2025/0197
Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
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2022 2023 Summe 2022 - 2023 1 Ist-Kosten nach JA gesamt (Ziffern 19, 28, 32 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140-1100 plus Personalkosten) 35.321.663,27 36.750.394,54 72.072.057,81 abzüglich Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 2019 1.008.168,83 1.008.168,83 Ist-Kosten nach nach Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 2019 34.313.494,44 36.750.394,54 71.063.888,98 2 geschlüsselt 69,6 % 23.882.192,13 25.578.274,60 49.460.466,73 3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung Vorauskalkulation MV 2020/0240 1.432.007,43 1.432.007,43 2.864.014,86 4 Ziffer 2 minus Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Überdeckung 22.450.184,70 24.146.267,17 46.596.451,87 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA 948.720,61 912.526,25 1.861.246,86 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt 42.802,75 52.449,15 95.251,90 7 abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter - - - 8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 4.740,58 7.776,83 12.517,41 9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau 72.365,51 105.162,95 177.528,46 10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 1.068.629,45 1.077.915,18 2.146.544,63 11 davon Schlüssel 69,6% 743.766,10 750.228,97 1.493.995,07 12 Ziffer 4 minus Ziffer 11 Ist-Kosten nach KAG (= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; geschlüssselt: 69,6 % 21.706.418,60 23.396.038,20 45.102.456,80 13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 20.799.613,02 22.530.232,76 43.329.845,78 14 Ist-Einnahmen Schmutzwasser nach JA 19.813.950,02 21.084.250,49 40.898.200,51 15 Menge ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 2,15 Euro 9.215.790,71 9.806.628,13 19.383.033,42 16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 9.672.338,00 9.694.342,00 19.366.680,00 17 Ziffer 12 geteilt durch Ziffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 2,24 2,41 2,33 18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 2,15 2,15 2,15 19 Ziffer 18 minus Ziffer 17 Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten 0,09 - 0,26 - 0,18 - 20 Ziffer 19 multipliziert mit Ziffer 16 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge) (-) Unterdeckung/ (+) Überdeckung 910.891,90 - 2.553.202,90 - 3.464.094,80 - 21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr 910.891,90 - 2.553.202,90 - 3.464.094,80 - Nachberechnung der Schmutzwassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2022-2023 nichtansatzfähige Kosten Ist-Kosten nach KAG Ist-Maßstabseinheiten Über-/ Unterdeckung 14.08.2025
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2022 2023 Summe 2022 - 2023 1 Ist-Kosten nach JA gesamt (Ziffern 19, 28, 2 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140-1100 plus Personalkosten) 35.321.663,27 36.750.394,54 72.072.057,81 abzüglich Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 2019 1.008.168,83 1.008.168,83 Ist-Kosten nach nach Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 2019 34.313.494,44 36.750.394,54 71.063.888,98 2 geschlüsselt 30,4 % 10.431.302,31 11.172.119,94 21.603.422,25 3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung Vorauskalkulation MV 2018/0324 273.977,48 273.977,48 547.954,96 4 Ziffer 2 minus Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Unterdeckung 10.157.324,83 10.898.142,46 21.055.467,29 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA 948.720,61 912.526,25 1.861.246,86 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt 42.802,75 52.449,15 95.251,90 7 abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter - - - 8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 4.740,58 7.776,83 12.517,41 9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau 72.365,51 105.162,95 177.528,46 10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 1.068.629,45 1.077.915,18 2.146.544,63 11 davon Schlüssel 30,4% 324.863,35 327.686,21 665.428,84 12 Ziffer 4 minus Ziffer 11 Ist-Kosten nach KAG (= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; geschlüssselt: 30,4 % 9.832.461,48 10.570.456,25 20.402.917,73 13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 9.795.068,41 10.110.621,69 19.905.690,10 14 Ist-Einnahmen Niederschlagswasser nach JA 9.902.923,57 9.849.783,04 19.752.706,61 15 Menge ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 0,93 Euro 10.648.304,91 10.591.164,56 24.088.666,60 16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 10.768.540,00 10.798.182,00 21.566.722,00 17 Ziffer 12 dividiert durch iffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 0,91 0,98 0,95 18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 0,93 0,93 0,93 19 Ziffer 18 minus Ziffer 17 Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten (+) = Überdeckung (-) = Unterdeckung 0,02 0,05 - 0,02 - 20 Ziffer 19 multipliziert mit Ziffer 16 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge) (-) Unterdeckung/ (+) Überdeckung 182.280,72 528.146,99 - 345.866,27 - 21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr 182.280,72 528.146,99 - 345.866,27 - Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2022-2023 nichtansatzfähige Kosten Ist-Kosten nach KAG Ist-Maßstabseinheiten 14.08.2025
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Punkt 8: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten (V-Nr. 2025/0197) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 9: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten (V-Nr. 2025/0197) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP und AfD Stimmenthaltung: Stadtv. Klett
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0197
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 538020
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf des
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
Vorlage vom: 02.07.2025
Beschlussvorschlag :
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren
für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2023 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse
werden getrennt festgestellt.
2. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den Kalkulations-
zeitraum 2022 bis 2023 in Höhe von 3.464.094,80 Euro wird in den Kalkulationszeitraum
2026 bis 2028 vorgetragen.
3. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlag swasser für den Kalkula-
tionszeitraum 2022 bis 2023 in Höhe von 345.866,27 Euro wird in den Kalkulationszeit-
raum 2026 bis 2028 vorgetragen.
- 2 -
Anlagen: NB Schmutzwassergebühren 2022_2023
NB Niederschlagswassergebühren 2022_2023
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.07.2025
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und
Niederschlagswassergebühren
Nachdem der Jahresabschluss 2022 aufgestellt und geprüft sowie der Jahresabschluss 2023
aufgestellt wurde, wird anhand der feststehenden Ist -Zahlen eine Nachberechnung der
Abwassergebühren vorgenommen, um Über - oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hess.
Kommunalabgabengesetz (HKAG) zu ermitteln.
Bei der Bemessung der Kostenüber - und Unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der Gebührenvoraus-
kalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Koste nüberdeckungen sind innerhalb der fol-
genden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgegli-
chen werden.
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das Ermes-
sen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes entstehen.
Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen mit Ende
des letzten Jahres des Kalkulationszeitraumes, hier mit Ende des Jahres 2023.
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2
HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten
Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein ermittelbar und beschreibt die
Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen.
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen Jahres-
abschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen Kosten den
Einnahmen aus Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
gegenüberzustellen. Bei den Ansätzen, die nicht getrennt gebucht werden, wird eine Aufteilung
nach dem im für diesen Zeitraum gültigen Gutachten festgestellten Schlüssel von 69,6%
Schmutzwasser zu 30,4% Niederschlagswasser vorgenommen.
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2022 bis 2023 nach den Ist -
Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 3.464.094,80 Euro aus.
Für die Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2022 bis 2023 nach den
Ist-Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 345.866,27 Euro aus.
Die Kostenunterdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 vorgetragen
und im Rahmen der Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum berücksichtigt.
Darmstadt, 28.07.2025
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0197
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.07.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00