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1421/2023

Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2022

Mitteilung Ausschuss 09.05.2023

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Jahresbericht_WAK_2022

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Jahresbericht_WAK_2022

14522 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
Jahresbericht Willkommen und Ankommen in Köln 2022 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der 
Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (aus städtischen 
Mitteln), ab dem 01.01.2022 zunächst bis zum 31.12.2024, in den bisherigen 
Sozialräumen 
• Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
• Humboldt / Gremberg und Kalk  
• Meschenich und Rondorf  
• Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keup straße 
 
beauftragt.  
Pro Standort wurde eine Vollzeit-Personalstelle für Beratung, 
Arbeitsmarktorientierung / Arbeitsvermittlung und Weiterbildungsberatung mit  
76.250 €/Jahr bewilligt und finanziert. Insgesamt wurden somit pro Jahr 305.000 € für 
die Umsetzung der Maßnahme eingesetzt.

2 
 
Situationsbeschreibung 
 
Die Zuwanderung der Menschen aus Südosteuropa – insbesondere aus Rumänien 
und Bulgarien – ist seit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2014 stetig und 
deutlicher gestiegen als aus anderen EU-Ländern.  
Viele dieser Menschen versuchen ihre schwierige ökonomische und soziale Situation 
in ihrer Heimat durch Erwerbstätigkeiten in anderen europäischen Ländern, so auch 
in Deutschland, zu verbessern.  
Die Bürger*innen aus den europäischen Mitgliedsstaaten haben das Recht, sich in 
den ersten sechs Monaten vorbehaltslos zur Arbeitsuche in Deutschland 
aufzuhalten.  
 
Neueingereiste Unionsbürger*innen haben im Rahmen der Freizügigkeit keinen 
Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen, kostenfreie 
Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung, wenn 
sie sich noch in der Arbeitsuche befinden.  
„Willkommen und Ankommen in Köln“ ist das einzige kostenfreie und auf die 
Zielgruppe fokussierte Förderinstrument im Stadtgebiet, das eine gezielte 
herkunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit 
anbietet und dabei in der Lage ist, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu 
begleiten, die ohne entsprechende Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche 
Perspektive haben. 
 
Durch Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) war 
es der Stadt Köln gelungen, im Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2018 das auf 
Zugewanderte aus den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten ausgerichtete 
Projekt „Willkommen in Köln“ für Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen mit 
dem Schwerpunkt „Arbeitsintegration erfolgreich umzusetzen.  
Seit dem 01.01.2019 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser 
Ratsbeschlüsse ausschließlich durch städtische Förderung (Vorlagen-Nr. 
3710/2018  
und 2761/2019 ). 
Nach Auslaufen der Drittmittelförderung konnte für das Jahr 2019 die Förderung in 
gleicher Höhe aus städtischen Finanzmitteln, für jeweils zwei Personalstellen pro 
Standort, erfolgen. Eine Stelle für Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt sowie 
eine Stelle für Spracherwerb und Grundbildung. Ab dem Jahr 2020 mussten die 
städtischen Mittel leider stark reduziert werden, sodass seitdem die Förderung mit 
nur noch einer Personalstelle für die Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt 
erfolgen kann. Angebote für Spracherwerb und Grundbildung sind seitdem in der 
Maßnahme nicht mehr möglich. 
 
Personenkreis 
Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der EU mit dem Schwerpunkt 
Südosteuropa ab 18 Jahren.

3 
 
Zur Beratungsklientel von „Willkommen und Ankommen in Köln“ gehören zum einen 
die Facharbeiter*innen und zum anderen – dies ist die weitaus größere Gruppe – die 
geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen. 
Die Facharbeiter*innen verfügen in der Regel über eine gute Schulbildung sowie eine 
abgeschlossene Berufsausbildung im Herkunftsland und meist mehrjährige 
Berufserfahrung im erlernten Beruf.  
Das zentrale Ziel ist die Arbeitsaufnahme. Zum Teil sind Sprachkenntnisse 
vorhanden und es besteht eine hohe Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu 
lernen. Der Unterstützungsbedarf bezieht sich hauptsächlich auf den Arbeitsmarkt 
und die Teilnahme an einem Deutschkurs. Die Beratung erfolgt eher punktuell zu 
konkret formulierten Bedarfen. 
Die geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen verfügen meist über keinen Schul- oder 
Berufsabschluss bzw. nur einen niedrigen Schulabschluss. Bislang wurden meist nur 
Tätigkeiten in Helfer*innenberufen in prekären Beschäftigungsverhältnissen 
ausgeübt und es sind leider häufige Phasen der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Das 
zentrale Ziel lautet hier: „Überleben“. Sie verfügen kaum über deutsche 
Sprachkenntnisse und sind lernungewohnt. Der Unterstützungsbedarf bezieht sich 
auf multiple Problemlagen (z.B. Wohnen, Gesundheit, Sprache), die die 
Arbeitsaufnahme deutlich erschweren. In der Beratung muss priorisiert werden, 
welche Probleme in welcher Reihenfolge angegangen werden. 
Dies verdeutlicht, welche besonderen Anforderungen an die Beratungskräfte gestellt 
werden. 
 
Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ 
Die wichtigsten Beratungsschwerpunkte und Aufgaben im Hinblick auf die Integration 
in den Arbeitsmarkt sind seit Jahren die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die 
Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung.  
 
Das Jahr 2022 war zu Jahresbeginn durch die Corona Pandemie und die damit 
verbundenen NRW-Erlasse, beziehungsweise die inzidenzabhängige Corona 
Schutzverordnung NRW geprägt. Im Berichtszeitraum waren je nach Infektionslage 
neben der Beratung auf Distanz auch Beratungsgespräche in Präsenz nach 
vorheriger Terminabsprache möglich. 
Die genannten Beschränkungen hatten zu Jahresbeginn noch deutlichen Einfluss auf 
das Beratungsangebot – insbesondere war es für Neukund*innen schwieriger, das 
Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen, da aufgrund der Lockdowns der 
niedrigschwellige Zugang einer Komm-Struktur mit offenen Sprechstunden 
wegefallen war. Im Laufe des Jahres konnte die Beschränkungen jedoch infolge der 
gelockerten Corona Schutzbestimmungen weitgehend aufgehoben werden und es 
kam zu einer Rückkehr zur Normalität im Beratungsgeschäft. 
Erholung des Arbeitsmarktes 
Insgesamt hat sich der Arbeitsmarkt in 2022 durch die nach und nach 
zurückgenommenen Corona Maßnahmen erholt. War es noch zu Jahresbeginn 
schwierig, in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, so konnte hier im

4 
 
Jahresverlauf eine positive Entwicklung festgestellt werden. Zum einen wurden 
deutlich weniger Kündigungen ausgesprochen und zum anderen gab es ab Mitte des 
Jahres einen deutlichen gestiegenen Arbeitskräfte-Bedarf.  
Aufgrund der zunächst unsicheren Arbeitsmarktlage wurde bei der 
Arbeitgeberakquise verstärkt der Fokus auf die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze 
gelegt und im weiteren Jahresverlauf das Kontaktnetzwerk zu Arbeitgeber*innen 
kontinuierlich erweitert. 
Ebenso spielt die Begleitung zu Behörden, Arbeitgeber*innen oder anderen 
Beratungsstellen eine wichtige Rolle, da die Menschen so zuverlässig Informationen 
erhalten und in Arbeit vermittelt werden können. 
 
Die Maßnahme in Zahlen 
 
 
 
In den Beratungen war das Geschlechterverhältnis durchgehend paritätisch.  
Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre  war am häufigsten vertreten. 
1003 
2554 
0
500 
1000 
1500 
2000 
2500 
3000 
Personen Beratungsgespräche 
Wilkommen und Ankommen in Köln - Ansprache und 
Beratung 2022 
Personen Beratungsgespräche

5 
 
 
 
Insgesamt wurden 139 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. 
Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 13,86 %. Im Hinblick auf die 
Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse des Personenkreises ist dies 
als großer Erfolg zu werten .  
 
 
 
Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Reinigung, Verkehr und Lagerei 
sowie Verarbeitendes Gewerbe vermittelt. 
 
230 
607 
203 
111 
227 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
Willkommen und Ankommen in Köln -
Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2022 
Kompetenzfeststellungen 
Arbeitsmarktaktivierende 
Beratung 
Bewerbungstraining 
Begleitung in arb.marktlichem 
Kontext 
Vermittlung in Ausbildung, 
Weiterbildung und Arbeit 
48 
51 
40 
Willkommen und Ankommen in Köln -
Bekanntgewordene Erwerbsintegration 2022 
SV-pflichtig Vollzeit 
SV-pflichtig Teilzeit 
geringfügig Beschäftigt (Minijob)

6 
 
 
 
 
 
Herausforderungen 
Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung 
Die Zielgruppe weist häufig eine geringe Lese- und Schreibfähigkeit, sowohl in der 
Herkunfts- als auch in der deutschen Sprache auf. Gründe hierfür liegen oftmals in 
der geringen oder keiner Schulbildung, aber auch Diskriminierungserfahrungen im 
Herkunftsland sind hierauf zurückzuführen. 
In der Vergangenheit haben Grundbildungsangebote zu einer gelingenden 
Begleitung und Prävention beigetragen. Insbesondere flankierende 
Grundbildungsangebote zusätzlich zur Beratung, die den Menschen die dringend 
notwendigen Voraussetzungen verschaffen, gesellschaftlich und am Arbeitsmarkt 
2
5
10 
11 
20 
2
5
25 
10 
9
1
1
2
3
25 
5
3
Sonstiges 
Handel, Instandhaltung und Reparatur Kfz 
Gesundheits- und Sozialwesen 
Gastgewerbe 
Baugewerbe 
Reinigung 
Verkehr und Lagerei 
Verarbeitendes Gewerbe 
Willkommen und Ankommen in Köln 
Erwerbsintegrationen 
Vollzeit Teilzeit Minijob 
86 92 
112 
139 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
160 
2019 2020 2021 2022 
Willkommen und Ankommen in Köln -
Erwerbsintegrationen seit 2019

7 
 
teilzuhaben. Dabei geht es z.B. um den berufsorientieren Schrift- und Spracherwerb, 
Arbeitsrechte, Kenntnisse zu kulturellen und alltagspraktischen Kenntnissen in 
Deutschland, Umgang mit Behörden, Telefonkompetenzen, Digitalisierung, 
Verbraucherthemen, Gesundheitsvorsoge und Aufklärung, Schulsystem, Zugang zu 
Antidiskriminierungsstellen, aber auch um Raum für Austausch und Reflexion. 
Niedrigschwellige Angebote zum Spracherwerb stellen einen sehr wichtigen Bedarf 
dar. Dies bezieht sich sowohl auf Alphabetisierungsangebote als auch auf Deutsch 
als Zweitsprache. Hier sind Formate erforderlich, die auch von Personen in (Teilzeit-) 
Beschäftigung genutzt werden können, also außerhalb der Arbeitszeiten liegen. 
Sofern möglich wurden die Teilnehmenden zumindest in kostenfreie Angebote der 
Projektpartner und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege vermittelt, da sich der 
Großteil der Teilnehmenden sich die Teilnahme an einem staatlich geförderten 
Integrationskurs nicht leisten kann.  
Wie vorstehend erläutert, sind jedoch passgenaue Grundbildungs-und 
Sprachangebote im Maßnahmenverbund dringend erforderlich, um die Ratschenden 
schneller in nachhaltige Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können.  
 
Anerkennung von Abschlüssen 
Der Zugang zur Anerkennung ist sehr hochschwellig und dadurch ohne 
Unterstützung für Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht zu 
bewältigen. Hier gibt es noch viel Entwicklungspotenzial beim Zugang zum 
Anerkennungsverfahren für Menschen, die sich noch im Spracherwerb befinden. Ein 
Anerkennungsverfahren von Abschlüssen zu eröffnen stellt eine weitere 
Herausforderung für die Ratsuchenden dar, ist jedoch für eine schnelle Integration in 
den Arbeitsmarkt dringend erforderlich. 
 
Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Inflation 
Mittlerweile zeichnen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der 
steigenden Inflation ab. Durch Corona gab es lange Zeit einen massiv erschwerten 
Zugang zu Hilfe. Hierdurch haben aus der Zielgruppe insbesondere Menschen mit 
Bildungs- und Sprachhemmnissen sowie Diskriminierungserfahrungen große Brüche 
zu verzeichnen. Durch Jobverlust, Schwierigkeiten mit dem Zugang zu Behörden und 
den oftmals damit verbundenen finanziellen Notlagen werden vermehrt Schulden 
gemacht und durch enorm erhöhte Strom- und Gaspreise wird die Zielgruppe 
überproportional belastet. Es drohen oder folgen Wohnungslosigkeit aufgrund von 
Mietschulden. Dies führt zu starken psychischen Belastungen, familiäre Konflikte und 
Krankheiten nehmen stark zu. Die Beratung dient auch als erste Anlaufstelle, da 
durch die kontinuierliche Fortführung der Maßnahme eine vertrauensvolle 
Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden erarbeitet werden konnte. Diese ist die 
Basis für eine nachhaltige Erwerbsintegration und eine erfolgreiche Integration in die 
deutsche Gesellschaft.

8 
 
Ausblick 
Nicht nur für die WAK-Zielgruppe besteht ein erheblicher Bedarf an integrierter 
Bildungs- und Sozialberatung. Damit ist gemeint, dass eine klassische Trennung von 
Beratung zu Ausbildung, Arbeitsmarkt und Weiterbildung einerseits und eine 
Beratung zu sozialen Fragen, Wohnen, Gesundheitssystem, etc. den Bedarfen der 
Zielgruppe nicht gerecht wird.  
Durch die prekäre Lage der Zugewanderten wäre eine lange und stabile 
Beratungsarbeit in Kombination mit Grundbildung weiterhin dringend notwendig. 
Durch den Wegfall der beiden ALVENI-Projekte seit dem 01.01.2021 war ein 
bedeutender Pfeiler in den Angeboten für die unversorgten Menschen aus Südosteuropa 
weggebrochen. Der niedrigschwellige Beratungszugang fehlte erkennbar und viele 
dieser Menschen wandten sich hilfesuchend auch an die Beratenden in WAK. Die 
vielschichtigen Bedarfslagen der Menschen konnten allerdings mit der begrenzten 
Ressource und der arbeitsmarktlichen Ausrichtung von WAK nicht entsprechend 
aufgefangen werden. 
 
Im Herbst 2022 ist das „INKA – In Köln Ankommen“ gestartet. Dieses Projekt 
unterstützt als Nachfolger der ALVENI-Projekte im vorgegebenen Rahmen des EhAP 
Plus (Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten 
Personen) die aktiven Zugänge zur zum Teil schwer erreichbaren Zielgruppe. Im 
Hinblick auf Fragen zur Arbeitsmarktintegration kann hier in die Maßnahme 
„Willkommen und Ankommen in Köln vermittelt werden. Somit ist es nun möglich, die 
Beratungsthemen wieder stärker projektübergreifend zu verknüpfen. Grundsätzlich 
bleibt es aber eine Herausforderung, entsprechende Beratungskompetenzen sinnvoll 
miteinander zu vernetzen. 
Die zunächst befristet bis zum 31.12.2024 beschlossene Verlängerung der 
Maßnahme WAK war insbesondere begründet auf sich möglicherweise noch 
ergebende Förderaufrufe und Drittmitteleinsatz in der aktuellen ESF Plus-
Förderphase auf der Bundes- und Landesebene bis 2027.  
Die aktuellen Förderprogramme von Bund und Land sehen allerdings für die 
Zielgruppe der neueingereisten Unionsbürger*innen keine Fördermöglichkeiten zur 
Arbeitsmarktintegration vor. 
Daher sieht die Verwaltung schon jetzt die Notwendigkeit einer Fortführung von WAK 
auch über den 31.12.2024 hinaus, da es zu diesem wirkungsvollen Angebot für die 
Menschen ohne Regelansprüche keine Alternative gibt.

Mitteilung Ausschuss

810 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/163 
 
Vorlagen-Nummer           09.05.2023 
 1421/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 23.05.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
 
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2022 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der Fortsetzung der Maß-
nahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus 
den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU ab dem 01.01.2022 zunächst bis zum 
31.12.2024 beauftragt. (2603/2021). 
 
Der Jahresbericht 2022 ist als Anlage beigefügt. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (6)

23.05.2023 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1421/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.05.2023
Erstellt
27.04.2023 15:44