Haushaltsplan-Entwurf 2019 hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2019 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1713/2018 vom 28.05.2018
Stand: Am 13.09.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Anlage
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Anlage BV 6 Produktgruppe Kostenstelle Sachkonto Kostenträger Finanzposition Vorschlag Bezeichnung 0301 S027060160 531800 P02705604010 0265.573.1800.8 6.900 € Z für Schulen im Stadtbezirk 6 0504 S027060160 531800 P02705605000 0265.573.1800.8 30.000 € Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 0604 S027060160 531800 P02705605100 0265.573.1800.8 30.000 € Z für Kinder- u. Jugendarbeit im Stadtbezirk 6 0801 S027060160 531800 P02705605200 0265.573.1800.8 7.000 € Z für Sportpflege- u. Sportförderung im Stadtbezirk 6 0604 investiv Finanzstelle 0265-0604-0- 0036 0265.578.3100.0 10.000 € Ausstattung und Geräte für Spielplätze im Stadtbezirk 6 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 1713/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2019 hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2019 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 unter Bezug auf den Be- schluss des Rates vom 07.06.2018 in Höhe von 83.900 €. Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Auf- gaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Durch Ratsbeschuss vom 07.06.2018 wurden die bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW auf insgesamt 971.000,00 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Chorweiler 83.900,00 €, die sich aus einem Sockelbetrag von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 0,65 € pro Einwohner zusammensetzen. Die Bezirksvertretung Chorweiler hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Anlage
Beratungsverlauf
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13.09.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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