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V/0348/2021

115. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 623 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 19.07.2021

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Aufstellungsbeschluss-Anlage1

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Anlage A

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Aufstellungsbeschluss-Anlage1

120 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0348/2021
Plangebiete / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 623115. Änderung des Flächennutzungsplans

Beschlussvorlage

5894 Zeichen

V/0348/2021 
V/0348/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 115. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im 
Bereich Handorf - nördlich Kötterstraße, zwischen Hobbeltstraße und Lützowstraße 
[Wohnbebauung] - Beschluss zur Änderung 
 
2. Bebauungsplan Nr. 623: Handorf - nördlich Kötterstraße, zwischen Hobbeltstraße und 
Lützowstraße [Wohnbebauung] - Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster (FNP) im Stadtbezirk Münster-Ost ist gemäß 
§ 2 Abs.1 und § 1 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtteil Handorf im Bereich nördlich 
Kötterstraße, zwischen Hobbeltstraße und Lützowstraße  zu ändern (115. Änderung des 
FNP). 
 
2. Für den Bereich nördlich der Kötterstraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der bau-
lichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustel-
len (Bebauungsplan Nr. 623). 
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Handorf, Flur 5, 
Flurstücke  Teile des Flurstücks 11 
  
Gemarkung  Handorf, Flur 6, 
Flurstücke 290, 358, 359, 360, 504, 1169, 354, Teile der Flurstücke 495, 623, 1170 
Stadtplanungsamt 
 
23.07.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw egmann 
Herr Hecker 
Telefon: 492-6159 
492-6167 
HeckerT@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0348/2021 
 
Gemarkung Handorf, Flur 9 
Flurstücke  146, 147, 1500, 1502, 1759, 1861, Teile der Flurstücke 1751, 1840 
 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist identisch zum o.g. Änderungsbereich des FNP. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten. 
 
Die Grundstücke hat die Stadt Münster größtenteils erworben; das Flurstück 360 der Flur 6 ist noch 
nicht im Eigentum der Stadt Münster. Die Flurstücke 146, 147 und 1502 der Flur 9 werden überplant, 
verbleiben jedoch in Privatbesitz. Die Vorgaben der sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBo-
Mü) werden umgesetzt. Den Aufwendungen für den getätigten Flächenankauf stehen Erträge aus der 
späteren Veräußerung der entwickelten Fläche gegenüber.  
 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend  den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.  
 
 
Begründung: 
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 623 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur 
Neuentwicklung eines Wohnbaugebietes nördlich der Kötterstraße mit etwa 300 Wohneinheiten und 
einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im westlichen 
Bereich des Quartiers wird geprüft.  
 
Im Süden begrenzt die Kötterstraße, im We sten die Hobbeltstraße und im Osten die Lützowstraße 
das Gebiet. Im Norden werden die Grundstücke zweier Wohngebäude einbezogen. Im Norden über-
deckt eine Fläche in Teilen das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 363 in „Handorf – 
Sport- und Kleingartenanlagen Wiggerbusch/Hobbeltstraße“.  
 
Das Plangebiet ist Bestandteil des städtischen Baulandprogramms 2020 - 2030, mit dem die Verwal-
tung beauftragt wurde, die notwendigen planerischen Voraussetzungen für eine Wohnsiedlungsent-
wicklung in diesem Bereich zu schaffen1. Im Baulandprogramm ist dieses Baugebiet aufgrund seiner 
Kapazität und der Tatsache, dass es sich um ein städtisches Gebiet handelt, als Priorität-1-Baugebiet 
eingestuft worden.  
 
Die Plangebietsfläche wird bislang als landwirtschaftliche Fläche genutzt und liegt am östlichen Rand 
der Ortslage Handorf. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bedarfs-
orientierte Wohngebietsentwicklung schaffen.  
 
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens haben Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern und Entwäs-
serungs- sowie/ Freiraumplanern konkrete Ausgestaltungen der künftigen Bebauung entworfen. Ein 
Zwischenstand wurde der Öffentlichkeit (coronabedingt) auf einer digitalen Beteiligungsplattform so-
wie auf der Website des Stadtplanungsamtes zur Verfügung gestellt und konnte kommentiert werden.  
 
Die Entwürfe der Planungsteams sehen für den Kfz-Verkehr mehrere Hauptzufahrten von der Kötter-
straße in das Plangebiet vor. Die Veloroute führt von Nordwesten über die Verlängerung der Straße 
Kirschgarten in das Gebiet und mündet im südöstlichen Bereich auf die Kötter- bzw. Lützowstraße.  
Zur Entwässerung ist eine integrierte wasserintensive Gestaltung vorgesehen, in die die vorhandenen 
                                                 
1 vgl. Vorlage V/0104/2020

- 3 - 
V/0348/2021 
Gewässer des Plangebietes einbezogen werden. Offene, oberflächennahe Elemente zur Regenwas-
serentwässerung fördern die Verdunstung. Grün- und Freiflächen sollen multifunktional nutzbar sein 
und eine klimaangepasste Entwicklung sichern. Die konkrete Ausgestaltung ist im Laufe des Verfah-
rens noch zu konkretisieren. 
 
Zur Verwirklichung der Planungsabsichten ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 623 im 
Parallelverfahren gem. § 8 Abs.3 BauGB auch die 115. Änderung des Flächennutzungsplans erfor-
derlich. Der Geltungsbereich der Bauleitpläne ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. Durch die 
Änderung / die Aufstellung der Bauleitpläne wird ein Teilbereich des bestehenden Bebauungsplans 
HAN 6 überplant. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Änderungsbereich des Flächennutzungsplans / Geltungsbereich des Bebauungsplans

Anlage A

1747 Zeichen

Anlage A zur V/0348/2021 
Kurzüberblick 
Es soll der Beschluss gefasst werden, den Bebauungsplan Nr. 623 im Bereich nördlich der Köt-
terstraße in Handorf aufzustellen sowie die 115. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten, 
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuentwicklung eines Wohnbaugebietes mit 
etwa 300 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte zu schaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwick-
lung von Wohnbauland gemäß dem aktuellen Baulandprogramm 2020-2030 der Stadt Münster.  
 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans steht am Anfang des Bebauungsplanverfah-
rens. Zuvor wurden bereits im Rahmen eines Werkstattverfahrens Entwürfe für die Fläche erar-
beitet. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgen die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, 
die Behördenbeteiligung sowie schließlich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung.  
 
Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wird auch der Flächennutzungsplan geändert. 
 
Finanzierung 
Durch die Einleitung der Verfahren entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage sind § 1 Abs.3 S.1 und § 2 Abs.1 S.1 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage hat Einfluss auf klimaschutzrelevante Aspekte, da die Entwicklung des Wohngebiets 
einhergehen wird mit einer Versiegelung und Bebauung der Flächen, welche sich auf das lokale 
Klima auswirken kann.

Beratungsverlauf (5)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 48.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 51.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kötterstraße
  • Hobbeltstraße
  • Lützowstraße
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
V/0348/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.07.2021
Erstellt
28.04.2021 13:49