3165/2020
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3165/2020 Freigabedatum 18.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gem. § 31 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs.1 GO des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln. Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bestellt für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2020 bis 2025 Frau Julia Möller zur Schriftführerin und Frau Andrea Brohl vom Bürgeramt Innenstadt als stellvertretende Schriftführerin. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist damit einverstanden, dass für die Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025 zur Erleichterung der Erstellung der Niederschrift die Verhandlungen des Ausschusses auf Tonband aufgenommen werden. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 19.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Begründung: Gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Be- zirksvertretungen bestellt der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters je eine städtische Bedienstete / einen städtischen Bediensteten zur Schriftführerin / zum Schriftführer sowie zur stellvertretenden Schriftführerin / zum stellvertreten- den Schriftführer. Die Verwaltung schlägt für die Wahlperiode 2020 bis 2025 als Schriftführerin Frau Julia Möller vom Bürgeramt Innenstadt vor, die dort auch hauptamtliche Geschäftsführung für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretungen wahrnimmt. Als Stellvertreterin wird Frau Andrea Brohl vom Bürgeramt Innenstadt vorgeschlagen, die die haupt- amtliche Geschäftsführung der Bezirksvertretung wahrnimmt. Gemäß § 34 Abs.7 Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen kann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zur Erleichterungen der Erstellung der Niederschrift die Aufzeichnung der Verhandlungen des Ausschusses auf Tonband genehmigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3165/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.12.2020
- Erstellt
- 29.10.2020 13:58