0488/2017/1
Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 22.02.2017 0488/2017/1 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 16.03.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.03.2017 Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, auf Wunsch des Ausschuss- vorsitzenden RM Frank, den beteiligten Gremien nachfolgende Beantwortung zur Kenntnis zu geben: Die SPD- Fraktion stellte folgende Fragen: 1. Nachdem die Wurzelschürfungen den eindeutigen Beweis erbracht haben, dass keine rele- vanten Wurzeln im Planungsareal der bisher vorgelegten Planungsvarianten nachzuweisen waren und durch den Landschaftsbeirat in der Sitzung vom 26.10.2016 die Baukörperfreigabe erfolgt ist, konnte dieser Projektstrang einschließlich des Zugangsbauwerks einvernehmlich gelöst und erfolgreich abgeschlossen werden. Es kann also nunmehr die entsprechende Pla- nung vorangetrieben werden. Dafür müssen die Planungsmittel frei gegeben werden. Frage: Wann ist die Freigabe der Planungsmittel zu erwarten? 2. Wie ist der genaue Verfahrensplan für die weitere Realisierung des Projektes und wie kann si- chergestellt werden, dass die bereits eingeleiteten Verfahren auch zügig umgesetzt werden? Bitte um eine genaue Darstellung der Perspektive! 3. Nachdem die Stadtverwaltung jetzt anscheinend eine neue Gutachterrunde einleiten will, stellt sich die Frage nach der Sicherung der bereits zugesagten Fördermittel. Wie wird die Stadt im Laufe des Verfahrens die Fördermittel u. a. der Deutschen Stiftung und der NRW-Stiftung si- chern? Beantwortung: Zu 1. Die Wurzelschürfungen konnten eine wesentliche Vorfrage des Baugenehmigungsverfahrens für den Umbau des Hauses Belvedere zu einem Begegnungszentrum klären. Die Gestaltung des Zugangsbauwerkes sowie des für den barrierefreien Zugang erforderlichen Aufzuges konnte damit geklärt werden. Offen ist nach wie vor die Frage, ob die unmittelbar vor dem Wintergarten stehende 150 Jahre alte Platane, die den Schutz eines Naturdenkmals genießt, gefällt werden kann. Erst eine Ent- scheidung über den durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster gestellten selbstständigen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes ermög- licht eine Entscheidung über die Gestaltung des Wintergartens im Rahmen des vorgesehenen 2 Umbaus, die in den entsprechenden Bauantrag bzw. den Antrag auf einen erneuten qualifi- zierten Bauvorbescheid einfließen wird. In dem Verfahren über die Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzes zur Fällung der Platane sind die Schutzgüter Naturschutz insoweit und der Denkmalschutz für das Haus Belvedere gegeneinander abzuwägen. Diese Abwägung setzt die Ermittlung der ent- scheidenden, in die Abwägung einzustellenden Belange voraus. Dabei spielt eine entschei- dende Rolle die Beantwortung der Frage, ob es möglich ist, den Wintergarten als Teil des Denkmals baulich so zu ertüchtigen, dass auch der 150 Jahre alte Baum erhalten werden kann oder ob dies nicht möglich ist. Dies soll nunmehr sinnvoller Weise aber nicht abstrakt auf das Denkmal bezogen werden, sondern im Hinblick auf das Projekt des Umbaus zu einem Begegnungszentrum. Das vom Förderkreis entwickelte Nutzungskonzept ist daher eine we- sentliche Grundlage der Betrachtung möglicher baulicher Varianten zur Gestaltung des Win- tergartens. Die verwaltungsinterne Abstimmung zur Vergabe der erforderlichen Gutachten ist zwischen- zeitlich abgeschlossen und die Aufträge wurden vergeben. Bis spätestens Ende Februar 2017 werden belastbare Ergebnisse vorliegen, die dann in die Abwägung der beiden Schutzgüter Naturschutz und Denkmalschutz einzustellen sind. Über das Ergebnis der Abwägung ist der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln zu berichten. Nach Klärung dieser Vorfrage ist es dann möglich, den Bauantrag für das Projekt Begeg- nungszentrum Haus Belvedere zu erstellen. Vertragsentwürfe zum Abschluss eines Zuwendungsvertrages auf der Grundlage des Ratsbe- schlusses aus dem Sommer 2015 werden aktuell mit dem Förderkreis final abgestimmt. In ei- nem gemeinsamen Gespräch am 25.01.2017 wurde mit dem Förderkreis vereinbart, kurzfristig die vorliegenden Vertragsentwürfe abzustimmen. Es besteht Einvernehmen, dass die Finali- sierung des Fördervertrages und des Erbbaurechtsvertrages bis Ende Februar abgeschlossen sein soll. Mit der Unterzeichnung der Verträge steht dann einer Auszahlung von Planungsmit- teln nichts mehr im Wege. Mit der erfolgten Vergabe der zusätzlich notwendigen Gutachten hat die Verwaltung zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass die erforderlichen Vorfragen für die weitere Planung schnellstmöglich und belastbar geklärt werden. Zu 2. Insoweit wird auf die Beantwortung zu 2. verwiesen. Zu 3. Seitens der Verwaltung werden, wie ausgeführt, die erforderlichen Prozesse unverzüglich und mit hoher Priorität vorangetrieben. Der Förderverein und die Verwaltung sind in Kontakt mit den Fördermittelgebern und werben um Verständnis für die Verzögerungen, die aus den Wechselbezügen des Projektes mit dem Naturschutz entstehen. Bisher konnte erreicht wer- den, dass die entsprechenden Fördermittelzusagen aufrechterhalten werden. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen RM Frank bittet die Verwaltung um nähere Informationen zur aktuellen Lage. Fr. BG Berg weist ausdrücklich darauf hin, dass bisher keine Fällgenehmigung aus den dargestellten Gründen erteilt werden konnte, da zunächst zu untersuchen sei, ob das Naturdenkmal Platane aus zwingenden Gründen zum Schutz des Baudenkmals Belvedere gefällt werden muss oder erhalten werden kann, ohne das Baudenkmal zu schädigen. Fr. BG Berg führt weiter aus, dass Wurzelschürfungen beauftragt wurden und ein Statiker diese Maß- nahme begleitet. Bis Ende Februar werden erste Ergebnisse erwartet. RM Frank weist darauf hin, dass aktuell – auch vom Förderverein – die Befürchtung geäußert wird, 3 dass durch die Wurzelschürfungen Risse im Gebäude entstanden sein sollen und die Standfestigkeit beeinträchtigt sein könnte. Fr. BG Berg erläutert, dass hierzu heute Vormittag ein Ortstermin stattgefunden hat. Es ist ein Riss im Erdreich im Bereich des Fundaments des Hauses Belvedere entstanden, da entgegen der Abstim- mung zu den Arbeiten geringfügig das Fundament untergraben worden ist. Hr. Fritz führt ergänzend aus, dass es diesen Vorfall auf der Baustelle gegeben habe. Die am Fun- dament entstandene Vertiefung ist jedoch sofort wieder mit geeignetem Material vollständig verfüllt worden, so dass durch die Wurzelschürfungen keine nachhaltigen Schäden befürchtet werden müs- sen. Die Gefahrenbeseitigung erfolgte nach den Vorgaben des beauftragten Statikers. Die Grabun- gen konnten – ebenfalls auf der Grundlage detaillierter Vorgaben des Statikers - wieder aufgenom- men werden. Der nächste Zwischenbericht des Wurzelgutachters ist für den 14.02.2017 avisiert und soll den beteiligten Fachämtern vorgestellt werden. Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, dass der dargestellte Zeitplan eingehalten werden kann. RM Frank bittet darum, die dargestellten Fakten den beteiligten Gremien, die die Mitteilung zur Kenntnis bekommen haben, als Vorabauszug aus der Niederschrift zukommen zu lassen. gez. Berg
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0488/2017/1
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27