AN/0944/2026
Antrag der SPD-Fraktion "Verkehrsströme Logistikstandort in der Stollwerckstraße in Westhoven, siehe auch Mitteilung 0822/2026 “Beantwortung der Anfrage 1409/2025”"
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Sachstandsbericht BV
10306 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0944/2026
Stand: 29.07.2026
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion "Verkehrsströme Logistikstandort in der Stollwerckstraße in
Westhoven, siehe auch Mitteilung 0822/2026 „Beantwortung der Anfrage 1409/2025“"
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung
● die Erschließung des Grundstücks auch über die Bestandszufahrt Claudiastraße
vorzusehen sowie sicherzustellen, dass der Schwerverkehr über die Stollwerckstraße
ausschließlich in Richtung Norden zur BAB 4 abfließt. Dies sollte mittels entsprechen-
der Beschilderung und durch Auflagen an den Betreiber des Logistikstandortes erfol-
gen.
● die Leistungsfähigkeit der beiden Knotenpunkte Kölner Straße/Rampe BAB 4 Ost
und /Rampe BAB 4 West durch optimierte Signalprogramme zu steigern (vgl. Ausfüh-
rungen in Mitteilung 0822/2026)
● die vorgesehene Anpassung des Knotenpunktes Kölner Straße / Stollwerckstraße /
Andre-Citroen-Straße zwingend so umzusetzen, dass die Maßnahme mit Inbetrieb-
nahme des Logistikstandortes abgeschlossen ist
● ein Konzept vorzulegen, wie die Fachverwaltung trotz Schwerlastverkehr und feh-
lenden bzw. minderbreiten Gehwegen die Verkehrssicherheit für Zufußgehende von
Knotenpunkt Kölner Straße / Stollwerckstraße / Andre-Citroen-Straße bis zum anlie-
genden Discounter gewährleisten wird. Die Stollwerckstraße ist auch ohne
Grundstücksankäufe in einen für die Nutzung erforderlichen Zustand zu bringen (End-
ausbau).
● Vorlage und Vorstellung des Verkehrsgutachtens in der Bezirksvertretung
Porz
Weiterhin bittet die Bezirksvertretung hinsichtlich der Verwaltungsmitteilung
0822/2026 um Erläuterung folgender Fragen:
● Ist angesichts der schwierigen Haushaltslage und angekündigter Sparmaßnahmen
überhaupt davon auszugehen, dass die angekündigte Anpassung der Fahrstreifenauf-
teilung realisiert wird? Beteiligt sich der Investor an den anfallenden Kosten?
● Wie gedenkt die Fachverwaltung bei einem rechnerisch ermittelten Verkehrsauf-
kommen von zusätzlich 1.150 Fahrzeugen am Tag (!) - davon 480 LKW - und teil-
weise fehlenden oder zu schmalen Gehwegen insbesondere im Bereich zwischen Köl-
ner Straße und Am Westhover Berg, die Sicherheit von Fußgänger*innen sicherzu-
stellen?
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● ist in den Planungen berücksichtigt, dass die Alternativroute der Radpendlerroute 4
unmittelbar von der Mehrbelastung im Knotenpunkt Stollwerckstraße / Kölner Straße
betroffen ist und wird der Radverkehr bei der Optimierung der Signalgruppen berück-
sichtigt?
Die Bezirksvertretung Porz bittet um Beantwortung der Fragen möglichst in der Sit-
zung am 15. September, spätestens jedoch am 5. November. Die Beantwortung ist
ebenfalls dem Mobilitätsausschuss des Kölner Rates vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Punkt 1: Erschließung über Claudiastraße und Lenkung des Schwerverkehrs
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt öffentlich und funktionsgerecht über die
Stollwerckstraße. Die dortigen Straßenbreiten von 5,90 m bis 7,50 m erfüllen die Vor-
gaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) für den Lkw-Be-
gegnungsverkehr (erforderlich: 6,35 m, mindestens 5,90 m). Da die Zufahrt zum
Grundstück von der Claudiastraße aus über eine Privatstraße (im Eigentum Dritter)
verlaufen würde, besitzt die Stadtverwaltung im Rahmen des Bauplanungs- und Bau-
ordnungsrechts keine rechtliche Handhabe, eine Erschließung über diese zwingend
vorzuschreiben. Der entsprechende Wunsch der Politik kann dem Investor lediglich
unverbindlich zur Prüfung übermittelt werden.
Die Verkehrsuntersuchung sieht eine Anbindung in Richtung Norden zur BAB 4 vor.
Da die Verkehrsuntersuchung Bestandteil des Bauantrags ist, sind diese Ansätze un-
mittelbar genehmigungs- und prüfungsrelevant. Eine isolierte straßenverkehrsrechtli-
che Beschilderung (StVO) oder baurechtliche Nebenbestimmung, die sich ausschließ-
lich an den Betreiber oder die Kundschaft eines einzelnen Grundstücks im Gewerbe-
gebiet richtet, ist aus Gründen des Diskriminierungsverbots sowie aus Kontrollgründen
rechtlich und organisatorisch nicht umsetzbar.
Zu Punkt 2, Punkt 3 und Frage 1: Signalprogramme, Anpassung des Knotenpunktes
und Kostenbeteiligung
Die optimierten Signalprogramme sowie die Anpassung des Knotenpunktes Kölner
Straße / Stollwerckstraße / Andre-Citroen-Straße sind als verbindliche, aufeinander ab-
gestimmte Auflagen in die Baugenehmigung eingeflossen. Sie müssen zwingend vor
Nutzungsaufnahme des (Logistik-)Standortes vollständig funktionsfähig abgeschlossen
sein, andernfalls kann die Nutzung ordnungsrechtlich untersagt werden.
Bezüglich der baulichen Umsetzung und der Kostenverteilung für die Anpassung der
Fahrstreifenaufteilung im öffentlichen Straßenraum sind Abstimmungen zwischen der
Stadtverwaltung und dem Investor erforderlich. Eine vertragliche Kostenbeteiligung
des Investors (im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags) ist vorgesehen.
Zu Punkt 4: Endausbau der Stollwerckstraße und Verkehrssicherheit
Ein vollständiger, regelkonformer Endausbau durch das Amt für Straßen und Radwe-
gebau kann erst nach dem erfolgreichen Erwerb der dafür benötigten Randgrundstü-
cke erfolgen. Ein vorheriger Ausbau auf den Bestandsflächen ist aufgrund der zwin-
gend erforderlichen Fahrbahnbreiten baulich nicht möglich und würde zudem zu un-
wirtschaftlichen Doppelarbeiten und somit zu einem unzulässigen Einsatz von Haus-
haltsmitteln führen.
Zufußgehende können ab dem Knotenpunkt Kölner Straße / Stollwerckstraße / Andre-
Citroen-Straße auf den bestehenden Gehweg auf der nördlichen Straßenseite der
Stollwerckstraße gehen und im Bereich des Discounters die Straßenseite wechseln.
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Weitergehende bauliche oder temporäre Maßnahmen sind bis zum Grunderwerb sei-
tens des Amts für Straßen und Radwegebau derzeit nicht vorgesehen.
Zu Punkt 5: Vorlage und Vorstellung des Verkehrsgutachtens
Die detaillierte Verkehrsuntersuchung wurde vom Investor bei einem privaten Gut-
achterbüro in Auftrag gegeben. Die Urheber- und Veröffentlichungsrechte für eine
großflächige Vervielfältigung sowie die offizielle Präsentation im politischen Raum lie-
gen daher beim Urheber bzw. Auftraggeber. Die Stadtverwaltung kann anbieten,
zwecks Erwirkung einer Zustimmung für eine Vorstellung des Gutachtens durch das
beauftragte Büro in einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung bezie-
hungsweise im Rahmen eines Fachgesprächs, mit dem Investor in den Austausch zu
treten.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Kenntnisnahme oder Vorstellung
des Verkehrsgutachtens keine Auswirkungen auf die Rechtskraft der bereits erteilten
Baugenehmigung hat. Da das Vorhaben innerhalb eines durch Bebauungsplan festge-
setzten Gewerbegebiets liegt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung er-
füllt werden und die verkehrliche Abwicklung nach den vorliegenden Untersuchungen
verträglich gewährleistet ist, besteht kein rechtlicher Spielraum für eine Rücknahme
der Baugenehmigung.
Zu Frage 2: Erhöhtes Verkehrsaufkommen und Gehwegsicherheit
Die im Raum stehenden 1.150 zusätzlichen Fahrzeuge (davon 480 Lkw) basieren auf
einer theoretischen „Worst-Case-Betrachtung“. Diese ging von einer maximalen Lo-
gistiknutzung des Gesamtstandortes aus, da zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung
noch keine konkrete Mietpartei bekannt war. Real ist auf dem Areal jedoch ein Bran-
chenmix aus kleinen und mittelständischen Unternehmen geplant, die ein geringeres
Schwerlastaufkommen erzeugen. Die Verkehrsuntersuchung belegt lediglich, dass
selbst dieses theoretische Maximum verkehrsverträglich über das bestehende und an-
zupassende Netz abgewickelt werden kann.
Im Engpassbereich Stollwerckstraße 4 bis Am Westhover Berg beträgt die Gesamt-
schwerpunktbreite der Verkehrsfläche nur ca. 6,20 m bis 6,50 m. Da für den Lkw-Be-
gegnungsverkehr nach RASt 2006 zwingend 5,90 m bis 6,35 m Fahrbahnbreite benö-
tigt werden, fehlt im öffentlichen Raum die physische Fläche für die Anlage normge-
rechter Gehwege. Erst nach erfolgreichem Flächenerwerb kann die Detailplanung des
Gehwegausbaus durch die zuständige Dienststelle gestartet werden.
Bei der Stollwerckstraße handelt es sich um eine gewerblich geprägte Erschließungs-
straße, an der weder hoch-schützenswerte Einrichtungen (wie Schulen oder Kitas) an-
grenzen, noch polizeilich bekannte Unfallschwerpunkte oder sonstige verkehrliche Auf-
fälligkeiten existieren. Es liegt daher derzeit auch keine rechtliche Begründung vor, die
eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigen könnten. Bis zum finalen Ausbau ge-
währleistet die Führung über die Nordseite die nach den gesetzlichen Mindeststan-
dards erforderliche Grundsicherheit des Fußverkehrs.
Zu Frage 3: RadPendlerRoute 4 und Signalgruppenoptimierung
Die Belange des Radverkehrs, sind im Rahmen der anstehenden verkehrlichen An-
passungen im Bereich des Knotenpunktes Stollwerckstraße / Kölner Straße bekannt.
Die genauen Auswirkungen der prognostizierten Mehrbelastung auf die Routenführung
werden im Zuge der detaillierten Ausarbeitung der Signalprogramme durch die zustän-
dige Fachdienststelle vertieft geprüft. Bei der laufenden Überarbeitung und Optimie-
rung der Signalzeitenpläne wird eine verträgliche Abwicklung aller Verkehrsarten an-
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gestrebt. Inwiefern der Radverkehr hierbei durch eigene Signalgruppen oder ange-
passte Freigabezeiten priorisiert oder gesondert berücksichtigt werden kann, ist Ge-
genstand der technischen Detailplanung.
Insbesondere im Hinblick auf den Verlauf der RadPendlerRoute 4 ist zu erwähnen,
dass im Bereich des Knotenpunktes Stollwerckstraße / Kölner Straße eine Sanierung
des Geh- und Radweges erfolgen soll. Hierdurch soll der Weg erneuert und verbreitert
werden. Für den Verlauf der RadPendlerRoute ist eine sichere und komfortable Füh-
rung über den Knoten Stollwerckstraße / Kölner Straße bedeutend und wird im Rah-
men der weiteren Planungen berücksichtigt.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung begleitet die Umsetzung der erforderlichen Optimierungsmaßnahmen und
stellt deren Umsetzung sicher.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:
IV Quartal 2027
Antrag SPD - Verkehrsströme Logistikstandort Stollwerkstraße
5843 Zeichen
Gleichlautend: Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Lutz Tempel Alfred-Moritz-Platz 1 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Alfred-Moritz-Platz 1 51143 Köln-Porz Mail: spdfraktion.bvporz@gmail.com web www.porzspd.de Köln-Porz, 10.06.2026 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 23.06.2026 hier: Verkehrsströme Logistikstandort in der Stollwerckstraße in Westhoven, siehe auch Mitteilung 0822/2026 “Beantwortung der Anfrage 1409/2025” Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung ● die Erschließung des Grundstücks auch über die Bestandszufahrt Claudiastraße vorzusehen sowie sicherzustellen, dass der Schwerverkehr über die Stollwerckstraße ausschließlich in Richtung Norden zur BAB 4 abfließt. Dies sollte mittels entsprechender Beschilderung und durch Auflagen an den Betreiber des Logistikstandortes erfolgen. ● die Leistungsfähigkeit der beiden Knotenpunkte Kölner Straße/Rampe BAB 4 Ost und /Rampe BAB 4 West durch optimierte Signalprogramme zu steigern (vgl. Ausführungen in Mitteilung 0822/2026) ● die vorgesehene Anpassung des Knotenpunktes Kölner Straße / Stollwerckstraße / Andre-Citroen-Straße zwingend so umzusetzen, dass die Maßnahme mit Inbetriebnahme des Logistikstandortes abgeschlossen ist ● ein Konzept vorzulegen, wie die Fachverwaltung trotz Schwerlastverkehr und fehlenden bzw. minderbreiten Gehwegen die Verkehrssicherheit für Zufußgehende von Knotenpunkt Kölner Straße / Stollwerckstraße / Andre-Citroen-Straße bis zum anliegenden Discounter gewährleisten wird. Die Stollwerckstraße ist auch ohne Grundstücksankäufe in einen für die Nutzung erforderlichen Zustand zu bringen (Endausbau). Weiterhin bittet die Bezirksvertretung hinsichtlich der Verwaltungsmitteilung 0822/2026 um Erläuterung folgender Fragen: ● Ist angesichts der schwierigen Haushaltslage und angekündigter Sparmaßnahmen überhaupt davon auszugehen, dass die angekündigte Anpassung der Fahrstreifenaufteilung realisiert wird? Beteiligt sich der Investor an den anfallenden Kosten? ● Wie gedenkt die Fachverwaltung bei einem rechnerisch ermittelten Verkehrsaufkommen von zusätzlich 1.150 Fahrzeugen am Tag (!) - davon 480 LKW - und teilweise fehlenden oder zu schmalen Gehwegen insbesondere im Bereich zwischen Kölner Straße und Am Westhover Berg, die Sicherheit von Fußgänger*innen sicherzustellen? ● ist in den Planungen berücksichtigt, dass die Alternativroute der Radpendlerroute 4 unmittelbar von der Mehrbelastung im Knotenpunkt Stollwerckstraße / Kölner Straße betroffen ist und wird der Radverkehr bei der Optimierung der Signalgruppen berücksichtigt? Die Bezirksvertretung Porz bittet um Beantwortung der Fragen möglichst in der Sitzung am 15. September, spätestens jedoch am 5. November. Die Beantwortung ist ebenfalls dem Mobilitätsausschuss des Kölner Rates vorzulegen. Begründung: Die Beantwortung der Anfrage 1409/2025 “Planungen und Auswirkungen des Logistik-Hubs in Westhoven” ruft mehr Fragen hervor, als dass sie Antwort gibt. Die Verwaltung bekennt selbst, dass die Stollwerckstraße nicht regelkonform ausgebaut werden kann, da hierfür fehlende Grundstücke erworben werden müssen. Ob diese Grundstücksankäufe jemals erfolgen werden, ist angesichts der Haushaltslage mehr als fraglich. Trotzdem sollen weitere rund 430 Pkw, 240 Vans und 480 LKW die Stollwerckstraße pro Tag befahren. Das mag für ein Gewerbegebiet verträglich sein, setzt aber voraus, dass eine erforderliche Infrastruktur vorhanden ist. Dies ist nachweislich hier nicht der Fall. Siehe fehlende Gehwege. Völlig unberücksichtigt in den Ausführungen der Verwaltung bleibt der Ziel- und Quellverkehr des an der Stollwerckstraße gelegenen und stark frequentierten Discounters. Weiterhin verwundert es, dass eine Erschließung des Standortes über die Claudiastraße nicht vorgesehen ist. Diese Nutzung würde den hinteren Bereich der Stollwerckstraße maßgeblich entlasten und auch die Ein- und Ausfahrtsituation des anliegenden Discounters entschärfen. Weiterhin erwartet die Verwaltung, dass der Schwerlastverkehr zu 100 % nach Norden zur BAB 4 abfließt. Erwartet heißt nicht, dass das auch so ist. Hier müssen klare Vorgaben gemacht werden. Ebenso irritiert die Feststellung, dass die beiden Knotenpunkte an der BAB 4 nicht ausreichend leistungsfähig sind, dem aber mit optimierten Signalprogrammen entgegengewirkt werden kann. Warum ist bis jetzt nichts passiert? Widersprüchlich auch die Aussage im Satz davor, dass alle drei Knotenpunkte bisher ihre „Leistungsfähigkeit gemäß Festzeitprogramm (noch) nicht erreicht“ haben. Im Fazit hinterbleibt der Eindruck, dass eine vom Investor gelieferte Verkehrsuntersuchung in der Fachverwaltung ohne eingehende Prüfung durchgewunken wurde. Bettina Jureck Nils Beuthert Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Stollwerckstraße
- Claudiastraße
- Am Westhover Berg
- Kölner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0944/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 08:54