungsrechtlich eingreifen zu müssen (Sicherung der 
Zugänglichkeit, Sicherstellung des Rettungsweges), kann die Verwaltung ohne weitere Be-
schlussfassung von sich aus tätig werden.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die WBI erhält einen Zuschuss zu den entstehenden Baukosten für die Herrichtung und den Rückbau 
des Erdgeschosses in Höhe von rund 160.000 €. Die Gegenfinanzierung de s Zuschusses erfolgt aus 
Stellplatzablösebeträgen. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 9 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe teilweise veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden 
aus dem Ge samtbudget der Produktgruppe 1201 im  Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach 
§ 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
29.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thiel 
Telefon: 492 61 80 
Thiel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0092/2019 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und  
–anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlung von akti-
vierbaren Zuwendun-
gen 
  2019 160.000 Umrüstung der 
WBI-Parkhäuser 
für Fahrradparken 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  160.000  
 
Begründung: 
 
Die städtebaulich anspruchsvolle, umfassende Erneuerung und Aufwertung des Hauptbahnhofes mit 
seinen beiden Gebäudeteilen West und Ost sowie seinen beiden Vorplatzbereichen befindet sich 
aktuell in der Umsetzung. Neben den beiden Hochbauvorhaben sollen auch die beiden unmittelbaren 
Bahnhofsvorplätze (Berliner Platz und Bremer Platz) neu gestaltet werden, so dass sich in Kombin a-
tion mit den Hochbauten städtebaulich und funktional erstmals in der Geschicht e des Hauptbahnho-
fes eine Einheit ergibt.  
Der Rat der Stadt Münster hat mit seiner Entscheidung vom 22.03.2017 (vgl. Vorlage 
V/0072/2017/1) zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes (Bahnhofsvorplatz, Bremer Straße) und 
des Stadtraumes Bremer Platz (Grüna nlage) die Voraussetzungen für die anstehende Umsetzung 
geschaffen. 
 
In der Entscheidung vom 22.03.2017 ist ausgeführt, dass während der Bauzeit die beiden Zu - und 
Ausgänge aus den beiden Personentunneln für die öffentliche Nutzung geschlossen sind und die  
Nutzer des Bahnhofes diesen nur über die neu  eröffnete Westseite (und den Weg durch den Ha m-
burger Tunnel) erreichen können.  
Der Ausgang des Nordtunnels war in diesem Zeitraum als reiner Notausgang für den Rettungsweg 
vorgesehen und ist durch den Investor entsprechend hergerichtet worden. Darüber hinaus sollen im 
Bedarfsfall über diesen Ausgang auch die sog. Fanverkehre bei Fußballspielen abgewickelt werden.  
Die Erfahrungen der ersten Monate während der Baumaßnahme Ostseite zeigen, dass der Tunnel 
und sein Notausgang oftmals missbräuchlich auch als normaler Ein - und Ausgang genutzt werden 
und die Überwachung des Notausgangs durch die DB AG (als Hausherr im Bahnhofsbereich und 
die Landmarken AG als Bauherr) faktisch nicht zu leisten ist. Nach einer Öffnung für den sog. Fa n-
verkehr im Dezember 2018 ist der Tunnel geöffnet und derzeit allgemein nutzbar. Die aktuelle Nu t-
zung dieses eigentlich nicht vorgesehenen Zugangs zeigt eine hohe Frequenz der potentiellen Bü r-
gerinnen und Bürgern, die den Hauptbahnhof auch w ährend der Baumaßnahme von Osten her e r-
reichen möchten.  
 
Der Verwaltungsvorstand hat daher in Abwägung aller Vor - und Nachteile entschieden, dass der 
Nordtunnel auch während der Baumaßnahme Hauptbahnhof Ostseite für den normalen Publikum s-
verkehr (provisorisch) geöffnet bleiben soll.  
Dazu sind Maßnahmen im Umfeld des Nordtunnels erforderlich, die der Zugänglichkeit, Erreichba r-
keit, Sicherheit und Ordnung dienen und die kurzfristig umzusetzen sind: 
 Der Zugang zum Nordtunnel (der Nordtunnel ist weiterhin einer der Rettungswege für den 
Hauptbahnhof) ist dauerhaft und verkehrssicher während des Zeitraumes der Baumaßna h-
me sicher zu stellen und von abgestellten Fahrrädern frei zu halten. 
 Der Zugang zum Gehweg am Parkhaus Bremer Platz (über die Br emer Straße) ist dauerhaft 
zu sichern, zu unterhalten und von abgestellten Fahrrädern frei zu halten.

- 3 - 
V/0092/2019 
 Der Gehweg am Parkhaus Bremer Platz (entlang der Bremer Straße zur Kreuzung Schi l-
lerstrasse) ist dauerhaft von abgestellten Fahrrädern frei zu halten.  
 Eine temporäre Abstellmöglichkeit für Fahrräder (ggf. in Zusammenarbeit mit der WBI) ist 
kurzfristig zu schaffen. 
 Das Fahrradabstellen potentieller Besucher des Hauptbahnhofes ist dahingehend zu übe r-
wachen, dass behindernd und gefährdend abgestellte Fahrräder sofort entfernt werden. 
 Eine gesicherte Aufbewahrungsmöglichkeit für abgeräumte Fahrräder ist kurzfristig zu schaf-
fen. 
 
Da zu erwarten ist, dass mit der dauerhaften provisorischen Öffnung des Zugangs zum Nordtunnel 
dort auch verstärkt Besucherinnen und Besucher des Bahnhofes versuchen werden diesen Bereich 
mit Fahrzeugen zu erreichen, muss sichergestellt sein, dass für diese Fahrzeuge auch Abstellmö g-
lichkeiten vorhanden sind bzw. kurzfristig geschaffen werden können.  
Eine echte (Kiss&Ride)Vorfahrt für B ahnkunden ist auf der Hauptbahnhof Ostseite während der 
Bauzeit nicht vorgesehen und auch aufgrund des eingeschränkten Platzangebots nicht möglich. Für 
autofahrende Bahnkunden steht zusätzlich auch die Kiss&Ride -Spur in der „kleinen“ Bahnhofstraße 
auf der Westseite des Hauptbahnhofes zur Verfügung.  
Kurzzeitstellplätze für Pkw -Nutzer können in diesem Bereich ebenfalls während der Bauzeit nicht 
angeboten werden. Für beide Nutzergruppen besteht aber die Möglichkeit, das Parkhaus Bremer 
Straße der WBI zu nutze n. Dieses Parkhaus ist wie gewohnt erreichbar und kann über die üblichen 
Zufahrten während der Öffnungszeiten genutzt werden (vgl. Anlage 1) 
 
Für Fahrradnutzer sind im Umfeld des Zugangs zum Nordtunnel nur sehr eingeschränkt Abstellmög-
lichkeiten vorhanden (vgl. Anlage 1), die aber alle bereits sehr stark nachgefragt werden. Die Ve r-
waltung ist daher bemüht, bei der Umsetzung der Entscheidung aus dem Verwaltungsvorstand kurz-
fristig zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu schaffen.  
Flächen der Baustelle Hauptbahn hof Ostseite selbst oder der Baustelleneinrichtungsfläche können 
dafür leider nicht in Anspruch genommen werden. Angrenzende Flächen der Deutschen Bahn st e-
hen ebenfalls nicht zur Verfügung, da diese in Teilen als Baustelleneinrichtungsfläche verwendet 
werden oder durch den provisorischen Wertstoffhof belegt sind. 
Teile der Grünfläche Bremer Platz kommen als Provisorium nicht in Frage, da die Lage zu weit vom 
eigentlichen Ziel Nordtunnel entfernt ist und somit keine Akzeptanz bei den fahrradnutzenden Bahn-
kunden finden würden.  
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, Teile des Erdgeschosses des Parkhauses der WBI temporär für 
Fahrradabstellen zu nutzen und entsprechend herzurichten. Die durch die temporäre Nutzung en t-
stehenden Baukosten sind durch die Stadt Münster  auszugleichen. Dafür stehen entsprechende 
Haushaltsmittel im Haushaltplan 2019 zur Verfügung.  
Die ursprüngliche Idee der Verwaltung, Teile des Erdgeschosses provisorisch mit Anlehnbügeln 
auszustatten und auf dem Bodenbelag entsprechende Markierungen aufz ubringen, um kurzfristig 
und einfach dort kostenfreie Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen, wird aber nicht weiter verfolgt.  
 
Gemeinsam mit der Westfälischen Bauindustrie (WBI) ist die Verwaltung zu der Überzeugung g e-
langt, dass die misslichen Zustände beim Fahrradabstellen, wie sie derzeit vor dem Parkhaus und 
im Bereich des Tunnelzugangs wahrgenommen werden, vermieden werden sollen und aus betrie b-
licher Sicht der WBI nicht in das Parkhaus verlagert werden dürfen. Diese Voraussetzungen sieht 
die WBI de shalb nur dann als erfüllt an, wenn der Zutritt zu den Fahrradabstellanlagen nur Nutz e-
rinnen und Nutzern mit einem kostenpflichtigen halb - oder ganzjährigem Dauerparkticket ermöglicht 
und der Kreis der Nutzer kontrollierbar eingegrenzt wird. Nur so können wirksam Zustände vermie-
den werden, wie sie sich z.B. zurzeit im Hamburger Tunnel zeigen. Das Parkhaus Bremer Platz ist 
rund um die Uhr geöffnet und liegt in sensibler Lage, daher sind alle Maßnahmen zu vermeiden, die 
den aktuellen Zustand (u.a. Hygiene, Sicherheit, Image) verschlechtern könnten. 
Daher wird eine separate Ein- und Ausfahrt für Fahrradparker an der Straße Bremer Platz zwischen 
den Autozu- und abfahrten geschaffen, die nur von Ticketinhabern passiert werden kann. Entlang 
der in Anlage 2 dargest ellten Abstellflächen für Fahrräder wird eine Trennwand aus Draht errichtet, 
um fremden Zutritt zu verhindern. Dies gilt auch für die Öffnungen auf der Westseite des Parkha u-

- 4 - 
V/0092/2019 
ses. Diese Abtrennung vollzieht sich zwischen den Autoein- und ausfahrten des Erdgeschosses und 
berücksichtigt vorhandene Flucht - und Rettungswege, die notwendigerweise freizuhalten sind. I n-
nerhalb der dargestellten Einhausung können 1056 Fahrradabstellplätze geschaffen werden. 
 
Befragungen des Betreibers der Radstation auf der Hauptbahn hof Westseite und von potentiellen 
Nutzerinnen und Nutzern haben ergeben, dass eine Bereitschaft vorhanden ist, sein Fahrrad ges i-
chert gegen Gebühr abzustellen. Die Radstation auf der Westseite ist ausgelastet und kann derzeit 
keine weiteren Dauerkunden aufnehmen. Die zweite Radstation im Bauvorhaben Landmarken steht 
voraussichtlich erst ab Mitte 2021 zur Verfügung. Insofern ermöglicht das Angebot der WBI bereits 
ab 2019 eine gesicherte und abgeschlossene Abstellmöglichkeit im Vorgriff auf die in Entstehung  
befindliche zweite Radstation.  
 
Der Vorschlag der WBI ermöglicht eine strikte Trennung zwischen Auto - und Radverkehr, so dass 
keine gegenseitigen Beeinträchtigungen oder Behinderungen bei der Nutzung des Parkhauses zu 
erwarten sind.  
Gleichzeitig vermeidet die angedachte Lösung o.g. ungeordnete Zustände im Parkhaus, da nur den 
berechtigten Nutzergruppen Zugang gewährt wird. Durch die Lösung mit einer personalisierten Z u-
gangskontrolle wird der Aufwand seinerseits für die WBI gemindert, so dass kein zusätzlicher oder 
erhöhter Personalaufwand ausgelöst wird. Die WBI ihrerseits hat diese Lösungsmöglichkeit hochge-
rechnet, so dass die entstehenden Verluste aus dem Autoparkgeschäft kompensiert werden können 
und seitens der WBI keine zusätzlichen Defizite entstehen werden.  
 
Die vorgeschlagene Lösung ist kein Optimum für die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer, sie re a-
giert auf die zusätzliche, ursprünglich nicht geplante Zugänglichkeit zum Hauptbahnhof von der Ost-
seite während der Baumaßnahme H ansator und schafft temporär eine Entspannung des zu erwa r-
tenden Parkdrucks bei den Fahrrädern. Das Stellplatzangebot für Pkw -Kunden wird im Parkhaus 
zwar reduziert, jedoch ist das derzeitige Angebot nicht ausgelastet, so dass freie Kapazitäten beste-
hen, die jetzt temporär zum Fahrradabstellen genutzt werden.  
Nach dem Ende der Baumaßnahme Hansator steht die vertraglich vereinbarte zweite Radstation am 
Hauptbahnhof den Kunden zur Verfügung. Diese wird, wie auf der Westseite nur gegen Gebühr 
nutzbar sein. Da rüber hinaus werden mit dem Neubau auch rund 400 öffentliche und kostenfreie 
Stellplätze im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes zukünftig entstehen. Nach Inb e-
triebnahme der Radstation wird dann zu überprüfen sein, ob das neue Angebot ausreichend ist oder 
zukünftig weitere Kapazitäten (z.B. im Parkhaus der WBI) vorgehalten werden müssen. 
 
Unterstützend ist der gesamte Bereich von der Verwaltung zu beobachten und zu überwachen, um 
bei ggf. auftretenden Problemen sofort handeln zu können. Mit der D B ist abgestimmt, dass der Zu-
gang zum Nordtunnel jederzeit sichergestellt sein muss, da es sich zuerst um einen der Rettung s-
wege des Hauptbahnhofes handelt und die nachträgliche Öffnung als allgemeiner Zugang während 
der Bauzeit nur nachrangig zu sehen ist.  
Die Verwaltung wird bei Bedarf ordnend eingreifen und von sich aus entsprechende Maßnahmen 
ergreifen, die ggf. zu weiteren Kosten (z.B. Fahrradkontrolldienst, Ordnungsdienst, Fahrradtran s-
port, Fahrradlagerung) führen können. Die Deutsche Bahn hat ergänz end angeboten, auf ihrem 
Gelände eine gesicherte Abstellmöglichkeit für abgeräumte Fahrräder schaffen zu können.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage 1 – Übersicht vorhandener Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld 
Anlage 2 – Fahrradabstellkonzept Parkhaus WBI, Erdgeschoss

Anlage A

2049 Zeichen

Anlage A zur V/0092/2019 
Kurzüberblick 
Schaffung von temporären, zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach der VV-
Entscheidung, den Nordtunnel während der Baumaßnahme Hansator zur Ostseite offen zu hal-
ten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Teilziel lautet „Schaffung zusätzlicher temporärer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder“.  
      Zielerreichung: Das Projekt ist im Vorfeld mit der WBI abgestimmt und setzt eine VV-
Entscheidung um. Die Realisierung kann kurzfristig imn 1.Halbjahr 2019 erfolgen. Es ist mit 
einem finanziellen Bedarf von 160.000 Mio. Euro zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1201 Bezeichnung der PG Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

0092-2019 Anlage 2_PH-BPL_EG-Fahrradstellplaetze

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0092/2019

Beratungsverlauf (2)

05.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bremer Straße
  • Bahnhofstraße
  • Schaumburgstraße
  • Wolbecker Straße 12
  • Berliner Platz
  • Schillerstraße 2
  • Linnebornstiege 7
  • Bremer Platz 42

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0092/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37