V/0495/2005
Solarkraftwerke auf städtischen Dächern
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Solarkraftwerke auf städtischen Dächern Beratungsfolge 21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Dem Konzept der Verwaltung zur solarenergetischen Nutzung von städtischen Dachflächen wird zugestimmt. 2. Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat 8/2004 ist damit erledigt (Anhang1). Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten für die Umsetzung des Konzeptes entstehen. Begründung: Im Rahmen der intensiven Klimaschutzaktivitäten unterstützt die Stadt Münster schon seit Jahren aktiv die Errichtung von Solarstromanlagen auf städtischen Gebäuden. Die erste private Solarstromanlage wurde bereits 1997 auf dem Dach des Annette-von-Droste- Hülshoff-Gymnasiums errichtet, wobei die Dachfläche dem Förderverein kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Die folgende Übersicht zeigt die seitdem errichteten Solaranlagen auf städtischen Gebäuden mit einer Gesamtleistung von ca. 150 kW P und einer Stromerzeugung von mehr als 120.000 kWh pro Jahr. Weitere fünf Anlagen mit 105 kWp sind bereits in der Planung, so dass bis Mitte 2005 insgesamt 255 kWp auf städtischen Dächern installiert werden könnten. Vorlagen-Nr.: V/0495/2005 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 20.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Gebäude Betreiber Leistung in kW p Jahr Annette-v. Droste-Hülshoff-Gymnasium Förderverein der Schule 2 kW 1997 Bürgerzentrum Kinderhaus Energiewendegruppe e.V. 5 kW 1997 Immanuel-Kant-Gymnasium Förderverein der Schule 2 kW 1999 Schillergymnasium Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2001 Geistschule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2002 Gymnasium Paulinum Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2002 Hauptschule Wolbeck Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Realschule Wolbeck Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Pascal-Gymnasium Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Anne-Frank-Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Realschule im Kreuzviertel Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Karl-Wagenfeld-Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Hauptschule Hiltrup Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Realschule Hiltrup Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Fürstin von Gallitzin Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Wilhelm-Emanuel-Kettler-Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 Paul-Gerhardt-Schule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2003 Hans-Böckler-Schule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2003 Clemensschule Hiltrup SNOW e.V. 5 kW 2004 Schulzentrum – Roxel Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2004 Peter-Wust-Schule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2004 Halle Münsterland Regiostrom Münster 51 kW 2004 Ratsgymnasium Stadtwerke Münster 10 kW in Planung Ludwig-Erhard-Schule Stadtwerke Münster 5 kW in Planung Theresienschule Förderverein der Schule 30 kW in Planung Stadthaus 2 Privater Investor 30 kW in Planung Schulzentrum Kinderhaus Privater Investor 30 kW in Planung Die Bereitstellung der städtischen Schuldachflächen war stets mit der Verpflichtung des Betreibers verbunden, eine Anzeigetafel zur Multiplikatorenwirkung anzubringen oder die schulische Nutzung der Solarstromanlage (durch die Auslesung der technischen Daten der Solaranlage wie Aufnahme- leistung, Energieerzeugung, etc. zur schulinternen Auswertung der Ergebnisse) zu ermöglichen und das Thema aktiv in das Lehrprogramm der Schule einzubringen. Konzept zur solarenergetischen Nutzung von städtischen Dachflächen Auf Grund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit unterschiedlichen Investoren und Anlagenbetreibern wurde abweichend vom Antrag (Anhang 1) das folgende Konzept erarbeitet. 1.) Solarkataster für städtische Gebäude Auf die Aufstellung eines Gebäudekatasters wird verzichtet, da je nach Bedarf und Lage entspre- chende Gebäude ausgewählt werden können. Zurzeit stehen 10 Gebäude mit einer Dachfläche von mehr als 10.000 Quadratmetern zur Verfügung, die ein Potenzial von ca. 200 kWp bedienen könnten. Da keine größeren Anfragen vorliegen (die Anfrage eines Solarfonds mit 1.000 kWp im Jahr 2004 hat zu keiner Investition geführt), sind die vorhandenen Flächen für die eingehenden Anfragen ausreichend. Aufgrund der angespannten personellen und finanziellen Lage der Stadt sollten keine Investitionen in die Erarbeitung eines alle städtischen Gebäude umfassenden Solar- katasters getätigt werden. - 3 - 2.) Bereitstellung der Dachflächen Die Bereitstellung der Dachflächen sollte grundsätzlich nicht kostenlos sein, da die Anlagen auf Grund der unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten wirtschaftliche Gewinne erzielen und die Möglichkeit genutzt werden sollte, diese innovative Technik vor allem in die Schulen einzubinden. Es wird daher folgendes Verfahren vorgeschlagen: Photovoltaikanlagen bis 20 kWp auf Schuldächern Grundschulen Kein Nutzungsentgelt, aber Ausstattung der Schule mit einer elektronischen Anzeigetafel der solaren Erträge (ak- tuelle Leistung, Gesamtleistung). Investition ca. 2.500 Euro. Weiterführende Schulen Kein Nutzungsentgelt, aber Ausstattung der Schule mit einem Datenlogger zur Datenübertragung und Einrichten einer PC-Lernstation für die schulische Nutzung der Daten (PC-Bereitstellung, Anschluss an den Datenlogger, Lei- tungsführung, etc.). Investition ca. 2.500 – bis 3.000 Euro. Photovoltaikanlagen ab 20 kWp auf öffentlichen Gebäuden oder Schuldächern [Anzeigetafeln sind bei größeren Anlagen Standard, da eine Außenwirkung (z.B. Halle Münsterland) beabsichtigt ist.] Öffentliche Gebäude Nutzungsentgelt von 10 Euro/kWp im Jahr (Beispiel: Bei einer 20 kWp – Solaranlage ergeben sich über 20 Jahre Kosten in Höhe von 4.000 Euro). Grundschulen Nutzungsentgelt von 10 Euro/kWp im Jahr (Beispiel: Bei einer 20 kWp – Solaranlage ergeben sich über 20 Jahre Kosten in Höhe von 4.000 Euro). Weiterführende Schulen Nutzungsentgelt von 10 Euro/kWp im Jahr oder Ausstattung der Schule mit einem Datenlogger zur Daten- übertragung und einrichten einer PC-Lernstation für die schulische Nutzung der Daten (PC-Bereitstellung, An- schluss an den Datenlogger, Leitungsführung, etc.). Investi- tion ca. 3.000 – bis 4.000 Euro. Auf die Schaffung der Möglichkeit einer Datenauswertung wurde bei den Grundschulen verzichtet, da bei diesem Schultyp eine Einbindung in den Unterricht noch nicht gegeben ist. Hier kann durch die Installation einer Anzeigetafel schulintern auf die Solaranlage hingewiesen werden. Bei den weiterführenden Schulen kann durch die Errichtung einer Solar-Lernstation die Schule das Thema Solarenergie aktiv in den Unterricht einbinden, wie es am Schillergymnasium oder an der Paul- Gerhard-Realschule bereits auf beeindruckende Weise getan wird. Auch die bundesweite Recherche zur Bereitstellung städtischer Dachflächen hat ergeben, dass nur sehr wenige Städte (Ulm, Freiburg, Ibbenbühren) bislang die Dachflächen kostenfrei und ohne jede Bedingung an Investoren vergeben. Andere Städte verlangen wie Münster eine Einbindung der Schule in die Technik durch Anzeigetafel oder Datenaufbereitung (Datenlogger, PC, etc.) oder nehmen entsprechende Nutzungsentgelte wie z.B. Berlin mit 2 – 6 % der jährlichen Stromerträge. - 4 - Auf Grund der guten Erfahrungen und der stetigen Nachfrage soll das seit Jahren erprobte Verfah- ren fortgeführt werden. Die Ämter (Amt für Gebäudemanagement, Amt für Liegenschaften, Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Grünflächen und Umweltschutz) arbeiten weiterhin in enger Abstimmung bei der Umsetzung von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden zusammen. i.V. Joksch (Stadtbaurat)
Anhang 1
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"mie ITU4 1012355 stadt MS Amt 01 +49 251 492 7708 Ss.08 Pukauı A Antrag 26.04 2004 „Münster soll Solarhauptstadt werden - Solärkrafiwerke auf siädtische Dächer!“ ünen/GAL ster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251789958 10 Fax: 02531/89958 15 gruene.raisfraktion@muenstar.de www.gruene-muenster.de 1. Die Verwaltung wird beauftrag f städtischen Gebäude sich zur Installation von Photovoltaikanlagen eignen. Dabei sollen Dach- und Fassadenflächen, aber auch kommunale Lärmschutzwände u. ä. auf ihre bautechnische Eignung und solartechnische Ausrichtung überprüft werde. Auch Gebäude des Konzernverbundes der Stadt Münster sollen in diese Prüfung einbezogen werden. zu prüfen bzw zu prUien Dzw. prüfe 10 fd r Priffunnearnahniean turirkalt Aa Auf der Basis der Pr ulingsergsbnisse twicKeit die Verwaltung ein Konzept, geeignete Flächen zur kostenfreien Nutzung durch ori Sclar (Photovoltaikanlagen) zur Verfügung zu stellen. Dabei werden Bürgerbeieiligungsaniagen präferiert. ‚ste Sclarkraftwerke rattWwerke Begründung: Die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromgewinnung ist ein wichtiger Baustein, die Kimazieie, die sich die Stadt Münster seibst gesetzt hat, zu erreichen. Durch kostenfreie Bereitstellung inrer Dächer u. ä. kann die Stadt einen wichtigen Anstoß geben, private intlistive anzuregen und privates Kapital für den Bau von dezentralen Soiarkraftwerken zu akquirieren. Gerade vor dem Hintergrund der neuen REN-Förderrichtlinien des Landes und des novellierten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) des Bundes werden damit attraktive Rahmenbedingungen für Ökologisch sinnvolle private Investitionen geboten. Die soeben realisierte Photovoltaikanlage auf dem Dach der Messehaile Süd der Halle Münsterland ist ein guies Beispiei dafür: Mit dem Solarkraftwerk iassen sich jährlich etwa 41.000 Kilowaltstunden Strom produzieren — und das über einen Zeitraum von 30 Jahren. Genug Energie aiso, um den Jahresbedari von 10 -15 Vier-Personen-Haushalten umweltfreundlich und klimaschonend zu decken Auch das Betreibermodell ist zukunftsweisend. Die Initiatoren bieten ein sog. Bürgerbeteiligungsmodeii an, an dem sich Private auch mit kleineren Beträgen beteiligen können. So kann Klimaschutz auf eine breite bürgerschaftliche Basis gestellt werden. Und die siädtischen Gebäude werden zu Solarkraftwerken, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten - ohne dass der Stadt auch nur ein Cent an Kosten entsteht. Einfacher kann Klimaschutz nicht sein!
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bremer Straße 54
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0495/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 23.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37