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2021/0028

Umbenennung der 'Kommunalpolizei' in 'Stadtpolizei'

Magistratsvorlage 26.01.2021

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2021/0028

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2021/0028

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.02.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0028 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 12 20 90 
Kostenstelle:  032-005-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-91 Sachkonto: 6070100 
 
Betreff: Umbenennung der "Kommunalpolizei" in "Stadtpolizei"  
 
Vorlage vom: 26.01.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Umbenennung der „Kommunalpolizei“ in „Stadtpolizei“ zu.  
 
 
 
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.01.2021: 
 
 
Die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden 
gemäß einem Beschluss des Magistrats vom 17.01.2007 als „Kommunalpolizei“ bezeichnet.  
 
Die Abteilung 5 des Bürger- und Ordnungsamtes soll nunmehr von „Kommunalpolizei“ in 
„Stadtpolizei“ umbenannt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Beschriftung der 
Dienstfahrzeuge, die derzeit den Schriftzug „Kommunalpolizei“ tragen, in „Stadtpolizei“ ge -
ändert werden. Ebenso soll bei den Ärmelabzeichen der Dienstuniform ver fahren werden.  
 
Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sieht als Amtsbe -
zeichnung für die betreffenden Beschäftigten die Begriffe „Hilfspolizeibeamtin bzw. Hilfspoli -
zeibeamter“ oder alternativ „Ordnungspolizeibeamtin bzw. Ordnungspolizeibeamter“ vor. Wie 
die jeweiligen Kommunen die entsprechende Organisationseinheit benennen, liegt indes in 
deren eigenem Entscheidungsspielraum. 
 
Die Bezeichnung „Stadtpolizei“ hat sich inzwischen in der überwiegenden Anzahl der hessi -
schen Städte durchgesetzt. Für deren Verwendung spricht insbesondere die bessere Möglich -
keit der Zuordnung durch die Bürgerschaft und die bessere Verständlichkeit der Bezeichnung. 
Während die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ keine einfache Zuordnung für Jedermann 
ermöglicht, da ein Verständnis für den Begriff „Kommunal“ nicht außerordentlich verbreitet ist, 
stellt die Bezeichnung „Stadt“ eine eindeutige und klare Zuordnung sicher. Jede Person, die 
uniformierten Bediensteten mit der Bezeichnung „Stadtpolizei“ begegnet, kann unmittelbar 
erkennen, für welchen Dienstherrn diese im Einsatz sind. 
 
Bereits seit der Verleihung der Stadtrechte am 23. Juli 1330 durch Urkunde von Kaiser Ludwig 
dem Bayer muss sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht mehr hinter allgemeinen 
Begriffen wie „Kommunal“ verstecken, sondern kann selbstbewusst auch ihre Hilfspolizeibe -
amtinnen und Hilfspolizeibeamten unter der Bezeichnung „Stadt“ in den Einsatz schicken.  
 
Zudem beinhaltet und verdeutlicht die Bezeichnung „Stadtpolizei“ eine klare Abgrenzung zur 
Bundespolizei und zur Landespolizei. Auch wird die Bezeichnung „Stadtpolizei“ dem Aufga -
bengebiet sehr gut gerecht.  
 
Mit der Umsetzung der Umbenennung wird sukzessive im Jahr 2021 begonnen. Sie erfolgt 
ganz überwiegend Zug um Zug im Rahmen der Ersatzbeschaffung, so dass keine zusätzlichen 
Kosten entstehen.  
 
Darmstadt, 26.01.2021 
 
Dezernat I      Dezernat II 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Rafael Reißer 
Oberbürgermeister     Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0028
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.01.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00