SV-2026/0003
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 26. November 2025 betr. Bildung eines Gremiums aus Bürgern für die Begleitung des Monitorings
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SV-2026/0003
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Vorlage-Nr. SV-2026/0003 Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen vom 26. November 2025 betr. Bildung eines Gremiums aus Bürgern für die Begleitung des Monitorings Der Ortsbeirat Darmstadt-Wixhausen Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. Antrag: Bildung eines Gremium aus Bürgern für die Begleitung des Monitorings Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Flug- lärmkommission (FLK) ein Gremium aus wissenschaftlich versierten Bürgern einrichtet, das an der Auswertung des Monitorings mitwirkt. Ziel dieses Gremiums ist es, eine gründliche und transparente Auswertung des Monitorings zu gewährleisten. Begründung: Obwohl die Einführung der Flugroute Cindy-S für Wixhausen als neutral dargestellt wurde, sind die Messwerte an der neuen Station Bürgermeiser-Pohl-Haus höher als zur Zeit der Messstation Ostendstraße (Amtix-Kurz). Es werden nun regelmäßig Pegel über 80 dB ge- messen [1], während im vergangenen Jahr maximal 77 dB erreicht wurden. Im Interesse der Wixhäuser Bürger muss die Auswertung des Probebetriebs daher gründlich und transparent erfolgen. Den durch den neuen Fluglärm belasteten Bürgern kann nicht zugemutet werden, eine ober- flächliche Bestätigung des Probebetriebs hinzunehmen. Daher sollen die verschiedenen An - nahmen in den Lärmberechnungen genau bewertet werden. Eine dieser Annahmen ist die Verwendung standardisierter Höhenprofile. So weichen die Pro- file aus der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzzonen“ (AzB, [2]) von den tatsächli - chen Flugspuren deutlich ab (bis über 30 %, siehe [3]). Dies kann zu Abweichungen von meh - reren Dezibel bei der Berechnung der Maximalpegel führen und die Aussagekraft der ur- sprünglichen Empfehlung zur Verlegung der Flugroute mindern. Eine weitere Annahme ist, dass sich die Höhenprofile vor und nach der Verlegung nicht än- dern. • Zum einen ist zu beobachten, dass bei bestimmten Flugzeugklassen Cindy-S-Abflüge zwar langsamer, aber höher erfolgen als Amtix-Kurz-Abflüge im Jahr 2024 (siehe [4], unterer Teil der Tabelle). Die größere Flughöhe verringert den Lärm. Es muss geklärt werden, inwieweit die eine gemessene Lärmverringerung auf den Streckenverlauf oder das Höhenprofil zurückzuführen ist und warum diese größere Flughöhe nicht be-reits bei Amtix-Kurz zur Entlastung der Lärmbetroffenen erreicht werden konnte. . • Zum anderen ist festzustellen, dass Flugzeugmodelle, die bereits früher sehr tief flo - gen, nun noch tiefer fliegen (siehe [4], oberer Teil der Tabelle). Dies könnte erklären, warum in 2 Wixhausen und Erzhausen der Eindruck vorherrscht, dass die Flugzeuge besonders tief und laut sind. Dieser Aspekt muss in die Berechnungen einfließen. Eine weitere Annahme betrifft die Lärmausbreitung beim Kurvenflug. Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass hier Unterschiede von 0,5 bis 1 dB im Vergleich zum Ge - radeausflug auftreten können [5]. Aufgrund der genannten Punkte besteht der Verdacht, dass die AzB bei Cindy-S den Lärm stärker unterschätzt als bei Amtix-Kurz. Da die AzB über den Anspruch passiver Schallschutz entscheidet, droht, dass immer mehr Bürger unzumutbarem Lärm ausgesetzt werden, ohne Anspruch auf passiven Lärmschutz zu haben. Dies muss genau bewertet werden. Angesichts der Komplexität der Thematik hält es der Ortsbeirat Wixhausen für erforderlich, dass Bürger an der Auswertung des Probebetriebs beteiligt werden. Dies wird auch dazu bei - tragen, die Diskussion zwischen be- und entlasteten auf einer sachlichen Ebene zu führen. Darmstadt, 26.11.2025
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Ostendstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0003
- Typ
- Antrag
- Datum
- 15.12.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00