V/0985/2017
Beendigung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylsuchende
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8214 Zeichen
V/0985/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Beendigung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylsuchende
Beratungsfolge
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
07.12.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
12.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
13.12.2017 Haupt.- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land N RW beabsichtigt, den Betrieb der Erstaufnahmeei n-
richtung (EAE) an den Standorten Oxford -Kaserne in Gievenbeck zum 31.12.2017 und York -
Kaserne in Gremmendorf zum 31.03.2018 zu beenden.
2. Die befristete Fortführung der Registrierungsarbeiten bedeutet für den Stellenplan 2018 (Teile r-
gebnisplan 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten) die Verlängerung der auf den 31.12.2017
datierten kw-Vermerke an 6,00 städtischen Planstellen auf den 31.03.2018. Die übrigen erforderli-
chen Personalressourcen - sollen möglichst w ie bisher - über Personalgestellung bereitgestellt
werden.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Kosten für die Erstau fnahmeeinrichtung vom
Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Entscheidung zur Ei nrichtung einer Zentralen Ausländerb e-
hörde (ZAB) erst nach einer Diskussion im Rahmen eines Runden Tisches erfolgt.
Vorlagen-Nr.:
V/0985/2017
Auskunft erteilt:
Herr Willamowski
Herr Vechtel
Ruf:
492 11 00
492 32 80
E-Mail:
Willamowski@stadt-muenster
Vechtel@stadt-muenster.de
Datum:
22.11.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0985/2017
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort York-Kaserne bis 31.03.2018 ist mit folgenden fi-
nanziellen Auswirkungen verbunden:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten EAE
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2018 350.000 01.01.-31.03.2018
11 Personalaufwendungen 2018 80.000 01.01.-31.03.2018
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2018 270.000
01.01.-31.03.2018
Saldo 2018 0
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht veranschlagt. Sie werden über
Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht.
Die Aufwendungen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung werden zu 100 % vom Land erstattet.
Für den städtischen Haushalt entsteht somit keine zusätzliche Belastung.
Begründung:
Zu 1. - 3. Erstaufnahmeeinrichtung (EAE): Beendigung des Betriebes
Das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, hat mit der Stadt einen Vertrag zum Betrieb
einer Registrierstelle innerhalb der EAE Münster (Registrierungs - und Koordinierungstätigkeiten) vom
01.11.2016 bis zum 31.12.2017 mit der Option der Verlängerung abgeschlossen (Ratsbeschluss zur Vorl a-
ge V/0703/2016).
Die Bezirksregierung Münster hat am 11.10.2017 und ergänzend in einem Schreiben vom 19.10.2017 da-
rauf hingewiesen, dass die Kapazität der EAE in Münster an die landesweiten Bedarfe anzupassen ist. Da-
her soll die Einrichtung in der Oxford-Kaserne zum 31.12.2017 aufgegeben und der Standort an der York-
Kaserne zum 01.01.2018 auf 500 aktive Plätze reduziert werden.
Das Land NRW sagt bei unveränderten Vertragsbedingungen die vollständige Kostenübernahme zu.
Es besteht Einvernehmen, den Betr ieb der EAE am Standort Oxford -Kaserne in Gievenbeck einzustellen
und am Standort York-Kaserne in Gremmendorf nur befristet fortzusetzen, damit die Übergabe der Flächen
an die KonvOY GmbH erfolgen kann und die Konversion der Flächen durch den Betrieb einer EAE nicht
verzögert wird.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kündigte am 11.10.2017 an, den Betrieb des A n-
kunftszentrums auf dem Gelände der York-Kaserne zum 31.03.2018 einzustellen.
Befristeter Personal- und Sachmitteleinsatz
Das Personal für die Registrier - und Koordinierungstätigkeiten soll bis zum 31.03.2018 über einen Pers o-
nalgestellungsvertrag beschäftigt werden. Zusätzlich werden sechs Vollzeitäquivalente durch städtisches
Personal gestellt. Um die aktuell mit dem Land NRW vertrag lich vereinbarten Registri erungskapazitäten
sicherstellen zu können, ist folgendes Personal durch die Stadt Münster vorzuhalten:
- 3 -
V/0985/2017
- 1,0 VZÄ Fachstellenleitung
- 1,0 VZÄ 1. Sachbearbeitung Registrierung/stv. Fachstellenleitung
- 1,0 VZÄ 1. Sachbearbeitung Koordination
- 3,0 VZÄ Back-Office Registrierung *
- 3,0 VZÄ Gesundheits- und Transferkoordination *
- 2,0 VZÄ Ankunftsbereich *
- 12,0 VZÄ PIK-Arbeitsplätze (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) *
23,0 VZÄ Personalbedarf gesamt
* Die Tätigkeiten werden in einem rollierenden System ausgeübt.
Die Fortführung der Registrierungsarbeiten bedeutet für den Stellenplan 2018 (Teilergebnisplan 0201 Ord-
nungsrechtliche Angelegenheiten) die Verlängerung der auf den 31.12.2017 datierten kw -Vermerke an
6,00 Planstellen auf den 31.03.2018.
Mit der Bezirksregierung ist vereinbart worden, dass beim Arbeitnehmerüberlasser ggf. freiwerdende Ste l-
len nicht nachbesetzt werden, da sich die Anzahl der zu registrierenden Personen zum Auslau ftermin der
EAE hin sukzessive verringern wird. Kosten für die Implementierung und den laufenden Betrieb einer Erst-
aufnahmeeinrichtung werden zu 100 % aus dem Landeshaushalt erstattet.
Zu 4. Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Absicht, in allen fünf Regierungsbe-
zirken des Landes je eine Zentrale Ausländerbehörde einzurichten. Die Rückführung Ausre isepflichtiger
aus bestimmten Einrichtungen des Landes erfolgt in NRW zurzeit durch drei Zen trale Ausländerbehörden,
die in Trägerschaft d er kreisfreien Städte Bielefeld und Köln sowie des Kreises Unna (bisher Stadt Dor t-
mund) betrieben werden. Den Zentralen Ausländerbehörden obliegen überr egionale Zuständigkeiten nach
dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz in den ihnen zugewiesenen Bezirken.
Mit Schreiben vom 19.10.2017 hat das Land NRW, Bezirksregierung Münster , den Oberbürgermeister der
Stadt Münster um den Aufbau einer Zentralen Ausländerbehörde zum 01.04.2018 gebeten. Zeitgleich soll
der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung enden.
Dabei führte die Bezirksregierung aus, dass es Ziel der neuen Landesregierung sei, die Kommunen spü r-
bar in ausländerrechtlichen Angelegenheiten, Rückführung/Überstellung nach Dublin-II-VO sowie freiwillige
Rückkehr durch landesfinanzierte Zentrale Ausländerbeh örden zu entlasten. Vor diesem Hintergrund sieht
das Land die Stadt Münster in ihrer Rolle als Oberzentrum in der Verantwortung, eine regionale Funktion
im Asylbereich zu übernehmen und beabsichtigt, die Stadt mit dem Aufbau einer ZAB zu beauftragen.
Durch eine Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) könnten der
Stadt Münster mit Wirkung vom 01.04.2018 die Aufgaben einer Zentralen Ausländerbehörde – als Pflicht-
aufgabe zur Erfüllung nach Weisung - übertragen werden. Das Land NRW müsste hierzu die ZustAVO an-
passen.
Zum möglichen Aufbau einer ZAB als Teil der Stadtverwaltung Münster und den damit verbundenen Ko n-
sequenzen, z.B. durch den damit verbundenen Wegfall der EAE, sind eine Vielzahl von Fragen – u.a.
durch Fraktionen, aber auch externer Akteure - gestellt worden. Neben der schriftlichen Bean twortung der
Fragen, die derzeit abgestimmt wird, ist nach Einschätzung der Verwaltung eine Information und Diskuss i-
on – unter Beteiligung des Landes – sinnvoll. Dazu sollen die Fraktionen, aber auch externe Akteure (ins-
besondere aus dem Bereich der Asylbewerber -/Flüchtlingsbetreuung) eingeladen werden. Die Diskussion
soll zeitnah stattfinden. Unter Einbezug der Ergebnisse dieser Beratung wird die Verwaltung dann dem Rat
einen Entscheidungsvorschlag in der Sitzung des Rates Ende Januar vorlegen.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
- 4 -
V/0985/2017
V/0985/2017
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0985/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37