2012/0317
Antrag 'Verlassene Fahrräder und Fahrradüberreste' vom 06.06.2012 Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.Juni 2012/18/4
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2012/0317
5008 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.09.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0317
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 122040
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer: /
Kostenträger: 1220-41 Sachkonto: /
Betreff: Antrag "Verlassene Fahrräde r und Fahrradüberreste" vom 06.06.2012
Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.Juni 2012/18/4
Vorlage vom: 27.08.2012
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2012:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 21.6.2012 folgenden Antrag beschlossen:
„Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie verlassene Fahrräder bzw. Fahrradüber-
reste im öffentlichen Raum entfernt werden können und dabei auf die Erfahrungen umliegender Groß-
städte zurückzugreifen.
Zur Förderung des Radverkehrs und des Gebrauchtfahrradmarktes sollen interessierten nichtkom-
merziellen Gruppen die eingesammelten Fahrradteile zwecks Weiterverarbeitung zur Verfügung ge-
stellt werden.
Begründung:
An den großen Abstellanlagen wie der Ostseite des Hauptbahnhofs sind hohe Anteile an offensichtlich
nicht weiter genutzten Fahrrädern bzw. geplünderten Fahrradrahmen vorhanden. Diese wirken sehr
unansehnlich im Stadtbild, verleiten zu weiteren Vermüllungen und belegen auch dringend nötige
Abstellflächen.
Die rechtliche Lage beim Entfernen von Fahrrädern ist vorsichtig zu betrachten. Aus diesem Grund
sollen bewährte Vorgehensweisen von benachbarten Städten wie Frankfurt herangezogen werden.
Innerhalb der Stadt gibt es über die Versteigerung von funktionsfähigen Rädern hinaus verschiedene
Ansätze zur Weiterverwertung solcher Fahrradreste: Eine im Aufbau befindliche Fahrradwerkstatt des
AStA der TU Darmstadt genau so wie Werkhof Darmstadt e. V. und Teestube. Diesen und eventuellen
weiteren interessierten nichtkommerziellen Organisationen sollen nicht mehr funktionsfähige Fahrrä-
der bzw. Fahrradreste zur Verfügung gestellt werden.“
Die bisherige Verfahrensweise beim Bürger- und Ordnungsamt stellt sich wie folgt dar:
Schrottfahrräder können beim Bürger- und Ordnungsamt (Fundbüro oder Kommunalpolizei) mittels
eines im Internet abrufbaren Fundanzeigeformulars gemeldet werden. Sie werden von den Mitarbei-
tern/Mitarbeiterinnen dieser Dienststelle weiterhin auch im Rahmen eigener Kontrollgänge ausfindig
gemacht. Auf diese Weise festgestellte Fundfahrräder werden vom Fundbüro eingesammelt und ge-
mäß den einschlägigen Vorschriften des Fundrechts zunächst sechs Monate aufbewahrt. Zuvor wer-
den die Fahrräder im Hinblick auf möglicherweise vorliegende Diebstähle polizeilich überprüft. Sofern
Fahrräder innerhalb der vorgenannten Frist vom Eigentümer nicht abgeholt werden und der Finder auf
sein Recht zum Erwerb der Fundsache (§ 976 BGB) verzichtet, werden diese Fahrräder vom Bürger-
und Ordnungsamt öffentlich versteigert. Dies wurde vom Magistrat im Rahmen der Haushaltskonsoli-
dierung so beschlossen.
Soweit die Anwendung von Fundrecht wegen des Zustands der Fahrräder (Fahrradschrott) ausschei-
det, sind diese nach Abfallrecht zu behandeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger- und
Ordnungsamtes bringen dann an diesen Schrottfahrrädern in der Regel zunächst rote Aufkleber an,
mit dem die Eigentümer/die Eigentümerinnen aufgefordert werden, die Fahrräder innerhalb einer an-
gemessenen Frist (1 Monat) zu entfernen. Die Fahrräder werden nach Ablauf dieser Frist rechtlich als
Abfall angesehen. Die Entsorgung erfolgt anschließend kostenfrei über private Entsorger (der EAD
erhebt für die Leistung Gebühren).
. . .
- 3 -
Nachfragen in den Städten Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach haben ergeben, dass die Verfah-
rensweise dort ähnlich ist. Sie ist aus rechtlichen Gründen auch weitgehend so vorgegeben. Eine
Überlassung des Fahrradschrotts an nicht kommerzielle Einrichtungen wie ASTA der TU, Werkhof
Darmstadt e. V. und Teestube wäre grundsätzlich denkbar, soweit diese beim Einsammeln der
Schrottfahrräder mitwirken. Kosten für die Stadt sollten in diesem Zusammenhang vermieden werden.
Die genannten Einrichtungen wurden vom Bürger- und Ordnungsamt entsprechend angefragt. Ver-
bindliche Antworten hierauf liegen bislang nicht vor.
Darmstadt, 28.8.2012
Der Dezernent II
Rafael Reißer
Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0317
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00