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V/0760/2015/1

Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die Jahre 2016 bis

Vorlagen 11.12.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 16.3

Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

5431 Zeichen

V/0760/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die 
Jahre 2016 bis 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Vorbemerkung 
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass in 2015 für die Jahre 2016 – 2020 für m ehrere Beteiligungen 
(Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn+Stadtbau GmbH, Münster Marketing, 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH) Vorlagen zu Managementkontrak-
ten zu verabschieden sind. Ziel ist es, den jeweiligen Gesell schaften bzw. dem Eigenbetrieb s o-
wie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu 
geben. Insofern ist Hauptadressat des Kontraktes der Gesellschafter Stadt Münster. In besond e-
rer Weise wird angesichts der notwendi gen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwe n-
digkeit darauf hingewiesen, dass bei Veränderungen in den Managementkontrakten mit Bela s-
tungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, 
wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
II. Sachentscheidung 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten MMK zwischen der W+S und deren A l-
leingesellschafterin Stadt Münster wird zugestimmt. 
 
2. Die Laufzeit des MMK beträgt fünf Jahre für den Zeitraum der Kalenderjah re 2016 bis 
einschließlich 2020. ein Jahr für das Kalenderjahr 2016. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Abschluss des MMK jährliche Ausschüt-
tungen (brutto) in Höhe von 3,5 Mio. € für die Jahre 2016 – 2018 sowie in Höhe von 
3,7 Mio. € für die Jahre 2 019 und 2020  für das Jahr 2016 eine Ausschüttung in 
Höhe von 3,5 Mio. € (brutto)  – vorbehaltlich einzuhaltender Rahmenbedingungen 
gem. Ziffer 3.3 des MMK - verbunden sind ist. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0760/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0760/2015/1 
4. Der Antrag der CDU -Fraktion an den Rat vom 28.04.2015 „Kerngeschäft der Wohn - 
und Stadtbau GmbH stärken“ ist hiermit erledigt. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der im MMK definierten Ziele 
u.a. im Laufe des Jahres 2016 das Grundstück „Ehemaliges TÜV -Gelände“ als 
Sacheinlage auf die W+S zu übertragen. Etwaige gemein de-, steuer- und beihil-
ferechtliche Fragestellungen sind im Vorfeld zu klären. 
 
 
 
III. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Ziffer 2: 
 
Im HFA am 09.12.2015 wurde im Rahmen der Haushaltsvorlage (V/095 9/2015) der nachst e-
hende Punkt 4 des gemeinsamen Antrages der CDU -Fraktion und der Fraktion Bün d-
nis90/Die Grünen/GAL beschlossen: 
 „Die vorgelegten Managementkontrakte gelten zunächst für ein Jahr.“ 
 
 
Zu Ziffer 5: 
 
Der HFA hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 u.a. beschlossen: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der im MMK definierten Ziele u.a. 
im ersten Quartal 2016 das Grundstück „Ehemaliges TÜV -Gelände“ als Sacheinlage 
auf die W+S zu übertragen.“ 
 
Im vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der Stadt (als Eigentümerin der Gesellschaft, vgl. Vo r-
lage V/0967/2015) wird vorgeschlagen, eine Ausschüttung von 3,5 Mio. € in 2016 – 2018 so-
wie in 2019 und 2020 von 3,7 Mio. € vorzusehen; dies aber auch bei entsprechender Eige n-
kapitalstärkung. Kommt diese nicht fällt die Ausschüttung entsprechend geringer aus. 
Beiden Fassungen (der mit der Vorlage V/0967/2015 vorgelegten Fassung und der vom Auf-
sichtsrat zum Beschluss empfohlenen Fassung) liegt die Absicht zugrunde, das Eigenkap i-
tal der Gesellschaft für das am bitionierte Bauprogramm zu stärken. Die Eigenkapitalstä r-
kung kann dazu geschehen: 
a) Durch Innenfinanzierung (d.h. Bildung von Eigenkapital aus Gewinnen mit en t-
sprechender Gewinnthesaurierung). 
b) Durch Außenfinanzierung (Eigenkapitalzuführung von außen – durch Kapitalein-
lage oder Zuführung von Sacheinlagen (in Form von Grundstücken)). 
Mit den zuständigen Beigeordneten, Herrn Stadtdirektor Schultheiß und Herrn Stadtrat 
Peck, ist erörtert worden, möglichst geeignete Grundstücke (z.B. das ehemalige TÜV -
Gelände) unter Berücksichtigung der Vermeidung der steuerlichen Belastung der W+S z u-
zuführen. 
 
Beim zeitlichen Ablauf der Übertragung sind aus Sicht der Verwaltung die nachfolgenden 
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, zunächst gemeinde -, steuer- 
und beihilferechtliche Fra gen zu klären, die sich bei der Übertragung ggfls. ergeben kö n-
nen. Darüber hinaus steht d ie Kapitalstärkung der W+S in der Form der Grundstückeübe r-
tragung im inhaltlichen Zusammenhang mit der Vorabausschüttung auf das Jahresergebnis

- 3 - 
V/0760/2015/1 
ab 2016. Diese Au sschüttungen und die entsprechenden Eigenkapitalbelastungen der W+S 
werden naturgemäß erst gegen Ende des jeweiligen Jahres, zunächst 2016, erfo lgen. Es 
besteht insofern aus zeitlicher Sicht keine Notwendigkeit für eine Grundstücksübertr agung 
bereits im 1. Quartal 2016. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Grundstücksübertr agung 
im engen zeitlichen Kontext mit einer Vorabgewinnausschüttung 2016 der W+S durchzufüh-
ren, sofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Übertragung gegeben sind. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Ergänzungsvorlage Beschluss

5440 Zeichen

V/0760/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die 
Jahre 2016 bis 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Vorbemerkung 
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass in 2015 für die Jahre 2016 – 2020 für mehrere Beteiligungen 
(Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn+Stadtbau GmbH, Münster Marketing, 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH) Vorlagen zu Managementkontrak-
ten zu verabschieden sind. Ziel ist es, den jeweilige n Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb s o-
wie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu 
geben. Insofern ist Hauptadressat des Kontraktes der Gesellschafter Stadt Münster. In besond e-
rer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwe n-
digkeit darauf hingewiesen, dass bei Veränderungen in den Managementkontrakten mit Bela s-
tungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, 
wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
II. Sachentscheidung 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten MMK zwischen der W+S und deren A l-
leingesellschafterin Stadt Münster wird zugestimmt. 
 
2. Die Laufzeit des MMK beträgt fünf Jahre für den Zeitraum der Kal enderjahre 2016 bis 
einschließlich 2020. ein Jahr für das Kalenderjahr 2016. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Abschluss des MMK jährliche Ausschüt-
tungen (brutto) in Höhe von 3,5 Mio. € für die Jahre 2016 – 2018 sowie in Höhe von 
3,7 Mio. € für die  Jahre 2019 und 2020  für das Jahr 2016 eine Ausschüttung in 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0760/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0760/2015/1 
Höhe von 3,5 Mio. € (brutto)  – vorbehaltlich einzuhaltender Rahmenbedingungen 
gem. Ziffer 3.3 des MMK - verbunden sind ist. 
 
4. Der Antrag der CDU -Fraktion an den Rat vom 28.04.2015 „Kerngeschäft der  Wohn- 
und Stadtbau GmbH stärken“ ist hiermit erledigt. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der im MMK definierten Ziele 
u.a. im Laufe des Jahres 2016 das Grundstück „Ehemaliges TÜV -Gelände“ als 
Sacheinlage auf die W+S zu übertragen. Etwaig e gemeinde-, steuer- und beihil-
ferechtliche Fragestellungen sind im Vorfeld zu klären. 
 
 
 
III. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Ziffer 2: 
 
Im HFA am 09.12.2015 wurde im Rahmen der Haushaltsvorlag e (V/0959/2015) der nachst e-
hende Punkt 4 des gemeinsamen Antrages der CDU -Fraktion und der Fraktion Bün d-
nis90/Die Grünen/GAL beschlossen: 
 „Die vorgelegten Managementkontrakte gelten zunächst für ein Jahr.“ 
 
 
Zu Ziffer 5: 
 
Der HFA hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 u.a. beschlossen: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der im MMK definierten Ziele u.a. 
im ersten Quartal 2016 das Grundstück „Ehemaliges TÜV -Gelände“ als Sacheinlage 
auf die W+S zu übertragen.“ 
 
Im vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der Stadt (als Eigentümerin der Gesellschaft, vgl. Vo r-
lage V/096772015) wird vo rgeschlagen, eine Ausschüttung von 3,5 Mio. € in 2016 – 2018 
sowie in 2019 und 2020 von 3,7 Mio. € vorzusehen; dies aber auch bei entsprechender E i-
genkapitalstärkung. Kommt diese nicht fällt die Ausschüttung entsprechend geringer aus. 
Beiden Fassungen (der mit der Vorlage V/096772015 vorgelegten Fassung und der vom 
Aufsichtsrat zum Beschluss empfohlenen Fassung) liegt die Absicht zugrunde, das Eige n-
kapital der Gesellschaft fü r das ambitionierte Bauprogramm zu stärken. Die Eigenkapita l-
stärkung kann dazu geschehen: 
a) Durch Innenfinanzierung (d.h. Bildung von Eigenkapital aus Gewinnen mit en t-
sprechender Gewinnthesaurierung). 
b) Durch Außenfinanzierung (Eigenkapitalzuführung von außen – durch Kapitalein-
lage oder Zuführung von Sacheinlagen (in Form von Grundstücken)). 
Mit den zuständigen Beigeordneten, Herrn Stadtdirektor Schultheiß und Herrn Stadtrat 
Peck, ist erörtert worden, möglichst geeignete Grundstücke (z.B. das ehemalige TÜV -
Gelände) unter Berücksichtigung der Vermeidung der steuerlichen Belastung der W+S z u-
zuführen. 
 
Beim zeitlichen Ablauf der Übertragung sind aus Sicht der Verwaltung die nachfolgenden 
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, zunächst gemeinde -, steuer-

- 3 - 
V/0760/2015/1 
und beihilferechtliche Fra gen zu klären, die sich bei der Übertragung ggfls. ergeben kö n-
nen. Darüber hinaus steht d ie Kapitalstärkung der W+S in der Form der Grundstückeübe r-
tragung im inhaltlichen Zusammenhang mit der Vorabausschüttung auf das Jahresergebnis 
ab 2016. Diese Au sschüttungen und die entsprechenden Eigenkapitalbelastungen der W+S 
werden naturgemäß erst gegen Ende des jeweiligen Jahres, zunächst 2016, erfo lgen. Es 
besteht insofern aus zeitlicher S icht keine Notwendigkeit für eine Grundstücksübertr agung 
bereits im 1. Quartal 2016. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Grundstücksübertr agung 
im engen zeitlichen Kontext mit einer Vorabgewinnausschüttung 2016 der W+S durchzufüh-
ren, sofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Übertragung gegeben sind. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

16.12.2015 Rat
TOP 16.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

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Aktenzeichen
V/0760/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37