A-W/0026/2023
Infotafeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Rüschhausbrücke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme A-W-0026-2023
3302 Zeichen
32.12.0013 Frau Solf 0 1. FEB. 2024 ; •r " 1 • ·• ·, "l • .,. : · ,;, .. · .•.,!!''f.10r- u. t1a1st,ervfce L_ Sir}'._!,:'\•:,1erwaftung Woot An die Bezirksvertretung Münster-West 24.01.2024 3292 ~- wtoo1li.201.':? oaze:rnant I über Eing. 3 O. JAN. 2024 Herrn Stadtrat Heue über 33.24 ' Infotafeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Rüschhausbrücke • Antrag lfd. Nr. A-W/0026/2023 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Müns ter-West aus der Sitzung vom 19.10.2023 , Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob am Rüschhausweg auf Höhe der Brücke über die Bundesautobahn in beiden Fahrtrichtungen Informationstafeln bzw. Banner aufgestellt werden können, die die Autofahrenden über das vorgeschriebene Verhalten in Bezug auf das Verkehrszeichen-277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit B'eiwagen) aufklären. Der Antrag wird damit begründet, dass sich viele Verkehrsteilnehmende nicht an das überhol . verbot halten. Als eine mögliche Ursache dessen wird die Nichtkenntnis über die geltende Verkehrsregelung angeführt. Aufgrund dessen wird angeregt, temporär Informationstafeln auf zustellen, die die Verkehrsregelung erläutern. Die Erläuterung des Verkehrszeichens durch die Anbringung von Informationstafeln oder Ban nern vor Ort hält die Stadtverwaltung nicht für geboten. Im Gegensatz zum Instrument der Fahrradstraße (VZ 244.1 ), das teilweise im Stadtgebiet durch Banner erläutert wird, impliziert das VZ 277 .1 nicht mehrere Verhaltensregeln, sondern ist in seiner Ausgestaltung allen ande ren Verbotsschildern gleich. Die potentiellen Standorte der Hinweistafeln befinden sich zudem außerhalb geschlossener Ortschaften. An Brücken über Bundesfernstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten dürfen ge- . mäß der Vorgabe des Bundesfernstraßenqesetztes (§ 9 Abs. 6 S. 2 FStrG) Anlagen der Au ßenwerbung nicht angebracht werden. Analog zu dieser Vorschrift, die unter anderem darauf abzielt, dass durch die Anlagen keine Ablenkungen für den Fahrverkehr hervorgerufen werden sollen, wird von der Aufstellung von Informationstafeln auf Höhe der Rüschhausbrücke abge sehen. Zudem befinden sich auf Höhe der Autobahnbrücke bereits diverse für den Strecken abschnitt dringend erforderliche Verkehrszeichen, deren Wirkung nicht durch ablenkende zu sätzliche Hinweistafeln eingeschränkt werden darf. Daher soll, auch nach Rücksprache mit den beteiligten Fachämtern sowie der Polizei von einer zusätzlichen-Beschilderung abgesehen werden. Zur Unterstützung der weiterhin stattfindenden polizeilichen Kontrollen ist geplant, durch ge zielte stadtweite Pressearbeit nochmals auf die Bedeutung des auch an anderen Standorten . '· im Stadtgebiet eingesetzten VZ 277 .1. hinzuweisen und Verkehrsteilnehmende für die geltende Regelung zu sensibilisieren. Auf den auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahrenden Radverkehr wird künftig im Anschluss an die in der Brückenauffahrt bestehenden Schutzstreifen mit Hilfe von Radfahrpiktogramm ketten zusätzlich zur Erhöhung der subjektiven sowie objektiven Verkehrssicherheit für· Rad fahrende hingewiesen. Die Markierungsarbeiten werden durchgeführt, sobald die Witterungs verhältnisse dies wieder zulassen. j ~?~ Art-ftsleiter . // /
Originalantrag
2238 Zeichen
A „ vl I Oo 'l L l 7. o 1 3 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster..;West Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER 1 4. SEP. 2023 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West Infotafeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Rüschhausbrücke Münster, 10.09.2023 Die '8ezlrksvertretung, Münster-West möge beschließen: Im Bereich der Überquerung des Rüschhausweges über die Autobahn A 1 werden sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts Informationstafeln bzw. Banner aufgestellt, die die Autofahrer*innen über das vorge schriebene Verhalten beim Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" aufklärt. Begründung Die Verwaltung hat vor einiger Zeit die Verkehrssituation für Rad fahrer*innen und Fußgänger auf der Brückenüberquerung Rüsch hausweg/Autobahn A 1 durch das Anlegen von 2 Sonderspuren für Fahrräder und das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" etwas entschärft (siehe Foto rechts). Angesichts der Tatsache, dass eine Verbrei terung der Brücke wenig realistisch ist, ist diese Maßnahme si cherlich sehr sinnvoll. Aktuell ist allerdings zu beobachten, dass sich viele PKW-Fahr~r*innen nicht an das Verbot halten, so dass Radfahrer*innen immer wieder besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt sind. Ein Grund hierfür dürfte in der Nichtkenntnis des 2020 neu eingeführten Verkehrszeichens liegen. Deshalb sollte für eine vorübergehenden Zeit Informationstafeln/Banner anbracht werden, auf denen Auto fahrer*innen über das vorgeschriebene Verhalten informiert werden, dass das überholen von Zweirädern für Autos und andere Kraftfahrzeuge an dieser Stelle ausdrücklich verboten ist. Ein Beispiel für die Art und Weise der Information wäre die fiinweistafel auf der Fahrradstraße Lütkenbe- cker Weg (siehe Fofo unten). · Gez. Elke Kraut-Kleinschmidt Alexander Bliefernich Stephan Brinktrine Mitglieder der SPD-Fraktion: ' Elke Kraut-Kleinschmidt, Vorsitzende Alexander Bliefernich Stephan Brinktrine )
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Rüschhausweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0026/2023
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 14.09.2023 18:21