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2013/0108

Flächendeckende Einführung einer Pädagogischen Netzwerklösung/ Schulplattform im pädagogischen Bereich der Darmstädter Schulen (Anschaffung und Unterhaltung einer Pädagogischen Netzwerklösung)

Magistratsvorlage 21.03.2013

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2013/0108

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2013/0108

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.03.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat I 
Dezernat IV 
Finanzverwaltung 
Hauptamt 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
IV    -20- 
I    -108- 
II     -40- 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0108 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Anschaffung und Unterhaltung einer pädagogischen Netzwerklösung:  
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010 
 
Kostenstelle: 040-000-0330 (IT an Schulen)  
Sachkonten: 6062110 / 6063000 / 6166200  
Investitionsnummer: 13040-0332  
 
 
Kostenträger: 2110-11 / 2160-11 / 2170-11 / 2180-
11 / 2210-11 / 2310-11 
 
 
 
 
Betreff: Flächendeckende Einfüh rung einer Pädagogischen Netzwerklösung/ Schulplattform im 
pädagogischen Bereich der Darmstädter Schulen (Anschaffung und Unterhaltung einer 
Pädagogischen Netzwerklösung) 
 
Vorlage vom: 21.03.2013

- 2 - 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Dem Antrag zur flächendeckenden Einführung einer Pädagogischen Netzwerklösung/ Schulplatt-
form im IT-Bereich der Darmstädter Schulen wird zugestimmt. 
 
2. Die Produkte MNS- Pro/Aix- Concept auf Windows-Basis sowie die Pädagogische Musterlösung 
des Landes Baden- Württemberg auf Linux-Basis können von den Schulen frei gewählt werden. 
 
3. Im Haushalt 2013 werden durch unterjährige Verlagerung zur Kostenstelle 040-000-0330
 folgende Beträge bereitgestellt: 
 
Ergebnishaushalt:                                                                                      15.000,00 € 
Dieser Betrag wurde bereits im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2013 eingeplant. 
Nun kann hierfür die unter 5 angegebene Deckung angeboten werden. 
 
Finanzhaushalt:                                                                                             18.000,00 €
 
Investitionsnummer 13040-0332 (Pädagogische Netzwerklösung, Erwerb von AV) 
 
Kosten im Haushaltsjahr 2013 gesamt:                                                          33.000,00 €
 
 
4. Im Haushalt 2014 werden unter der Kostenstelle 040-000-0330 folgende Beträge etatisiert: 
Ergebnishaushalt:                                                                                           24.000,00 € 
  
 Finanzhaushalt:                                                                                              18.000,00 € 
 Investitionsnummer 13040-0332 (Pädagogische Netzwerklösung, Erwerb von AV) 
  
 Kosten im Haushaltsjahr 2014 gesamt:  42.000,00 €
 
 
5. Die zusätzlich notwendigen Mittel werden ab 2013 ff. durch entsprechende Abplanungen bei der 
Maßnahme „Ersatzbeschaffung von Interaktiven Tafeln“, Kostenstelle 040-000-0330, Investiti-
ons- Nr. 13040-0331, bereitgestellt. 
 
6. Im MIP 2013 – 2018 werden ab 2014 bei Kostenstelle 040-000-0330, Investitionsnummer 13040-
0332 jährlich 18.000,00 € eingeplant. 
 
7. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2013:  
 
Aufgrund des Hessischen Schulgesetzes (HSchG, § 158 Abs. 1 u. 2 und § 162) sind die Schulträger 
verpflichtet, die Schulgebäude und Schulanlagen zu errichten, entsprechend auszustatten und zu 
unterhalten. Hierin einbezogen sind u. a. auch informations- und kommunikationstechnische Hilfs-
mittel und Gerätschaften für den Unterricht. 
 
Der IT-Unterricht ist bereits seit einigen Jahren in den Lehrplänen verpflichtend festgeschriebener 
Bestandteil des Unterrichts, und zwar bereits ab dem Grundschulbereich. 
 
Die Schulträger sind im Rahmen ihrer IT-Zuständigkeiten unter anderem auch für die Bereitstellung 
der Internetanbindungen im Verwaltungs- und im Unterrichtsbereich verpflichtend  zuständig, ein-
schließlich der Bereitstellung und Betreuung der notwendigen Hardware wie z. B. Server und End-
geräte (PC).  
 
Im Rahmen der Internetanbindungen im Unterrichtsbereich wird im Zuge des immer größer werden-
den Ausstattungsbestandes im PC-Bereich an den Schulen und den immer komplexer werdenden 
technischen Möglichkeiten auch die Gefahr des Missbrauchs des Internets durch die Schülerschaft 
immer größer. 
 
Im Jahr 2010 kam es an den Darmstädter Schulen zu zwei illegalen Downl oads (die Täter waren 
nicht zu ermitteln). Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Internet-Provider musste 1.200 € sowie 
450 € Strafgelder zahlen sowie jeweils eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Kläger abge-
ben. Im Falle von wiederholt auftretenden Missbräuchen könnten u. U. Strafzahlungen im 4 - 5-
stelligen Bereich auf die Stadt zukommen. 
 
So wäre auch bei einem neuerlichen Vorfall erneut die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Entrich-
tung eines Abgeltungsbetrages (Strafzahlung) verpflichtet, sofern sich der eigentliche Verursacher 
des Missbrauchs nicht ermitteln lässt. 
 
Um künftig missbräuchlichen Nutzungen vorzubeugen und Verursacher illegaler Downloads feststel-
len zu können, sind persönliche Kennungen der Internetnutzer nötig. Diese lassen sich nur über die 
Einführung einer Netzwerklösung realisieren. 
 
Durch die Einführung einer Netzwerklösung/Schulplattform könnte jeder einzelne Schüler an den 
Schulen mit einem persönlichen Account (Zugangscode) ausgestattet werden; im Falle einer miss-
bräuchlichen Nutzung des Internets wäre so der Verursacher feststellbar und könnte für den ent-
standenen Schaden haftbar gemacht werden. 
 
Über den Sicherheitsaspekt hinaus ist es im Zuge der fortschreitenden Technisierung mittlerweile 
auch notwendig und bei anderen Schulträgern bereits Usus, Unterrichtsmaterialien von Seiten der 
Schulen zentral auf einer Plattform im Netz bereitstellen zu können. Von Seiten der Lehrer- und 
Schülerschaft können diese sodann jederzeit für den Unterricht abgerufen werden. Die Einführung 
einer solchen Netzwerklösung/Schulplattform lässt darüber hinaus auch eine Kommunikation der 
Lehrerinnen und Lehrern mit der Schülerschaft im schulexternen Bereich auf der Schulplattform zu. 
So können beispielsweise Unterrichtsmaterialien oder Hausaufgaben von den Schülerinnen und 
Schülern auch zu Hause von der Plattform abgerufen, Aufgaben über die Plattform den Lehrkräften 
auch nach Hause zugesandt werden. 
 
 
            .  .  .

- 4 - 
Auch das Land Hessen sieht mittlerweile mittelfristig die Einführung und Bereitstellung einer solchen 
Netzwerklösung/Schulplattform an den Schulen geboten, die sich auch vereinzelt bereits an einigen 
Schulen in Hessen und anderen Bundesländern im Einsatz befi ndet. 
 
Angesichts des vorstehend genannten wichtigen Sicherheitsaspekts sowie der mittelfristigen Not-
wendigkeit von flächendeckenden Netzwerklösungen/Schulplattformen an unseren Schulen er-
scheint es mittlerweile zwingend geboten, die städtischen Schulen in Darmstadt mit solchen Netz-
werklösungen/Schulplattformen auszustatten. 
 
Da auch von Seiten der Schulen für diesen Bereich diesbezüglich immer wieder Anfragen/ Anträge 
an das Schulamt herangetragen wurden, wurde eine "Arbeitsgruppe Netzwerklösung/ Schulplatt-
form" aus Vertretern der Schulen, des Hauptamtes/IT-Abteilung und des Schulamtes gegründet. Ziel 
dieser Arbeitsgruppe war es, unter den vielfältigen Angeboten kommerzieller und nichtkommerziel-
ler Anbieter 1 bis 2 geeignete und kostengünstige Systeme zu finden, welche für die Einführung an 
den Darmstädter Schulen geeignet wären. Das Auswahlverfahren erfolgte nach gemeinsamer Aus-
arbeitung und Erstellung eines Kriterienkataloges unter insgesamt 16 Produkten. Durch die Arbeits-
gruppe wurden einvernehmlich und einstimmig die Produkte  
a) MNS- Pro/Aix- Concept auf Windows- Basis (kommerzielles Produkt),  
b) Pädagogische Musterlösung des Landes Baden- Württemberg (BW/Päd.- ML) auf Linux- 
Basis (nichtkommerzielles Produkt)  
ausgewählt.  
 
Für die Finanzierung der notwendigen Anschaffungen zur flächendeckenden Einführung einer 
Netzwerklösung/Schulplattform ist es erforderlich, nachstehend aufgeführte Mittel im Haushalt ein-
zustellen. 
 
Für die notwendigen Grundausstattungen werden folgende Kosten veranschlagt und im Haushalts-
jahr 2013  durch unterjährige Verlagerung von Kostenstelle 040-000-0330, Investitions- Nr. 13040-
0331 zur Verfügung gestellt:   
 
Verschiebung bei der Kostenstelle: 040-000-0330 (IT an Schulen) 
für Anschaffung und Unterhaltung einer pädagogischen Netzwerklösung/Schulplattform 
 
Im Ergebnishaushalt
  15.000,00 € 
auf Sachkonto 6062110 Mittel in Höhe von 2.100,00 € Materialaufwand f. DV- Anlagen 
auf Sachkonto 6063000 Mittel in Höhe von 2.100,00 € Materialaufw. f. Einr. u. Ausstattung 
auf Sachkonto 6166200 Mittel in Höhe von 1.800,00 € für Leitungsverlegungen b. Einrichtg. 
auf        “                “     Mittel in Höhe von 9.000,00 € f. d. anfallenden Support an 3 Schulen 
Diese Aufplanung wurde bereits im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2013 eingeplant. 
Nun kann die nachstehend genannte Deckung angeboten werden. 
 
Im Finanzhaushalt
 auf Investitions- Nr. 13040-0332  18.000,00 € 
(für Anschaffungen von Servern, Kauf v. Lizenzen inkl. evtl. anfallender Schulungen als 
Sachgesamtheit etc.; die einzelnen, genau anfallenden Kosten lassen sich vorab nicht genau 
beziffern, da sie von den örtlichen Gegebenheiten und den anfallenden Notwendigkeiten der 
einzelnen Schulen abhängen).                                                           . . . 
 
 
 
 
 
Umplanung Kst. 040-000-0330 IT an Schulen im Haushaltsjahr 2013 gesamt = 33.000,00 €

- 5 - 
 
 
Deckungsmittel werden durch entsprechende Verlagerung von Inv.- Nr. 13040-0331 (Ersatzbe-
schaffung von Interaktiven Tafeln) bereitgestellt. 
Da bislang noch kein Antrag auf Ersatzbeschaffung von Interaktiven Tafeln an das Schulamt gerich-
tet wurde, erscheint eine Ansatzreduzierung für die dringend notwendige Einführung einer Schul-
plattform/pädagogischen Netzwerklösung vertretbar. 
 
Einige Schulträger in Hessen haben bereits mit der Einführung von Schulplattformen begonnen. Um 
einen „Investitionsstau“ zu vermeiden, sollte zu den weiteren, im Begründungstext vorstehend be-
reits aufgeführten wichtigen Punkten (Daten- u. Datenzugangssicherheit, bessere Möglichkeit des 
Supports, moderne u. bessere Unterrichtsgestaltung) möglichst noch im Jahre 2013 mit der Maß-
nahme begonnen werden. 
Nur durch den breiten Einsatz moderner Techniken im Bildungsbereich (Interaktive Bords, Einsatz 
von Netzwerklösungen) können wir auch in Zukunft eine adäquate Schulausbildung gewährleisten. 
 
Da es auf Grund der angespannten Haushaltslage bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht mög-
lich ist, alle Schulen in einem Schritt mit Netzwerklösungen auszustatten, ist geplant, pro Jahr ca. 3 
Schulen anzuschließen.  
Somit entsteht für den Bereich  Support der Pädagogischen Netzwerklösung/Schulplattform bei ins-
gesamt 42 Schulen in den nächsten 6 Jahren folgender Finanzbedarf:    
     
Im Ergebnishaushalt sind bei Kostenstelle 040-000-0330, Sachkonto 6166200 für den Support für 
die pädagogische Netzwerklösung/Schulplattform von 2014 ab für jeweils immer 3 weitere Schulen 
pro Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 9.000,00 € einzuplanen: 
 
Haushaltsjahr 2013: 9.000,00 €  (  3 Schulen/Start der Maßnahme) 
Haushaltsjahr 2014: 18.000,00 €  (  6 Schulen) 
Haushaltsjahr 2015: 27.000,00 €  (  9 Schulen) 
Haushaltsjahr 2016: 36.000,00 €  (12 Schulen) 
Haushaltsjahr 2017: 45.000,00 €  (15 Schulen) 
Haushaltsjahr 2018: 54.000,00 €  (18 Schulen)  
 
Im Bereich des Finanzhaushaltes, Kostenstelle 040-000-0330, Inv.- Nr. 13040-0332 fallen von 2014 
ab Kosten in Höhe von 18.000,00 € pro Jahr für die Einführung der Pädagogischen Netzwerklösung 
an jährlich drei Schulen an.  
Auch im Rahmen der Mittelfristigen Planung erfolgt die Kostendeckung durch Abplanung bei der 
Kst. 040-000-0330, Inv.- Nr.  13040-0331. 
 
Darmstadt, 21.03.2013 
40II/So 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0108
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.03.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00