4455/2020
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
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Anlage 13, Auszug BV5 zu 4455-2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (022 1) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 04.09.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 46. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.09.2020 öffentlich 9.2.3 Förderprogramm: Gemeinwes enarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: „Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwe- senarbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus- zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö- he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach- losigkeit. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Auf Basis der Anlage 2 bittet die Bezirksvertretung Nippes den Rat der Stadt Köln, die Laufzeit der Gemeinwesenarbeit der Dauer einer wissenschaftlichen Begleitung anzupassen und die entsprechenden Mittel zur Finanzierung sicherzustellen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 4455/2020 Freigabedatum 08.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Be- schlussvorschlag). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzuneh- menden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergü- tungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personal- kosten in Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wis- senschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Gesamtkosten 250.000 Euro). Die Fi- Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 nanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Ob- dachlosigkeit. 1. Beschlussalternative: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf acht weitere Fördergebiete (s. Anlage zur Beschlussalternative) auszuweiten. Der Rat beschließt die Freigabe der im der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 500.000 Euro. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzuneh- menden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in / So- zialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren mit Aufwendungen in Höhe von 51.400 Euro im Jahr 2020 und 154.200 Euro im Jahr 2021 sowie hier- für anfallende Sachmittel in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 und 25.600 € im Jahr 2021. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wis- senschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Gesamtkosten 250.000 Euro). Die Fi- nanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Ob- dachlosigkeit. 2. Beschlussalternative Der Rat stimmt der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit sowie der Zusetzung von zusätzlichen Stel- len nicht zu. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 187.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 p.a. a) Personalaufwendungen 115.650 € b) Sachaufwendungen etc. 446.850 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage und Notwendigkeit zur Ausweitung zur unabweisbaren Wahrnehmung notwen- diger Aufgaben Seit 1990 fördert die Stadt Köln die Gemeinwesenarbeit in Wohngebieten mit besonderem Hand- lungsbedarf. Der Rat der Stadt hat nach einer Modellförderung und anschließender Evaluierung mit Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwer- punktwohngebieten festgelegt, um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Per- spektive zu entwickeln. Gefördert wurde die Gemeinwesenarbeit in den Wohnsiedlungen Gerhart- Hauptmann-Straße und Hermann-Kunz-Straße sowie in den GAG-Siedlungen Ostheim und Am Do- newald. In der Sitzung am 20.12.2016 hat der Rat die kommunale Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis eines neu entwickelten Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quartier – Konzept zur För- derung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“ beschlossen. Seit dem 01.01.2017 wird Gemeinwesenarbeit in den Stadtvierteln Neu-Bocklemünd, Westend, Kalk- Nord, Holweide-Ost und Am Donewald mit jeweils einer halben Stelle Sozialarbeit gefördert. Während insgesamt positive Entwicklungen hinsichtlich der sozialen Infrastruktur in den geförderten Wohngebieten stattgefunden haben und Mitwirkungsmöglichkeiten erschlossen worden sind, drohen 4 sich in anderen städtischen Quartieren die Problemlagen zu verfestigen. Polarisierungs- und Segre- gationsprozesse führen zunehmend zu einem Ungleichgewicht zwischen den Stadtteilen. Über den politischen Veränderungsnachweis hat der Rat in 2018 beschlossen, für die Ausweitung der kommunal finanzierten Gemeinwesenarbeit Mittel in Höhe von 500.000 € in den Haushaltsplan 2019 einzustellen und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben. Auf Grundlage des bisherigen Konzepts sollte die Ausweitung der Gemeinwesenarbeit über ein neu entwickeltes Förder- programm umgesetzt werden. Ausgehend von den Erfahrungen, dass Impulse zu einer Quartiersentwicklung, die ohne Einbezie- hung der Bewohnerschaft lediglich „von außen“ gestartet werden, wenig wirkungsvoll sind, stellt Ge- meinwesenarbeit mit dem Ansatz Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner den Zugang zu benachteiligten Bevölkerungsgruppen sicher. Insofern ist diese Form der Gemeinwesen- arbeit zwingender Bestandteil des neuen Förderprogramms und Gegenstand der Förderung. Die im politischen Veränderungsnachweis grundsätzlich bereits vom Rat beschlossene Ausweitung der Gemeinwesenarbeit ist auch im Hinblick auf die aktuell geltende Bewirtschaftungsverfügung drin- gend geboten. Die finanziellen Ausgaben sind für die Wahrnehmung notwendiger Aufgaben unab- weisbar erforderlich, da sie der akuten Krisenbewältigung (sprich: der Pandemiebekämpfung bzw. Abmilderung ihrer Folgen) dienen und zudem über den präventiven Ansatz der Gemeinwesenarbeit die Sicherung bestehender Strukturen beabsichtigen. Gerade in der sich jetzt abzeichnenden Situation, die nach Einschätzung von Experten äußerst schwierige wirtschaftliche Folgen mit sich bringt, wird der gesamtgesellschaftliche Zusammenhalt auf eine große Probe gestellt. Vor allem in ohnehin schon benachteiligten Stadtteilen, deren Bewohnerschaft durch einen hohen Anteil an prekären Lebenslagen gekennzeichnet ist, sind zusätzliche Belastungen und Anforderungen zu erwarten. Genau hier leistet der Einsatz von Gemeinwesenarbeit mit seinem aktivierenden Cha- rakter einen wesentlichen Beitrag dazu, nachbarschaftliches Miteinander zu stärken und damit die direkten Folgen der gegenwärtigen Pandemie zu mildern. Eckpunkte des Förderprogramms Während der Bedarf an Gemeinwesenarbeit dauerhaft besteht, wird die Förderung der Maßnahmen in den einzelnen Gebieten auf vier Jahre befristet. Eine Verlängerung der Maßnahme ist grundsätz- lich unter bestimmten Bedingungen möglich. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Stadtvierteln mit besonderen sozialen Problemlagen. Die Fördergebiete umfassen eine Größenordnung von ca. 1.000 bis 5.000 Einwohner und sind durch Gemeinsamkeiten der Lebenswelten der Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Fördergebiets definiert. Die Auswahl der durchführenden Träger der Gemeinwesenarbeit erfolgt nach Antragsstellung über eine einheitliche Bewertungsmatrix. Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase erstellt der durchführende Träger der Gemeinwesenarbeit eine quartiersbezoge- ne Ausgangsanalyse. Bestandteil der Ausgangsanalyse ist u.a. eine Aktivierende Befragung. Anhand eines vorgegebenen, standardisierten Fragebogens soll die Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner über persönlichen Kontakt ermittelt werden. Als Ergebnis wird eine valide Aussage zu unterschiedli- chen Fragekomplexen angestrebt. Darüber hinaus soll der Fragebogen als Evaluationsinstrument eingesetzt werden. Auf Grundlage der Ausgangsanalyse legt der Träger spätestens im sechsten Monat der Förderung ein qualifiziertes bewohner- und stadtteilorientiertes Konzept vor. Dieses wiederum ist Ausgangspunkt der anschließenden zweiten Phase, in der die Gemeinwesenar- beit umgesetzt wird. Die beauftragten Träger richten zu Beginn der Förderung im Stadtviertel ein Büro der Gemeinwesen- arbeit ein. Bereits vorhandene Räumlichkeiten des Trägers können in Abstimmung mit dem Förder- 5 mittelgeber genutzt werden. Von besonderem Interesse für die Stadt Köln ist, Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das För- derprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne ei- nes lernenden Programmes weiter zu entwickeln. Neben dem Jahresbericht und dem Verwendungsnachweis erfolgt die Qualitätssicherung bzw. die Steuerung der Fördermaßnahmen über Ziel- und Nachhaltegespräche auf operativer Ebene, Wirk- samkeitsdialogen auf Leitungsebene sowie über einen jährlich stattfindenden Fachaustausch mit Fortbildungscharakter. Auswahl der Fördergebiete Die Auswahl der Fördergebiete (Anlage zum Beschlussvorschlag bzw. zur Beschlussalternative) rich- tet sich nach folgenden Kriterien: - Überdurchschnittliche und komplexe Problemlagen begründen ein vordringliches städtisches Inte- resse am Einsatz von Gemeinwesenarbeit. - Die in den Quartieren vorhandenen Problemlagen sind in einem begrenzten Zeitraum durch Ge- meinwesenarbeit zu beeinflussen. - Es sind vor Ort Strukturen vorhanden, die eine Arbeitsaufnahme ermöglichen. Im Rahmen eines kleinräumigen Monitorings werden anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren die besondere Problemlage und der besondere Handlungsbedarf der Gebiete im gesamt- städtischen Vergleich identifiziert. Dabei werden Strukturdaten zu den sozialen Lebensverhältnissen und Teilhabechancen heran gezogen. Die maßgeblichen Strukturdaten bzw. quantitativen Indikatoren sind: Transferleistungsdichte, Arbeitslosenanteil (SGBII), Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Ab- hängigkeitsquotient und Einwohnerdichte. Diese führen im Ergebnis zu einem Gesamtindex, woraus schließlich eine Liste potentiell förderfähiger Gebiete erstellt wird. Die Erhebung der Strukturdaten dient darüber hinaus als kontinuierliches Beobachtungssystem um die Entwicklung von Lebenslagen in Stadträumen vergleichend bewerten zu können. Die fachliche Bewertung der infrage kommenden Gebiete erfolgt mittels sozialräumlicher Analyse und wird federführend durch die Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren durchgeführt. Die fachliche Einschätzung kann dabei nur über „weiche“ Merkmale erfolgen. Solche nicht objektiv quanti- fizierbaren Merkmale können sein: Image des Quartiers, Kriminalität, Umweltqualität, Nahversorgung, medizinische Versorgung, Anbindung ÖPNV, Schulen, Kindertageseinrichtungen, soziale Einrichtun- gen, Bildungsangebote, Erholungs-, Kultur- und Freizeitangebote. Die über die quantitativen und qualitativen Indikatoren ermittelten Bedarfsstrukturen werden in einem weiteren Schritt mit den bereits vorhandenen Angebotsstrukturen und Ressourcen in den Gebieten abgeglichen. Für die Bewertung ist insbesondere maßgeblich, inwiefern bereits anderweitige Angebo- te stadtteilbezogener Sozialarbeit, insbesondere andere Angebote der Gemeinwesenarbeit, vorhan- den sind. Besondere Beachtung finden außerdem lokale Sondereinflüsse im Quartier, wie z.B. stationäre Ein- richtungen für bestimmte Personenkreise, deren Bewohner mit ihren kumulierten, homogenen Le- benslagen sich in besonderem Maße auf das Ergebnis des kleinräumigen Monitorings auswirken. Nach Erstellung eines Stadtteilrankings werden die förderfähigen Gebiete unter Berücksichtigung des bedarfsgerechten Ressourceneinsatzes festgelegt. In vier Großwohnsiedlungen, die zu den identifizierten Stadtvierteln gehören (Gernsheimer Straße, Chorweiler Mitte, Finkenberg und Kölnberg) bestehen Handlungsbedarfe, die weit über die örtliche Wirkung einer aktivierenden Gemeinwesenarbeit hinausgehen. Die besondere Situation in diesen Siedlungen erfordert andere Strategien bzw. eine Gesamtstrategie der Kommune, wie sie beispiels- weise im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“ verwirklicht wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Maßnahme „Zuhause im Veedel“ für Chorweiler Mitte im Verga- beverfahren und für Finkenberg in der Bedarfsfeststellung. Für die Gernsheimer Straße ist ein ent- 6 sprechender Antrag für diese Maßnahme gestellt. In der Großwohnsiedlung Kölnberg ist das Projekt „Veedelslotse – Port Kölnberg“ seit Ende 2019 in der Umsetzung. Wissenschaftliche Begleitung Zur Implementation und Entwicklung eines Fachcontrollings hinsichtlich des Förderprogramms plant die Verwaltung über ein Vergabeverfahren externen Sachverstand in Form einer wissenschaftlichen Begleitung hinzu zu ziehen. Ziel ist es dabei, einen effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhan- denen Mittel für die Bewohnerinnen und Bewohner in Kölner Quartieren mit besonderem Handlungs- bedarf dauerhaft sicher zu stellen. Die wissenschaftliche Begleitung soll Aussagen zur Wirksamkeit der Maßnahme der Gemeinwesenarbeit treffen und wird maßgebliche Bedeutung bei der Entschei- dung über die Auswahl, Fortsetzung und Verstetigung der Maßnahmen haben. Neben dem Aufbau eines Fachcontrollings soll es u.a. Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung sein, die Fachverwaltung und ggfs. weitere relevante Akteure bei der Implementation des Förderpro- gramms zu beraten und zu begleiten, sowie die Ergebnisse des Beratungsprozesses zu dokumentie- ren und nutzbar zu machen. Unter der Maßgabe der Fortschreibungsfähigkeit und möglicherweise Weiterentwicklung des Förderprogramms gilt es im Hinblick auf die zentralen Fragestellungen für die Gemeinwesenarbeit in Köln ein geeignetes Fachcontrolling-Konzept zu entwickeln. Es soll geklärt werden, inwiefern Daten zu relevanten Indikatoren bereits vorhanden sind oder noch beschafft wer- den müssen. Auch eine standardisierte Befragung der Bewohnerschaft im jeweiligen Fördergebiet soll entwickelt, durchgeführt und ausgewertet werden. Personalbedarf Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit Beschlussalternative müssen aufgrund der städti- schen Vorgaben auch für die verwaltungsinternen Stellen verwendet werden. Um die umfangreichen Aufgaben in weiteren Quartieren erfüllen zu können, ist die bedarfsgerechte Aufstockung von sozialarbeiterischen Ressourcen im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren erforder- lich. Ausgehend von einem gleichbleibenden Aufwand für Einsatz, Steuerung und Qualitätsmanagement der städtisch finanzierten Gemeinwesenarbeit (wie bei den fünf bisherigen Fördergebieten) wäre bei einer Ausweitung auf insgesamt 11 Fördergebiete ein Mehrbedarf von drei zusätzlichen Stellen not- wendig. Ein zusätzlicher Personalaufwand von lediglich 1,5 Mehrstellen entsteht - aufgrund von Synergieeffekten, die daraus resultieren, dass eine Ausweitung der Gemeinwe- senarbeit bei gleichen Rahmenbedingungen je Fördergebiet stattfindet; - im neuen Förderprogramm statt eines ausführlichen Verwendungsnachweises, sprich eines Regelnachweises, gewöhnlich ein vereinfachter Verwendungsnachweis zur Anwendung kommt; - anstelle der verpflichtenden Quartalsgespräche zwischen den zuständigen Fachkräften der Stadtteilkoordination und der Gemeinwesenarbeit künftig bedarfsgerecht mindestens halbjähr- liche Ziel- und Nachhaltegespräche geführt werden; - durch die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und Entwicklung eines Fachcontrol- lings. Der erforderliche zusätzliche Personalaufwand führt demnach zu jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 115.650 Euro für 1,5 zusätzliche Stellen bewertet nach EGr. S 15 Tarifvertrag für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes (TVÖD-SuE). Die Kosten bei zwei zusätzlichen Arbeitsplätzen belaufen sich auf 25.600 Euro jährlich. Hinweis zur 1. Beschlussalternative: Bei einer Ausweitung auf acht Fördergebiete werden für das Förderprogramm die gesamten Zuschussmittel in Höhe von 500.000 Euro benötigt. 7 Darüber hinaus entsteht aufgrund der dann von der Verwaltung zu steuernden insgesamt 13 Förder- gebiete ein erhöhter Stellenbedarf im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren von 2,0 Stellen Sozialar- beiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE (statt 1,5 Stellen), deren Fi- nanzierung nur bis zum 31.12.2021 gesichert ist. Finanzierung Die Mittel stehen im Haushalt 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach- losigkeit, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der not- wendigen Vorlaufzeiten ist mit dem Projektstart nicht vor dem 01.09.2020 zu rechnen. Im Jahr 2020 fallen daher nur anteilige Kosten an. Beirat Zur fachlichen und politischen Begleitung der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wird ein Beirat unter Geschäftsführung der Stadtteilkoordination im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren installiert. Hierzu wird eine gesonderte Beschlussvorlage für den Ausschuss für Soziales und Senioren erstellt. Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage erfolgt im Ausschuss für Soziales und Senioren leider verfristet. Dies ist mit der Notwen- digkeit begründet, dass aus Sicht der Verwaltung eine Beschlussfassung in der Juni-Sitzung des Ra- tes erforderlich ist. Die politisch gewünschte Ausweitung der Gemeinwesenarbeit bedarf keines Auf- schubs. Da das zur Beschlussfassung stehende Förderprogramm noch der Umsetzung bedarf, würde ein Ratsbeschluss im September oder später dazu führen, dass mit der inhaltlichen Arbeit der Träger erst im Jahr 2021 begonnen werden kann. Anlagen
Anlage 7, Auszug BV 8 vom 27.08.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 28.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 45. Sitzung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) vom 27.08.2020 öffentlich 8.2.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt den geänderten Beschlussvorschlag aus dem gemeinsamen Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt, der zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 20.08.2020 vorgelegen hat (AN/1031/2020) zur Abstim- mung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf neun weitere Fördergebiete aus- zuweiten (s. Anlage zum Änderungsantrag AN/1031/2020). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15- Transferauf- wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- arbeit in Höhe von jährlich 557.182€. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- beit wahrzunehmenden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in /Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVÖD- SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren mit Aufwendungen in Höhe von 2 51.400€ im Jahr 2020 und 154.200€ im Jahr 2021 sowie hierfür anfallende Sachmit- tel in Höhe von 8.550€ im Jahr 2020 und 25.600€ im Jahr 2021. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamt- kosten 250.000€). Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Hinw eis: Bezirksvertreter Boyens (AfD) hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilgenommen.)
Anlage 9, schriftliche Nachfrage SPD zu Vorlage 4455/2020 ASS-Sitzung 20.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 24.08.2020 47. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 20.08.2020 öffentlich 4.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 Im Rahmen der Debatte über die Festsetzung der Tagesordnung wurde be- schlossen die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben. Schriftlich eingereichte Nachfrage zu TOP 4.1 der SPD Fraktion: Wir begrüßen die Vorlage der Verwaltung zu den zusätzlichen Gebieten der GWA. 1. Gibt es Erkenntnisse, ob die „alten“, von der aktuellen Ratsvorlage nicht be- troffenen Gebiete ' weitergeführt werden bzw. ob angedacht ist, dass die be- reits eingesetzten Träger in davon unabhängige Gebiete wandern sollen? 2. Wieso wird es eine wissenschaftliche Begleitung geben, obwohl es schon seit Jahren dieses Programm gibt? Wäre das Geld nicht in der bestehenden Arbeit zur Unterstützung besser einsetzbar? Anmerkung der Schriftführung: In der Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren vom 20.08.2020 wurde vereinbart, dass schriftlich eingereichte Nachfragen schriftlich als Anlage zur Niederschrift beantwortet werden. Eine Vorlage ist nicht zu fertigen.
Anlage 15, Auszug BV 7, 01.09.2020 zu 4455/2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 02.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2020 öffentlich 7.2 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 Beschluss: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus- zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö- he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach- losigkeit. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 17, Zusammenfassung der Beschlüsse
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Anlage 17 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Beschlussvorlage 4455/2020 Darstellung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20.08.2020 wurde der gemeinsame Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1031/2020 (Anlage 6 zur Beschlussvorlage) gestellt. Zwischen dem 20.08.2020 und 03.09.2020 haben die sechs zu beteiligenden Bezirksvertretungen zur Beschlussvorlage der Verwaltung beraten und jeweils dem Förderprogramm sowie der wissenschaftlichen Begleitung einstimmig zugestimmt. Zu den weiteren Beschlusspunkten wurden unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen: Bezirksvertretung Porz Empfehlung entsprechend des Beschlusses der Verwaltung (s. auch Anlage 1 zur Beschlussvorlage) 6 weitere Fördergebiete und 1,5 Stellen für die Verwaltung Bezirksvertretungen Chorweiler und Nippes Empfehlung entsprechend der 1. Beschlussalternative der Verwaltung (s. auch Anlage 2 zur Beschlussvorlage) 8 weitere Fördergebiete und 2 bis 31.12.2021 befristete Stellen für die Verwaltung Ergänzung der BV Nippes: „die Laufzeit der Gemeinwesenarbeit der Dauer einer wissenschaftlichen Begleitung anzupassen und die entsprechenden Mittel zur Finanzierung sicherzustellen“. Bezirksvertretungen Kalk, Mülheim und Lindenthal Empfehlung entsprechend des Änderungs- bzw. Zusatzantrages AN/1031/2020 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 9 weitere Fördergebiete und 2 bis 31.12.2021 befristete Stellen für die Verwaltung Die Verwaltung bleibt bei dem in ihrer Beschlussvorlage dargestellten Vorschlag der Weiterentwicklung der GWA und hält die aufgeführten Begründungen weiterhin aufrecht.
Anlage 11, Auszug aus Beschlussprotokoll BV 9
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 02.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 46.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 31.08.2020 öffentlich 9.2.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Sta dt Köln 4455/2020 Herr Seldschopf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, den Beschluss zu ändern und den Beschlusstext an den Änderungsantrag im Ausschuss für Soziales und Senioren (Anlage 6) anzupassen. Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschluss ab- stimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs neun weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Änderungsantrag). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro 557.182 €. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro 51.400 € im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro 154.200 € ab dem Jahr 2021 sowie antei- liger Sachkosten in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021. erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamtkosten 250.000€). Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 2 zur Beschlussalternative GWA - Gebietsauswahl
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Anlage zur Beschlussalternative
Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit – Gebietsauswahl
Umfang der Gemeinwesenarbeit bei den Trägern
Bezirk Nummer
Raumeinheit
Bezeichnung Raumeinheit Stellenumfang
GWA
3
305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5
5
505040002 Merheim (lrh.) - Am Ginsterpfad 0,5
6
609020003
609020004
609020002
611010001
Chorweiler-Nord – Allerstr
Chorweiler-Nord - Heinrich-Böll-Gesamtschule
Chorweiler-Nord – Weserplatz
Roggendorf
1,0 gesamt
0,5
7
714030002 Zündorf-Nord – Rosenhügel 0,5
8
803030004
803030002
806030003
Vingst – Ansbacher Str.
Vingst – Homarstr.
Merheim-Mitte - Winterberger Str.
1,0 gesamt
0,5
9
907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5
Gesamt 5,0
Anlage 1 zum Beschlussvorschlag GWA - Gebietsauswahl
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Anlage zum Beschlussvorschlag
Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit – Gebietsauswahl
Umfang der Gemeinwesenarbeit bei den Trägern
Bezirk Nummer
Raumeinheit
Bezeichnung Raumeinheit Stellenumfang
GWA
3
305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5
5
505040002 Merheim (lrh.) - Am Ginsterpfad 0,5
6
611010001 Roggendorf 0,5
7
714030002 Zündorf-Nord – Rosenhügel 0,5
8
806030003 Merheim-Mitte - Winterberger Str. 0,5
9
907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5
Gesamt 3,0
Anlage 10, Beantwortung schriftliche Nachfragen GWA neu
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Anlage 10 / 2 Nachfragen vom 24.08.2020 und 28.08.2020 aus der 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 Beantwortung zweier Anfragen aus der Sitzung vom 20.08.2020 Folgende Nachfragen der SPD Fraktion wurden schriftlich eingereicht: 1. Gibt es Erkenntnisse, ob die „alten“, von der aktuellen Ratsvorlage nicht betroffenen Ge- biete ' weitergeführt werden bzw. ob angedacht ist, dass die bereits eingesetzten Träger in davon unabhängige Gebiete wandern sollen? 2. Wieso wird es eine wissenschaftliche Begleitung geben, obwohl es schon seit Jahren die- ses Programm gibt? Wäre das Geld nicht in der bestehenden Arbeit zur Unterstützung bes- ser einsetzbar? Folgende Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde schriftlich eingereicht: Wie wird mit der Weiterförderung der 5 bestehenden GWA-Gebiete verfahren? Antwort der Verwaltung zu Frage 1 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Am 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Förderung der Gemeinwesenarbeit in fünf Quartieren auf der Basis des entwickelten Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quar- tier – Konzept zur Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Hand- lungsbedarf“ beschlossen. Folgende Träger wurden mit der Umsetzung beauftragt: - Aktion Nachbarschaft e.V.- für die Quartiere „Neu – Bocklemünd“ und „Westend“ - Diakonisches Werk Köln und Region – für das Quartier „Holweide“ - Veedel e.V. – für das Quartier „Kalk Nord“ - Christliche Sozialhilfe Köln e.V. – für das Quartier „Am Donewald“ Die Förderungen, die über Zuwendungsvereinbarungen geregelt sind, enden grundsätzlich zum 31.12.2020. In § 5 Abs. 2 der Zuwendungsvereinbarung ist geregelt, dass „(…) der Träger bis zum 30.06.2020 eine abschließende Analyse zu den Wirkungen im Quartier auf Grund seiner Tätigkeiten vor Ort darlegen sowie die weitere Bedarfslage benennen (wird). Diese Analyse bildet die Grundlage für die Feinabstimmung der Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten.“ Die Berichte zur Analyse liegen mittlerweile vor und werden von der Verwaltung ausgewer- tet. Aufgrund jeweils unterschiedlicher Problemlagen, Ressourcen, Zielsetzungen und Zieler- reichungsgrade wird jedes Fördergebiet gesondert betrachtet. Zum jetzigen Stand der Auswertung lässt sich sagen, dass (Anfangs-) Schwierigkeiten in der Umsetzung des Konzepts wie z.B. das Finden geeigneter Räumlichkeiten im Quartier, Um- zug wegen Sanierung des Objektes, Stellenbesetzung und Personalwechsel bei den Trägern (mit einhergehenden Vakanzen), die Zielerreichung in allen fünf Fördergebieten erschwert und verzögert haben. - 2 - Von Seiten der Verwaltung ist deshalb beabsichtigt, die Förderung der bestehenden Gebiete ab 01.01.2021 fortzusetzen. Zur Verlängerung der Förderung in den bisherigen Gebieten der Gemeinwesenarbeit bereitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor. Wenn der Rat das zur Zeit in der Beratung be- findliche Förderprogramm beschlossen hat, soll diese Weiterförderung unter den Bedingun- gen des Förderprogramms geschehen. Antwort der Verwaltung zu Frage 2 der SPD-Fraktion Die bisherige Förderung der Gemeinwesenarbeit erfolgt auf der Basis des klar umrissenen Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quartier – Konzept zur Förderung der Gemein- wesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“. Die angestrebte Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Fördergebiete soll über ein neues Förderprogramm erfolgen. Dabei ist vorgesehen, dass die Träger auf der Basis einer individuellen Ausgangsanalyse ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vorlegen. Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, Erkenntnisse und Hinweise zur Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen in den Quartieren und des Förderpro- gramms insgesamt zu gewinnen. Ziel ist es dabei, einen effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Mittel für die Bewohnerinnen und Bewohner in Kölner Quartieren mit be- sonderem Handlungsbedarf dauerhaft sicher zu stellen. Die wissenschaftliche Begleitung soll Aussagen zur Wirksamkeit der Maßnahmen und des Förderprogramms treffen. Sie wird maßgebliche Bedeutung bei der Entscheidung über die Auswahl, Fortsetzung und Verstetigung der Maßnahmen haben. Neben dem Aufbau eines Fachcontrollings soll es u.a. Aufgabe der wissenschaftlichen Be- gleitung sein, die Fachverwaltung und ggfs. weitere relevante Akteure bei der Umsetzung des Förderprogramms zu beraten und zu begleiten, sowie die Ergebnisse des Beratungspro- zesses zu dokumentieren und nutzbar zu machen. Unter der Maßgabe der Fortschreibungs- fähigkeit und möglicherweise Weiterentwicklung des Förderprogramms gilt es im Hinblick auf die zentralen Fragestellungen für die Gemeinwesenarbeit in Köln ein geeignetes Fachcon- trolling-Konzept zu entwickeln. Über ein zu entwickelndes Fachcontrolling-Konzept sollen u.a. die Fachverwaltung und ggfs. weitere relevante Akteure bei der Umsetzung des Förder- programms beraten und begleitet werden. Darüber hinaus soll geklärt werden, inwiefern Daten zu relevanten Indikatoren bereits vor- handen sind oder noch beschafft werden müssen. Außerdem soll eine standardisierte Befragung der Bewohnerschaft im jeweiligen Förderge- biet entwickelt, durchgeführt und ausgewertet werden.
Anlage 16, Auszug BV 6, 20.08.2020 zu 4455/2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 09.09.2020 Auszug aus der Niederschrift der 52. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020 öffentlich 9.2.4 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 Bezirksvertreter Herr Kleinjans befürwortet die Vorlage, dies müsste auch dringend noch in anderen Stadtteilen umgesetzt werden. Beschluss: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus- zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö- he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach- losigkeit. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 1. Beschlussalternative: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf acht weitere Fördergebiete (s. An- lage zur Beschlussalternative) auszuweiten. Der Rat beschließt die Freigabe der im der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemein- wesenarbeit in Höhe von jährlich 500.000 Euro. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- beit wahrzunehmenden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD- SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren mit Aufwendungen in Höhe von 51.400 Euro im Jahr 2020 und 154.200 Euro im Jahr 2021 sowie hierfür anfallende Sachmittel in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 und 25.600 € im Jahr 2021. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Abstimmungsergebnis zum Beschluss: Einstimmig abgelehnt bei Abwesenheit von Herrn Ertan (CDU) Abstimmungsergebnis zur 1. Beschlussalternative: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ertan (CDU)
Anlage 3 Förderprogramm GWA -final 2020-03
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Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln I. Einführung In Köln sind, wie auch in anderen Städten, weiter zunehmende Polarisierungs- und Segregationsprozesse festzustellen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den Quartieren führen. Menschen mit geringer Bildung und niedrigem Einkommen konzentrieren sich größtenteils in belasteten Quartieren. Diese Quartiere sind besonders von strukturellen Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen betroffen. Daher stellt sich die Aufgabe, geeignete Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort zu entwickeln. Diese Herausforderung findet Eingang in den Masterplan Soziales Köln, der als kommunale Gesamtstrategie einer integrierten strategischen Sozialplanung erstellt wurde. Innerhalb des Handlungsfeldes soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung greift die Stadt Köln mit der Förderung von Gemeinwesenarbeit den Unterstützungsbedarf in den Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen auf. Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwerpunktwohngebieten festgelegt, um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Perspektive zu entwickeln. In 2016 hat der Rat auf der Basis eines neu entwickelten Konzepts die Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit aufgestockt. Der Ratsbeschluss zur Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Stadtgebiete erfolgte als Grundlage dieses Förderprogramms 2018. Gemeinwesenarbeit ist ein Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit, das sich mit seinen Analysen und Strategien auf sozialräumliche Gebiete bezieht, in denen die Menschen unter erschwerten Bedingungen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner eines Stadtteils, einer Siedlung, eines Quartiers werden aktiviert und dazu befähigt, ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und die dafür erforderlichen Kommunikationsstrukturen aufzubauen und zu stabilisieren. Zu diesem Zweck wird unter Einsatz unterschiedlicher Methoden Soziale Stadtteilarbeit mit der Aufgabenstellung geleistet, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das Gemeinwesen beeinträchtigenden strukturellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu ermöglichen. Die Fachkräfte für Gemeinwesenarbeit knüpfen an den konkret festgestellten Interessen, Aktivitäten und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und entwickeln daraus bedarfsgerechte Beratungs-, Aktivierungs- und Unterstützungsleistungen für das Quartier. Sie sind vor Ort erreichbar, arbeiten Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 2 aufsuchend und schaffen Vertrauen durch niederschwellige Arbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie streben bei allen ihren Aktivitäten danach, die Selbsthilfekräfte und die Eigeninitiative der Menschen zu stärken. Sie fördern die im Stadtviertel vorhandenen Potentiale und Eigenressourcen. Sie vernetzen sich mit anderen kommunalen und nichtkommunalen örtlichen Akteuren und stimmen ihre Vorhaben mit diesen ab. II. Fördergebiete/ Ausgangslage 1. Die Fördergebiete sind durch Gemeinsamkeiten in der Lebenswelt der dort wohnenden Menschen definiert. Sie haben eine Größenordnung von ca. 1000 bis 5000 Einwohner (siehe Karte/ Tabelle in der Anlage). 2. Die Förderung der Gemeinwesenarbeit ist in der Regel auf ein Fördergebiet je Stadtteil begrenzt. 3. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt durch die Stadt Köln anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren. Auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings sowie einer fachlichen Bewertung erfolgt nach Erstellung eines Stadtteilrankings die Festlegung der förderfähigen Quartiere. Der Ressourceneinsatz erfolgt bedarfsgerecht. III. Gegenstand und Ziel der Förderung 1. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit, die geeignet sind, durch Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verbesserung der Teilhabechancen und Lebenslagen bis hin zur Überwindung sozialer Problemlagen in den ausgewählten Quartieren einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner der festgelegten Quartiere aktiviert und befähigt, ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu stabilisieren. 2. Durch die Maßnahmen … sollen die Selbstorganisation der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert und das Selbsthilfepotential genutzt werden soll kommunikative Teilhabe ermöglicht werden Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 3 sollen niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen und von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden soll Partizipation am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben gestärkt werden soll ehrenamtliches Engagement gefördert und ausgeweitet werden. sollen neue Begegnungsmöglichkeiten aufgebaut und bereits vorhandene Initiativen der nachbarschaftlichen Begegnung (wie z.B. sportliche und kulturelle) ausgebaut werden wird die Angebotsstruktur im Quartier bekannt und die Bewohnerschaft befähigt diese zu nutzen IV. Art und Dauer der Förderung 1. Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen. a. Phase I (Ausgangsanalyse) Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer quartiersbezogenen Ausgangsanalyse mit dem Schwerpunkt Bedarfe und Ressourcen der Bewohnerschaft, auch mit Blick auf bereits vorhandene Eigeninitiativen und Aktivitäten. Basis ist die vorhandene Datenlage. Die Ergebnisse werden in einem Analysebericht dokumentiert und ausgewertet (VII.1.a). Die Förderung der Phase I beläuft sich auf maximal sechs Monate. b. Phase II (GWA-Maßnahme) Auf Basis der in Phase I erstellten Ausgangsanalyse legt der Antragssteller ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vor. Bedarfe, Ressourcen und Ziele der Bewohnerschaft finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Wirkungen und Messbarkeit (VII.1.b.). Bedarfsgerechte, messbare Ziele und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden gemeinsam zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem beauftragten Fördermittelempfänger entwickelt und fortgeschrieben. Der Fördermittelempfänger richtet zu Beginn der Förderung in zentraler Lage des Fördergebiets ein Büro der Gemeinwesenarbeit ein. Im Fördergebiet bereits vorhandene Räumlichkeiten des Antragsstellers können im Sinne des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber genutzt werden. Eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten des Fördermittelempfängers muss dabei gegeben sein. Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 4 V. Rahmenbedingungen der Förderung Die Förderung wird auf der Grundlage der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln umgesetzt. 1. Allgemeine Rahmenbedingungen a. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Kosteneffizienz sind neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. b. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist und der Fördermittelempfänger in wirtschaftlicher, fachlicher und organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben durchzuführen. c. Förderungen der Stadt Köln erfolgen grundsätzlich subsidiär. Der Fördermittelempfänger hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Der Fördermittelempfänger gibt hierüber eine Erklärung bei der Antragstellung ab. d. Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden, so dass die Zuwendungen insgesamt die Kosten der Maßnahme übersteigen (Verbot der Doppelförderung). e. Der Fördermittelempfänger gibt eine Eigenerklärung über seine erhaltenen und beantragten Fördermittel ab. f. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt wurden (siehe V.1.d.), zurückzuzahlen. g. Überschüssige Zuwendungen, Einsparungen durch Zuwendung Dritter sind zurückzuzahlen. h. Der Fördermittelempfänger bringt einen Eigenanteil in Höhe von 10% in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein. Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen des Antragstellers, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, anerkannt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 € festgesetzt. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen ist bis maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich. Über Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 5 die ehrenamtliche Leistung legt der Fördermittelempfänger einen entsprechenden Nachweis vor. Ehrenamtliche Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens des Fördermittelempfängers hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Hinsichtlich der Reise- und Bewirtungskosten gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sinngemäß in der aktuell geltenden Fassung. i. Nicht zuwendungsfähige Posten sind: Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) Spenden an Dritte Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) 2. Verwendungsnachweis a. Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ist bis zum 31.03. des folgenden Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. b. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind auch die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht sowie die verschiedenen Gesprächsformate (VII.). c. Die Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie der Personal- und Sachkosten erfolgt in getrennter Darstellung. Die Nachweise sind in Form von Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen. Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert geprüft. Die Sachkostenbelege werden detailliert je Förderprogramm in einer Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten Maßnahmen pro Jahr geprüft. Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit möglich. d. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht werden, so wird der Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der Nachweise angemahnt und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel hingewiesen. Bleibt dies erfolglos, werden die Mittel zurückgefordert. Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 6 3. Weitere Zuwendungsbedingungen a. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, Belege zehn Jahre aufzubewahren und sie innerhalb einer von der Stadt Köln gesetzten Frist vorzulegen oder zugänglich zu machen. Im Übrigen gelten insbesondere hinsichtlich der Anrechnung von Leistungen Dritter und der Erstattung des Zuschusses die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Dezernates für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung der Stadt Köln für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. b. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet dem Fördermittelgeber elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn… das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/ seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert c. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich zur Teilnahme und Mitwirkung am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, insbesondere zur Wirksamkeit der Leistungen, um Lernprozesse und gewonnene Erkenntnisse, die sich aus der Programmumsetzung ergeben, zu sichern und für die Weiterentwicklung der örtlichen Prozesse als auch des Programmansatzes nutzbar zu machen. Dies gilt auch bei einer wissenschaftlichen Begleitung des Förderprogramms. d. Der Fördermittelempfänger und die Stadt Köln arbeiten im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vertrauensvoll zusammen. Der Fördermittelempfänger weist bei seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei für Dritte bestimmten Informationen und Berichten darauf hin, dass die Maßnahme durch die Stadt Köln unterstützt und finanziert wird. Er achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit. e. Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Stadt Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 7 4. Laufzeit der Förderung Die Förderung der Gemeinwesenarbeit im Rahmen dieses Förderprogramms ist in der Regel auf vier Jahre befristet. Eine Verlängerung der Fördermaßnahme ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich (VII.1.b). 5. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische Kompetenz in der Gemeinwesenarbeit vorweisen können und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen bzw. fachlich qualifiziert sind. Die Fördermaßnahme wird von einer Fachkraft mit Abschluss Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter oder einer vergleichbaren Qualifikation durchgeführt. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ Diplom- Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder ein vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss bei dreijähriger ausgewiesener Fachkompetenz in der Gemeinwesenarbeit. Ausnahmen sind mit der Fachverwaltung abzustimmen. Darüber hinaus wird insbesondere folgendes Profil erwartet: ausgewiesene Fachkompetenz in mehreren sozialen Handlungsfeldern Erfahrung in der Moderation von Gruppenveranstaltungen 6. Finanzvolumen Die Förderung umfasst jährlich bedarfsgerechte Personalkosten Verwaltungsgemeinkosten Sachkosten für anfallende Miet-, IT-,Telefonkosten, Einrichtungsgegenstände sowie Büromaterial Maßnahmekosten zur Durchführung von Aktivitäten der Gemeinwesenarbeit Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Der Zuschuss bemisst sich auf der Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten (2020) sowie der „Richtlinie zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Stadt Köln. Dies sind im Einzelnen folgende Beträge: Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 8 Kostenposition p.a. 0,5 Stelle 1,0 Stelle Personalkosten Stellen à S 15 77.100 € 38.550 € 77.100 € Verwaltungsgemeinkosten Pauschale 3.855€ 7.710 € Sachkosten Raumkosten 5.579 € 5.579 € Einrichtungsgegenstände1 474 € 474 € Geschäftskosten 1.276 € 1.276 € Fernsprechkosten 346 € 346 € IT-Kosten 5.102 € 5.102 € Maßnahmekosten Aktivitäten 2.000 € 2.000 € Gesamtsumme 57.182 € 99.587 € Auf die Gesamtsumme ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (V.1.h.). Deckungsfähigkeit besteht dahingehend, dass einzelne Positionen/ eingesparte Kosten bis zu 25% in die Maßnahmekosten einfließen können. VI. Verfahrensablauf 1. Antragsstellung Der Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln bis zum (…) einzureichen. Anträge können in elektronischer oder schriftlicher Form eingereicht werden. a. Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen: Kosten- und Finanzierungsplan Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zuschüsse von Dritten und von der Stadt Köln Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen Nachweis über die Qualifikation des durchführenden Fachpersonals (V.5.) Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 9 Vor Beginn der Phase II, also spätestens im sechsten Monat von Phase I, ist ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept (IV.1.b.) einzureichen. Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 2. Zahlungsmodalitäten Die Berechnung des Förderzuschusses ergibt sich aus V.6.. Die Abschlagszahlungen werden viermal jährlich im ersten Monat eines Quartals vorgenommen. Erstmalig wird ein Abschlag zu dem Quartal fällig, in dem das die Leistung erbringende Fachpersonal die Arbeit aufnimmt. Vorab ist der Beginn der Stadt Köln mitzuteilen. VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines lernenden Programmes weiter zu entwickeln. Durch Steuerungsinstrumente soll in erster Linie ein Kommunikationsprozess zur gemeinsamen Auseinandersetzung aller Beteiligten mit dem Programm angestoßen werden. Im Rahmen dessen sollen Erkenntnisse zum Stand des Förderprogramms sowie der einzelnen Fördermaßnahme gewonnen werden. Dabei gilt es, insbesondere den Blick für Verbesserungspotentiale sowohl innerhalb der Programmvorgaben als auch in der Umsetzung vor Ort zu schärfen. 1. Analysebericht, Jahresberichte, Ergebnisbericht a. Phase I (Ausgangsanalyse) Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 10 Der Analysebericht (IV.1.a.) wird dem Fördermittelgeber spätestens im sechsten Monat der Förderung eingereicht. Insbesondere anhand eines vorgegebenen, standardisierten Fragebogens wird die Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner über persönlichen Kontakt ermittelt. Um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, werden aktivierende Befragungen erwartet, deren Anzahl zuvor vom Fördermittelgeber festgelegt wird. Der Bericht soll u.a. Aussagen treffen … zu den Wohneigentumsverhältnissen und der Bewohnerstruktur zur infrastrukturellen Situation zu Problemfeldern und Ressourcen des Fördergebiets zur Lebenssituation der Bewohnerschaft unter Berücksichtigung einzelner Bewohnergruppen zu bestehenden Angeboten und Eigeninitiativen der Bewohnerschaft zum Image des Fördergebiets zu Methoden und zur Vorgehensweise b. Phase II (GWA-Maßnahme) Die Jahresberichte und der Ergebnisbericht dokumentieren den Stand der Zielerreichung, Erfolge und Abweichungen der Fördermaßnahme und werden in standardisierter Form erstellt. Der Fördermittelempfänger legt bis zum Ende des 13. und 25. Monats der Förderung jeweils einen Jahresbericht vor, zum Ende des 37. Fördermonats legt er einen umfassenden Ergebnisbericht vor. Grundlage des Ergebnisberichts ist eine Analyse zu den bisher erzielten Wirkungen im Quartier auf Grund der Tätigkeiten vor Ort. Daraus abgeleitet wird die weitere Bedarfslage benannt. Der Ergebnisbericht ist Voraussetzung und Ausgangspunkt für die Abstimmung der Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten. 2. Ziel- und Nachhaltegespräche In Phase II werden bedarfsgerecht, träger- und gebietsabhängig, in regelmäßigen, mindestens halbjährlich stattfindenden Gesprächen zwischen durchführender Fachkraft der Gemeinwesenarbeit und der zuständigen Fachkraft des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele der Förderung besprochen. 3. Wirksamkeitsdialog Die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht bilden die Grundlage für den in Phase II jährlich stattfindenden Wirksamkeitsdialog zwischen dem Amt für Förderprogramm Gemeinwesenarbeit Seite 11 Soziales, Arbeit und Senioren und dem Fördermittelempfänger auf Leitungsebene. 4. Fachaustausch Jährlich findet ein Fachaustausch bei verpflichtender Teilnahme der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren und der durchführenden Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit statt. Ziel des Fachaustauschs ist die fachliche Reflexion der Arbeit. Der Fachaustausch soll Praxisbezug und Fortbildungscharakter haben. VIII. Rückforderung von Fördermitteln Zuwendungen werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder der Fördermittelempfänger die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn sich die Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen (Ausnahme Festbetrag) oder wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für Rückforderungsansprüche werden entsprechende Zinsen verlangt. Im Übrigen werden Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn der Fördermittelempfänger gegen die Festlegungen im Förderprogramm verstößt. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise/ Berichte nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 1 An beweglichen Gegenständen, die mit Hilfe von Zuwendungen vom Fördermittelempfänger beschafft worden sind, um die geförderte Maßnahme durchzuführen, erwirbt grundsätzlich der Fördermittelempfänger Eigentum. Der Eigentümer ist verpflichtet, die so beschafften Gegenstände sorgfältig zu behandeln und gemäß dem Verwendungszweck bereitzuhalten und zu verwenden. Ferner ist er verpflichtet Gegenstände gemäß der Wertgrenzen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) in der geltenden Fassung zu inventarisieren. Wenn der Gegenstand nicht gemäß dem Zweck verwendet, veräußert oder über sie in ähnli cher Weise verfügt wird oder die Zuwendung zurückgefordert wird ist von dem Fördermittelempfänger ein Wertausgleich zu leisten
Sachstandsbericht
2450 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/50/502
___________________________
Vorlagen-Nummer
4455/2020
Stand: 26.08.2022
Sachstandsbericht
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die
Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu
entwickelten Förderprogramms auf neun weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Ände-
rungsantrag).
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 in Teilplan 1005, Leistungen zur
Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen veranschlagten Mittel
zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 557.182 €.
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzuneh-
menden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in
/Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVÖD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Seni-
oren mit Aufwendungen in Höhe von 51.400 € im Jahr 2020 und 154.200 € im Jahr 2021 sowie hierfür
anfallende Sachmittel in Höhe von 8.550 € im Jahr 2020 und 25.600 € im Jahr 2021.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wis-
senschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamtkosten 250.000€).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausweitung der Gemeinwesenarbeit (GWA) auf die neuen Fördergebiete im Rahmen des neuen
Förderprogramms ist in Umsetzung: Die Träger sind ausgewählt, die Zuwendungsvereinbarungen
unterzeichnet, die Stellen der Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit sind durch die Träger besetzt. Die
von den Trägern zu erstellenden Ausgangsanalysen, die als Phase 1 Bestandteil des Förderpro-
gramms Gemeinwesenarbeit sind, sind erfolgt. Die von den Trägern zu erstellenden „gebietsgenau-
en“ Konzepte liegen vor und sind in der Umsetzung (Phase 2).
Nächste Schritte:
Planung und Umsetzung des Fachaustauschs mit den Trägern der GWA am 01.09.2022
Ausschreibung Wissenschaftliche Begleitung bis 11/2022
2
Verstetigung der befristeten 2,0 Stellen Stadtteilkoordinator/in zur Steuerung der GWA
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.06.2023
Anlage 4 Gebietsauswahl GWA - Gebiete in Karten
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Ausweitung Gemeinwesenarbeit – Gebietsauswahl (einzelne Gebiete)
Zündorf Nord – Rosenhügel Alt-Müngersdorf – Technologie Park Merheim (lrh.) – Am Ginsterpfad Chorweiler Nord
Roggendorf Vingst – Ansbacher Str./ Homarstr. Winterberger Straße Oststraßen-Siedlung
Anlage 5 Gebietsauswahl GWA - Karte Gesamtstadt
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Ausweitung Gemeinwesenarbeit - neue Fördergebiete Alt-Müngersdorf - Technologiepark Merheim (lrh.) - Am Ginsterpfad Chorweiler - Nord Roggendorf Zündorf-Nord Rosenhügel Vingst - Ansbacher Straße / Vingst - Homarstraße Merheim (lrh.) -Am Ginsterpfad Oststraßen-Siedlung
Anlage 8, schriftliche Nachfrage Bündnis 90/ Die Grünen zu Vorlage 4455/2020 ASS-Sitzung 20.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 28.08.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 47. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 20.08.2020 öffentlich 4.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 Im Rahmen der Debatte über die Festsetzung der Tagesordnung wurde be- schlossen die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben. Schriftlich eingereichte Nachfrage zu TOP 4.1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Wie wird mit der Weiterförderung der 5 bestehenden GWA-Gebiete verfahren? Anmerkung der Schriftführung: In der Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren vom 20.08.2020 wurde vereinbart, dass schriftlich eingereichte Nachfragen schriftlich als Anlage zur Niederschrift beantwortet werden. Eine Vorlage ist nicht zu fertigen.
Anlage 12, Auszug BV 3, 31.08.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 03.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 31.08.2020 öffentlich 9.2.5 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Sta dt Köln 4455/2020 Geänderter Beschluss: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesen- arbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete aus- zuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesen- arbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenar- beit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Hö- he von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdach- losigkeit. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung ei- ner externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Ge- samtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teil- plan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt den Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates (Anlage 6) der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat beschlos- sen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 14, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 4455-2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 öffentlich 10.11 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 4455/2020 RM Joisten schlägt vor, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. Er bittet die Verwaltung, zur Erleichterung der Abstimmung die verschiedenen Beschlüsse der Bezirksvertretungen darzustellen und mit einer Stellungnahme zu versehen. RM Frank betont, die Vorlage sei abstimmungsreif. Der als Anlage 6 beigefügte Än- derungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhalte alle wesentlichen Punkte. In dieser Fassung solle abgestimmt werden. Beschluss: Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum in den Rat.
Anlage 6, Antrag Ausschuss Soziales und Senioren vom 20.08.2020 AN.1031.2020
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.08.2020 AN/1031/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 TOP 4.1: Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat möchten Sie bitten, nach- folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Senio- ren am 20.08.2020 zu setzen: Beschluss: Der Rat nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf neun weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Änderungsantrag). Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021 in Teilplan 1005, Leistun- gen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen veran- schlagten Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 557.182€. Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahr- zunehmenden Aufgaben befristet bis zum 31.12.2021 die Zusetzung von 2,0 Stellen Sozial- arbeiter/in /Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVÖD-SuE beim Amt für Sozia- les, Arbeit und Senioren mit Aufwendungen in Höhe von 51.400€ im Jahr 2020 und 154.200€ im Jahr 2021 sowie hierfür anfallende Sachmittel in Höhe von 8.550€ im Jahr 2020 und 25.600€ im Jahr 2021. Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer exter- nen wissenschaftlichen Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamtkosten 250.000€). - 2 - Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln im Teilplan 1005, Leistungen zur Ver- meidung von Obdachlosigkeit. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Anlage zum Änderungsantrag ASS 20.08.2020 zu TOP 4.1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit- Gebietsauswahl Umfang der Gemeinwesenarbeit bei den Trägern Bezirk Nummer Raumeinheit Bezeichnung Raumeinheit Stellenumfang GWA 2 Kölnberg 1,0 3 305010002 Alt-Müngersdorf- Technologie Park 0,5 5 50504002 Merheim (lrh.)-Am Ginsterpfad 0,5 6 611010001 Roggendorf 0,5 7 714030002 Zündorf-Nord-Rosenhügel Finkenberg 0,5 1,0 8 806030003 Merheim-Mitte-Winterberger Str. Gernsheimer Str. 0,5 0,5 9 907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5 Gesamt 5,5
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4455/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 02.01.2020 09:48