1421/2023
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2022
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Jahresbericht_WAK_2022
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1 Jahresbericht Willkommen und Ankommen in Köln 2022 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (aus städtischen Mitteln), ab dem 01.01.2022 zunächst bis zum 31.12.2024, in den bisherigen Sozialräumen • Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord • Humboldt / Gremberg und Kalk • Meschenich und Rondorf • Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keup straße beauftragt. Pro Standort wurde eine Vollzeit-Personalstelle für Beratung, Arbeitsmarktorientierung / Arbeitsvermittlung und Weiterbildungsberatung mit 76.250 €/Jahr bewilligt und finanziert. Insgesamt wurden somit pro Jahr 305.000 € für die Umsetzung der Maßnahme eingesetzt. 2 Situationsbeschreibung Die Zuwanderung der Menschen aus Südosteuropa – insbesondere aus Rumänien und Bulgarien – ist seit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2014 stetig und deutlicher gestiegen als aus anderen EU-Ländern. Viele dieser Menschen versuchen ihre schwierige ökonomische und soziale Situation in ihrer Heimat durch Erwerbstätigkeiten in anderen europäischen Ländern, so auch in Deutschland, zu verbessern. Die Bürger*innen aus den europäischen Mitgliedsstaaten haben das Recht, sich in den ersten sechs Monaten vorbehaltslos zur Arbeitsuche in Deutschland aufzuhalten. Neueingereiste Unionsbürger*innen haben im Rahmen der Freizügigkeit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen, kostenfreie Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung, wenn sie sich noch in der Arbeitsuche befinden. „Willkommen und Ankommen in Köln“ ist das einzige kostenfreie und auf die Zielgruppe fokussierte Förderinstrument im Stadtgebiet, das eine gezielte herkunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit anbietet und dabei in der Lage ist, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. Durch Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) war es der Stadt Köln gelungen, im Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2018 das auf Zugewanderte aus den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten ausgerichtete Projekt „Willkommen in Köln“ für Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt „Arbeitsintegration erfolgreich umzusetzen. Seit dem 01.01.2019 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser Ratsbeschlüsse ausschließlich durch städtische Förderung (Vorlagen-Nr. 3710/2018 und 2761/2019 ). Nach Auslaufen der Drittmittelförderung konnte für das Jahr 2019 die Förderung in gleicher Höhe aus städtischen Finanzmitteln, für jeweils zwei Personalstellen pro Standort, erfolgen. Eine Stelle für Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt sowie eine Stelle für Spracherwerb und Grundbildung. Ab dem Jahr 2020 mussten die städtischen Mittel leider stark reduziert werden, sodass seitdem die Förderung mit nur noch einer Personalstelle für die Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt erfolgen kann. Angebote für Spracherwerb und Grundbildung sind seitdem in der Maßnahme nicht mehr möglich. Personenkreis Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der EU mit dem Schwerpunkt Südosteuropa ab 18 Jahren. 3 Zur Beratungsklientel von „Willkommen und Ankommen in Köln“ gehören zum einen die Facharbeiter*innen und zum anderen – dies ist die weitaus größere Gruppe – die geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen. Die Facharbeiter*innen verfügen in der Regel über eine gute Schulbildung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung im Herkunftsland und meist mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf. Das zentrale Ziel ist die Arbeitsaufnahme. Zum Teil sind Sprachkenntnisse vorhanden und es besteht eine hohe Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu lernen. Der Unterstützungsbedarf bezieht sich hauptsächlich auf den Arbeitsmarkt und die Teilnahme an einem Deutschkurs. Die Beratung erfolgt eher punktuell zu konkret formulierten Bedarfen. Die geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen verfügen meist über keinen Schul- oder Berufsabschluss bzw. nur einen niedrigen Schulabschluss. Bislang wurden meist nur Tätigkeiten in Helfer*innenberufen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt und es sind leider häufige Phasen der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Das zentrale Ziel lautet hier: „Überleben“. Sie verfügen kaum über deutsche Sprachkenntnisse und sind lernungewohnt. Der Unterstützungsbedarf bezieht sich auf multiple Problemlagen (z.B. Wohnen, Gesundheit, Sprache), die die Arbeitsaufnahme deutlich erschweren. In der Beratung muss priorisiert werden, welche Probleme in welcher Reihenfolge angegangen werden. Dies verdeutlicht, welche besonderen Anforderungen an die Beratungskräfte gestellt werden. Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ Die wichtigsten Beratungsschwerpunkte und Aufgaben im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt sind seit Jahren die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung. Das Jahr 2022 war zu Jahresbeginn durch die Corona Pandemie und die damit verbundenen NRW-Erlasse, beziehungsweise die inzidenzabhängige Corona Schutzverordnung NRW geprägt. Im Berichtszeitraum waren je nach Infektionslage neben der Beratung auf Distanz auch Beratungsgespräche in Präsenz nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die genannten Beschränkungen hatten zu Jahresbeginn noch deutlichen Einfluss auf das Beratungsangebot – insbesondere war es für Neukund*innen schwieriger, das Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen, da aufgrund der Lockdowns der niedrigschwellige Zugang einer Komm-Struktur mit offenen Sprechstunden wegefallen war. Im Laufe des Jahres konnte die Beschränkungen jedoch infolge der gelockerten Corona Schutzbestimmungen weitgehend aufgehoben werden und es kam zu einer Rückkehr zur Normalität im Beratungsgeschäft. Erholung des Arbeitsmarktes Insgesamt hat sich der Arbeitsmarkt in 2022 durch die nach und nach zurückgenommenen Corona Maßnahmen erholt. War es noch zu Jahresbeginn schwierig, in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, so konnte hier im 4 Jahresverlauf eine positive Entwicklung festgestellt werden. Zum einen wurden deutlich weniger Kündigungen ausgesprochen und zum anderen gab es ab Mitte des Jahres einen deutlichen gestiegenen Arbeitskräfte-Bedarf. Aufgrund der zunächst unsicheren Arbeitsmarktlage wurde bei der Arbeitgeberakquise verstärkt der Fokus auf die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze gelegt und im weiteren Jahresverlauf das Kontaktnetzwerk zu Arbeitgeber*innen kontinuierlich erweitert. Ebenso spielt die Begleitung zu Behörden, Arbeitgeber*innen oder anderen Beratungsstellen eine wichtige Rolle, da die Menschen so zuverlässig Informationen erhalten und in Arbeit vermittelt werden können. Die Maßnahme in Zahlen In den Beratungen war das Geschlechterverhältnis durchgehend paritätisch. Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre war am häufigsten vertreten. 1003 2554 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 Personen Beratungsgespräche Wilkommen und Ankommen in Köln - Ansprache und Beratung 2022 Personen Beratungsgespräche 5 Insgesamt wurden 139 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 13,86 %. Im Hinblick auf die Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse des Personenkreises ist dies als großer Erfolg zu werten . Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Reinigung, Verkehr und Lagerei sowie Verarbeitendes Gewerbe vermittelt. 230 607 203 111 227 0 100 200 300 400 500 600 700 Willkommen und Ankommen in Köln - Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2022 Kompetenzfeststellungen Arbeitsmarktaktivierende Beratung Bewerbungstraining Begleitung in arb.marktlichem Kontext Vermittlung in Ausbildung, Weiterbildung und Arbeit 48 51 40 Willkommen und Ankommen in Köln - Bekanntgewordene Erwerbsintegration 2022 SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig Beschäftigt (Minijob) 6 Herausforderungen Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung Die Zielgruppe weist häufig eine geringe Lese- und Schreibfähigkeit, sowohl in der Herkunfts- als auch in der deutschen Sprache auf. Gründe hierfür liegen oftmals in der geringen oder keiner Schulbildung, aber auch Diskriminierungserfahrungen im Herkunftsland sind hierauf zurückzuführen. In der Vergangenheit haben Grundbildungsangebote zu einer gelingenden Begleitung und Prävention beigetragen. Insbesondere flankierende Grundbildungsangebote zusätzlich zur Beratung, die den Menschen die dringend notwendigen Voraussetzungen verschaffen, gesellschaftlich und am Arbeitsmarkt 2 5 10 11 20 2 5 25 10 9 1 1 2 3 25 5 3 Sonstiges Handel, Instandhaltung und Reparatur Kfz Gesundheits- und Sozialwesen Gastgewerbe Baugewerbe Reinigung Verkehr und Lagerei Verarbeitendes Gewerbe Willkommen und Ankommen in Köln Erwerbsintegrationen Vollzeit Teilzeit Minijob 86 92 112 139 0 20 40 60 80 100 120 140 160 2019 2020 2021 2022 Willkommen und Ankommen in Köln - Erwerbsintegrationen seit 2019 7 teilzuhaben. Dabei geht es z.B. um den berufsorientieren Schrift- und Spracherwerb, Arbeitsrechte, Kenntnisse zu kulturellen und alltagspraktischen Kenntnissen in Deutschland, Umgang mit Behörden, Telefonkompetenzen, Digitalisierung, Verbraucherthemen, Gesundheitsvorsoge und Aufklärung, Schulsystem, Zugang zu Antidiskriminierungsstellen, aber auch um Raum für Austausch und Reflexion. Niedrigschwellige Angebote zum Spracherwerb stellen einen sehr wichtigen Bedarf dar. Dies bezieht sich sowohl auf Alphabetisierungsangebote als auch auf Deutsch als Zweitsprache. Hier sind Formate erforderlich, die auch von Personen in (Teilzeit-) Beschäftigung genutzt werden können, also außerhalb der Arbeitszeiten liegen. Sofern möglich wurden die Teilnehmenden zumindest in kostenfreie Angebote der Projektpartner und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege vermittelt, da sich der Großteil der Teilnehmenden sich die Teilnahme an einem staatlich geförderten Integrationskurs nicht leisten kann. Wie vorstehend erläutert, sind jedoch passgenaue Grundbildungs-und Sprachangebote im Maßnahmenverbund dringend erforderlich, um die Ratschenden schneller in nachhaltige Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können. Anerkennung von Abschlüssen Der Zugang zur Anerkennung ist sehr hochschwellig und dadurch ohne Unterstützung für Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht zu bewältigen. Hier gibt es noch viel Entwicklungspotenzial beim Zugang zum Anerkennungsverfahren für Menschen, die sich noch im Spracherwerb befinden. Ein Anerkennungsverfahren von Abschlüssen zu eröffnen stellt eine weitere Herausforderung für die Ratsuchenden dar, ist jedoch für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt dringend erforderlich. Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Inflation Mittlerweile zeichnen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der steigenden Inflation ab. Durch Corona gab es lange Zeit einen massiv erschwerten Zugang zu Hilfe. Hierdurch haben aus der Zielgruppe insbesondere Menschen mit Bildungs- und Sprachhemmnissen sowie Diskriminierungserfahrungen große Brüche zu verzeichnen. Durch Jobverlust, Schwierigkeiten mit dem Zugang zu Behörden und den oftmals damit verbundenen finanziellen Notlagen werden vermehrt Schulden gemacht und durch enorm erhöhte Strom- und Gaspreise wird die Zielgruppe überproportional belastet. Es drohen oder folgen Wohnungslosigkeit aufgrund von Mietschulden. Dies führt zu starken psychischen Belastungen, familiäre Konflikte und Krankheiten nehmen stark zu. Die Beratung dient auch als erste Anlaufstelle, da durch die kontinuierliche Fortführung der Maßnahme eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden erarbeitet werden konnte. Diese ist die Basis für eine nachhaltige Erwerbsintegration und eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft. 8 Ausblick Nicht nur für die WAK-Zielgruppe besteht ein erheblicher Bedarf an integrierter Bildungs- und Sozialberatung. Damit ist gemeint, dass eine klassische Trennung von Beratung zu Ausbildung, Arbeitsmarkt und Weiterbildung einerseits und eine Beratung zu sozialen Fragen, Wohnen, Gesundheitssystem, etc. den Bedarfen der Zielgruppe nicht gerecht wird. Durch die prekäre Lage der Zugewanderten wäre eine lange und stabile Beratungsarbeit in Kombination mit Grundbildung weiterhin dringend notwendig. Durch den Wegfall der beiden ALVENI-Projekte seit dem 01.01.2021 war ein bedeutender Pfeiler in den Angeboten für die unversorgten Menschen aus Südosteuropa weggebrochen. Der niedrigschwellige Beratungszugang fehlte erkennbar und viele dieser Menschen wandten sich hilfesuchend auch an die Beratenden in WAK. Die vielschichtigen Bedarfslagen der Menschen konnten allerdings mit der begrenzten Ressource und der arbeitsmarktlichen Ausrichtung von WAK nicht entsprechend aufgefangen werden. Im Herbst 2022 ist das „INKA – In Köln Ankommen“ gestartet. Dieses Projekt unterstützt als Nachfolger der ALVENI-Projekte im vorgegebenen Rahmen des EhAP Plus (Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen) die aktiven Zugänge zur zum Teil schwer erreichbaren Zielgruppe. Im Hinblick auf Fragen zur Arbeitsmarktintegration kann hier in die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln vermittelt werden. Somit ist es nun möglich, die Beratungsthemen wieder stärker projektübergreifend zu verknüpfen. Grundsätzlich bleibt es aber eine Herausforderung, entsprechende Beratungskompetenzen sinnvoll miteinander zu vernetzen. Die zunächst befristet bis zum 31.12.2024 beschlossene Verlängerung der Maßnahme WAK war insbesondere begründet auf sich möglicherweise noch ergebende Förderaufrufe und Drittmitteleinsatz in der aktuellen ESF Plus- Förderphase auf der Bundes- und Landesebene bis 2027. Die aktuellen Förderprogramme von Bund und Land sehen allerdings für die Zielgruppe der neueingereisten Unionsbürger*innen keine Fördermöglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration vor. Daher sieht die Verwaltung schon jetzt die Notwendigkeit einer Fortführung von WAK auch über den 31.12.2024 hinaus, da es zu diesem wirkungsvollen Angebot für die Menschen ohne Regelansprüche keine Alternative gibt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 09.05.2023 1421/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 23.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2022 Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der Fortsetzung der Maß- nahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU ab dem 01.01.2022 zunächst bis zum 31.12.2024 beauftragt. (2603/2021). Der Jahresbericht 2022 ist als Anlage beigefügt. gez. Reker
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1421/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 27.04.2023 15:44