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2017/0250

Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende

Magistratsvorlage 31.07.2017

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Punkt 26: Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende 
 (V-Nr. 2017/0250) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2017/0250

1702 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0250 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende  
 
Vorlage vom: 31.07.2017  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen den Erlass des Hess. Ministeriums des 
Inneren und für Sport zur Kenntnis.  
 
 
 
Anlagen: Erlass-HMIS 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2017 
 
Mit Schreiben vom 20.06.2017 hat der hessische Minister des Inneren und für Sport verfügt, 
dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in 
Höhe von 159.9 50 Euro erhält.  
 
Grundlage der Berechnung ist die Zahl der Unterbringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und in Notunterkünften.  
 
Der vorgenannte Erlass ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.  
 
 
Darmstadt, 31.07.2017  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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1785 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei absch l. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 772 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0250 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
260 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende  
 
Vorlage vom: 31.07.2017  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen den Erlass des Hess. Ministeriums des 
Inneren und für Sport zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: Erlass-HMIS 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.08.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2017  
 
Mit Schreiben vom 20.06.2017 hat der hessische Minister des Inneren und für Sport verfügt, 
dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in 
Höhe von 159.950 Euro erhält.  
 
Grundlage der Berechnung ist die Zahl der Unterb ringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und in Notunterkünften.  
 
Der vorgenannte Erlass ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.  
 
 
Darmstadt, 31.07.2017  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

anlage 1

4596 Zeichen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HESSEN

" ITS <
m Br
r Sr
ezernat | IN ad ai
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Aktenzeichen IV 33 b 09 =

Postfach 31 67 : D-65021 Wiesbaden

Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Bearbeiter/in Herr Ostgen, Herr Hardt,

ka ' Durchwahl (06 11) 353 1611 (1510)
Herrn Oberbürgermeister Jochen Partsch rax (06 11)3 anne I —
i E-Mail Stephan. St IS \antenvers €
Luisenplatz 5 chen Die Vorsteherin sammlung
Ihre Nachricht
64283 Darmstadt Datum 2d Juni 20 £ing l 1 Juli 2017

Gewährung einer weiteren außerordentlichen Zuweisung aus dem Lande-
sausgleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und
Asylsuchende

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, iR oA A
1

sehr geehrte Damen und Herren,

die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden war für das
Land Hessen und die hessischen Kommunen bis in das Jahr 2016 hinein mit einer Viel-
zahl von Herausforderungen verbunden. Zur Bewältigung dieser Aufgabe hatte das
Land Hessen in Ihrer Stadt eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) sowie eine Notun-
terkunft (NUK) für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eröffnet. Für
die Unterstützung bei dieser wichtigen Aufgabe möchte ich Ihnen und allen, die daran

mitgewirkt haben, nochmals ausdrücklich danken.

Einerseits als Anerkennung für die von den Verantwortlichen Ihrer Stadt geleistete Un-
terstützung, andererseits als Kompensation zu einer erst im Finanzausgleichsjahr 2017
wirksam werdenden Berücksichtigung der in der EAE sowie in der NUK untergebrach-
ten Flüchtlinge und Asylsuchenden bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen er-
hielten Sie mit Bescheid vom 02. März 2016 bereits eine Zuweisung aus dem Lande-
sausgleichsstock in Höhe von 443.100 €. Bei der Bemessung dieser Zuweisung wurden

in der EAE und NUK in 2015 untergebrachte Personen zugrunde gelegt.

Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr,
freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Friedrich-Ebert-Allee 12 : D-65185 Wiesbaden - Telefon (06 11) 353 - 0 : Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 : Telex 4 186 814

Email: poststelle@hmdi.hessen.de zu A u ck U

Auch in der ersten Jahreshälfte 2016 mussten in einigen EAE sowie Notunterkünften
noch in erheblicher Anzahl Flüchtlinge und Asylsuchende untergebracht werden. Ich
habe mich daher dazu entschlossen, den Kommunen mit einer EAE bzw. Notunterkunft,
die mindestens bis zum 31. März 2016 für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asyl-
suchenden genutzt wurden, eine weitere Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock

zu gewähren.

Die Berechnung der Zuweisung für die EAE basiert auf Basis der errechneten durch-

schnittlichen monatlichen Belegungszahlen im ersten Halbjahr 2016.

Die Berechnung der Zuweisung für die NUK basiert auf Basis der errechneten durch-

schnittliichen monatlichen Belegungszahlen im Zeitraum Januar bis April 2016.

In der EAE in Darmstadt waren nach den vom Hessischen Ministerium für Soziales und
Integration mitgeteilten Belegungszahlen im Zeitraum Januar bis Juni 2016 pro Monat
durchschnittlich 362 Personen untergebracht.

In der Notunterkunft in Darmstadt waren nach den vom Hessischen Ministerium für So-
ziales und Integration mitgeteilten Belegungszahlen im Zeitraum Januar bis April 2016
pro Monat durchschnittlich 95 Personen untergebracht.

Für jede nach der Durchschnittswertermittlung untergebrachte Person wird ein Pau-
schalbetrag von 350 € zu Grunde gelegt. Für Ihre Stadt errechnet sich danach folgende

Gesamtzuweisung:

Teilbetrag EAE

rücksichtigten Person
Flüchtine  _ _____ |.
362 x 350,- € 126.700 €
95 x350,-€ | 3320 |

159.950 €

Auf der Grundlage dieser Berechnung bewillige ich der Stadt Darmstadt eine

Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock (Kap. 17 24 613 01) in Höhe von

159950€E

Der bewilligte Betrag in Höhe von 159.950 € wird Ihnen vom Regierungspräsidi-

um Darmstadt ausgezahlt.

Über diese Zuweisung hinaus sind aus dem Landesausgleichsstock keine weite-
ren Zuweisungen für Flüchtlinge und Asylsuchende vorgesehen. Einerseits wer-
den die Kommunen durch zwischenzeitlich teilweise deutlich höhere Bundes-
und Landeszuwendungen für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden finanziell entlastet. Andererseits werden die sich Ende 2015 in
den Kommunen gemeldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden als Einwohner bei

der Bemessung der Schlüsselzuweisungen im KFA 2017 berücksichtigt.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Fi-

nanzen.

der

| |

Beuth
Staatsminister

Beratungsverlauf (4)

TOP 260
TOP 26
TOP 9
TOP 36 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Luisenplatz 5

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0250
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.07.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00