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AN/0944/2026

Antrag der SPD-Fraktion "Verkehrsströme Logistikstandort in der Stollwerckstraße in Westhoven, siehe auch Mitteilung 0822/2026 “Beantwortung der Anfrage 1409/2025”"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 11.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.06.2026, TOP 8.13

Sachstandsbericht BV

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Ansehen

Antrag SPD - Verkehrsströme Logistikstandort Stollwerkstraße

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

10306 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0944/2026
Stand: 29.07.2026 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Verkehrsströme Logistikstandort in der Stollwerckstraße in 
Westhoven, siehe auch Mitteilung 0822/2026 „Beantwortung der Anfrage 1409/2025“" 
Geänderter Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung  
● die Erschließung des Grundstücks auch über die Bestandszufahrt Claudiastraße 
vorzusehen sowie sicherzustellen, dass der Schwerverkehr über die Stollwerckstraße 
ausschließlich in Richtung Norden zur BAB 4 abfließt. Dies sollte mittels entsprechen-
der Beschilderung und durch Auflagen an den Betreiber des Logistikstandortes erfol-
gen.  
● die Leistungsfähigkeit der beiden Knotenpunkte Kölner Straße/Rampe BAB 4 Ost 
und /Rampe BAB 4 West durch optimierte Signalprogramme zu steigern (vgl. Ausfüh-
rungen in Mitteilung 0822/2026)  
● die vorgesehene Anpassung des Knotenpunktes Kölner Straße / Stollwerckstraße / 
Andre-Citroen-Straße zwingend so umzusetzen, dass die Maßnahme mit Inbetrieb-
nahme des Logistikstandortes abgeschlossen ist  
● ein Konzept vorzulegen, wie die Fachverwaltung trotz Schwerlastverkehr und feh-
lenden bzw. minderbreiten Gehwegen die Verkehrssicherheit für Zufußgehende von 
Knotenpunkt Kölner Straße / Stollwerckstraße / Andre-Citroen-Straße bis zum anlie-
genden Discounter gewährleisten wird. Die Stollwerckstraße ist auch ohne  
Grundstücksankäufe in einen für die Nutzung erforderlichen Zustand zu bringen (End-
ausbau).  
● Vorlage und Vorstellung des Verkehrsgutachtens in der Bezirksvertretung 
Porz 
 
Weiterhin bittet die Bezirksvertretung hinsichtlich der Verwaltungsmitteilung 
0822/2026 um Erläuterung folgender Fragen:  
● Ist angesichts der schwierigen Haushaltslage und angekündigter Sparmaßnahmen 
überhaupt davon auszugehen, dass die angekündigte Anpassung der Fahrstreifenauf-
teilung realisiert wird? Beteiligt sich der Investor an den anfallenden Kosten?  
● Wie gedenkt die Fachverwaltung bei einem rechnerisch ermittelten Verkehrsauf-
kommen von zusätzlich 1.150 Fahrzeugen am Tag (!) - davon 480 LKW - und teil-
weise fehlenden oder zu schmalen Gehwegen insbesondere im Bereich zwischen Köl-
ner Straße und Am Westhover Berg, die Sicherheit von Fußgänger*innen sicherzu-
stellen?

2 
 
● ist in den Planungen berücksichtigt, dass die Alternativroute der Radpendlerroute 4 
unmittelbar von der Mehrbelastung im Knotenpunkt Stollwerckstraße / Kölner Straße 
betroffen ist und wird der Radverkehr bei der Optimierung der Signalgruppen berück-
sichtigt?  
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet um Beantwortung der Fragen möglichst in der Sit-
zung am 15. September, spätestens jedoch am 5. November. Die Beantwortung ist 
ebenfalls dem Mobilitätsausschuss des Kölner Rates vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

3 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1: Erschließung über Claudiastraße und Lenkung des Schwerverkehrs 
 Die Erschließung des Grundstücks erfolgt öffentlich und funktionsgerecht über die 
Stollwerckstraße. Die dortigen Straßenbreiten von 5,90 m bis 7,50 m erfüllen die Vor-
gaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) für den Lkw-Be-
gegnungsverkehr (erforderlich: 6,35 m, mindestens 5,90 m). Da die Zufahrt zum 
Grundstück von der Claudiastraße aus über eine Privatstraße (im Eigentum Dritter) 
verlaufen würde, besitzt die Stadtverwaltung im Rahmen des Bauplanungs- und Bau-
ordnungsrechts keine rechtliche Handhabe, eine Erschließung über diese zwingend 
vorzuschreiben. Der entsprechende Wunsch der Politik kann dem Investor lediglich 
unverbindlich zur Prüfung übermittelt werden. 
 Die Verkehrsuntersuchung sieht eine Anbindung in Richtung Norden zur BAB 4 vor. 
Da die Verkehrsuntersuchung Bestandteil des Bauantrags ist, sind diese Ansätze un-
mittelbar genehmigungs- und prüfungsrelevant. Eine isolierte straßenverkehrsrechtli-
che Beschilderung (StVO) oder baurechtliche Nebenbestimmung, die sich ausschließ-
lich an den Betreiber oder die Kundschaft eines einzelnen Grundstücks im Gewerbe-
gebiet richtet, ist aus Gründen des Diskriminierungsverbots sowie aus Kontrollgründen 
rechtlich und organisatorisch nicht umsetzbar.  
Zu Punkt 2, Punkt 3 und Frage 1: Signalprogramme, Anpassung des Knotenpunktes 
und Kostenbeteiligung 
 Die optimierten Signalprogramme sowie die Anpassung des Knotenpunktes Kölner 
Straße / Stollwerckstraße / Andre-Citroen-Straße sind als verbindliche, aufeinander ab-
gestimmte Auflagen in die Baugenehmigung eingeflossen. Sie müssen zwingend vor 
Nutzungsaufnahme des (Logistik-)Standortes vollständig funktionsfähig abgeschlossen 
sein, andernfalls kann die Nutzung ordnungsrechtlich untersagt werden.  
 Bezüglich der baulichen Umsetzung und der Kostenverteilung für die Anpassung der 
Fahrstreifenaufteilung im öffentlichen Straßenraum sind Abstimmungen zwischen der 
Stadtverwaltung und dem Investor erforderlich. Eine vertragliche Kostenbeteiligung 
des Investors (im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags) ist vorgesehen. 
Zu Punkt 4: Endausbau der Stollwerckstraße und Verkehrssicherheit 
 Ein vollständiger, regelkonformer Endausbau durch das Amt für Straßen und Radwe-
gebau kann erst nach dem erfolgreichen Erwerb der dafür benötigten Randgrundstü-
cke erfolgen. Ein vorheriger Ausbau auf den Bestandsflächen ist aufgrund der zwin-
gend erforderlichen Fahrbahnbreiten baulich nicht möglich und würde zudem zu un-
wirtschaftlichen Doppelarbeiten und somit zu einem unzulässigen Einsatz von Haus-
haltsmitteln führen.  
 Zufußgehende können ab dem Knotenpunkt Kölner Straße / Stollwerckstraße / Andre-
Citroen-Straße auf den bestehenden Gehweg auf der nördlichen Straßenseite der 
Stollwerckstraße gehen und im Bereich des Discounters die Straßenseite wechseln.

4 
 
Weitergehende bauliche oder temporäre Maßnahmen sind bis zum Grunderwerb sei-
tens des Amts für Straßen und Radwegebau derzeit nicht vorgesehen.  
Zu Punkt 5: Vorlage und Vorstellung des Verkehrsgutachtens 
 Die detaillierte Verkehrsuntersuchung wurde vom Investor bei einem privaten Gut-
achterbüro in Auftrag gegeben. Die Urheber- und Veröffentlichungsrechte für eine 
großflächige Vervielfältigung sowie die offizielle Präsentation im politischen Raum lie-
gen daher beim Urheber bzw. Auftraggeber. Die Stadtverwaltung kann anbieten, 
zwecks Erwirkung einer Zustimmung für eine Vorstellung des Gutachtens durch das 
beauftragte Büro in einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung bezie-
hungsweise im Rahmen eines Fachgesprächs, mit dem Investor in den Austausch zu 
treten. 
 Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Kenntnisnahme oder Vorstellung 
des Verkehrsgutachtens keine Auswirkungen auf die Rechtskraft der bereits erteilten 
Baugenehmigung hat. Da das Vorhaben innerhalb eines durch Bebauungsplan festge-
setzten Gewerbegebiets liegt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung er-
füllt werden und die verkehrliche Abwicklung nach den vorliegenden Untersuchungen 
verträglich gewährleistet ist, besteht kein rechtlicher Spielraum für eine Rücknahme 
der Baugenehmigung. 
Zu Frage 2: Erhöhtes Verkehrsaufkommen und Gehwegsicherheit 
 Die im Raum stehenden 1.150 zusätzlichen Fahrzeuge (davon 480 Lkw) basieren auf 
einer theoretischen „Worst-Case-Betrachtung“. Diese ging von einer maximalen Lo-
gistiknutzung des Gesamtstandortes aus, da zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung 
noch keine konkrete Mietpartei bekannt war. Real ist auf dem Areal jedoch ein Bran-
chenmix aus kleinen und mittelständischen Unternehmen geplant, die ein geringeres 
Schwerlastaufkommen erzeugen. Die Verkehrsuntersuchung belegt lediglich, dass 
selbst dieses theoretische Maximum verkehrsverträglich über das bestehende und an-
zupassende Netz abgewickelt werden kann. 
 Im Engpassbereich Stollwerckstraße 4 bis Am Westhover Berg beträgt die Gesamt-
schwerpunktbreite der Verkehrsfläche nur ca. 6,20 m bis 6,50 m. Da für den Lkw-Be-
gegnungsverkehr nach RASt 2006 zwingend 5,90 m bis 6,35 m Fahrbahnbreite benö-
tigt werden, fehlt im öffentlichen Raum die physische Fläche für die Anlage normge-
rechter Gehwege. Erst nach erfolgreichem Flächenerwerb kann die Detailplanung des 
Gehwegausbaus durch die zuständige Dienststelle gestartet werden. 
 Bei der Stollwerckstraße handelt es sich um eine gewerblich geprägte Erschließungs-
straße, an der weder hoch-schützenswerte Einrichtungen (wie Schulen oder Kitas) an-
grenzen, noch polizeilich bekannte Unfallschwerpunkte oder sonstige verkehrliche Auf-
fälligkeiten existieren. Es liegt daher derzeit auch keine rechtliche Begründung vor, die 
eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigen könnten. Bis zum finalen Ausbau ge-
währleistet die Führung über die Nordseite die nach den gesetzlichen Mindeststan-
dards erforderliche Grundsicherheit des Fußverkehrs. 
Zu Frage 3: RadPendlerRoute 4 und Signalgruppenoptimierung 
 Die Belange des Radverkehrs, sind im Rahmen der anstehenden verkehrlichen An-
passungen im Bereich des Knotenpunktes Stollwerckstraße / Kölner Straße bekannt. 
Die genauen Auswirkungen der prognostizierten Mehrbelastung auf die Routenführung 
werden im Zuge der detaillierten Ausarbeitung der Signalprogramme durch die zustän-
dige Fachdienststelle vertieft geprüft. Bei der laufenden Überarbeitung und Optimie-
rung der Signalzeitenpläne wird eine verträgliche Abwicklung aller Verkehrsarten an-

5 
 
gestrebt. Inwiefern der Radverkehr hierbei durch eigene Signalgruppen oder ange-
passte Freigabezeiten priorisiert oder gesondert berücksichtigt werden kann, ist Ge-
genstand der technischen Detailplanung. 
 Insbesondere im Hinblick auf den Verlauf der RadPendlerRoute 4 ist zu erwähnen, 
dass im Bereich des Knotenpunktes Stollwerckstraße / Kölner Straße eine Sanierung 
des Geh- und Radweges erfolgen soll. Hierdurch soll der Weg erneuert und verbreitert 
werden. Für den Verlauf der RadPendlerRoute ist eine sichere und komfortable Füh-
rung über den Knoten Stollwerckstraße / Kölner Straße bedeutend und wird im Rah-
men der weiteren Planungen berücksichtigt.  
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung begleitet die Umsetzung der erforderlichen Optimierungsmaßnahmen und 
stellt deren Umsetzung sicher. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:  
IV Quartal 2027

Antrag SPD - Verkehrsströme Logistikstandort Stollwerkstraße

5843 Zeichen

Gleichlautend:  Herrn  Oberbürgermeister  Torsten  Burmester  Rathaus  50667  Köln   Herrn  Bezirksbürgermeister  Lutz  Tempel  Alfred-Moritz-Platz  1  51143  Köln  
SPD-Fraktion  in  der  Bezirksvertretung  Porz   
Alfred-Moritz-Platz  1  51143  Köln-Porz   Mail:  spdfraktion.bvporz@gmail.com web  www.porzspd.de  
 
  Köln-Porz,  10.06.2026  
 
Antrag  zur  Sitzung  der  Bezirksvertretung  Porz  am  23.06.2026  
hier:  Verkehrsströme  Logistikstandort  in  der  Stollwerckstraße  in  Westhoven,  
siehe
 
auch
 
Mitteilung
 
0822/2026
 
“Beantwortung
 
der
 
Anfrage
 
1409/2025”
 
Beschluss:  
Die  Bezirksvertretung  Porz  beauftragt  die  Verwaltung  
●  die  Erschließung  des  Grundstücks  auch  über  die  Bestandszufahrt  Claudiastraße  
vorzusehen
 
sowie
 
sicherzustellen,
 
dass
 
der
 
Schwerverkehr
 
über
 
die
 
Stollwerckstraße
 
ausschließlich
 
in
 
Richtung
 
Norden
 
zur
 
BAB
 
4
 
abfließt.
 
Dies
 
sollte
 
mittels
 
entsprechender
 
Beschilderung
 
und
 
durch
 
Auflagen
 
an
 
den
 
Betreiber
 
des
 
Logistikstandortes
 
erfolgen.
 ●  die  Leistungsfähigkeit  der  beiden  Knotenpunkte  Kölner  Straße/Rampe  BAB  4  Ost  
und
 
/Rampe
 
BAB
 
4
 
West
 
durch
 
optimierte
 
Signalprogramme
 
zu
 
steigern
 
(vgl.
 
Ausführungen
 
in
 
Mitteilung
 
0822/2026)
 ●  die  vorgesehene  Anpassung  des  Knotenpunktes  Kölner  Straße  /  Stollwerckstraße  /  
Andre-Citroen-Straße
 
zwingend
 
so
 
umzusetzen,
 
dass
 
die
 
Maßnahme
 
mit
 
Inbetriebnahme
 
des
 
Logistikstandortes
 
abgeschlossen
 
ist
 ●  ein  Konzept  vorzulegen,  wie  die  Fachverwaltung  trotz  Schwerlastverkehr  und  
fehlenden
 
bzw.
 
minderbreiten
 
Gehwegen
 
die
 
Verkehrssicherheit
 
für
 
Zufußgehende
 
von
 
Knotenpunkt
 
Kölner
 
Straße
 
/
 
Stollwerckstraße
 
/
 
Andre-Citroen-Straße
 
bis
 
zum
 
anliegenden
 
Discounter
 
gewährleisten
 
wird.
 
Die
 
Stollwerckstraße
 
ist
 
auch
 
ohne

Grundstücksankäufe  in  einen  für  die  Nutzung  erforderlichen  Zustand  zu  bringen  
(Endausbau).
 Weiterhin  bittet  die  Bezirksvertretung  hinsichtlich  der  Verwaltungsmitteilung  0822/2026  um  
Erläuterung
 
folgender
 
Fragen:
 
●  Ist  angesichts  der  schwierigen  Haushaltslage  und  angekündigter  Sparmaßnahmen  
überhaupt
 
davon
 
auszugehen,
 
dass
 
die
 
angekündigte
 
Anpassung
 
der
 
Fahrstreifenaufteilung
 
realisiert
 
wird?
 
Beteiligt
 
sich
 
der
 
Investor
 
an
 
den
 
anfallenden
 
Kosten?
 ●  Wie  gedenkt  die  Fachverwaltung  bei  einem  rechnerisch  ermittelten  
Verkehrsaufkommen
 
von
 
zusätzlich
 
1.150
 
Fahrzeugen
 
am
 
Tag
 
(!)
 
-
 
davon
 
480
 
LKW
 
-
 
und
 
teilweise
 
fehlenden
 
oder
 
zu
 
schmalen
 
Gehwegen
 
insbesondere
 
im
 
Bereich
 
zwischen
 
Kölner
 
Straße
 
und
 
Am
 
Westhover
 
Berg,
 
die
 
Sicherheit
 
von
 
Fußgänger*innen
 
sicherzustellen?
 ●  ist  in  den  Planungen  berücksichtigt,  dass  die  Alternativroute  der  Radpendlerroute  4  
unmittelbar
 
von
 
der
 
Mehrbelastung
 
im
 
Knotenpunkt
 
Stollwerckstraße
 
/
 
Kölner
 
Straße
 
betroffen
 
ist
 
und
 
wird
 
der
 
Radverkehr
 
bei
 
der
 
Optimierung
 
der
 
Signalgruppen
 
berücksichtigt?
 Die  Bezirksvertretung  Porz  bittet  um  Beantwortung  der  Fragen  möglichst  in  der  Sitzung  
am
 
15.
 
September,
 
spätestens
 
jedoch
 
am
 
5.
 
November.
 
Die
 
Beantwortung
 
ist
 
ebenfalls
 
dem
 
Mobilitätsausschuss
 
des
 
Kölner
 
Rates
 
vorzulegen.
 
Begründung:  
Die  Beantwortung  der  Anfrage  1409/2025  “Planungen  und  Auswirkungen  des  
Logistik-Hubs
 
in
 
Westhoven”
 
ruft
 
mehr
 
Fragen
 
hervor,
 
als
 
dass
 
sie
 
Antwort
 
gibt.
 
Die
 
Verwaltung
 
bekennt
 
selbst,
 
dass
 
die
 
Stollwerckstraße
 
nicht
 
regelkonform
 
ausgebaut
 
werden
 
kann,
 
da
 
hierfür
 
fehlende
 
Grundstücke
 
erworben
 
werden
 
müssen.
 
Ob
 
diese
 
Grundstücksankäufe
 
jemals
 
erfolgen
 
werden,
 
ist
 
angesichts
 
der
 
Haushaltslage
 
mehr
 
als
 
fraglich.
 
Trotzdem
 
sollen
 
weitere
 
rund
 
430
 
Pkw,
 
240
 
Vans
 
und
 
480
 
LKW
 
die
 
Stollwerckstraße
 
pro
 
Tag
 
befahren.
 
Das
 
mag
 
für
 
ein
 
Gewerbegebiet
 
verträglich
 
sein,
 
setzt
 
aber
 
voraus,
 
dass
 
eine
 
erforderliche
 
Infrastruktur
 
vorhanden
 
ist.
 
Dies
 
ist
 
nachweislich
 
hier
 
nicht
 
der
 
Fall.
 
Siehe
 
fehlende
 
Gehwege.
 
Völlig
 
unberücksichtigt
 
in
 
den
 
Ausführungen
 
der
 
Verwaltung
 
bleibt
 
der
 
Ziel-
 
und
 
Quellverkehr
 
des
 
an
 
der
 
Stollwerckstraße
 
gelegenen
 
und
 
stark
 
frequentierten
 
Discounters.
 
 
Weiterhin  verwundert  es,  dass  eine  Erschließung  des  Standortes  über  die  Claudiastraße  
nicht
 
vorgesehen
 
ist.
 
Diese
 
Nutzung
 
würde
 
den
 
hinteren
 
Bereich
 
der
 
Stollwerckstraße
 
maßgeblich
 
entlasten
 
und
 
auch
 
die
 
Ein-
 
und
 
Ausfahrtsituation
 
des
 
anliegenden
 
Discounters
 
entschärfen.
 
 
Weiterhin  erwartet  die  Verwaltung,  dass  der  Schwerlastverkehr  zu  100  %  nach  Norden  zur  
BAB
 
4
 
abfließt.
 
Erwartet
 
heißt
 
nicht,
 
dass
 
das
 
auch
 
so
 
ist.
 
Hier
 
müssen
 
klare
 
Vorgaben
 
gemacht
 
werden.

Ebenso  irritiert  die  Feststellung,  dass  die  beiden  Knotenpunkte  an  der  BAB  4  nicht  
ausreichend
 
leistungsfähig
 
sind,
 
dem
 
aber
 
mit
 
optimierten
 
Signalprogrammen
 
entgegengewirkt
 
werden
 
kann.
 
Warum
 
ist
 
bis
 
jetzt
 
nichts
 
passiert?
 
Widersprüchlich
 
auch
 
die
 
Aussage
 
im
 
Satz
 
davor,
 
dass
 
alle
 
drei
 
Knotenpunkte
 
bisher
 
ihre
 
„Leistungsfähigkeit
 
gemäß
 
Festzeitprogramm
 
(noch)
 
nicht
 
erreicht“
 
haben.
 
Im  Fazit  hinterbleibt  der  Eindruck,  dass  eine  vom  Investor  gelieferte  Verkehrsuntersuchung  
in
 
der
 
Fachverwaltung
 
ohne
 
eingehende
 
Prüfung
 
durchgewunken
 
wurde.
 
 
 
Bettina  Jureck      Nils  Beuthert  
Fraktionsvorsitzende
 
 
 
 
Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stollwerckstraße
  • Claudiastraße
  • Am Westhover Berg
  • Kölner Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0944/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
11.06.2026
Erstellt
11.06.2026 08:54