1869/2026
Annahme der Schenkung des C. Bechstein Flügel, Concert C-234 vom Kuratorium der Oper Köln an die Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln
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Anlage 1 Entwurf Schenkungsvertrag
4102 Zeichen
Schenkungsvertrag*
zwischen
Kuratorium Oper Köln
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden
Heinz Breidenbach
Oberländer Ufer 154a
50968 Köln
- nachfolgend Schenkende genannt -
und
den Bühnen der Stadt Köln
Oper Köln,
vertreten durch die Betriebsleitung
Hein Mulders, Intendant Oper Köln
Bernd Fülle, Geschäftsführender Direktor Bühnen Köln
Offenbachplatz
50667 Köln
- nachfolgend Oper Köln genannt -
Präambel
Das Kuratorium der Oper Köln hat sich 2017 mit dem Ziel gegründet, das kulturelle
Leben in Köln mit regionaler und internationaler Ausstrahlung nachhaltig zu fördern.
Neben der Förderung einzelner Opernproduktionen sowie verschiedener
Vermittlungsprojekte, unterstützen die Mitglieder des Kuratoriums die Oper Köln bei
langfristigen strategischen Planungen, so auch bei der Investition von Instrumenten.
So schenkt das Kuratorium anlässlich der Wiedereröffnung des Opernhauses am
Offenbachplatz einen C-Flügel der Firma Bechstein.
§ 1 Schenkungsgegenstand
1. Der Schenkende bietet der Oper Köln den nachfolgend aufgeführten Gegenstand
als Geschenk an:
C. Bechstein Flügel, Concert C-234, schwarz poliert, Gestellungsflügel aus
Bechsteins eigenem Konzertsaal, Baujahr 2020 (UVP 129.000 €) mit Konzertbank
Leder glatt, DampChaser Klimasystem 7-tlg., Flügeldecke mit Stickung
Kaufpreis 72.000 € inkl. MwSt.
2. Der Schenkende erklärt, dass die in Ziffer 1 aufgeführten Gegenstände/die in der
anliegenden Liste aufgeführten Gegenstände sein alleiniges Eigentum und frei
von Rechten Dritter sind.
§ 2 Auflagen
Das Schenkungsversprechen ist mit keinen Auflagen verbunden.
§ 3 Schenkungsannahme
Die Oper Köln nimmt dieses Schenkungsversprechen mit Dank an.
§ 4 Besitz
Der Schenkungsgegenstand befindet sich im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz
der Oper Köln. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass der
Schenkungsgegenstand im tatsächlichen oder rechtlichen Zustand, wie er sich im
Besitz der Oper Köln befindet, mit Unterzeichnung dieses Vertrages in das Eigentum
der Oper Köln übergeht.
§ 5 Gewährleistung
Eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Schenkungsgegenstands wird -
soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.
§ 6 Veräußerungsverbot
Die Vertragsschließenden vereinbaren hinsichtlich der geschenkten Gegenstände ein
schuldrechtliches Veräußerungsverbot (§ 137 Satz 2 BGB).
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden bestehen nicht.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass wegen des Umstands,
dass sich sämtliche Objekte, die Gegenstand dieses Schenkungsvertrages sind,
bereits im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Stadt Köln befinden, eine
notarielle Beurkundung entbehrlich ist (§ 518 Abs. 2 BGB).
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die
Vertragsschließenden, die unwirksame/n oder fehlenden Bestimmung/en durch
eine solche oder durch solche zu ersetzen, welche dem durch diesen Vertrag
angestrebten Zweck am ehesten entsprechen.
§ 8 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche materielle Recht unter Ausschluss
des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss bilateraler und
nationaler Abkommen Anwendung.
....................., ........................... Köln, ..................................
(Ort) (Datum) (Datum)
Kuratorium der Oper Köln Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln
________________________ _____________________
Heinz Breidenbach Hein Mulders
Vorstandsvorsitzender Intendant Oper Köln
Kuratorium Oper Köln
Köln, ..................................
(Datum)
Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln
_____________________
Bernd Fülle
Geschäftsführender Direktor
Bühnen Köln
Beschlussvorlage Rat
2878 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 1869/2026 Freigabedatum 24.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme der Schenkung des C. Bechstein Flügel, Concert C-234 vom Kuratorium der Oper Köln an die Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Schenkung des C. Bechstein Flügel, Concert C-234 vom Kuratorium der Oper Köln an die Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln an. Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Oper Köln gehört zu den großen traditionsreichen Opernhäusern in Deutschland. Große Oper, spannendes Musiktheater, Uraufführungen von internationalem Rang und die Pflege der klassischen Repertoirewerke stehen im Zentrum des Spielplans mit mehr als 150 Vorstel- lungen. Außerdem bietet die Kinderoper Köln mit rund 70 weiteren Vorstellungen regelmäßig Musiktheater für junges Publikum. Das Herz der Oper Köln bildet das Opernensemble, zu dem zahlreiche internationale Gäste sowie das Opernstudio hinzukommen. Für die umfangreiche Probenarbeit werden täglich Flügel und Klaviere benötigt, die aufgrund der intensiven Nutzung häufig stark beansprucht sind. Ein hochwertiger neuer C-Flügel eröff- net den Musiker*innen und Sänger*innen der Oper Köln optimale Arbeitsbedingungen und er- möglicht eine noch differenziertere musikalische Probenarbeit auf höchstem Niveau. Zugleich verfolgt die Oper Köln das Ziel, ihr neues Haus noch stärker für alle Kölner*innen zu öffnen. Der neue Flügel wird daher bis auf Weiteres im Foyer seinen Platz finden und dort un- ter anderem bei kostenfreien Lunchkonzerten erklingen. So wird er nicht nur die künstlerische Arbeit hinter den Kulissen bereichern, sondern auch zu einem lebendigen Begegnungsort für Musik und Kultur im Herzen der Stadt beitragen. Der Flügel hat einen Wert von 72.000 €. Der Stadt Köln, den Bühnen der Stadt Köln/Oper Köln, entstehen durch die Schenkung des Kuratoriums der Oper Köln keine Kosten. Das Objekt ist in einwandfreiem Zustand und bedarf keiner weiteren Maßnahme. Zusätzliche Kosten fallen auch für den Transport nicht an. Eine Bestätigung über eine Sachzuwendung wird ausgestellt. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von Abstimmungen innerhalb der Verwaltung konnte eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht erfolgen. Eine Verschiebung auf die nächste Sitzungsfolge sollte nicht abge- wartet werden, um den weiteren Fortgang der Schenkungsannahme nicht zu verzögern. Der Flügel soll im Rahmen der Eröffnungsfeierlichkeiten der Bühnen Köln/Oper Köln übergeben werden. Anlagen: Anlage 1 Entwurf Schenkungsvertrag
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1869/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.06.2026
- Erstellt
- 19.06.2026 10:40