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4455/2020

Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.31

Anlage 13, Auszug BV5 zu 4455-2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7, Auszug BV 8 vom 27.08.2020

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Anlage 9, schriftliche Nachfrage SPD zu Vorlage 4455/2020 ASS-Sitzung 20.08.2020

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Anlage 15, Auszug BV 7, 01.09.2020 zu 4455/2020

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Anlage 17, Zusammenfassung der Beschlüsse

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Anlage 11, Auszug aus Beschlussprotokoll BV 9

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Anlage 2 zur Beschlussalternative GWA - Gebietsauswahl

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Anlage 1 zum Beschlussvorschlag GWA - Gebietsauswahl

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Anlage 10, Beantwortung schriftliche Nachfragen GWA neu

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Anlage 16, Auszug BV 6, 20.08.2020 zu 4455/2020

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Anlage 3 Förderprogramm GWA -final 2020-03

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Sachstandsbericht

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Anlage 4 Gebietsauswahl GWA - Gebiete in Karten

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Anlage 5 Gebietsauswahl GWA - Karte Gesamtstadt

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Anlage 8, schriftliche Nachfrage Bündnis 90/ Die Grünen zu Vorlage 4455/2020 ASS-Sitzung 20.08.2020

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Anlage 12, Auszug BV 3, 31.08.2020

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Anlage 14, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 4455-2020

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Anlage 6, Antrag Ausschuss Soziales und Senioren vom 20.08.2020 AN.1031.2020

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Anlage 13, Auszug BV5 zu 4455-2020

2327 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (022 1) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 04.09.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 46. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 03.09.2020 
öffentlich 
9.2.3 Förderprogramm: Gemeinwes enarbeit für die Stadt Köln 
4455/2020 
Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und 
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
„Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwe-
senarbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus-
zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, 
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen-
arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar-
beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / 
Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im 
Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö-
he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso 
durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach-
losigkeit.  
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei-
ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge-
samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil-
plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.

Auf Basis der Anlage 2 bittet die Bezirksvertretung Nippes den Rat der Stadt Köln, 
die Laufzeit der Gemeinwesenarbeit der Dauer einer wissenschaftlichen Begleitung 
anzupassen und die entsprechenden Mittel zur Finanzierung sicherzustellen.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Rat

19323 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 
 4455/2020 
Freigabedatum 
08.06.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die 
Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu 
entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Be-
schlussvorschlag). 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur 
Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel 
zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzuneh-
menden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergü-
tungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personal-
kosten in Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger 
Sachkosten in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso 
durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.  
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wis-
senschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Gesamtkosten 250.000 Euro). Die Fi-
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
nanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Ob-
dachlosigkeit. 
 
1. Beschlussalternative: 
 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die 
Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu 
entwickelten Förderprogramms auf acht weitere Fördergebiete (s. Anlage zur Beschlussalternative) 
auszuweiten. 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen 
zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten 
Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 500.000 Euro.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzuneh-
menden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in / So-
zialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren  
mit Aufwendungen in Höhe von 51.400 Euro im Jahr 2020 und 154.200 Euro im Jahr 2021 sowie hier-
für anfallende Sachmittel in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 und 25.600 € im Jahr 2021. 
 
 Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wis-
senschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Gesamtkosten 250.000 Euro). Die Fi-
nanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Ob-
dachlosigkeit. 
 
 
2. Beschlussalternative 
 
Der Rat stimmt der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit sowie der Zusetzung von zusätzlichen Stel-
len nicht zu.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  187.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 p.a. 
a) Personalaufwendungen    115.650  € 
b) Sachaufwendungen etc.    446.850  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage und Notwendigkeit zur Ausweitung zur unabweisbaren Wahrnehmung notwen-
diger Aufgaben 
Seit 1990 fördert die Stadt Köln die Gemeinwesenarbeit in Wohngebieten mit besonderem Hand-
lungsbedarf. Der Rat der Stadt hat nach einer Modellförderung und anschließender Evaluierung mit 
Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwer-
punktwohngebieten festgelegt, um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Per-
spektive zu entwickeln. Gefördert wurde die Gemeinwesenarbeit in den Wohnsiedlungen Gerhart-
Hauptmann-Straße und Hermann-Kunz-Straße sowie in den GAG-Siedlungen Ostheim und Am Do-
newald. 
In der Sitzung am 20.12.2016 hat der Rat die kommunale Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis eines neu entwickelten Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quartier – Konzept zur För-
derung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“ beschlossen. 
Seit dem 01.01.2017 wird Gemeinwesenarbeit in den Stadtvierteln Neu-Bocklemünd, Westend, Kalk-
Nord, Holweide-Ost und Am Donewald mit jeweils einer halben Stelle Sozialarbeit gefördert.  
Während insgesamt positive Entwicklungen hinsichtlich der sozialen Infrastruktur in den geförderten 
Wohngebieten stattgefunden haben und Mitwirkungsmöglichkeiten erschlossen worden sind, drohen

4 
sich in anderen städtischen Quartieren die Problemlagen zu verfestigen. Polarisierungs- und Segre-
gationsprozesse führen zunehmend zu einem Ungleichgewicht zwischen den Stadtteilen.  
Über den politischen Veränderungsnachweis hat der Rat in 2018 beschlossen, für die Ausweitung der 
kommunal finanzierten Gemeinwesenarbeit Mittel in Höhe von 500.000 € in den Haushaltsplan 2019 
einzustellen und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben. Auf Grundlage des 
bisherigen Konzepts sollte die Ausweitung der Gemeinwesenarbeit über ein neu entwickeltes Förder-
programm umgesetzt werden. 
Ausgehend von den Erfahrungen, dass Impulse zu einer Quartiersentwicklung, die ohne Einbezie-
hung der Bewohnerschaft lediglich „von außen“ gestartet werden, wenig wirkungsvoll sind, stellt Ge-
meinwesenarbeit mit dem Ansatz Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner den 
Zugang zu benachteiligten Bevölkerungsgruppen sicher. Insofern ist diese Form der Gemeinwesen-
arbeit zwingender Bestandteil des neuen Förderprogramms und Gegenstand der Förderung.   
Die im politischen Veränderungsnachweis grundsätzlich bereits vom Rat beschlossene Ausweitung 
der Gemeinwesenarbeit ist auch im Hinblick auf die aktuell geltende Bewirtschaftungsverfügung drin-
gend geboten. Die finanziellen Ausgaben sind für die Wahrnehmung notwendiger Aufgaben unab-
weisbar erforderlich, da sie der akuten Krisenbewältigung (sprich: der Pandemiebekämpfung bzw. 
Abmilderung ihrer Folgen) dienen und zudem über den präventiven Ansatz der Gemeinwesenarbeit 
die Sicherung bestehender Strukturen beabsichtigen. 
Gerade in der sich jetzt abzeichnenden Situation, die nach Einschätzung von Experten äußerst 
schwierige wirtschaftliche Folgen mit sich bringt, wird der gesamtgesellschaftliche Zusammenhalt auf 
eine große Probe gestellt. 
Vor allem in ohnehin schon benachteiligten Stadtteilen, deren Bewohnerschaft durch einen hohen 
Anteil an prekären Lebenslagen gekennzeichnet ist, sind zusätzliche Belastungen und Anforderungen 
zu erwarten. Genau hier leistet der Einsatz von Gemeinwesenarbeit mit seinem aktivierenden Cha-
rakter einen wesentlichen Beitrag dazu, nachbarschaftliches Miteinander zu stärken und damit die 
direkten Folgen der gegenwärtigen Pandemie zu mildern. 
 
Eckpunkte des Förderprogramms 
Während der Bedarf an Gemeinwesenarbeit dauerhaft besteht, wird die Förderung der Maßnahmen 
in den einzelnen Gebieten auf vier Jahre befristet. Eine Verlängerung der Maßnahme ist grundsätz-
lich unter bestimmten Bedingungen möglich.  
Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Stadtvierteln mit besonderen sozialen Problemlagen.  
Die Fördergebiete umfassen eine Größenordnung von ca. 1.000 bis 5.000 Einwohner und sind durch 
Gemeinsamkeiten der Lebenswelten der Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Fördergebiets 
definiert.  
Die Auswahl der durchführenden Träger der Gemeinwesenarbeit erfolgt nach Antragsstellung über 
eine einheitliche Bewertungsmatrix.  
Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen.  
In der ersten Phase erstellt der durchführende Träger der Gemeinwesenarbeit eine quartiersbezoge-
ne Ausgangsanalyse. Bestandteil der Ausgangsanalyse ist u.a. eine Aktivierende Befragung. Anhand 
eines vorgegebenen, standardisierten Fragebogens soll die Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner 
über persönlichen Kontakt ermittelt werden. Als Ergebnis wird eine valide Aussage zu unterschiedli-
chen Fragekomplexen angestrebt. Darüber hinaus soll der Fragebogen als Evaluationsinstrument 
eingesetzt werden.  
Auf Grundlage der Ausgangsanalyse legt der Träger spätestens im sechsten Monat der Förderung 
ein qualifiziertes bewohner- und stadtteilorientiertes Konzept vor.  
Dieses wiederum ist Ausgangspunkt der anschließenden zweiten Phase, in der die Gemeinwesenar-
beit umgesetzt wird. 
Die beauftragten Träger richten zu Beginn der Förderung im Stadtviertel ein Büro der Gemeinwesen-
arbeit ein. Bereits vorhandene Räumlichkeiten des Trägers können in Abstimmung mit dem Förder-

5 
mittelgeber genutzt werden.  
Von besonderem Interesse für die Stadt Köln ist, Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das För-
derprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne ei-
nes lernenden Programmes weiter zu entwickeln.  
Neben dem Jahresbericht und dem Verwendungsnachweis erfolgt die Qualitätssicherung bzw. die 
Steuerung der Fördermaßnahmen über Ziel- und Nachhaltegespräche auf operativer Ebene, Wirk-
samkeitsdialogen auf Leitungsebene sowie über einen jährlich stattfindenden Fachaustausch mit 
Fortbildungscharakter. 
 
Auswahl der Fördergebiete 
Die Auswahl der Fördergebiete (Anlage zum Beschlussvorschlag bzw. zur Beschlussalternative) rich-
tet sich nach folgenden Kriterien:   
- Überdurchschnittliche und komplexe Problemlagen begründen ein vordringliches städtisches Inte-
resse am Einsatz von Gemeinwesenarbeit.  
- Die in den Quartieren vorhandenen Problemlagen sind in einem begrenzten Zeitraum durch Ge-
meinwesenarbeit zu beeinflussen.  
- Es sind vor Ort Strukturen vorhanden, die eine Arbeitsaufnahme ermöglichen.  
 
Im Rahmen eines kleinräumigen Monitorings werden anhand geeigneter quantitativer und qualitativer 
Indikatoren die besondere Problemlage und der besondere Handlungsbedarf der Gebiete im gesamt-
städtischen Vergleich identifiziert. Dabei werden Strukturdaten zu den sozialen Lebensverhältnissen 
und Teilhabechancen heran gezogen. Die maßgeblichen Strukturdaten bzw. quantitativen Indikatoren 
sind: Transferleistungsdichte, Arbeitslosenanteil (SGBII), Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Ab-
hängigkeitsquotient und Einwohnerdichte. Diese führen im Ergebnis zu einem Gesamtindex, woraus 
schließlich eine Liste potentiell förderfähiger Gebiete erstellt wird.  
Die Erhebung der Strukturdaten dient darüber hinaus als kontinuierliches Beobachtungssystem um 
die Entwicklung von Lebenslagen in Stadträumen vergleichend bewerten zu können. 
Die fachliche Bewertung der infrage kommenden Gebiete erfolgt mittels sozialräumlicher Analyse und 
wird federführend durch die Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren durchgeführt. Die 
fachliche Einschätzung kann dabei nur über „weiche“ Merkmale erfolgen. Solche nicht objektiv quanti-
fizierbaren Merkmale können sein: Image des Quartiers, Kriminalität, Umweltqualität, Nahversorgung, 
medizinische Versorgung, Anbindung ÖPNV, Schulen, Kindertageseinrichtungen, soziale Einrichtun-
gen, Bildungsangebote, Erholungs-, Kultur- und Freizeitangebote. 
Die über die quantitativen und qualitativen Indikatoren ermittelten Bedarfsstrukturen werden in einem 
weiteren Schritt mit den bereits vorhandenen Angebotsstrukturen und Ressourcen in den Gebieten 
abgeglichen. Für die Bewertung ist insbesondere maßgeblich, inwiefern bereits anderweitige Angebo-
te stadtteilbezogener Sozialarbeit, insbesondere andere Angebote der Gemeinwesenarbeit, vorhan-
den sind.  
Besondere Beachtung finden außerdem lokale Sondereinflüsse im Quartier, wie z.B. stationäre Ein-
richtungen für bestimmte Personenkreise, deren Bewohner mit ihren kumulierten, homogenen Le-
benslagen sich in besonderem Maße auf das Ergebnis des kleinräumigen Monitorings auswirken. 
Nach Erstellung eines Stadtteilrankings werden die förderfähigen Gebiete unter Berücksichtigung des 
bedarfsgerechten Ressourceneinsatzes festgelegt.   
In vier Großwohnsiedlungen, die zu den identifizierten Stadtvierteln gehören (Gernsheimer Straße, 
Chorweiler Mitte, Finkenberg und Kölnberg) bestehen Handlungsbedarfe, die weit über die örtliche 
Wirkung einer aktivierenden Gemeinwesenarbeit hinausgehen. Die besondere Situation in diesen 
Siedlungen erfordert andere Strategien bzw. eine Gesamtstrategie der Kommune, wie sie beispiels-
weise im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“ verwirklicht 
wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Maßnahme „Zuhause im Veedel“ für Chorweiler Mitte im Verga-
beverfahren und für Finkenberg in der Bedarfsfeststellung. Für die Gernsheimer Straße ist ein ent-

6 
sprechender Antrag für diese Maßnahme gestellt. In der Großwohnsiedlung Kölnberg ist das Projekt 
„Veedelslotse – Port Kölnberg“ seit Ende 2019 in der Umsetzung. 
 
Wissenschaftliche Begleitung   
Zur Implementation und Entwicklung eines Fachcontrollings hinsichtlich des Förderprogramms plant 
die Verwaltung über ein Vergabeverfahren externen Sachverstand in Form einer wissenschaftlichen 
Begleitung hinzu zu ziehen. Ziel ist es dabei, einen effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhan-
denen Mittel für die Bewohnerinnen und Bewohner in Kölner Quartieren mit besonderem Handlungs-
bedarf dauerhaft sicher zu stellen. Die wissenschaftliche Begleitung soll Aussagen zur Wirksamkeit 
der Maßnahme der Gemeinwesenarbeit treffen und wird maßgebliche Bedeutung bei der Entschei-
dung über die Auswahl, Fortsetzung und Verstetigung der Maßnahmen haben. 
Neben dem Aufbau eines Fachcontrollings soll es u.a. Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung 
sein, die Fachverwaltung und ggfs. weitere relevante Akteure bei der Implementation des Förderpro-
gramms zu beraten und zu begleiten, sowie die Ergebnisse des Beratungsprozesses zu dokumentie-
ren und nutzbar zu machen. Unter der Maßgabe der Fortschreibungsfähigkeit und möglicherweise 
Weiterentwicklung des Förderprogramms gilt es im Hinblick auf die zentralen Fragestellungen für die 
Gemeinwesenarbeit in Köln ein geeignetes Fachcontrolling-Konzept zu entwickeln. Es soll geklärt 
werden, inwiefern Daten zu relevanten Indikatoren bereits vorhanden sind oder noch beschafft wer-
den müssen. Auch eine standardisierte Befragung der Bewohnerschaft im jeweiligen Fördergebiet soll 
entwickelt, durchgeführt und ausgewertet werden. 
 
Personalbedarf 
Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit Beschlussalternative müssen aufgrund der städti-
schen Vorgaben auch für die verwaltungsinternen Stellen verwendet werden. 
Um die umfangreichen Aufgaben in weiteren Quartieren erfüllen zu können, ist die bedarfsgerechte 
Aufstockung von sozialarbeiterischen Ressourcen im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren erforder-
lich.  
Ausgehend von einem gleichbleibenden Aufwand für Einsatz, Steuerung und Qualitätsmanagement 
der städtisch finanzierten Gemeinwesenarbeit (wie bei den fünf bisherigen Fördergebieten) wäre bei 
einer Ausweitung auf insgesamt 11 Fördergebiete ein Mehrbedarf von drei zusätzlichen Stellen not-
wendig.  
Ein zusätzlicher Personalaufwand von lediglich 1,5 Mehrstellen entsteht  
- aufgrund von Synergieeffekten, die daraus resultieren, dass eine Ausweitung der Gemeinwe-
senarbeit bei gleichen Rahmenbedingungen je Fördergebiet stattfindet; 
- im neuen Förderprogramm statt eines ausführlichen Verwendungsnachweises, sprich eines 
Regelnachweises, gewöhnlich ein vereinfachter Verwendungsnachweis zur Anwendung 
kommt; 
- anstelle der verpflichtenden Quartalsgespräche zwischen den zuständigen Fachkräften der 
Stadtteilkoordination und der Gemeinwesenarbeit künftig bedarfsgerecht mindestens halbjähr-
liche Ziel- und Nachhaltegespräche geführt werden; 
- durch die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und Entwicklung eines Fachcontrol-
lings. 
Der erforderliche zusätzliche Personalaufwand führt demnach zu jährlichen Mehraufwendungen in 
Höhe von insgesamt 115.650 Euro für 1,5 zusätzliche Stellen bewertet nach EGr. S 15 Tarifvertrag 
für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes (TVÖD-SuE). Die 
Kosten bei zwei zusätzlichen Arbeitsplätzen belaufen sich auf 25.600 Euro jährlich.  
 
Hinweis zur 1. Beschlussalternative: Bei einer Ausweitung auf acht Fördergebiete werden für das 
Förderprogramm die gesamten Zuschussmittel in Höhe von 500.000 Euro benötigt.

7 
Darüber hinaus entsteht aufgrund der dann von der Verwaltung zu steuernden insgesamt 13 Förder-
gebiete ein erhöhter Stellenbedarf im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren von 2,0 Stellen Sozialar-
beiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE (statt 1,5 Stellen), deren Fi-
nanzierung nur bis zum 31.12.2021 gesichert ist.  
 
Finanzierung 
Die Mittel stehen im Haushalt 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach-
losigkeit, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der not-
wendigen Vorlaufzeiten ist mit dem Projektstart nicht vor dem 01.09.2020 zu rechnen. Im Jahr 2020 
fallen daher nur anteilige Kosten an.  
 
Beirat 
Zur fachlichen und politischen Begleitung der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wird ein Beirat 
unter Geschäftsführung der Stadtteilkoordination im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren installiert. 
Hierzu wird eine gesonderte Beschlussvorlage für den Ausschuss für Soziales und Senioren erstellt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Vorlage erfolgt im Ausschuss für Soziales und Senioren leider verfristet. Dies ist mit der Notwen-
digkeit begründet, dass aus Sicht der Verwaltung eine Beschlussfassung in der Juni-Sitzung des Ra-
tes erforderlich ist. Die politisch gewünschte Ausweitung der Gemeinwesenarbeit bedarf keines Auf-
schubs. Da das zur Beschlussfassung stehende Förderprogramm noch der Umsetzung bedarf, würde 
ein Ratsbeschluss im September oder später dazu führen, dass mit der inhaltlichen Arbeit der Träger 
erst im Jahr 2021 begonnen werden kann. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 7, Auszug BV 8 vom 27.08.2020

2387 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 28.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 45. Sitzung der Bezirksvertretung  
8 (Kalk) vom 27.08.2020  
öffentlich 
8.2.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
4455/2020 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt den geänderten Beschlussvorschlag 
aus dem gemeinsamen Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt, der zur Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren am 20.08.2020 vorgelegen hat (AN/1031/2020) zur Abstim-
mung: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen:  
 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen-
arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf neun weitere Fördergebiete aus-
zuweiten (s. Anlage zum Änderungsantrag AN/1031/2020). 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 in Teilplan 1005, 
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15- Transferauf-
wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen-
arbeit in Höhe von jährlich 557.182€. 
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar-
beit wahrzunehmenden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 
2,0 Stellen Sozialarbeiter/in /Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVÖD-
SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren mit Aufwendungen in Höhe von

2 
51.400€ im Jahr 2020 und 154.200€ im Jahr 2021 sowie hierfür anfallende Sachmit-
tel in Höhe von 8.550€ im Jahr 2020 und 25.600€ im Jahr 2021. 
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei-
ner externen wissenschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamt-
kosten 250.000€). 
 
Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln im Teilplan 1005, Leistungen 
zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
(Hinw eis: Bezirksvertreter Boyens (AfD) hat an der Beratung und Abstimmung zu 
diesem Punkt nicht teilgenommen.)

Anlage 9, schriftliche Nachfrage SPD zu Vorlage 4455/2020 ASS-Sitzung 20.08.2020

1305 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467  
Fax       :  (0221) 221-22528 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  24.08.2020 
47. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 
20.08.2020 
öffentlich 
4.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
4455/2020 
Im Rahmen der Debatte über die Festsetzung der Tagesordnung wurde be-
schlossen die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben. 
 
Schriftlich eingereichte Nachfrage zu TOP 4.1 der SPD Fraktion: 
 
Wir begrüßen die Vorlage der Verwaltung zu den zusätzlichen Gebieten der GWA. 
 
1. Gibt es Erkenntnisse, ob die „alten“, von der aktuellen Ratsvorlage nicht be-
troffenen Gebiete ' weitergeführt werden bzw. ob angedacht ist, dass die be-
reits eingesetzten Träger in davon unabhängige Gebiete wandern sollen? 
 
2. Wieso wird es eine wissenschaftliche Begleitung geben, obwohl es schon seit 
Jahren dieses Programm gibt? Wäre das Geld nicht in der bestehenden Arbeit 
zur Unterstützung besser einsetzbar? 
 
Anmerkung der Schriftführung: 
In der Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren vom 20.08.2020 wurde 
vereinbart, dass schriftlich eingereichte Nachfragen schriftlich als Anlage zur 
Niederschrift beantwortet werden. Eine Vorlage ist nicht zu fertigen.

Anlage 15, Auszug BV 7, 01.09.2020 zu 4455/2020

1938 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 02.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 01.09.2020 
öffentlich 
7.2 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt  Köln 
4455/2020 
Beschluss: 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- 
arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus- 
zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, 
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- 
wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- 
arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro.  
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- 
beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / 
Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im 
Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö- 
he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso 
durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach- 
losigkeit.  
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- 
ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- 
samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- 
plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Anlage 17, Zusammenfassung der Beschlüsse

1776 Zeichen

Anlage 17 
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln  
Beschlussvorlage 4455/2020  
 
 
Darstellung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen  
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20.08.2020 wurde der 
gemeinsame Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen AN/1031/2020 (Anlage 6 zur Beschlussvorlage) gestellt.  
Zwischen dem 20.08.2020 und 03.09.2020 haben die sechs zu beteiligenden 
Bezirksvertretungen zur Beschlussvorlage der Verwaltung beraten und jeweils dem 
Förderprogramm sowie der wissenschaftlichen Begleitung einstimmig zugestimmt.  
Zu den weiteren Beschlusspunkten wurden unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen: 
 
 Bezirksvertretung Porz 
 
Empfehlung entsprechend des Beschlusses der Verwaltung (s. auch Anlage 1 zur 
Beschlussvorlage) 
 
6 weitere Fördergebiete und 1,5 Stellen für die Verwaltung  
 
 Bezirksvertretungen Chorweiler und Nippes 
 
Empfehlung entsprechend der 1. Beschlussalternative der Verwaltung (s. auch Anlage 2 
zur Beschlussvorlage) 
 
8 weitere Fördergebiete und 2 bis 31.12.2021 befristete Stellen für die Verwaltung 
 
Ergänzung der BV Nippes: „die Laufzeit der Gemeinwesenarbeit der Dauer einer 
wissenschaftlichen Begleitung anzupassen und die entsprechenden Mittel zur 
Finanzierung sicherzustellen“. 
 
 Bezirksvertretungen Kalk, Mülheim und Lindenthal 
 
Empfehlung entsprechend des Änderungs- bzw. Zusatzantrages AN/1031/2020 der 
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
 
9 weitere Fördergebiete und 2 bis 31.12.2021 befristete Stellen für die Verwaltung 
 
 
Die Verwaltung bleibt bei dem in ihrer Beschlussvorlage dargestellten Vorschlag der 
Weiterentwicklung der GWA und hält die aufgeführten Begründungen weiterhin aufrecht.

Anlage 11, Auszug aus Beschlussprotokoll BV 9

2687 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 02.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 46.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 31.08.2020 
öffentlich 
9.2.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Sta dt Köln 
4455/2020 
 
 
Herr Seldschopf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, den Beschluss 
zu ändern und den Beschlusstext an den Änderungsantrag im Ausschuss für 
Soziales und Senioren (Anlage 6) anzupassen. 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschluss ab- 
stimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- 
arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs neun  weitere Fördergebiete 
auszuweiten (s. Anlage zum Änderungsantrag). 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, 
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- 
wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- 
arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro 557.182 €.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar-

beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 2,0  Stellen Sozialarbeiter/in 
/ Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro 
51.400 € im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro 154.200 € ab dem Jahr 2021 sowie antei- 
liger Sachkosten in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem 
Jahr 2021. erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur 
Vermeidung von Obdachlosigkeit.  
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- 
ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- 
samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- 
plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- 
ner externen 
wissenschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamtkosten 
250.000€). 
 
Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln im Teilplan 1005, Leistungen 
zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 2 zur Beschlussalternative GWA - Gebietsauswahl

822 Zeichen

Anlage zur Beschlussalternative 
Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit – Gebietsauswahl 
Umfang der Gemeinwesenarbeit bei den Trägern 
 
Bezirk Nummer 
Raumeinheit 
Bezeichnung Raumeinheit Stellenumfang 
GWA 
3 
 
305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5 
5 
 
505040002 Merheim (lrh.) - Am Ginsterpfad 0,5 
6 
 
 
 
 
 
609020003 
609020004 
609020002 
 
611010001 
Chorweiler-Nord – Allerstr 
Chorweiler-Nord - Heinrich-Böll-Gesamtschule 
Chorweiler-Nord – Weserplatz 
 
Roggendorf 
 
1,0 gesamt 
 
 
0,5 
7 
 
714030002 Zündorf-Nord – Rosenhügel 0,5 
8 
 
 
 
 
803030004 
803030002 
 
806030003 
Vingst – Ansbacher Str. 
Vingst – Homarstr. 
 
Merheim-Mitte - Winterberger Str. 
 
1,0 gesamt 
 
0,5  
9 
 
907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5 
                                                  Gesamt  5,0

Anlage 1 zum Beschlussvorschlag GWA - Gebietsauswahl

558 Zeichen

Anlage zum Beschlussvorschlag 
Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit – Gebietsauswahl 
Umfang der Gemeinwesenarbeit bei den Trägern 
 
 
Bezirk Nummer 
Raumeinheit 
Bezeichnung Raumeinheit Stellenumfang 
GWA 
3 
 
305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5 
5 
 
505040002 Merheim (lrh.) - Am Ginsterpfad 0,5 
6 
 
611010001 Roggendorf 0,5 
7 
 
714030002 Zündorf-Nord – Rosenhügel 0,5 
8 
 
806030003 Merheim-Mitte - Winterberger Str. 0,5  
9 
 
907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5 
                                                  Gesamt  3,0

Anlage 10, Beantwortung schriftliche Nachfragen GWA neu

5415 Zeichen

Anlage 10 
 
/ 2 
Nachfragen vom 24.08.2020 und 28.08.2020 aus der 47. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren  
 
 
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln  
4455/2020  
Beantwortung zweier Anfragen aus der Sitzung vom 20.08.2020  
 
 
Folgende Nachfragen der SPD Fraktion wurden schriftlich eingereicht: 
 
1. Gibt es Erkenntnisse, ob die „alten“, von der aktuellen Ratsvorlage nicht betroffenen Ge-
biete ' weitergeführt werden bzw. ob angedacht ist, dass die bereits eingesetzten Träger in 
davon unabhängige Gebiete wandern sollen?  
 
2. Wieso wird es eine wissenschaftliche Begleitung geben, obwohl es schon seit Jahren die-
ses Programm gibt? Wäre das Geld nicht in der bestehenden Arbeit zur Unterstützung bes-
ser einsetzbar?  
 
 
Folgende Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde schriftlich eingereicht: 
 
Wie wird mit der Weiterförderung der 5 bestehenden GWA-Gebiete verfahren? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die 
Grünen 
Am 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Förderung der Gemeinwesenarbeit in fünf 
Quartieren auf der Basis des entwickelten Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quar-
tier – Konzept zur Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Hand-
lungsbedarf“ beschlossen. 
Folgende Träger wurden mit der Umsetzung beauftragt:  
- Aktion Nachbarschaft e.V.- für die Quartiere „Neu – Bocklemünd“ und „Westend“ 
- Diakonisches Werk Köln und Region – für das Quartier „Holweide“ 
- Veedel e.V. – für das Quartier „Kalk Nord“ 
- Christliche Sozialhilfe Köln e.V. – für das Quartier „Am Donewald“ 
 
Die Förderungen, die über Zuwendungsvereinbarungen geregelt sind, enden grundsätzlich 
zum 31.12.2020.  
 
In § 5 Abs. 2 der Zuwendungsvereinbarung ist geregelt, dass „(…) der Träger bis zum 
30.06.2020 eine abschließende Analyse zu den Wirkungen im Quartier auf Grund seiner 
Tätigkeiten vor Ort darlegen sowie die weitere Bedarfslage benennen (wird). Diese Analyse 
bildet die Grundlage für die Feinabstimmung der Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten.“ 
 
Die Berichte zur Analyse liegen mittlerweile vor und werden von der Verwaltung ausgewer-
tet. Aufgrund jeweils unterschiedlicher Problemlagen, Ressourcen, Zielsetzungen und Zieler-
reichungsgrade wird jedes Fördergebiet gesondert betrachtet.  
Zum jetzigen Stand der Auswertung lässt sich sagen, dass (Anfangs-) Schwierigkeiten in der 
Umsetzung des Konzepts wie z.B. das Finden geeigneter Räumlichkeiten im Quartier, Um-
zug wegen Sanierung des Objektes, Stellenbesetzung und Personalwechsel bei den Trägern 
(mit einhergehenden Vakanzen), die Zielerreichung in allen fünf Fördergebieten erschwert 
und verzögert haben.

- 2 - 
 
 
Von Seiten der Verwaltung ist deshalb beabsichtigt, die Förderung der bestehenden Gebiete 
ab 01.01.2021 fortzusetzen.  
 
Zur Verlängerung der Förderung in den bisherigen Gebieten der Gemeinwesenarbeit bereitet 
die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor. Wenn der Rat das zur Zeit in der Beratung be-
findliche Förderprogramm beschlossen hat, soll diese Weiterförderung unter den Bedingun-
gen des Förderprogramms geschehen.  
 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 der SPD-Fraktion 
Die bisherige Förderung der Gemeinwesenarbeit erfolgt auf der Basis des klar umrissenen 
Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quartier – Konzept zur Förderung der Gemein-
wesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“.  
 
Die angestrebte Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Fördergebiete soll über ein 
neues Förderprogramm erfolgen. Dabei ist vorgesehen, dass die Träger auf der Basis einer 
individuellen Ausgangsanalyse ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vorlegen. 
 
Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, Erkenntnisse und 
Hinweise zur Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen in den Quartieren und des Förderpro-
gramms insgesamt zu gewinnen. Ziel ist es dabei, einen effizienten und nachhaltigen Einsatz 
der vorhandenen Mittel für die Bewohnerinnen und Bewohner in Kölner Quartieren mit be-
sonderem Handlungsbedarf dauerhaft sicher zu stellen.  
 
Die wissenschaftliche Begleitung soll Aussagen zur Wirksamkeit der Maßnahmen und des 
Förderprogramms treffen. Sie wird maßgebliche Bedeutung bei der Entscheidung über die 
Auswahl, Fortsetzung und Verstetigung der Maßnahmen haben. 
 
Neben dem Aufbau eines Fachcontrollings soll es u.a. Aufgabe der wissenschaftlichen Be-
gleitung sein, die Fachverwaltung und ggfs. weitere relevante Akteure bei der Umsetzung 
des Förderprogramms zu beraten und zu begleiten, sowie die Ergebnisse des Beratungspro-
zesses zu dokumentieren und nutzbar zu machen. Unter der Maßgabe der Fortschreibungs-
fähigkeit und möglicherweise Weiterentwicklung des Förderprogramms gilt es im Hinblick auf 
die zentralen Fragestellungen für die Gemeinwesenarbeit in Köln ein geeignetes Fachcon-
trolling-Konzept zu entwickeln. Über ein zu entwickelndes Fachcontrolling-Konzept sollen 
u.a. die Fachverwaltung und ggfs. weitere relevante Akteure bei der Umsetzung des Förder-
programms beraten und begleitet werden.  
 
Darüber hinaus soll geklärt werden, inwiefern Daten zu relevanten Indikatoren bereits vor-
handen sind oder noch beschafft werden müssen. 
 
Außerdem soll eine standardisierte Befragung der Bewohnerschaft im jeweiligen Förderge-
biet entwickelt, durchgeführt und ausgewertet werden.

Anlage 16, Auszug BV 6, 20.08.2020 zu 4455/2020

3754 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 09.09.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift  der 52. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 20.08.2020  
öffentlich 
9.2.4 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
4455/2020 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans befürwortet die Vorlage, dies müsste auch dringend 
noch in anderen Stadtteilen umgesetzt werden. 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen-
arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus-
zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, 
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen-
arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar-
beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / 
Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im 
Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö-
he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso 
durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach-
losigkeit.  
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei-
ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge-

samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil-
plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
 
1. Beschlussalternative: 
 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen-
arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf acht weitere Fördergebiete (s. An-
lage zur Beschlussalternative) auszuweiten. 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 
1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemein-
wesenarbeit in Höhe von jährlich 500.000 Euro.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar-
beit wahrzunehmenden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 
2,0 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-
SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren  mit Aufwendungen in Höhe von 
51.400 Euro im Jahr 2020 und 154.200 Euro im Jahr 2021 sowie hierfür anfallende 
Sachmittel in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 und 25.600 € im Jahr 2021. 
 
 Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei-
ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge-
samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil-
plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
 
Abstimmungsergebnis zum Beschluss: 
 
Einstimmig abgelehnt bei Abwesenheit von Herrn Ertan (CDU) 
 
Abstimmungsergebnis zur 1. Beschlussalternative: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ertan (CDU)

Anlage 3 Förderprogramm GWA -final 2020-03

22903 Zeichen

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 1 
 
 
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
 
I. Einführung 
 
In Köln sind, wie auch in anderen Städten, weiter zunehmende Polarisierungs- und 
Segregationsprozesse festzustellen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den 
Quartieren führen. Menschen mit geringer Bildung und niedrigem Einkommen 
konzentrieren sich größtenteils in belasteten Quartieren. Diese Quartiere sind 
besonders von strukturellen Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen 
betroffen. Daher stellt sich die Aufgabe, geeignete Handlungsstrategien zur 
Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort zu 
entwickeln.  
Diese Herausforderung findet Eingang in den Masterplan Soziales Köln, der als 
kommunale Gesamtstrategie einer integrierten strategischen Sozialplanung erstellt 
wurde. Innerhalb des Handlungsfeldes soziale, gesellschaftliche und politische 
Einbindung greift die Stadt Köln mit der Förderung von Gemeinwesenarbeit den 
Unterstützungsbedarf in den Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen auf.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte 
Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwerpunktwohngebieten festgelegt, 
um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Perspektive zu 
entwickeln. In 2016 hat der Rat auf der Basis eines neu entwickelten Konzepts die 
Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit aufgestockt.  
Der Ratsbeschluss zur Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Stadtgebiete 
erfolgte als Grundlage dieses Förderprogramms 2018. 
 
Gemeinwesenarbeit ist ein Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit, das sich mit seinen 
Analysen und Strategien auf sozialräumliche Gebiete bezieht, in denen die Menschen 
unter erschwerten Bedingungen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner eines 
Stadtteils, einer Siedlung, eines Quartiers werden aktiviert und dazu befähigt, ihr 
Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und die dafür 
erforderlichen Kommunikationsstrukturen aufzubauen und zu stabilisieren. Zu 
diesem Zweck wird unter Einsatz unterschiedlicher Methoden Soziale Stadtteilarbeit 
mit der Aufgabenstellung geleistet, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen 
Bewohnerinnen und Bewohnern die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das 
Gemeinwesen beeinträchtigenden strukturellen Probleme zu erkunden, sie 
konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu 
ermöglichen. Die Fachkräfte für Gemeinwesenarbeit knüpfen an den konkret 
festgestellten Interessen, Aktivitäten und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und 
entwickeln daraus bedarfsgerechte Beratungs-, Aktivierungs- und 
Unterstützungsleistungen für das Quartier. Sie sind vor Ort erreichbar, arbeiten

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 2 
 
aufsuchend und schaffen Vertrauen durch niederschwellige Arbeit mit den 
Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie streben bei allen ihren Aktivitäten danach, die 
Selbsthilfekräfte und die Eigeninitiative der Menschen zu stärken. Sie fördern die im 
Stadtviertel vorhandenen Potentiale und Eigenressourcen. Sie vernetzen sich mit 
anderen kommunalen und nichtkommunalen örtlichen Akteuren und stimmen ihre 
Vorhaben mit diesen ab.  
 
 
II. Fördergebiete/ Ausgangslage 
 
1. Die Fördergebiete sind durch Gemeinsamkeiten in der Lebenswelt der dort 
wohnenden Menschen definiert. Sie haben eine Größenordnung von ca. 1000 bis 
5000 Einwohner (siehe Karte/ Tabelle in der Anlage). 
 
2. Die Förderung der Gemeinwesenarbeit ist in der Regel auf ein Fördergebiet je 
Stadtteil begrenzt. 
 
3. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt durch die Stadt Köln anhand quantitativer 
und qualitativer Indikatoren. Auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings sowie 
einer fachlichen Bewertung erfolgt nach Erstellung eines Stadtteilrankings die 
Festlegung der förderfähigen Quartiere.  
Der Ressourceneinsatz erfolgt bedarfsgerecht. 
 
 
III. Gegenstand und Ziel der Förderung 
 
1. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit, die 
geeignet sind, durch Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und 
Bewohner zur Verbesserung der Teilhabechancen und Lebenslagen bis hin zur 
Überwindung sozialer Problemlagen in den ausgewählten Quartieren einen 
wesentlichen Beitrag zu leisten.  
 
Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen 
sozialen Problemlagen. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit werden die 
Bewohnerinnen und Bewohner der festgelegten Quartiere aktiviert und befähigt, 
ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu 
stabilisieren.  
 
2. Durch die Maßnahmen  … 
 sollen die Selbstorganisation der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert 
und das Selbsthilfepotential genutzt werden 
 soll kommunikative Teilhabe ermöglicht werden

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 3 
 
 sollen niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen und von den 
Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden 
 soll Partizipation am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben 
gestärkt werden 
 soll ehrenamtliches Engagement gefördert und ausgeweitet werden. 
 sollen neue Begegnungsmöglichkeiten aufgebaut und bereits vorhandene 
Initiativen der nachbarschaftlichen Begegnung (wie z.B. sportliche und 
kulturelle) ausgebaut werden 
 wird die Angebotsstruktur im Quartier bekannt und die Bewohnerschaft 
befähigt diese zu nutzen 
 
 
IV. Art und Dauer der Förderung 
 
1. Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen. 
 
a. Phase I (Ausgangsanalyse) 
Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer quartiersbezogenen Ausgangsanalyse 
mit dem Schwerpunkt Bedarfe und Ressourcen der Bewohnerschaft, auch mit 
Blick auf bereits vorhandene Eigeninitiativen und Aktivitäten. Basis ist die 
vorhandene Datenlage. Die Ergebnisse werden in einem Analysebericht 
dokumentiert und ausgewertet (VII.1.a). Die Förderung der Phase I beläuft sich 
auf maximal sechs Monate. 
 
b. Phase II (GWA-Maßnahme) 
Auf Basis der in Phase I erstellten Ausgangsanalyse legt der Antragssteller ein 
qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vor. Bedarfe, Ressourcen und Ziele 
der Bewohnerschaft finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu 
Wirkungen und Messbarkeit (VII.1.b.). Bedarfsgerechte, messbare Ziele und 
Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden gemeinsam zwischen 
dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem beauftragten 
Fördermittelempfänger entwickelt und fortgeschrieben.  
 
Der Fördermittelempfänger richtet zu Beginn der Förderung in zentraler Lage des 
Fördergebiets ein Büro der Gemeinwesenarbeit ein. Im Fördergebiet bereits 
vorhandene Räumlichkeiten des Antragsstellers können im Sinne des 
wirtschaftlichen Mitteleinsatzes in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber 
genutzt werden. Eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten des 
Fördermittelempfängers muss dabei gegeben sein.

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 4 
 
V. Rahmenbedingungen der Förderung 
Die Förderung wird auf der Grundlage der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln 
umgesetzt. 
 
1. Allgemeine Rahmenbedingungen  
a. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit 
und der Kosteneffizienz sind neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 
zu beachten. 
 
b. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme 
gesichert ist und der Fördermittelempfänger in wirtschaftlicher, fachlicher 
und organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben 
durchzuführen. 
 
c. Förderungen der Stadt Köln erfolgen grundsätzlich subsidiär. Der 
Fördermittelempfänger hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung 
durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. 
Der Fördermittelempfänger gibt hierüber eine Erklärung bei der 
Antragstellung ab. 
 
d. Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. 
Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden, so dass die Zuwendungen 
insgesamt die Kosten der Maßnahme übersteigen (Verbot der 
Doppelförderung).  
 
e. Der Fördermittelempfänger gibt eine Eigenerklärung über seine erhaltenen 
und beantragten Fördermittel ab.  
 
f. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder 
Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt 
wurden (siehe V.1.d.), zurückzuzahlen. 
 
g. Überschüssige Zuwendungen, Einsparungen durch Zuwendung Dritter sind 
zurückzuzahlen. 
 
h. Der Fördermittelempfänger bringt einen Eigenanteil in Höhe von 10% in Form 
von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein. Als Eigenleistung 
können auch unentgeltliche Leistungen des Antragstellers, wie ehrenamtliche 
Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, anerkannt werden.  
Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 € 
festgesetzt. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen ist bis 
maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich. Über

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 5 
 
die ehrenamtliche Leistung legt der Fördermittelempfänger einen 
entsprechenden Nachweis vor.  
Ehrenamtliche Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens 
des  Fördermittelempfängers hierfür weder ein Gehalt noch eine 
Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine 
Eigenleistungen dar.  
Hinsichtlich der Reise- und Bewirtungskosten gelten die Vorschriften des 
Landesreisekostengesetzes (LRKG) sinngemäß in der aktuell geltenden 
Fassung. 
   
i. Nicht zuwendungsfähige Posten sind:  
 Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung  
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen)  
 Spenden an Dritte 
 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) 
 
 
2. Verwendungsnachweis  
a. Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und 
wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ist bis zum 31.03. des 
folgenden Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 
 
b. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind auch die Jahresberichte bzw. 
der Ergebnisbericht sowie die verschiedenen Gesprächsformate (VII.). 
 
c. Die Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie der Personal- und 
Sachkosten erfolgt in getrennter Darstellung. Die Nachweise sind in Form von 
Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen.  
Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert 
geprüft.  
Die Sachkostenbelege werden detailliert je Förderprogramm in einer 
Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten Maßnahmen pro Jahr geprüft. 
Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit möglich.   
 
d. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht werden, 
so wird der Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der 
Nachweise angemahnt und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel 
hingewiesen. Bleibt dies erfolglos, werden die Mittel zurückgefordert.

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 6 
 
3. Weitere Zuwendungsbedingungen 
a. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, Belege zehn Jahre aufzubewahren 
und sie innerhalb einer von der Stadt Köln gesetzten Frist vorzulegen oder 
zugänglich zu machen. Im Übrigen gelten insbesondere hinsichtlich der 
Anrechnung von Leistungen Dritter und der Erstattung des Zuschusses die 
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Dezernates für Soziales, Senioren, 
Wohnen und Beschäftigungsförderung der Stadt Köln für die Gewährung von 
Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt in der jeweils gültigen Fassung 
entsprechend. 
 
b. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet dem Fördermittelgeber 
elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn… 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird 
 der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/ seine Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern  
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich 
ändert 
 
c. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich zur Teilnahme und Mitwirkung 
am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, insbesondere zur Wirksamkeit 
der Leistungen, um Lernprozesse und gewonnene Erkenntnisse, die sich aus 
der Programmumsetzung ergeben, zu sichern und für die Weiterentwicklung 
der örtlichen Prozesse als auch des Programmansatzes nutzbar zu machen. 
Dies gilt auch bei einer wissenschaftlichen Begleitung des Förderprogramms.  
 
d. Der Fördermittelempfänger und die Stadt Köln arbeiten im Rahmen der 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vertrauensvoll zusammen. 
Der Fördermittelempfänger weist bei seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
sowie bei für Dritte bestimmten Informationen und Berichten darauf hin, dass 
die Maßnahme durch die Stadt Köln unterstützt und finanziert wird. Er achtet 
darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der 
Stadt Köln in der Öffentlichkeit. 
 
e. Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist eine freiwillige Leistung  
der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr 
bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die haushaltsrechtlichen 
Bestimmungen für die Stadt Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht 
nicht.

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 7 
 
4. Laufzeit der Förderung  
Die Förderung der Gemeinwesenarbeit im Rahmen dieses Förderprogramms ist in 
der Regel auf vier Jahre befristet. Eine Verlängerung der Fördermaßnahme ist 
grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich (VII.1.b). 
 
 
5. Antragsberechtigte 
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische 
Kompetenz in der Gemeinwesenarbeit vorweisen können und über qualifiziertes 
Fachpersonal verfügen bzw. fachlich qualifiziert sind. 
Die Fördermaßnahme wird von einer Fachkraft mit Abschluss Sozialarbeiterin/ 
Sozialarbeiter oder einer vergleichbaren Qualifikation durchgeführt.  
 
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ 
Diplom- Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder 
ein vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss bei dreijähriger 
ausgewiesener Fachkompetenz in der Gemeinwesenarbeit.  
Ausnahmen sind mit der Fachverwaltung abzustimmen.  
 
Darüber hinaus wird insbesondere folgendes Profil erwartet:  
 ausgewiesene Fachkompetenz in mehreren sozialen Handlungsfeldern 
 Erfahrung in der Moderation von Gruppenveranstaltungen  
 
 
6. Finanzvolumen  
Die Förderung umfasst jährlich bedarfsgerechte 
 Personalkosten 
 Verwaltungsgemeinkosten 
 Sachkosten für anfallende Miet-, IT-,Telefonkosten, Einrichtungsgegenstände 
sowie Büromaterial 
 Maßnahmekosten zur Durchführung von Aktivitäten der Gemeinwesenarbeit 
 
Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Der Zuschuss bemisst sich auf der Grundlage 
der durchschnittlichen Personalkosten (2020) sowie der „Richtlinie zur Ermittlung 
der Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Stadt Köln. Dies sind im Einzelnen folgende 
Beträge:

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 8 
 
Kostenposition p.a.  0,5 Stelle 1,0 Stelle 
Personalkosten Stellen à S 15 77.100 €  38.550 €   77.100 € 
Verwaltungsgemeinkosten Pauschale    3.855€    7.710 € 
Sachkosten Raumkosten    5.579 €      5.579 € 
 Einrichtungsgegenstände1       474 €          474 € 
 Geschäftskosten    1.276 €       1.276 € 
 Fernsprechkosten       346 €          346 € 
 IT-Kosten    5.102 €       5.102 € 
Maßnahmekosten Aktivitäten    2.000 €       2.000 € 
Gesamtsumme  57.182 €    99.587 € 
 
Auf die Gesamtsumme ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (V.1.h.). 
Deckungsfähigkeit besteht dahingehend, dass einzelne Positionen/ eingesparte 
Kosten bis zu 25% in die Maßnahmekosten einfließen können. 
 
 
VI. Verfahrensablauf 
 
1. Antragsstellung 
Der Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten Angaben beim Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln bis zum (…) einzureichen.  
 
Anträge können in elektronischer oder schriftlicher Form eingereicht werden.  
 
a. Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen: 
 Kosten- und Finanzierungsplan  
 Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zuschüsse von Dritten und 
von der Stadt Köln  
 Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen 
 Nachweis über die Qualifikation des durchführenden Fachpersonals (V.5.) 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde  
 eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 
Umsatzsteuergesetz

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 9 
 
  
 Vor Beginn der Phase II, also spätestens im sechsten Monat von Phase I, ist 
ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept (IV.1.b.) einzureichen. 
 
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form 
bestätigt.  
 
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen 
werden unter Fristsetzung nachgefordert.  
 
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 
 
 
2. Zahlungsmodalitäten  
Die Berechnung des Förderzuschusses ergibt sich aus V.6.. Die 
Abschlagszahlungen werden viermal jährlich im ersten Monat eines Quartals 
vorgenommen. 
Erstmalig wird ein Abschlag zu dem Quartal fällig, in dem das die Leistung 
erbringende Fachpersonal die Arbeit aufnimmt.  
Vorab ist der Beginn der Stadt Köln mitzuteilen. 
 
 
VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen 
 
Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, 
Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um 
dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines lernenden 
Programmes weiter zu entwickeln. 
 
Durch Steuerungsinstrumente soll in erster Linie ein Kommunikationsprozess zur 
gemeinsamen Auseinandersetzung aller Beteiligten mit dem Programm angestoßen 
werden. Im Rahmen dessen sollen Erkenntnisse zum Stand des Förderprogramms 
sowie der einzelnen Fördermaßnahme gewonnen werden. Dabei gilt es, 
insbesondere den Blick für Verbesserungspotentiale sowohl innerhalb der 
Programmvorgaben als auch in der Umsetzung vor Ort zu schärfen.  
 
 
1. Analysebericht, Jahresberichte, Ergebnisbericht 
a. Phase I (Ausgangsanalyse)

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 10 
 
Der Analysebericht (IV.1.a.) wird dem Fördermittelgeber spätestens im sechsten 
Monat der Förderung eingereicht. 
 
Insbesondere anhand eines vorgegebenen, standardisierten Fragebogens wird die 
Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner über persönlichen Kontakt ermittelt. Um 
zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, werden aktivierende Befragungen 
erwartet, deren Anzahl zuvor vom Fördermittelgeber festgelegt wird.  
 
Der Bericht soll u.a. Aussagen treffen … 
 zu den Wohneigentumsverhältnissen und der Bewohnerstruktur 
 zur infrastrukturellen Situation 
 zu Problemfeldern und Ressourcen des Fördergebiets 
 zur Lebenssituation der Bewohnerschaft unter Berücksichtigung einzelner 
Bewohnergruppen 
 zu bestehenden Angeboten und Eigeninitiativen der Bewohnerschaft 
 zum Image des Fördergebiets 
 zu Methoden und zur Vorgehensweise  
 
b. Phase II (GWA-Maßnahme) 
Die Jahresberichte und der Ergebnisbericht dokumentieren den Stand der 
Zielerreichung, Erfolge und Abweichungen der Fördermaßnahme und werden in 
standardisierter Form erstellt. 
Der Fördermittelempfänger legt bis zum Ende des 13. und 25. Monats der 
Förderung jeweils einen Jahresbericht vor, zum Ende des 37. Fördermonats legt 
er einen umfassenden Ergebnisbericht vor. Grundlage des Ergebnisberichts ist 
eine Analyse zu den bisher erzielten Wirkungen im Quartier auf Grund der 
Tätigkeiten vor Ort. Daraus abgeleitet wird die weitere Bedarfslage benannt. Der 
Ergebnisbericht ist Voraussetzung und Ausgangspunkt für die Abstimmung der 
Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten. 
 
 
2. Ziel- und Nachhaltegespräche 
In Phase II werden bedarfsgerecht, träger- und gebietsabhängig, in regelmäßigen, 
mindestens halbjährlich stattfindenden Gesprächen zwischen durchführender 
Fachkraft der Gemeinwesenarbeit und der zuständigen Fachkraft des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im 
Hinblick auf die Ziele der Förderung besprochen.  
 
 
3. Wirksamkeitsdialog 
Die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht bilden die Grundlage für den in 
Phase II jährlich stattfindenden Wirksamkeitsdialog zwischen dem Amt für

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit 
Seite 11 
 
Soziales, Arbeit und Senioren und dem Fördermittelempfänger auf 
Leitungsebene. 
 
 
4. Fachaustausch 
Jährlich findet ein Fachaustausch bei verpflichtender Teilnahme der beteiligten 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
und der durchführenden Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit statt. Ziel des 
Fachaustauschs ist die fachliche Reflexion der Arbeit. Der Fachaustausch soll 
Praxisbezug und Fortbildungscharakter haben. 
 
 
VIII. Rückforderung von Fördermitteln 
 
Zuwendungen werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem 
Förderzweck eingesetzt wurden oder der Fördermittelempfänger die 
Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend 
falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn sich 
die Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen (Ausnahme 
Festbetrag) oder wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für 
Rückforderungsansprüche werden entsprechende Zinsen verlangt. Im Übrigen 
werden Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn der 
Fördermittelempfänger gegen die Festlegungen im Förderprogramm verstößt. 
 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können 
bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise/ 
Berichte nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
1  An beweglichen Gegenständen, die mit Hilfe von Zuwendungen vom Fördermittelempfänger 
beschafft worden sind, um die geförderte Maßnahme durchzuführen, erwirbt grundsätzlich der 
Fördermittelempfänger Eigentum. Der Eigentümer ist verpflichtet, die so beschafften Gegenstände 
sorgfältig zu behandeln und gemäß dem Verwendungszweck bereitzuhalten  und zu verwenden. Ferner 
ist er verpflichtet Gegenstände gemäß der Wertgrenzen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO 
NRW) in der geltenden Fassung zu inventarisieren.  
Wenn der Gegenstand nicht gemäß dem Zweck verwendet, veräußert oder über sie in ähnli cher Weise 
verfügt wird oder die Zuwendung zurückgefordert wird ist von dem Fördermittelempfänger ein 
Wertausgleich zu leisten

Sachstandsbericht

2450 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 4455/2020 
 Stand: 26.08.2022 
Sachstandsbericht  
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
Beschluss:  
 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die 
Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu 
entwickelten Förderprogramms auf neun weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Ände-
rungsantrag).  
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 in Teilplan 1005, Leistungen zur 
Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen veranschlagten Mittel 
zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 557.182 €.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzuneh-
menden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in 
/Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVÖD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Seni-
oren mit Aufwendungen in Höhe von 51.400 € im Jahr 2020 und 154.200 € im Jahr 2021 sowie hierfür 
anfallende Sachmittel in Höhe von 8.550 € im Jahr 2020 und 25.600 € im Jahr 2021.  
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wis-
senschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamtkosten 250.000€).  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Ausweitung der Gemeinwesenarbeit (GWA) auf die neuen Fördergebiete im Rahmen des neuen 
Förderprogramms ist in Umsetzung: Die Träger sind ausgewählt, die Zuwendungsvereinbarungen 
unterzeichnet, die Stellen der Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit sind durch die Träger besetzt. Die 
von den Trägern zu erstellenden Ausgangsanalysen, die als Phase 1 Bestandteil des Förderpro-
gramms Gemeinwesenarbeit sind, sind erfolgt. Die von den Trägern zu erstellenden „gebietsgenau-
en“ Konzepte liegen vor und sind in der Umsetzung (Phase 2).  
Nächste Schritte: 
Planung und Umsetzung des Fachaustauschs mit den Trägern der GWA am 01.09.2022 
Ausschreibung Wissenschaftliche Begleitung bis 11/2022

2 
 
Verstetigung der befristeten 2,0 Stellen Stadtteilkoordinator/in zur Steuerung der GWA  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
30.06.2023

Anlage 4 Gebietsauswahl GWA - Gebiete in Karten

463 Zeichen

Ausweitung Gemeinwesenarbeit – Gebietsauswahl (einzelne Gebiete) 
                            Zündorf Nord – Rosenhügel          Alt-Müngersdorf – Technologie Park      Merheim (lrh.) – Am Ginsterpfad                  Chorweiler Nord                                    
 
 
                                       Roggendorf                         Vingst – Ansbacher Str./ Homarstr.               Winterberger Straße                            Oststraßen-Siedlung

Anlage 5 Gebietsauswahl GWA - Karte Gesamtstadt

277 Zeichen

Ausweitung Gemeinwesenarbeit - neue Fördergebiete

Alt-Müngersdorf - Technologiepark

Merheim (lrh.) - Am Ginsterpfad

Chorweiler - Nord

Roggendorf

Zündorf-Nord  Rosenhügel

Vingst - Ansbacher Straße / Vingst - Homarstraße

Merheim (lrh.) -Am Ginsterpfad

Oststraßen-Siedlung

Anlage 8, schriftliche Nachfrage Bündnis 90/ Die Grünen zu Vorlage 4455/2020 ASS-Sitzung 20.08.2020

943 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467  
Fax       :  (0221) 221-22528 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  28.08.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 47. Sitzung des 
Ausschusses Soziales und Senioren vom 20.08.2020 
öffentlich 
4.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
4455/2020 
 
Im Rahmen der Debatte über die Festsetzung der Tagesordnung wurde be-
schlossen die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben. 
 
 
Schriftlich eingereichte Nachfrage zu TOP 4.1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 
 
Wie wird mit der Weiterförderung der 5 bestehenden GWA-Gebiete verfahren? 
 
 
Anmerkung der Schriftführung: 
In der Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren vom 20.08.2020 wurde 
vereinbart, dass schriftlich eingereichte Nachfragen schriftlich als Anlage zur 
Niederschrift beantwortet werden. Eine Vorlage ist nicht zu fertigen.

Anlage 12, Auszug BV 3, 31.08.2020

2217 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 03.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 31.08.2020 
öffentlich 
9.2.5 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Sta dt Köln 
4455/2020 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- 
arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus- 
zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). 
 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, 
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- 
wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- 
arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro.  
 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- 
beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / 
Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im 
Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö- 
he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso 
durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach- 
losigkeit.  
 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- 
ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- 
samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil-

plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt den Änderungs- bzw. Zusatzantrag 
gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates (Anlage 6) der CDU-Fraktion im Rat 
der Stadt Köln und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat beschlos- 
sen.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 14, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 4455-2020

934 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 07.09.2020  
öffentlich 
10.11 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
4455/2020 
RM Joisten schlägt vor, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. Er bittet 
die Verwaltung, zur Erleichterung der Abstimmung die verschiedenen Beschlüsse 
der Bezirksvertretungen darzustellen und mit einer Stellungnahme zu versehen. 
 
RM Frank betont, die Vorlage sei abstimmungsreif. Der als Anlage 6 beigefügte Än-
derungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhalte 
alle wesentlichen Punkte. In dieser Fassung solle abgestimmt werden. 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum in 
den Rat.

Anlage 6, Antrag Ausschuss Soziales und Senioren vom 20.08.2020 AN.1031.2020

3029 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.08.2020 
 
AN/1031/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
 
TOP 4.1:  Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat möchten Sie bitten, nach-
folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Senio-
ren am 20.08.2020 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
  
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für 
die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des 
neu entwickelten Förderprogramms auf neun weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage 
zum Änderungsantrag). 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 in Teilplan 1005, Leistun-
gen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen veran-
schlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 
557.182€. 
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahr-
zunehmenden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozial-
arbeiter/in /Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVÖD-SuE beim Amt für Sozia-
les, Arbeit und Senioren mit Aufwendungen in Höhe von 51.400€ im Jahr 2020 und 154.200€ 
im Jahr 2021 sowie hierfür anfallende Sachmittel in Höhe von 8.550€ im Jahr 2020 und 
25.600€ im Jahr 2021. 
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer exter-
nen wissenschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamtkosten 250.000€).

- 2 - 
 
Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln im Teilplan 1005, Leistungen zur Ver-
meidung von Obdachlosigkeit. 
  
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Anlage zum Änderungsantrag ASS 20.08.2020 zu TOP 4.1 Förderprogramm: 
Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit- Gebietsauswahl  
Umfang der Gemeinwesenarbeit bei den Trägern 
 
Bezirk Nummer 
Raumeinheit 
Bezeichnung Raumeinheit  Stellenumfang 
GWA 
 
2  Kölnberg 1,0 
3 305010002 Alt-Müngersdorf- Technologie Park 0,5 
5 50504002 Merheim (lrh.)-Am Ginsterpfad 0,5 
6 611010001 Roggendorf 0,5 
7 714030002 
 
 
Zündorf-Nord-Rosenhügel 
 
Finkenberg 
0,5 
 
1,0 
8 806030003 
 
 
Merheim-Mitte-Winterberger Str. 
 
Gernsheimer Str. 
0,5 
 
0,5 
9 907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5 
  Gesamt 5,5

Beratungsverlauf (9)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4455/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.06.2020
Erstellt
02.01.2020 09:48