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1869/2026

Annahme der Schenkung des C. Bechstein Flügel, Concert C-234 vom Kuratorium der Oper Köln an die Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.06.2026

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Anlage 1 Entwurf Schenkungsvertrag

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Entwurf Schenkungsvertrag

4102 Zeichen

Schenkungsvertrag* 
 
zwischen 
 
Kuratorium Oper Köln 
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden 
Heinz Breidenbach 
Oberländer Ufer 154a 
50968 Köln 
 
- nachfolgend Schenkende genannt - 
 
und 
 
den Bühnen der Stadt Köln 
Oper Köln, 
vertreten durch die Betriebsleitung 
Hein Mulders, Intendant Oper Köln 
Bernd Fülle, Geschäftsführender Direktor Bühnen Köln 
Offenbachplatz 
50667 Köln 
 
- nachfolgend Oper Köln genannt - 
 
 
Präambel 
Das Kuratorium der Oper Köln hat sich 2017 mit dem Ziel gegründet, das kulturelle 
Leben in Köln mit regionaler und internationaler Ausstrahlung nachhaltig zu fördern. 
Neben der Förderung einzelner Opernproduktionen sowie verschiedener 
Vermittlungsprojekte, unterstützen die Mitglieder des Kuratoriums die Oper Köln bei 
langfristigen strategischen Planungen, so auch bei der Investition von Instrumenten. 
So schenkt das Kuratorium anlässlich der Wiedereröffnung des Opernhauses am 
Offenbachplatz einen C-Flügel der Firma Bechstein.

§ 1 Schenkungsgegenstand 
1. Der Schenkende bietet der Oper Köln den nachfolgend aufgeführten Gegenstand 
als Geschenk an: 
 
C. Bechstein Flügel, Concert C-234, schwarz poliert, Gestellungsflügel aus 
Bechsteins eigenem Konzertsaal, Baujahr 2020 (UVP 129.000 €) mit Konzertbank 
Leder glatt, DampChaser Klimasystem 7-tlg., Flügeldecke mit Stickung 
Kaufpreis 72.000 € inkl. MwSt. 
 
2. Der Schenkende erklärt, dass die in Ziffer 1 aufgeführten Gegenstände/die in der 
anliegenden Liste aufgeführten Gegenstände sein alleiniges Eigentum und frei 
von Rechten Dritter sind. 
 
§ 2 Auflagen 
Das Schenkungsversprechen ist mit keinen Auflagen verbunden. 
 
§ 3 Schenkungsannahme 
Die Oper Köln nimmt dieses Schenkungsversprechen mit Dank an. 
 
§ 4 Besitz 
Der Schenkungsgegenstand befindet sich im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz 
der Oper Köln. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass der 
Schenkungsgegenstand im tatsächlichen oder rechtlichen Zustand, wie er sich im 
Besitz der Oper Köln befindet, mit Unterzeichnung dieses Vertrages in das Eigentum 
der Oper Köln übergeht.  
 
§ 5 Gewährleistung 
Eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Schenkungsgegenstands wird - 
soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. 
 
§ 6 Veräußerungsverbot 
Die Vertragsschließenden vereinbaren hinsichtlich der geschenkten Gegenstände ein 
schuldrechtliches Veräußerungsverbot (§ 137 Satz 2 BGB). 
 
§ 7 Schlussbestimmungen 
1. Nebenabreden bestehen nicht.  
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies 
gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

3. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass wegen des Umstands, 
dass sich sämtliche Objekte, die Gegenstand dieses Schenkungsvertrages sind, 
bereits im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Stadt Köln befinden, eine 
notarielle Beurkundung entbehrlich ist (§ 518 Abs. 2 BGB). 
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise 
unwirksam oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit 
der anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die 
Vertragsschließenden, die unwirksame/n oder fehlenden Bestimmung/en durch 
eine solche oder durch solche zu ersetzen, welche dem durch diesen Vertrag 
angestrebten Zweck am ehesten entsprechen. 
 
§ 8 Anwendbares Recht 
Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche materielle Recht unter Ausschluss 
des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss bilateraler und 
nationaler Abkommen Anwendung. 
 
....................., ...........................   Köln, .................................. 
(Ort)   (Datum)    (Datum) 
 
Kuratorium der Oper Köln    Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln
        
 
________________________   _____________________ 
Heinz Breidenbach     Hein Mulders 
Vorstandsvorsitzender    Intendant Oper Köln 
Kuratorium Oper Köln     
    
       Köln, .................................. 
        (Datum) 
 
       Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln
        
 
       _____________________ 
Bernd Fülle 
Geschäftsführender Direktor 
Bühnen Köln

Beschlussvorlage Rat

2878 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 1869/2026 
Freigabedatum 
 24.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Annahme der Schenkung des C. Bechstein Flügel, Concert C-234 vom Kuratorium der 
Oper Köln an die Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Schenkung des C. Bechstein Flügel, Concert C-234 vom Kuratorium der 
Oper Köln an die Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln an. 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Oper Köln gehört zu den großen traditionsreichen Opernhäusern in Deutschland. Große 
Oper, spannendes Musiktheater, Uraufführungen von internationalem Rang und die Pflege 
der klassischen Repertoirewerke stehen im Zentrum des Spielplans mit mehr als 150 Vorstel-
lungen. Außerdem bietet die Kinderoper Köln mit rund 70 weiteren Vorstellungen regelmäßig 
Musiktheater für junges Publikum. Das Herz der Oper Köln bildet das Opernensemble, zu 
dem zahlreiche internationale Gäste sowie das Opernstudio hinzukommen. 
 
Für die umfangreiche Probenarbeit werden täglich Flügel und Klaviere benötigt, die aufgrund 
der intensiven Nutzung häufig stark beansprucht sind. Ein hochwertiger neuer C-Flügel eröff-
net den Musiker*innen und Sänger*innen der Oper Köln optimale Arbeitsbedingungen und er-
möglicht eine noch differenziertere musikalische Probenarbeit auf höchstem Niveau. 
 
Zugleich verfolgt die Oper Köln das Ziel, ihr neues Haus noch stärker für alle Kölner*innen zu 
öffnen. Der neue Flügel wird daher bis auf Weiteres im Foyer seinen Platz finden und dort un-
ter anderem bei kostenfreien Lunchkonzerten erklingen. So wird er nicht nur die künstlerische 
Arbeit hinter den Kulissen bereichern, sondern auch zu einem lebendigen Begegnungsort für 
Musik und Kultur im Herzen der Stadt beitragen. 
 
Der Flügel hat einen Wert von 72.000 €. 
 
Der Stadt Köln, den Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln, entstehen durch die Schenkung des 
Kuratoriums der Oper Köln keine Kosten. Das Objekt ist in einwandfreiem Zustand und bedarf 
keiner weiteren Maßnahme. Zusätzliche Kosten fallen auch für den Transport nicht an. Eine 
Bestätigung über eine Sachzuwendung wird ausgestellt. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund von Abstimmungen innerhalb der Verwaltung konnte eine fristgerechte Einbringung 
der Vorlage nicht erfolgen. Eine Verschiebung auf die nächste Sitzungsfolge sollte nicht abge-
wartet werden, um den weiteren Fortgang der Schenkungsannahme nicht zu verzögern. Der 
Flügel soll im Rahmen der Eröffnungsfeierlichkeiten der Bühnen Köln/Oper Köln übergeben 
werden. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Entwurf Schenkungsvertrag

Beratungsverlauf (2)

25.06.2026 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 2.2 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1869/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.06.2026
Erstellt
19.06.2026 10:40