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1981/2025

Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Mitgliederversammlung der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister e.V

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.6.20

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5026 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 1981/2025 
Freigabedatum 
 05.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Mitgliederversammlung 
der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister e.V  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat entsendet  
Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln 
 
und als stellvertretende Vertreterin der Stadt Köln 
Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik  
 
in die Mitgliederversammlung der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-
Dienstleister e.V.. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit-
zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft 
Kommunaler IT-Dienstleister e.V. gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus-
scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der 
Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. 
der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstver-
hältnis zur Stadt Köln.  
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin-
nen und Vertreter der Stadt Köln an, die Leitgedanken des Public Corporate Governance 
Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Rege-
lungen einzusetzen. 
 
Rat 20.11.2025

2 
Begründung: 
 
In der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister e.V. hat sich eine 
Vielzahl der Kommunen in Deutschland organisiert. Ziel des Verbandes ist es, neben einer 
Vertretung der Interessen der Kommunen und der kommunalen IT-Dienstleister bei Aktivitäten 
des Bundes und des Gesetzgebers auch eine Plattform für den interkommunalen Erfahrungs-
austausch und die fachliche Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene bereit zu stellen. 
 
Mit interkommunalen Kooperationen können im gesamten IT-Sektor erhebliche Synergieef-
fekte realisiert werden. Es liegt im dringenden städtischen Interesse, diese zu erschließen. 
Vielfältige Beispiele aus anderen Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg oder Schles-
wig-Holstein zeigen sehr deutlich, dass diesbezüglich in NRW ein Nachholbedarf besteht und 
noch zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit.  
 
Die Zusammenarbeit in der VITAKO hat sich bewährt. So konnten z. B. aus dem Arbeitskreis 
Vergabe (jetzt Recht und IT) und aus dem Arbeitskreis Energieeffizienz wichtige Erkenntnisse 
gewonnen werden. Aufgrund der Zusammenarbeit und der in den Arbeitskreisen gewonnenen 
Erkenntnisse war es u. a. möglich, auf Fortbildungsmaßnahmen (z. B. im Einkauf) zu verzich-
ten und damit monetäre Vorteile zu erzielen. Darüber hinaus hat die Zusammenarbeit wichtige 
Anregungen für die tägliche Praxis und den Eingang neuer Kooperationen erbracht. Ferner 
bietet die VITAKO neben den Arbeitskreisen zu den Themen Vergabe und Energieeffizienz 
Arbeitskreise zu weiteren Themen an, bei denen eine direkte Beteiligung der Stadt Köln sinn-
voll ist und auch zu Kosteneinsparungen beiträgt. Als Beispiele seien hier die Arbeitskreise 
Meldewesen, Kfz, Personenstandswesen und EU-Dienstleistungsrichtlinie genannt.   
 
Nach § 7 der Satzung vom 15.11.2018 in der Fassung vom 22.11.2023 üben die Mitglieder 
ihre Rechte durch eine persönliche Vertretung in der Mitgliederversammlung aus. Für jedes 
Mitglied ist eine Vertretung mit einer Stellvertretung zu benennen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln 
in die Mitgliederversammlung der VITAKO zu entsenden. Als seine Stellvertreterin wird Frau 
Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik vorgeschla-
gen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) 
Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige-
rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili-
gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend 
im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung 
des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des 
Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an-
dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die 
Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.6.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
1981/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.11.2025
Erstellt
16.06.2025 12:25