3225/2022
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksververtretung Chorweiler am 18.08.2022, hier: Prüfung von Potentialflächen für Windräder im Stadtgebiet
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2443 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 3225/2022 Freigabedatum 18.10.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 18.08.2022 hier: Prüfung von Potentialflächen für Windräder im Stadtgebiet Anfragetext gemäß AN/1328/2022: Zur angestrebten Energiewende ist es dringend notwendig, geeignete Flächen zur Aufstellung neuer Windkraft- und Solaranlagen zu benennen und auszuweisen. Laut Presseartikel hat das Kölner Versorgungsunternehmen RheinEnergie in einer aktuellen Analyse Flächen benannt, welche nach ihrer Auffassung grundsätzlich z. B. zur Windnutzung geeignet sind. In diesem Zusammenhang werden drei Flächen benannt, welche hierbei ausschließlich im Stadtbe- zirk Chorweiler verortet sind. Laut RheinEnergie können dort mindestens drei Windkraftanlagen – mit jeweils drei Windrädern – mit einer Höhe von circa 200 Metern und einem Rotordurchmesser von circa 150 Metern gebaut werden. Die CDU-Fraktion fragt die Verwaltung: Wurden von Seiten der Stadt und/ oder der Rheinenergie – über den Stadtbezirk Chorweiler hinaus – weitere Flächen geprüft? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Welche Flächen wurden geprüft, in welchen Stadtteilen und mit welchem Ergebnis? (bitte Flächen auflisten mit Benennung der Flurnummern) Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt Köln beauftragte im Mai 2019 die Verwaltung, auf Grundlage einer neuen Potenti- alanalyse zur Nutzung von Windenergie in Köln den Flächennutzungsplan mit der Darstellung neuer bzw. ergänzender Konzentrationszonen für Windenergieanalgen (WEA) zu aktualisieren. Im Kontext zum Mediationsverfahren Klimawende Köln – Rhein Energie AG beauftragte der Rat der Stadt Köln im Dezember 2021 die Verwaltung zudem mit der Prüfung, ob die ersatzlose Aufhebung der Konzentrationszone für WEA eine Alternative zur Ausweisung von Konzentrationszonen auf Grundlage einer Potentialanalyse darstellen kann. Gemäß Ratsbeschluss sollte zunächst die Daten- lage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrati- onszone für WEA weiter geklärt werden. Eine Potentialanalyse zur Nutzung von Windenergie in Köln für das gesamte Stadtgebiet wird in Kür- ze dem Rat der Stadt vorgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3225/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 30.09.2022 13:12