2017/0080
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring/Berliner Allee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2017/0080
6207 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.03.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0080
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 51020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring/Berliner Allee -
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 08.03.2017
Beschlussvorschlag :
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
W 61 – Nördlicher Haardtring/Berliner Allee - und der Darstellung des Vorhabens (Anlage)
wird zugestimmt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer
öffentlichen Auslegung der unter Ziffer 1 genannten Unterlage bei der Stadtbauverwaltung -
Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats. Die Auslegung der Planungsunterlagen zur
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.
- 2 -
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan W 61
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0080 vom 08.03.2017:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 61 hat die Wiedernutzbarmachung des ehemals
gewerblich genutzten Areals der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH zum
Ziel. Durch Neustrukturierung soll das Gebiet vorrangig einer Wohnnutzung zugeführt
werden.
Das Vorhabengebiet befindet sich im Stadtteil Darmstadt West, im Norden des
„Verlegerviertels“ und wurde zuletzt gewerblich genutzt durch die Nährmittelwerke W. Engel
GmbH und die Stolze GmbH. Das Gebiet grenzt im Norden an das Grundstück der Mercedes -
Benz Niederlassung Darmstadt und der Freien Montessori -Schule Darmstadt, im Osten an
die Berliner Allee, im Süden an den Haardtring und im Westen an den Pfalzweg östlich der
Bahnstrecke.
Das städtebauliche Konzept nimmt die orthogonale Baustruktur der umgebenden Bebauung
auf und erzeugt durch Zeilen- und Punktbaukörper eine aufgelockerte Gliederung der
Baugrundstücke mit differenzierten Freiräumen. Der größte Teil der Baugrundstüc ke ist
durch eine begrünte Tiefgarage unterbaut, so dass die Grundstücksfreiflächen für die
privaten und die gemeinschaftlichen Nutzungen zur Verfügung stehen und einen Teil der
Qualität dieses Wohnquartiers ausmachen. Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 1-5
Zimmer-Wohnungen, wobei 1 -2 Zimmer-Wohnungen den größten Anteil haben. Insgesamt ist
eine große Bandbreite an Wohnungstyp ologien realisierbar. Es sind 663 Wohneinheiten
geplant. Aufgrund der zentralen und verkehrstechnisch gut angebu ndenen Lage wird ein
Bedarf an Mikro -Apartments gesehen , so dass ca. die Hälfte der Wohneinheiten als Mik ro-
Appartements entstehen soll .
Aufgrund des hohen Bedarfs an Sozialwohnungen in Darmstadt soll i m Vorhabengebiet
geförderter Wohnungsbau mit einem Anteil von 25 % der Bruttogeschossfläche gesichert
werden. Dies wird im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61
vertraglich gesichert. Der Entwurf zum Durchführungsvertrag wird im weiteren Verfahren
bearbeitet und zur Offenlage den städtischen Gremien v orgelegt.
Das Gebiet ist erhe blich durch Verkehrslärm (Bahntrasse und Straßenverkehr) und durch
gewerbliche Immissionen belastet. Die Schallimmissionen wurden gutachterlich bewertet.
Die Ergebnisse werden bei der Anordnung der Baukörper berücksichtigt und es werden
entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen getroffen. Im Westen zur Bahnlin ie sowie im
Norden zum Mercedes -Benz Gelände entstehen Wohngebäude in geschlossener
Zeilenbauweise (fünf bis sieben Geschosse) . Die Bestandsgebäude im Osten an der Berli ner
Allee bleiben erhalten und werden durch einen Neubau ergänzt. So werden zum einen klare
städtebauliche Raumkanten gesetzt sowie das Vorhabengebiet zu den emittierenden
Nachbarnutzungen im Westen, Norden und Osten abgeschirmt. Richtung Süden öffnet sich
das Gebiet zum Haardtring und dem geplanten Berliner Carree.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 61 aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu
gewährleisten, ist eine Änderung des FNP´s erforderlich. Diese Änderung erfolgt im
„Parallelverfahren“ gem. § 8 A bs. 3 BauGB (siehe Magistratsvorlage Nr. 2017/0082).
- 4 -
Zu 1.:
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung (Anlage) erarbeitet. Diese Planu nterlage kann nach dem Beschluss des Magistrats
für das weitere Verfahren verwendet werden .
Zu 2.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung u nd Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine
einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 1 genannten Unterlagen beim
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. in de r weiteren
Planung berücksichtigt.
Der Dezernent III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 08.03.2017
61.2 ha Nst. 2112
anlage 1
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee - Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 8. März 2017 Bearbeitung: Die Dezernentin III: Dr. Barbara Boczek Stadträtin Anlage Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 2 BLFP INHALTSVERZEICHNIS 1. Lage, Historie, Nutzung des Vorhabengebietes .................................................................... 3 1.1. Lage im Stadtgebiet ............................................................................................................ 3 1.2. Historische Entwicklung von Darmstadt West .................................................................... 3 1.3. Nutzung des Vorhabengebietes ......................................................................................... 3 2. Übergeordnete Planung ........................................................................................................... 5 2.1. Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan ............................................. 5 2.2. Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 5 3. Städtebauliches Konzept ......................................................................................................... 6 3.1. Wohnungstypologien .......................................................................................................... 7 3.2. Erschließung und Stellplätze .............................................................................................. 8 3.3. Freiraumkonzept ............................................................................................................... 10 3.4. Art der baulichen Nutzung ................................................................................................ 10 3.5. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................. 10 3.6. Geförderter Wohnungsbau ............................................................................................... 11 4. Weitere fachliche Aspekte ..................................................................................................... 11 4.1. Kampfmittel ................................................................................................................... ... 11 4.2. Baugrund .......................................................................................................................... 11 4.3. Schallimmissionsschutz .................................................................................................... 12 4.4. Erschütterungen ............................................................................................................... 15 4.5. Artenschutz ................................................................................................................... ... 15 4.6. Klima / Luft .................................................................................................................. ..... 16 5. Liste der berücksichtigten Gutachten und Fachbeiträge ................................................... 17 6. Darstellung des Vorhabens ................................................................................................... 17 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 3 BLFP 1. Lage, Historie, Nutzung des Vorhabengebietes 1.1. Lage im Stadtgebiet Das Vorhabengebiet befindet sich in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Darmstadt West, im Norden des „Verlegerviertels“. Das Vorhabengebiet befindet sich auf dem zuletzt ge- werblich genutzten Areal der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH und wird im Osten von der Berliner Allee, im Süden vom Haardtring und im Westen vom Pfalzweg und den angrenzenden Gleisanlagen gefasst. Das Vorhabengebiet hat eine zentrale Lage mit einer guten Anbindung an die Autobahnen (1,5 km westlich) sowie den regionalen und überregionalen ÖPNV. Es befinden sich mehrere Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Umkreis von 500 m sowie der Darmstädter Hauptbahnhof in einer Entfernung von 600 m (nördlich). Die Anzahl und Vielfalt der Infrastruktureinrichtungen in der Umgebung ist gut. Vielseitige Ein- kaufsmöglichkeiten und Einrichtungen zur medizinischen Versorgung sind in einem Umkreis von 1,5 km vorhanden. Die Darmstädter Innenstadt befindet sich östlich in 1,5 km Entfernung. Die Hochschule Darmstadt befindet sich in direkter Nachbarschaft. Für eine weitere wohnbauli- che Entwicklung des ehemaligen Verlegerviertels besteht allerdings keine ausreichende ortsna- he Grundschulversorgung. 1.2. Historische Entwi cklung von Darmstadt West Die Stadt Darmstadt war während der Nachkriegszeit bestrebt die Wirtschaft zu beleben und dabei nicht auf emissionsbelastende Industrie zu setzen. So kam es zur Ansiedlung von „rauch- losen“ Industriebetrieben in der Stadt unter dem Leitbild des „sauberen Industriegebiets“ auf dem Gelände des ehemaligen, militärisch genutzten Exerzierplatzes (südlich des Hauptbahnho- fes bis zur Eschollbrücker Straße). Etwa 170 Firmen und Betriebe, die hauptsächlich aus der Drucker- und Verlagsbranche stammten und prägend waren für die Bezeichnung des Stadtteils als das „Verlegerviertel“, siedelten sich bis 1959 an. Heute ist der Stadtteil Darmstadt West Standort zahlreicher europäischer Forschungs- und Wirtschaftsorganisationen und führt die Tradition des sauberen Gewerbegebietes fort. Aller- dings zeigt sich auch der Trend, dass Darmstadt West seit einigen Jahren zusehends immer mehr Bedeutung als Wohnstandort gewinnt. Diese Durchmischung von emissionsarmen Ge- werbe- mit Wohnnutzungen ist charakteristisch für diesen Stadtteil. 1.3. Nutzung des Vorhabengebietes Das Areal des Vorhabengebietes war ursprünglich ein militärisch genutztes Gelände (Exerzier- platz). Seit den 1950er Jahren wurde das Gelände als Produktionsstandort der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH genutzt. Die Produktion der Nährmittelwerke W. Engel GmbH wurde bis 1990 aufrechterhalten. Anschließend wurden Lagerflächen eingerichtet (bis 1996). Auf dem Vorhabengebiet stehen bis heute die Firmengebäude, bestehend aus Werkstätten und einer Hausmeisterwohnung im Norden, ehemaligen Büro- und Verwaltungstrakten mit drei und fünf Geschossen im Osten (Berliner Allee) sowie eine daran anschließende Produktionshalle mit drei Geschossen am Haardtring. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 4 BLFP Nutzung des Vorhabengebietes - Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten Bis in die 2000er Jahre wurde das Areal anderweitig genutzt. Es befand sich eine Galerie samt Künstleratelier in der ehemaligen Produktionshalle und Teile der Werkstätten waren vermietet. Allerdings stehen diese Gebäude seit einigen Jahren leer. Der ehemalige Büro- und Verwaltungstrakt an der Berliner Allee wird heute durch eine Fortbil- dungseinrichtung genutzt. Im Westen am Pfalzweg steht ein eingeschossiges Hallengebäude, welches im Südteil von ei- nem Fitnessstudio genutzt wird und im Nordteil leer steht. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 5 BLFP 2. Übergeordnete Planung 2.1. Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan Im Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächen- nutzungsplan 2010 (RPS/ RegFNP 2010) wird für das Plangebiet ein Vorranggebiet Industrie und Gewerbe dargestellt. Im parallel zu ändernden Flächennutzungsplan (vgl. Kapitel 2.2) wird daraus eine gemischte Bau- fläche entwickelt. Auszug RPS/ RegFNP 2010 mit Markierung Plan- gebiet (roter Kreis) 2.2. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschafts- stadt Darmstadt ist das Plangebiet als „Gewerbli- che Bauflächen“ dargestellt. Entlang des Haardt- rings ist der vorhandene Grünzug (bestehende Robinienallee) als bedeutende Grünverbindung ausgewiesen. Im Vorhabengebiet wird eine gemischte Nutzung von Wohnen und Gewerbe geplant, wobei die Wohnnutzung überwiegt. Zusammen mit dem Are- al von der Mercedes-Benz Niederlassung Darm- stadt im Norden stellt der gesamte Bereich künftig ein Mischgebiet dar. Um die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist deshalb eine Änderung des Flächennutzungsplans in die- sem Teilbereich erforderlich. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Markierung Plangebiet (roter Kreis) Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 6 BLFP 3. Städtebauliches Konzept Mit dem Vorhaben Haardtring soll die Chance genutzt werden, eine innerstädtische Fläche zu revitalisieren und in das städtische Gesamtgefüge zu integrieren. Die nähere Umgebung des Vorhabengebiets charakteri- siert sich durch eine ortho- gonal angelegte Baustruktur. Die Bauweisen reichen von großflächig angelegten Ge- werbebauten, bis hin zu wohn- und gemischt genutz- ten Gebäuden in Zeilen- und Punktbauweise in rechtwink- liger Anordnung, die klare städtebauliche Muster er- zeugen. Durchbrochen wird die klare städtebauliche Gliederung durch ein diago- nal und geschwungen ver- laufendes Straßennetz. Städtebauliche Umgebungsstrukturen - Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten In den letzten Jahren hat sich der Trend zur konsequenten Durchmischung von Gewerbe- und Wohnnutzungen immer stärker abgezeichnet. Vor diesem Hintergrund besitzt das Vorhabenge- biet mit seiner zentralen Lage und den überdurchschnittlich guten Erschließungsstrukturen ein besonders hohes Potential als Wohnstandort. Basierend darauf wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches die orthogonalen Bau- strukturen der umgebenden Bebauung aufnimmt und durch die Verwendung von Zeilen- und Punktbaukörpern eine klare städtebauliche Gliederung auf dem Baugrundstück erzeugt und gleichzeitig den Innenbereich auflockert und vielseitige Freiräume ausbildet. Die Fassadengestaltung der geplanten Neubauten steht in Bezug zur 50er-Jahre Architektur, die den Stadtteil maßgebend prägt. Im Westen zur Bahnlinie sowie im Norden zum Mercedes-Gelände entstehen Wohngebäude in geschlossener Zeilenbauweise. Die Bestandsgebäude im Osten an der Berliner Allee werden erhalten und durch einen Neubau ergänzt. So werden zum einen klare städtebauliche Raum- kanten gesetzt sowie das Vorhabengebiet zu den emittierenden Nachbarnutzungen abgegrenzt und zum anderen öffnet es sich in Richtung Süden zum Haardtring und dem geplanten Berliner Carree. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 7 BLFP Die Gebäude 1 bis 3 (Nord-Süd gerichte- ten Zeilenbauten) entlang der Bahngleise mit sieben Geschossen werden im Norden durch die Gebäude 4 und 5 (West-Ost ge- richtete Zeilenbauten) mit fünf Geschossen und einem Staffelgeschoss sowie durch fünfgeschossige Anbauten an den nordöst- lichen Gebäudeenden ergänzt. Im Osten des Vorhabengebietes werden die Bestandsgebäude 13 und 14 an der Berliner Allee / Ecke Haardtring durch Neubau (Gebäude 15) mit fünf Geschos- sen erweitert. Dadurch werden die beste- henden Strukturen ergänzt und der Stra- ßenraum der Berliner Allee städtebaulich gefasst. Gebäudenummerierung – Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten Das Innere des Vorhabengebietes wird mit sieben Punkthäusern in offener Bauweise und mit versetzter Anordnung bebaut. Durch die versetzte Anordnung entstehen zum einen vielfältige und attraktive Freiraumstruktu- ren, die sich unterschiedlich nutzen lassen und die geplante Wohnnutzung sinnvoll ergän- zen und zum anderen bleiben Sichtachsen in unterschiedli- che Blickrichtungen erhalten. Die Gebäude organisieren sich auf fünf Geschossen und ei- nem Staffelgeschoss und bil- den zum Haardtring hin einen markanten Auftakt in das Quartier. Höhenentwicklung – Quelle: BLFP Frielinghaus Architekten 3.1. Wohnungstypologien Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 1-5 Zimmer-Wohnungen, wobei 1-2 Zimmer- Wohnungen den größten Anteil haben. Insgesamt ist eine große Bandbreite an Wohnungstypo- logien realisierbar. Weiterhin wird aufgrund der zentralen und verkehrstechnisch gut angebun- denen Lage für das Vorhabengebiet ein Bedarf an Mikro-Apartments gesehen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 8 BLFP Bereiche Stellplatznachweis (siehe Tabelle) Nord-Süd-Zeilen (Gebäude 1-3) Die Nord-Süd- gerichteten Zeilenbauten im Westen entlang des Pfalzweges haben jeweils zweihüftig erschlossene Grundrisse, die eine Vielzahl an Möglichkeiten bieten Wohnräume un- terzubringen und somit einen breit gefächerten Bedarf an Wohnraum abzudecken. Die Zeilen- bauten haben 1-3 Zimmer-Wohnungen, die jeweils im Westen und im Osten der Gebäude an- geordnet sind und durch einen zentralen Flur erschlossen werden. Die südlichste Zeile beinhal- tet 1-3 Zimmer-Wohnungen, während die zwei nördlichen Zeilen Mikro-Apartments beinhalten. Zu den Wohneinheiten gehören zudem Loggien die jeweils nach Westen und Osten angeordnet sind. Für die zur Bahnlinie hin orientierten Wohneinheiten werden die Loggien entsprechend den schallschutztechnischen Erfordernissen aus der Verkehrslärmbelastung ausgebildet. Hier- zu wurden gemeinsam mit dem Schallschutzgutachter Lösungsmöglichkeiten erarbeitet (vgl. Schallimmissionsschutz). West-Ost-Zeilen (Gebäude 4-5) Die West-Ost- gerichteten Zeilenbauten im Norden des Vorhabengebietes sind als Vierspänner gegliedert und haben Grundrisse die 2 Zimmer-Wohnungen beinhalten. Die Wohnungen sind versetzt zueinander platziert und ordnen sich an den Gebäuderändern stärker in Richtung Nor- den, während die zwei mittleren Wohneinheiten stärker in Richtung Süden angeordnet sind. In den Versprüngen der Grundrisse entstehen den Wohnungen zugeordnete Loggien. Punkthäuser (Gebäude 6-12) Die Punkthäuser im Innenbereich des Vorhabengebietes sind Vierspänner mit Grundrissen, die hauptsächlich 2-3 Zimmer-Wohnungen anbieten. Durch die Vor- und Rücksprünge der Grund- risse können stellenweise sogar 4-5 Zimmer-Wohnungen integriert werden, die aber nur einen kleinen Teil der Wohneinheiten ausmachen. 3.2. Erschließung und Stellplätze Aufgrund seiner Lage an der Berliner Allee im Osten, sowie des Haardtrings im Süden, ist das Vorhabengebiet sehr gut erschlossen. Hinzu kommt der Pfalzweg, der als Fuß- und Rad- weg das Vorhabengebiet im Westen erschließt. Die innere Erschließung des Gebietes erfolgt über einen Fußweg (zugleich Zufahrt für Feuerwehr und Rettungs- dienst), der an den Haardtring an- schließt und U-förmig durch das Inne- re des Vorhabengebiets verläuft. Von ihm zweigen die einzelnen Gebäude- zugänge zu den Zeilen- und Punkt- bauten ab. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sind die Neubauten im Untergeschoss über eine Tiefgarage erschlossen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 9 BLFP Der innere Bereich des Vorhabengebiets ist vollständig autofrei konzipiert und kommt ohne oberirdische Stellplätze aus. Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen, die das ge- samte Vorhabengebiet versorgt. Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über eine Rampe, die an den Haardtring angeschlossen wird. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wurde auf Grundlage des jetzigen Planungsstands und den vorangehend beschriebenen Ansätzen zu Wohnungstypologie und Nutzungsart, gemäß der Darmstädter Einstellplatzsatzung vom 04.05.2009 berechnet. Einstellplatzsatzung Grundstück I Grundstück II 1.2 Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1,2 Stellplätze/Wohnung 218x1,2 = 262 66 x 1,2 = 79 1.3 Kleinwohnungen bis 58m2 1 Stellplatz/Wohnung 335x1,0 = 335 44 X 1,0 = 44 2.1 Büro und Verwaltungsräume 1,0 pro 35m2 Nutzfläche 1067:35 = 30 1575:35 = 45 SUMME 672 123 Demnach ergibt sich ein rechnerischer Bedarf von 795 Stellplätzen im Vorhabengebiet. Dieser Wert resultiert im Wesentlichen aus dem Ansatz, dass auch die Mikro-Apartments als reine Wohnnutzung gelten und somit gemäß Stellplatzsatzung ein Stellplatz pro Mikro-Apartment nachzuweisen ist. Nutzungsbedingt besteht im weiteren Verfahrensverlauf die Möglichkeit, die erforderliche Stellplatzanzahl deutlich zu reduzieren. Die Einstufung der spezifischen Nutzung in die Stellplatzsatzung ist im weiteren Verfahren noch abzustimmen. In der Tiefgarage werden zum jetzigen Planungsstand ca. 660 Stellplätze (davon ca. 190 Dop- pelparker) nachgewiesen. Zu der Abweichung zwischen benötigten und nachgewiesenen Stell- plätzen sind folgende Punkte anzumerken: o Entscheidend ist, dass das Vorhabengebiet überdurchschnittlich gut mit dem ÖPNV er- schlossen ist. Es befinden sich sowohl Bus- und Straßenbahnhaltestellen in direkter Nä- he zum Vorhabengebiet als auch der Hauptbahnhof. Somit sind gut ausgebaute städti- sche, sowie überregionale Verkehrsanbindungen schnell erreichbar und die Nutzung des PKW nicht zwingend erforderlich. o Hinzu kommt ein Mobilitätsmanagement: das bedeutet, dass in der Tiefgarage insbe- sondere für die Nutzung der Mikro-Apartments sowohl Car-Sharing-Modelle angedacht sind als auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge integriert werden. Die Qualität für an- dere Verkehrsarten wird gesteigert (Aufwertung Fuß- und Radverbindungen z.B. dadurch dass der Innenbereich frei von MIV-Verkehr und Stellplätzen ist). Dadurch begründet sich ein geringerer Stellplatzbedarf im Vorhabengebiet. Hierdurch werden oberirdisch Verkehrs- und Stellplatzflächen eingespart, Grün- und Aufenthaltsräume für die Be- wohner gesichert und ein geschlossenes Erscheinungsbild des Vorhabengebiets erreicht. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 10 BLFP 3.3. Freiraumkonzept Im neugeplanten Wohnquartier sollen differenzierte Freiräume mit unterschiedlich privaten Cha- rakteren entstehen. Im Bereich der gewerblich genutzten Gebäude im Osten des Vorhabenge- biets entsteht ein öffentlich zugänglicher Freiraum, der auch im Zusammenhang mit der dorti- gen Gewerbeansiedlung nutzbar ist. Zwischen den Zeilen- und Punktneubauten entstehen Freiräume mit halböffentlichem bzw. nachbarschaftlichem Charakter, die den nötigen Raum u.a. für einen Quartiersspielplatz bieten und als soziale Kommunikationsräume fungieren. Zusätzlich entstehen auch private Freiräume, die den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind (private Gärten und Terrassen), sowie Loggien für die Obergeschosse. Eine Besonderheit bil- den dabei die Staffelgeschosse der Punkthäuser, da sie eine Dachterrasse bieten. Zum Haardtring hin bleiben die Bestandsgrünflächen im Vorhabengebiet samt Baumbeständen weitestgehend erhalten und bilden attraktive Grünräume zum Straßenraum. Zusammen mit dem vorhandenen Grünzug (Robinienallee entlang des Haardtrings auf städtischen Grundstü- cken) und der geplanten Begrünung des Berliner Carree entlang des Haardtrings bildet sich ein attraktiver, alleeartiger Straßenraum. Der vorhandene Baumbestand im Vorhabengebiet soll im Rahmen des Möglichen erhalten werden. Insbesondere in den Randbereichen im Norden zum angrenzenden Mercedes-Areal, im Osten im Bereich der Bürokomplexe sowie im Süden am Haardtring soll der Baumbestand erhalten bleiben. Wegfallende Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt. wird Um eine Durchgrünung zu sichern ist eine Überdeckung der Tiefgarage mit einer Bodensubstratschicht von mind. 80 cm für Strauchpflanzungen und mind. 1,0 m für Baumpflanzungen erforderlich. 3.4. Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet ist eine gemischte Nutzung vorgesehen, die jedoch nicht eine gleichmäßige Nut- zungsverteilung von Wohnen und Gewerbe einhält. Der Wohnanteil wird im Vorhabengebiet deutlich stärker ausgeprägt sein, da eine gewerbliche Nutzung nur in den Gebäuden im Osten entlang der Berliner Allee (Ergänzung vorhandener Büro- und Verwaltungsgebäude) geplant ist. Dies entspricht sowohl dem vorhandenen Gebietscharakter, als auch dem dringenden Bedarf neuen Wohnraum zu schaffen. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist die Gemeinde im Bereich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben nicht an die Festsetzungen des § 9 BauGB und der BauNVO gebunden. Dementsprechend werden für das Plangebiet kon- krete Festsetzungen entsprechend der konkreten Nutzungen (Wohnen/ Gewerbe) getroffen. 3.5. Maß der baulichen Nutzung Im Bebauungsplan werden keine Festsetzungen der Grundflächen- und Geschossflächenzahl erfolgen. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die maximal zulässige Grundfläche (GR) sowie die maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF-R) festgesetzt werden. Innerhalb des Vorhabengebiets entsteht eine bauliche Dichte mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 2,0. Dies ergibt sich aus der gewünschten Höhenentwicklung der geplanten Bebauung von fünf bis sieben Geschossen. Dadurch kann insbesondere der dringend benötigte Wohn- raum im Vorhabengebiet geschaffen werden. Durch die Tiefgaragenplanung wird das Vorha- bengebiet zum großen Teil unterbaut, sodass eine Überschreitung der GRZ (sogenannte GRZ Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 11 BLFP II) bis zu einem Wert von 0,8 erreicht wird. Um eine Durchgrünung des Vorhabengebietes zu sichern, wird eine ausreichende Auffüllung der Substratschicht in der Planung berücksichtigt. Es ist geplant das Plangebiet mit 13 neuen Gebäuden zu bebauen und zwei Bestandsgebäude im Osten an der Berliner Allee zu revitalisieren. Insgesamt sollen 328 Wohnungen und 335 Mik- ro-Appartements (663 WE) entstehen. 3.6. Geförderter Wohnungsbau Im Vorhabengebiet ist geförderter Wohnungsbau mit einem Anteil von 25 % der Bruttoge- schossfläche geplant. Dies wird im Durchführungsvertrag gesichert. Dieser wird derzeit noch ausgearbeitet. 4. Weitere fachliche Aspekte 4.1. Kampfmittel Nach einer Auswertung des hessischen Kampfmittelräumdienstes vom 27.06.2016 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Bombenabwurfgebiet. Dementsprechend muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auf solchen Flächen Kampfmittelkontaminatio- nen vorhanden sind und eine Kampfmittelsondierung und ggf. –räumung vor bodeneingreifen- den Maßnahmen zu erfolgen hat. 4.2. Baugrund Es wurde eine orientierende umwelttechnische Untersuchung durch die ITUS GmbH & Co KG im September 2016 erstellt. Es erfolgten eine chemische Bodenuntersuchung, eine Bodenluft- untersuchung sowie eine abfalltechnische Voruntersuchung und Voreinstufung des Baugrun- des. Wasser Wasserschutzgebiete liegen in bis zu ca. 3,5 km südwestlicher sowie ca. 5,4 km nord/nordwestlicher Richtung vom Untersuchungsgebiet entfernt. Es sind keine Überschwemmungsgebiete im Umfeld des Plangebiets ausgewiesen. Bis zur maximalen Untersuchungstiefe von ca. 8 m unterhalb der Geländeoberfläche wurde kein Grundwasser angetroffen. Der Grundwasserflurabstand beträgt im Umfeld des Untersu- chungsgebietes ca. 15 m bis teilweise 30 m. Boden Der oberflächennahe Untergrund des Plangebietes ist mit einer Mächtigkeit von durchschnittlich 0,9 m bis 3,7 m aufgeschüttet und bildet eine relativ ebene Fläche. Die aufgefüllten Böden be- stehen überwiegend aus grauen bis braunen, sandigen Kiesen sowie kiesigen, zum Teil schluf- figen Sanden, mit Einlagerungen aus Schlacken, Ziegelresten und Bauschutt (Schicht 1). Unter den aufgefüllten Böden folgen 8 m bis 10 m mächtige Flugsande aus hellbraunen bis braunen schwach schluffigen Fein- bis Mittelsanden (Schicht 2). Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 12 BLFP Aus der chemischen Untersuchung der entnommenen Bodenproben sowie der Bodenluftunter- suchungen, die unauffällige bzw. geringe BTEX- und LHKW-Befunde unterhalb der Prüfwerte ergaben, ist derzeit keine Sanierungsrelevanz bzw. kein weiterer Handlungsbedarf abzuleiten. Zudem wurden Proben der Oberflächenbefestigungen aus Verbundsteinpflaster untersucht und erhöhte elektrische Leitfähigkeit sowie leicht erhöhte Chloridbefunde festgestellt. Dementspre- chend ergibt sich aus der abfalltechnischen Einstufung die Einbauklasse Z 1.1. Für die aufgefüllten Böden der Schicht 1 liegen abfalltechnische Voreinstufungen in die Einbau- klassen Z 1.1, Z 2 sowie Deponieklasse DK 1 vor, da erhöhte PAK- EPA festgestellt wurden sowie stellenweise Schwermetalle (Blei, Kupfer, Zink) und MKW. Die gewachsenen Böden der tiefer liegenden Schicht 2 wurden in die Einbauklasse Z 0 einge- ordnet, da bis auf leicht erhöhte Nickelbefunde unauffällige bzw. geringe Befunde festgestellt wurden. Allerdings können lokale Kontaminationen unterhalb der gegebenenfalls noch vorhan- denen Tankanlagen, Altleitungen und tiefer reichenden Auffüllungen nicht ausgeschlossen wer- den. 4.3. Schallimmissionsschutz Zum Schallimmissionsschutz im Vorhabengebiet liegt ein Bericht der ITA Ingenieurgesellschaft für technische Akustik mbH vom 22.02.2017 vor. Es gab außerdem am 22. Februar 2017 einen Abstimmungstermin mit dem RP Darmstadt, bei dem das Projekt und die Schallimmissionsthe- matik sowie die vorgeschlagenen Lösungen vorgestellt wurden und seitens des RP Darmstadt eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert wurde. Wenn der gesamte Bereich zwischen Berliner Allee, Haardtring, Pfalzweg und Rheinstraße be- plant werden würde, würde ein MI gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden, da dies dem ge- planten Charakter des Baugebiets entspricht. Das Plangebiet umfasst nur den südlichen Be- reich, da für die vorhandene gewerbliche Nutzung im Norden die Aufstellung eines Bebauungs- planes gemäß § 1 BauGB nicht erforderlich ist. Dementsprechend werden für das Plangebiet die Werte eines Mischgebietes (MI) angenom- men. Das Thema Schallschutz wurde in der geschlossenen Anordnung der Baukörper im Westen und Norden für eine wirksame Abschottung der Geräuscheinwirkung von Bahntrasse und an- grenzender Gewerbeflächen berücksichtigt. Auf der Grundlage des Berichtes zum Schallimmissionsschutz können folgende Aussagen zum Thema Schallschutz getroffen werden. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 13 BLFP Geräuschquellen/ Vorgehensweise Auf das Plangebiet wirken folgende Geräuschquellen von außen ein: − Straßenverkehr (Berliner Allee, Haardtring), − Bahnverkehr − Gewerbe (Mercedes-Niederlassung und weitere Gewerbeflächen in der Umgebung). Hinzu kommen Geräuschquellen innerhalb des Plangebiets: − gewerbliche Nutzungen − Verkehr der geplanten Tiefgarage Neben der unmittelbar nördlich angrenzenden Mercedes-Benz Niederlassung Darmstadt sind weitere gewerbliche Emittenten in der Umgebung zu betrachten. Dies gilt insbesondere für die westlich und nordwestlich des Plangebiets gelegenen Gewerbeflächen. Für diese existieren zumeist Bebauungspläne. Im räumlich am nächsten gelegenen Geltungsbereich des Bebau- ungsplans W 42 sind flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Darüber hinaus wur- den die Geltungsbereiche der Bebauungspläne W 15, W 15.2.1, W 15.2.3 und W 23 in die Un- tersuchung einbezogen. Für die Beurteilung der Ergebnisse wurden die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein MI verwendet: Verkehr: - tags 60 db(A) - nachts 50 db(A) Gewerbe: - tags 60 db(A) - nachts 45 db(A) Ergebnisse Aus den Ergebnisse lässt sich ableiten, dass die an die Geräuschsituation angepasste Bebau- ungsstruktur wirksam ist, denn im schallabgeschirmten Innenbereich des Plangebietes wird der Nachtwert für Verkehr von 50 dB(A), von wenigen Ausnahmen abgesehen, eingehalten. Für die gewerblichen Geräuscheinwirkungen wird der Nachtwert von 45 dB(A) im Innenbereich ebenfalls eingehalten. An der Außenkontur des Plangebietes im Westen, Norden und Südwesten treten Geräuschein- wirkungen auf, die primär durch den Bahnverkehr entstehen und zu teils erheblichen Über- schreitungen der Richtwerte führen. Insofern besteht stellenweise ein Bedarf an Geräuschmin- derung, der durch verkehrliche und zusätzlich durch gewerbliche Geräuscheinwirkungen her- vorgerufen wird. Maßnahmen Aus städtebaulichen Gründen sind sowohl für den Verkehrs-, als auch Gewerbelärm keine akti- ven Minderungsmaßnahmen realisierbar. Deshalb werden passive Maßnahmen (TA Lärm kon- form) umgesetzt, die gut mit energetischen Konzepten kombinierbar sind. Der Schwerpunkt der Betrachtung lag bei den Bereichen der Außenkontur mit den höchsten Geräuscheinwirkungen im Westen (geplante Mikroappartements) und Norden (Kombination aus Verkehrs- und Gewerbelärm). Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 14 BLFP Mikroappartements im Westen Insbesondere zur Nachtzeit treten verkehrsbedingte (Bahntrasse) Beurteilungspegel zwischen 67 – 79 db(A) auf. Die Anpassung an diese Lärmsituation kann durch Loggien erfolgen, die als geräuschmindernde Elemente in die Westfassade integriert werden. Um den nächtlichen Richtwert von 50 db(A) einzuhalten wurde eine Loggia mit 3,8 m2 beispiel- haft untersucht. Folgender Aufbau wird dann erforderlich: 1. Möglichkeit: geschlossene Loggia - schallabsorbierende Decke - fensterunabhängige (mechanische) Belüftung (bei Verkehrsgeräuschen prinzipiell möglich) - erforderliches Schalldämm-Maß am Bau ca. 24 – 36 dB 2. Möglichkeit: Loggia mit natürlicher Belüf- tung - gekippte Fensterkonstruktion mit mittlerem Schalldämm-Maß am Bau von ca. 13 – 25 dB (Hafencity- Fenster) - geschlossener Teil der Loggia- Außenfläche mit erforderlichem Schalldämm-Maß am Bau von ca. 32 – 44 dB Aufenthaltsräume im Norden An der Nordfassade der nördlichen Baukörper ergeben sich Zielwertüberschreitungen sowohl durch Verkehr als auch durch Gewerbe, wobei die verkehrsbedingten Überschreitungen zu- meist höher liegen. Es wurden die Bereiche betrachtet, in denen Aufenthaltsräume Loggien als Elemente zur Ge- räuschminderung erfordern. Diese Loggien sind so zu gestalten, dass sie folgende Bedingun- gen erfüllen: - Verkehrs- und Gewerbeeinwirkungen soweit mindern, dass im Inneren der Loggien die nächtlichen Zielwerte für Verkehr und Gewerbe eingehalten werden - gemäß TA Lärm die natürliche Belüftung realisieren Die Beurteilungspegel für Verkehr liegen im nordwestlichen Bereich bei 69 dB(A), die für Ge- werbe bei 52 dB(A). Die erforderliche Geräuschminderung ist bei einem Loggienaufbau mit ge- kippter Fensterkonstruktion mit folgenden Parametern zu realisieren: - Loggia-Außenfläche mit natürlicher Belüftung - gekippte Fensterkonstruktion mit mittlerem Schalldämm-Maß am Bau von ca. 25 dB; re- alisierbar mit Typ Hafencity-Fenster - geschlossener Teil der Loggia-Außenfläche mit erforderlichem Schalldämm-Maß am Bau ca. 26 dB. Die Beurteilungspegel für Verkehr liegen im Bereich Ost bei 59 dB(A), die für Gewerbe bei 50 dB(A). Die erforderliche Geräuschminderung ist hier mit einem Loggienaufbau mit gekippter Standardfenster-Konstruktion mit folgenden Parametern zu realisieren: - Loggia-Außenfläche mit natürlicher Belüftung gekippte Fensterkonstruktion mit mittlerem Schalldämm-Maß am Bau von ca. 11 dB (realisierbar mit Standard-Fenster) - geschlossener Teil der Loggia-Außenfläche mit erforderlichem Schalldämm-Maß am Bau ca. 20 dB. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 15 BLFP Bei einzelnen Aufenthaltsräumen im Bereich der nördlichen Baukörper wird die erforderliche Geräuschminderung durch gewerbliche Einwirkungen bestimmt (Zielwertüberschreitungen bis 6 dB(A)). In diesen Fällen kann die erforderliche Geräuschminderung mit Prallscheiben- konstruktionen erreicht werden. 4.4. Erschütterungen Es wurden Erschütterungsmessungen durchgeführt (i-SECON August 2016), die zu dem Er- gebnis kommen, dass bezogen auf ein Wohngebäude, das gem. BauNVO in einem Gebiet steht, in deren Umgebung weder vorwiegend gewerbliche noch vorwiegend Wohnnutzungen untergebracht sind, die Erschütterungsimmissionen tags im zulässigen Bereich, nachts im Grenzbereich der Norm-Vorgaben liegen. 4.5. Artenschutz Die Belange des Artenschutzes werden im Umweltbericht dargestellt. Dieser wird zur Offenlage fertig gestellt und ausgelegt. Eine faunistische Untersuchung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG wurden 2016 durch das Büro Franz - Ökologie und Landschaftsplanung durchgeführt. Das Plangebiet sowie die Bestandsgebäude wurden systematisch abgegangen und auf Lebens- raumstrukturen und Vorkommen planungsrelevanter Arten untersucht. Untersuchung der Gebäude In den ehemaligen Büro- und Verwaltungsgebäuden im Osten an der Berliner Allee, wurden keine Hinweise auf Fledermäuse gefunden. In den Innenräumen gab es keine Hinweise auf Niststätten gebäudebesiedelnder Vögel. Allerdings wurden im nördlichen Traufbereich hinter der Dachrinne außen zwei Niststätten des Mauerseglers festgestellt. In der leerstehenden Produktionshalle wurden Hinweise auf Fledermäuse sowie mehrere Nist- stätten des Hausrotschwanzes festgestellt. Darüber hinaus noch eine Niststätte des Mauerseg- lers im nördlichen Traufbereich an der Außenfassade. Fledermäuse Die Fledermauserfassungen fanden an vier Abendbegehungen während der Dämmerungspha- se (Ausflugsphase). Es wurden Flugaktivitäten der zwei Arten Zwergfledermaus und Rauhaut- fledermaus festgestellt. Bei der Zwergfledermaus ist davon auszugehen dass sich das Schlafquartier in räumlicher Nä- he befand, da sie an allen vier Untersuchungsabenden regelmäßig auftrat und das Plangebiet bereits in der frühen Dämmerungsphase beflog. Die Rauhautfledermaus ist eine wanderfreudige Art und beflog lediglich an einem Untersu- chungsabend das Plangebiet. Es ist davon auszugehen, dass sie das Plangebiet nur als gele- gentlicher Nahrungsgast aufsucht. Für das Vorkommen eines Fortpflanzungsquartiers im Plangebiet gibt es keine Hinweise. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 16 BLFP Vögel Im Plangebiet wurden fünf Vogelarten mit einem hessenweit ungünstigen Erhaltungszustand festgestellt, die einen höheren Schutzstatus besitzen. Es sind Mauersegler und Girlitz als Brut- vögel sowie Stieglitz, Mehlschwalbe und Haussperling als Nahrungsgäste. Artenschutzrechtlich relevant ist vor allem das Vorkommen der Niststätten des Mauerseglers. Auch der Haussperling ist für das Plangebiet als ein potenzieller Gebäudebrüter anzusehen. Maßnahmen zur Vermeidung von Tatbeständen gem. § 44 BNatSchG - Baumfällungen und Gebüschrodungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar gem. § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG - Abbruch von Bestandsgebäuden im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar - Ersatz für Mauersegler-Niststätten - Ersatzquartiere für gebäudebesiedelnde Fledermäuse Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität - Vorhandene Vegetationsflächen soweit wie möglich erhalten - bei der gärtnerischen Gestaltung der Außenanlagen sollten standortgerechte, bioökolo- gisch gut eingebundene Baum- und Straucharten verwendet werden - Verwendung von insektenfreundliche Lampen (L ED, Natrium-Niederdruckdampflampen) für die Freiflächenbeleuchtung 4.6. Klima / Luft Die Klimafunktionskarte der „Klimaanalyse der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Oktober 2016) weist das Areal des Plangebietes als Bereich mit starker Überwärmung aus (stark verdichtete Innenstadtbereiche/ City sowie Industrie/ Gewerbe). Im Westen angrenzend verläuft die Bahntrasse, die als Durchlüftungsbahn für den Darmstädter Westen dient. In der Klimaanalyse wird das Plangebiet in zwei Bereiche eingeteilt. Der Osten wird als Gebiet mit klimarelevanter Funktion charakterisiert, in dem weder mit intensiver thermischer Belastung, noch mit Beeinträchtigungen des Luftaustausches zu rechnen ist und das im Allgemeinen eine geringe klimatisch- lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung aufweist. Der Westen wird als bebautes Gebiet mit klimatischen Nachteilen eingestuft und ist unter stadt- klimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig. Die angrenzende Linienstruktur der Bahn hat als Ausgleichsraum eine hohe Bedeutung. Die geplante siebengeschossige Bebauung entlang des Pfalzweges steht im Gegensatz zu den Aussagen der Klimaanalyse, da das Plangebiet dadurch von zusätzlicher Belüftung abgeschnit- ten wird. In Abwägung mit den Belangen des Immissionsschutzes wurde sich entlang der Bahntrasse für eine siebengeschossige Regelbebauung entschieden. Ein Kompromiss zwischen den Belangen des Klima- und Immissionsschutzes ist an dieser Stelle nicht möglich. Um die thermische Situation des Plangebietes nicht weiter zu intensivieren sind Begrünungs- maßnahmen in Form von Dachbegrünungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 17 BLFP 5. Liste der berücksichtigten Gutachten und Fachbeiträge - Faunistische Untersuchung – Artensc hutzrechtliche Prüfung § 44 BNatSchG (FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung Februar 2017) - Erschütterungsmessungen (i-SECON August 2016) - Bericht zum Schallimmissionsschutz – Vorentwurf (ITA – Ingenieurgesellschaft für tech- nische Akustik mbH Februar 2017) - Umwelttechnische Standorteinschätzung mit abfalltechnischer Voruntersuchung Aushub (ITUS GmbH & Co. KG September 2016) 6. Darstellung des Vorhabens - Lageplan - Grundriss Regelgeschoss - Grundriss Tiefgarage - Geländeschnitt A-A - Ansicht von Süden Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 18 BLFP Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 19 BLFP Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 20 BLFP Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 21 BLFP Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft GmbH 22 BLFP
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Berliner Allee
- Eschollbrücker Straße
- Haardtring
- Pfalzweg
- Rheinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0080
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.03.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00