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2020/0130

Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes zunächst bis zum 31.05.2020

Magistratsvorlage 29.04.2020

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2020/0130

5384 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.04.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0130 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: Produktbereich 6 
Kostenstelle: 0651-… Investitionsnummer:       
Kostenträger: diverse Sachkonto:       
 
Betreff: Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach 
SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes zunächst bis zum 31.05.2020  
 
Vorlage vom: 29.04.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten 
Diensten nach SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes auf Grund der Corona -Krise 
zunächst bis zum 31.05.2020 zu. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.04.2020 
 
Unter Bezug auf § 70 Absatz 3 HGO ordne ich hiermit die in dieser Vorlage vorgeschlagene 
Vorgehensweise an. 
 
Aufgrund der Verordnungen zur Bekämpfung des SARS -CoV-2 Virus des Landes Hessens mussten 
Einrichtungen des Jugendamtes geschlossen werden und die Begleitung von Familien und die 
Maßnahmen der erzieherischen Hilfen auf ambulante Träger verlagert werden.  
Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist bis zum heutigen Datum beschränkt und sollte durch 
eine gesetzliche Regelung des Landes ersetzt werden. Diese Regelung liegt bis dato nicht vor.  
 
Zur Sicherstellung der Weiterfinanzierung ist daher eine Entscheidung des Magistrats notwendig, 
die aufgrund der zeitlichen Vorgaben der Hess. Gemeindeordnung zur Einberufung des Magistrats 
nicht möglich war. Daher mache ich von meinem Recht der Eilentscheidung  nach § 70 Absatz 3 
HGO Gebrauch. 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2020: 
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische Landes-
regierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt:  
- Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Zweite 
Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus, 13.03.2020) 
- Kontaktminimierung und Schließung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten 
und Angeboten (Dritte und Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus; 
14.03.2020 und 17.03.2020 mit entsprechenden weiteren Änderungsverordnungen).  
 
In Folge dessen müssen verschiedenste Angebote und Leistungen der Jugendhilfe entfallen 
oder können nicht im gewohnten Umfang bzw. der üblichen Form erbracht werden.  
 
Ungeachtet dieser aktuellen Einschränkungen ist es jedoch weiterhin das Ziel, die 
Jugendhilfe und deren soziale Infrastruktur funktionsfähig zu halten, gerade auch im Hinblick 
auf die beginnenden stufenweisen Lockerungen der Beschränkungen.  
 
Die Begleitung von Familien bspw. in Form von Maßnahmen der erzieherischen Hilfen ist 
nach wie vor und gerade in der derzeitigen Situation dringend geboten. Die Träger 
ambulanter erzieherischer Hilfen, sowie d er Eingliederungshilfe gewährleisten weiterhin die 
Ansprache, Betreuung und Unterstützung der Familien und somit die Leistungserbringung 
durch telefonische und E-Mail-Kontakte. 
 
Die Träger der teilstationären und stationären Einrichtungen setzen ihre Hilfen planmäßig – 
unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert -Koch-Instituts – ohne Einschränkungen 
fort. 
 
Aufgrund der dynamischen Lage baut die Kinderbetreuung sukzessive Kapazitäten zur 
Notfallbetreuung unter Einhaltung der Richtlinien wie Abstandregelung, Hygienevorschriften 
etc. weiter auf, auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wächst stetig weiter. Dies gilt sowohl 
für den Bereich der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, als auch für die kirchlichen 
und freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und für die Kindertagespflege. 
 
Hierzu ist eine Weiterfinanzierung aller sozialen Dienste im Bereich der Jugendhilfe zu 100 % 
für den Monat Mai vorbehaltlich des Ausführungsgesetzes zum Sozialdienstleister -
Einsatzgesetz (SodEG) dringend ge boten. Die Einrichtungen, Dienste u. ä., finanzieren damit 
die Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden Betriebskosten 
und vorerfüllen damit die Voraussetzungen des SodEG.  
 
Sobald das Landes-Umsetzungsgesetz zum SodEG vorlie gt, erfolgt eine Prüfung der 
entsprechenden Anwendung und der damit in Zusammenhang stehenden Weiterfinanzierung 
der Träger. 
 
Die Verwaltung trägt Sorge dafür, dass Einnahmeausfälle aufgrund der geltenden 
Verordnungen gegenüber dem Land deutlich gemacht we rden.  
 
Sollten die gegenwärtigen Beschränkungen über den 31.05.2020 hinaus Gültigkeit behalten, 
wird die Verwaltung eine weitere Magistratsvorlage mit Handlungsvorschlägen vorlegen.

- 4 - 
 
Darmstadt, 29.04.2020 
-51- 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 1

4541 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0130 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
125 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: Produktbereich 6  
Kostenstelle:  0651-… Investitionsnummer:        
Kostenträger:  diverse Sachkonto:       
 
Betreff: Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach 
SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes zunächst bis zum 31.05.2020  
 
Vorlage vom: 29.04.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten 
Diensten nach SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes auf Grund der Corona -Krise 
zunächst bis zum 31.05.2020 zu.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.05.2020 
 
Der Vorlage wird zugestim mt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2020:  
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische Landes -
regierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt:  
- Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Zweite 
Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus, 13.03.2020)  
- Kontaktminimierung und Schließung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten 
und Angeboten (Dritte und Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus; 
14.03.2020 und 17.03.2020 mit entsprechenden weiteren Änderungsverordnungen).  
 
In Folge dessen müssen verschiedenste Angebote und Leistungen der Jugendhilfe entfallen 
oder können nicht im gewohnten Umfang bzw. der üblichen Form erbracht werden.  
 
Ungeachtet dieser aktuellen Einschränkungen ist es jedoch weiterhin das Ziel, die 
Jugendhilfe und deren soziale Infrastruktur funktionsfähig zu halten, gerade auch im Hinblick 
auf die beginnenden  stufenweisen Lockerungen der Beschränkungen.  
 
Die Begleitung von Familien bspw. in Form von Maßnahmen der erzieherischen Hilfen ist 
nach wie vor und gerade in der derzeitigen Situation dringend geboten. Die Träger 
ambulanter erzieherischer Hilfen, sowie d er Eingliederungshilfe gewährleisten weiterhin die 
Ansprache, Betreuung und Unterstützung der Familien und somit die Leistungserbringung 
durch telefonische und E -Mail-Kontakte. 
 
Die Träger der teilstationären und stationären Einrichtungen setzen ihre Hilfe n planmäßig – 
unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert -Koch-Instituts – ohne Einschränkungen 
fort. 
 
Aufgrund der dynamischen Lage baut die Kinderbetreuung sukzessive Kapazitäten zur 
Notfallbetreuung unter Einhaltung der Richtlinien wie Abstandregelung, Hygienevorschriften 
etc. weiter auf, auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wächst stetig weiter. Dies gilt sowohl 
für den Bereich der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, als auch für die kirchlichen 
und freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und für die Kindertagespflege. 
 
Hierzu ist eine Weiterfinanzierung aller sozialen Dienste im Bereich der Jugendhilfe zu 100 % 
für den Monat Mai vorbehaltlich des Ausführungsgesetzes zum Sozialdienstleister -
Einsatzgesetz (SodEG) dringe nd geboten. Die Einrichtungen, Dienste u. ä., finanzieren damit 
die Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden Betriebskosten 
und vorerfüllen damit die Voraussetzungen des SodEG.  
 
Sobald das Landes -Umsetzungsgesetz zum SodEG v orliegt, erfolgt eine Prüfung der 
entsprechenden Anwendung und der damit in Zusammenhang stehenden Weiterfinanzierung 
der Träger. 
 
Die Verwaltung trägt Sorge dafür, dass Einnahmeausfälle aufgrund der geltenden 
Verordnungen gegenüber dem Land deutlich gemac ht werden.  
 
Sollten die gegenwärtigen Beschränkungen über den 31.05.2020 hinaus Gültigkeit behalten, 
wird die Verwaltung eine weitere Magistratsvorlage mit Handlungsvorschlägen vorlegen.

Darmstadt, 29.04.2020  
-51- 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg     Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0130
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00