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V/0495/2005

Solarkraftwerke auf städtischen Dächern

Vorlage 23.05.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 5

Beschlussvorlage

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Anhang 1

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Beschlussvorlage

7926 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Solarkraftwerke auf städtischen Dächern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem Konzept der Verwaltung zur solarenergetischen Nutzung von städtischen Dachflächen 
wird zugestimmt. 
 
 
2. Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat 8/2004 ist damit erledigt (Anhang1). 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten für die Umsetzung des Konzeptes entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der intensiven Klimaschutzaktivitäten unterstützt die Stadt Münster schon seit Jahren 
aktiv die Errichtung von Solarstromanlagen auf städtischen Gebäuden.  
 
Die erste private Solarstromanlage wurde bereits  1997 auf dem Dach des Annette-von-Droste-
Hülshoff-Gymnasiums errichtet, wobei die Dachfläche dem Förderverein kostenlos zur Verfügung 
gestellt wurde. Die folgende Übersicht zeigt die seitdem errichteten Solaranlagen auf städtischen 
Gebäuden mit einer Gesamtleistung von ca. 150 kW
P und einer Stromerzeugung von mehr als 
120.000 kWh pro Jahr. Weitere fünf Anlagen mit 105 kWp sind bereits in der Planung, so dass bis 
Mitte 2005 insgesamt 255 kWp auf städtischen Dächern installiert werden könnten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0495/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Gebäude Betreiber Leistung in 
kW p 
Jahr 
Annette-v. Droste-Hülshoff-Gymnasium Förderverein der Schule 2 kW 1997 
Bürgerzentrum Kinderhaus Energiewendegruppe e.V. 5 kW 1997 
Immanuel-Kant-Gymnasium Förderverein der Schule 2 kW 1999 
Schillergymnasium Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2001 
Geistschule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2002 
Gymnasium Paulinum Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2002 
Hauptschule Wolbeck Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Realschule Wolbeck Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Pascal-Gymnasium Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Anne-Frank-Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Realschule im Kreuzviertel Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Karl-Wagenfeld-Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Hauptschule Hiltrup Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Realschule Hiltrup Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Fürstin von Gallitzin Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Wilhelm-Emanuel-Kettler-Schule Pape&Rolink Energieversorgung 5 kW 2002 
Paul-Gerhardt-Schule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2003 
Hans-Böckler-Schule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2003 
Clemensschule Hiltrup SNOW e.V. 5 kW 2004 
Schulzentrum – Roxel Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2004 
Peter-Wust-Schule Stadtwerke Münster GmbH 5 kW 2004 
Halle Münsterland  Regiostrom Münster 51 kW 2004 
Ratsgymnasium Stadtwerke Münster 10 kW in Planung 
Ludwig-Erhard-Schule Stadtwerke Münster 5 kW in Planung  
Theresienschule Förderverein der Schule 30 kW in Planung 
Stadthaus 2 Privater Investor 30 kW in Planung 
Schulzentrum Kinderhaus Privater Investor 30 kW in Planung 
 
 
Die Bereitstellung der städtischen Schuldachflächen war stets mit der Verpflichtung des Betreibers 
verbunden, eine Anzeigetafel zur Multiplikatorenwirkung anzubringen oder die schulische Nutzung 
der Solarstromanlage (durch die Auslesung der technischen Daten der Solaranlage wie Aufnahme-
leistung, Energieerzeugung, etc. zur schulinternen Auswertung der Ergebnisse) zu ermöglichen 
und das Thema aktiv in das Lehrprogramm der Schule einzubringen.  
 
 
Konzept zur solarenergetischen Nutzung von städtischen Dachflächen 
 
Auf Grund
 der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit unterschiedlichen Investoren und 
Anlagenbetreibern wurde abweichend vom Antrag (Anhang 1) das folgende Konzept erarbeitet.  
 
 
1.) Solarkataster für städtische Gebäude 
 
Auf die Aufstellung eines Gebäudekatasters wird verzichtet, da je nach Bedarf und Lage entspre-
chende Gebäude ausgewählt werden können. Zurzeit stehen 10 Gebäude mit einer Dachfläche 
von mehr als 10.000 Quadratmetern zur Verfügung, die ein Potenzial  von ca. 200 kWp bedienen 
könnten. Da keine größeren Anfragen vorliegen (die Anfrage eines Solarfonds mit 1.000 kWp im 
Jahr 2004 hat zu keiner Investition geführt), sind die vorhandenen Flächen für die eingehenden 
Anfragen ausreichend. Aufgrund der angespannten personellen und finanziellen Lage der Stadt 
sollten keine Investitionen in die Erarbeitung eines alle städtischen Gebäude umfassenden Solar-
katasters getätigt werden.

- 3 - 
2.) Bereitstellung der Dachflächen 
 
Die Bereitstellung der Dachflächen sollte grundsätzlich nicht kostenlos sein, da die Anlagen auf 
Grund der unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten wirtschaftliche Gewinne erzielen und die 
Möglichkeit genutzt werden sollte, diese innovative Technik vor allem in die Schulen einzubinden.  
 
Es wird daher folgendes Verfahren vorgeschlagen: 
 
Photovoltaikanlagen bis 20 kWp  auf Schuldächern 
Grundschulen Kein Nutzungsentgelt, aber Ausstattung der Schule mit 
einer elektronischen Anzeigetafel der solaren Erträge (ak-
tuelle Leistung, Gesamtleistung).  
Investition ca. 2.500 Euro. 
Weiterführende Schulen Kein Nutzungsentgelt, aber Ausstattung der Schule mit 
einem Datenlogger zur Datenübertragung und Einrichten 
einer PC-Lernstation für die schulische Nutzung der Daten 
(PC-Bereitstellung, Anschluss an den Datenlogger, Lei-
tungsführung, etc.).  
Investition ca. 2.500 – bis 3.000 Euro. 
 
 
Photovoltaikanlagen ab 20 kWp  auf öffentlichen Gebäuden oder Schuldächern 
[Anzeigetafeln sind bei größeren Anlagen Standard, da eine Außenwirkung (z.B. Halle Münsterland) beabsichtigt 
ist.] 
Öffentliche Gebäude Nutzungsentgelt von 10 Euro/kWp im Jahr  
(Beispiel: Bei einer 20 kWp – Solaranlage ergeben sich 
über 20 Jahre Kosten in Höhe von 4.000 Euro). 
Grundschulen 
 
Nutzungsentgelt von 10 Euro/kWp im Jahr   
(Beispiel: Bei einer 20 kWp – Solaranlage ergeben sich 
über 20 Jahre Kosten in Höhe von 4.000 Euro). 
Weiterführende Schulen Nutzungsentgelt von 10 Euro/kWp im Jahr  oder  
Ausstattung der Schule mit einem Datenlogger zur Daten-
übertragung und einrichten einer PC-Lernstation für die 
schulische Nutzung der Daten (PC-Bereitstellung, An-
schluss an den Datenlogger, Leitungsführung, etc.). Investi-
tion ca. 3.000 – bis 4.000 Euro. 
 
Auf die Schaffung der Möglichkeit einer Datenauswertung wurde bei den Grundschulen verzichtet, 
da bei diesem Schultyp eine Einbindung in den Unterricht noch nicht gegeben ist. Hier kann durch 
die Installation einer Anzeigetafel schulintern auf die Solaranlage hingewiesen werden. Bei den 
weiterführenden Schulen kann durch die Errichtung einer Solar-Lernstation die Schule das Thema 
Solarenergie aktiv in den Unterricht einbinden, wie es am Schillergymnasium oder an der Paul-
Gerhard-Realschule bereits auf beeindruckende Weise getan wird. 
 
Auch die bundesweite Recherche zur Bereitstellung städtischer Dachflächen hat ergeben, dass 
nur sehr wenige Städte (Ulm, Freiburg, Ibbenbühren) bislang die Dachflächen kostenfrei und ohne 
jede Bedingung an Investoren vergeben. Andere Städte verlangen wie Münster eine Einbindung 
der Schule in die Technik durch Anzeigetafel oder Datenaufbereitung (Datenlogger, PC, etc.) oder 
nehmen entsprechende Nutzungsentgelte wie z.B. Berlin mit 2 – 6 % der jährlichen Stromerträge.

- 4 - 
Auf Grund der guten Erfahrungen und der stetigen Nachfrage soll das seit Jahren erprobte Verfah-
ren fortgeführt werden. Die Ämter (Amt für Gebäudemanagement, Amt für Liegenschaften, Amt für 
Schule und Weiterbildung, Amt für Grünflächen und Umweltschutz) arbeiten weiterhin in enger 
Abstimmung bei der Umsetzung von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden zusammen. 
 
 
i.V. 
 
 
 
Joksch 
(Stadtbaurat)

Anhang 1

2477 Zeichen

"mie ITU4 1012355 stadt MS Amt 01 +49 251 492 7708 Ss.08

Pukauı A

Antrag 26.04 2004

„Münster soll Solarhauptstadt werden -
Solärkrafiwerke auf siädtische
Dächer!“
ünen/GAL
ster

Bremer Str. 54
48155 Münster

Fon: 0251789958 10

Fax: 02531/89958 15
gruene.raisfraktion@muenstar.de
www.gruene-muenster.de

1. Die Verwaltung wird beauftrag f
städtischen Gebäude sich zur Installation von Photovoltaikanlagen eignen.
Dabei sollen Dach- und Fassadenflächen, aber auch kommunale
Lärmschutzwände u. ä. auf ihre bautechnische Eignung und solartechnische
Ausrichtung überprüft werde. Auch Gebäude des Konzernverbundes der Stadt
Münster sollen in diese Prüfung einbezogen werden.

zu prüfen bzw
zu prUien Dzw. prüfe

10

fd r Priffunnearnahniean turirkalt Aa
Auf der Basis der Pr ulingsergsbnisse twicKeit die

Verwaltung ein Konzept, geeignete Flächen zur
kostenfreien Nutzung durch ori Sclar
(Photovoltaikanlagen) zur Verfügung zu stellen. Dabei

werden Bürgerbeieiligungsaniagen präferiert.

‚ste Sclarkraftwerke

rattWwerke

Begründung:

Die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromgewinnung ist ein wichtiger Baustein, die
Kimazieie, die sich die Stadt Münster seibst gesetzt hat, zu erreichen. Durch kostenfreie
Bereitstellung inrer Dächer u. ä. kann die Stadt einen wichtigen Anstoß geben, private
intlistive anzuregen und privates Kapital für den Bau von dezentralen Soiarkraftwerken zu
akquirieren.

Gerade vor dem Hintergrund der neuen REN-Förderrichtlinien des Landes und des
novellierten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) des Bundes werden damit attraktive
Rahmenbedingungen für Ökologisch sinnvolle private Investitionen geboten.

Die soeben realisierte Photovoltaikanlage auf dem Dach der Messehaile Süd der Halle
Münsterland ist ein guies Beispiei dafür: Mit dem Solarkraftwerk iassen sich jährlich etwa
41.000 Kilowaltstunden Strom produzieren — und das über einen Zeitraum von 30 Jahren.
Genug Energie aiso, um den Jahresbedari von 10 -15 Vier-Personen-Haushalten
umweltfreundlich und klimaschonend zu decken

Auch das Betreibermodell ist zukunftsweisend. Die Initiatoren bieten ein sog.
Bürgerbeteiligungsmodeii an, an dem sich Private auch mit kleineren Beträgen beteiligen
können.

So kann Klimaschutz auf eine breite bürgerschaftliche Basis gestellt werden. Und die
siädtischen Gebäude werden zu Solarkraftwerken, die einen wichtigen Beitrag zur
Energiewende leisten - ohne dass der Stadt auch nur ein Cent an Kosten entsteht.

Einfacher kann Klimaschutz nicht sein!

Beratungsverlauf (3)

21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bremer Straße 54
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0495/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37