Mandari Insight

V/0985/2017

Beendigung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylsuchende

Vorlagen 17.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 27

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8214 Zeichen

V/0985/2017 
 
 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beendigung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylsuchende 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                       und E-Government Vorberatung 
07.12.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
12.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
13.12.2017 Haupt.- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land N RW beabsichtigt, den Betrieb der Erstaufnahmeei n-
richtung (EAE) an den Standorten Oxford -Kaserne in Gievenbeck zum 31.12.2017 und York -
Kaserne in Gremmendorf zum 31.03.2018 zu beenden. 
 
2. Die befristete Fortführung der Registrierungsarbeiten bedeutet für den Stellenplan 2018 (Teile r-
gebnisplan 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten) die Verlängerung der auf den 31.12.2017 
datierten kw-Vermerke an 6,00 städtischen Planstellen auf den 31.03.2018. Die übrigen erforderli-
chen Personalressourcen - sollen möglichst w ie bisher - über Personalgestellung bereitgestellt 
werden. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Kosten für die Erstau fnahmeeinrichtung vom 
Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Entscheidung zur Ei nrichtung einer Zentralen Ausländerb e-
hörde (ZAB) erst nach einer Diskussion im Rahmen eines Runden Tisches erfolgt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0985/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Willamowski 
Herr Vechtel 
Ruf: 
492 11 00 
492 32 80 
E-Mail: 
Willamowski@stadt-muenster 
Vechtel@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
V/0985/2017 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort York-Kaserne bis 31.03.2018 ist mit folgenden fi-
nanziellen Auswirkungen verbunden: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten   EAE 
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2018 350.000  01.01.-31.03.2018 
 11 Personalaufwendungen 2018 80.000  01.01.-31.03.2018 
 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2018 270.000 
 
 
 01.01.-31.03.2018 
  Saldo 2018 0 
 
 
 
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht veranschlagt. Sie werden über 
Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht. 
 
Die Aufwendungen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung werden zu 100 % vom Land erstattet. 
Für den städtischen Haushalt entsteht somit keine zusätzliche Belastung. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. - 3. Erstaufnahmeeinrichtung (EAE): Beendigung des Betriebes 
 
Das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, hat mit der Stadt einen Vertrag zum Betrieb 
einer Registrierstelle innerhalb der EAE Münster (Registrierungs - und Koordinierungstätigkeiten) vom 
01.11.2016 bis zum 31.12.2017 mit der Option der Verlängerung abgeschlossen (Ratsbeschluss zur Vorl a-
ge V/0703/2016).  
 
Die Bezirksregierung Münster hat am 11.10.2017 und ergänzend  in einem Schreiben vom 19.10.2017 da-
rauf hingewiesen, dass die Kapazität der EAE in Münster an die landesweiten Bedarfe anzupassen ist. Da-
her soll die Einrichtung in der Oxford-Kaserne zum 31.12.2017 aufgegeben und der Standort an der York-
Kaserne zum 01.01.2018 auf 500 aktive Plätze reduziert werden.  
 
Das Land NRW sagt bei unveränderten Vertragsbedingungen die vollständige Kostenübernahme zu. 
 
Es besteht Einvernehmen, den Betr ieb der EAE am Standort Oxford -Kaserne in Gievenbeck einzustellen 
und am Standort York-Kaserne in Gremmendorf nur befristet fortzusetzen, damit die Übergabe der Flächen 
an die KonvOY GmbH erfolgen kann und die Konversion der Flächen durch den Betrieb einer  EAE nicht 
verzögert wird. 
 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kündigte am 11.10.2017 an, den Betrieb des A n-
kunftszentrums auf dem Gelände der York-Kaserne zum 31.03.2018 einzustellen. 
 
Befristeter Personal- und Sachmitteleinsatz 
 
Das Personal für die Registrier - und Koordinierungstätigkeiten soll bis zum 31.03.2018 über einen Pers o-
nalgestellungsvertrag beschäftigt werden.  Zusätzlich werden sechs Vollzeitäquivalente durch städtisches 
Personal gestellt. Um die aktuell mit dem Land NRW vertrag lich vereinbarten Registri erungskapazitäten 
sicherstellen zu können, ist folgendes Personal durch die Stadt Münster vorzuhalten:

- 3 - 
 
V/0985/2017 
 
- 1,0 VZÄ Fachstellenleitung 
- 1,0 VZÄ 1. Sachbearbeitung Registrierung/stv. Fachstellenleitung 
- 1,0 VZÄ 1. Sachbearbeitung Koordination 
- 3,0 VZÄ Back-Office Registrierung * 
- 3,0 VZÄ Gesundheits- und Transferkoordination  * 
- 2,0 VZÄ Ankunftsbereich * 
- 12,0 VZÄ PIK-Arbeitsplätze (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) * 
23,0 VZÄ Personalbedarf gesamt 
 
* Die Tätigkeiten werden in einem rollierenden System ausgeübt. 
 
Die Fortführung der Registrierungsarbeiten bedeutet für den Stellenplan 2018 (Teilergebnisplan 0201 Ord-
nungsrechtliche Angelegenheiten) die Verlängerung der auf den 31.12.2017 datierten kw -Vermerke an 
6,00 Planstellen auf den 31.03.2018.  
 
Mit der Bezirksregierung ist vereinbart worden, dass beim Arbeitnehmerüberlasser ggf. freiwerdende Ste l-
len nicht nachbesetzt werden, da sich die Anzahl der zu registrierenden Personen zum Auslau ftermin der 
EAE hin sukzessive verringern wird. Kosten für die Implementierung und den laufenden Betrieb einer Erst-
aufnahmeeinrichtung  werden zu 100 % aus dem Landeshaushalt erstattet. 
 
Zu 4. Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) 
 
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Absicht, in allen fünf Regierungsbe-
zirken des Landes je eine Zentrale Ausländerbehörde einzurichten. Die Rückführung Ausre isepflichtiger 
aus bestimmten Einrichtungen des Landes erfolgt in NRW zurzeit durch drei Zen trale Ausländerbehörden, 
die in Trägerschaft d er kreisfreien Städte Bielefeld  und Köln sowie des Kreises Unna (bisher Stadt Dor t-
mund) betrieben werden. Den Zentralen Ausländerbehörden obliegen überr egionale Zuständigkeiten nach 
dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz in den ihnen zugewiesenen Bezirken. 
 
Mit Schreiben vom 19.10.2017 hat das Land NRW, Bezirksregierung Münster , den Oberbürgermeister der 
Stadt Münster um den Aufbau einer Zentralen Ausländerbehörde zum 01.04.2018 gebeten. Zeitgleich soll 
der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung enden.  
Dabei führte die Bezirksregierung aus, dass es Ziel der neuen Landesregierung sei, die Kommunen spü r-
bar in ausländerrechtlichen Angelegenheiten, Rückführung/Überstellung nach Dublin-II-VO sowie freiwillige 
Rückkehr durch landesfinanzierte Zentrale Ausländerbeh örden zu entlasten. Vor diesem Hintergrund sieht 
das Land die Stadt Münster in ihrer Rolle als Oberzentrum in der Verantwortung, eine regionale Funktion 
im Asylbereich zu übernehmen und beabsichtigt, die Stadt mit dem Aufbau einer ZAB zu beauftragen. 
  
Durch eine Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) könnten der 
Stadt Münster mit Wirkung vom 01.04.2018 die Aufgaben einer  Zentralen Ausländerbehörde – als Pflicht-
aufgabe zur Erfüllung nach Weisung - übertragen werden. Das Land NRW müsste hierzu die ZustAVO an-
passen. 
 
Zum möglichen Aufbau einer ZAB als Teil der Stadtverwaltung Münster und den damit verbundenen Ko n-
sequenzen, z.B. durch den damit verbundenen Wegfall der EAE, sind eine Vielzahl von Fragen – u.a. 
durch Fraktionen, aber auch externer Akteure - gestellt worden. Neben der schriftlichen Bean twortung der 
Fragen, die derzeit abgestimmt wird, ist nach Einschätzung der Verwaltung eine Information und Diskuss i-
on – unter Beteiligung des Landes – sinnvoll. Dazu sollen die Fraktionen, aber auch externe Akteure (ins-
besondere aus dem Bereich der Asylbewerber -/Flüchtlingsbetreuung) eingeladen werden. Die Diskussion 
soll zeitnah stattfinden. Unter Einbezug  der Ergebnisse dieser Beratung wird die Verwaltung dann dem Rat 
einen Entscheidungsvorschlag in der Sitzung des Rates Ende Januar vorlegen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

- 4 - 
 
V/0985/2017 
V/0985/2017

Beratungsverlauf (5)

30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
12.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0985/2017
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37