2017/0250
Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 3
138 Zeichen
Punkt 26: Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende (V-Nr. 2017/0250) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2017/0250
1702 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0250
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende
Vorlage vom: 31.07.2017
Beschlussvorschlag:
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen den Erlass des Hess. Ministeriums des
Inneren und für Sport zur Kenntnis.
Anlagen: Erlass-HMIS
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2017
Mit Schreiben vom 20.06.2017 hat der hessische Minister des Inneren und für Sport verfügt,
dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in
Höhe von 159.9 50 Euro erhält.
Grundlage der Berechnung ist die Zahl der Unterbringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und in Notunterkünften.
Der vorgenannte Erlass ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Darmstadt, 31.07.2017
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 2
1785 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei absch l.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 772
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0250
Magistratsbeschluss -Nr.
260
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende
Vorlage vom: 31.07.2017
Beschlussvorschlag:
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen den Erlass des Hess. Ministeriums des
Inneren und für Sport zur Kenntnis.
Anlagen: Erlass-HMIS
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 09.08.2017
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2017
Mit Schreiben vom 20.06.2017 hat der hessische Minister des Inneren und für Sport verfügt,
dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in
Höhe von 159.950 Euro erhält.
Grundlage der Berechnung ist die Zahl der Unterb ringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und in Notunterkünften.
Der vorgenannte Erlass ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Darmstadt, 31.07.2017
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 1
4596 Zeichen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HESSEN " ITS < m Br r Sr ezernat | IN ad ai Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Aktenzeichen IV 33 b 09 = Postfach 31 67 : D-65021 Wiesbaden Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Bearbeiter/in Herr Ostgen, Herr Hardt, ka ' Durchwahl (06 11) 353 1611 (1510) Herrn Oberbürgermeister Jochen Partsch rax (06 11)3 anne I — i E-Mail Stephan. St IS \antenvers € Luisenplatz 5 chen Die Vorsteherin sammlung Ihre Nachricht 64283 Darmstadt Datum 2d Juni 20 £ing l 1 Juli 2017 Gewährung einer weiteren außerordentlichen Zuweisung aus dem Lande- sausgleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, iR oA A 1 sehr geehrte Damen und Herren, die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden war für das Land Hessen und die hessischen Kommunen bis in das Jahr 2016 hinein mit einer Viel- zahl von Herausforderungen verbunden. Zur Bewältigung dieser Aufgabe hatte das Land Hessen in Ihrer Stadt eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) sowie eine Notun- terkunft (NUK) für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eröffnet. Für die Unterstützung bei dieser wichtigen Aufgabe möchte ich Ihnen und allen, die daran mitgewirkt haben, nochmals ausdrücklich danken. Einerseits als Anerkennung für die von den Verantwortlichen Ihrer Stadt geleistete Un- terstützung, andererseits als Kompensation zu einer erst im Finanzausgleichsjahr 2017 wirksam werdenden Berücksichtigung der in der EAE sowie in der NUK untergebrach- ten Flüchtlinge und Asylsuchenden bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen er- hielten Sie mit Bescheid vom 02. März 2016 bereits eine Zuweisung aus dem Lande- sausgleichsstock in Höhe von 443.100 €. Bei der Bemessung dieser Zuweisung wurden in der EAE und NUK in 2015 untergebrachte Personen zugrunde gelegt. Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Friedrich-Ebert-Allee 12 : D-65185 Wiesbaden - Telefon (06 11) 353 - 0 : Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 : Telex 4 186 814 Email: poststelle@hmdi.hessen.de zu A u ck U Auch in der ersten Jahreshälfte 2016 mussten in einigen EAE sowie Notunterkünften noch in erheblicher Anzahl Flüchtlinge und Asylsuchende untergebracht werden. Ich habe mich daher dazu entschlossen, den Kommunen mit einer EAE bzw. Notunterkunft, die mindestens bis zum 31. März 2016 für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asyl- suchenden genutzt wurden, eine weitere Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zu gewähren. Die Berechnung der Zuweisung für die EAE basiert auf Basis der errechneten durch- schnittlichen monatlichen Belegungszahlen im ersten Halbjahr 2016. Die Berechnung der Zuweisung für die NUK basiert auf Basis der errechneten durch- schnittliichen monatlichen Belegungszahlen im Zeitraum Januar bis April 2016. In der EAE in Darmstadt waren nach den vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mitgeteilten Belegungszahlen im Zeitraum Januar bis Juni 2016 pro Monat durchschnittlich 362 Personen untergebracht. In der Notunterkunft in Darmstadt waren nach den vom Hessischen Ministerium für So- ziales und Integration mitgeteilten Belegungszahlen im Zeitraum Januar bis April 2016 pro Monat durchschnittlich 95 Personen untergebracht. Für jede nach der Durchschnittswertermittlung untergebrachte Person wird ein Pau- schalbetrag von 350 € zu Grunde gelegt. Für Ihre Stadt errechnet sich danach folgende Gesamtzuweisung: Teilbetrag EAE rücksichtigten Person Flüchtine _ _____ |. 362 x 350,- € 126.700 € 95 x350,-€ | 3320 | 159.950 € Auf der Grundlage dieser Berechnung bewillige ich der Stadt Darmstadt eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock (Kap. 17 24 613 01) in Höhe von 159950€E Der bewilligte Betrag in Höhe von 159.950 € wird Ihnen vom Regierungspräsidi- um Darmstadt ausgezahlt. Über diese Zuweisung hinaus sind aus dem Landesausgleichsstock keine weite- ren Zuweisungen für Flüchtlinge und Asylsuchende vorgesehen. Einerseits wer- den die Kommunen durch zwischenzeitlich teilweise deutlich höhere Bundes- und Landeszuwendungen für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden finanziell entlastet. Andererseits werden die sich Ende 2015 in den Kommunen gemeldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden als Einwohner bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen im KFA 2017 berücksichtigt. Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Fi- nanzen. der | | Beuth Staatsminister
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Luisenplatz 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0250
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.07.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00