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2012/0317

Antrag 'Verlassene Fahrräder und Fahrradüberreste' vom 06.06.2012 Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.Juni 2012/18/4

Magistratsvorlage 27.08.2012

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2012/0317

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2012/0317

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.09.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II   an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0317 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 122040 
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer: / 
Kostenträger: 1220-41 Sachkonto: / 
 
Betreff: Antrag "Verlassene Fahrräde r und Fahrradüberreste" vom 06.06.2012 
Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.Juni 2012/18/4 
 
Vorlage vom: 27.08.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes Kenntnis. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2012: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 21.6.2012 folgenden Antrag beschlossen: 
 
„Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie verlassene Fahrräder bzw. Fahrradüber-
reste im öffentlichen Raum entfernt werden können und dabei auf die Erfahrungen umliegender Groß-
städte zurückzugreifen. 
 
Zur Förderung des Radverkehrs und des Gebrauchtfahrradmarktes sollen interessierten nichtkom-
merziellen Gruppen die eingesammelten Fahrradteile zwecks Weiterverarbeitung zur Verfügung ge-
stellt werden. 
 
Begründung: 
 
An den großen Abstellanlagen wie der Ostseite des Hauptbahnhofs sind hohe Anteile an offensichtlich 
nicht weiter genutzten Fahrrädern bzw. geplünderten Fahrradrahmen vorhanden. Diese wirken sehr 
unansehnlich im Stadtbild, verleiten zu weiteren Vermüllungen und belegen auch dringend nötige 
Abstellflächen. 
 
Die rechtliche Lage beim Entfernen von Fahrrädern ist vorsichtig zu betrachten. Aus diesem Grund 
sollen bewährte Vorgehensweisen von benachbarten Städten wie Frankfurt herangezogen werden. 
 
Innerhalb der Stadt gibt es über die Versteigerung von funktionsfähigen Rädern hinaus verschiedene 
Ansätze zur Weiterverwertung solcher Fahrradreste: Eine im Aufbau befindliche Fahrradwerkstatt des 
AStA der TU Darmstadt genau so wie Werkhof Darmstadt e. V. und Teestube. Diesen und eventuellen 
weiteren interessierten nichtkommerziellen Organisationen sollen nicht mehr funktionsfähige Fahrrä-
der bzw. Fahrradreste zur Verfügung gestellt werden.“ 
 
Die bisherige Verfahrensweise beim Bürger- und Ordnungsamt stellt sich wie folgt dar: 
 
Schrottfahrräder können beim Bürger- und Ordnungsamt (Fundbüro oder Kommunalpolizei) mittels 
eines im Internet abrufbaren Fundanzeigeformulars gemeldet werden. Sie werden von den Mitarbei-
tern/Mitarbeiterinnen dieser Dienststelle weiterhin auch im Rahmen eigener Kontrollgänge ausfindig 
gemacht. Auf diese Weise festgestellte Fundfahrräder werden vom Fundbüro eingesammelt und ge-
mäß den einschlägigen Vorschriften des Fundrechts zunächst sechs Monate aufbewahrt. Zuvor wer-
den die Fahrräder im Hinblick auf möglicherweise vorliegende Diebstähle polizeilich überprüft. Sofern 
Fahrräder innerhalb der vorgenannten Frist vom Eigentümer nicht abgeholt werden und der Finder auf 
sein Recht zum Erwerb der Fundsache (§ 976 BGB) verzichtet, werden diese Fahrräder vom Bürger- 
und Ordnungsamt öffentlich versteigert. Dies wurde vom Magistrat im Rahmen der Haushaltskonsoli-
dierung so beschlossen. 
 
Soweit die Anwendung von Fundrecht wegen des Zustands der Fahrräder (Fahrradschrott) ausschei-
det, sind diese nach Abfallrecht zu behandeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger- und 
Ordnungsamtes bringen dann an diesen Schrottfahrrädern in der Regel zunächst rote Aufkleber an, 
mit dem die Eigentümer/die Eigentümerinnen aufgefordert werden, die Fahrräder innerhalb einer an-
gemessenen Frist (1 Monat) zu entfernen. Die Fahrräder werden nach Ablauf dieser Frist rechtlich als 
Abfall angesehen. Die Entsorgung erfolgt anschließend kostenfrei über private Entsorger (der EAD 
erhebt für die Leistung Gebühren). 
           .  .  .

- 3 - 
Nachfragen in den Städten Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach haben ergeben, dass die Verfah-
rensweise dort ähnlich ist. Sie ist aus rechtlichen Gründen auch weitgehend so vorgegeben. Eine 
Überlassung des Fahrradschrotts an nicht kommerzielle Einrichtungen wie ASTA der TU, Werkhof 
Darmstadt e. V. und Teestube wäre grundsätzlich denkbar, soweit diese beim Einsammeln der 
Schrottfahrräder mitwirken. Kosten für die Stadt sollten in diesem Zusammenhang vermieden werden. 
Die genannten Einrichtungen wurden vom Bürger- und Ordnungsamt entsprechend angefragt. Ver-
bindliche Antworten hierauf liegen bislang nicht vor. 
 
Darmstadt, 28.8.2012 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0317
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00