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2017/0080

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring/Berliner Allee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 08.03.2017

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2017/0080

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0080 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 51020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring/Berliner Allee - 
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 08.03.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den allgemeinen  Zielen und Zwecken der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
W 61 – Nördlicher Haardtring/Berliner Allee - und der Darstellung des Vorhabens (Anlage) 
wird zugestimmt.  
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer 
öffentlichen Auslegung der unter Ziffer 1 genannten Unterlage bei der Stadtbauverwaltung - 
Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats. Die Auslegung der Planungsunterlagen zur 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 
BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.

- 2 - 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 61  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0080 vom 08.03.2017:  
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 61 hat die Wiedernutzbarmachung des ehemals 
gewerblich genutzten  Areals der Nährmittelwerke W. Engel GmbH  und der Stolze GmbH zum 
Ziel. Durch Neustrukturierung soll das Gebiet vorrangig einer Wohnnutzung zugeführt 
werden.  
 
Das Vorhabengebiet befindet sich im Stadtteil Darmstadt West, im  Norden des 
„Verlegerviertels“ und wurde zuletzt gewerblich genutzt  durch die Nährmittelwerke W. Engel 
GmbH und die Stolze GmbH. Das Gebiet grenzt im Norden an das Grundstück der Mercedes -
Benz Niederlassung Darmstadt und der Freien Montessori -Schule Darmstadt, im Osten an 
die Berliner Allee, im Süden an den Haardtring und im Westen an den Pfalzweg östlich der 
Bahnstrecke. 
 
Das städtebauliche  Konzept nimmt die orthogonale  Baustruktur der umgebenden Bebauung 
auf und erzeugt durch Zeilen- und Punktbaukörper  eine aufgelockerte Gliederung der 
Baugrundstücke mit differenzierten Freiräumen. Der größte Teil der Baugrundstüc ke ist 
durch eine begrünte Tiefgarage unterbaut, so dass die Grundstücksfreiflächen für die 
privaten und die gemeinschaftlichen Nutzungen zur Verfügung stehen und einen Teil der 
Qualität dieses Wohnquartiers ausmachen. Die Wohnungsgrößen variieren zwischen  1-5 
Zimmer-Wohnungen, wobei 1 -2 Zimmer-Wohnungen den größten Anteil haben. Insgesamt ist 
eine große Bandbreite an Wohnungstyp ologien realisierbar. Es sind 663 Wohneinheiten 
geplant. Aufgrund der zentralen und verkehrstechnisch gut angebu ndenen Lage wird ein 
Bedarf an Mikro -Apartments gesehen , so dass ca. die Hälfte der Wohneinheiten als Mik ro-
Appartements entstehen soll . 
 
Aufgrund des hohen Bedarfs an Sozialwohnungen in Darmstadt soll i m Vorhabengebiet 
geförderter Wohnungsbau mit einem Anteil von 25 % der Bruttogeschossfläche gesichert 
werden. Dies wird im  Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
vertraglich gesichert. Der Entwurf zum Durchführungsvertrag wird im weiteren Verfahren 
bearbeitet und zur Offenlage den städtischen Gremien v orgelegt. 
 
Das Gebiet ist erhe blich durch Verkehrslärm (Bahntrasse  und Straßenverkehr) und durch 
gewerbliche Immissionen belastet. Die Schallimmissionen wurden gutachterlich bewertet. 
Die Ergebnisse werden bei der Anordnung der Baukörper berücksichtigt und  es werden 
entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen getroffen. Im Westen zur Bahnlin ie sowie im 
Norden zum Mercedes -Benz Gelände entstehen Wohngebäude in geschlossener 
Zeilenbauweise  (fünf bis sieben Geschosse) . Die Bestandsgebäude im Osten an der Berli ner 
Allee bleiben erhalten und werden durch einen Neubau ergänzt. So werden zum einen klare 
städtebauliche Raumkanten gesetzt sowie das Vorhabengebiet zu den emittierenden 
Nachbarnutzungen  im Westen, Norden und Osten  abgeschirmt. Richtung Süden öffnet sich  
das Gebiet zum Haardtring und dem geplanten Berliner Carree.  
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 61  aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu 
gewährleisten, ist eine Änderung des FNP´s erforderlich. Diese Änderung erfolgt im 
„Parallelverfahren“ gem. § 8 A bs. 3 BauGB (siehe Magistratsvorlage Nr.  2017/0082).

- 4 - 
 
Zu 1.: 
 
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung (Anlage) erarbeitet. Diese Planu nterlage kann nach dem Beschluss des Magistrats 
für das weitere Verfahren verwendet werden . 
 
 
Zu 2.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung u nd Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine  
einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 1 genannten Unterlagen beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht. 
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen 
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. in de r weiteren 
Planung berücksichtigt.  
 
 
Der Dezernent III: 
 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 08.03.2017  
61.2 ha Nst. 2112

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39444 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 61 
- Nördlicher Haardtring / Berliner Allee -  
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
 
 
 
8. März 2017 
 
 
 
Bearbeitung: 
 
 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin 
Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft GmbH  2 
BLFP
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1. Lage, Historie, Nutzung des Vorhabengebietes .................................................................... 3 
1.1. Lage im Stadtgebiet ............................................................................................................ 3 
1.2. Historische Entwicklung von Darmstadt West .................................................................... 3 
1.3. Nutzung des Vorhabengebietes ......................................................................................... 3 
2. Übergeordnete Planung ........................................................................................................... 5 
2.1. Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan ............................................. 5 
2.2. Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 5 
3. Städtebauliches Konzept ......................................................................................................... 6 
3.1. Wohnungstypologien .......................................................................................................... 7 
3.2. Erschließung und Stellplätze .............................................................................................. 8 
3.3. Freiraumkonzept ............................................................................................................... 10 
3.4. Art der baulichen Nutzung ................................................................................................ 10 
3.5. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................. 10 
3.6. Geförderter Wohnungsbau ............................................................................................... 11 
4. Weitere fachliche Aspekte ..................................................................................................... 11 
4.1. Kampfmittel ................................................................................................................... ... 11 
4.2. Baugrund .......................................................................................................................... 11 
4.3. Schallimmissionsschutz .................................................................................................... 12 
4.4. Erschütterungen ............................................................................................................... 15 
4.5. Artenschutz ................................................................................................................... ... 15 
4.6. Klima / Luft .................................................................................................................. ..... 16 
5. Liste der berücksichtigten Gutachten und Fachbeiträge ................................................... 17 
6. Darstellung des Vorhabens ................................................................................................... 17

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft GmbH  3 
BLFP
1. Lage, Historie, Nutzung des Vorhabengebietes 
1.1. Lage im Stadtgebiet 
Das Vorhabengebiet befindet sich in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Darmstadt 
West, im Norden des „Verlegerviertels“. Das Vorhabengebiet befindet sich auf dem zuletzt ge-
werblich genutzten Areal der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH und wird 
im Osten von der Berliner Allee, im Süden vom Haardtring und im Westen vom Pfalzweg und 
den angrenzenden Gleisanlagen gefasst.  
Das Vorhabengebiet hat eine zentrale Lage mit einer guten Anbindung an die Autobahnen (1,5 
km westlich) sowie den regionalen und überregionalen ÖPNV. Es befinden sich mehrere Bus- 
und Straßenbahnhaltestellen im Umkreis von 500 m sowie der Darmstädter Hauptbahnhof in 
einer Entfernung von 600 m (nördlich).  
Die Anzahl und Vielfalt der Infrastruktureinrichtungen in der Umgebung ist gut. Vielseitige Ein-
kaufsmöglichkeiten und Einrichtungen zur medizinischen Versorgung sind in einem Umkreis 
von 1,5 km vorhanden. Die Darmstädter Innenstadt befindet sich östlich in 1,5 km Entfernung. 
Die Hochschule Darmstadt befindet sich in direkter Nachbarschaft. Für eine weitere wohnbauli-
che Entwicklung des ehemaligen Verlegerviertels besteht allerdings keine ausreichende ortsna-
he Grundschulversorgung.  
1.2. Historische Entwi cklung von Darmstadt West 
Die Stadt Darmstadt war während der Nachkriegszeit bestrebt die Wirtschaft zu beleben und 
dabei nicht auf emissionsbelastende Industrie zu setzen. So kam es zur Ansiedlung von „rauch-
losen“ Industriebetrieben in der Stadt unter dem Leitbild des „sauberen Industriegebiets“ auf 
dem Gelände des ehemaligen, militärisch genutzten Exerzierplatzes (südlich des Hauptbahnho-
fes bis zur Eschollbrücker Straße). Etwa 170 Firmen und Betriebe, die hauptsächlich aus der 
Drucker- und Verlagsbranche stammten und prägend waren für die Bezeichnung des Stadtteils 
als das „Verlegerviertel“, siedelten sich bis 1959 an.  
Heute ist der Stadtteil Darmstadt West Standort zahlreicher europäischer Forschungs- und 
Wirtschaftsorganisationen und führt die Tradition des sauberen Gewerbegebietes fort. Aller-
dings zeigt sich auch der Trend, dass Darmstadt West seit einigen Jahren zusehends immer 
mehr Bedeutung als Wohnstandort gewinnt. Diese Durchmischung von emissionsarmen Ge-
werbe- mit Wohnnutzungen ist charakteristisch für diesen Stadtteil. 
1.3. Nutzung des Vorhabengebietes 
Das Areal des Vorhabengebietes war ursprünglich ein militärisch genutztes Gelände (Exerzier-
platz). Seit den 1950er Jahren wurde das Gelände als Produktionsstandort der Nährmittelwerke 
W. Engel GmbH und der Stolze GmbH genutzt. Die Produktion der Nährmittelwerke W. Engel 
GmbH wurde bis 1990 aufrechterhalten. Anschließend wurden Lagerflächen eingerichtet (bis 
1996). 
Auf dem Vorhabengebiet stehen bis heute die Firmengebäude, bestehend aus Werkstätten und 
einer Hausmeisterwohnung im Norden, ehemaligen Büro- und Verwaltungstrakten mit drei und 
fünf Geschossen im Osten (Berliner Allee) sowie eine daran anschließende Produktionshalle 
mit drei Geschossen am Haardtring.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft GmbH  4 
BLFP
 
Nutzung des Vorhabengebietes - Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten  
Bis in die 2000er Jahre wurde das Areal anderweitig genutzt. Es befand sich eine Galerie samt 
Künstleratelier in der ehemaligen Produktionshalle und Teile der Werkstätten waren vermietet. 
Allerdings stehen diese Gebäude seit einigen Jahren leer. 
Der ehemalige Büro- und Verwaltungstrakt an der Berliner Allee wird heute durch eine Fortbil-
dungseinrichtung genutzt. 
Im Westen am Pfalzweg steht ein eingeschossiges Hallengebäude, welches im Südteil von ei-
nem Fitnessstudio genutzt wird und im Nordteil leer steht.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
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BLFP
2. Übergeordnete Planung 
2.1. Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 
Im Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächen-
nutzungsplan 2010 (RPS/ RegFNP 2010) wird für 
das Plangebiet ein Vorranggebiet Industrie und 
Gewerbe dargestellt.  
Im parallel zu ändernden Flächennutzungsplan 
(vgl. Kapitel 2.2) wird daraus eine gemischte Bau-
fläche entwickelt.  
 
Auszug RPS/ RegFNP 2010 mit Markierung Plan-
gebiet (roter Kreis)  
2.2. Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschafts-
stadt Darmstadt ist das Plangebiet als „Gewerbli-
che Bauflächen“ dargestellt. Entlang des Haardt-
rings ist der vorhandene Grünzug (bestehende 
Robinienallee) als bedeutende Grünverbindung 
ausgewiesen. 
Im Vorhabengebiet wird eine gemischte Nutzung  
von Wohnen und Gewerbe geplant, wobei die 
Wohnnutzung überwiegt. Zusammen mit dem Are-
al von der Mercedes-Benz Niederlassung Darm-
stadt im Norden stellt der gesamte Bereich künftig 
ein Mischgebiet dar. 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem 
Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist deshalb 
eine Änderung des Flächennutzungsplans in die-
sem Teilbereich erforderlich. Die Änderung erfolgt 
im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. 
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
mit Markierung Plangebiet (roter Kreis)

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft GmbH  6 
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3. Städtebauliches Konzept 
Mit dem Vorhaben Haardtring soll die Chance genutzt werden, eine innerstädtische Fläche zu 
revitalisieren und in das städtische Gesamtgefüge zu integrieren.  
Die nähere Umgebung des 
Vorhabengebiets charakteri-
siert sich durch eine ortho-
gonal angelegte Baustruktur. 
Die Bauweisen reichen von 
großflächig angelegten Ge-
werbebauten, bis hin zu 
wohn- und gemischt genutz-
ten Gebäuden in Zeilen- und 
Punktbauweise in rechtwink-
liger Anordnung, die klare 
städtebauliche Muster er-
zeugen. Durchbrochen wird 
die klare städtebauliche 
Gliederung durch ein diago-
nal und geschwungen ver-
laufendes Straßennetz. 
Städtebauliche Umgebungsstrukturen - Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten 
 
In den letzten Jahren hat sich der Trend zur konsequenten Durchmischung von Gewerbe- und 
Wohnnutzungen immer stärker abgezeichnet. Vor diesem Hintergrund besitzt das Vorhabenge-
biet mit seiner zentralen Lage und den überdurchschnittlich guten Erschließungsstrukturen ein 
besonders hohes Potential als Wohnstandort. 
Basierend darauf wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches die orthogonalen Bau-
strukturen der umgebenden Bebauung aufnimmt und durch die Verwendung von Zeilen- und 
Punktbaukörpern eine klare städtebauliche Gliederung auf dem Baugrundstück erzeugt und 
gleichzeitig den Innenbereich auflockert und vielseitige Freiräume ausbildet.  
Die Fassadengestaltung der geplanten Neubauten steht in Bezug zur 50er-Jahre Architektur, 
die den Stadtteil maßgebend prägt. 
Im Westen zur Bahnlinie sowie im Norden zum Mercedes-Gelände entstehen Wohngebäude in 
geschlossener Zeilenbauweise. Die Bestandsgebäude im Osten an der Berliner Allee werden 
erhalten und durch einen Neubau ergänzt. So werden zum einen klare städtebauliche Raum-
kanten gesetzt sowie das Vorhabengebiet zu den emittierenden Nachbarnutzungen abgegrenzt 
und zum anderen öffnet es sich in Richtung Süden zum Haardtring und dem geplanten Berliner 
Carree.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft GmbH  7 
BLFP
Die Gebäude 1 bis 3 (Nord-Süd gerichte-
ten Zeilenbauten) entlang der Bahngleise 
mit sieben Geschossen werden im Norden 
durch die Gebäude 4 und 5 (West-Ost ge-
richtete Zeilenbauten) mit fünf Geschossen 
und einem Staffelgeschoss sowie durch 
fünfgeschossige Anbauten an den nordöst-
lichen Gebäudeenden ergänzt. 
Im Osten des Vorhabengebietes werden 
die Bestandsgebäude 13 und 14 an der 
Berliner Allee / Ecke Haardtring durch 
Neubau (Gebäude 15) mit fünf Geschos-
sen erweitert. Dadurch werden die beste-
henden Strukturen ergänzt und der Stra-
ßenraum der Berliner Allee städtebaulich 
gefasst.  
Gebäudenummerierung – Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten 
 
Das Innere des Vorhabengebietes wird mit sieben Punkthäusern in offener Bauweise und mit 
versetzter Anordnung bebaut.  
Durch die versetzte Anordnung 
entstehen zum einen vielfältige 
und attraktive Freiraumstruktu-
ren, die sich unterschiedlich 
nutzen lassen und die geplante 
Wohnnutzung sinnvoll ergän-
zen und zum anderen bleiben 
Sichtachsen in unterschiedli-
che Blickrichtungen erhalten.  
Die Gebäude organisieren sich 
auf fünf Geschossen und ei-
nem Staffelgeschoss und bil-
den zum Haardtring hin einen 
markanten Auftakt in das 
Quartier.  
Höhenentwicklung – Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten 
3.1. Wohnungstypologien 
Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 1-5 Zimmer-Wohnungen, wobei 1-2 Zimmer-
Wohnungen den größten Anteil haben. Insgesamt ist eine große Bandbreite an Wohnungstypo-
logien realisierbar. Weiterhin wird aufgrund der zentralen und verkehrstechnisch gut angebun-
denen Lage für das Vorhabengebiet ein Bedarf an Mikro-Apartments gesehen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft GmbH  8 
BLFP
Bereiche Stellplatznachweis (siehe Tabelle) 
Nord-Süd-Zeilen (Gebäude 1-3) 
Die Nord-Süd- gerichteten Zeilenbauten im Westen entlang des Pfalzweges haben jeweils 
zweihüftig erschlossene Grundrisse, die eine Vielzahl an Möglichkeiten bieten Wohnräume un-
terzubringen und somit einen breit gefächerten Bedarf an Wohnraum abzudecken. Die Zeilen-
bauten haben 1-3 Zimmer-Wohnungen, die jeweils im Westen und im Osten der Gebäude an-
geordnet sind und durch einen zentralen Flur erschlossen werden. Die südlichste Zeile beinhal-
tet 1-3 Zimmer-Wohnungen, während die zwei nördlichen Zeilen Mikro-Apartments beinhalten.  
Zu den Wohneinheiten gehören zudem Loggien die jeweils nach Westen und Osten angeordnet 
sind. Für die zur Bahnlinie hin orientierten Wohneinheiten werden die Loggien entsprechend 
den schallschutztechnischen Erfordernissen aus der Verkehrslärmbelastung ausgebildet. Hier-
zu wurden gemeinsam mit dem Schallschutzgutachter Lösungsmöglichkeiten erarbeitet (vgl. 
Schallimmissionsschutz). 
West-Ost-Zeilen (Gebäude 4-5) 
Die West-Ost- gerichteten Zeilenbauten im Norden des Vorhabengebietes sind als Vierspänner 
gegliedert und haben Grundrisse die 2 Zimmer-Wohnungen beinhalten. Die Wohnungen sind 
versetzt zueinander platziert und ordnen sich an den Gebäuderändern stärker in Richtung Nor-
den, während die zwei mittleren Wohneinheiten stärker in Richtung Süden angeordnet sind. In 
den Versprüngen der Grundrisse entstehen den Wohnungen zugeordnete Loggien. 
Punkthäuser (Gebäude 6-12) 
Die Punkthäuser im Innenbereich des Vorhabengebietes sind Vierspänner mit Grundrissen, die 
hauptsächlich 2-3 Zimmer-Wohnungen anbieten. Durch die Vor- und Rücksprünge der Grund-
risse können stellenweise sogar 4-5 Zimmer-Wohnungen integriert werden, die aber nur einen 
kleinen Teil der Wohneinheiten ausmachen.  
3.2. Erschließung und Stellplätze 
Aufgrund seiner Lage an der Berliner 
Allee im Osten, sowie des Haardtrings 
im Süden, ist das Vorhabengebiet 
sehr gut erschlossen. Hinzu kommt 
der Pfalzweg, der als Fuß- und Rad-
weg das Vorhabengebiet im Westen 
erschließt.  
Die innere Erschließung des Gebietes 
erfolgt über einen Fußweg (zugleich 
Zufahrt für Feuerwehr und Rettungs-
dienst), der an den Haardtring an-
schließt und U-förmig durch das Inne-
re des Vorhabengebiets verläuft. Von 
ihm zweigen die einzelnen Gebäude-
zugänge zu den Zeilen- und Punkt-
bauten ab.  
  
Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sind die Neubauten im Untergeschoss über eine 
Tiefgarage erschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
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BLFP
Der innere Bereich des Vorhabengebiets ist vollständig autofrei konzipiert und kommt ohne 
oberirdische Stellplätze aus. Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen, die das ge-
samte Vorhabengebiet versorgt. Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über eine Rampe, die an den 
Haardtring angeschlossen wird. 
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wurde auf Grundlage des jetzigen Planungsstands und 
den vorangehend beschriebenen Ansätzen zu Wohnungstypologie und Nutzungsart, gemäß der 
Darmstädter Einstellplatzsatzung vom 04.05.2009 berechnet. 
Einstellplatzsatzung Grundstück I Grundstück II
1.2 Mehrfamilienhäuser und sonstige 
Gebäude mit Wohnungen 
1,2 Stellplätze/Wohnung 
218x1,2 = 262 66 x 1,2 = 79
1.3 Kleinwohnungen bis 58m2
1 Stellplatz/Wohnung 
335x1,0 = 335 44 X 1,0 = 44
2.1 Büro und Verwaltungsräume 
1,0 pro 35m2 Nutzfläche 
1067:35 = 30
1575:35 = 45
SUMME 672 123
 
Demnach ergibt sich ein rechnerischer Bedarf von 795 Stellplätzen im Vorhabengebiet. Dieser 
Wert resultiert im Wesentlichen aus dem Ansatz, dass auch die Mikro-Apartments als reine 
Wohnnutzung gelten und somit gemäß Stellplatzsatzung ein Stellplatz pro Mikro-Apartment 
nachzuweisen ist. Nutzungsbedingt besteht im weiteren Verfahrensverlauf die Möglichkeit, die 
erforderliche Stellplatzanzahl deutlich zu reduzieren. Die Einstufung der spezifischen Nutzung 
in die Stellplatzsatzung ist im weiteren Verfahren noch abzustimmen.  
In der Tiefgarage werden zum jetzigen Planungsstand ca. 660 Stellplätze (davon ca. 190 Dop-
pelparker) nachgewiesen. Zu der Abweichung zwischen benötigten und nachgewiesenen Stell-
plätzen sind folgende Punkte anzumerken: 
o Entscheidend ist, dass das Vorhabengebiet überdurchschnittlich gut mit dem ÖPNV er-
schlossen ist. Es befinden sich sowohl Bus- und Straßenbahnhaltestellen in direkter Nä-
he zum Vorhabengebiet als auch der Hauptbahnhof. Somit sind gut ausgebaute städti-
sche, sowie überregionale Verkehrsanbindungen schnell erreichbar und die Nutzung 
des PKW nicht zwingend erforderlich.  
o Hinzu kommt ein Mobilitätsmanagement: das bedeutet, dass in der Tiefgarage insbe-
sondere für die Nutzung der Mikro-Apartments sowohl Car-Sharing-Modelle angedacht 
sind als auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge integriert werden. Die Qualität für an-
dere Verkehrsarten wird gesteigert (Aufwertung Fuß- und Radverbindungen z.B. 
dadurch dass der Innenbereich frei von MIV-Verkehr und Stellplätzen ist). 
Dadurch begründet sich ein geringerer Stellplatzbedarf im Vorhabengebiet. Hierdurch werden 
oberirdisch Verkehrs- und Stellplatzflächen eingespart, Grün- und Aufenthaltsräume für die Be-
wohner gesichert und ein geschlossenes Erscheinungsbild des Vorhabengebiets erreicht.

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BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft GmbH  10 
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3.3. Freiraumkonzept 
Im neugeplanten Wohnquartier sollen differenzierte Freiräume mit unterschiedlich privaten Cha-
rakteren entstehen. Im Bereich der gewerblich genutzten Gebäude im Osten des Vorhabenge-
biets entsteht ein öffentlich zugänglicher Freiraum, der auch im Zusammenhang mit der dorti-
gen Gewerbeansiedlung nutzbar ist. 
Zwischen den Zeilen- und Punktneubauten entstehen Freiräume mit halböffentlichem bzw. 
nachbarschaftlichem Charakter, die den nötigen Raum u.a. für einen Quartiersspielplatz bieten 
und als soziale Kommunikationsräume fungieren. 
Zusätzlich entstehen auch private Freiräume, die den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind 
(private Gärten und Terrassen), sowie Loggien für die Obergeschosse. Eine Besonderheit bil-
den dabei die Staffelgeschosse der Punkthäuser, da sie eine Dachterrasse bieten. 
Zum Haardtring hin bleiben die Bestandsgrünflächen im Vorhabengebiet samt Baumbeständen 
weitestgehend erhalten und bilden attraktive Grünräume zum Straßenraum. Zusammen mit 
dem vorhandenen Grünzug (Robinienallee entlang des Haardtrings auf städtischen Grundstü-
cken) und der geplanten Begrünung des Berliner Carree entlang des Haardtrings bildet sich ein 
attraktiver, alleeartiger Straßenraum. 
Der vorhandene Baumbestand im Vorhabengebiet soll im Rahmen des Möglichen erhalten 
werden. Insbesondere in den Randbereichen im Norden zum angrenzenden Mercedes-Areal, 
im Osten im Bereich der Bürokomplexe sowie im Süden am Haardtring soll der Baumbestand 
erhalten bleiben. Wegfallende Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt. wird Um eine 
Durchgrünung zu sichern ist eine Überdeckung der Tiefgarage mit einer Bodensubstratschicht 
von mind. 80 cm für Strauchpflanzungen und mind. 1,0 m für Baumpflanzungen erforderlich. 
3.4. Art der baulichen Nutzung 
Im Plangebiet ist eine gemischte Nutzung vorgesehen, die jedoch nicht eine gleichmäßige Nut-
zungsverteilung von Wohnen und Gewerbe einhält. Der Wohnanteil wird im Vorhabengebiet 
deutlich stärker ausgeprägt sein, da eine gewerbliche Nutzung nur in den Gebäuden im Osten 
entlang der Berliner Allee (Ergänzung vorhandener Büro- und Verwaltungsgebäude) geplant ist. 
Dies entspricht sowohl dem vorhandenen Gebietscharakter, als auch dem dringenden Bedarf 
neuen Wohnraum zu schaffen. 
Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist die Gemeinde im Bereich des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben nicht an die Festsetzungen 
des § 9 BauGB und der BauNVO gebunden. Dementsprechend werden für das Plangebiet kon-
krete Festsetzungen entsprechend der konkreten Nutzungen (Wohnen/ Gewerbe) getroffen. 
3.5. Maß der baulichen Nutzung 
Im Bebauungsplan werden keine Festsetzungen der Grundflächen- und Geschossflächenzahl 
erfolgen. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die maximal zulässige Grundfläche (GR) 
sowie die maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF-R) festgesetzt werden. 
Innerhalb des Vorhabengebiets entsteht eine bauliche Dichte mit einer GRZ von 0,4 und einer 
GFZ von 2,0. Dies ergibt sich aus der gewünschten Höhenentwicklung der geplanten Bebauung 
von fünf bis sieben Geschossen. Dadurch kann insbesondere der dringend benötigte Wohn-
raum im Vorhabengebiet geschaffen werden. Durch die Tiefgaragenplanung wird das Vorha-
bengebiet zum großen Teil unterbaut, sodass eine Überschreitung der GRZ (sogenannte GRZ

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II) bis zu einem Wert von 0,8 erreicht wird. Um eine Durchgrünung des Vorhabengebietes zu 
sichern, wird eine ausreichende Auffüllung der Substratschicht in der Planung berücksichtigt.  
Es ist geplant das Plangebiet mit 13 neuen Gebäuden zu bebauen und zwei Bestandsgebäude 
im Osten an der Berliner Allee zu revitalisieren. Insgesamt sollen 328 Wohnungen und 335 Mik-
ro-Appartements (663 WE) entstehen. 
3.6. Geförderter Wohnungsbau 
Im Vorhabengebiet ist geförderter Wohnungsbau mit einem Anteil von 25 % der Bruttoge-
schossfläche geplant. Dies wird im Durchführungsvertrag gesichert. Dieser wird derzeit noch 
ausgearbeitet. 
4. Weitere fachliche Aspekte 
4.1. Kampfmittel 
Nach einer Auswertung des hessischen Kampfmittelräumdienstes vom 27.06.2016 liegt der 
Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Bombenabwurfgebiet. Dementsprechend muss 
grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auf solchen Flächen Kampfmittelkontaminatio-
nen vorhanden sind und eine Kampfmittelsondierung und ggf. –räumung vor bodeneingreifen-
den Maßnahmen zu erfolgen hat.  
4.2. Baugrund 
Es wurde eine orientierende umwelttechnische Untersuchung durch die ITUS GmbH & Co KG 
im September 2016 erstellt. Es erfolgten eine chemische Bodenuntersuchung, eine Bodenluft-
untersuchung sowie eine abfalltechnische Voruntersuchung und Voreinstufung des Baugrun-
des. 
Wasser 
Wasserschutzgebiete liegen in bis zu ca. 3,5 km südwestlicher sowie ca. 5,4 km 
nord/nordwestlicher Richtung vom Untersuchungsgebiet entfernt.  
Es sind keine Überschwemmungsgebiete im Umfeld des Plangebiets ausgewiesen. 
Bis zur maximalen Untersuchungstiefe von ca. 8 m unterhalb der Geländeoberfläche wurde 
kein Grundwasser angetroffen. Der Grundwasserflurabstand beträgt im Umfeld des Untersu-
chungsgebietes ca. 15 m bis teilweise 30 m. 
Boden 
Der oberflächennahe Untergrund des Plangebietes ist mit einer Mächtigkeit von durchschnittlich 
0,9 m bis 3,7 m aufgeschüttet und bildet eine relativ ebene Fläche. Die aufgefüllten Böden be-
stehen überwiegend aus grauen bis braunen, sandigen Kiesen sowie kiesigen, zum Teil schluf-
figen Sanden, mit Einlagerungen aus Schlacken, Ziegelresten und Bauschutt (Schicht 1). 
Unter den aufgefüllten Böden folgen 8 m bis 10 m mächtige Flugsande aus hellbraunen bis 
braunen schwach schluffigen Fein- bis Mittelsanden (Schicht 2).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
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Aus der chemischen Untersuchung der entnommenen Bodenproben sowie der Bodenluftunter-
suchungen, die unauffällige bzw. geringe BTEX- und LHKW-Befunde unterhalb der Prüfwerte 
ergaben, ist derzeit keine Sanierungsrelevanz bzw. kein weiterer Handlungsbedarf abzuleiten.  
Zudem wurden Proben der Oberflächenbefestigungen aus Verbundsteinpflaster untersucht und 
erhöhte elektrische Leitfähigkeit sowie leicht erhöhte Chloridbefunde festgestellt. Dementspre-
chend ergibt sich aus der abfalltechnischen Einstufung die Einbauklasse Z 1.1.  
Für die aufgefüllten Böden der Schicht 1 liegen abfalltechnische Voreinstufungen in die Einbau-
klassen Z 1.1, Z 2 sowie Deponieklasse DK 1 vor, da erhöhte PAK- EPA festgestellt wurden 
sowie stellenweise Schwermetalle (Blei, Kupfer, Zink) und MKW. 
Die gewachsenen Böden der tiefer liegenden Schicht 2 wurden in die Einbauklasse Z 0 einge-
ordnet, da bis auf leicht erhöhte Nickelbefunde unauffällige bzw. geringe Befunde festgestellt 
wurden. Allerdings können lokale Kontaminationen unterhalb der gegebenenfalls noch vorhan-
denen Tankanlagen, Altleitungen und tiefer reichenden Auffüllungen nicht ausgeschlossen wer-
den. 
4.3. Schallimmissionsschutz 
Zum Schallimmissionsschutz im Vorhabengebiet liegt ein Bericht der ITA Ingenieurgesellschaft 
für technische Akustik mbH vom 22.02.2017 vor. Es gab außerdem am 22. Februar 2017 einen 
Abstimmungstermin mit dem RP Darmstadt, bei dem das Projekt und die Schallimmissionsthe-
matik sowie die vorgeschlagenen Lösungen vorgestellt wurden und seitens des RP Darmstadt 
eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert wurde. 
Wenn der gesamte Bereich zwischen Berliner Allee, Haardtring, Pfalzweg und Rheinstraße be-
plant werden würde, würde ein MI gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden, da dies dem ge-
planten Charakter des Baugebiets entspricht. Das Plangebiet umfasst nur den südlichen Be-
reich, da für die vorhandene gewerbliche Nutzung im Norden die Aufstellung eines Bebauungs-
planes gemäß § 1 BauGB nicht erforderlich ist. 
Dementsprechend werden für das Plangebiet die Werte eines Mischgebietes (MI) angenom-
men.  
Das Thema Schallschutz wurde in der geschlossenen Anordnung der Baukörper im Westen 
und Norden für eine wirksame Abschottung der Geräuscheinwirkung von Bahntrasse und an-
grenzender Gewerbeflächen berücksichtigt. 
Auf der Grundlage des Berichtes zum Schallimmissionsschutz können folgende Aussagen zum 
Thema Schallschutz getroffen werden.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
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Geräuschquellen/ Vorgehensweise 
Auf das Plangebiet wirken folgende Geräuschquellen von außen ein: 
− Straßenverkehr (Berliner Allee, Haardtring), 
− Bahnverkehr 
− Gewerbe (Mercedes-Niederlassung und weitere Gewerbeflächen in der Umgebung). 
Hinzu kommen Geräuschquellen innerhalb des Plangebiets: 
− gewerbliche Nutzungen 
− Verkehr der geplanten Tiefgarage 
Neben der unmittelbar nördlich angrenzenden Mercedes-Benz Niederlassung Darmstadt sind 
weitere gewerbliche Emittenten in der Umgebung zu betrachten. Dies gilt insbesondere für die 
westlich und nordwestlich des Plangebiets gelegenen Gewerbeflächen. Für diese existieren 
zumeist Bebauungspläne. Im räumlich am nächsten gelegenen Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans W 42 sind flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Darüber hinaus wur-
den die Geltungsbereiche der Bebauungspläne W 15, W 15.2.1, W 15.2.3 und W 23 in die Un-
tersuchung einbezogen. 
Für die Beurteilung der Ergebnisse wurden die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 
18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein MI verwendet: 
Verkehr: 
- tags     60 db(A) 
- nachts 50 db(A) 
Gewerbe: 
- tags     60 db(A) 
- nachts 45 db(A) 
Ergebnisse 
Aus den Ergebnisse lässt sich ableiten, dass die an die Geräuschsituation angepasste Bebau-
ungsstruktur wirksam ist, denn im schallabgeschirmten Innenbereich des Plangebietes wird der 
Nachtwert für Verkehr von 50 dB(A), von wenigen Ausnahmen abgesehen, eingehalten.  
Für die gewerblichen Geräuscheinwirkungen wird der Nachtwert von 45 dB(A) im Innenbereich 
ebenfalls eingehalten.  
An der Außenkontur des Plangebietes im Westen, Norden und Südwesten treten Geräuschein-
wirkungen auf, die primär durch den Bahnverkehr entstehen und zu teils erheblichen Über-
schreitungen der Richtwerte führen. Insofern besteht stellenweise ein Bedarf an Geräuschmin-
derung, der durch verkehrliche und zusätzlich durch gewerbliche Geräuscheinwirkungen her-
vorgerufen wird. 
Maßnahmen 
Aus städtebaulichen Gründen sind sowohl für den Verkehrs-, als auch Gewerbelärm keine akti-
ven Minderungsmaßnahmen realisierbar. Deshalb werden passive Maßnahmen (TA Lärm kon-
form) umgesetzt, die gut mit energetischen Konzepten kombinierbar sind. 
Der Schwerpunkt der Betrachtung lag bei den Bereichen der Außenkontur mit den höchsten 
Geräuscheinwirkungen im Westen (geplante Mikroappartements) und Norden (Kombination aus 
Verkehrs- und Gewerbelärm).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 
 
 
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Mikroappartements im Westen 
Insbesondere zur Nachtzeit treten verkehrsbedingte (Bahntrasse) Beurteilungspegel zwischen 
67 – 79 db(A) auf. Die Anpassung an diese Lärmsituation kann durch Loggien erfolgen, die als 
geräuschmindernde Elemente in die Westfassade integriert werden.  
Um den nächtlichen Richtwert von 50 db(A) einzuhalten wurde eine Loggia mit 3,8 m2 beispiel-
haft untersucht. Folgender Aufbau wird dann erforderlich: 
1. Möglichkeit: geschlossene Loggia 
 
- schallabsorbierende Decke 
- fensterunabhängige (mechanische) 
Belüftung (bei Verkehrsgeräuschen 
prinzipiell möglich) 
- erforderliches Schalldämm-Maß am 
Bau ca. 24 – 36 dB 
2. Möglichkeit: Loggia mit natürlicher Belüf-
tung 
- gekippte Fensterkonstruktion mit 
mittlerem Schalldämm-Maß am Bau 
von ca. 13 – 25 dB (Hafencity-
Fenster)
 
- geschlossener Teil der Loggia-
Außenfläche mit erforderlichem 
Schalldämm-Maß am Bau von ca. 
32 – 44 dB
 
 
Aufenthaltsräume im Norden 
An der Nordfassade der nördlichen Baukörper ergeben sich Zielwertüberschreitungen sowohl 
durch Verkehr als auch durch Gewerbe, wobei die verkehrsbedingten Überschreitungen zu-
meist höher liegen. 
Es wurden die Bereiche betrachtet, in denen Aufenthaltsräume Loggien als Elemente zur Ge-
räuschminderung erfordern. Diese Loggien sind so zu gestalten, dass sie folgende Bedingun-
gen erfüllen: 
- Verkehrs- und Gewerbeeinwirkungen soweit mindern, dass im Inneren der Loggien die 
nächtlichen Zielwerte für Verkehr und Gewerbe eingehalten werden  
- gemäß TA Lärm die natürliche Belüftung realisieren 
Die Beurteilungspegel für Verkehr liegen im nordwestlichen Bereich bei 69 dB(A), die für Ge-
werbe bei 52 dB(A). Die erforderliche Geräuschminderung ist bei einem Loggienaufbau mit ge-
kippter Fensterkonstruktion mit folgenden Parametern zu realisieren: 
- Loggia-Außenfläche mit natürlicher Belüftung 
- gekippte Fensterkonstruktion mit mittlerem Schalldämm-Maß am Bau von ca. 25 dB; re-
alisierbar mit Typ Hafencity-Fenster 
- geschlossener Teil der Loggia-Außenfläche mit erforderlichem Schalldämm-Maß am 
Bau ca. 26 dB. 
Die Beurteilungspegel für Verkehr liegen im Bereich Ost bei 59 dB(A), die für Gewerbe bei 
50 dB(A). Die erforderliche Geräuschminderung ist hier mit einem Loggienaufbau mit gekippter 
Standardfenster-Konstruktion mit folgenden Parametern zu realisieren: 
- Loggia-Außenfläche mit natürlicher Belüftung gekippte Fensterkonstruktion mit mittlerem 
Schalldämm-Maß am Bau von ca. 11 dB (realisierbar mit Standard-Fenster) 
- geschlossener Teil der Loggia-Außenfläche mit erforderlichem Schalldämm-Maß am 
Bau ca. 20 dB.

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Bei einzelnen Aufenthaltsräumen im Bereich der nördlichen Baukörper wird die erforderliche 
Geräuschminderung durch gewerbliche Einwirkungen bestimmt (Zielwertüberschreitungen bis 
6 dB(A)). In diesen Fällen kann die erforderliche Geräuschminderung mit Prallscheiben-
konstruktionen erreicht werden. 
4.4. Erschütterungen 
Es wurden Erschütterungsmessungen durchgeführt (i-SECON August 2016), die zu dem Er-
gebnis kommen, dass bezogen auf ein Wohngebäude, das  gem. BauNVO in einem Gebiet 
steht, in deren Umgebung weder vorwiegend gewerbliche noch vorwiegend Wohnnutzungen 
untergebracht sind, die Erschütterungsimmissionen tags im zulässigen Bereich, nachts im 
Grenzbereich der Norm-Vorgaben liegen. 
4.5. Artenschutz  
Die Belange des Artenschutzes werden im Umweltbericht dargestellt. Dieser wird zur Offenlage 
fertig gestellt und ausgelegt.  
Eine faunistische Untersuchung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG 
wurden 2016 durch das Büro Franz - Ökologie und Landschaftsplanung durchgeführt. Das 
Plangebiet sowie die Bestandsgebäude wurden systematisch abgegangen und auf Lebens-
raumstrukturen und Vorkommen planungsrelevanter Arten untersucht.  
Untersuchung der Gebäude 
In den ehemaligen Büro- und Verwaltungsgebäuden im Osten an der Berliner Allee, wurden 
keine Hinweise auf Fledermäuse gefunden. In den Innenräumen gab es keine Hinweise auf 
Niststätten gebäudebesiedelnder Vögel. Allerdings wurden im nördlichen Traufbereich hinter 
der Dachrinne außen zwei Niststätten des Mauerseglers festgestellt. 
In der leerstehenden Produktionshalle wurden Hinweise auf Fledermäuse sowie mehrere Nist-
stätten des Hausrotschwanzes festgestellt. Darüber hinaus noch eine Niststätte des Mauerseg-
lers im nördlichen Traufbereich an der Außenfassade. 
Fledermäuse 
Die Fledermauserfassungen fanden an vier Abendbegehungen während der Dämmerungspha-
se (Ausflugsphase). Es wurden Flugaktivitäten der zwei Arten Zwergfledermaus und Rauhaut-
fledermaus festgestellt. 
Bei der Zwergfledermaus ist davon auszugehen dass sich das Schlafquartier in räumlicher Nä-
he befand, da sie an allen vier Untersuchungsabenden regelmäßig auftrat und das Plangebiet 
bereits in der frühen Dämmerungsphase beflog.  
Die Rauhautfledermaus ist eine wanderfreudige Art und beflog lediglich an einem Untersu-
chungsabend das Plangebiet. Es ist davon auszugehen, dass sie das Plangebiet nur als gele-
gentlicher Nahrungsgast aufsucht.  
Für das Vorkommen eines Fortpflanzungsquartiers im Plangebiet gibt es keine Hinweise.

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Vögel 
Im Plangebiet wurden fünf Vogelarten mit einem hessenweit ungünstigen Erhaltungszustand 
festgestellt, die einen höheren Schutzstatus besitzen. Es sind Mauersegler und Girlitz als Brut-
vögel sowie Stieglitz, Mehlschwalbe und Haussperling als Nahrungsgäste. 
Artenschutzrechtlich relevant ist vor allem das Vorkommen der Niststätten des Mauerseglers. 
Auch der Haussperling ist für das Plangebiet als ein potenzieller Gebäudebrüter anzusehen. 
Maßnahmen zur Vermeidung von Tatbeständen gem. § 44 BNatSchG 
- Baumfällungen und Gebüschrodungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar 
gem. § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG 
- Abbruch von Bestandsgebäuden im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar 
- Ersatz für Mauersegler-Niststätten 
- Ersatzquartiere für gebäudebesiedelnde Fledermäuse  
Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität  
- Vorhandene Vegetationsflächen soweit wie möglich erhalten 
- bei der gärtnerischen Gestaltung der Außenanlagen sollten standortgerechte, bioökolo-
gisch gut eingebundene Baum- und Straucharten verwendet werden 
- Verwendung von insektenfreundliche Lampen (L ED, Natrium-Niederdruckdampflampen) 
für die Freiflächenbeleuchtung 
4.6. Klima / Luft 
Die Klimafunktionskarte der „Klimaanalyse der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Oktober 2016) 
weist das Areal des Plangebietes als Bereich mit starker Überwärmung aus (stark verdichtete 
Innenstadtbereiche/ City sowie Industrie/ Gewerbe). Im Westen angrenzend verläuft die 
Bahntrasse, die als Durchlüftungsbahn für den Darmstädter Westen dient. 
In der Klimaanalyse wird das Plangebiet in zwei Bereiche eingeteilt. Der Osten wird als Gebiet 
mit klimarelevanter Funktion charakterisiert, in dem weder mit intensiver thermischer Belastung, 
noch mit Beeinträchtigungen des Luftaustausches zu rechnen ist und das im Allgemeinen eine 
geringe klimatisch- lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung aufweist. 
Der Westen wird als bebautes Gebiet mit klimatischen Nachteilen eingestuft und ist unter stadt-
klimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig. Die angrenzende Linienstruktur der Bahn 
hat als Ausgleichsraum eine hohe Bedeutung.  
Die geplante siebengeschossige Bebauung entlang des Pfalzweges steht im Gegensatz zu den 
Aussagen der Klimaanalyse, da das Plangebiet dadurch von zusätzlicher Belüftung abgeschnit-
ten wird.  
In Abwägung mit den Belangen des Immissionsschutzes wurde sich entlang der Bahntrasse für 
eine siebengeschossige Regelbebauung entschieden. Ein Kompromiss zwischen den Belangen 
des Klima- und Immissionsschutzes ist an dieser Stelle nicht möglich. 
Um die thermische Situation des Plangebietes nicht weiter zu intensivieren sind Begrünungs-
maßnahmen in Form von Dachbegrünungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

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5. Liste der berücksichtigten Gutachten und Fachbeiträge 
- Faunistische Untersuchung – Artensc hutzrechtliche Prüfung § 44 BNatSchG 
(FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung Februar 2017) 
- Erschütterungsmessungen (i-SECON August 2016)  
- Bericht zum Schallimmissionsschutz – Vorentwurf (ITA – Ingenieurgesellschaft für tech-
nische Akustik mbH Februar 2017) 
- Umwelttechnische Standorteinschätzung mit abfalltechnischer Voruntersuchung Aushub 
(ITUS GmbH & Co. KG September 2016)  
 
6. Darstellung des Vorhabens 
- Lageplan 
- Grundriss Regelgeschoss 
- Grundriss Tiefgarage 
- Geländeschnitt A-A 
- Ansicht von Süden

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Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 28
TOP 105
TOP 40

Orte (5)

  • Berliner Allee
  • Eschollbrücker Straße
  • Haardtring
  • Pfalzweg
  • Rheinstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0080
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.03.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00