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A-W/0026/2023

Infotafeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Rüschhausbrücke

Antrag an die BV West 14.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.03.2024, TOP 10.3

Stellungnahme A-W-0026-2023

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Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0026-2023

3302 Zeichen

32.12.0013 
Frau Solf 0 1. FEB. 2024 ; •r " 1 • ·• ·, "l • .,. 
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L_ Sir}'._!,:'\•:,1erwaftung Woot 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
24.01.2024 
3292 
~- wtoo1li.201.':? 
oaze:rnant I 
über Eing. 3 O. JAN. 2024 
Herrn Stadtrat Heue 
über 
33.24 
' Infotafeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Rüschhausbrücke 
• Antrag lfd. Nr. A-W/0026/2023 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Müns­ 
ter-West aus der Sitzung vom 19.10.2023 
, 
Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob am Rüschhausweg auf Höhe der Brücke über 
die Bundesautobahn in beiden Fahrtrichtungen Informationstafeln bzw. Banner aufgestellt 
werden können, die die Autofahrenden über das vorgeschriebene Verhalten in Bezug auf das 
Verkehrszeichen-277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige 
Kraftfahrzeuge und Krafträder mit B'eiwagen) aufklären. 
Der Antrag wird damit begründet, dass sich viele Verkehrsteilnehmende nicht an das überhol­ 
. verbot halten. Als eine mögliche Ursache dessen wird die Nichtkenntnis über die geltende 
Verkehrsregelung angeführt. Aufgrund dessen wird angeregt, temporär Informationstafeln auf­ 
zustellen, die die Verkehrsregelung erläutern. 
Die Erläuterung des Verkehrszeichens durch die Anbringung von Informationstafeln oder Ban­ 
nern vor Ort hält die Stadtverwaltung nicht für geboten. Im Gegensatz zum Instrument der 
Fahrradstraße (VZ 244.1 ), das teilweise im Stadtgebiet durch Banner erläutert wird, impliziert 
das VZ 277 .1 nicht mehrere Verhaltensregeln, sondern ist in seiner Ausgestaltung allen ande­ 
ren Verbotsschildern gleich. 
Die potentiellen Standorte der Hinweistafeln befinden sich zudem außerhalb geschlossener 
Ortschaften. An Brücken über Bundesfernstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten dürfen ge- . 
mäß der Vorgabe des Bundesfernstraßenqesetztes (§ 9 Abs. 6 S. 2 FStrG) Anlagen der Au­ 
ßenwerbung nicht angebracht werden. Analog zu dieser Vorschrift, die unter anderem darauf 
abzielt, dass durch die Anlagen keine Ablenkungen für den Fahrverkehr hervorgerufen werden 
sollen, wird von der Aufstellung von Informationstafeln auf Höhe der Rüschhausbrücke abge­ 
sehen. Zudem befinden sich auf Höhe der Autobahnbrücke bereits diverse für den Strecken­ 
abschnitt dringend erforderliche Verkehrszeichen, deren Wirkung nicht durch ablenkende zu­ 
sätzliche Hinweistafeln eingeschränkt werden darf. Daher soll, auch nach Rücksprache mit 
den beteiligten Fachämtern sowie der Polizei von einer zusätzlichen-Beschilderung abgesehen 
werden. 
Zur Unterstützung der weiterhin stattfindenden polizeilichen Kontrollen ist geplant, durch ge­ 
zielte stadtweite Pressearbeit nochmals auf die Bedeutung des auch an anderen Standorten . 
'·

im Stadtgebiet eingesetzten VZ 277 .1. hinzuweisen und Verkehrsteilnehmende für die geltende 
Regelung zu sensibilisieren. 
Auf den auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahrenden Radverkehr wird künftig im Anschluss 
an die in der Brückenauffahrt bestehenden Schutzstreifen mit Hilfe von Radfahrpiktogramm­ 
ketten zusätzlich zur Erhöhung der subjektiven sowie objektiven Verkehrssicherheit für· Rad­ 
fahrende hingewiesen. Die Markierungsarbeiten werden durchgeführt, sobald die Witterungs­ 
verhältnisse dies wieder zulassen. 
j ~?~ Art-ftsleiter . 
// 
/

Originalantrag

2238 Zeichen

A „ vl I Oo 'l L l 7. o 1 3 
Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster..;West 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STADT MÜNSTER 
1 4. SEP. 2023 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
Infotafeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Rüschhausbrücke 
Münster, 10.09.2023 
Die '8ezlrksvertretung, Münster-West möge beschließen: 
Im Bereich der Überquerung des Rüschhausweges über die Autobahn A 1 werden sowohl stadtauswärts 
als auch stadteinwärts Informationstafeln bzw. Banner aufgestellt, die die Autofahrer*innen über das vorge­ 
schriebene Verhalten beim Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für 
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" aufklärt. 
Begründung 
Die Verwaltung hat vor einiger Zeit die Verkehrssituation für Rad­ 
fahrer*innen und Fußgänger auf der Brückenüberquerung Rüsch­ 
hausweg/Autobahn A 1 durch das Anlegen von 2 Sonderspuren 
für Fahrräder und das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot 
des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige 
Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" etwas entschärft 
(siehe Foto rechts). Angesichts der Tatsache, dass eine Verbrei­ 
terung der Brücke wenig realistisch ist, ist diese Maßnahme si­ 
cherlich sehr sinnvoll. 
Aktuell ist allerdings zu beobachten, dass sich viele PKW-Fahr~r*innen nicht an das Verbot halten, so dass 
Radfahrer*innen immer wieder besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt sind. Ein Grund hierfür dürfte 
in der Nichtkenntnis des 2020 neu eingeführten Verkehrszeichens liegen. 
Deshalb sollte für eine vorübergehenden Zeit Informationstafeln/Banner anbracht werden, auf denen Auto­ 
fahrer*innen über das vorgeschriebene Verhalten informiert werden, dass das überholen von Zweirädern 
für Autos und andere Kraftfahrzeuge an dieser Stelle ausdrücklich verboten ist. 
Ein Beispiel für die Art und Weise der Information wäre die fiinweistafel auf der Fahrradstraße Lütkenbe- 
cker Weg (siehe Fofo unten). · 
Gez. 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Alexander Bliefernich 
Stephan Brinktrine 
Mitglieder der SPD-Fraktion: ' 
Elke Kraut-Kleinschmidt, Vorsitzende 
Alexander Bliefernich 
Stephan Brinktrine 
)

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rüschhausweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0026/2023
Typ
Antrag an die BV West
Datum
14.09.2023
Erstellt
14.09.2023 18:21