4126/2022
Interimskosten Staatenhaus – Nutznießer in der Steueroase Cayman-Inseln?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 06.12.2022 4126/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022 Interimskosten Staatenhaus – Nutznießer in der Steueroase Cayman-Inseln? Anfrage der Fraktion Die Linke vom 19.09.2022, AN/1661/2022 Allgemein: In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.11.2022 stellte die Fraktion DIE LINKE eine Anfrage zu den „Interimskosten Staatenhaus – Nutznießer in der Steueroase Cayman-Inseln?“. Beim Staatenhaus handelt es sich um eine städtische Immobilie. Im Jahr 2012 hatte die Firma BB Group GmbH nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung und eines sich anschließenden Vergabe- verfahrens im wettbewerblichen Dialog den Zuschlag zum Betrieb eines Musicalstandortes erhalten. Da das Staatenhaus zunächst entsprechend eines Ratsbeschlusses als Interimsspielstätte für die Kölner Oper genutzt wurde und noch genutzt wird, wurde ein Erbbaurechtsvertrag weder ausgearbeitet noch beurkundet. Es sind bisher keine Gelder der Stadt Köln weder an die BB Group GmbH, noch die Mehr-BB- Entertainment geflossen. Beantwortung der Anfragen: 1. Jede Dienstelle hat den jeweiligen Vertragspartner auf seine Seriosität zu prüfen. Hat die Liegenschaftsverwaltung und/oder die Betriebsleitung Bühnen ggf. sonstige städtische Stellen Kenntnis über die Firmenkonstruktion hinter der BB Group, und wenn nein, warum wurde dies nicht recherchiert? In ihrem Beitrag für den wettbewerblichen Dialog zur Vergabe eines Erbbaurechts für das Staatenhaus weist die BB-Group darauf hin, dass die BB-Group GmbH eine hundertprozentige Tochter einer Beteili- gungsgesellschaft ist, die sich zu hundert Prozent in einem Familienbesitz befindet. Damit war die Ge- sellschafterstruktur umfassend und nachvollziehbar dargestellt. Es gab keine Hinweise auf die in der Anfrage dargestellten Firmenkonstruktionen. Im Jahr 2012 wurde der BB-Group GmbH der Zuschlag erteilt. Im Sommer 2015 wurde den Bühnen Köln die BB-Group als Sieger aus dem Vergabeverfahren vorgestellt. Auf dieser Basis wurden seitens der Bühnen Köln keine weiteren Prüfungen vorgenommen. Es besteht weder ein Erbbaurechtsvertrag, noch ein Mietvertrag zwischen der BB-Group oder der Mehr- BB-Entertainment GmbH und der Stadt Köln bzw. den Bühnen Köln. 2. Warum haben die Liegenschaftsverwaltung und die Betriebsleitung der Bühnen allein, oh- ne Zuhilfenahme der Kämmerei und des Vergabeamtes, die Verträge/Absprachen mit der BB Group geschlossen? Es wurden bislang keine Verträge mit der BB-Group GmbH oder der Mehr-BB-Entertainment GmbH ge- schlossen. Die Konzeption und Durchführung des sog. Wettbewerblichen Dialoges, aus dem BB-Group GmbH als beste Bewerberin hervorging, sowie sich anschließende Verhandlungen erfolgten interdiszip- linär und unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen, inklusive des Vergabeamtes. 2 3. Im Dezember 2024 läuft der Mietvertrag über das Staatenhaus aus. Dann wird es darum gehen, ob und wie die Übergabe des Erbbaurechtsvertrages vollzogen wird. Hat die Stadt bereits „Entschädigungszahlungen“ an die BB Group getätigt und trifft es zu, dass sowohl das Liegenschaftsamt wie auch die Bühnen Rücklagen gebildet hatten und haben? Es gibt keinen Miet- oder Erbbaurechtsvertrag mit einem Externen. Das Staatenhaus wurde mit einer innerstädtischen Überlassungserklärung den Bühnen Köln zur Verfügung gestellt. Die Stadt Köln insge- samt hat bisher keine Entschädigungszahlungen geleistet. Zum Ausgleich eines möglicherweise geltend gemachten Verzögerungsschadens der Mehr-BB-Group im Zusammenhang mit der Nutzung des Staatenhauses als Interimsspielstätte der Oper Köln ist im Jah- resabschluss 31.8.2021 der Bühnen eine Ansammlungsrückstellung in Höhe von EUR 5.000.000,00 für den Fall der Inanspruchnahme enthalten. Dieser Betrag wurde stets in den Interimskosten der Bühnen beplant. Im Etat des Liegenschaftsamtes sind keine Rückstellungen erfolgt. 4. Hält die Verwaltung es für möglich, den Erbbaurechtsvertrag wegen Täuschung der Stadt Köln für nichtig zu erklären? Es existiert kein Erbbaurechtsvertrag zum Staatenhaus. 5. Was gedenkt die Stadt zu unternehmen, damit nach dem Ende der Interimsnutzung keine zweistelligen Millionenbeträge an eine Firma gezahlt werden, die offensichtlich ein Steuer- vermeidungsmodell betreibt? Eine Vereinbarung wird nur auf der Grundlage einer juristischen Prüfung erfolgen. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4126/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.12.2022
- Erstellt
- 30.11.2022 14:14