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Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 74440/02 "Rather See" in Köln-Rath/Heumar

Mitteilung BV 1361/2018 vom 26.04.2018

Stand: Am 03.05.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 1361/2018 Freigabedatum am 26.04.2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.05.2018 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 74440/02 "Rather See" in Köln-Rath/Heumar Stand des Bebauungsplanverfahrens Nach umfassenden, konstruktiven Abstimmungen zwischen den vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros und der Verwaltung liegen die vollständigen Planunterlagen und Fachgutachten zum Bebauungsplanentwurf 74440/02 "Rather See" (VEP) der Verwaltung vor. Die Komplexität des Plan- verfahrens hat eine intensive Auseinandersetzung insbesondere mit den Umweltbelangen (u.a. Land- schaftspflegerischer Fachbeitrag, Artenschutz) und der Erschließung erforderlich gemacht, diese konnten mit den vorliegenden Planunterlagen in ein Gesamtkonzept gebracht werden. Nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs auf Grundlage von § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Diese ist nach aktuellem Planungstand bis zur Sommerpause Mitte Juli vorgesehen. In Abhängigkeit von Umfang und Inhalt der Stellungnahmen aus der Offenlage ist gegebenenfalls eine Überarbeitung, Ergänzung der Planunterlagen und Fachgutachten zum Satzungsbeschluss er- forderlich. Ziel ist es das Planverfahren im 2. Halbjahr 2018 abzuschließen. Vor dem Satzungsbeschluss muss der Durchführungsvertrag mit Erschließungsregelungen zwischen Vorhabenträger und Verwaltung abgeschlossen sein. Hierfür erforderliche Verhandlungen, Abstim- mungen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Grunderwerb) wurden aufgenommen und werden parallel zur Offenlage weitergeführt.

Beratungsverlauf

  1. 03.05.2018

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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