V/0092/2019
Provisorisches Fahrradabstellen Hauptbahnhof Ostseite
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0092-2019 Anlage 1_Verkehrsfuehrung_Bauzeit
842 Zeichen
P II IV II III II IV III Bahnhof Bahnhof III II III IV II III IIIIV IV III IVIII I II III II V III II II 3 II IVIII III III III IV II 48 21 4 16 16 19 53 9 6 26 Wolbecker Straße 12 (1) Schaumburgstraße (1) Schillerstraße 2 Linnebornstiege 7(1) 10 23 18 36 20 (2) 44a 11 14 22/24 8 (1) 16a 14 (1) (2) 4 (1) 27 Bremer Platz 42 17 29 11 404 815400 436 397 405 496 454 482 430 429 569 438 402 479 410411 634 478 406 409 401 428 627 631 480 435 609 495 407 437 633 403 426 396 814 413412 399 568 408 477 481483 424 484 ZugangNordtunnel WHPSRUlUHVFahrradabstellen Legende:)DKUUDGVWHOOSOlW]HPLW%JHO)DKUUDGVWHOOSOlW]HRKQH%JHOPlotdatum 31.01.20190DVWDEBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.DatumName Bremer Straße$EJHVWHOOWH)DKUUlGHUZlKUHQGder Bauzeit Bahnhof Ostseite Jan. 2019ThielJan. 20195VHQEHUJ1 (1)1 : 500 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0092/2019
Beschlussvorlage
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V/0092/2019 V/0092/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Provisorisches Fahrradabstellen Hauptbahnhof Ostseite Beratungsfolge 05.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen nimmt den Sach- standsbericht für temporäre Fahrradabstellmöglichkeiten auf der Hauptbahnhof Ostseite zur Kenntnis. 2. Die Westfälische Bauindustrie (WBI), als Betreiberin des Parkhauses Bremer Straße, wird beauftragt, kurzfristig entsprechende Fahrradabstellmöglichkeiten im Erdgeschoss (vgl. An- lage 1) des Parkhauses Bremer Platz einzurichten. 3. Die temporär für den Zeitraum der Baumaßnahme Hauptbahnhof Ostseite einzurichtenden Fahrradabstellmöglichkeiten sollen den Nutzern kostenpflichtig mit einem halb- oder ganz- jährigem Dauerparkticket zu 42,00 bzw. 80,00 Euro zur Verfügung gestellt werden. 4. Die bauliche und verkehrliche Situation auf der Ostseite im Bereich des Zugangs zum Nord- tunnel und zum Parkhaus Bremer Straße wird von der Verwaltung beobachtet, um Aussagen zum Nutzerverhalten gewinnen zu können. Sofern sich Handlungsbedarf ergibt, ordnungsrechtlich eingreifen zu müssen (Sicherung der Zugänglichkeit, Sicherstellung des Rettungsweges), kann die Verwaltung ohne weitere Be- schlussfassung von sich aus tätig werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Die WBI erhält einen Zuschuss zu den entstehenden Baukosten für die Herrichtung und den Rückbau des Erdgeschosses in Höhe von rund 160.000 €. Die Gegenfinanzierung de s Zuschusses erfolgt aus Stellplatzablösebeträgen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 9 bei der o. g. Pro- duktgruppe teilweise veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden aus dem Ge samtbudget der Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 29.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Telefon: 492 61 80 Thiel@stadt-muenster.de - 2 - V/0092/2019 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlung von akti- vierbaren Zuwendun- gen 2019 160.000 Umrüstung der WBI-Parkhäuser für Fahrradparken Summe aller Auszahlungen/Saldo 160.000 Begründung: Die städtebaulich anspruchsvolle, umfassende Erneuerung und Aufwertung des Hauptbahnhofes mit seinen beiden Gebäudeteilen West und Ost sowie seinen beiden Vorplatzbereichen befindet sich aktuell in der Umsetzung. Neben den beiden Hochbauvorhaben sollen auch die beiden unmittelbaren Bahnhofsvorplätze (Berliner Platz und Bremer Platz) neu gestaltet werden, so dass sich in Kombin a- tion mit den Hochbauten städtebaulich und funktional erstmals in der Geschicht e des Hauptbahnho- fes eine Einheit ergibt. Der Rat der Stadt Münster hat mit seiner Entscheidung vom 22.03.2017 (vgl. Vorlage V/0072/2017/1) zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes (Bahnhofsvorplatz, Bremer Straße) und des Stadtraumes Bremer Platz (Grüna nlage) die Voraussetzungen für die anstehende Umsetzung geschaffen. In der Entscheidung vom 22.03.2017 ist ausgeführt, dass während der Bauzeit die beiden Zu - und Ausgänge aus den beiden Personentunneln für die öffentliche Nutzung geschlossen sind und die Nutzer des Bahnhofes diesen nur über die neu eröffnete Westseite (und den Weg durch den Ha m- burger Tunnel) erreichen können. Der Ausgang des Nordtunnels war in diesem Zeitraum als reiner Notausgang für den Rettungsweg vorgesehen und ist durch den Investor entsprechend hergerichtet worden. Darüber hinaus sollen im Bedarfsfall über diesen Ausgang auch die sog. Fanverkehre bei Fußballspielen abgewickelt werden. Die Erfahrungen der ersten Monate während der Baumaßnahme Ostseite zeigen, dass der Tunnel und sein Notausgang oftmals missbräuchlich auch als normaler Ein - und Ausgang genutzt werden und die Überwachung des Notausgangs durch die DB AG (als Hausherr im Bahnhofsbereich und die Landmarken AG als Bauherr) faktisch nicht zu leisten ist. Nach einer Öffnung für den sog. Fa n- verkehr im Dezember 2018 ist der Tunnel geöffnet und derzeit allgemein nutzbar. Die aktuelle Nu t- zung dieses eigentlich nicht vorgesehenen Zugangs zeigt eine hohe Frequenz der potentiellen Bü r- gerinnen und Bürgern, die den Hauptbahnhof auch w ährend der Baumaßnahme von Osten her e r- reichen möchten. Der Verwaltungsvorstand hat daher in Abwägung aller Vor - und Nachteile entschieden, dass der Nordtunnel auch während der Baumaßnahme Hauptbahnhof Ostseite für den normalen Publikum s- verkehr (provisorisch) geöffnet bleiben soll. Dazu sind Maßnahmen im Umfeld des Nordtunnels erforderlich, die der Zugänglichkeit, Erreichba r- keit, Sicherheit und Ordnung dienen und die kurzfristig umzusetzen sind: Der Zugang zum Nordtunnel (der Nordtunnel ist weiterhin einer der Rettungswege für den Hauptbahnhof) ist dauerhaft und verkehrssicher während des Zeitraumes der Baumaßna h- me sicher zu stellen und von abgestellten Fahrrädern frei zu halten. Der Zugang zum Gehweg am Parkhaus Bremer Platz (über die Br emer Straße) ist dauerhaft zu sichern, zu unterhalten und von abgestellten Fahrrädern frei zu halten. - 3 - V/0092/2019 Der Gehweg am Parkhaus Bremer Platz (entlang der Bremer Straße zur Kreuzung Schi l- lerstrasse) ist dauerhaft von abgestellten Fahrrädern frei zu halten. Eine temporäre Abstellmöglichkeit für Fahrräder (ggf. in Zusammenarbeit mit der WBI) ist kurzfristig zu schaffen. Das Fahrradabstellen potentieller Besucher des Hauptbahnhofes ist dahingehend zu übe r- wachen, dass behindernd und gefährdend abgestellte Fahrräder sofort entfernt werden. Eine gesicherte Aufbewahrungsmöglichkeit für abgeräumte Fahrräder ist kurzfristig zu schaf- fen. Da zu erwarten ist, dass mit der dauerhaften provisorischen Öffnung des Zugangs zum Nordtunnel dort auch verstärkt Besucherinnen und Besucher des Bahnhofes versuchen werden diesen Bereich mit Fahrzeugen zu erreichen, muss sichergestellt sein, dass für diese Fahrzeuge auch Abstellmö g- lichkeiten vorhanden sind bzw. kurzfristig geschaffen werden können. Eine echte (Kiss&Ride)Vorfahrt für B ahnkunden ist auf der Hauptbahnhof Ostseite während der Bauzeit nicht vorgesehen und auch aufgrund des eingeschränkten Platzangebots nicht möglich. Für autofahrende Bahnkunden steht zusätzlich auch die Kiss&Ride -Spur in der „kleinen“ Bahnhofstraße auf der Westseite des Hauptbahnhofes zur Verfügung. Kurzzeitstellplätze für Pkw -Nutzer können in diesem Bereich ebenfalls während der Bauzeit nicht angeboten werden. Für beide Nutzergruppen besteht aber die Möglichkeit, das Parkhaus Bremer Straße der WBI zu nutze n. Dieses Parkhaus ist wie gewohnt erreichbar und kann über die üblichen Zufahrten während der Öffnungszeiten genutzt werden (vgl. Anlage 1) Für Fahrradnutzer sind im Umfeld des Zugangs zum Nordtunnel nur sehr eingeschränkt Abstellmög- lichkeiten vorhanden (vgl. Anlage 1), die aber alle bereits sehr stark nachgefragt werden. Die Ve r- waltung ist daher bemüht, bei der Umsetzung der Entscheidung aus dem Verwaltungsvorstand kurz- fristig zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Flächen der Baustelle Hauptbahn hof Ostseite selbst oder der Baustelleneinrichtungsfläche können dafür leider nicht in Anspruch genommen werden. Angrenzende Flächen der Deutschen Bahn st e- hen ebenfalls nicht zur Verfügung, da diese in Teilen als Baustelleneinrichtungsfläche verwendet werden oder durch den provisorischen Wertstoffhof belegt sind. Teile der Grünfläche Bremer Platz kommen als Provisorium nicht in Frage, da die Lage zu weit vom eigentlichen Ziel Nordtunnel entfernt ist und somit keine Akzeptanz bei den fahrradnutzenden Bahn- kunden finden würden. Die Verwaltung schlägt daher vor, Teile des Erdgeschosses des Parkhauses der WBI temporär für Fahrradabstellen zu nutzen und entsprechend herzurichten. Die durch die temporäre Nutzung en t- stehenden Baukosten sind durch die Stadt Münster auszugleichen. Dafür stehen entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltplan 2019 zur Verfügung. Die ursprüngliche Idee der Verwaltung, Teile des Erdgeschosses provisorisch mit Anlehnbügeln auszustatten und auf dem Bodenbelag entsprechende Markierungen aufz ubringen, um kurzfristig und einfach dort kostenfreie Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen, wird aber nicht weiter verfolgt. Gemeinsam mit der Westfälischen Bauindustrie (WBI) ist die Verwaltung zu der Überzeugung g e- langt, dass die misslichen Zustände beim Fahrradabstellen, wie sie derzeit vor dem Parkhaus und im Bereich des Tunnelzugangs wahrgenommen werden, vermieden werden sollen und aus betrie b- licher Sicht der WBI nicht in das Parkhaus verlagert werden dürfen. Diese Voraussetzungen sieht die WBI de shalb nur dann als erfüllt an, wenn der Zutritt zu den Fahrradabstellanlagen nur Nutz e- rinnen und Nutzern mit einem kostenpflichtigen halb - oder ganzjährigem Dauerparkticket ermöglicht und der Kreis der Nutzer kontrollierbar eingegrenzt wird. Nur so können wirksam Zustände vermie- den werden, wie sie sich z.B. zurzeit im Hamburger Tunnel zeigen. Das Parkhaus Bremer Platz ist rund um die Uhr geöffnet und liegt in sensibler Lage, daher sind alle Maßnahmen zu vermeiden, die den aktuellen Zustand (u.a. Hygiene, Sicherheit, Image) verschlechtern könnten. Daher wird eine separate Ein- und Ausfahrt für Fahrradparker an der Straße Bremer Platz zwischen den Autozu- und abfahrten geschaffen, die nur von Ticketinhabern passiert werden kann. Entlang der in Anlage 2 dargest ellten Abstellflächen für Fahrräder wird eine Trennwand aus Draht errichtet, um fremden Zutritt zu verhindern. Dies gilt auch für die Öffnungen auf der Westseite des Parkha u- - 4 - V/0092/2019 ses. Diese Abtrennung vollzieht sich zwischen den Autoein- und ausfahrten des Erdgeschosses und berücksichtigt vorhandene Flucht - und Rettungswege, die notwendigerweise freizuhalten sind. I n- nerhalb der dargestellten Einhausung können 1056 Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Befragungen des Betreibers der Radstation auf der Hauptbahn hof Westseite und von potentiellen Nutzerinnen und Nutzern haben ergeben, dass eine Bereitschaft vorhanden ist, sein Fahrrad ges i- chert gegen Gebühr abzustellen. Die Radstation auf der Westseite ist ausgelastet und kann derzeit keine weiteren Dauerkunden aufnehmen. Die zweite Radstation im Bauvorhaben Landmarken steht voraussichtlich erst ab Mitte 2021 zur Verfügung. Insofern ermöglicht das Angebot der WBI bereits ab 2019 eine gesicherte und abgeschlossene Abstellmöglichkeit im Vorgriff auf die in Entstehung befindliche zweite Radstation. Der Vorschlag der WBI ermöglicht eine strikte Trennung zwischen Auto - und Radverkehr, so dass keine gegenseitigen Beeinträchtigungen oder Behinderungen bei der Nutzung des Parkhauses zu erwarten sind. Gleichzeitig vermeidet die angedachte Lösung o.g. ungeordnete Zustände im Parkhaus, da nur den berechtigten Nutzergruppen Zugang gewährt wird. Durch die Lösung mit einer personalisierten Z u- gangskontrolle wird der Aufwand seinerseits für die WBI gemindert, so dass kein zusätzlicher oder erhöhter Personalaufwand ausgelöst wird. Die WBI ihrerseits hat diese Lösungsmöglichkeit hochge- rechnet, so dass die entstehenden Verluste aus dem Autoparkgeschäft kompensiert werden können und seitens der WBI keine zusätzlichen Defizite entstehen werden. Die vorgeschlagene Lösung ist kein Optimum für die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer, sie re a- giert auf die zusätzliche, ursprünglich nicht geplante Zugänglichkeit zum Hauptbahnhof von der Ost- seite während der Baumaßnahme H ansator und schafft temporär eine Entspannung des zu erwa r- tenden Parkdrucks bei den Fahrrädern. Das Stellplatzangebot für Pkw -Kunden wird im Parkhaus zwar reduziert, jedoch ist das derzeitige Angebot nicht ausgelastet, so dass freie Kapazitäten beste- hen, die jetzt temporär zum Fahrradabstellen genutzt werden. Nach dem Ende der Baumaßnahme Hansator steht die vertraglich vereinbarte zweite Radstation am Hauptbahnhof den Kunden zur Verfügung. Diese wird, wie auf der Westseite nur gegen Gebühr nutzbar sein. Da rüber hinaus werden mit dem Neubau auch rund 400 öffentliche und kostenfreie Stellplätze im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes zukünftig entstehen. Nach Inb e- triebnahme der Radstation wird dann zu überprüfen sein, ob das neue Angebot ausreichend ist oder zukünftig weitere Kapazitäten (z.B. im Parkhaus der WBI) vorgehalten werden müssen. Unterstützend ist der gesamte Bereich von der Verwaltung zu beobachten und zu überwachen, um bei ggf. auftretenden Problemen sofort handeln zu können. Mit der D B ist abgestimmt, dass der Zu- gang zum Nordtunnel jederzeit sichergestellt sein muss, da es sich zuerst um einen der Rettung s- wege des Hauptbahnhofes handelt und die nachträgliche Öffnung als allgemeiner Zugang während der Bauzeit nur nachrangig zu sehen ist. Die Verwaltung wird bei Bedarf ordnend eingreifen und von sich aus entsprechende Maßnahmen ergreifen, die ggf. zu weiteren Kosten (z.B. Fahrradkontrolldienst, Ordnungsdienst, Fahrradtran s- port, Fahrradlagerung) führen können. Die Deutsche Bahn hat ergänz end angeboten, auf ihrem Gelände eine gesicherte Abstellmöglichkeit für abgeräumte Fahrräder schaffen zu können. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1 – Übersicht vorhandener Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld Anlage 2 – Fahrradabstellkonzept Parkhaus WBI, Erdgeschoss
Anlage A
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Anlage A zur V/0092/2019
Kurzüberblick
Schaffung von temporären, zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach der VV-
Entscheidung, den Nordtunnel während der Baumaßnahme Hansator zur Ostseite offen zu hal-
ten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken
Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung,
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:
mit hoher Umwelt- und Naturqualität
mit breitem Freizeit- und Sportangebot
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Das Teilziel lautet „Schaffung zusätzlicher temporärer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder“.
Zielerreichung: Das Projekt ist im Vorfeld mit der WBI abgestimmt und setzt eine VV-
Entscheidung um. Die Realisierung kann kurzfristig imn 1.Halbjahr 2019 erfolgen. Es ist mit
einem finanziellen Bedarf von 160.000 Mio. Euro zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. 1201 Bezeichnung der PG Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen
reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig frei-
willig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine
0092-2019 Anlage 2_PH-BPL_EG-Fahrradstellplaetze
32 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0092/2019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bremer Straße
- Bahnhofstraße
- Schaumburgstraße
- Wolbecker Straße 12
- Berliner Platz
- Schillerstraße 2
- Linnebornstiege 7
- Bremer Platz 42
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0092/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37