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SV-2026/0003

Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 26. November 2025 betr. Bildung eines Gremiums aus Bürgern für die Begleitung des Monitorings

Antrag 15.12.2025

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SV-2026/0003

3615 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2026/0003 
 
 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 26. November 2025 
betr. Bildung eines Gremiums aus Bürgern für die Begleitung des Monitorings 
 
 
Der Ortsbeirat 
Darmstadt-Wixhausen 
 
Vorschlag des Ortsbeirates 
Darmstadt-Wixhausen 
betr. 
 
Antrag: Bildung eines Gremium aus Bürgern für die Begleitung des Monitorings  
Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Flug-
lärmkommission (FLK) ein Gremium aus wissenschaftlich versierten Bürgern einrichtet, das an 
der Auswertung des Monitorings mitwirkt.  
Ziel dieses Gremiums ist es, eine gründliche und transparente Auswertung des Monitorings zu 
gewährleisten.  
Begründung:  
Obwohl die Einführung der Flugroute Cindy-S für Wixhausen als neutral dargestellt wurde, sind 
die Messwerte an der neuen Station Bürgermeiser-Pohl-Haus höher als zur Zeit der 
Messstation Ostendstraße (Amtix-Kurz). Es werden nun regelmäßig Pegel über 80 dB ge-
messen [1], während im vergangenen Jahr maximal 77 dB erreicht wurden. Im Interesse der 
Wixhäuser Bürger muss die Auswertung des Probebetriebs daher gründlich und transparent 
erfolgen.  
Den durch den neuen Fluglärm belasteten Bürgern kann nicht zugemutet werden, eine ober-
flächliche Bestätigung des Probebetriebs hinzunehmen. Daher sollen die verschiedenen An -
nahmen in den Lärmberechnungen genau bewertet werden.  
Eine dieser Annahmen ist die Verwendung standardisierter Höhenprofile. So weichen die Pro-
file aus der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzzonen“ (AzB, [2]) von den tatsächli -
chen Flugspuren deutlich ab (bis über 30 %, siehe [3]). Dies kann zu Abweichungen von meh -
reren Dezibel bei der Berechnung der Maximalpegel führen und die Aussagekraft der ur-
sprünglichen Empfehlung zur Verlegung der Flugroute mindern.  
Eine weitere Annahme ist, dass sich die Höhenprofile vor und nach der Verlegung nicht än-
dern.  
• Zum einen ist zu beobachten, dass bei bestimmten Flugzeugklassen Cindy-S-Abflüge 
zwar langsamer, aber höher erfolgen als Amtix-Kurz-Abflüge im Jahr 2024 (siehe [4], unterer 
Teil der Tabelle). Die größere Flughöhe verringert den Lärm. Es muss geklärt werden, inwieweit 
die eine gemessene Lärmverringerung auf den Streckenverlauf oder das Höhenprofil 
zurückzuführen ist und warum diese größere Flughöhe nicht be-reits bei Amtix-Kurz zur 
Entlastung der Lärmbetroffenen erreicht werden konnte. . 
• Zum anderen ist festzustellen, dass Flugzeugmodelle, die bereits früher sehr tief flo -
gen, nun noch tiefer fliegen (siehe [4], oberer Teil der Tabelle). Dies könnte erklären, warum in

2 
Wixhausen und Erzhausen der Eindruck vorherrscht, dass die Flugzeuge besonders tief und 
laut sind. Dieser Aspekt muss in die Berechnungen einfließen.  
Eine weitere Annahme betrifft die Lärmausbreitung beim Kurvenflug. Untersuchungen des 
Umweltbundesamtes zeigen, dass hier Unterschiede von 0,5 bis 1 dB im Vergleich zum Ge -
radeausflug auftreten können [5].  
Aufgrund der genannten Punkte besteht der Verdacht, dass die AzB bei Cindy-S den Lärm 
stärker unterschätzt als bei Amtix-Kurz. Da die AzB über den Anspruch passiver Schallschutz 
entscheidet, droht, dass immer mehr Bürger unzumutbarem Lärm ausgesetzt werden, ohne 
Anspruch auf passiven Lärmschutz zu haben. Dies muss genau bewertet werden.  
 
Angesichts der Komplexität der Thematik hält es der Ortsbeirat Wixhausen für erforderlich, 
dass Bürger an der Auswertung des Probebetriebs beteiligt werden. Dies wird auch dazu bei -
tragen, die Diskussion zwischen be- und entlasteten auf einer sachlichen Ebene zu führen.  
 
Darmstadt, 26.11.2025

Beratungsverlauf (2)

TOP 4
TOP 43.4

Orte (1)

  • Ostendstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0003
Typ
Antrag
Datum
15.12.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00