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2025/0197

Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten

Magistratsvorlage 02.07.2025

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2025/0197

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3488 Zeichen

2022 2023 Summe 2022 - 2023
1
Ist-Kosten nach JA gesamt
(Ziffern 19, 28, 32 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140-1100 
plus Personalkosten)
35.321.663,27          36.750.394,54     72.072.057,81        
abzüglich Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 
2019 1.008.168,83            1.008.168,83          
Ist-Kosten nach nach Berücksichtigung Gewinn- und 
Wagniszuschlag aus Buchung 2019 34.313.494,44          36.750.394,54     71.063.888,98        
2 geschlüsselt 69,6 % 23.882.192,13          25.578.274,60     49.460.466,73        
3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung 
Vorauskalkulation MV 2020/0240 1.432.007,43            1.432.007,43       2.864.014,86          
4 Ziffer 2 minus 
Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Überdeckung 22.450.184,70          24.146.267,17     46.596.451,87        
5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA 948.720,61               912.526,25          1.861.246,86          
6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt 42.802,75                 52.449,15            95.251,90               
7
abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der 
Pensions- und Beihilferückstellungen sowie 
Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter
-                             -                        -                           
8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 4.740,58                   7.776,83              12.517,41               
9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau 72.365,51                 105.162,95          177.528,46             
10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 1.068.629,45            1.077.915,18       2.146.544,63          
11 davon Schlüssel 69,6% 743.766,10               750.228,97          1.493.995,07          
12 Ziffer 4 minus 
Ziffer 11
Ist-Kosten nach KAG 
(= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; 
geschlüssselt: 69,6 %
21.706.418,60          23.396.038,20     45.102.456,80        
13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 20.799.613,02          22.530.232,76     43.329.845,78        
14 Ist-Einnahmen Schmutzwasser nach JA           19.813.950,02       21.084.250,49           40.898.200,51   
15 Menge  ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 2,15 
Euro 9.215.790,71            9.806.628,13       19.383.033,42         
16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 9.672.338,00            9.694.342,00       19.366.680,00        
17 Ziffer 12 geteilt 
durch Ziffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 2,24                          2,41                    2,33                        
18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 2,15                          2,15                    2,15                        
19 Ziffer 18 minus 
Ziffer 17 Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten 0,09 -                         0,26 -                   0,18 -                       
20
Ziffer 19 
multipliziert mit 
Ziffer 16
 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG 
(Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge)
(-) Unterdeckung/ 
(+) Überdeckung 
910.891,90 -              2.553.202,90 -      3.464.094,80 -         
21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr 910.891,90 -              2.553.202,90 -      3.464.094,80 -         
Nachberechnung der Schmutzwassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums
2022-2023
nichtansatzfähige Kosten
Ist-Kosten nach KAG
Ist-Maßstabseinheiten
Über-/ Unterdeckung
14.08.2025

anlage 2

3526 Zeichen

2022 2023 Summe 2022 - 2023
1
Ist-Kosten nach JA gesamt
(Ziffern 19, 28, 2 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140-1100 
plus Personalkosten)
35.321.663,27          36.750.394,54     72.072.057,81        
abzüglich Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 
2019 1.008.168,83            1.008.168,83          
Ist-Kosten nach nach Berücksichtigung Gewinn- und 
Wagniszuschlag aus Buchung 2019 34.313.494,44          36.750.394,54     71.063.888,98        
2 geschlüsselt 30,4 % 10.431.302,31          11.172.119,94     21.603.422,25        
3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung 
Vorauskalkulation MV 2018/0324 273.977,48               273.977,48          547.954,96             
4 Ziffer 2 minus 
Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Unterdeckung 10.157.324,83          10.898.142,46     21.055.467,29        
5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA 948.720,61               912.526,25          1.861.246,86          
6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt 42.802,75                 52.449,15            95.251,90               
7
abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der 
Pensions- und Beihilferückstellungen sowie 
Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter
-                             -                        -                           
8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 4.740,58                   7.776,83              12.517,41               
9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau 72.365,51                 105.162,95          177.528,46             
10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 1.068.629,45            1.077.915,18       2.146.544,63          
11 davon Schlüssel 30,4% 324.863,35               327.686,21          665.428,84             
12 Ziffer 4 minus 
Ziffer 11
Ist-Kosten nach KAG 
(= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; 
geschlüssselt: 30,4 %
9.832.461,48            10.570.456,25     20.402.917,73        
13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 9.795.068,41            10.110.621,69     19.905.690,10        
14 Ist-Einnahmen Niederschlagswasser nach JA             9.902.923,57         9.849.783,04           19.752.706,61   
15 Menge  ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 0,93 
Euro 10.648.304,91           10.591.164,56     24.088.666,60         
16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 10.768.540,00          10.798.182,00     21.566.722,00        
17 Ziffer 12 dividiert 
durch iffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 0,91                          0,98                    0,95                        
18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 0,93                          0,93                    0,93                        
19 Ziffer 18 minus 
Ziffer 17
Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten
(+) = Überdeckung
(-)  = Unterdeckung
0,02                          0,05 -                   0,02 -                       
20
Ziffer 19 
multipliziert mit 
Ziffer 16
 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG 
(Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge)
(-) Unterdeckung/ 
(+) Überdeckung 
182.280,72               528.146,99 -         345.866,27 -            
21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr 182.280,72               528.146,99 -         345.866,27 -            
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des 
Kalkulationszeitraums
2022-2023
nichtansatzfähige Kosten
Ist-Kosten nach KAG
Ist-Maßstabseinheiten
14.08.2025

anlage 3

276 Zeichen

Punkt 8: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf 
des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten 
 (V-Nr. 2025/0197) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

257 Zeichen

Punkt 9: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf 
des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten 
 (V-Nr. 2025/0197) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: FDP und AfD  
Stimmenthaltung: Stadtv. Klett

2025/0197

4970 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0197 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 538020 
Kostenstelle:  066-140-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5380-21 Sachkonto: verschiedene 
 
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2022 bis 2023 nach Ablauf des 
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten  
 
Vorlage vom: 02.07.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren 
für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2023 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse 
werden getrennt festgestellt.  
 
2. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den Kalkulations-
zeitraum 2022 bis 2023 in Höhe von 3.464.094,80  Euro wird in den Kalkulationszeitraum 
2026 bis 2028 vorgetragen.  
 
3. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlag swasser für den Kalkula-
tionszeitraum 2022 bis 2023 in Höhe von 345.866,27 Euro wird in den Kalkulationszeit-
raum 2026 bis 2028 vorgetragen.

- 2 - 
 
Anlagen: NB Schmutzwassergebühren 2022_2023  
NB Niederschlagswassergebühren 2022_2023  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.07.2025 
 
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und 
Niederschlagswassergebühren  
 
Nachdem der Jahresabschluss 2022 aufgestellt und geprüft sowie der Jahresabschluss 2023 
aufgestellt wurde, wird anhand der feststehenden Ist -Zahlen eine Nachberechnung der  
Abwassergebühren vorgenommen, um Über - oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hess. 
Kommunalabgabengesetz (HKAG) zu ermitteln.  
Bei der Bemessung der Kostenüber - und Unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent 
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der Gebührenvoraus-
kalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Koste nüberdeckungen sind innerhalb der fol-
genden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgegli-
chen werden. 
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das Ermes-
sen der Kommune stellt, kann  ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes entstehen. 
Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen mit Ende 
des letzten Jahres des Kalkulationszeitraumes, hier mit Ende des Jahres 2023.  
 
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz 
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2 
HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten 
Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein ermittelbar und beschreibt die 
Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen.  
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen Jahres-
abschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen Kosten den 
Einnahmen aus Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 
gegenüberzustellen. Bei den Ansätzen, die nicht getrennt gebucht werden, wird eine Aufteilung 
nach dem im für diesen Zeitraum gültigen Gutachten festgestellten Schlüssel von 69,6% 
Schmutzwasser zu 30,4% Niederschlagswasser vorgenommen. 
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2022 bis 2023 nach den Ist -
Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 3.464.094,80 Euro aus. 
Für die Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2022 bis 2023 nach den 
Ist-Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 345.866,27 Euro aus. 
Die Kostenunterdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 vorgetragen 
und im Rahmen der Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum berücksichtigt. 
 
Darmstadt, 28.07.2025 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0197
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.07.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00