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V/0173/2021

Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 19.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 45.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3799 Zeichen

V/0173/2021 
V/0173/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Besetzungen und Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Kulturausschuss 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. Marin Niehues 
Peter Csaba 
 
2. Beirat Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. Marin Niehues 
RH Heinrich Götting 
 
3. Beirat der Justizvollzugsanstalt 
 
Zur Benennung in den Beirat wird vorgeschlagen: 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
5. NN 
RH Bernd Mayweg 
  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
11.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0173/2021 
 
4. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
Beratende Mitglieder nach § 85 Schulgesetz NRWr 
 
von der Katholischen Kirche 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Hendrik Drüing 1. Christina Stoll 
 
von der Evangelischen Kirche 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Dr. Jens Dechow 1. NN 
 
5. Gesellschafterversammlung Stadtwerke Münster GmbH 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied Stellvertretung 
  1. Stadtdirektor Thomas Paal 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. u. 2.: 
Herr Marin Niehues hat seine Mandate in den o.g. Gremien niedergelegt. Die FDP-Fraktion beantragt 
die erforderlichen Umbesetzungen mit Schreiben vom 23.02.2021. 
 
Zu 3.: 
Frau Gisela Schulze Horn war Mitglied des Beirates der Justizvollzugsanstalt. Sie ist verstorben. Wie 
der Leiter der Justizvollzugsanstalt mitteilt, kann nach den geltenden Richtlinien bei Ausscheiden ei-
nes Mitgliedes des Beirates im Laufe der Amtszeit für den Rest der Amtsdauer ein neues Mitglied 
ernannt werden. Er bittet um Benennung einer geeigneten Person. Die FDP-Fraktion schlägt mit 
Schreiben vom 04.03.2021 vor, RH Bernd Mayweg zu benennen. 
 
Zu 4.: 
Gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW ist je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evan-
gelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender 
Stimme zu berufen. 
Die o.g. Personen werden von der katholischen und der evangelischen Kirche vorgeschlagen. 
 
Zu 5.: 
Herr Oberbürgermeister Lewe ist vom Rat am 09.12.2020 als Mitglied in die Gesellschafterversamm-
lung der Stadtwerke Münster bestellt worden. Die Verwaltung schlägt vor – wie bisher auch – Herrn 
Stadtdirektor Thomas Paal als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu ent-
senden.

- 3 - 
V/0173/2021 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
I. V.  
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1867 Zeichen

Anlage A zur V/0173/2021 
 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

17.03.2021 Rat
TOP 45.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0173/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2021
Erstellt
19.02.2021 11:39