AN/0937/2024
Gewaltprävention: Angebot der Täter*innenarbeit sichtbar machen
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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2024 AN/0937/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 24.06.2024 Gewaltprävention: Angebot der Täter*innenarbeit sichtbar machen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Teresa De Bellis-Olinger, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 24.06.2024 zu setzen. Beschluss: 1. Die zuständigen Dezernate IV und V werden mit einer Kampagne zur breiteren Be- kanntmachung von Täter*innenarbeit beauftragt. Diese soll im öffentlichen wie im digi- talen Raum stattfinden. Die Kampagne soll zum einen über den Gewaltbegriff und über die unterschiedlichen Formen von Gewalt (psychisch, physisch), die im häusl ichen Rahmen stattfinden, aufklären. Täter*innen soll kommuniziert werden, dass es effek- - 2 - tive und bewährte Hilfs- und Präventionsangebote gibt, innerhalb derer sie an sich ar- beiten können und nicht stigmatisiert werden. Gleichzeitig soll die Kampagne Be- troffene und das soziale Umfeld adressieren, da diese erste Gewalthandlungen bzw. Alarmsignale besser und früher einordnen können, bzw. ihre*n Partner*in oder ihre*n Angehörige*n auf Anlaufstellen von Täter*innenarbeit hinweisen können. 2. Die Verwaltung soll für die Kampagne bestehende Strukturen zusammenbringen und externe Expertise aus der praktischen Täter*innenarbeit einholen. Hierfür eignen sich z.B. die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt e.V. aufgrund ihrer hohen Standards. Die Kampagne soll auf eine Landingpage führen, die Gewaltausübenden oder Gewaltbetroffenen den Weg zu einer für ihre Situation pas- senden Hilfe- oder Beratungsstelle innerhalb der Stadt weist. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in der Höhe von 20.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung - im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Begründung: Täter*innenarbeit ist laut Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit ein Angebot an gewaltaus- übende Menschen mit dem Ziel “erneute Gewaltausübungen zu verhindern, um so geschä- digte Personen zu schützen sowie häusliche Gewalt und Stalking präventiv zu bekämpfen.” Häusliche Gewalt ist laut aktuellen Zahlen des LKA Nordrhein-Westfalen drastisch gestiegen. Im Jahr 2022 wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in NRW 58.603 Fälle polizei- lich bekannt – das sind 9,7 Prozent mehr als im Jahr 2021. Rund 64.000 Menschen wurden Opfer häuslicher Gewalt und damit 8,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Laut Expert*innen in der Täter*innenarbeit fehlt es in der Bevölkerung oft an Wissen über die Anfänge und verschiedenen Gewaltformen. Typischerweise wird nur körperliche Gewalt als Gewalt wahrgenommen. Eine breitere Bekanntheit der Gewaltformen sowie des Angebots der Täter*innenarbeit ermög- licht (potenziellen) Täter*innen und deren sozialem Umfeld ein frühzeitiges Erkennen, Einord- nen und Handeln bei gewalttätigem Verhalten. Schlimmere Gewalteskalationen können mit früheren Gegenmaßnahmen häufiger verhindert werden. Täter*innenarbeit trägt einen Teil zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bei und ist wirkungs- voll: mehrere Studien, insbesondere aus den USA, belegen die Effektivität von Anti-Gewalt- - 3 - Trainings. Auch die Landesstiftung BaWü stützt sich in ihrer Evaluation von Täter*innenpro- grammen auf diese anerkannten Ergebnisse, die besagen, dass eine Absolvierung eines sol- chen Programms bei freiwillig teilnehmenden Täter*innen die Rückfallquote um ca. ein Drittel senkt. Gesellschaftlich mit häuslicher Gewalt verbundene Folgekosten, wie Traumata von Betroffe- nen und Familienmitgliedern, Job- oder Wohnungsverlust können frühzeitig verhindert werden. Grundsätzlich sollten vermehrt die Verursacher*innen von Gewalt bedacht werden. Bei ihnen anzusetzen verspricht eine nachhaltige, langfristige Verringerung von häuslicher Gewalt durch die Prävention von Taten. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0937/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
- Datum
- 12.06.2024
- Erstellt
- 11.06.2024 14:48