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2015/0427

Darmstädter Compliance-Leitlinien Anwendung der Darmstädter Compliance-Leitlinien im Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Magistratsvorlage 24.09.2015

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1716 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung M agistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0427 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Compliance -Leitlinien 
Anwendung der Darmstädter Compliance -Leitlinien im Eigenbetrieb für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)  
 
Vorlage vom: 24.09.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 18.09.2015 zur 
Kenntnis und leitet die Vorlage zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenvers ammlung weiter.  
 
 
 
Anlagen: Beschluss_BK_18.09.2016_Darmstädter_Compliance_Leitlinien  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.09.2015: 
 
 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) vom 18.09.2015 bezügl ich der Vorlage 
vom 01.09.2015 zur Kenntnis und leitet die Vorlage zur Kenntnisnahme an die Stadt -
verordnetenversammlung weiter.  
 
 
 
Darmstadt, den 24.09.2015  
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 1

4092 Zeichen

1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Vorlage für die Betriebskommission des EAD
zur Sitzung am 18.09.2015

Tagesordnungspunkt: 6

Betreff: Darmstädter Compliance-Leitlinien

Vorlage vom 01.09.2015 zu beschließen:

1. Die Betriebskommission stimmt der Anwendung der Darmstädter Compliance-
Leitlinien im EAD zu.

2. Der Beauftragung des von der HEAG als gemeinsamen Compliance-Officer
für die Stadtwirtschaft bestellten Herrn Rechtsanwalt Johann G. v. Keussler
für den EAD wird zugestimmt.

Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 18.09.2015:

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Sabine Kleindiek
1,Betriebsleiterj

Begründung zur Vorlage TOP 6 vom 01.09.2015:

Die Darmstädter Compliance-Leitlinien sind am 17.09.2014 vom Magistrat der Wissenschafts-
stadt Darmstadt und am 30.09.2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen
worden. Die Anwendung der Compliance-Leitlinien sind allen Beteiligungen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt, somit auch dem Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen
(EAD), empfohlen worden.

Die Compliance-Leitlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthalten einheitliche Wertvor-
gaben im Sinne eines Verhaltenskodex und sollen so entscheidend zur Verbesserung der
Führungs- und Unternehmenskultur beitragen. Sie sind im Grundsatz ein Bekenntnis zur
Einhaltung des geltenden Rechtes.

Als solches sind die Compliance-Leitlinien nicht als arbeitsrechtliches Instrument zu verstehen,
sondern vielmehr als Weg zur Entwicklung eines gemeinsamen Werteverständnisses, welches
helfen soll, arbeitsrechtliche und andere Konflikte zu vermeiden.

Instrumente der nutzbringenden Compliance-Leitlinien sind:

Verankerung von unternehmensübergreifenden Regelungen und Verhaltensgrundsätzen.
Implementierung eines „Notfall-Koffers“ zur Vorbereitung auf akute Krisensituationen.
Angebot und Organisation von stadtkonzernweiten Schulungen zu compliance relevanten
Themen durch die HEAG.

Angebot zur Einrichtung eines gemeinsamen Compliance-Officer.

Gemäß den Compliance-Richtlinien steht es jedem Unternehmen und Eigenbetrieb der Stadt-
wirtschaft frei, eine eigene Compliance-Organisation aufzubauen.

Der EAD plant, diese in die bestehenden Strukturen des EAD aufzunehmen, um dadurch eine
breite Akzeptanz herstellen zu können.

Die HEAG hat einen externen Compliance Officer in Form von Herrn Rechtsanwalt Johann

G. v. Keussler in Darmstadt bestellt. Der EAD beabsichtigt, ebenfalls Herrn v. Keussier als
Compliance-Manager zu benennen, und von dem Angebot, einen anderen externen Compliance-
Manager zu bestellen, nicht Gebrauch zu machen.

Die Darmstädter Compliance-Leitlinien sind einer Revision durch die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft KPMG unterzogen worden. KPMG stellt fest, dass die Darmstädter Compliance-
Leitlinien bei Beachtung der Umsetzung ihrer Vorgaben dazu beitragen, dass Regelverstöße im
Stadtkonzern oder seinen Beteiligungen vermieden werden und die frühzeitige Identifikation
und der Umgang mit Gefährdungspotentialen erleichtert wird. Die KPMG empfiehlt, dass sich
der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Geschäftsleitungen der Gesellschaften
des Stadtkonzerns im Rahmen des rechtlich Zulässigen dafür einsetzen, dass die Darmstädter
Compliance Leitlinien im Stadtkonzern und dessen Beteiligungen umgesetzt werden.

Mit der Erstellung der Leitlinie wird eine Forderung des Landesrechnungshofes erfüllt.
Weiterhin entsteht den Eigenbetrieben der Stadtwirtschaft, wie den anderen Beteiligungen,
kein Erstellungsaufwand.

Soweit im Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) bereits
Teilbereiche der Compliance-Richtlinien durch bestehende Regelungswerke wie z.B. Arbeits-
und Betriebsanweisungen oder Verfahrensregelungen im Betrieb (z.B.im Bereich bestehender
QM Systeme) geordnet sind, gehen diese weiterhin vor oder bestehen neben diesen fort.

Ferner sollen die Compliance Leitlinien im EAD nur insoweit eingeführt werden, wie der
Umgang der Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes dies rechtfertigt.

Darmstadt, den 01.09.2015

Beratungsverlauf (4)

TOP 22
TOP 37 zur Kenntnis
TOP 502
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0427
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.09.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00