1981/2025
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Mitgliederversammlung der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister e.V
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 1981/2025 Freigabedatum 05.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Mitgliederversammlung der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister e.V Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln und als stellvertretende Vertreterin der Stadt Köln Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik in die Mitgliederversammlung der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT- Dienstleister e.V.. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit- zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister e.V. gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus- scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstver- hältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin- nen und Vertreter der Stadt Köln an, die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Rege- lungen einzusetzen. Rat 20.11.2025 2 Begründung: In der VITAKO-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister e.V. hat sich eine Vielzahl der Kommunen in Deutschland organisiert. Ziel des Verbandes ist es, neben einer Vertretung der Interessen der Kommunen und der kommunalen IT-Dienstleister bei Aktivitäten des Bundes und des Gesetzgebers auch eine Plattform für den interkommunalen Erfahrungs- austausch und die fachliche Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene bereit zu stellen. Mit interkommunalen Kooperationen können im gesamten IT-Sektor erhebliche Synergieef- fekte realisiert werden. Es liegt im dringenden städtischen Interesse, diese zu erschließen. Vielfältige Beispiele aus anderen Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg oder Schles- wig-Holstein zeigen sehr deutlich, dass diesbezüglich in NRW ein Nachholbedarf besteht und noch zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit in der VITAKO hat sich bewährt. So konnten z. B. aus dem Arbeitskreis Vergabe (jetzt Recht und IT) und aus dem Arbeitskreis Energieeffizienz wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Aufgrund der Zusammenarbeit und der in den Arbeitskreisen gewonnenen Erkenntnisse war es u. a. möglich, auf Fortbildungsmaßnahmen (z. B. im Einkauf) zu verzich- ten und damit monetäre Vorteile zu erzielen. Darüber hinaus hat die Zusammenarbeit wichtige Anregungen für die tägliche Praxis und den Eingang neuer Kooperationen erbracht. Ferner bietet die VITAKO neben den Arbeitskreisen zu den Themen Vergabe und Energieeffizienz Arbeitskreise zu weiteren Themen an, bei denen eine direkte Beteiligung der Stadt Köln sinn- voll ist und auch zu Kosteneinsparungen beiträgt. Als Beispiele seien hier die Arbeitskreise Meldewesen, Kfz, Personenstandswesen und EU-Dienstleistungsrichtlinie genannt. Nach § 7 der Satzung vom 15.11.2018 in der Fassung vom 22.11.2023 üben die Mitglieder ihre Rechte durch eine persönliche Vertretung in der Mitgliederversammlung aus. Für jedes Mitglied ist eine Vertretung mit einer Stellvertretung zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln in die Mitgliederversammlung der VITAKO zu entsenden. Als seine Stellvertreterin wird Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik vorgeschla- gen. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige- rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili- gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete- rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an- dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1981/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.11.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 12:25