V/0173/2021
Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0173/2021 V/0173/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Besetzungen und Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Kulturausschuss von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Marin Niehues Peter Csaba 2. Beirat Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Marin Niehues RH Heinrich Götting 3. Beirat der Justizvollzugsanstalt Zur Benennung in den Beirat wird vorgeschlagen: von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretung 5. NN RH Bernd Mayweg Amt für Bürger- und Ratsservice 11.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0173/2021 4. Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beratende Mitglieder nach § 85 Schulgesetz NRWr von der Katholischen Kirche Mitglied Stellvertretung 1. Hendrik Drüing 1. Christina Stoll von der Evangelischen Kirche Mitglied Stellvertretung 1. Dr. Jens Dechow 1. NN 5. Gesellschafterversammlung Stadtwerke Münster GmbH - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied Stellvertretung 1. Stadtdirektor Thomas Paal Begründung: Zu 1. u. 2.: Herr Marin Niehues hat seine Mandate in den o.g. Gremien niedergelegt. Die FDP-Fraktion beantragt die erforderlichen Umbesetzungen mit Schreiben vom 23.02.2021. Zu 3.: Frau Gisela Schulze Horn war Mitglied des Beirates der Justizvollzugsanstalt. Sie ist verstorben. Wie der Leiter der Justizvollzugsanstalt mitteilt, kann nach den geltenden Richtlinien bei Ausscheiden ei- nes Mitgliedes des Beirates im Laufe der Amtszeit für den Rest der Amtsdauer ein neues Mitglied ernannt werden. Er bittet um Benennung einer geeigneten Person. Die FDP-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 04.03.2021 vor, RH Bernd Mayweg zu benennen. Zu 4.: Gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW ist je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evan- gelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Die o.g. Personen werden von der katholischen und der evangelischen Kirche vorgeschlagen. Zu 5.: Herr Oberbürgermeister Lewe ist vom Rat am 09.12.2020 als Mitglied in die Gesellschafterversamm- lung der Stadtwerke Münster bestellt worden. Die Verwaltung schlägt vor – wie bisher auch – Herrn Stadtdirektor Thomas Paal als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu ent- senden. - 3 - V/0173/2021 Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0173/2021 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0173/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2021
- Erstellt
- 19.02.2021 11:39