2021/0028
Umbenennung der 'Kommunalpolizei' in 'Stadtpolizei'
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2021/0028
3671 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.02.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0028
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 12 20 90
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-91 Sachkonto: 6070100
Betreff: Umbenennung der "Kommunalpolizei" in "Stadtpolizei"
Vorlage vom: 26.01.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Umbenennung der „Kommunalpolizei“ in „Stadtpolizei“ zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.01.2021:
Die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden
gemäß einem Beschluss des Magistrats vom 17.01.2007 als „Kommunalpolizei“ bezeichnet.
Die Abteilung 5 des Bürger- und Ordnungsamtes soll nunmehr von „Kommunalpolizei“ in
„Stadtpolizei“ umbenannt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Beschriftung der
Dienstfahrzeuge, die derzeit den Schriftzug „Kommunalpolizei“ tragen, in „Stadtpolizei“ ge -
ändert werden. Ebenso soll bei den Ärmelabzeichen der Dienstuniform ver fahren werden.
Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sieht als Amtsbe -
zeichnung für die betreffenden Beschäftigten die Begriffe „Hilfspolizeibeamtin bzw. Hilfspoli -
zeibeamter“ oder alternativ „Ordnungspolizeibeamtin bzw. Ordnungspolizeibeamter“ vor. Wie
die jeweiligen Kommunen die entsprechende Organisationseinheit benennen, liegt indes in
deren eigenem Entscheidungsspielraum.
Die Bezeichnung „Stadtpolizei“ hat sich inzwischen in der überwiegenden Anzahl der hessi -
schen Städte durchgesetzt. Für deren Verwendung spricht insbesondere die bessere Möglich -
keit der Zuordnung durch die Bürgerschaft und die bessere Verständlichkeit der Bezeichnung.
Während die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ keine einfache Zuordnung für Jedermann
ermöglicht, da ein Verständnis für den Begriff „Kommunal“ nicht außerordentlich verbreitet ist,
stellt die Bezeichnung „Stadt“ eine eindeutige und klare Zuordnung sicher. Jede Person, die
uniformierten Bediensteten mit der Bezeichnung „Stadtpolizei“ begegnet, kann unmittelbar
erkennen, für welchen Dienstherrn diese im Einsatz sind.
Bereits seit der Verleihung der Stadtrechte am 23. Juli 1330 durch Urkunde von Kaiser Ludwig
dem Bayer muss sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht mehr hinter allgemeinen
Begriffen wie „Kommunal“ verstecken, sondern kann selbstbewusst auch ihre Hilfspolizeibe -
amtinnen und Hilfspolizeibeamten unter der Bezeichnung „Stadt“ in den Einsatz schicken.
Zudem beinhaltet und verdeutlicht die Bezeichnung „Stadtpolizei“ eine klare Abgrenzung zur
Bundespolizei und zur Landespolizei. Auch wird die Bezeichnung „Stadtpolizei“ dem Aufga -
bengebiet sehr gut gerecht.
Mit der Umsetzung der Umbenennung wird sukzessive im Jahr 2021 begonnen. Sie erfolgt
ganz überwiegend Zug um Zug im Rahmen der Ersatzbeschaffung, so dass keine zusätzlichen
Kosten entstehen.
Darmstadt, 26.01.2021
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0028
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.01.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00