2308/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 27.06.2025 (AN/1032/2025) betreffend Entwicklung und aktuelle Situation beim Wohngeld in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3692 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 30.07.2025 2308/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 27.06.2025 (AN/1032/2025) betreffend Entwicklung und aktuelle Situation beim Wohngeld in Köln Die Fraktion DIE LINKE stellt mit Anfrage AN/1032/2025 im Hauptausschuss am 11. Au- gust 2025 folgende Fragen: 1. Gründe für Ablehnungen Was sind die häufigsten Gründe für abgelehnte Wohngeldanträge? Bitte stellen Sie die Ablehnungsgründe übersichtlich dar, möglichst mit Zahlen aus den letzten Jahren (zum Beispiel fehlendes Mindesteinkommen, unvollständige Unterlagen, Ausschluss durch andere Sozialleistungen et cetera). 2. Besonders betroffene Gruppen Gibt es Gruppen, bei denen Ablehnungen überdurchschnittlich häufig vorkommen, zum Beispiel o Studierende, o wohnungslose Personen mit Aussicht auf eine Wohnung, o Personen mit nur sehr geringem oder unregelmäßigem Einkommen? 3. Wohngeld in Verbindung mit anderen Leistungen Wie oft wird Wohngeld als ergänzende Leistung beziehungsweise vorrangige Leistun- gen gezahlt – zum Beispiel bei Haushalten mit: o geringem Verdienst, o Arbeitslosengeld I 2 o Bürgergeld, o BAföG in Form eines Volldarlehens oder ohne Anspruch auf reguläres BAföG, o anderen Grundleistungen o keinen Grundleistungen? 4. Wohngeldzahlungen 2024 Liegen der Verwaltung bereits Gesamtzahlen zu Wohngeldzahlungen im Jahr 2024 vor (bis einschließlich Juni)? Bitte stellen Sie diese nach Möglichkeit nach Haushalten o- der Personen aufgeschlüsselt dar. Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: Zu 1. und 2.: Die häufigsten Ablehnungsgründe sind die fehlende Mitwirkung der Antragsteller*innen und der grundsätzliche Ausschluss vom Wohngeldbezug. Eine detaillierte Übersicht mit Erläute- rungen ist als Anlage beigefügt. Zu 3. Jede Form von Transferleistung (zum Beispiel SGB II, SGB XII, AsylbLG) führt grundsätzlich zum Ausschluss von Wohngeld. Wohngeld wird als Mietzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen gezahlt, daher ist eine Wohngeldbewilligung nur möglich, wenn weitere Einkunftsarten bezogen werden, die den Lebensunterhalt und einen Teil der Mietkosten abdecken. Arbeitslosengeld I ist keine Transferleistung im Sinne des § 7 Wohngeldgesetz und wird bei Wohngeldbezug als Einkommen angerechnet. Studierende erhalten dann kein Wohngeld, wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach anspruchsberechtigt nach BAföG sind (zum Beispiel alleinstehende Studierende). Auswertungen zu der hier gefragten Häufigkeit bestimmter Einkommensarten in Verbindung mit Wohngeldbewilligungen liegen nicht vor. Zu 4. Wohngeldzahlungen 2024 bis Juni 2025: 2024 Monat Haushalte Summe Zahlungen Januar 11.232 5.440.324,48 € Februar 12.098 7.126.994,88 € März 12.657 7.168.272,86 € April 13.025 7.104.171,95 € Mai 13.551 7.746.338,06 € Juni 14.062 7.483.638,58 € Juli 13.978 6.968.705,51 € August 14.225 7.622.084,50 € 3 September 14.391 7.260.333,79 € Oktober 14.578 7.605.121,48 € November 15.166 8.002.313,98 € Dezember 15.755 7.828.535,07 € Summe 87.356.835,14 € 2025 Monat Haushalte Summe Zahlungen Januar 13.731 5.637.606,74 € Februar 14.694 8.213.416,88 € März 14.828 7.377.016,73 € April 15.408 8.100.799,37 € Mai 15.614 7.710.299,04 € Juni 16.061 7.966.239,96 € Summe 45.005.378,72 € gez. i.V. Blome
Anlage 1_ Anlage zu Fragen 1 und 2
4243 Zeichen
Ablehnungsgründe Wohngeld Anlage Januar - Dezember 20 24 Arbeitnehmer*in/ Beamt*in Arbeitssuchend Rentner*in/ Pensionär*in Schüler*in Selbstständig Selbstständig mit Auflage sonstige Nichterwerbs- person Student*in/Azubi Anzahl gesamter Ablehnungen 4111 1495 2430 34 84 190 896 1547 Ausschluss Wohngeld 842 294 1019 3 3 28 172 52 BAföG 26 5 0 4 0 0 2 322 Fehlende Mitwirkung 3145 1152 1340 26 75 143 706 1117 kein höheres Wohngeld 4 1 7 0 0 0 1 0 keine Mietzahlung 9 3 1 0 0 0 0 1 Missbräuchlichkeit 13 6 11 0 0 1 4 3 Nicht antragsberechtigt 19 9 14 1 0 1 4 16 Unplausibles Einkommen 52 24 37 0 6 17 7 34 Wohnung nicht Mittelpunkt der Lebensbeziehung 1 1 1 0 0 0 0 2 Januar - Juni 2025 Arbeitnehmer*in/ Beamt*in Arbeitssuchend Rentner*in/ Pensionär*in Schüler*in Selbstständig Selbstständig mit Auflage sonstige Nichterwerbs- person Student*in/Azubi Anzahl gesamter Ablehnungen 2105 714 578 10 30 144 405 839 Ausschluss Wohngeld 458 119 144 2 3 21 89 44 BAföG 17 0 0 3 0 3 2 172 Fehlende Mitwirkung 1565 564 401 5 25 98 295 582 kein höheres Wohngeld 3 0 0 0 0 1 0 0 keine Mietzahlung 4 0 2 0 0 0 3 1 Missbräuchlichkeit 10 3 11 0 0 2 3 3 Nicht antragsberechtigt 16 8 6 0 0 1 2 12 Unplausibles Einkommen 29 20 14 0 2 18 11 25 Wohnung nicht Mittelpunkt der Lebensbeziehung 2 0 0 0 0 0 0 0 Wohngeld unter Mindestbetrag (10€) 1 0 0 0 0 0 0 0 Erläuterungen Ausschluss Wohngeld – Ausschlussgründe gemäß § 7 Wohngeldgesetz sind z.B. Bürgergeldbezug, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt etc. BAföG – Wenn sämtliche Haushaltsmitglieder dem Grunde nach einen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG haben (z.B. auch alleinlebende Student*innen), besteht kein Wohngeldanspruch. In dem Fall werden die Unterkunftskosten des gesamten Haushalts aus dem BAföG gefördert. Dies gilt nicht, wenn BAföG-Leistungen ausschließlich darlehensweise erbracht werden. Fehlende Mitwirkung – Unterlagen, die zur Entscheidungsreife des Antrags fehlen, werden auch auf mehrfache Aufforderung nicht eingereicht. Kein höheres Wohngeld – Abgelehnte Erhöhungsanträge. Wohngeld ist auf Antrag neu zu berechnen, wenn sich im Bewilligungszeitraum die Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder ändert, die zu berücksichtigende Miete um mehr als 10% steigt oder sich das Gesamteinkommen um mehr als 10% verringert. Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, ist der Erhöhungsantrag abzulehnen. Keine Mietzahlung – Menschen, die keine Miete zahlen, z.B. wenn die Miete von Angehörigen gezahlt wird oder vorhandene Mietschulden eine zweckfremde Verwendung von Wohngeld nahelegen. Missbräuchlichkeit – Es wird vom Standpunkt eines objektiven Betrachters aus eine Rechtsposition ausschließlich zu dem Zweck geschaffen, die Voraussetzungen für einen anderenfalls nicht oder nicht in dieser Höhe bestehenden Anspruch zu schaffen. Z.B. erhebliches Vermögen liegt vor, falsche Angaben werden gemacht, Wohngeldbedürftigkeit kann durch Durchsetzung höherer Unterhaltszahlungen vermieden werden (Antragssteller*in verzichtet auf eigenen Wunsch auf vollen Unterhaltsanspruch gegenüber einer unterhaltspflichtigen Person). Nicht Antragsberechtigt - § 3 Wohngeldgesetz nicht erfüllt (z.B. Wohnraum wird nicht selbst genutzt oder Eigentümer- oder Mieterschaft liegt nicht vor). Nicht antragsberechtigt sind hauptsächlich Personen, die keine Zahlungspflicht für Mietkosten oder Belastungen haben, weil sie entweder keine Mietvertragsparteien oder nicht Eigentümer*innen sind. Unplausibles Einkommen – Sofern nach den Angaben im Antrag selbst unter möglicher Wohngeldbewilligung zu wenig Einkommen vorhanden ist, um das Existenzminimum nach SGB II oder SGB XII zu decken, sind die Angaben unplausibel. Die Antragstellenden werden sowohl über Transferleistungsansprüche aufgeklärt, als auch befragt, wie sie den Lebensunterhalt bestreiten (z.B. durch Vermögensverzehr). Werden die Umstände nicht plausibel dargelegt, wird der Antrag abgelehnt. Wohnung nicht Mittelpunkt der Lebensbeziehung – Zweitwohnsitz in Köln. Wohngeldberechtigt sind nur Personen, deren Lebensmittelpunkt in der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wurde, liegt.
Anlage 2_Vorabauszug Hauptausschuss 11.08.2025 TOP 3.1
705 Zeichen
Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.08.2025 öffentlich 3.1 Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Entwicklung und aktuelle Si- tuation beim Wohngeld in Köln" AN/1032/2025 Antwort der Verwaltung vom 30.07.2025 2308/2025 Herr Kockerbeck bittet um zusätzliche Behandlung im Ausschuss für Soziales, Senio- rinnen und Senioren. Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. Die Beratungsfolge der Vorlage 2308/2025 wird zudem um den Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren erweitert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2308/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 18.08.2025
- Erstellt
- 17.07.2025 10:31